it da= Vert fein samts n, wie beitet esizer, tieterbezw. ie gen Ge= eiteres nt, vor Biffer 2 anzu= urchzund be= nft ge= samtes : SachMietge Bematen kosüre Nr.1. y, Berlin enstr. 24. alkung zustände Herzkraft tisbrosch. Tes giftfr. Dr. Geb: , Berlin G 350. Jalousien, etc. billigst. eter Provision ht. f Göhlenau Bez Breslau. tungsaschinen, kl, 250 bis Einscheib liefert edingung. Klopp, chinenfabr meinland)., t Solingen 140 d2. rkster kann auch igarrenarusbildung mmen, v.. Zigarrensofort ge. Offerten 5 dies. Ztg. Aufdruck INK LEIN. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Südanlage 21. Redaktion, Drnd und Verlag: Albin Klein in Gießen. Berlagsbruderet, vorm. Keller, gegr. 1788. Anzeigenpreise: Lokal 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. "? " " 90 " 11 Reklamezeile 10 120 " " Donnerstag, den 7. Mat 1925. Nr. 54. Die Hypothekenaufwertung und der Reichsrat.| genommen und auf die großen Schwierigkeiten hingewiesen, Zu den von uns fürzlich inhaltlich mitgeteilten Gesetzentwürfen über die Aufwertung hat der Reichsrat in der Zwischenzeit Stellung genommen. Er hat sich im wesentlichen auf den Boden der Regierungsvorlage gestellt. Die grundsätzliche Stellungnahme der Reichsregierung, die in der 3. Steuernotverordnung zum Ausdruck gekommen ist, ist auch vom Reichsrat gebilligt worden. Insbesondere darf als erfreulich festgestellt werden, daß der Reichsrat die Forderung des Gläubigerschutzverbandes nach individueller Aufwertung( Entwurf Dr. Best) ebenfalls abgelehnt hat. Die wesentlichsten Aenderungen, die der Reichsrat an der Regierungsvorlage vorgenommen hat, sind: Eine einheitliche Aufwertung auf 20 v. H. Bekanntlich sieht der Regierungsentwurf für Hypotheken, die innerhalb der ersten 50 v.5. des Vorkriegswertes des Grundstücks liegen, eine Aufwertung von 15 und eine Zusatzaufwertung von 10 v. H., zusammen also 25 v. H. vor. Damit ist der in der 3. Steuernotverordnung festgesetzte Einheitssatz von 15 v. H. um 5 v. H. erhöht worden. Dem Vernehmen nach will die Reichsregierung ihren Entwurf im Reichstag aufrecht erhalten. Für Industrieobligationen ist der Aufwertungssatz von 15 v. H. beibehalten worden. Ebenfalls ist der 1. Januar 1932 als Fälligkeitstag der aufgewerteten Kapitalien beibehalten worden. Geändert ist indes die Bestimmung, daß die Aufwertungsstellen ermächtigt sind, auf Antrag ratenweise Tilgung der Aufwertungshypothek zu gestatten und gleichzeitig den Rückzahlungstermin bis 1935 zu erstrecken. Diesen Termin hat der Reichsrat um 10 Jahre verlängert. Danach besteht die Möglichkeit unveränderte Annahme im Reichstag vorausgesetzt die aufgewertete Hypothek in eine innerhalb 20 Jahren zu tilgende Amortisationshypothek umzuwandeln. Soweit jedoch Stundung über den allgemeinen Fälligkeitstermin, den 1. Januar 1932, hinaus gewährt wird, ist ein ev. erhöhter Zinssatz zu zahlen, der von der Regierung nach der allgemeinen Wirtschaftslage festgesetzt werden soll. - - Eine besonders einschneidende Bestimmung hat der Reichsrat noch getroffen, wonach die Rückwirkung bei schon gelöschten Hypotheken bis zum 15. Dezember 1923 erstreckt werden soll. Der Regierungsentwurf hatte als Stichtag den 31. Dezember 1923 vorgesehen. Man will damit anscheinend alle diejenigen Schuldner treffen, die ihre Hypothek auf den 31. Dezember gekündigt aber schon einige Zeit vorher getilgt haben. Die Vergünstigung, daß derartige vorbehaltslos angenommene Hypotheken nur zum halben Satz aufgewertet werden sollen, hat der Reichsrat zunächst beseitigt. Derartige Hypotheken sollen demnach auch zu 20 v. H. aufgewertet werden. Auch in dieser Beziehung hat sich die Regierung dem Standpunkt des Reichsrats nicht anzuschließen vermocht, und sie beabsichtigt, mit einer besonderen Vorlage zu dieser Sache vor den Reichstag zu treten. Wir haben zur Frage der rückwirkenden Aufwertung wiederholt Stellung die eine Wiederauflebung längst