ung en und Igen, fäilen, rauche ure Kur zti. erp. mmtin Engel .m.b.H. ReizVillensmmung, chmerz ondrie, leiden, Weise Caro, au 8. a teel1 1 nen en Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bet obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Sadanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. " 1 " 1 90 " 1 " Samstag, den 21. Februar 1925. Die neuen Steuergesetzentwürfe. Von 6. Ziegler, Darmstadt. ( Fortsetzung.) Die Bestimmungen über die Abzüge vom Einkommen sind um folgende gegenüber den seitherigen Bestimmungen erweitert worden. 1. die nach dem Aufbringungsgesetz( Industriebelastung) zu entrichtenden Jahresleistungen einschl. der Zuschläge, 2. die auf Grund des§ 4 des Gesetzes über die Liquidierung der Rentenbankscheine vom 30. August 1924 zu entrichtenden Grundschuldzinsen. Lokal Reklamezeile 10 120 " " Nr. 22. lationsgeschäft handelt. Als Spekulationsgeschäfte gelten aber Veräußerungsgeschäfte nur, wenn 1. der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken weniger als zwei Jahre, bei anderen Gegenständen( Wertpapiere) weniger als ein Jahr beträgt, oder 2. es sich um Geschäfte handelt, bei denen der Erwerb der Veräußerung zeitlich folgt( z. B. wenn ein Gegenstand schon veräußert wird, ehe ihn der Veräußerer erworben hat). In einem Steuerabschnitt( Kalender- bezw. Wirtschaftsjahr) erzielte Veräußerungsgewinne von zusammen weniger als 1000 M bleiben steuerfrei, desgleichen tritt Steuerfreiheit ein, wenn von dem Veräußerer ein nicht zu seinem vermögenssteuerAls steuerpflichtiges Einkommen sind in den Entwurf fol- pflichtigen Vermögen gehöriger Gegenstand veräußert wurde. gende Einkommensarten neu aufgenommen worden: a) Gewerbebetrieb: Gewinne, die gemacht werden 1. Bei der Veräußerung des Gewerbebetriebs als Ganzes oder eines Teiles des Gewerbebetriebs, 2. bei der Veräußerung von Beteiligungen eines persönlich haftenden Gesellschafters, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, von Anteilen eines Gesellschafters, der als Unternehmer( Mitunternehmer z. B. bei offenen Handelsgesellschaften) anzusehen ist. Der Veräußerung eines Gewerbebetriebs als Ganzes oder eines Teiles wird gleichgestellt die Veräußerung von Anteilen an Erwerbsgesellschaften, wenn der Veräußerer am Kapital der Gesellschaft zu mehr als ein Drittel beteiligt ist oder innerhalb der letzten zehn Jahre beteiligt war. Als Veräußerung gilt auch die Aufgabe eines Gewerbebetriebes. b) Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen und Rechten. Zu dieser Einkommensart gehören auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von landwirtschaftlichem Inventar, von beweglichem Betriebsvermögen und von einer zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit dienenden Einrichtung; ferner Einkünfte aus Verpachtung oder sonstiger zeitlich begrenzter Ueberlassung von literarischen, künstlerischen und ge= werblichen Urheberrechten, von Gerechtigkeiten und Gefällen, soweit diese Einkünfte nicht dem Einkommen aus Gewerbebetrieb oder aus sonstiger selbständiger Berufstätigkeit zuzurechnen sind; ferner Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsen, und zwar auch dann, wenn die Einkünfte im Veräuße= rungspreise von Grundstücken und die Miete- und Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besizer war. c) Zu den sonstigen Leistungsgewinnen gehören vor allem Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften( z. B. Grundstücksverkauf). Solche Einfünfte unterliegen der Besteuerung aber nur dann, wenn durch die Veräußerung eine Verwertungsmöglichkeit unter Umständen ausgenutzt wird, die auf weitere gleichartige