rk ir den en er Caffee che erchäftsin t gut ver< tionnspr. erb. f. jr. kheit d 40 jähr. kostenfrei. W 30. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giesseuer Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expediion: Súdanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm brette Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal " " " " 90 " Reklamezeile 10 120 " " " 1 Dienstag, den 10. Februar 1925. Die Aufbauschule in Friedberg. Von Oberstudiendirektor Dr. Gg. Faber. Sehr viele Anfragen, die mir aus allen Teilen Oberhessens zugehen, bezeugen, daß die Aufbauschule, diese jüngste höhere Lehranstalt, noch recht wenig bekannt ist. Es wird daher allge= mein willkommen sein, etwas näheres über sie zu erfahren. Und gerade die jetzige Zeit, wo viele Eltern die Entscheidung darüber treffen müssen, was ihr Junge werden soll, möchte da= für besonders geeignet sein. Vorausschickend bemerke ich, daß es in Hessen zur Zeit vier Aufbauschulen gibt, drei für Knaben( in Friedberg, Bensheim und Alzey) und eine für Mädchen( in Darmstadt). Die Aufbauschulen in Bensheim, Alzey und Darmstadt sind bis zur Unterprima gediehen, während die Aufbauschule in Friedberg erst bei der Obersekunda angekommen ist, da in Friedberg ein Jahr später mit dem Aufbau der Schule begonnen wurde. Die Lehrerseminare in den drei genannten Orten schließen mit dem Schuljahr 1925/26, während Friedberg erst Ostern 1927 die letzten Seminaristen entläßt. 1. Die Aufbauschule hat mit der Lehrerbildung an sich nichts mehr zu tun. Sie ist eine höhere Schule wie die anderen auch. Da für die Lehrerbildung in Zukunft( nach Aufhebung der Seminare) das Reifezeugnis einer höheren Schule verlangt wird, und da auch auf der Aufbauschule dieses Reifezeugnis erworben werden kann, können natürlich die mit dem Reifezeugnis die Aufbauschule Entlassenen auch Lehrer werden. 2. Die Aufbauschule hat für die begabten Schüler vom Lande den großen Vorzug, daß sie auf den siebenjährigen Besuch der Volksschule aufbaut und ihre Schüler ohne Zeitverlust zur Reifeprüfung führt. Das gilt nicht nur für Söhne von Arbeitern, Handwerkern und Bauern, sondern auch für die Söhne von Beamten. Gerade für die Lehrer, Pfarrer, Juristen, Aerzte und Oberförster bietet die Aufbauschule große Vorteile: Die Jungen können drei Jahre länger im Elternhause bleiben, als wenn sie eine andere höhere Schule besuchen. Das ist nicht nur für das Familienleben und die Erziehung außerordentlich wichtig, sondern der Beamte spart auch eine Menge Geld. Und in der heutigen Zeit der Geldknappheit gerade in Beamtenfamilien sollte dieser Vorzug nicht übersehen werden. Ferner fönnen die Schüler im Schülerheim( Internat) wohnen( vorläufig wenigstens noch, bis der Besuch der Anstalt stärker wird; aber dann wird für weitere Unterkunftsmöglich keit gesorgt werden müssen); und im Schülerheim haben die Schüler Wohnung, Heizung und Beleuchtung frei; der Staat stellt auch die notwendigen Möbel. Ausdrücklich sei bemerkt, daß die Schüler nicht gezwungen sind, im Schülerheim zu wohnen; bei dem Plazmangel ist es der Schulleitung sogar sehr lieb, wenn alle Eltern, die es ermöglichen können, ihre Kinder entweder in der Stadt unterbringen, oder täglich nach Hause - Nr. 17. fahren lassen. Samstag nachmittag und Sonntag können die Schüler zu Hause zubringen. Die Verpflegung wird in der eigenen Anstaltsküche hergestellt und die Schüler brauchen nicht einmal die Selbstkosten zu bezahlen, da der Staat die Küchenhaushälterin besoldet, ohne diese Ausgabe von den Schülern zurückzuverlangen. ZurZeit bezahlen die Schüler für die Verpflegung( morgens Kaffee ohne Zukost, Mittagessen, Nachmittagskaffee wie morgens, Abendessen) 90 Pfg. den Tag. 3. Das Schulgeld beträgt 3. 