gelöschter Hypotheken mit sich bringen muß; Schwierigkeiten, die nicht nur rechtlich außerordentlich kompliziert, sondern auch wirtschaftlich von der allergrößten Bedeutung für den einzelnen Betroffenen werden fönnen. Unter Zustimmung der Reichsregierung ist noch eine Bestimmung aufgenommen worden, durch die verhindert werden soll, daß durch Eintragung anderer Hypotheken der Gläubiger um die ihm zustehende Rangstelle gebracht werden soll. Aus diesem Grunde ist bestimmt worden, daß alle nach dem 1. Januar 1925 zu Gunsten des Eigentümers selbst oder naher Verwandten errichteten Hypotheken dem aufgewerteten Recht im Rang nachzugehen haben. Andere in dieser Zeit eingetragene Rechte können von dem Aufwertungsgläubiger innerhalb eines Jahres angefochten werden. Die Vorlage über die Ablösung der öffentlichen Anleihen hat im Reichsrat ebenfalls eine Reihe nicht unwesentlicher Aenderungen erfahren. So ist z. B. die Tilgung der Anleiheablösungsschuld durch Prämienauslosung gestrichen worden. Der Reichsrat schlägt vor, mit dem in der Regierungsvorlage für die Prämienauslosung vorgesehenen Betrag eine Auslosung zum Nennbetrag vorzunehmen. Die Regierung hat sich diesem Vorschlag nicht angeschlossen und will im Reichstag ihren Vorschlag vertreten. Außerdem hat der Reichsrat beschlossen, die 2prozentige Vorzugsrente nicht nur bedürftigen Kriegsanleihebesizern, sondern auch den anderen bedürftigen Anleihealtbesitzern zukommen zu lassen. Auch mit dieser Aenderung hat sich die Reichsregierung nicht befreunden innen. Weitere Aenderung betre, en die Barabfindung von Anleihealtbesitzern durch die Länder und Gemeinden. So sollen Kriegsanleihealtbesizer, die weniger als 1000 M Nennwert Kriegsanleihe besitzen, mit 15 M für je 100 M abgefunden werden. Der Reichsrat will die Bestimmung auf alle Anleihebefitzer ausgedehnt wissen. Zu der Frage der Aufwertung hat auch der am 29. April 1925 in Berlin stattgefundene Deutsche Industrie- und Handelstag Stellung genommen. Auch die kompetenten Vertreter der deutschen Wirtschaft können sich der Bedenken nicht verschließen, die wir gegenüber einzelnen Bestimmungen des Regierungsentwurfs zum Ausdruck gebracht haben, was in folgender Entschließung zum Ausdrud kommt: In der Frage der Aufwertung ist vor allem darauf zu sehen, was der Produktion an wiedererstehenden Schuldenlasten ohne die Gefahr allgemeiner Preissteigerung, Einbuße notwendiger Substanz und wirtschaftslähmender Kreditkrise auferlegt werden kann. Hierzu lann, wenn eine ergänzende Regelung unabweisbar ist, über die Burschläge der Regierung ohne ernste Gefährdung der Wirtschaft nicht hinausgegangen werden. Die Vorschläge des Reichsrats auf Vereinfachung der Hypothekenaufwertung erscheinen zweckmäßig. Es ist so schnell als irgend tunlich Rechtssicherheit zu schaffen, daß die Aufwertungsfrage damit endgültig erledigt ist. In ausführlicher Form hat, wie wir der„,& ft. 3tg." entnehmen, die Berliner Industrie- und Handelskammer zur Frage der Hypothekenauswertung Stellung genommen: Man wandte sich vor allem dagegen, daß durch den Aufwertungsgesehentwurf ohne Not die Grundsätze des bürgerlichen Rechts über die Sicherheit des Rechtsverkehrs mit Grundstücken und Hypotheken verlassen worden sei. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müßten die Hypotheken einen bestimm= ten Betrag erkennen lassen. Demgegenüber sei der Betrag der aufgewerteten Hypothek auf Jahre hinaus völlig ungewiß. Es hänge davon ab, ob es sich um alten oder neueren Hypothekenbesig handle. Im ersten Fall sei der Nennwertbetrag, im zweiten Falle der Erwerbspreis die Grundlage der Aufwertung, die durch Zusammenspiel zwischen alten und neuen Gläubigern geändert werden könne. Außerdem müsse auf Jahre hinaus, trotzdem eine Frist bis 1. Januar 1926 gestellt ist, mit der Möglichkeit eines Herabsetzungsantrages gerechnet werden. Der Rangvorhalt des Eigentümers, den