Veräußerungen schließen läßt, oder wenn es sich um ein SpekuDie schon seither bestandene Möglichkeit der Besteuerung des Pflichtigen nach dessen Verbrauch ist beibehalten worden. Diese Besteuerungsart darf nur dann in Anwendung gebracht werden, wenn der Verbrauch in einem offenbaren Mißverhältnis zu dem festgestellten Einkommen unter Berücksichtigung der ganzen Lebensverhältnisse, insbesondere des Vermögens, steht. Zum Verbrauch gehören die zur Bestreitung des Haushalts in der Lebensführung des Steuerpflichtigen und die zu seinem und seiner Familie aufgewandten Beträge sowie Ausgaben zum Erwerb solcher Gegenstände, die beim Erwerber nicht der Bermögenssteuer unterliegen. Ein offenbares Mißverhältnis zwischen Einkommen und Verbrauch ist nur anzunehmen, wenn der Verbrauch mindestens um die Hälfte höher ist, als das festge= stellte Einkommen. Diese Besteuerungsart darf nur playgreifen, wenn der Verbrauch mindestens 8000 M jährlich beträgt. Der fünstige Steuertarif soll folgendermaßen aussehen: 8000 M 8000 M bis 10 v. H. für die weiteren 15 v. H. 8000 M 20 v. H. 99 " " 24000 M 25 v. H. """ "" " 9 50000 M 30 v. H. " 99 für die weiteren Beträge 35 v. H. Nach dem bisherigen Tarif ging die Steuer bis zu 60 v. H. des Einkommens. Die Steuer darf nach einer Bestimmung ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Folgende Ermäßigungen sind vorgesehen: für die Ehefrau und die minderjährigen Kinder( je 1 v. H.) jedoch nur beim Steuersatz von 10 v. H., bei höheren Steuersätzen nicht. In den unteren Einkommensstufen erfolgt Abzug steuerfreier Beträge. Außerdem können besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Schlechte Säfte im Blut sind die Ursache vieler Leiden. Wir raten Ihnen, in der Apotheke 60 oder 30 Gramm echte Herber- Kerne zu kaufen und gerade jetzt, beim Herannahen des Frühlings, eine Blutreinigungskur zu unternehmen. Sicher erhältlich in der Universitäts- Apotheke znm Goldenen Engel. Die Bestandteile sind auf der Backung angegeben. iert. hlen bur Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, bei der Steuerfestsegung berücksichtigt werden. Diese Vergünstigung kann nur bis zu einem Einkommen bis zu 16 000 M eintreten. Einkomen von weniger als 900 M im Jahr sind steuerfrei Künftig kann die Abgabe der Steuererklärung auch ausge dehnt werden auf die Abgabe einer Erklärung über die Höhe des Verbrauchs. Bezüglich der Zahlung der Steuer( Vorauszahlungen und Abschlußzahlungen bleibt es beim bisherigen Zustand. Die fünftigen Vorauszahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Eine Ausnahme ist für die Landwirtschaft vorgesehen, die am 15. November die Hälfte und am 15. Februar und 15. Mai je ein Viertel der Steuer vorauszu= zahlen hat. Für bestimmte Arten von Betrieben können vom Reichsfinanzminister andere Termine festgesetzt werden. Die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn und der Steuerabzug vom Kapitalertrag sind beibehalten. Die Bestimmung, daß 75 v. H. der Aufwendung, die der Pflichtige zum Zwecke der Neubeschaffung von Wohnungen ge= macht hat, vom Einkommen abgezogen werden können, sind in den Entwurf nicht aufgenommen worden. Desgleichen ist fallen gelassen worden die Bestimmung, daß Beträge in Abzug gebracht werden können, die der Pflichtige im Kalenderjahr Ländern, inländischen Stiftungen oder solchen inländischen gemeinnützigen Vereinigungen oder Gesellschaften zugewendet hat, die sazungsgemäß und tatsächlich ausschließlich die Förderung des Kleinwohnungsbaues bezwecken. 