31. 15 M im Monat, wie an den anderen höheren Schulen. Der Betrag ermäßigt sich, wenn Geschwister da sind, die irgend eine andere Schule besuchen. Aber die Aufbauschule bietet hier im Vergleich mit den anderen höheren Schulen wiederum weitere große Vorteile: Die Gewährung von Freistellen( Erlaß des Schulgeldes) unterliegt nicht einem bestimmten Hundertsazz, sondern jeder Schüler, der würdig und bedürftig ist, kann auf Nachsuchen von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden. Die Würdigkeit wird als vorhanden angesehen, wenn der Schüler mindestens die Gesamtnote ,, im ganzen gut" hat; die Bedürftigkeit ist durch eine VerSchüler, mögens- und Einkommenserklärung nachzuweisen. - die mindestens die Gesamtnote„ gut“ haben, können bei vorliegender Bedürftigkeit eine volle Freistelle haben, d. h. neben der Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes auch freie Verpflegung. So verbleibt also für die Eltern begabter Kinder nur die Verpflichtung, für Kleidung und Lehrmittel aufzukommen; hier ist mithin der Grundsatz ,, Freie Bahn dem Tüchtigen" in weitgehendem Maße verwirklicht. Da der Schule und dem Staat daran liegt, möglichst viele gut begabte Schüler zu fördern, werden sich die Lehrer, Pfarrer und die Berufsberatungsstellen den Dank der Schule und des Staates erwerben, wenn sie solche Schüler auf die Aufbauschule hinweisen und für den Besuch gewinnen. Da die Ausgabe für einen Jungen, der im Besitze einer vollen Freistelle ist, verschwindend gering ist, kann die Mittellosigkeit der Eltern kein Hindernis mehr sein für den Besuch. 4. Die Anmeldung zur Aufnahme in die Aufbauschule muß zu dem von der Direktion in der Anzeige angegebenen Zeitpunkt eingereicht werden. Sie kann natürlich auch persönlich erfolgen. Aeltere als 16jährige Schüler werden in die unterste Klasse ( Untertertia) nicht aufgenommen. Schüler, die von einer anderen höheren Schule kommen, müssen mindestens die Gesamtnote ,, im ganzen gut“ haben, da die Aufbauschule eine Begabtenschule ist. Sie kann ihr Ziel in sechs Jahren nur mit gut begabten Schülern erreichen. In eine andere als die unterste Klasse der Aufbauschule können Schüler nur ganz ausnahmsweise aufgenommen werden. - Die Aufnahme wird von dem Bestehen einer Prüfung ab hängig gemacht; der Zeitpunkt für die Prüfung ist aus der Anzeige zu ersehen. - - Für den Eintritt in die unterste Klasse wird verlangt( und nur verlangt), daß der Schüler das Ziel des 7jährigen Volksschulbesuches wirklich erreicht hat. In der Aufnahmeprüfung, die schriftlich und mündlich abgehalten wird, ist von Schüler besonders nachzuweisen: einige Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der deutschen Sprache( Aufsatz und Erzählen), ziemliche Vertrautheit mit der deutschen Rechtschreibung( Diktat); Kenntnis und Verstehen des Hauptsäch= lichsten aus der deutschen Sprachlehre, Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Rechnen( hauptsächlich im Bruchrechnen, Rechnen mit Münzen, Maßen und Gewichten und im bürgerlichen Rechnen), das Wichtigste aus den Realien ( Geschichte, Erdkunde und Naturgeschichte). Die Aufgaben werden so gestellt, daß weniger das Wissen als das Können beurteilt wird. Ausdrücklich sei bemerkt, daß Rücksicht darauf genommen wird, ob ein Schüler aus einer einklassigen oder einer mehrklassigen Volksschule kommt. Es mag auch noch gesagt