hen a. M. 917. en und rt die lein, l. 1362. eln ste Sornd zentann sen) ühle gen R 17 an ell. uch! Oberbest. Prov. eri 2 an nheim. den nd der en Brontel gegen Appetits men Sie ösung) ältlich in its- Apoth. - Laborat. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giesseuer Cageblatt) Amis- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen. Berlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal " 1" 11 " 1 90 Reklamezeile 10 120 " 1 " " P !! Nr. 28. Samstag, den 7. März 1925. Landwirtschaftliche Umschan. ( Zusammenfassende Uebersicht über die Lage der deutschen Landwirtschaft.) ( Nachdruck verboten.) Allgemeine Lage. Die Agrarfrise ist noch nicht überwunden und wird dies erst der Fall sein, wen durch eine klare und zielbewußte Wirtschaftspolitik, die der deutschen Produktion vor allem den Schutz bringt, wieder Verhältnisse geschaffen werden, die es dem Landwirt ermöglichen, intensiv zu wirtschaften. Dazu ist aber auch notwendig, daß der Landwirtschaft ausreichende, billige und langfristige Kredite gewährt werden. Kreditwesen. Für die deutsche Landwirtschaft ist eine kleine Erleichterung dadurch geschaffen worden, daß die deutsche Ren= tenbank an die Treuhandstelle weitere 30 Millionen zur Weiterleitung an die Landwirtschaft hinausgegeben hat. Bisher waren für diesen Zweck 130 Millionen zur Verfügung gestellt worden. Arbeitskalender. Die Feldarbeiten sind durch zahlreiche außerordentlich starke Schneefälle und durch Frost unterbunden worden. Der Landwirt wird jetzt alle Vorbereitungen treffen, um sofort nach Witterungsänderung die Feldbestellung mit aller Kraft durchführen zu können. Herrichten und Beizen des Saatgutes, Aussortieren der Kartoffeln, Instandsetzung der Maschinen usw. sind gegenwärtig die vordringlichsten Arbeiten. Stand der Fluren. Der Schneefall hat die noch so notwendige Winterfeuchtigkeit gebracht. Die Berichte über den Stand der Wintersaaten lauten im großen und ganzen günstig. Die Ratten- und Mäuseplage ist nach Berichten aus den verschie= densten Gegenden des Reiches weiter gestiegen. Hier und dort ist bereits ein erheblicher Schaden an den Saaten zu verzeichnen. Bei der großen Vermehrungsfähigkeit dieser Nager wird der größere Schaden noch kommen. Produktenmarkt. An den deutschen Märkten ist immer noch große Zurückhaltung zu beobachten. Im Mehlgeschäft mangelt die Belebung. Das Inlandsangebot ist gering. In Roggen ist der Handel flau, ebenso in Braugerste, weil die meisten Mälzereien sich damit eingedeckt haben. In Hafer kann die Nachfrage befriedigt werden. Im Futtermittelgeschäft herrscht Ruhe bei unveränderten Preisen. Am Markt für Sämereien bewegt sich der Absatz bestimmter Saaten in aufsteigender Linie. Größere Preisänderungen sind nicht eingetreten. Der Hopfenmarkt verkehrt nach wie vor unverändert ruhig. Angebot und Nachfrage halten sich so ziemlich das Gleichgewicht. Am Weinmarkt wurden in der letzten Zeit auf dem Wege der Auktion große Quantitäten verkauft. Da die Eigner mit hohen Forderungen an den Markt treten und die Geldknappheit immer noch sehr groß ist, wird dadurch der Absatz erschwert. Viehzucht. In der Viehzucht werden seit Nachkriegszeit die Milchleistungsprüfungen d. i. die Kontrolle der Tiere auf ihre Milchleistung, sehr intensiv durchgeführt. Zahlreiche Zuchtverbände haben in Nord- und Süddeutschland Kontrollvereine eingerichtet. Der 3wed ist, gute Blutstämme mit erhöhter Leistungskraft ausfindig zu machen und dieselben als