e- O- es d. a! inkommen schriftllche rbeiten rosp. durch erl., München suchen Unterbreitung Interessenten fl. Häuser . Angebote v. eigentümern a. d. Verlag 1. Grundbes. a.M. Zeil 51 Friedenau 101. andstelle nach jed. Ort Sanitätshaus Sa. Potsf264. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Sfidanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen. Verlagsbruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm brette Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal " " " 90 " " Reklamezeile 10 120 " " Dienstag, den 12. Mat 1925. Wirtschaftliche Rundschau ( Zusammenfassende Uebersicht über die deutsche Wirtschaftslage.) ( Nachdruck verboten.) Allgemeine Lage. Nach den heute vorliegenden Berichten hat sich die Lage der deutschen Wirtschaft im allgemeinen wenig verändert. Der Ausgang der Präsidentenwahl hat gezeigt, daß die Befürchtung ungünstiger wirtschaftlicher Rückwirkungen doch unbegründet war. Das hervorstechendste Merkmal der Lage bleibt das Moment der Unsicherheit. Die Mißstände im Zahlungswesen konnten nicht behoben werden. Die Kreditnot ist in der letzten Zeit durch erhöhte Zurückhaltung der Banken hier und dort fast verschärft worden. Staatswirtschaft. Die Einnahmen und Ausgaben der Reichshauptkasse wiesen auch im April wieder einen 30prozentigen Ueberschuß der Einnahmen gegenüber den Ausgaben auf. bei dieser günstigen Finanzlage des Reiches muß jedoch berücksichtigt werden, daß die schwerste Belastung, die Reparationsaufgabe, nicht in den ordentlichen Reichsausgaben aufgeführt ist. - Geldmarkt. Am 5. Juni sind alle Billionenscheine zu 5, 10, 20, 50, 100 Billionen, ferner alle Milliardenscheine ungültig, außerdem kommen alle 50- Rentenmarkscheine außer Kurs. Unmittelbar nach der Präsidentenwahl trat zwar an den deutschen Börsen ein vorübergehender Kursrückschlag ein, der aber schon am nächsten Tage wieder behoben war. - Handel, Gewerbe, Industrie. Der deutsche Export liegt immer noch sehr darnieder. Kleine Ansätze der Besserung werden anderwärts durch neuen Rückgang wieder aufgehoben. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, reichen die eingehenden Aufträge jeweils nur auf kurze Zeiträume. Auf dem Außenhandel lastet immer noch die Ungewißheit über den endgültigen Inhalt der Handelsverträge. Die Wareneinfuhr im März zeigt gegenüber dem Vormonat eine Abnahme von 34 Mill. Mark, während die reine Warenausfuhr gleichzeitig eine Zunahme von 79 Mill. Mark aufweist. Jm April wurden 664 Konkurse eröffnet gegen 705 im März und 701 im Februar. Der deutsche Anteil an der Welteisenerzeugung, der im Jahre 1923 23 Prozent betragen hatte, hat 1924 12 Prozent ausgemacht. Der April brachte für die Kalfindustrie kein besonderes Geschäft. Der Geldmangel der Landwirtschaft ist hier bestimmend gewesen. Die Lage der Pirmasenser Schuhindustrie hat sich fortschreitend gebessert. Der Stromabsatz in Deutschland konnte sich nicht in der Weise entwickeln, wie dies im Ausland geschehen ist. Während im Jahre 1923 auf den Kopf der Bevölkerung in Deutschland ein Verbrauch von 141 KW. fam, betrug er in Amerika 472, in der Schweiz 700. Deutschland hat gegenwärtig 7000 Zeitungen, Italien 2500, England 5000, Frankreich 10 000 und die Vereinigten Staaten 30 000. - Kohlen. Die Absatzmöglichkeiten im Ruhrgebiet werden immer geringer und eine große Krise scheint bevorzustehen. In Nr. 56. der Hauptsache sind die Zechen des Rhein- Elbe- Konzerns betroffen. In den letzten Tagen wurde etwa 6000 Bergarbeitern gekündigt. Auch auf den Halden der Saargruben häufen sich infolge Absatzschwierigkeiten die Berge der aufgestapelten Kohlen. Die