der Entwurf anführe, sei vò g unsicher und hänge davon ab, welchen Wert nach Jahren das Reichsbewertungsgesetz für das belastete Grundstück feststellt. Die Beschlüsse des Reichsrats, die den Rangvorhalt streichen, würden allerdings diesen Mangel beseitigen. Aber auch die übrigen Beanstandungen führten dahin, daß sowohl Hypotheken wie auch das Grundstück kaum jemals ohne schwere Schädigung der Beteiligten zum Gegenstand des Rechtsverkehrs gemacht werden könnten. Die Kammer forderte für das Grundbuch feste und unabänderliche Beträge. Die Ausgleichung etwaiger Unbilligkeiten müßte auf das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner oder alten und neuen Gläubigern beschränkt bleiben, wenn nicht der Rechtsverkehr schweren Schaden erleiden soll. Die Kammer forderte weiterhin, daß in der Frage der Rückwirkung für die vorbehaltlos bezahlten Hypotheken der gutgläubige Erwerb eines Grundstückes auch dann vor der Aufwertung schütze, wenn für die Hypothek eine Löschungsbewilligung vorliegt, mag die Löschung selbst auch noch nicht erfolgt sein. Ebenso müsse aber auch der gute Glauben der Käufer davor geschützt werden, daß er wegen der neuen Zusahauswertung vom Verkäufer in Anspruch genommen werde, da der Kaufpreis zumeist ohne Rücksicht auf die geplante Zusahaufwertung bestimmt worden sei. Die Kammer beschloß, eine entsprechende Eingabe an den Reichstag zu richten. Die Stellung des organisierten deutschen Hausbesizes zur Aufwertungsfrage kommt zum Ausdruck in der nachstehenden, vom Zentralverband der deutschen Hausbesigervereine an die zuständigen Ministerien und gesetzgebenden Körperschaften neuerdings gerichtete Eingabe, aus der wir folgendes entnehmen: Wie für alle Beteiligten besteht auch insbesondere für den deutschen städtischen Hausbesitz Anlaß zur Stellungnahme, ist derselbe doch in hervorragendstem Maße als Hypothekenschuldner wie auch in nicht unbeträchtlichem Umfange als Hypothekengläubiger an der Regelung und schließlich als wichtiges Glied der deutschen Wirtschaftsorganisation an einer beschleunigten. endgültigen Gestaltung des Aufwertungsrechtes interessiert. Nicht um der Kritik willen oder zweds einseitiger Interessenverfolgung erhebt die Organisation des deutschen Hausbesizes ihre Stimme, sondern zu dem Zweck, an der Herbeiführung einer tragbaren und brauchbaren Lösung des in Frage kommenden wichtigen Wirtschaftsproblems nach Kräften mitzuwirken. - unter Wir gestatten uns deshalb, im nachstehenden auf einige besonders bedeutsame Gesichtspunkte hinzuweisen und Bezugnahme auf unsere Eingabe in gleichem vom 20. Februar dieses Jahres Anträge zu unterbreiten: 1. Die Dritte Steuernotverordnung hatte mit ihren Durchführungsvorschriften ein einheitliches Werk bringen wollen. Sie hat dies nicht zuwege gebracht. Das lag zum Teil an dem vielumstrittenen§ 64, der die Reichsregierung ermächtigte, außer den zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Die BeRechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften für besondere Fälle, soweit es sich als notwendig erweisen sollte, allgemeine Anordnungen ergänzenden oder abweichenden Inhalts zu treffen. Im Entwurf ist der Standpunkt des§ 64 verlassen. Deckungshypotheken der Hypothekenbanken werden jetzt nicht mehr anders behandelt als andere Hypotheken derselben oder als Hypotheken anderer Hypothekengläubiger. stimmung aber, daß die Reichsregierung die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu erlassen hat, ist geblieben. Wäre es nicht besser, das zur Durchführung des Gesetzes Erforderliche | schon in das Gesetz selbst aufzunehmen. Es bestünde damit von vornherein Klarheit. Ueberraschungen würden vermieden. Die Spuren des Jahres 1924 schrecken. * 2. Jst die im Entwurf vorgesehene Regelung so einfach und klar wie nur irgend möglich? Die Umgestaltung des Gesetzentwurfes nach diesem Gesichtspunkte ist zur Forderung zu erheben. Was