al punkt , evtl. oder aus n die heit 40 jähr. ostenfrei. 30. rat, von den Tag nuch ter. B.: i8 5 is 2 n. rfe GOO Giessener Zeitung ( Neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. Nr. 5. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm brette Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal " 1 " 1 90 113 Reklamezeile Dienstag, den 13. Januar 1925. Die Schaffung neuen Wohnraumes. 120 000 Wohnungen im Reich. 12 v. H. der Friedensmiete für Neubauten. Die Untersuchung der Frage, welchen Grad der Lebhaftigkeit die Bautätigkeit in diesem Jahre haben wird, dürfte schon des= halb großer Aufmerksamkeit begegnen, weil die Zahl der Neubauten die Größe des Blutstromes anzeigt, der eine große Zahl von Gewerben durchpulsen wird. Die Jahre 1922 und 1923 waren in der Hauptsache dem Einzelhausbau gewidmet. Die Entwertungsgewinne auf den verschiedensten Gebieten wurden durch Landhausbauten festgelegt, und in der Zeit der Kapitalfnappheit, im Frühjahr 1924, erwiesen sich diese Anlagen manchmal als einzige Werte. Die Angebote solcher Grundstücke waren im Mai und Juni des Jahres 1924 sehr lebhaft und dringend und drückten auf den Preis. Der Kleinwohnungsbau in den verflossenen Jahren, der zur Milderung der Wohnungsnot berufen war, trat zurück, trotzdem neben den Baukostenzuschüssen wiederholt ansehnliche Kredite vom Reich für die Fertigstellung der angefangenen Kleinhaus-, Siedlungsoder Kleinwohnungsbauten bereitgestellt waren. In diesem Jahre werden wir glücklicher daran sein als in dem vergangenen. Wir sind nicht mehr auf die Bereitwilligfeit des Paralments angwiesen, Zuschüsse für Bauten zu be= willigen. Die Hauszinssteuer, die schon im letzten Jahre viele Bauvorhaben ermöglicht hat, wird sich in diesem Jahre noch in stärkerem Maße ansammeln. Die Schleusen dieses gesammelten Geldes werden einen befruchtenden Strom von Geld freilassen, das als zweite oder dritte Hypothet auf Neubauten eingetragen wird. Bei der Hauszinssteuer handelt es sich um sehr ansehnliche Beträge. Der Steuerertrag, der für Preußen zur Förde rung des Wohnungsbaues bestimmt ist, wird nach dem gegenwärtigen Stande der Erhebung auf 225 Millionen Mark ge= schätzt. Dazu kommen weitere 45 Millionen Mark, die als Ausgleichsfonds dem Wohlfahrtsministerium zur Finanzierung ron Neubauten in denjenigen Orten zur Verfügung stehen, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist und von den dort aufkommenden Steuermitteln nicht entfernt befriedigt werden fann. Es läßt sich bereits heute sagen, daß ohne die Einrichtung der Hauszinssteuer kaum gebaut werden könnte. Die Entschuldungsgewinne der alten Häuser durch den Fortfall der Hypotheken, bezw. ihre Beschränkung auf 15 v. H., werden für die Neubauten zur Unterbringung der Wohnungslosen mobil gemacht. Soll man nun nach Maßgabe der vorhandenen Mittel sowie der weiteren Zuschüsse, die Städte und gemeinnützige Gesellschaften für die Unterbringung von Rentnern und kinderreichen Familien gewähren, darauflos bauen, oder lohnt es sich, trotz der noch nicht ganz sicheren Verhältnisse, einmal zu überlegen, wieviel Wohnungen denn überhaupt gebraucht werden? Es läßt sich nicht leugnen, daß die Zahl der Wohnungsuchenden 10 120 " " 38 Jahrg bei den Wohnungsämtern fein richtiges Bild von dem wirtlichen Bedarf gibt, da sich doch manche Gesuche im Laufe der Jahre erledigt haben oder eingereicht worden sind, weil die Anwärter eine bessere oder größere Wohnung haben möchten. Zur Feststellung des Wohnungsbedarfs ist ein anderer wissenschaftlicher Weg eingeschlagen