deutsche Kohleneinfuhr nach Italien zeigt seit dem Vorjahre eine starke Zunahme. - Holzmarkt. Ruhe kennzeichnete auch in der jüngsten Zeit den Nadelstammholzmarkt. Die Stimmung am Markte für Nadelschnittholzholz blieb im allgemeinen fest. Die Versuche der Sägewerke, höhere Preise zu erzielen, hatten in den meisten Fällen keinen Erfolg. Warenmarkt. Der Verband deutscher Papierfabrikanten hat die Papierpreise vom 1. Mai an um 0,50 auf 33,50M für 100 Kg. heraufgesetzt. Der Verein deutscher Eisengießereien hat die Preise vom 1. Mai an für Maschinenguß um 3 Prozent und für Bau- und Handelsguß um 5 Prozent erhöht. Die Gerüchte über eine bevorstehende Preisermäßigung für Brikets im ostelbischen Braunkohlensyndikat werden als unbegründet bezeich= net. Statt einer Preisermäßigung wird voraussichtlich am 1. August eine Erhöhung der Preise einsetzen. - Ausstellungen und Messen. Anläßlich der Eröffnung der neuen Rheinhafen- Anlagen wird vom 1. Juli bis 19. September eine Internationale Ausstellung für Binnenschiffahrt und Wasserkraftnutzung in Basel stattfinden. Die Leipziger Mustermesse wird vom 30. August bis 5. September, die Textilmesse vom 30. August bis 3. September und die Technische Messe vom 30. August bis 9. September abgehalten. Landwirtschaft. Nach den heutigen Berichten ist der Stand der Wintersaaten nach wie vor günstig zu beurteilen. Die Sommersaaten berechtigen gleichfalls zu guten Hoffnungen. Klee und Wiesen haben kräftig angesetzt und brauchen warme Witterung. Produktenmarkt. Die Stimmung an den deutschen Märkten war fest, was insbesondere für Weizen gilt. Das Geschäft war zum Teil recht lebhaft. Verkehr. Die Ergebnisse des Postscheckverkehrs im Vorjahre werden als sehr günstig bezeichnet. Die Zahl der Postscheckkunden ist im Laufe des Jahres von 626 103 auf 808798 gestiegen. Der gesamte Umsatz hat 407,5 mill. Buchungen über 78 501 Mill. M betragen. Bichmarkt. Die Lage auf den Schlachtviehmärkten ist im großen und ganzen unverändert. Arbeitsmarkt. Die heutigen Berichte lassen einen größeren Rückgang der Erwerbslosenziffer für ganz Deutschland erkennen. Lohnfragen. Größte Aufmerksamkeit verdient gegenwärtig die starke Lohnwelle, die nun schon seit Wochen fast alle deutschen Industriezweige durchläuft und sich zu einer Gefahr, wenn nicht für die Währung, so doch für die Produktion auszuwachsen droht. Ausland. Seit Anfang dieses Jahres ist es der französischen Industrie gelungen, mehr Waren nach Rußland zu verkaufen. - In England beträgt der gegenwärtige Stand an Arbeitslosen 1 100 000. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit macht dem Lande neuerdings große Sorgen.- Reederei und Schiffbau in Italien haben seit 1918 eine bedeutende Etappe des Wiederaufbaues überwunden.. - Die Aufwertungsfrage. In der ersten Maiwochen stand die Frage der Auswertung zur Beratung im Reichstag. Je nach der Parteieinstellund gaben die einzelnen Redner Eeklärungen ab. Interessant ist die Tatsache, daß die Aufwertungsfreunde sizzen, während sie früher rechts saßen. Ein Zeichen, daß nicht sachliche Momente aus= schlaggebend sind, sondern daß die Aufwertungsfrage, die der sachlichen Prüfung aller Volksvertreter würdig wäre, zur Befriedigung des Agitationsbedürfnisses mißbraucht wird. Borlage wurde einem Ausschuß überwiesen. Die Aufwertungsbewegung anläßlich der letzten Reichstagswahl hatte bekanntlich die Wahl des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Best= Darmstadt, des Führers der Aufwertungsverbände zur Folge. Die Reichsregierung hat neuerdings Besprechungen mit den Regierungsparteien gehalten, wobei die Frage der