eniker, he, Energiesüberdruß, Ang' t- und e, nervösen en, erhalten Weise über Berlin W 30a. ist das beste Heilmittel. in mit oder an Private. 32 N frei, l( Thür.) Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bet obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Str. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm brette Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg Lokal !! 11 11 90 " 1 11 Reklamezeile Dienstag den 21. Juli 1925 Wohnungsnot im Hessischen Landtag. Nun hat auch der hessische Landtag seine Wohnungsnot- Debatte gehabt. Anlaß dazu bot während der Etatsberatung das Kapitel ,, Ministerium für Arbeit und Wirtschaft". Die Linke be= nutzte diese Gelegenheit, die in letzter Zeit auch aus ihren eigenen Reihen start angefochtene Wohnungszwangswirtschaft zu verteidigen. Was ihr Wortführer, der Abg. Mann( Soz.), zu dieser Frage vorbrachte, war mehr als dürftig und unterschied sich in nichts von den obligatorischen Parteiversammlungsreden. Keine Spur von Objektivität, dagegen Mieterschutz und Zwangs= wirtschaft um jeden Preis. Dem Hausbesitzer keinen Pfennig, das war die Tendenz der Mann'schen Ausführungen. Er berief sich einangs seiner Ausführungen darauf, daß die Zwangs= wirtschaft schon von verschiedenen Armeekorps eingeführt worden sei. Nun lassen sich aber Maßnahmen, die 7 Jahre nach Beendigung des Krieges getroffen werden, beim besten Willen nicht rechtfertigen mit Maßnahmen, die während eines 4jährigen Krieges getroffen worden sind, mag man selbst über die Notwendigkeit von damals geteilter Meinung sein. Der Redner machte dann die alte Rechnung wieder auf, inbezug auf die Miete bei heutigen Neubauten, wo eine DreiZimmerwohnung 1680 M tosten müsse mit Rücksicht auf die heutigen Baukosten und Zinsen. Nach Angabe des Redners liegen die Baukosten 100% über den Preisen von 1914. Er wird auch zugeben müssen, daß die Löhne im Baugewerbe um weit mehr als 100% gegen 1914 gestiegen sind. Ist da nicht die Frage be= rechtigt, warum angesichts dieser gewaltig gesteigerten Löhne die Miete noch 20% unter dem Sag von 1914 gehalten wird? Und es ist weiter die Frage berechtigt, wenn seitens der Sozialdemokraten zugegeben wird, daß die Baukosten um 100% ge= stiegen sind, warum man die Reparaturzuschläge nicht auch mindestens um diesen Sah erhöht? Ist es nicht ein schreiendes Unrecht, daß man dem Hausbesizer zumutet, daß er von 80% der Fiedensmiete die ums Doppelte gestiegenen Reparaturkosten bezahlen soll, die doch zu mindestens 75% aus Arbeitslöhnen bestehen. Auf der einen Seite verweigert man dem Hausbesitzer die Mittel zur Instandsetzung und auf der anderen Seite gibt man sie aus für unproduktive Erwerbslosenfürsorge. Der Redner verweist auf eine Denkschrift der Vereinigung deutscher Arbeitgeber, worin es heißen soll, daß durch die zu erwartende Mietpreissteigerung bei Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft die Lage noch schwieriger würde. Daß die Industrie gern bereit ist, auf Kosten der Hausbesizer die Löhne niedrig zu halten, ist für uns fein Geheimnis und dieser innere Beweggrund dürfte auch dem Herrn Abg. Mann nicht ganz unbekannt sein. Wenn es aber gerade paßt, benutzt die Sozialdemokratie auch die Industrie als Kronzeugen. Die Hauptsorge des Abg. Mann ist, daß durch eine Erhöhung der Mieten das arbeitslose Renteneinkommen des entschuldeten Hausbesitzes erhöht würde( und der nicht entschulde10 " 120" Nr. 85. ten und ehemals nicht verschuldeten? D. R.). Redner verstieg sich dann zu dem etwas merkwürdigen Satz, daß jede(!) Erhöhung der Miete nur tragbar sei, wenn sie voll dem Wohnungsneubau zugeführt