rechtfertigt es, für Hypotheken und hypothekgesicherte Forderungen, die dingliche und die persönliche Seite, eine verschieden hohe Auswertung zu bestimmen? Diese Art der Behandlung ist dem Laien nicht verständlich, sie ist aber auch nicht geboten. Hypothek und Forderung gehören untrennbar zusammen; die Ueberzeugung von der Akzessorietät besteht nicht nur, wie das Bayerische Oberste Landesgericht in einer bekannten Entscheidung( Deutsche Hausbesitzerzeitung 1925 S. 45) Hervor: gehoben hat, in der süddeutschen Auffassung, man wird auch in den weitesten Kreisen Norddeutschlands nich: anderer Meinung sein. Von dem Gesez ist zu verlangen, daß es mit der Auffassung des Volkes übereinstimmt; letzteres aber unterscheidet nicht zwischen dinglichen und persönlicher Seite; beide ist ihm eins; die Auseinanderreißung ist weder wünschenswert noch erforderlich. Der Gesetzentwurf macht das Recht der Hypothekaufwertung noch komplizierter als es schon nach der Dritten Steuernotverordnung war. Bisher gab es eine normale Aufwertung von 15 Prozent und daneben ausnahmsweise eine herabgesetzte und in bestimmten Fällen eine erhöhte Aufwertung. Der Gesezzentwurf sieht außer diesen zum Teil nicht unerheblich umgestalteten Möglichkeiten noch eine Zusagaufwertung vor und gibt. Vorschriften keineswegs einfacher Art für die Berechnung der Zusatzauswertung, ihren grundbuchmäßigen Rang, ihre Verzinsung und schließliche Heimzahlung. Bei Bemessung des Sages von 15 Prozent des Goldmarkwertes war die Dritte Steuernotverordnung davon ausgegangen, daß nur ein solcher Aufwertungssay bestimmt werden könne, der unter Berücksichtigung aller Umstände noch tragbar sei, insbesondere ohne die wirtschaftliche Entwicklung auf die Dauer zu gefährden. Der Gesezentwurf bringt die Höhe der Aufwertung im Zusammenhang mit dem Vermögensteuerwert, aber merkwürdigerweise nicht bei allen Anwesen, sondern nur bei denjenigen, die dauernd landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind; bei ihnen sind vom berichtigten Wehrbeitragswert jene Abschläge zu machen, die das Vermögensteuergesetz zur Errechnung des Vermögensteuerwertes vorsicht; der Aufwertungsbetrag von 15 Prozent des Goldmarkwertes erhöht sich um 10 Prozent Zusatzaufwertung, insoweit die hiernach in Frage kommenden 15+ 10= 25 Prozent innerhalb der ersten Hälfte des so festgestellten durch Abschläge ermäßigten berichtigten Wehrbeitragswertes( Vermögenssteuerwertes) liegen. Wohnhaus und gewerblichen Grundstücken wird der nach dem Vermögensteuergesetz vorgeschriebene Abschlag vom berichtigten Wehrbeitragswert nicht vorgenommen, vielmehr findet bei ihnen die auf 25 Prozent erhöhe Aufwertung statt, insoweit diese 25 Prozent innerhalb der ersten Hälfte des berichtigten Wehrbeitragswertes liegen, ohne daß von diesen Abschläge vorgenommen würden; bei Wohnhaus- und gewerblichen Grundstücken bildet sohin nicht der Vermögensteuerwert, sondern der Wehrbeitragswert nach dem Gesezentwurf die Grundlage für die Aufwertung. Diese schlechtere Behandlung des städtischen Hausbesizers und des ländlichen gewerblichen Hausbesizers ist nicht gerechtfertigt und nicht haltbar; die gleichen Gründe, die die Berücksichtigung der Abschläge bei der Landwirtschaft, ForstwirtBei schaft und G tigung der ländlichen g des Verkehrs Maßgeb vorzubehalte Sah der Ein des Reichsb Wie hoch di tungsvorschr sehen die S Neubewertu da in abseh densniveau dent ,, erstma tümer die 9 lich erfaßt hypothek ni Abstand vor geht aus n Friedens Erste Hyp Wert nac men) Durch die dann fom dann folg Wird bewertungs gesezt, dan 15 000 M, von der Er eigentümer fungshanoi Aus di gefordert n ,, erstmalig" wertungsh Steuerwerte tungsgesetz Warun sondere 31 cine Aufw In der Ta dung der Hausbesitze zu sollen, innerhalb Wirkt dies die als E menden B Hypotheker marfwerte lastung de zugung de auf 20 Pr tung und ment für wertungst Papierma 1923 beste im Rang wußte