4. Der Körperschaftssteuergesehentwurf. Nach§ 2 Nr. 3 sind fünftig förperschaftssteuerpflichtig: Betriebe und Verwaltungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Betriebe und Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sofern die Betriebe oder Verwaltung weder der Ausübung der öffentlichen Gewalt noch kirchlichen Zwecken, noch gemeinnüßigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Die öffentliche Befreiung der öffentlichen Betriebe wird aufgehoben. Ausgenommen von der Körperschaftssteuer sind ausdrücklich die Reichsbahn, die Reichspost und die Monopolverwaltungen des Reichs. Der Begriff des Einkommens richtet sich nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Sind die Gewinnausschüttungen und Vergütungen, die an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, sowie an leitende Angestellte bezahlt werden, höher, als das nach den Vorschriften des Einkommensteuerge= setzes zu errechnende Einkommen bilanzmäßiger Gewinn -- so sind mindestens die Gewinnausschüttungen und die bezeich neten Vergütungen zu besteuern. Die Aufsichtsratstantiemen können fünftig nicht mehr als Werbungskosten am Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, sie sind also von der Körperschaft mitzuversteuern. Dafür soll die nach dem Kapitalverkehrssteuergesetz zu entrichtende Aufsichtsratssteuer mit 20 v.5. in Zukunft in Wegfall kommen. Die bisherigen Steuersäge von 10 v. H. für Steuerpflichtige, die nicht Erwerbsgesellschaften sind und von 20 v. 5. bei Erwerbsgesellschaften bleiben bestehen. Der seitherige Zuschlag von 25 v. H. kommt in Zukunft in Wegfall. Die von den Erwerbsgesellschaften ausgeschütteten Gewinne unterliegen außer= dem der 10prozentigen Kapitalertragssteuer, die aber zu Lasten des Empfängers geht. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen weder das Stammkapital, noch das bei der Vermögenssteuerveranlagung festgestellte Vermögen den Betrag von 50 000 M übersteigt, tritt eine Vergünstigung insofern ein, als das Einkommen unter 48 000 M nur mit 10 v. H. besteuert wird, erst bei einem Einkommen von 48 000 M beträgt die Steuer 20 v. H. Gesellschafter genießen noch den Vorzug, daß sie ihre Gewinnanteile, wenn diese nicht mehr als 8000 M betragen, bei der Veran lagung zur Einkommensteuer außer Anlaß lassen dürfen, vor= ausgesetzt, daß ihr Gesamteinkommen 25 000 M nicht übersteigt. Stiftungen, Anstalten und andere Zweckvermögen, die die gleiche wirtschaftliche Bedeutung haben wie Erwerbsgesellschaf= ten, werden den Erwerbsgesellschaften auch inbezug auf die Körperschaftssteuer gleichgestellt. Die oben angeführten steuerfreien Anstalten usw. werden hiervon nicht berührt. Die Veranlagung zur Körperschaftssteuer soll fünftig ebenfalls zweimal im Jahr stattfinden, und zwar werden die Steuerpflichtigen, deren Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr bis zum 30. Juni endet, nach Ablauf dieses Termins, und alle Gesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr läuft oder in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember endigt, nach Ablauf dieses Termins veranlagt werden. Als Vorauszahlungstermine sind dieselben Tage angesezt wie bei der Einkommensteuer: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Wohnungsnot und Wohnungsstatistik. Von Stadtverordneten Nicolaus Bogler- Frankfurt a. M. Am 18. November reichte ich bei der Frankfurter Stadtverordneten- Versammlung den Antrag ein, den Magistrat zu ersuchen, statistisch festzustellen: 1. Wieviel Einwohner hatte Frankfurt a. M. Juli 1914? am 1. 2. Wieviel Wohnungen waren am 1. Juli 1914 vorhanden? a) Wieviel bewohnt? b) Wieviel leer? 3. Wieviel Personen tamen am 1. Juli 1914 auf eine Wohnung? 4. Wieviel Wohnungen wurden vom 1. Juli 1914 bis 30. Juni 1924 neu erbaut? a) Neubauten? b) Umbauten? 