Grundlage zum Aufbau einer leistungsfähigen Landestierzucht zu verwenden. In der Pferdezucht sind überall Bestrebungen zur Hebung und Förderung derselben im Gange. Seitens des Staates aber dürften die bereitgestellten Mittel noch nicht genügen. Viehmärkte. Auf den Großviehmärkten hat sich das Bild seit unserem letzten Bericht nicht mehr geändert. Die zur Anlieferung gelangenden guten Qualitäten erzielen Preise über Notiz, dagegen finden schlechte und mittlere Tiere, welche reichlicher vorhanden sind, nur erschwerten Absatz. Der Kälber- und Schweinemarkt ist etwas lebhafter. Bei Schafen ist das Geschäft mittel. Die Auslandsmärkte melden ebenfalls ruhige Tendenz bei rückgängigen Preisen. Auf den Nuzviehmärkten läßt der Verkehr im allgemeinen ebenfalls zu wünschen übrig. Die Exportnachfrage ist nicht sehr groß; die Preise sind im großen und ganzen unverändert. Die Klagen über die Ueberschwemmung der deutschen Viehmärkte mit ausländischem Fleisch sind nicht verstummt. Ausländisches Vieh und Fleisch drücken dermaßen auf die Preise, daß die Landwirtschaft nicht mehr ihre Produktionskosten erhält. Diese unerquicklichen Verhältnisse, die sich nun schon monatelang wiederholen, sind nur durch die sofortige Einführung eines angemessenen Zolltarifes zu ändern. Häutemarkt. Der Preisrückgang hat angehalten. Die Gründe sind in der zurückhaltenden Stellung der Lederindustrie zu finden. Auch die Auktionen in Frankfurt, Kassel, Stuttgart, Darmstadt, Wiesbaden und Berlin brachten Preisabschläge. Ebenso zeigte sich im freien Handel eine schwächere Haltung. Düngemittel. Die Frage der Erhöhung der Kalipreise soll in der zweiten Hälfte des März entschieden werden. Der Auftragseingang am Stickstoffmarkt war bisher sehr gut. Die Erzeugung war normal, der Versand verlief ohne Störung. Die Vorräte sind nahezu erschöpft. Die Werke beginnen mit der Verladung aus der laufenden Erzeugung. Das Kg. Stickstoff im schwefelsauren Ammoniak kostet im März, April Mai 1,15 M. Die Preise für die anderen Stickstoff- Düngermittel stehen hierzu in dem bekannten Verhältnis. Steuern. Der jetzige Steuerdruck, der auf der Landwirtschaft lastet, wird allgemein als unerträglich bezeichnet und es wird in Anträgen zu den neuen Steuergesetzen die entsprechende Entlastung herbeizuführen versucht. Die bis heute erlassenen Steuer- Ermäßigungen und Stundungen fallen fast nicht ins Gewicht. Forstwirtschaft. In den Waldungen verschiedener Gegenden haben die Februar- Stürme zum Teil bedeutenden Schaden angerichtet. Das geworfene Material soll, soweit das Flachland in Frage kommt, noch im Laufe des Winters und Frühjahrs aufgearbeitet und dann noch auf den Markt gebracht werden. In den von Sturmschäden betroffenen Forsten werden die planmäßigen noch nicht ausgeführten Siebe zurückgestellt. Arbeitsmarkt. In der Landwirtschaft hat die rege Nach frage nach gelernten Arbeitskräften nicht nachgelassen. Während der Bedarf an Knechten und männlichen Arbeitskräften im allgemeinen gut gedeckt werden konnte, besteht großer Mangel an Mägden und Schweizerinnen. Verschiedene Berichte weisen auf die neuen Klagen über eine wiedereinsetzende Abwanderung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte hin. Ausstellungen und Messen. 18. bis 23. Juni D. L. G.- Ausstellung in Stuttgart. 