worden. Vor dem Kriege wurden im ganzen Reiche jährlich rund 250 000 neue Wohnungen gebraucht. Ein Teil davon würde abgebrochen oder in Geschäftsräume umgewandelt, so daß im ganzen ein Jahresbedarf von 275 000 neuen Wohnungen bestand. In den zehn Jahren seit Kriegsbeginn sind nun nicht jährlich 275 000 Wohnungen errichtet worden, sondern im ganzen etwa 550 000, so daß nur der Zuwachsbedarf von zwei Jahren gedeckt worden ist. So müßte der Rest von 8X275 000= 2,2 Millionen fehlen, wenn nicht das Zusammenrücken der Bevölkerung, die erhöhte Sterblichkeit infolge des Krieges, Kriegsverluste selbst, Auswanderung usw. den tatsächlichen Bedarf herabgemindert hätten. Dazu kommt die Verkleinerung des Reichsgebiets, die mit 10 v. 5. in Rechnung zu setzen ist, so daß der wirkliche Wohnungsbedarf im Reich auf etwa 1,6 Millionen Wohnungen zu schätzen ist. Es entsteht nun die Aufgabe, festzustellen, wieviel Wohnungen in jedem Jahre gebaut werden müssen, damit wir zu einem freien Wohnungsmarkt kommen und den Folterkammern der Wohnungsämtern entgehen. Rechnet man, daß in der Hauptsache die Finanzierung der Bauten mit ŏilfe von Mietzinssteuerhypotheken vor sich geht, und rechnet man weiter, daß wir etwa in einem Zeitraum von sieben Jahren wieder auf den normalen Stand der Wohnungszahl unter Berücksichtigung des zwischenzeitlichen Bevölkerungszuwachses kommen wollen, so ergibt sich für diese sieben Jahre ein Beuprogramm, das mindestens 225 000 Wohnungen neu in jedem Jahre herstellt. In diesem Zusammenhang sei an das Bauprogramm in England erinnert, das innerhalb von 15 Jahren 2,5 Millionen Wohnungen bauen will, also im Durchschnitt jährlich 170 000. Mit etnem Bauprogramm von 230 000 Wohnungen im Reich müßten wir, da diese Bauten zum überwiegenden Teil mit Mitteln aus der Hauszinssteuer finanziert werden sollen, die Hauszinssteuer selbst bezw. den Anteil, der für Neubauten verwendet werden wird, nicht unwesentlich erhöhen. Ein Teil der Mittel aus dieser Steuer wird jetzt zum Finanz ausgleich verwendet, und es mehren sich die Stimmen, die nach den Wahlen eine Erhöhung des Anteils zur Förderung des Bauens verlangen, ja, den gesamten Steuerertrag aus der Miete der alten Häuser den Wohnungsneubauten zur Verfügung gestellt wissen wollen. Welche Beschlüsse die einzelnen Länder fassen werden, steht noch nicht fest. Es läßt sich jedoch übersehen, daß, wenn nur die Hälfte des als notwendig erkannten Bauprogramms von 225 000 Wohnungen, wenn etwa 120 000 Wohnungen mit diesen billigen Hypotheken finanziert werden sollten, so müßte schon der Steueranteil für Neubauten 15 v. H. der Friedensmiete betragen, während er gegenwärtig in Preußen und Sachsen 10 v. H., in Bayern 8 v. H., in Baden 4 v. H. und in Württemberg sogar nur 1,5 v. H. der Friedensmiete beträgt. Die Baupolitik der einzelnen Länder ist durchaus selbständig, aber wie schon an dieser Zusammenstellung zu ersehen ist, sehr ungleichmäßig. Der Unterschied zwischen den Mitteln, die in Württemberg und in Sachsen zur Förderung der Bautätigkeit verwendet werden, ist so groß, daß es eigentlich nur dieser Gegenüberstellung bedürfen müßte, um die Wohnungsuchenden jener Länder zu Anträgen auf Aenderung zu veranlassen. Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt, welche Beträge der Friedensmiete für Neubauten in den einzelnen Ländern verwendet werden, und daß in manchen Gebieten recht wenig ge= schieht: Preußen und Sachsen 10 v. H., Bayern und Lippe- Detmold 8 v. H., Hamburg 6 v. H., Anhalt 5 v. H., Baden 4 v. H., Braunschweig 3 v. H., Oldenburg 2,5 v. H., Hessen 2,4 y. H., Thüringen 2 v. H. und Württemberg, wie schon erwähnt," 1,5 v. H. der Friedensmiete. Für Bremen und Lübeck ist ein bestimmter Teil des Steuerertrages zur Förderung der Bautätigfeit nicht abgezweigt. In diesem Zusammenhang kann nicht verschwiegen werden, daß bald Schwierigkeiten entstehen werden, da einmal ein Mangel an Baustoffen, besonders an Hintermauerungssteinen, besteht, und zweitens ein Mangel an Facharbeitern. Zur Behebung des Baustoffmangels werden die neuerdings stark erhöhten Preise zur verstärkten Betriebsaufnahme anreizen; für die Heranbildung von Lehrlingen und die Umschulung der Bauhilfsarbeiter zu Facharbeitern wird von allen möglichen Seiten etwas getan. Der neue Landtag in Preußen wird darüber sehr bald Be= schluß fassen, in welchem Umfange eine Erhöhung der gesetzlichen Mieten angeordnet werden kann, wobei der Zuschlag gegenüber dem bisherigen Satz zweckmäßig als Steuer eingezogen und den Mitteln für Neubauten zugesellt werden dürfte. Dann wird es sich erweisen, ob wir ein Bauprogramm erfüllen können, das uns im Verein mit den zuschußlosen Bauten in einer übersehbaren Reihe von Jahren wieder einer normalen Wohnungsmarkt mit freier Wohnungswahl bringt. Hamburg olgt als erster Staat den hier aufgestellten Forderungen und beantragt bei der Bürgerschaft, die Erhöhung der Mietzinssteuer zur Förderung der Bautätigkeit, die bisher 6 v. H, betrugen, vom 1. Februar 1925 ab auf 12 v. H. und vom 1. April 1925 ab auf 15 v. H. der Friedensmiete festzu= setzen. Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft am 1. Juli 1926? Einer Korrespondenz- Meldung zufolge soll nach einer Aeußerung aus dem Preußischen Wohlfahrtsministerium die Wohnungszwangswirtschaft mit dem 1. Juli n. Js. aufhören. Für die Dauer von zwei weiteren Jahren sollen aber noch Bestimmungen über den Mieterschutz erlassen werden. Derselben Meldung zufolge würden bereits Ende 1925 die Wohnungsämter aufgelöst, während gleichzeitig die Hauszinssteuer auch auf landwirtschaftliche Grundstücke ausgedehnt werden soll. Die Mieten für März ds. Js. sollen in Preußen um 4 Prozent erhöht werden. Brandversicherungsbeitrag für 1924. Zur Zeit werden die Anforderungszettel für den Brandversicherungsbeitrag für das Kalenderjahr 1924 versandt. Der Beitrag ist festgesezt auf 8 Pfg. für je 100 Mark Friedensbrandversicherungswert. Wo etwa im Anfang der Inflation eine Erhöhung der Brandversicherungssumme beantragt worden und die Herabsetzung auf den Friedensbrandversicherungswert inzwischen nicht erfolgt ist, wird empfohlen, Antrag auf Herabsezung bei der Brandversicherungskammer zu stellen: Nach einer neuerlichen Anordnung des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft ist der auf die Monate Januar, Februar und März 1924 entfallende Teil des Brandversicherungsbeitrages auf die Bewohner des Hauses umzulegen. Es kann also ein Viertel des angeforderten Brandversicherungsbeitrages auf. die Mieter umgelegt werden, die übrigen drei Viertel hat der Hauseigentümer zu zahlen. Die Verteilung erfolgt wie bei bei den Steuern nach dem Friedensmietwert. Vor 10 Jahren. Zufall oder Gottes Fügung? Wie jeden Monat, so kamen wir Mitkämpfer unseres Hessischen- Brigade- Ersatz- Battalions auch vor kurzem wieder zusam= men und tauschten unsere Erinnerungen aus. Ich schilderte meinen Kameraden und ihren Damen eine Begebenheit, die für mich ein Ereignis von weittragender Bedeutung war und das mich tief erschütterte. Viele betrachteten den Fall wie ich, als Gottes Fügung, andere glaubten