Erhöhung der Zusatzaufwertung von 10 auf 15% eine Rolle spielte. Desgleichen wurde die Frage der Höherauswertung der Industrieobligationen ventiliert, während von einer Höheraufwertung der öffentlichen Anleihen nicht gesprochen wurde. Nach Blättermeldungen soll eine Mehrheit für die Regierungsentwürfe gesichert sein. Bei den Beratungen über die Auswertung hat man den als Aufwertungsspezialisten gewählten Abg. Dr. Best volltommen ausgeschaltet. Die Erklärung, die der Parteigenosse des Herrn Dr. Best im Reichstag abgab, steht ganz im Gegensatz zu der von Dr. Best vertretenen Auffassung insbesondere gilt dies hinsichtlich der individuellen Aufwertung. Herrn Dr. Best soll sogar verboten worden sein, im Plenum das Wort zu nehmen. Tatsächlich hat Dr. Best auch nicht gesprochen. Er soll sich darauf beschränkt haben, dem völkischen Redner, der die Partei des Herrn Dr. Best beschuldigte, ihm, Dr. Best, einen Maulkorb angelegt zu haben, nach dessen Rede herzlichst die Hand zu schütteln. Wenn wir von diesen Vorgängen Notiz nehmen, so geschieht es nur um unseren Lesern den Unterschied zu zeigen zwischen Theorie vor der Wahl und Praxis nach der Wahl. Ein weiterer Beweis für die Wahrheit des Sprichwortes, daß nie mehr gelogen wird als vor einer Wah!- von allen Parteien. Ueber die Höhe der Aufwertung ist schließlich ein Kompromiß zwischen den Regierungsparteien zu Stande gekommen auf folgender Grundlage: 1. Der Aufwertungsbetrag(§ 2 des Aufwertungsgesetzentwurfs) wird für alle Hypotheken und andere dingliche Rechte auf 25% erhöht.( Seither sollten nur die innerhalb der ersten Hälfte des Vorkriegswertes liegenden Hypotheken mit 25% aufgewertet werden, die auf die zweite Hälfte entfallenden Hypotheken nur mit 15%.) 2. Der Aufwertungsbetrag von 25 v. H. ist ohne Unterscheidung zwischen Aufwertung und Zusakaufwertung einheitlich in der alten Rangstelle des Rechts einzutragen. Soweit der nach dem Verhältnis des berichtigten Wehrbeitragswertes zum gegenwärtigen Grundstückswert herabgesetzte Goldmarkbetrag der ersten Hypothek deren Aufwertungsbetrag übersteigt, ist dem Eigentümer eine Eigentümergrundschuld vorzubehalten. Der Rang der neueingetragenen Reichsmarkhypotheken, und anderen wertbeständigen Feingold, RoggenrentenHypotheken bleibt gewahrt. 3. Bezüglich der Verzinsung verbleibt es bei der Regierungsvorlage. 4. Der Rückwirkungstermin wird bis zum 15. Juni 1922 zurückverlegt. Dabei ist die Härteklausel zweckentsprechend zu erweitern. Bei der Rückwirkung findet die Aufwertung nicht nur zur Hälfte, sondern in voller Höhe des Aufwertungsbetrages statt. 5. Der Aufwertungssatz der Industrieobligationen wird für Altbesitzer, d. h. für Personen, die bereits am 1. Juli 1920 Inhaber der Obligationen waren, um 10 Prozent auf 25 Prozent erhöht. Die Erhöhung des Aufwertungsbetrages um 10 Prozent wird in der Form von Genußscheinen ge= währt, die folgende Rechte haben: Nachdem vom Reingewinn zunächst ein Betrag von 6 Prozent an die Aktionäre als Dividende ausgeschüttet ist, wird der diesen Betrag übersteigende Reingewinn in folgender Weise verteilt: Bei jedem Prozent Ueberdividende auf die Aktien müssen 2% auf die Genußscheine verwandt werden bis zu einem Höchstbetrage von 6 Prozent des Betrages, auf den die Genußscheine lauten. Von den auf die Genußscheine entfallenden Beträgen werden Ausschüttungen auf die Genußscheine in Höhe der alten Zinssätze der Obligationen gemacht. Der verbleibende Rest wird zu Auslosungen zu Pari verwandt, die mindestens jedes zweite Jahr erfolgen müssen. Die erhöhte Aufwertung kommt auch den Altbesitzern zugute, deren Obligationen nach dem 14. Februar 1924 eingelöst worden sind. Im übrigen findet eine Rückwirkung bei der Aufwertung von Industrieobligationen nicht statt. 