jed tungsrecht weise noch vorschrifte erhaltung immer lef der Papie für ein U zent fein Aufwertu vorzuziehe It e, 1= [= st en e= g en re he on ie ch ng ng cte 21= Bea cht m= ur, Cent or: in ng aſ= cht die ich. er= er= ing tzte Gege= gibt der Ber= ges notvet= Iler Ciche ourf dem An= Daft= enen ags= zur wer um rage älfte gten Bei dem gten hnen e 25 rbeimen Sildet rags= tung. igers nicht e die twirtschaft und Gärtnerei erheischen, sprechen auch für die Berücksich tigung der Abschläge beim städtischen Hausbesitzer und beim ländlichen gewerblichen Hausbesizer: die erhebliche Minderung des Verkehrswertes des Grundbesitzes in der Gegenwart. Maßgebend für die Ermittelung des dem Hauseigentümer vorzubehaltenden freien Ranges ist nach§ 11 Abs. 5 vorletzter Satz der Einheitswert des Grundstücks der nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes erstmalig festgestellt worden ist. Wie hoch dieser Wert ist, steht heute nicht fest, da die Bewertungsvorschriften gesetzlich noch nicht feststehen. Jedenfalls aber sehen die Bewertungsvorschriften in dreijährigen Abständen Neubewertungen vor, die zweifellos auf eine Erhöhung abzielen, da in absehbarer Zeit auch die Grundstückspreise sich dem Friedensniveau anpassen werden. Bei unveränderter Festhaltung an den erstmalig" festgelegten Einheitswert wäre dem Hauseigentümer die Reallisierung des steigenden Wertes, der auch steuerlich erfaßt wird, insofern verbaut, wenn die Zusatzaufwertungshypothek nicht jeweils im Range den gleichen verhältnismäßigen Abstand von der Vorbelastung zu halten braucht. Die Wirkung geht aus nachstehendem Beispiel hervor: Friedens( Wehrbeitrags-) wert: Erste Hypothek 50 000 M Wert nach dem Reichsbewertungsgesetz( angenommen) 100 000 M Durch die Auswertung stehen nun an erster Stelle dann kommt für den Eigentümer ein freier Rang mit dann folgt die Zusatzaufwertungshypothek it 30 000 M 7500 M 7500 M 5000 M Wird nun bei der nächsten Veranlagung nach dem Reichsbewertungsgesetz der Wert des Grundstücs ouf roc00 M feft= gesetzt, dann verliefe di: hältige Wertgrenze nicht mehr bei 15 000 M, sondern bei 25 000 M; die Reallisierung durch Kredit von der Ersthypothek zu 7500 M bis zu 25 000 M ist dem Hauseigentümer verschlossen, weil nach 15 000 M die fagaufwertungshypothek eingetragen ist. Aus diesen Gründen muß seitens des städtischen Hausbesizzes gefordert werden, daß in§ 2 Abs. 5 vorletzter Sah das Wort ,, erstmalig" ersetzt wird durch„, jeweils", und daß die Zusatzaufwertungshypothek nach Maßgabe des jeweiligen Vermögensteuerwertes gemäß der Veranlagung nach dem Reichsbewer tungsgesetz bis zur ersten Werthälfte im Range ausweicht. Warum überhaupt eine Aufwertung und daneben eine besondere Zusatzaufwertung? Offenbar weil man einsieht, daß cine Aufwertung von 25 Prozent nicht allgemein tragbar ist. In der Tat bedeutet eine solche nicht nur eine schwere Gefährdung der Wirtschaft, sondern auch eine Sonderbelastung des Hausbesitzes. Man glaubt die Hypothekengläubiger bevorzugen zu sollen, deren Hypothek nach erfolgter Goldmarfumrechnung innerhalb der ersten Hälfte des heutigen Grundstüdwertes liegen. Wirkt diese Bevorzugung nicht ungerecht? Durch sie werden die als Ersthypothekengläubiger hauptsächlich in Betra t kommenden Banken gegenüber den privaten Gläubigern weiter Hypotheken bevorzugt, und zwar gleich um 10 Prozent des Goldmarkwertes. Säre es nicht richtiger, statt dieser schweren Belastung der Haus- und Grundbesitzer und der großen Bevorzugung der Ersthypothekengläubiger allgemein die Aufwertung auf 20 Prozent festzusetzen und die Unterscheidung von ufwertung und Zusatzaufwertung fallen zu lassen? Das Hauptargument für die verschiedene Gestaltung des Ranges der beiden Aufwertungsteile kann nicht entscheidend sein; der vorangehenden Papiermarkhypothek wird ja auch ohne Rücksicht auf 1922 oder 1923 bestellte Nachhypotheken eine Aufwertung von 15 Prozent