4. bis 12. Juli 2. landwirtschaftliche Messe in Köln. Ende Oktober große Landwirtschafts- und Gar tenbau- Ausstellung in Ludwigshafen. Ausland. An den Wiener Produkten- Börsen sind durch. den Rückgang der amerikanischen Getreidepreise erhebliche Verluste zu verzeichnen. In Ungarn sollen heuer die bisher mit inländischer Baumwolle angestellten Versuche bedeutend erweitert werden. Die Saatenstands- Berichte aus den euro päischen Staaten lauten im allgeinen günstig, nur jene aus Rußland sprechen sich weniger befriedigend aus. Die aus Uebersee lauten im allgemeinen günstig. Steuern. Einkommensteuer. Die sieben Durchführungsbestimmungen für die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer schreibt folgende neue Steuersäge für einzelne Gewerbezweige vor: Fleischfabriken:( handwerksmäßige wie industrielle Beriebe, ohne Ladengeschäft, nur an Weiterverkäufer absehend): 0,6 Prozent der Betriebseinnahmen ohne jeden Abzug. Rüdwirkung zugelassen. Metallwalzwerke, die lediglich verhüttete Altmetalle oder fremde Erze( von Eisen abgesehen) walzen, eine weitere Verarbeitung aber nicht vornehmen: 5% ohne jeden Abzug. ( Keine weitere Verarbeitung in diesem Sinne ist, wenn ein Walzwerk durch Walzen, Pressen und Ziehen Metallhalbzeug herstellt. Diese Bestimmungen gelten nicht für Metallgießereien.) Großschlächter, die lebendes Vieh einkaufen und schlachten und die Teile im großen zur gewerblichen Weiterveräußerung oder Verarbeitung absetzen: 4%/ o ohne jeden Abzug. Für Vorauszahlungen für 1. 1. bis 31. 11. 1924 können Finanzämter bis 3% herabgehen. Reine Holzschleifereien( Handelsschleifereien) d. h. Betriebe, in denen Holz zu Holzstoff geschliffen wird, der anderweit als Halbfabrikat für Papier- und Pappherstellung verwendet wird: 1% ohne jeden Abzug. Seifenfabriken: 1% ohne jeden Abzug. Weinhändler: Allgemein 1% ohne jeden Abzug( nicht bei Herstellung von Schaumwein und Spirituosen). SUP Die Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz. Nach der Verordnung vom 11. März 1925 ist die Sondersteuer vom bebauten Grundbesig bis zur reichsgesetzlichen Neuregelung unverändert auf das Rechnungsjahr 1925 übernommen worden; sie wird erhoben auf Grund der seitherigen Steuerbescheide und bis zu den seitherigen Fälligkeitstagen. Neue Steuerbescheide ergehen also nicht. Die Steuer ist für die Folge in der gesetzlichen Mietregelung enthalten. Eine besondere Umlegung seitens des Hausbesizers findet daher nicht mehr statt. An den Erlaßbestimmungen für Sozialrentner, Kleinrentner, Erwerbslose usw. ist nichts geändert. Die gesetzliche Miete ist in diesen Fällen um den erlassenen Steuerbetrag zu kürzen. Die Gewerbesteuer für 1925. Infolge der einstweiligen Erstreckung des Finanzgesetzes für das Rechnungsjahr 1924 auf die ersten 6 Monate des Rechnungsjahres 1925 erfolgt die Gewerbesteuererhebung einstweilen in der gleichen Weise wie seither.( 60 Prozent der Einfommensteuervorauszahlung.) Diese provisorische Regelung wird aufgehoben werden, wenn die Veranlagung zur Gewerbesteuer nach dem fürzlich verabschiedeten Gewerbesteuergesetz für 1925 beendigt sein wird. Die Finanzämter arbeiten z. 3t. hieran. Ueber das neue Gewerbesteuergesetz, sowie die Bemühung der Vertretungen des Handwerks zur Verbesserung desselben ist wiederholt berichtet worden( s. zuletzt den Bericht des Steuerausschusses in der vorigen Nummer). Bekanntlich wird die Gewerbesteuer für die Folge erhoben zu einem Teil nach dem bei der Vermögenssteuer festgestellten Goldmark- Anlageund Betriebskapital und zum anderen Teil nach dem Ertrag des Gewerbebetriebes. Da das Anlage- und Betriebskapital nur