5. Wieviel Einwohner hatte Frankfurt a. M. am 1. Juli 1924? 6. Wieviel Personen kamen am 1. Juli 1924 auf eine Wohnung? Von verschiedenen Tagesblättern wurde dieser Antrag als ganz überflüssig bezeichnet, da ja das Wohnungsamt, durch seine sorgfältige Registrierung und Katalogisierung in Gestalt von 17 000Wohnungsuchenden den Antrag bereits beantwortet und er damit erledigt sei. Die Volksstimme versuchte mich sogar als komische Figur darzustellen und meinte, etwas mehr Wissen täte mir not. Wo ist die Wohnungsnot? Da ich nunmehr vom Statistischen Amt die Unterlagen erhalten habe, gestatte ich mir anderer Meinung zu sein und werfe die Frage auf:„ Wo ist die Wohnungsnot?" - Das Statistische Amt teilt nämlich mit: Frankfurt a. M. hatte am 1. Juli 1914 445 000 Einwohner. Diese waren zu einem Prozentsatz von 4,4 in 101 200 Wohnungen untergebracht, außerdem aber hatten wir 1914 noch 2 700 leere Wohnungen, darin hätten wir zu dem damaligen Prozentsatz noch 11 880 Personen unterbringen können, sodaß wir bereits 1914 die Möglich teit gehabt hätten, 456 880 Personen in Frankfurt unterzubringen. Nun wurden bis 1. Juli 1924 7 076 Wohnungen neu erstellt, zu dem Prozentsatz von 4,4 verteilt, ist Wohngelegenheit für 31,134 Personen neugeschaffen worden. Also: in den am 1. Juli 1914 vorhandenen Wohnungen konnten 456 880, in den bis 1. Juli 1924 neu erstellten Wohnungen weitere 31 134, zusammen 488 014 Personen untergebracht werden. Am 1. Juli 1924 hatten wir aber nur 471 000 Einwohner, so daß wir für 17 000 Personen noch Wohnungen überflüssig hatten. Diese vom Statistischen Amt festgestellten unanfechtbaren Tatsachen, beweisen, daß das Wohnungsamt in Erfassung und Zuteilung von Wohnungen nicht fördernd, sondern hindernd ge= arbeitet hat. Es hat angeblich 17 000 Wohnungssuchende, diese 17 000 Wohnungssuchende wären innerhalb 8 Tagen befriedigend untergebracht, wenn der Schwindel mit dem Wohnungsamt aufhörte, und es sich in Wohlgefallen auflösen würde. Die entsprechenden Anträge werden werden. Der Laun rial) g Ir fanden ferung B zusam folgt a) du Wohr b) i Wol nu so zu N öf h it fo von mir gestellt g 11 e Kör rfreien eben= en die s zum Gesellt oder Ablauf gesett August M. dtver zu er= am 1. vor= WohJuni Wohnungsnot und Wahrheit. Der 1. Vorsitzende des Gießener Hausbesizer- Vereins, Launspach, hat folgendes einwandfreies statistisches Material*) gesammelt und aufgestellt. An Wohngebäuden gehörten: dem Privatbesitz der Stadt Gießen den Baugenossenschaften = der Preuß. Hess. Staatsbahnverwaltung dem heff. Staat der evgl. Kirchengemeinde " " kath. verschiedenen Eigentümern 2041 78 30 27 27 7 4 14 zusammen 2228 In diesen 2228 Gebäuden einschließlich Hintergebäuden befanden sich nicht weniger wie 7181 Wohnungen bei einer Bevölkerungszahl von 33628 am 1. August 1914. Von diesen 7181 Wohnungen umfaßten: 190 Wohnungen 1 Zimmer und Küche 234567820 1143 " " " " 1983 " 1 " " " 1484 " " 1 " " 1045 " " " " 7 609 " " " 288 " " " 11 166 " " " " 84 9 " " " 1 " 76 10 " 1 " 113 " 1 mehr als 10 Zimmern zusammen 7181 Wohnungen, davon standen 251 leer. Die Wohnungsvermehrung ist nun seit 1914 in Gießen wie folgt vor sich gegangen: a) durch Neubauten: 1919/1920/1921/1922/1923 Bus. während die Einwohnerzahl Gießens seit 1. August 1914 bis 1. Januar 1924 von 33 628 auf nur 34 917 gestiegen ist, das sind also nur 1284 Personen mehr für 842 Wohnungen. Ein Kind kann also ohne langes Besinnen die Behauptung aufstellen, daß mit dem Wort„, Wohnungsmangel" viel gefrevelt wird. Hier ist die statist. Tatsache vorhanden, daß für noch nicht 2 Personen je eine neue