im Range der Papiermarkhypothek zugesellt; im Jahre 1924 wußte jedermann, daß der endgültige Charakter des Aufwertungsrechts mit der Dritten Steuernotverordnung möglicherweise noch nicht gegeben war, zumal anfangs die Durchführungsvorschriften fehlten und allmählich der Streit über die Aufrechterhaltung der Bestimmungen der Dritten Steuernotverordnung immer lebhafter wurde. Hält man die Einräumung des Ranges der Papiermarkhypothek für eine 15prozentige Aufwertung nicht für ein Unrecht, so ist auch die Rangeinräumung bis zu 20 Prozent kein Unrecht. Der Einheitsrang für eine zwanzigprozentige Aufwertung aber der ist im Entwurf vorgesehenen Gestaltung vorzuziehen. Auch die verschiedene Regelung für Verzinsung und Heimzahlung von Aufwertung und Zusatzauswertung ist nicht zu begrüßen. Hält man die gesamte Aufwertung in tragbaren Grenzen, so ist es nicht notwendig, sie erneut zu komplizieren. Die Umrechnung nach dem Goldmarkwert hatte sich bereits eingebürgert; die Vorteile der Einführung neuer Meßzahlen erscheint zweifelhaft. 3. Der Kreis derjenigen Hypothekengläubiger, für die nicht der Zeitpunkt des eigenen Erwerbs, sondern der Zeitpanft des Erwerbs des Veräußerers maßgebend ist, ist im Entwurf gegenüber der Dritten Steuernotverordnung erweitert. Zum Teil wohl mit Recht. Ist es aber billig, auch entgeltliche Erwerber in diesem Punkt besserzustellen, sofern sie nur ein Vermögen als Ganzes erworben haben? Warum soll derjenige, der ein ganzes Vermögen um ein geringes Entgelt erworben hat. sich besser stellen als der Erwerber einer einzelnen Hypothek? Wäre nicht der einfachste Weg, nämlich jener der Abstellung darauf, ob der Erwerb gegen Entgelt oder unentgeltlich erfolgt ist, der zwedentsprechendste? Er hätte zugleich den Vorzug, daß auch Stiftungen und andere gemeinnütige Cron Tarionen denen ein Recht geschenkt wurde, in den Kreis der privilegierten Erwerber fielen, während dies nach dem Entwurf nicht der Fall ist, son= dern ausschlaggebend sein soll, ob mit der Schenkung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wurde, Gesichtspunkte, die hier kaum Ausschlag ge'en sollen. Auch an anderer Stelle des Gesetzes dürfte der einheitlichen und einfachen Gestaltung zum Durchbruch zu verhelfen sein. ( Schluß folgt.) Verschiedenes. Köln. Bei der ersten feierlichen Immatrikulation an der Universität Köln am Samstag, den 2. Mai, zu der sich wieder eine stattliche Zahl neuer Studierender gemeldet hatte, hielt der Aus dem Sonntag wird ein Festtag, wenn Sie etwas Schönes backen. Nach Dr. Oetker's sorgfältig ausprobierten Rezepten ist selbst das Backen der schönsten Torte kinderleicht. Bitte versuchen Sie: Buttercremetorte hochfein Zutaten: Teig: 100g Weizenmehl, 100 g Dr. Oetker's Gustin, 200 g Zucker, 3 Eier, 4 Esslöffel Wasser, 1/ 2Päck.Dr.Oetker's Backin das Abgeriebene einer Zitrone und 1 Esslöffel Saft Crema/ Liter Milch, 1 Päckch.Dr.Oetker's Vanill Puddingpulver, 150 g Zucker, 175 g Butter, 30 g Palmin, 25 g geriebene Mandeln Wie billig sich die Torte stellt, kann jede Hausfrau selbst leicht berechnen. Zubereitung: 3 Eigelb werden mit Zucker ,, 4 Esslöffel Wasser, dem Abgeriebenen und dem Saft der Zitrone schaumig gerührt. Nach uud nach gibt man das mit dem Backin gemischte Mehl und Gustin hinzu, verrührt alles glatt und zieht zuletzt den steif geschlagenen Schnee unter den Teig, gibt ihn eine gefettete Form und bäckt bei gelinder Hitze. Creme: Von 2 1 Milch, 150 g Zucker, 1 Päckchen Vanille Puddingpulver kocht man nach angegebener Vorschrift einen Pudding, den man bis zum Erkalten rührt. Danach schlägt man 175 g Butter und 30 g Palmin schaumig und rührt löffelweise die Creme darunter. Den erkalteten Tortenboden schneidet man in 3 Scheiben, bestreicht jedes Teil mit der Creme und setzt sie aufeinander. Die Oberfläche und die Seiten bestreicht man ebenfalls mit der Creme, und garniert die Oberfläche mit dem