hinsichtlich derer festgestellt ist, deren Vermögen am Stichtag der letzten Vermögenssteuerveranlagung( 31. Dezember 1923) den Betrag von 5000 Müberstieg, muß jetzt eine Nachveranlagung aller übrigen Gewerbetreibenden erfolgen. Zur Gewerbesteuer herangezogen werden Betriebsvermögen von 100 M aufwärts. Diese nachträgliche Gewerbesteuerveranlagung auf einen so weit zurückliegenden Stichtag begegnet allerlei Schwierigkeiten. Es kann von den zumeist nicht genügend buchführenden Kleingewerbetreibenden, die hier in Frage kommen, nicht verlangt werden, daß sie unter Zugrundelegung der Bewertungsvorschriften bei der Reichsvermögenssteuer jetzt noch eine Betriebsvermögenss erklärung für den 31. Dezember 1923 aufstellen. Die Veranlagung wird deshalb zumeist auf Grund von Schäzungen erfolgen müssen, die die Gefahr von vielen Fehlveranlagungen in sich bergen. Um diese Gefahr herabzumindern hat der Steuerausschuß des Hessischen Handwerks- und Gewerbeverbandes im Einvernehmen mit der Handwerkskammer bei dem Ministerium den Antrag gestellt, daß gelegentlich dieser Schäzungen des Betriebsvermögens der Gewerbetreibenden die örtlichen Gewerbevereine heranzuziehen sind, deren Vertreter in erster Linie in der Lage sein werden, die Betriebe nach ihrem Vermögenswert zu schätzen. Demjenigen, der eine Betriebsvermögenserklärung auf den 21. Dezember 1923 jetzt noch abzugeben vermag, wird empfohlen, dies alsbald zu tun. Die Heranziehung nach dem Ertrag fann 3. 3t. ebenfalls nur unvollkommen stattfinden, da eine endgültige Veranlagung des Einkommens für 1924 nicht stattgefunden hat und auch 3. Zt. trotz der gegenteiligen Stellungnahme der gewerblichen Spitzenverbände nicht in Aussicht genommen ist. Das Gesez sieht daher vor, die Ertragsheranziehung zunächst durch Zuschläge auf die Einkommensteuervorauszahlungen in ähnlicher Weise wie seither zu bewerkstelligen. Wenn die Veranlagung wird daher fertig gestellt ist man rechnet bis Ende Mai - die Gewerbesteuer in zweifacher Weise zu zahlen sein. Es wer den die Gewerbetreibenden erstens einen Gewerbesteuerbescheid erhalten, nach dem der auf das Betriebsvermögen entfallende Teil zu entrichten ist, und zweitens wird ein Zuschlag auf die Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden, der den auf den Ertrag entfallenden Teil der Gewerbesteuer berücksichtigt. Für die letzteren Zahlungen fann natürlich ein Steuerbescheid für jeden einzelnen Gewerbetreibenden nicht herausgegeben werden, da die Einkommensteuervorauszahlungen je nach dem getätigten Umsatz schwanken, und daher auch der Zuschlag für die Gewerbesteuer sich an den einzelnen Zahlungsterminen nicht gleichbleibt. * Zur Steuerreform. ( Fortsetzung des Artikels aus voriger Nummer.) 4. Das Reichsbewertungsgesetz. Wie bereits angedeutet, wird mit dem Reichsbewertungsgesehentwurf das Ziel verfolgt, eine einheitliche Bewertung aller Vermögensarten für die Vermögenssteuer des Reichs wie auch für die Grund- und Gewerbesteuern der Länder und Ges meinden zu ermöglichen. Dabei soll in weitem Umfange die Erfahrung der Länder, die diese hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Vermögensarten besitzen, nutzbar gemacht werden. Der Entwurf unterscheidet folgende 5 Vermögensarten: 1. i 2. t 3. i 4. d 5. 1 De lich der Ertrag wirtsch Gleich dem F Seite finanz Sachve unters fähigk bieten Grund gemei zwang nanze licher Kredi für di cher S des Grun 2 stimm gemei Die 3 den i einem ift gi werte Erric schaft wird schuß einer Anzo mert Ober Lani Kam 3 L Bew den Red Vor den Aud aus für dan Go Ra dor val gri aug ten gelung werbeetz für 3. 