werden, daß der Austritt aus der Aufbauschule jederzeit erfolgen kann, daß auch die„ Reife für die Obersekunda"( das frühere„ Einjährige") und die„ Primareife" an der Aufbauschule erworben werden kann. 5. Die Aufbauschule in Friedberg stellt die deutschkundigen Fächer( Deutsch, Philosophie, Geschichte, Erdkunde, Staatsbürgerkunde, Volkswirtschaftslehre) in den Mittelpunkt des Unterrichts( bei sechs Klassen 65 Wochenstunden). Daneben tommen jedoch auch die mathematisch- naturwissenschaftlichen Fächer( 46 Wochenstunden) durchaus zu ihrem Recht. Als erste Fremdsprache wird z. Zt. Französisch verbindlich gelehrt( 30 Wochenstunden). Von der Untersekunda an kommt Latain als Wahlfach hinzu( 12 Wochenstunden). Es wird von der Schule darauf gesehen, daß alle Schüler diesen Latainunterricht mitnehmen; er konnte nicht als verbindlich angesetzt werden, weil infolge der neueren amtlichen Beschränkung der WochenstundenSteuerbericht für Februar 1925. Bon Steuersyndikus Hugo Rotte, Wurzen Vor kurzem ist eine Uebersicht über die bisherigen Reichseinnahmen durch Steuern für neun Monate des Rechnungsjahres 1924 bis 1925 veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, daß der Voranschlag der einzelnen Steuerarten für das ganze Rechnungsjahr bereits in dessen ersten neun Monaten nicht unwesentlich überschritten worden ist. So ergibt z. B. die allgemeine Umsatzsteuer, die im Voranschlag mit 1260 000 000 Mark eingesetzt ist, Ende Dezember bereits einen Eingang von 1 353 757 308 Marf. Der Vermögenssteuervoranschlag ist um 48 Millionen überschritten, während der Voranschlag der Einkommensteuer um rund 250 Millionen Mark überschritten ist. Aus Zöllen gingen 70, aus der Tabaksteuer 5, aus der Biersteuer 20, der Weinsteuer 15 der Beförderungssteuer 11 Millionen Mark mehr ein, als diese Steuern für das ganze Rechnungsjahr veranschlagt worden waren. Die in den ersten Tagen des Februars und im ganzen Januar angehaltene Geldflüssigkeit dürfte größtenteils auf die von den Behörden in den Verkehr gebrachten Steuergeldern zurückzuführen sein. Dieses günstige Ergebnis der Steuereingänge ist wohl auch der Grund gewesen, daß der Reichsfinanzminister verschiedentlich Ermäßigungen und Vergünstigungen bei den einzelnen Steuerarten zugestanden hat. Die allgemeine Umsatzsteuer ist auf 1½ vs. ermäßigt worden. Der geringere Satz kommt erstmals für die Versteuerung der Januarsäte zur Auswirkung, die am 10. bezw. 17. Februar gezahlt werden müssen. Durch eine Erweiterung des Umsatzsteuerprivilegs der Einfuhrhändler und eine entsprechende Auslegung ist ferner gestattet worden, daß als erster und demzufolge steuerfreier Umsatz aus dem Auslande auch der Verkäufer aus den sogenannten Umsatzsteuerfreilegern zu gelten hat. Der Käufer muß sich zur Erlangung der UmsatzSteuerbefreiung von dem betreffenden Lagerinhaber eine entzahl dafür keine Zeit mehr übrig blieb. Es hätte dann anderes, für die Aufbauschule Wichtigeres, gestrichen werden müssen. Nach Lage der Sache wäre nur eine Verminderung der Stun denzahl für Deutsch, Geschichte und Erdkunde in Frage getommmen. In besonderem, verbindlichem Unterricht sucht die Aufbauschule den Kunstsinn ihrer Schüler zu wecken und zu pflegen und sie in das Verständnis der Werke der deutschen Malerei, der Bildhauerkunst und der Baufunst einzuführen. Der durch alle Klassen verbindliche Unterricht im Zeichnen gibt Gelegenheit, die eigene künstlerische Fähigkeit zu entwickeln. gesek segur oder 15. 