Wohnung beschaffen ist und daß die 1914 betragende Wohndichtigkeit von 4,85 pro Wohnung bis 1924 auf rund 4,49 zurückgegangen ist. Wenn nun weiter die Einwendungen gebracht werden, daß die vermehrten Eheschließungen die Wohnungsnot verursacht hätten, so sind auch diese Ansichten nicht zutreffend. Nach meinen von amtlicher Seite eingezogenen Erkundigungen befanden sich in Gießen anfangs 1924 etwa 7 800 selbständige Haushaltungen, für die wie angeführt 7 772 Wohnungen vorhanden waren. Wie kann an Hand von solchen Zahlen nur von Wohnungslosen gesprochen werden. Seit 1. Januar 1924 ist die Einwohnerzahl von 34 917 bis jezt auf rund 35 000 gestiegen und neue Wohnungen sind seit dieser Zeit rund 50( fünfzig!) 2 bis 6 Zimmerwohnungen soweit bezugsfertig geworden. Einst und Jetzt. Anschließend an vorstehende Statistik soll als weiterer Beweis dieser Aufstellung die vorhandene Zimmerzahl in Gießen dienen. 1914 betrug die Einwohnerzahl in Gießen Zahl der vorhandenen bewohnbaren Zimmer( siehe Zusammenstellung in der letzten Nummer der„ Hess. Hausbesizer Zeitung) Es standen damals leer, geringste Zahl. ( in Wirklichkeit nach den leerstehenden Wohnungen bemessen weit mehr). 33 628 29 795 500 m 1. eine g als Wohnungen mi. 1 Zimmer u. Küche 1 1 - 2 seine " 11 t von tund H " " ar als PF " täte " 1 " " " 1 2345678O - 26 37 "! " " 1 " " " 1 " 11 " 1 4 2 " 1 " 1 " 3 25271 2 22 87 verbleiben 29 295 30 76 15 19 141 17 35 12 18 83 80 22 In diesen 29 295 Zimmern fanden also 33 628 Personen Unterkunft. 4 " " " Es betrug somit die Wohndichte für jedes Zimmer abgerundet 1,15 Personen. " 1 11 " 1 " " " 1 " 11 " ,, mehr als 8 Zimm. 4 4 I er= Am 1. November 1924 betrug die Einwohnerzahl rund. werfe .. en zu Cacht, zusammen 4 78 153 42 67 344 b) durch Ein- und Umbauten und durch Beschlagnahmungen; Wohnungen m. 1 Zimmer u. Küche 9 - Die vorhandenen Zimmer aus 1914 Durch Neubauten bis 1. Januar 1924 35 000 29 795 1 113 Durch Ein- und Umbauten und Beschlagnahmungen 330 318 zusammen 31 556 9 3 - 21 2 34 21 24 13 12 104 " " 〃 " 3 27 31 8 7 6 79 " " 1 " 1 " " 1 4 9 6 7 2 gen, " 1 " " " " Per5 4 1 2 - 22 663, zieht man von den 663 Zimmern die Hälfte ab für beschlagnahmte Zimmer bestehender Wohnungen, so verbleiben noch rund 26 9 " "! " " " 1 lich 6 3 2 1 2 8 1924 sind weiter durch Neubauten hinzugekommen und zum größten Teil schon bewohnt 11 " " " rzu= ellt, für Šuli 5 1. nen jat= Ber ren and ge= 00 er: te, Út zusammen 86 70 45 24 22 247 4 78 153 42 67 344 hierzu wie oben im Ganzen zusammen 90 148 198 66 89 591 Rechnet man zu diesen seit 1919 neu geschaffenen 591 Wohnungen noch die in 1914 leer gestandenen 251 Wohnungen hinzu, so sind am 1. Januar 1924 alles in allem: 6930 aus 1914 591 durch Neu- und Umbauten 251 leer gestandene Wohnungen zusammen 7772 Wohnungen vorhanden gewesen, *) Dieser statistischer Nachweis ist bereits schon einmal in Nr. 3 der„ Hessischen Hausbesizer- Zeitung“ vom 15. Mai veröffentlicht. Denselben heute noch einmal wieder zu geben, ers scheint uns wichtig, weil seit dieser Zeit der Kampf um Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft noch schärfer zu führen im Interesse der gesamten Bevölkerung notwendig ist und weil seit Mai 1924 die Auflage unserer Zeitung von 3 000 auf 11 000 gestiegen ist, also viele neue Abonnenten dieses Zahlenmaterial noch nicht kennen. Es beträgt somit die Wohndichte 3. 