würde. Herr Mann dunkel ist der Rede Sinn! Entweder ist eine Mieterhöhung tragbar, oder sie ist nicht tragbar. Für welchen Zweck sie verwandt wird, ob sie, um mit dem Abg. Mann zu sprechen, das arbeitslose Renteneinkommen des Hausbesitzers erhöht, oder dazu dient, Beamte zu bezahlen, die Baupläne machen, hat mit der Tragfähigkeit nicht das geringste zu tun. Es ist aber so, wie ich in der letzten Nummer an dieser Stelle ausgeführt habe, daß die Mieterhöhungen nach Ansicht der Regierung und der mit ihr eng liierten Sozialdemokratie immer tragbar sind, wenn sie den Zwecken des Fiskus dienen. Wie wenig notwendig die Erhöhung der Grundrente sein soll, versuchte der Redner mit dem Jahresabschluß eines ihm bekannten mehrfachen Häuserbesitzers darzulegen. Es kann sich ( Herr nach allem nur um eine Baugenossenschaft handeln. Mann ist bekanntlich Macher der Gießener Baugenossenschaft.) Der Redner nennt( nach dem„ Volksfreund") einige Zahlen aus dem Jahresabschluß.„ Als Aktivposten stehen 118 Wohnungen mit 205 000 M zu Buch; darunter sind 42 Altwohnungen und 76 neue Wohnungen. Als Passivposten stehen dem gegenüber bei 30prozentiger Aufwertung für Hypotheken, Eigenkapi= tal usw. 81,155 M. Als Reserve für etwaige weitere Erhöhungen der Aufwertung stehen rund 68 000 M zur Verfügung, daneben noch etwa 24 000 M Reservefonds. Für etwaige Reparaturen und Straßenkosten 25 000 M, für Reparaturen( bei 118 Wohnungen! D. R.) 4100 M, an Gewinn 3109 M, obwohl für Verwaltungskosten annähernd 1500 M in Rechnung gestellt sind." Aus dieser mysteriösen Aufstellung konnte ich sowohl als auch andere Sachverständige nicht klug werden, ich stelle sie deshalb zur öffentlichen Diskussion. Vielleicht findet sich unter unseren 10 000 Lesern einer, der auf Grund dieser Aufstellung in das Geheimnis des Herrn Abg. Mann eindringen kann. Kein vernünftiger Mensch, ausgenommen vielleicht der Herr Abg. Mann mit seinen Parteifreunden, wird aus dieser Aufstellung ersehen können, daß der Hausbesitz dieser Baugesellschaft rentiert. Der Wert der 118 Wohnungen wird mit 205 000 M angegeben, es tommt also auf jede Wohnung ein Durchschnittswert von 1737 M. Zu diesem Ergebnis kann man nur kommen, wenn man, selbst schon zu Friedenszeiten, einen Teil des Baukapitals geschenkt erhalten hat. Mieteinnahmen sind überhaupt keine angegeben, ebenso feine Steuern, die übrigen Ausgaben recht mangelhaft. Eine Rentabilitätsberechnung läßt sich aber nur aufstellen, wenn man die Erstellungskosten weiß und wenn man die Mieteinnahme weiß. Die Berechnung ist aber auch sonst durchaus irreführend, da fast zwei Drittel der 118 Wohnungen Neuwohnungen sind, für die naturgemäß z. 3t. noch keine Instandsetzungskosten verwandt zu werden brauchen. Wenn es sich bei den 118 Wohnungen um lauter Altwohnungen handelte. so wäre zweifellos im Laufe eines Jahres ausgiebige Gelegenheit gewesen, die errechneten und fälschlich als Gewinn bezeichneten 3109 M unterzukriegen. Es wäre aber auch interessant, zu wissen, wieviel Miete für die Neuwohnungen bezahlt wird. Des weiteren ist zu beachten, daß für die Neuwohnungen keine Mietzinssteuer zu zahlen ist und daß trotzdem von den Baugenossenschaften höhere Mieten erhoben werden, als sie den Hausbesitzern einschl. Mietzinssteuer vorgeschrieben wird. Ziehen wir einmal die bei Altwohnungen übliche Mietzinssteuer von den 3109 M ,, Gewinn" ab, dann wird sich dieser Gewinn in ein recht ansehnliches Defizit verwandeln. Wenn der Herr Abg. Mann aus dieser für seine Zwecke eigens zurechtgemachten Aufstellung schlußfolgert: Wer angesichts solcher Abschlüsse Mietpreiserhöhungen für den