1 nung rückli und Anw Schu Steu Rüd entri werb ist b Fäll Der trag Der Pflege der Musik wird als der deutschesten Kunst besondere Sorgfalt zugewandt. Nicht nur lernen die Schüler in verbindlichem Unterricht Klavier und Violine spielen, sondern sie haben auch die Möglichkeit, sich in unverbindlichem Unterricht eine gewisse Fertigkeit auf der Orgel, der Bratsche, dem Cello und selbst anderen Instrumenten zu erwerben. verbindliche Unterricht in der Musiktheorie erschließt dem Schüler das Verständnis der musikalischen Form und führt ihn in Verbindung mit dem Unterricht in der Geschichte der Musik in das Wesen der deutschen Musik ein. Einzelgesang und Chorgesang geben dem Schüler eine gewisse technische Schulung und machen ihn mit den edelsten Blüten dieses Zweiges der deutschen Tonkunst bekannt. Turnen, Spiel und Sport, Schwimmen( alles in verbindlichem Unterricht) sorgen dafür, daß auch der Körper der Schüler ausgebildet und für den harten Lebenskampf gestählt wird. So verwirklicht die Aufbauschule ein Erziehungsziel, das sich wesentlich von dem der anderen höheren Schulen unterscheidet. Dadurch erhält sie ihre Daseinsberechtigung als vierte höhere Schule. Sie und sie allein als Schule gibt den Schülern neben der Ausbildung des Verstandes und des Willens einen Schatz an seelischen Werten. der den ganzen Menschen veredeln muß. Daß die Reifeschüler der Aufbauschule auch alle Anforderungen, die die Hochschule an die Studenten stellt, erfüllen werden, wird sich sehr bald zeigen. sprechende Bescheinigung ausstellen lassen, die er zusammen mit seiner Umsatzsteueranmeldung dem Finanzamt einzureichen hat. Die Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftssteuer haben vom 2. Vierteljahr 1925 nur noch vierteljährlich zu geschehen. Diese Milderung konnte aus technischen Gründen für das erste Vierteljahr 1925 noch nicht durchgeführt werden. Auf jeden Fall wird sie aber zur Entspannung der Geldlage beitragen, wenn auch eine Herabsetzung der Steuersätze wünschenswert gewesen wäre. Nach einer Auffassung des Reichsfinanzhofes kann der jetzige Mindestsaz der Körperschaftssteuervorauszahlungen von drei achtel vom Tausend nicht herabgesetzt werden. Dem Reichstage ist fernerhin noch eine Vorlage zugegangen wonach eine Veranlagung zur Einkommen- und Körperschaftssteuer für 1924 noch vorgenommen werden soll, um einen Ausgleich zwischen den vorausgezahlten Summen und der sich durch die Steuerpflicht ergebenden Steuerschuld zu schaffen. 9 In der letzten Zeit ist verschiedentlich Klage darüber geführt worden, daß die Finanzämter noch immer Abschlußzahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer 1923 verlangen. Um die Härten, die in diesem, nach dem im Gesetz an sich zulässigen Vorgehen der Finanzämter liegt, zu beseitigen, hat der Reichsfinanzminister in seinem Erlaß( 3c I 5427) bestimmt, daß die Maßnahmen wegen der Festsetzung besonderer Abschlußzahlung auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer 1923 möglichst bald erledigt sein müssen. Weiterhin wird bestimmt, daß Abschlußzahlungen überhaupt nicht mehr festzusetzen sind, wenn der festzusetzende Betrag 5000 Reichsmart nicht übersteigt. Ist dies jedoch der Fall, muß dazu die Genehmigung des Landesfinanzamtes eingeholt werden. Es wird ferner darin der Grundsatz vertreten, daß es unmöglich ist, zwischen den Vermögen im Jahre 1922 und Ultimo 1923 einen zuverlässigen Maßstab für eine etwaige Einkommenberechnung für 1923 aufzustellen. Die Festsetzung einer nochmaligen Abschlußzahlung für 1923 ist zulässig, wenn sich die Angaben des Steuerpflichtigen auf Grund deren seinerzeit eine Abschlußzahlung festder Steu festa Hau beba ten, bung nugi Ents merg lage sieht Zeit unte der frist tung endg Nad groß mad der die Gut anzu Best den stim 31 von Lan Post Schi boot tieff Spi M emp Wa did dann anderden müssen. g der Stun ■ Frage gedie Aufbaupflegen und Malerei, der r durch alle Gelegenheit, n Kunst beSchüler in len, sondern chem UnterBratsche, dem ben. 