an einen Zufall. Ich habe mich daher entschlossen dieses Erlebnis nieder zu schreiben Nachdem so viel meiner lieben Kameraden, die mit mir 1914 nach Frankreich ausrückten, gefallen, verwundet, gefangen und vermißt waren, wurde ich mißgestimmt und jähzornig. Das ewige Liegen in ein und demselben Abschnitt, kein Fortschreiten zu sehen, jeden Tag Tote und Verwundete, Nässe, Kälte, Ungeziefer, kurzum die Not und die ständigen heimtückigen Todesgefahren im Stellungskrieg, das alles trug dazu bei, daß ich fast verzweifelte. Die Offensiven zwischen Maas und Mosel begannen; der Feind überschüttete uns tagelang mit einem schrecklichen Eisenhagel. Ein durch Sprengung gewonnenes Stück Graben war sein ganzer Erfolg. Unser braves Hessen- Bataillon holte unter großen Verlusten das blutgetränkte Stückchen Erde zurück. Fast sämtliche Offiziere verloren wir dabei. Viel treue Kame= raden wurden verschüttet und man hat nie etwas mehr von ihnen gesehen und gehört. Als wir abgekämpft waren, kam das Bataillon zur Ruhe" nach Pogny. Dort sollten wir neuen Ersatz abwarten, um dann frisch aufgefüllt von Neuem in die Hölle zu gehen. Wie wir in das Städtchen einmarschierten, stand vor seiner Schmiede der Beschlagschmied eines rheinischen Feld- Artl.- Rgts. Der Mann rauchte eine Zigarette und rief manches Scherzwort in die marschierende Kolonne. Als ich ihn so froh stehen sah, veneidete ich ihn und sagte mir:„ Warum fannst du es auch nicht so schön haben?" Am Mittag hatte ich in der Schmiede zu tun. Der muntere Kölner Junge zeigte mir sein Quartier, schönes Bett, hübsche Einrichtung. Er schilderte sein Leben, gutes Essen, immer im Trockenen, dazu kein Artillerie- Feuer, kurzum, ich sah bei ihm ein Paradies. In meiner Erbitterung beneidete ich ihn noch mehr. und wurde immer unzufriedener. Später traf ich den Wachtmeister einer bayrischen- Kolonne, hier noch bessere Zustände. Er hatte noch keine Feldstellung gesehen und war immer in feine Quartiere gewesen. Auch diesen Mann gönnte ich seine Vorteile nicht. Sie konnten sich wenigstens beim Schlafen ausziehen, während ich schon monatelang in den Kleidern und auf Stroh in Schmuz schlief. Ganz niedergeschlagen und erbittert suchte ich mein Strohlager in einer Schule auf. Die ganze Nacht wälzte ich mich umher und konnte nicht schlafen. Am Morgen hatte ich in der Nähe des Wachtmeister Quar tiers zu tun. Plötzlich der Ruf„ Flieger". Alles rennt in die Höfe und Häuser, als auch schon mit gräulichem 3ischen, gerade. wie wenn Wasser auf eine glühende Eisenplatte geschüttet wird. eine Bombe herab saust. Gleich darauf ein schwerer Schlag, Fenster klirren, Steine fallen, Schreien und Rufen. Ich war im Augenblick wie betäubt und sah nichts mehr. Als ich zu mir kam, bemerkte ich, daß ein Splitter einem Mann der neben mir stand, den Arm aufgerissen hatte, den Wachtmeister, den ich beneidet hatte, war ein Eisenstück in den Leib gedrungen, nach einigen Stunden war er tot. Mir hatte die Bombe nicht das geringste geschadet. Im Stillen dachte ich:„ Du hast es doch noch besser wie der Wachtmeister, du lebst wenigstens noch, unrecht war es doch von dir, den Mann seiner Vorteile wegen, zu beneiden." Einige Minuten später fielen noch 2 Bomben. Gleich darauf schreckliche Hilferufe. Ich lief in der Richtung wo die Rufe her kamen. Was war geschehen. Auf der Straße und im Hofe vor der aus App trof Sin und ihn war Erst leist gan dies mä rer Not dem Aug hab dan und Ges Mi Selb De bess Mu pou ma Neg jed uns test des fan sich mit ger Fes vat we fom Ka inh ton und dar neh hei M un mu zu tro au W de da rei hat der wie bei res Hef= zusam childerte -die für und das ich, als abe mich mir 1914 gen und Das schreiten e, UngeTodesge= ich fast. I began= recklichen Graben on holte De zurück. e Kame= on ihnen das Ba= euen ErDie Hölle or seiner tl.