Hausbesitz ferdert, handelt m. E. grob fahrlässig gegen die deutsche Volkswirtschaft, so kann entweder Herr Abg. Mann feine Bilanz lesen, dann handelt er grob fahrlässig oder er macht bewußt falsche Angaben. Diese Verfehlung wiegt umso schwerer, weil sie von der Tribüne des Landtags herab verkündet wird, zu dem Zweck, den Hausbesitz noch mehr zu drosseln. Die HausbesizerParteiangehörigen mögen einmal dem Herrn Abg. Mann an Hand ihrer„ Rentabilitätsberechnungen" nachweisen, welche Gewinne sie gemacht haben. Es genügt für sie nicht, daß sie in Hausbesitzerversammlungen über die unzulängliche Miete sich beklagen, wenn ihre eigenen gewählten Genossen im Landtag und im Reichstag ihnen jede Hoffnung auf Besserung durch derartig gemachte Aufstellungen nehmen. Wie es übrigens bei den Baugenossenschaften mit Altwohnungen in finanzieller Hinsicht aussieht, davon legen die Berichte verschiedener Genossenschaften ein untrügliches Zeugnis ab. Diese Berichte lauten ganz anders, als der von Herrn Abg. Mann vorgetragene, obwohl die Baugenossenschaften durchweg höhere Mieten erheben, als der Privathausbesig. Ich wäre dem Herrn Abg. Mann dankbar, wenn er mir eine lückenlose Abschrift des Jahresabschlusses seines Kronzeugen zugängig machen würde, damit ich ihm einmal die Sache erklären kann. Er kann nur dabei lernen, was er bei der nächsten Gelegenheit verwerten kann. Mit derartigem Bluff sollte man den Landtag nicht irreführen. Jm weiteren Verlauf der Verhandlungen verlangte der Zentrumsabgeordnete Felder die allmähliche Aufhebung der Zwangswirtschaft. Aber für das Zentrum gilt die Mahnung. im gegebenen Moment Farbe zu bekennen. Die Wohnungszwangswirtschaft ist abbaubereit und wird nur noch von den Sozialdemokraten als Geschenk für ihre Wähler gehalten, soweit sie Mieter sind. Zum Kapitel„, Wohnungsnot und Handwerkerfragen" sprach im weiteren Lauf der Verhandlungen Herr Abg. Haury. Wir lassen seine Ausführungen in ihrem wesentlichen Inhalt folgen: ,, Nun lassen Sie sich einiges sagen von einem, der mitten in der Wirtschaft drinsteht, der auch im Hausbesitz drinsteht, der aber objektiv urteilt, nicht egoistisch und einseitig, wie Sie, sondern vom Standpunkt aus, den Sie predigen:„ Jedem wohl und niemand wehe!" ( Fortsetzung folgt.) Wie man billig zu einer Wohnung kommt. Es handelt sich um eine sehr elegante Wohnung mit drei Zimmern, großer Küche und Speisekammer mit zwei Fenstern im ersten Stod eines Einfamilienhauses in bester Lage von Mainz, mit einem nutzbaren Flächenraum von 116 qm; dazu kommt ein geräumiger Haushaltungskeller von ca. 12 qm Flächenraum. Mitte Juni wurde dieser 1. Stock durch Wegzug von zwei Damen frei. Vor dem Auszug hatte das Wohnungsamt einen Studienrat 3. auf die Wohnung aufmerksam gemacht, welcher dieselbe mit seiner Ehefrau sofort besichtigte, ohne aber zu dem im zweiten Stock wohnenden Hausbesizer hinaufzugehen und mit ihm wegen des Mietpreises usw. zu verhandeln, von .welchem Vorgang der Hausbesitzer keine Kenntnis hatte.- Nunmehr schrieb der Herr 3. einen sehr dringenden Brief an den Hausbesihet, er möge dem Wohnungsamt sofort mit- - teilen, daß er ihm( dem Herrn 3.) die Wohnung zugesagt habe, was derselbe auch voreilig und ohne Ueberlegung sowie in falschen Voraussetzungen erledigte. Nach einigen Tagen stellte sich dann dieser schlaue Studienrat beim Hausbesitzer vor und fragte nach dem Mietpreis, worauf er die Antwort erhielt, daß das Wohnungsamt denselben laut vorliegendem Dokument im Januar 1924 auf eine Friedensmiete von 1500 M geschäzt habe. Darauf erklärte Herr 3., das könne und werde er nicht bezahlen, das würde ja den