3t. 1,11 Personen Selbst, wenn sich diese Zahlen nach oben oder unten noch etwas verschieben sollten, so kann dieses an dem Gesamtergebnis keine wesentliche Aenderung herbeiführen. An Hand dieser unwiderleglichen Tatsachen dürfte zur Genüge erwiesen sein, daß ein Wohnraummangel, wie er zur Zeit besteht, nicht vorhanden wäre, wenn nicht die Zwangswirtschaft durch das künstliche Niederhalten der Mieten die Wohnungserweiterung gefördert hätte. Der Erfolg dieser Mißzwirtschaft ist lediglich dahin zu buchen, daß 90% der Mieter Ellenbogenfreiheit haben und ein wesentlicher Teil dieser 90% gegenüber früher erweitert wohnt, während die anderen 10% eingeengt und schlecht wohnen. Das ganze Wohnwesen kann und wird nicht eher gesunden, als bis die Zwangswirtschaft beseitigt ist. Die freie Wirtschaft wird dann durch erneute Schaffenskraft zeigen, daß sie wohl einzig und allein in der Lage ist, den Wohnungsmarkt so zu beleben, daß sich in nicht all zu ferner Zeit wieder Angebot und Nachfrage ausgleichen. H. Launspa ch, 1. Vorsitzender des Hausbesizer- Vereins Gießen. Verschiedenes. Die Tabaksteuer er= Ein Refordertrag der Tabaksteuer. brachte im letzten Monat laut ,, Zigarren- und Zigaretten- Spezialist"( Dresden) 51 Millionen Mart, das ist der höchste je erzielte Monatsertrag der deutschen Tabaksteuer und gleichzeitig auch das höchste Erträgnis aller deutschen Verbrauchssteuern. Biersteuer und Zuckersteuer zusammen erbrachten im letzten Monat nur 36,5 Millionen Mark. Der weitaus größte Teil des Tabaksteuerertrages, nämlich 70 v. H., entfällt auf die Zigarette, die restlichen 30 v. H. verteilen sich auf die Zigarre und auf die übrigen Tabaffabrikate. Literarisches. Das Lob der deutschen Frau. In einer Plauderei über das Urteil, das fremde Schriftsteller gelegentlich über die deutsche Frau abgegeben haben, gräbt Heft 2 der Zeitschrift„ Des Deut: schen Vaterland"( Organ der Nationalen Einheitsfront E. V.) eine sehr hübsche Gegenüberstellung der weiblichen Eigenschaften bei den Franzosen, Engländern, und Deutschen aus, die einmal vor vielen Jahren eine spanische Zeitung gebracht hat: ,, Die Französin heiratet aus Berechnung, die Engländerin weit es üblich ist, die Deutsche aus Liebe. Die Französin liebt bis zum Ende der Flitterwochen, die Engländerin das ganze Die Französin führt die Tochter auf Leben, die Deutsche ewig. den Ball, die Engländerin führt sie in die Kirche, die Deutsche beschäftigt sie in der Küche. Die Französin hat Geist und Phantasie, die Engländerin hat Intelligenz, die Deutsche Gefühl. Die Französin kleidet sich mit Geschmack, die Engländerin geschmacklos, die Deutsche bescheiden. Die Französin plaudert, die Engländerin spricht, die Deutsche urteilt. Die Ueberlegenheit der Französin liegt auf der Zunge, die der Engländerin im Kopf, die der Deutschen im Herzen." Dreißig Jahre Bankbeamten- Zeitung. Das amtliche Hauptorgan des Deutschen Bantbeamten- Vereins, die BantbeamtenZeitung", kann jetzt auf ein dreißigjähriges Bestehen zurückblicken. Die drei Jahrzehnte der Bankbeamten- Zeitung spiegeln den sozialen und wirtschaftlichen Kampf der Bankbeamten wider. ! Schriftleiter ist seit 1903 der Vereinsvorsitzende Fürstenberg. A 60 bei obli 3 2 Brillant Créme Büdo N° 20 Bubi, was machst Du blos mit Deinen Schuhen, daß dieselben immer wie neu aussehen! Ich benutze nur den guten Terpentinöl- Schuhput Büdo denn dieser glänzt wunderbar, macht das Leder weich und geschmeidig und erhält jedem Schuh jahrelang elegantes Aussehen. Merken Sie sich deshalb Bubis Leibspruch: Büdo Terpentinölcreme Immer für die Schuhe nehme. ( Zu W unver schaffu Darle Verid einer Ar lung Schne tierif werd einen Beri befri Mäu brau Saat Mar meng groß und auch festi Get fung geid Lan erle änd ma far dur de fin Un Ro leb Vertreter- Gesuch!| Schreibmittelfabrik sucht für Oberhessen b. 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