- Rgts. Czwort in sah, ve= h nicht so tun. Der es Bett, m, immer bei ihm och mehr Kolonne, dstellung Sie fonn ich schon izz schlief. Strohla= Ich umher er Quar nt in die n, gerade ttet wird. lag, Fenwar im mir fam, nir stand, beneidet h einigen geringste r wie der doch von ich darauf Rufe her Hofe vor der Schmiede wälzte sich ein Klumpen zerrissener, blutender und ausschlagender Pferde, das Artillerie- Regiment hatte PferdeAppell. Der erste tote Mensch ich fahre, wie vom Schlage getroffen zurück- mein lieber Kölner Schmied. Ihm war das Hinterhaupt aufgerissen, er sah mich mit lächelndem Gesicht an und hielt zwischen den Fingern eine Zigarette, gerade so wie ich ihn gestern vor dem Hause stehen sah, als ich ihn beneidete. Ich war starr und rief:„ O Gott, verzeihe mir, der arme Mensch." Erst die Hilferufe Anderer brachten mich ins Gleichgewicht. Viel leisten konnte ich da nicht, denn ich war so aufgeregt, daß ich am ganzen Körper zitterte. Eigentümlich, warum war ich gerade in diesem Fall so aufgeregt. In Rußland in Eis und Schnee, in Rumänien in den Säucherhöllen, in Flandern, war ich oft in größe= rer Todesgefahr und so viel furchtbares und entsetzliches Elend und Not. Ich behielt da immer meine Ruhe. Grade dieser Fall mit dem Schmied und dem Wachtmeister trat mir immer wieder vor Augen. Sollte unser Herrgott mir damals seine Allmacht gezeigt haben, indem er mich dieses erleben ließ, um mich auf bessere Gedanken zu bringen und mir den Neid austrieb? Ich glaube es und überlasse es den Lesern, sich selbst ein Urteil zu bilden. „ Zufall oder Gottes Fügung" E. Köhler, Offenbach a. M. Sandgasse 26 Deutschlandlied und Jimmytanz. Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß in unerhörter Geschmacklosigkeit nicht nur nach zweckmäßig" bearbeiteten Militärmärschen, die jedem alten Soldaten wert sind, sondern selbst nach den für uns Deutsche heiligen Klängen des Deutschlandliedes auf sogenannten„ Vergnügen" getanzt, besser gesagt: getrottet oder geschoben wird. ,, Gewandte" Musikleiter bringen häufig ein ganzes ,, vaterländisches" Potpourri zu Gehör, nach dem wacker ġejimmyt wird und in dem man selbst die begeisternde Melodie der ,, Wacht am Rhein" zum Negertanz umgestaltet wiederfindet. Mit Recht hat man in jedem anständigen Kreis gegen diese unerhörte Verunglimpfung unserer edlen deutschen Vaterlandsgesänge und melodien protestiert. Es ist zu begrüßen, daß nunmehr auch der Vorstand des Preußischen Landeskriegerverbandes in einer amtlichen Befanntmachung des Parole- Buches( Beilage zur Krieger- Zeitung) sich gegen diese Auswüchse wendet und darauf hinweist, daß es mit der Würde und der Stellung der ihm angeschlossenen Kriegervereine im öffentlichen Leben nicht vereinbar ist, wenn bei Festlichkeiten nach den Klängen eines Armeemarsches oder eines vaterländischen Liedes getanzt wird. Die Kameraden Festleiter werden daher gebeten, sich zweds Vermeidung unliebsamer Vorkommnisse vor jeder Veranstaltung in diesem Sinne mit der Kapelle ins Benehmen zu setzen. Wir können uns nur voll= inhaltlich diesem Hinweise anschließen unter besonderer Betonung, daß er natürlich für jeden Verein gilt, der auf sich hält und vermeiden will, daß erst unliebsame Zwischenfälle Zeugnis davon ablegen sollen, wie nicht ,, international" gesinnte Teilnehmer ihrer Veranstaltungen eine derartige Verhöhnung ihrer heiligen Gefühle tatkräftig zurückzuweisen wissen. - Langfristige Mietverträge. 