dritten Teil seines Gehaltes ausmachen. Kurz und gut, eine endgültige Einigung über den Mietpreis fam nicht zustande, und so wurde vorläufig bis Ende September ein Mietpreis von 1200 M vereinbart, während der Herr 3. das Mieteinigungsamt anrief und eine neue Einschätzung beantragte. Die Unterzeichnung des in Mainz allgemein üblichen Mietvertrages hat Herr 3. verweigert unter der Begründung, derselbe sei veraltet und verstoße gegen die guten Sitten! Es bleibt dem Urteile der Oeffentlichkeit überlassen, ob die ganze Handlungsweise des Herrn Studienrates eine seinem Stande würdige und angemessene ist. Am 29. November 1925, nachmittags, empfing der Herr 3. in seiner Wohnung einen auch dem Hausbesitzer bekannten Herrn Architekten L. vom Mieteinigungsamt, und was die beiden verhandeletn, ist unbekannt. Kurz und gut, die neue Einschätzung fand später statt und die Friedensmiete wurde von 1500 M auf 1100 M heruntergesetzt. Abgesehen von diesen Tatsachen hat sich der Herr 3. durch einen den Hausbesitzer be= leidigenden Brief und verschiedene Schikanen, sowie durch Aenderungen in der Küche und Wohnung, welche er, ohne vorher zu fragen, ausführen ließ, sehr unangenehm bemerkbar gemacht. U. a. hat Herr 3. in der Wohnung, ohne den Hausbesitzer zu befragen und das Elektrizitätswerk zu benachrichtigen, zu den vorhandenen 2 elektrischen Steckkontakten weitere 3 Stück anbringen lassen und nachher dem Elektrizitätswerk gegenüber behaupetet, sämtliche Steckkontakte seien von den Vorbewohnern vorhanden gewesen, was nachweislich auf unwahr= heit beruht, alsdann hat Herr 3. den Installateur, welcher die Kontakte angebracht hat, veranlaßt, seine unwahren Angaben dem Elektrizitätswerk gegenüber, als der Wahrheit ent= sprechend zu bestätigen, worüber ein Brief des Elektrizitätswerks vorliegt. Wegen Zahlung der Sondersteuer mußte der Hausbesitzer gerichtliche Klage erstreben, da der Herr 3. dieselbe ratenweise innerhalb 8 Monate abzahlen wollte usw. Also größte Vorsicht von solchen Hausgenossen sei jedem Hausbesitzer dringend geraten. Ein Hausbesizer. * - Die alten und neuen Hausbesitzer. Gegenüber den in der Oeffentlichkeit so viel besprochnen Bemühungen der ehemaligen Hauseigentümer auf Rückgängigmachung der in den letzten Jahren geschlossenen Kaufverträge ist der Standpunkt der Erwerber bisher kaum bekannt geworden. Und doch wäre dies dringend zu wünschen. Die Annahme, daß die Oeffentlichkeit bei dem Streit neutral sei, ist nämlich nicht richtig. Diese vermeintliche Neutralität wird schon durch den Jrrglauben verhindert, daß die Gegenseite nur Ausländer seien. Daß schon von vornherein ein großer Teil der Häuser von Inländern erworben wurde, und daß eine große Anzahl der Objette späterhin in die Hand Reichsdeutscher zurückgelangte, ist den Uneingeweihten meist völlig unbekannt. Die Außenstehenden sind auch meist nicht davon unterrichtet, wie wenig sich die Ansprüche der Veräußerer mit den Geboten des Anstandes und der Moral vereinbaren lassen; ganz be= sonders in dem häufigsten Falle der versuchten Anfechtung des Verkaufs, nämlich beim sogen. Schwarzvertrage, wo der Ver langt hat, und nunmehr auf Grund dieses selben Sachverhalts fäufer durchweg die Unterbezifferung seinerseits geradezu verdie Uebertragung rückgängig zu machen sucht. Die durch die Unkenntnis der Oeffentlichkeit begründete Gefahr ungerechter Beurteilung wird gesteigert durch die Tatsache, daß die Veräußerer sich zusammengeschlossen haben und, gestützt auf zahlreiche Anhänger, eine lebhafte Propaganda entfalten. Soll also das Gleichgewicht wieder hergestellt und für die Außenstehenden werden