6. Entsprechend der Höheraufwertung der Hypotheken auf 25 v. H. erhöht sich auch das im§ 12 Abs. 1 des Entwurfs vorgesehene Maß für die Aufwertung anderer Vermögensanlagen auf 25 v. H. 7. Die Anleihen des Reiches werden durch eine neue Anleihe zum Satze von 5 v. H. abgelöst. Der Teil der Ablösungsanleihe, welcher gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben ist, wird durch Auslosung vom doppelten Nennbetrag ( anstelle des einfachen) zuzüglich 5 v. H. des Auslosungsbetrages für jedes Jahr seit dem Beginn der Auslosung getilgt. Diese Tilgung soll innerhalb 30 Jahren( statt 40 Jahren) durchgeführt werden, sofern das Ergebnis der schwebenden Verhandlungen über die Steuerreform, den Finanzausgleich und den Reichshaushalt dies unmöglich macht. Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Anleihe= rente fällt fort. Die Vorzugsrente für die bedürftigen Anleihebesitzer bleibt bestehen. 8. Die Markanleihen der Länder werden in der gleichen Weise behandelt, wie die Anleihen des Reiches. 9. Die Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände werden durch neue Anleihen zum Sage von 5 v. H. abgelöst. Der Teil der Ablösungsanleihe, welcher gegen Markanleihen alten Besizes ausgegeben ist, wird durch Auslosung nicht zum einfachen, sondern zum zweieinhalbfachen Nennbetrag zuzüglich 5 v. H. des Auslosungsbetrages für jedes Jahr seit dem Beginn der Auslosung getilgt. Die Tilgungsdauer beträgt nach näherer Festsetzung der obersten Landesbehörde 20 bis 30 Jahre. Die Gemeindeaufsichtsbehörde kann einen Treuhänder zur Wahrnehmung der Interessen der Anleihegläubiger bestellen. Auf Antrag der Gemeinde oder eines Anleihegläubigers oder des Treuhänders ist der feste Rückzahlungsbetrag bis auf 25 v. H. des Nennbetrages der abzulösenden Markanleihen zu erhöhen, sofern dies dem Anleiheschuldner nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung seiner öffentlichen Aufgaben zugemutet werden kann. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die von der obersten Landesbehörde zu bestim mende Stelle. Gegen deren Entscheidung ist die Beschwerde an einer von der obersten Landesbehörde zu bestimmenden Beschlußbehörde innerhalb einer Frist von einem Monat zulässig. Ueber die Unterscheidung zwischen Gemeindeanleihen alten und neuen Besizes Bestimmungen zu treffen, bleibt den Ländern vorbehalten. Diesem Kompromiß soll die Reichsregierung ihre Zustimmung gegeben haben, sodaß man, von Einzelheiten abgesehen, jedenfalls in Vorstehendem den künftigen Gesetzestert erblicken darf. Der Reichsregierung wird die Zustimmung um so leichter geworden sein, da es ja bei der von ihr vorgeschlagenen 5% igen Aufwertung ihrer Schulden geblieben ist. Vo wirkend Hypothe Kompli Die geschaffe Praxis Pragis gesetzes, sollte. 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Diese Bestimmung wird zweifellos zu schwierigen Komplikationen führen. Aus der Praxis. Von Rechtsanwalt Schneider Gießen. = Die Mängel und Lücken eines Gesetzes und des dadurch geschaffenen Rechtszustandes können niemals besser als aus der Praxis belegt werden. Ich will deshalb einen Fall aus der Praxis bekannt geben, der selbst den Freunden des Mieterschutzgesetzes, wenn sie es ehrlich meinen, zu denken Anlaß geben sollte. Der Drogist N. in 6. muß sein 14 Jahre lang innegehabtes Geschäftslokal am 1. Juli If. Js. räumen; er war nach Ansicht der Gerichte Pächter und nicht Mieter.