3t. ühung sselben t des wird I nach Inlage= Ertrag derer Verag von ibrigen gezogen e nachzurücks fann ewerbes werden, ten bei mögenss Veran= gen er gungen at der erbever her bei h dieser ibenden en VerBetriebe Der eine 923 jetzt tun. zu benfalls nlagung nd auch erblichen s Gesetz rch Zu ihnlicher nlagung rd daher Es wer rbescheid tfallende auf die den auf cksichtigt. rbescheid sgegeben ach dem hlag für ten nicht ertungsewertung eichs wie und Ge= ange die tung der erden. rten: 1. inländisches landwirtschaftliches usw. Vermögen, 2. inländisches Betriebsvermögen, 3. inländisches Grundvermögen, 4. ausländisches Vermögen der zu 1-3 genannten Arten, 5. sonstiges Vermögen, d. h. selbständige Rechte und Gerech tigkeiten, Kapitalforderungen, Aktien und dergl., bares Geld, der Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, Gegenstände aus Edelmetall und dergl. sowie( unter bestimmten Voraussetzungen) Kunstgegen stände. Der Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe ist grundsäzlich der Ertragswert zugrunde zu legen. Es werden einheitliche Ertragsklassen für das ganze Reich aufgestellt, in die die landwirtschaftlichen Betriebe einzureihen sind. Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bewertung innerhalb des Reichsgebiets wird dem Reichsminister der Finanzen ein„ Bewertungsbeirat" zur Seite gestellt, ein unparteiisches Organ, das aus dem Reichsfinanzminister, 2 Landesvertretern und 6 landwirtschaftlichen Sachverständigen zusammengesetzt ist. Der Bewertungsbeirat untersucht an Hand ausgewählter Betriebe, wie sich die Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in den verschiedenen Ge= bieten des Reichs zueinander verhält. Für bebaute städtische Grundstücke gilt grundsätzlich der Ertragswert, für Bauland der gemeine Wert. Soweit Grundstücke der staatlichen Wohnungszwangswirtschaft unterliegen, kann der Reichsminister der Finanzen besondere Uebergangsbestimmungen treffen. In ähnlicher Weise soll, solange der Zinsfuß für gesicherte langfristige Kredite von dem in der Vorkriegszeit üblichen erheblich abweicht. für die Uebergangszeit von Jahr zu Jahr bestimmt werden, welcher Kapitalisierungsfaktor auf den Reinertrag zur Ermittlung des Ertragswerts landwirtschaftlicher Betriebe und städtischer Grundstücke Anwendung finden soll. Der Bewertung des Betriebsvermögens soll in Uebereinstimmung mit den Vorschriften der Reichsabgabenordnung der gemeine Wert zugrunde gelegt werden. Eine Ausnahme gilt für die zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke; diese werden in gleicher Weise bewertet wie die Grundstücke, die nicht zu einem gewerblichen Betriebe gehören. Bei Aktiengesellschaften ist grundsätzlich wie bisher von den festgesetzten Steuerkurswerten auszugehen. Was das Verfahren betrifft, so sieht der Gesezentwurf die Errichtung besonderer Feststellungsbehörden vor. Für landwirtschaftliche usw. Betriebe sowie inländisches Grundvermögen wird der Einheitswert durch einen sogenannten Grundwertausschuß festgestellt, der unter Vorsitz des Finanzamtsleiters aus einem Landesbeamten, einem Gemeindebeamten, oswie einer Anzahl Laienmitglieder besteht. Gegen die durch den Grundwertausschuß getroffene Feststellung ist eine Berufung an den Oberbewertungsausschuß möglich, der für den Bzirk eines jeden Landesfinanzamts am Sitze dieses gebildet wird