Spritzbeutel. Die Torte bestreut man mit den geriebenen Mandeln, die vorher in etwas Zucker und Butter braun geröstet sind. Verlangen Sie vollständige Rezeptbücher kostenlos in den Geschäften oder, wenn vergriffen, umsonst und portofrei von Dr. A. OETKER, Bielefeld. Reftor, Geheimer Medizinalrat Professor Dr. Tilmann folgende Ansprache:„ Ich heiße Sie im Namen der Universität Köln herzlich willkommen. Sie kommen an den Rhein gerade in dem Semester, in dem die ganzen Rheinlande ihre tausendjährige Zugehörigkeit zu Deutschland durch ein lautes Bekenntnis für ihre unlösbare Verbundenheit mit den übrigen deutschen Stäm men zum Ausdruck bringen werden. Sie werden alle die gro= Ben Feste erleben, die aus Anlaß dieses historischen Momentes veranstaltet werden. Sie liegen alle in der Richtung der Hauptaufgabe der Kölner Universität, die als ein deutsches Bollwerk am deutschen Rhein gegründet wurde. So werden Sie die feste Ueberzeugung mitnehmen, daß keine Macht der Welt uns vom deutschen Land trennen kann, in dem die Wurzeln unserer Kraft verankert sind. Und gerade unsere Hochschule kann das mit besonderem Nachdruck betonen, da sie selbst das ehrwürdige Alter von 500 Jahren besitzt. Im Jahre 1388 wurde sie gegründet. Durch die Wirren der französischen Revolution und der nachfolgenden Kriege wurde sie geschlossen. Beim Uebergang der Rheinlande in den preußischen Staat wurde sie nicht wieder eröffnet, sondern Bonn als preußische Universität der Rheinlande erklärt. Es haben immer Bestrebungen bestanden, die Tätig= keit der Hochschulen in Köln und Bonn zu vereinigen. Die Besetzung der Rheinlande machte all diesen Bestrebungen ein Ende, und 1919 wurde unsere Universität neu begründet. Wie richtig der Gedanke war, zeigt die beispiellose Blüte unserer Hochschule, die im vergangenen Semester über 4000 Studierende zählte und die zweitstärkste Universität Preußens wurde. Es ist gut, daß man sich diese Entstehung immer vor Augen hält, daß es die erste Pflicht jedes Kölner Studenten ist, den deutschen Gedanken zu pflegen, nicht durch öffentliche lärmende Aufzüge und Demonstrationen, sondern durch die Einwirkung von Mensch zu Mensch. Denn jede zu öffentliche Betätigung dieses deutschen Gedankens ruft hier im besetzten Gebiet stets gegenteilige Maßregeln hervor. Sie treten hier in die große Gemeinschaft der Studierenden ein, die alle dasselbe Ziel haben, die alle in der Liebe zum ge= meinsamen deutschen Vaterland wetteifern. Auch alle Korporationen haben dasselbe Streben, nur wollen es die Einzelnen in verschiedener Weise erreichen. Deshalb müssen Sie auch jede Ueberzeugung achten. Darauf beruht die Kameradschaft und das ganze studentische Leben. Sie können für Ihre Ueberzeugung keine größere Achtung verlangen, als Sie der Weltanschauung Ihrer Kommilitonen entgegenbringen. Tun Sie das, dann ist der akamedische Friede gesichert. Die Studentenschaft ist jetzt organisiert. Sie stellt eine feste Körperschaft dar und wählt sich ihren Vorstand und den Vorsitzenden der Studentenschaft. Die Wahlen dazu, die in diesem Semester wieder fällig sind, haben bisher nicht in dem Frieden stattgefunden, den wir so sehr wünschen. Ich spreche die Hoffnung aus, daß die Not des Vaterlandes, die bei der Tausendjahrfeier Sie alle einig findet, auch das Band sein möge, das einen friedlichen Verlauf der Wahlen herbeiführt und allgemein befriedigende Ergebnisse bringt. Sie kommen zur universitas litterarum, nicht zu einer Fachschule. Wenn auch das Fachstudium vorgeht, so soll das doch nicht Ihr ganzes Denken einnehmen. Sie sollen nach der allgemeinen Wahrheit streben, wie es so schön im Treppenhaus der Universität steht:„ Ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird Euch freimachen!" Die Wahrheit führt zu einer Weltanschauung, die Sie zu festen Männern machen und Sie befähigen wird, Führer des Volks zu werden gerade in der Korpulenz macht