( Warum übrigens diese Unterscheidung in der Gesetzgebung der Zwangswirtschaft?) Er hat in Voraussehung dieses Falles schon vor Jahren ein Anwesen gekauft und verlangt nun von seinem Mieter die Räumung des Ladens. Das Amtsgericht gibt seiner Klage auch statt, macht aber, wie es§ 6 Abs. 1 M. Sch. G. zwingend vorschreibt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil von der Bereitstellung eines angemessenen Ersazraumes abhängig. Nun ist der Mieter des N. selbst„ glücklicher" Besitzer eines kaum 50 Meter entfernt liegenden Hauses, und der Laden darin ist frei. Obwohl über die Angemessenheit dieses Ladens im Vergleich zum Laden im Hause des N. nicht zu streiten ist, war nach den bestehenden Gesezen keine Möglichkeit gegeben, den Mieter auf den Laden in seinem eigenen Hause zu verweisen. Der Geschäftsraum unterliegt nicht der Zwangswirtschaft, das Wohnungsamt kann ihn dem Eigentümer nicht zuweisen, ganz und gar nicht ohne seine Zustimmung, die auch durch das Mieteinigungsamt nicht etwa ersetzt werden kann! - Jch hatte gehofft, bei dem Landgericht für die trostlose Lage des Herrn N. Verständnis zu finden, das Landgericht verwies uns aber an das Mieteinigungsamt und meinte, dieses müsse helfen. Ich zog vor, dem Klienten nochmals den Versuch einer Verständigung anzuraten, die nicht ganz leicht war, zumal der Mieter für Wohnung und Laden im N.'schen Hause 32. Mark zahlte, während er für den Laden im eigenen Hause allein 40.- Mark an Miete vereinnahmte. - Wo bleiben die Rechte des Hausbesitzers und sein Schuh vor böswilligen Mietern? Verschiedenes. Zur Untersuchung des angeblichen Ruhrsfandals schreiben die„ Hamburger Nachrichten": Was bleibt nun von dem ganzen Ruhrskandal", dem ganzen Lärm der Sozialdemokratie über Geschenke an die Ruhrindustrie übrig? Ganz und gar nichts! Der Ruhrindustrie ist in den etwa 700 Millionen sehr knapp zurückerstattet worden, was sie dem Reich ein Jahr lang, bis es wieder zahlungsfähig war, vorgestreckt hatte. Hätte sie die kleine Milliarde in Gold unter den Würgehänden des Raubfeindes im Herbst 1923 nicht auf sich und ihren Kredit genommen, dann wären im Einbruchsgebiet Millionen von deutschen Volksgenossen arbeitslos geworden, wäre es, nach Dr. Stresemanns Worten, noch ,, zu einem ganz anderen Zusammenbruch gekommen." Diesen Zusammenbruch wollen wir nicht erst ausmalen. Aber den Dank für die Rettung des Vaterlandes hat die Ruhrindustrie von der Sozialdemokratie mit dem erkünstelten Getöse von einem ,, Ruhrsfandal" erhalten. Zuerst hat die Sozialdemokratie den Ruhrabwehrkampf vereitelt, das deutsche Volk um die Früchte all seiner ungeheuren Opfer während der Kampfmonate gebracht, den schmählichen Abbruch dieses Kampfes erzwungen, Frankreich zum Erfolg seines blutigen Raubfrieges verholfen und dann noch die Ruhrindustrie, die vaterlandstreu die ganzen Lasten für das bankerotte Reich auf sich nahm und das Chaos der Niederlage verhütete, des Eigennutes und der Durchstecherei verdächtigt. Das soll der Sozialdemokratie immer gedacht bleiben. Universal- ReichssteuerKassebuch mehrfach gesetzlich geschützt enthält Spezialeindrucke für jedes Geschäft z. B. für ,, Gastwirtschaften" ,,, Bäckereien", ,, Gärtnereien" ,,, Glasereien" ,,, Landwirtschaftsbetriebe" ,,, Maler u. Weissbinder" ,,, Maureru. Baugeschäfte" ,,, Metzgereien" ,,, Polstereien und Sattlereien" ,,, Schlossereien", Schmiedereien“,„ ,, Schneiderbetriebe" ,,, Schreinereien", ,, Schumachereien", ,, Spenglereien", offene 99 ,, Ladengeschäfte" ,,, Modistinnen", Weissnähereien",„, Architekten", ,, Aerzte" und ,, Agenturen". Mit diesem Kassebuch, für dessen Führung. 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