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Die Finanzämter sind angewiesen, auch für die rückliegende Zeit, für die Verzugszuschläge festzusetzen waren und die noch nicht bezahlt sind, den neuen ermäßigten Saz zur Anwendung zu bringen, wenn nicht anzunehmen ist, daß der Schuldner bei gutem Willen in der Lage gewesen wäre, seine Steuerschuld rechtzeitig und vollständig zu bezahlen. Eine Rückzahlung für vergangene Zeit, der etwa nach alten Sägen entrichteten Verzugszuschläge, findet keinesfalls statt. Eine wichtige Entscheidung ist in bezug auf die Grunderwerbssteuer vom Reichsfinanzhof getroffen worden. Darnach ist bei der Bewertung für die Erhebung der Grundsteuer in den Fällen, bei denen der Verkauf des Grundstücks, bezw. die Eintragung in das Grundbuch vor dem 22. 12. 23 erfolgt ist, gemäß der 3. Steuernotverordnung 15 v. H. des Friedenswertes als Steuerwert zugrunde zu legen. Durch eine weitere Entscheidung des Reichsfinanzhofes ist festgestellt, daß eine Doppelbesteuerung durch Obligationen und Hauszinssteuer unzulässig ist. Schuldverschreibungen, für die bebaute und der Hauszinssteuer unterliegende Grundstücke haf= ten, sind demnach von der Obligationssteuer befreit. DieErhebung von Hauszinssteuer von in eigener gewerblicher Benugung stehenden, bebauten Grundstücken, ist nach derselben Entscheidung zulässig. Für die Auswertungsfrage ist eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin von großer Bedeutung, die für Bankeinlagen eine Aufwertungspflicht vom 15 v. H. als gegeben an= sieht, soweit diese auf eine gewisse, beziehungsweise längere Zeit als Einlage festgegeben worden sind. Kontokorrente fallen unter diese Bestimmung nicht, sondern nur solche Guthaben, die der Bank auf Einlagebuch mit einer bestimmten Kündigungsfrist übergeben worden sind. Der Reichstag dürfte sich noch im Februar mit der Aufwertungsfrage beschäftigen. Es ist anzunehmen, daß nunmehr die endgültige gesetzliche Regelung kommt. Nach den vorliegenden Nachrichten kann jedoch den Hypothekengläubigern keine allzugroße Hoffnung auf eine höhere Aufwertung als 25 v. H. ge= macht werden. Die Reichsregierung dürfte eine Höhersetzung der Aufwertungsquote mit dem Hinweis ablehnen, daß auch die Siegesstaaten nur mit 22 bezw. 28 v. H. die entwerteten Guthaben und Forderungen aufgewertet haben. Es ist jedoch anzunehmen, daß verschiedene, eine große Härte darstellenden Bestimmungen der 3. Steuernotverordnung beseitigt und durch den tatsächlichen Verhältnissen mehr Rechnung tragenden Bestimmungen ersetzt wird. In der 3. Schiffsklasse nach Amerika. Von Hans Thorsten. III. Von Southampton zum Ozean. Gegen 4 Uhr nachmittags läuft das Schiff in den Hafen von Southampton ein. Panzerforts links und rechts, eine Land- und eine Seefliegerstation. Kaum fällt der Anker, kommt schon der Tender geschossen, Post und Passagiere zu bringen und zu holen. Zahlreiche Schiffe aller Nationen liegen im Hafen. Segel und Dampfboote flizen vorbei. Die See hat eine blaẞblaugraue Farbe. Flache Ufer in tieffattes Grün getaucht. Sanfte Hügel mit Schlössern und Spielzeughäusern. Gegenüber die Insel Wigth. Wenig mehr denn eine Stunde und der Anker rasselt wieder