flussung de Interesse H Erwerber Deffentlicht Interessent ein„ Gd gebildet ha bungen de schäftsführu Buchdrucker Das G ist wegen s Steuergesetz zahler von Bestimmung schaftssteuer Mittelpunkt der Steuer nanzamt v Fristen und wird die we und Körper Rechtsbehelf dem Steuer muß daher Die Herren Koppe, bei geschrieben, ten ist. Er gesamte Ge ständigen D für die Be Rechtsbehelf leisten. Er lung für 6 A lich, wende Berlin W. 1 Gewährun Die Kr vornehmste Kriegshinter Sie gewährt sondern vert leute die Re den Behörde Zeit wieder der Witwe 2 stehenden Un leistet werden handelt. Die über 600 Ve nehmer und Sassia angeg Organisation trauensleute erfolgreich ve 50 Proze Staatsbahnen fchen Seebäde gt habe, in fal= stellte or und elt, daß ent im zt habe. zahlen, n. Kurz is fam ber ein 3. das tragte. Rietver: Derselbe bt dem. Olungsge und =, emp: besizer t, und ut, die wurde diesen zer be= durch e vor ar ge Haus htigen, = Stüd enüber ohnern ahr= Delcher n Ant ent= swerks Haus eselbe Also Desizer er. - - stehenden die Möglichkeit unparteiischer Beurteilung geschaffen werden woran die Beteiligten bei der Gefahr einer Beeinflussung der Behörden und sogar der Gesetzgebung ein lebhaftes Interesse haben so erscheint es notwendig, daß auch die neuen Erwerber sich zusammentun, und auch ihren Standpunkt in der Oeffentlichkeit zur Geltung bringen. Es wird deshalb für viele Interessenten von Bedeutung sein, zu hören, daß sich in Berlin ein Schuhverband neuer Hauseigentümer" gebildet hat, der bemüht ist, den z. T. unberechtigten Bestre= bungen der Verkäufer entgegenzutreten. Die vorläufige Ge= schäftsführung des Schutzverbandes liegt in den Händen des Buchdruckereibesizers H. Sachers, Berlin S. 42, Fürstenstr. 8. Steuern. Das Steuerüberleitungsgesetz vom 29. Mai 1925 ist wegen seiner Wichtigkeit und Dringlichkeit vor den anderen Steuergesetzen vorweg erlassen worden. Es ist für die Steuerzahler von außerordentlicher Wichtigkeit. Einmal enthält es Bestimmungen darüber, was aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer für 1924 werden soll, insbesondere über die im Mittelpunkt des Interesses stehende Frage, ob und inwieweit der Steuerpflichtige Rückerstattungen bezw. umgekehrt das Finanzamt von ihm Nachzahlungen verlangen kann. Wichtige Fristen und Termine sind hier schon im Juli zu beachten. Ferner wird die weitere Gestaltung der Vorauszahlung auf Einkommenund Körperschaftssteuer im Jahre 1925 geregelt. Auch hier sind Rechtsbehelfe und Steuermilderungen der verschiedensten Art dem Steuerpflichtigen gegeben. Das Steuerüberleitungsgesetz muß daher zwangsläufig jeden Steuerpflichtigen interessieren. Die Herren Ministerialrat Dr. Pissel und Rechtsanwalt Dr. Koppe, beide zu Berlin, haben einen Handkommentar dazu geschrieben, der ganz auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnit= ten ist. Er enthält neben einer anschaulichen Einführung die gesamte Gesetzesmaterie in erläuterter Form nebst den vollständigen Durchführungsbestimmungen. Der Kommentar wird für die Beachtung der bevorstehenden Fristen, Termine und Rechtsbehelfe dem Steuerpflichtigen ausgezeichnete Dienite leisten. Er hat 246 Seiten Umfang und ist in jeder Buhand lung für 6 M brochiert zu haben. Geb. 7,30 M. Wo nicht erhält= lich, wende man sich an den Industrieverlag Spaeth u. Linde. Berlin W. 10. 