3. Es bestehen, hauptsächlich über Geschäftslokale. Mietverträge, die auf 5 oder 10 Jahre abgeschlossen sind und nach Beendigung dieser Zeit laut Vertragsbestim mung auf eine Reihe von Jahren weiterlaufen, wenn zum ersten Ablaufstermin keine Kündigung des Vertrags erfolgt. 3. B. ist im Jahre 1915 ein Mietvertrag auf 10 Jahre geschlossen worden, der den Passus enthält: Wird das Mietverhältnis ein halbes Jahr vor Ablauf der 10 Jahre von keiner der Parteien gekündigt, so läuft das Vertragsverhältnis stillschweigend von 5 zu 5 Jahren weiter. Laufen bei einem derartigen Vertrag die 10 Jahre z. B. am 1. Oftober 1925 ab, so muß bis zum 31. März 1925 eine Kündigung des Vertrags erfolgen, andernfalls derselbe für die im Vertrag genannte weitere Dauer unkündbar ist. Bei den heutigen Verhältnissen kann die Versäumnis der Kündigung für den Vermieter sehr nachteilige Folgen haben. Es sind mir in letter Zeit wiederholt Fälle vorgekommen, daß der Kündigungstermin versäumt worden ist. Solange die Zwangswirtschaft über die Miete dauert und der Hausbesitzer tein Interesse an dem Freiwerden der Räume hat, mögen sich nachteilige Folgen nicht zeigen. Das wird indes anders in dem Augenblick, in dem, wie jetzt bei den möblierten Zimmern, die Zwangswirtschaft über die Gewerberäume aufgehoben wird. Der Vermieter hat dann nicht freie Hand in der Mietpreisbemessung. Er ist an seinen Vertrag gebunden, was sich um so nachteiliger auswirken wird, je niedriger der Mietpreis bei Vertragsabschluß aus vielleicht heute gar nicht mehr zutreffenden Gründen bemessen wurde. Es wurde früher vielfach die Meinung vertreten, daß zur Kündigung derartiger Vertragsbestimmungen ( nicht des Mietverhältnisses überhaupt) die Zustimmung des Mieteinigungsamts( heute des Mietschöffengerichts) notwendig sei. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts ist das nicht erforderlich. Derartige Vertragsbestimmungen können vom Vermieter direkt dem Mieter gegenüber gekündigt werden. Nach den Ausführungen des Reichsgerichts bedeutet diese sogenannte Kündigung keine Kündigung, sondern lediglich die Erflärung, feinen neuen Vertrag schließen zu wollen. Diese Erkläung könne der Hausbesitzer selbständig abgeben. Eine solche Vertragskündigung hat nicht den Auszug des Mieters zur Folge, sondern sie bewirkt nur, daß das Vertragsverhältnis nach den Bestimmungen des B. G. B. auf unbestimmte Zeit weiterläuft und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen fündbar ist ( allerdings unter den etwa jeweils bestehenden Beschränkungen). Für das an den Mieter zu richtende Schreiben wird von Herrn Landgerichtsrat Krieg folgende Fassung empfohlen: „ Mit Rücksicht darauf, daß der zwischen uns bestehende Mietvertrag sich über seinen Endpunkt hinaus auf ( Anzahl) Jahre verlängert, wenn er nicht gefündigt wird, erkläre ich Ihnen hiermit, daß ich diese Vertragsvereinbarung ablehne. ( Datum) Damit tritt der Vertrag ab außer Kraft und es entsteht kraft Gesetzes zwischen uns ein neuer Vertag auf unbestimmte Zeit, der jederzeit mit gesetzlicher Frist gelöst werden kann." Deshalb versäume niemand, seine Verträge nachzusehen. Fristversäumnis ist nicht mehr gutzumachen. Geschäftliches. Kein Leidender versäume, die Firma Friedr. Jung, Lorsch i. Hess. zu besuchen, deren Vertreter in Gießen, Bahnhostshotel Lenz, Donnerstag, 15. 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