alt!!.. Fettleibigkeit wird durch Groesser's Reduktionspillen beseitigt. Preisgekrönt mit goldenen Medaillen und Ehrendiplom Kein starker Leib, keine starken Hüften, sondern jugendliche schlanke, elegante Figur. Kein Heilmittel.Kein Geheimmittel. Garantiert unschädlich. Aerztlich empfohlen. Keine Diät. Viele Dankschreib. Pr. 4 Mk. jezigen Zeit, wo die materiellen Interessen überwiegen, sollen Sie den Jdealismus pflegen und die Kraft der Jdee erkennen, die Berge versehen kann und Sie stark macht, allen Anforderungen des Lebens zu genügen. Dann wird auch nicht der materielle Vorteil, der Ihnen nach Ihrem Studium winkt, die Triebfeder Ihres Strebens sein, sondern die reine Erforschung der Wahrheit. Es ist eine bekannte Erfahrung, daß nicht der den Sieg seiner Arbeit davonträgt, der ein bestimmtes Problem zu lösen bestrebt ist, sondern der, welcher unbekümmert um den Erfolg seiner Arbeit wissenschaftlich weiterstrebt, Tatsache an Tatsache reiht, und in stiller Laboratoriumsarbeit oder in konsequentem Quellenstudium seine Zeit verbringt. Dem fallen schließlich die Erfolge in den Schoß, die ihn dann zum berühmten Manne machen. Er muß dann nur logisch denken können. Amerika ist uns gewiß über in der Lebenskunst, in der Erwerbung materieller Güter, im Luxus des Lebens und im Lebensgenuß. Aber Deutschland verdankt seine glänzende Entwicklung der selbstlosen, energischen, stillen Arbeit im Laboratorium, den neuen Ideen, die es hervorgebracht, und der Fähigkeit, rein wissenschaftliche neue Jdeen in die Praxis umzusetzen. Nicht das Wissen macht den Mann, sondern die Erkennung der Bedeutung der Wahrheiten und ihre Umsetzung in die Praxis in der Industrie, der Medizin und im öffentlichen Leben. So gehen Sie mit Mut und Frische an die Arbeit. Belasten Sie sich nicht mit zu vielen Vorlesungen, da die Aufnahmefähigkeit Ihres Gehirns auch beschränkt ist, und besuchen Sie regelmäßig die Kollegien. Das häusliche Studium ist gewiß auch wichtig, aber wichtiger ist der regelmäßige Besuch der Vorlesungen. Das Fehlen auch nur einer Stüße in dem Bau Jhres Wissens kann das ganze Haus zum Einsturz bringen. Die langen Ferien sind dazu da, daß Sie das im Semester Gehörte verdauen, und sich in der Welt umsehen, um Ihren Gesichtskreis zu erweitern. Ich weiß, daß viele von Ihnen die Ferien benutzen, um sich die Mittel zum Studium zu erwerben. Aber das ist ein Uebergangsstadium, das hinfällig wird, wenn unsere Wirtschaft sich wieder hebt, und das Vaterland wieder aufgebaut ist, jetzt ist es für diese Hreren eine Befriedigung und ein Ansporn zu doppeltem Eifer im Studium. Je größer das Opfer, um so größer der Erfolg. Und nun endlich, vergessen Sie nicht, daß Sie auch die Freuden und Lichtseiten des Lebens genießen sollen. Bleiben Sie einfach und lehnen Sie die Ausschweifungen und Lascivitäten ab, die ja leider jetzt so weit gehen, daß sie die Schamröte ins Gesicht treiben. Dann werden Sie, wie wir Alten, mit Begeisterung an Ihre Universitätsjahre zurückdenken, die die herrlichsten unseres Lebens gewesen sind. = Literarisches. Die Karagaturen der Magdeburgischen Zeitung, von Werner Hahmann- Magdeburg.( Verlag der Faberschen Buchdruckerei) Preis 1 M. In einem stattlichen und geschmackvoll ausgestatteten Band legt jetzt die Magdeburgische Zeitung Rechenschaft ab über die Bedeutung und Wirkung der Karikatur in der Tageszeitung. In vielen Fällen trifft die Karikatur den Kern der politischen Situation besser, als es der beste Artikel kann, und es ist kein Zweifel, daß das gute politische Bild namentlich im Ausland den deutschen Standpunkt wirksamer vertritt, als das geschriebene Wort. Gesunde Amme| Lungen- Diel Geld nach Darmstadt sofort gesucht. Anfrag. an kranke erhalten kos- verd. fleiß. Prospekt Dr. Lich, Darmstadt, Elisabethenstraße 60 11 Hämorrhoiden! Aerztliche Broschüre Nr. 1 kostenfrei. 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