empor. Weiter geht die Reise. Bei sinkender Dunkelheit liegt staubfeiner Nebel über dem Wasser. Leuchtbojen weisen den Weg. Nach Tisch geht es eine Stunde an Deck. Der Nebel ist did wie Brei geworden. Feuer der englischen Küste blinken wie durch stumpfgraues Milchglas. In kurzen Abständen heult die Sirene. Müde von tausend Eindrücken und frischer Seeluft gehts früh schon schlafen. Was kann uns passieren? Wian schläft sicher wie in Abrahams Schoß. Am anderen Morgen hole ich mir Erlaubnis, d. Maschinen zu besichtigen. Zwar ist unsere Reise bislang von herrlichem Wetter begünstigt, aber das allein tut es nicht.: Albert Ballin" dankt seine ruhige Fahrweise seiner konstruktiv neuen Form. Darüber hinaus ist er mit Schlingertanks ausgerüstet, die alle Stöße fangen. Oft genug muß man sich vergewissern, ob das Schiff überhaupt in Fahrt ist. Ein Fortschritt ist die Oelfeuerung, die feinen Rauch- und Kohlenstaub auffommen läßt, der den Aufenthalt an Deck so unerträglich machen kann. Ein System von 3erstäubern sprigt den Brennstoff gleichmäßig über die Flammen der Feuerung, was automatisches Gleichmaß der Fahrt und Geschwindigkeit bedingt. Vorbildlich ist die sanitäre Fürsorge an Bord. Abgesehen von der ärztlichen Fürsorge für erkrankte Passagiere sind Hospital, Heilgehilfen und Schwestern an Bord. Zur strikten Innehaltung peinlichster Sauberkeit, die erstes Erfordernis jedes Schiffes sein muß, sind naturgemäß dauernde Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Nachts, wenn alle Bass= agiere schlafen, sind Handwerker, besonders Maler, an der Arbeit, sofort sich zeigende Schäden zu beseitigen. Der Farbenverbrauch ist enorm. Das Schiff erhält z. B. nach jeder Reise einen völlig neuen Anstrich. Man muß die Dimension eines Schiffes fennen, um das würdigen zu können. Die Besagung eines Auswandererschiffes hat keinen leichten Stand. Abgesehen von dem Maß der Verantwortung, die jeder auf seinem Posten zum Wohle des riesigen Ganzen trägt, machen ihr die Passagiere das Leben oft schwer, sei es durch Versuche, sich irgendwelche Uebergriffe zu erlauben. Trotzdem sind Stewards und technisches Personal von stets gleichbleibender Geduld und Höflichkeit. Man begreift darum, daß Rücksichtsnahme auch auf das Personal eine rein menschliche Pflicht der Passagiere sein muß. Gegenseitige Rücksichtnahme ist naturgemäß überhaupt eines der ersten Erfordernisse auf einer Geereise. Erfreulicherweise zeigt es sich, daß hier gute Beispiele außerordentlich wirfen. So vollzieht sich die Abschließung minderwertiger Elemente ganz von selbst, denn zwangsläufig finden sich Leute, die innerlich oder auch nur äußerlich aufeinander eingestellt sind, zusammen. Bei jeder kleineren und größeren Gruppenbildung sind Nationalität, Einzelschicksal und nicht zuletzt Kinderstube maẞ= gebend. Echtes strahlt gerade auf so engen Raum um so heller. Literarisches. Wilhelm Tells dramatische Laufbahn und politische Sen= dung. Von Wilhelm Widmann. Verlag von F. Fontane 1. Co. Berlin SW. 68. Preis geheftet 4.50, in Ganzleinen 6.50 Wilhelm Tell ist der volkstümlichste aller Freiheitshelden und übt mächtigen Einfluß aus.„ Erzählen wird man von dem Schützen Tell, solang die Berge stehn auf ihrem Grunde." Schiller hat dem mythischen Volksbefreier nicht nur eine ruhmvolle und unvergängliche Bühnenlaufbahn gesichert, sondern ihm auch politischen Einfluß von unversiegbarer Kraft und unermeßlicher Tragweite verliehen. In diesen Dienst will sich auch das vorliegende Buch stellen. 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