1. Oktober 1925 eine 50prozentige Preisermäßigung für den Besuch der jugosl. Seebäder unter der Voraussetzung eines 14tägigen Aufenthaltes in einem jugosl. Seebade und der Tourund Retourfahrt auf der gleichen Strecke. Die 50prozentige Preisermäßigung gilt ferner ohne Rücksicht auf die Dauer des Aufenthaltes auch für die Besucher der Adriaausstellung in Split vom 17. Juli bis 25. August. Auch die jugosl. Schiffahrts- Gefarhaften gewähren für den Besuch dieser Ausstellung eine 50prozentige Preisermäßigung für die Fahrt von Susat cher Triest nach Spalato. Für Rundreisen durch Jugoslavien nach Bosnien, Dalmatien und in die jugosl. Heilbäder gilt cine 25prozentige Preisermäßigung. Nähere Detailauskünfte, sowie Ausgabe der bezüglichen Legitimationen, Bahn- und Schiffs= karten durch das Offizielle jugoslavische Verkehrsbüro, Wien 1, Mahlerstraße 2. Lokales. Erhebung über Stellenlosigkeit der Angestellten. Am Donnerstag, den 16. Juli, findet die vom Herrn Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung angeordnete Zählung der stellenlosen Angestellten statt. Zu diesem Zwed müssen die Angestellten persönlich bei derjenigen Stelle, bei der sie als Arbeitsuchende gemeldet sind,( öffentliche Arbeitsnachweise oder Angestelltenverband) erscheinen. Ausweispapiere, die für die Beurteilung der Angestellteneigenschaft erheblich sind, sind mitzubringen. Alle, bei keiner der vorgenannten Stellen als Arbeitsuchende gemeldeten Angestellten beiderlei Geschlechts müs= sen in ihrem eigenen Interesse gleichfalls unter Vorlage von Ausweispapieren über ihre Angestellteneigenschaft und ihre Stellenlosigkeit bei dem öffentlichen Arbeitsnachweis ihres Wohnorts oder Aufenthaltsorts am 16. Juli den Fragebogen auszufüllen und dort wieder abliefern. n Bea Engig träge Orden. , daß nicht 5 den seien. In= Obs e, ist chtet, Soten 5 bes des Vera Der= alts die chter VerSahl= Soll Ben= Verschiedenes. Gewährung von Unterstützungen an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene. Die Kriegerkameradschaft„ Hassia" sieht heute auch ihre vornehmste Aufgabe darin, kriegsbeschädigten Kameraden und Kriegshinterbliebenen ihre Unterstützung zuteil werden zu lassen. Sie gewährt nicht nur aus ihrem Unterstügungsfonds Beihilfen, sondern vertritt auch durch ihre dazu bestimmten Vertrauensleute die Rechte der Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen den Behörden gegenüber völlig kostenlos. So ist es in letzter Zeit wieder gelungen, dem Kameraden 3. aus Bensheim und der Witwe W. aus Oberschönmattenwag die ihnen rechtlich zu= stehenden Unterstützungen zu verschaffen. Da Nachzahlungen geleistet werden mußten, hat es sich um beträchtliche Beträge ge= handelt. Die Kriegerkameradschaft„ Sassia" ist ein Verband von über 600 Vereinen in Hessen. Im Interesse aller Kriegsteilnehmer und Versorgungsberechtigten liegt es, sich einem der. Hassia angegliederten Vereine anzuschließen, da nur eine so große Organisation durch ihre Erfahrungen und eingearbeiteten Vertrauensleute die Gewähr bietet, daß berechtigte Ansprüche auch erfolgreich vertreten werden. * 50 Prozent Preisermäßigungen auf den jugoslavischen Staatsbahnen und Schiffslinien für den Besuch der jugoslavi schen Seebäder. Die jugosl. Staatsbahnen gewähren bis zum Besucht die1. Internationale Arbeiter. Olympiade im STADION zu Frankfurt a. M. 24. bis 28. Juli Das grösste Sportfest der Welt ist die OLYMPIADE im Stadion zu Frankfurt a. M., 24. bis 28. Juli 6 bet Sonderzüge aus allen Gegenden Quartiere durch den Wohnungsausschuss, Rathenauplatz 3 Wir suchen für den Platz Giessen u. Umgebung einen bestens eingeführten branchekundigen Most VERTRETER. Kakao Pralinen Schokolade Nur Herren, welche mit der einschlägigen Kundschaft wirklich gut vertraut sind, haben Aussicht. Bewerbungen mit ausf. Lebenslauf, Referenzen und Zeugnissen erbeten an Most G. m. b. H. 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