und dessen Kammern in der Besetzung von 5 Mitgliedern, von denen 3 Laien sind, entscheiden. Der eine der Beamten soll ein in Bewertungsfragen bewährter Landesbeamter sein. Gegenüber den Entscheidungen des Oberbewertungsausschusses ist die Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof gegeben. Entsprechende Vorschriften sind getroffen für die Gewerbeausschüsse, welche den Einheitswert von gewerblichen Betrieben festzustellen haben. Auch hier geht der Rechtsmittelzug über den Oberbewertungsausschuß zum Reichsfinanzhof. 125 Jahre deutsche optische Industrie. Die deutsche optische Industrie, die als Veredelungsindustrie für unsere Wirtschaftslage von besonderer Wichtigkeit ist, verdankt der Sorge ums tägliche Brot ihre Entstehung. Diese Diese Sorge ging im Pfarrhaus der armen Acerbürger- Gemeinde Rathenow um, als der Prediger Joh. Heinr. Aug. Dunder dort amtierte. Um ihr zu steuern und den vielen Waisen und Invaliden seiner Gemeinde eine Verdienstmöglichkeit zu schaffen, griff der Pfarrer, der sich während seiner Studien in Halle aus besonderer Neigung auch mit Physik und praktischen Werten beschäftigt hatte, seine Liebhaberei, das Schleifen von Linsen, das damals rein handwerklich betrieben wurde, auf und versuchte seine Kenntnisse darin zu verwerten. Mit seltenem Geschick gelang es ihm, eine Schleifmaschine zu bauen, auf der durch einen von einem Kinde oder Invaliden zu bedienenden Antrieb eine größere Anzahl Brillengläser oder Linsen nach einwandfreien wissenschaftlichen Regeln zu gleicher Zeit geschliffen werden konnte. Die Bedeutung dieser Erfindung ist etwa mit der der mechanischen Spinnmaschine vergleichbar. Mit dieser„, Vielschleifmaschine", wie sie in der Patentschrift genannt wird, legte Dunker im Jahre 1800 den Grundstein zu unserer heutigen optischen Industrie, die durch seinen Großneffen Emil Busch, der im Jahre 1845 das bis dahin schon zu einem angesehenen Betriebe angewachsene Unternehmen übernahm, weiteren Antrieb und Aufschwung erhielt. Mit diesem heute unter der Firma Emil Busch A.-G. in Rathenow zu einem der größten und vielseitigsten optischen Werke ausgebauten Unternehmen entstand die optische Industrie in Deutschland zum größten Teil dergestallt, daß sich nach und nach Meister, Arbeiter, Angestellte usw. von ihm lösten und selbständige Werkstätten und Unternehmungen gründeten. Wenn die deutsche Optik heute Weltruf genießt, so ist das allein darauf zurückzuführen, daß sie aus dem engen Zusammenschluß von Wissenschaft und Technik ihre Erzeugnisse zu hochwertiger Präzision und Qualität gesteigert hat. Dieses Streben, für das edelste Organ des Menschen, für das Auge, Hilfsmittel von höchster Vollendung zu schaffen, finden wir von Anbeginn an. Schon der Gründer Dunder hatte erkannt, daß die vorher nur gegossenen und von Trödlern auf Jahrmärkten feilgehaltenen Augengläsern oft mehr schadeten als sie nutten. Er sah des= halb auf einen peinlichen sauberen Schliff und ging schon im Jahre 1815 zur Herstellung durchgebogener Gläser über, deren bessere Wirkung er als einer der ersten sogleich erkannte. Auch sein Nachfahre Busch führte, insbesondere auf dem Gebiete der Feldstecher, Mikroskope und der Photo- Optik in seinem Werke Neukonstruktionen durch, die wesentliche Fortschritte darstellten. So ist es fortgegangen bis auf den heutigen Tag und es darf ohne Ueberhebung gesagt werden, daß die deutsche Optik dank diesem Streben nach Vervollkommnung und Vollkommenheit ihrer Erzeugnisse, soweit die größeren Werke in Frage kommen, deren Mittel und Einrichtungen ein Schritthalten gestatten, auf dem Weltmarkte als Qualitätsware heute an erster Stelle marschiert. Um aus diesem Anlaß einen kleinen Einblick in den Veredelungs- Prozeß dieser Industrie zu geben, der gleichzeitig dartut, welch hochwertige und mühevolle, etwa dem Schleifen von Diamanten vergleichbare Arbeit in ihm geleistet wird, sei hier ein Beispiel angeführt: Bei der Herstellung von MikroskopLinsen werden aus einem Kilo Rohglas im Werte von 17,60 M 550 fleine Linsen gearbeitet, die, zu Systemen zusammengesetzt, einen Wert von 1212 M haben. Eine neue Drucksachen- Versandtmöglichkeit. Die Deutsche Reichspost wird ab 1. April versuchsweise die Beförderung aufschriftsloser unverschlossener Massendrucksachen ( Wurfsendungen) aufnehmen. Zur Verteilung kommen Sendungen für beliebige Gattungen von Empfängern, z. B. sämtliche Haushaltungen, sämtliche offenen Geschäfte, bestimmte Berufsklassen usw. Die Zahl der zu verteilenden Druckstücke ist. von dem Auftraggeber auf Grund eigener Feststellungen für jede Postanstalt zu bestimmen. Die Mindestzahl einer Auflieferung beträgt 1000 Stück. Das Gewicht des Einzelstückes darf 20 Gramm nicht übersteigen. Die Gebühr für Wurfsendungen beträgt zwei Drittel der tarifmäßigen Drucksachengebühr für das Stück unter Aufrundung des Gesamtbetrags auf volle 10 Pfg. Die Aushändigung an die Empfangsberechtigten erfolgt nach den Grundsäzen für die Aushändigung gewöhnlicher Briefsendungen. Nach- und Rücksendung findet nicht statt. Ausgeschlossen von der Verteilung sind Drucksachen politischer oder religiöser Art sowie solche, deren Inhalt gegen die Geseze oder das öffentliche Wohl oder die Sittlichkeit verstößt. Ueber die Einzelheiten des Verfahrens geben die Postanstalten Auskunft. Literarisches. Von„ Unser Vaterland", Monatsschrift für alle Deutschen, herausgegeben unter Mitarbeit zahlreicher Vaterlandsfreunde von J. B. Laßleben, sind nun auch die Hefte 5 und 6 erschienen. Sie zeigen sinnfällig, daß wir in U. V. eine Zeitschrift vor uns haben, die wir schon längst gebraucht hätten: einfach, bieder, kerndeutsch nach unserer Väter Art, aber ohne Spur von Chauvinismus, der für uns jetzt ein schlechter Berater wäre. Mit Freude sehen wir, daß der Herausgeber in der Verfolgung seines Endzieles: die deutsche Einigkeit zu stärken, die deutsche Kraft zu mehren, nicht allein steht, sondern sich bereits die besten Zierden deutschen Schrifttums ihm angeschlossen haben und mit ihm in eine Kerbe schlagen. Kommen doch in den beiden Heften nicht weniger als 27 derselben zu Wort. Wenn ihre Worte beachtet und beherzigt werden, wird unser Volk bald wieder ein warmer belebender Hauch durchziehen und auf den tiefen Fall wird bald wieder eine freudevolle Auferstehung folgen. Preis für den ganzen Jahrgang( Okt. 1924 bis Sept. 1925) 12 von Künstlerhand gebilderte Hefte 4,20 M. Alle - AN AAAAAAAAAAAAAAAAAA Universität Köln. Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche-, Rechtwissenschaftliche-, Medizinische- und Philosophische Fakultät. Handels- und Verwaltungs- Hochschulstudium. Vorlesungsbeginn: 30. April Die Einschreibefrist läuft vom 15. April bis 6. Mai. Das Vorlesungsverzeichnis kann vom UniversitätsSekretariat gegen Voreinsendung von 0,60 Mk.( dazu Porto 0,10 Mk.) bezogen werden. la Saatkartoffeln gelb. Ind. Odenw. 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