Man zahlenzt noch oches!" en auch ösischen cöffentds an= Der als ist. Er eutschen zuz auf Dieses fleisch= acklosig= elhaften ins erst minder gleiche Boche1 durch ingt ist. on ähn er dieses öpfung, begleiten französi iedriger sich hier eschäftsas Feilimmung digung" ns noch Seifenfabrik us vertrauten EN. bereits mit evorzugt. xqed. d Z. an Reizeit, WillensStimmung, opfschmerz pochondrie, den leiden, n Dr. Weise o Caro, denau 8. emen ik cha a. M. u. 2917. el Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giesseuer Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bet obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. " 1 11 " 1 " 1 90 Samstag, den 7. Februar 1925. Wirtschaftliche Rundschau ( Zusammenfassende Uebersicht über die deutsche Wirtschaftslage.) ( Nachdruck verboten.) Allgemeine Lage. Das Bild der allgemeinen Wirtschaftslage zeigt auch in der abgelaufenen Berichtszeit, daß trotz der bestehenden erheblichen Schwierigkeiten, die die Wirtschaft noch zu überwinden hat, diese sich doch in einer gleichmäßigen Aufwärtsbewegung befindet. Die Entwicklung vollzieht sich freilich zu langsam, um wesentlich sichtbare Erfolge zu zeitigen. Geldmarkt. Die Aufwertungsgesehentwürfe beeinflussen naturgemäß die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Dinge in Deutschland ganz wesentlich. Während der Geldmarkt flüssig ist, ist die Kreditfrage nach wie vor scharf angespannt. Die Entwicklung der Spareinlagen hat in letzter Zeit einen günstigen Fortschritt gezeigt. Die deutschen Sparkassen haben heute mehr als 2000 Millionen an Einlagen gegen 400 im Januar ds. Js. Seit August allein beläuft sich die Steigerung auf etwa 500-600 Millionen. Die Börse stand in der Berichtszeit ganz unter dem Eindruck des Regierungsentwurfes zur Aufwertungsfrage. - - - Handel, Gewerbe und Industrie. Die Passivität der deutschen Handelsbilanz ist auch im Februar mit 494 Millionen Mark sehr bedeutend. Der heurige Industrie- und Handels tag wird am 29. April in Berlin abgehalten. Krupp erhielt einen Auftrag, 40 Lokomotiven nach Brasilien zu liefern. Eine Frankfurter Firma hat die Konzession zur Entwässerung Vertreter des Sumpfes von Amatow( Bulgarien) erhalten. Moskauer Feintuchtrusts haben in Deutschland bedeutende Wolleinkäufe betätigt. Die Preßglasfabriken haben sich zusammengeschlossen. Der Verband bezweckt vor allem ein gleichmagiges Vorgehen in der Preisfrage. Jm Januar und Februar betrug die französische Einfuhr aus Deutschland 301,9 ( gegen die gleiche Zeit des Vorjahres+ 33,8), die Ausfuhr nach Deutschland 629,(+ 305) Mill. Fr.- -- - Kohlen. Mit Wirkung vom 1. April wird die Ruhrkohle A.-G. eine Preisherabsehung für eine Reihe von Kohlensorten eintreten lassen. Die Absatzkrise im Ruhrgebiet nimmt von Tag zu Tag größeren Umfang an. Auf den Halden der Ruhrzechen und auf den Syndikatslagern liegen zurzeit 9-10 Millionen Lonnen Brennstoff. Das Wutteldeutsche Braunkohlensyndikat ist bis zum 8. Mai verlängert worden. Holzmarkt. Die Haltung der Käuferschaft hinsichtlich der Bewertung von Rohholz ist recht vorsichtig geworden, so daß es vereinzelt auch schon zu Zuschlagsverweigerungen wegen zu ge= ringer Gebote fam. Die Verkehrslage am Markte für Nadelschnittwaren blieb sehr ruhig, wodurch die Verwirrung in den Preisen anhäít. Baumarkt. Der Bedarf an Wohnungen wird heuer auch durch eine rege Bautätigkeit nicht annähernd gedeckt werden kön= nen. In ganz Deutschland würde die Aufrichtung der notwen= digen Wohnhäuser die Summe von 5 Milliarden Mark erforLokal " Reklamezeile 10 120 11 Nr. 16. dern überall fehlt es aber an Mitteln. Die Baukosten haben sich heute gegenüber der Vorkriegszeit um ca. 50% erhöht. - Warenmarkt. Die Kreditbeschaffung mit ihren Schwierig keiten ist noch immer der Stein des Anstoßes, der sehr start lähmend auf die Unternehmungslust wirkt. Demzufolge konnDie ten die Umsätze keine erheblichen Dimensionen erreichen. Kalipreise sollen vom 16. April ab um durchschnittlich 5 Prozent erhöht werden. Bei der Frankfurter Häuteauktion stellten sich die Preise für Rinderhäute 4-6 Prozent, für Kalbfelle 5-6 Prozent und für Schaffelle 3-10 Prozent höher als im Vormonat. Da in der Zementindustrie neue Lohnkämpfe bevorstehen, ist mit einer Erhöhung der Zementpreise zu rechnen. Die neuen Preise für Kali treten ab 16. April in Kraft. Ausstelungen und Messen. Der geschäftliche Erfolg der Kölner Frühjahrsmesse ist zum Teil nicht unerheblich größer gewesen als auf den übrigen vorausgegangenen diesjährigen Messen. Die dritte Fachmesse der Schuh- und Lederwirtschaft Messen. wird vom 9. bis 12. August 1925 in Berlin abgehalten. - HALLO TERCOMPAGNIEAG DIE AD fun alle Zigarettenraucher. Qualitätszigaretten Assuh für 39f. in schlichter Packung überall zu haben Die HAHNEMANN 13. Jugosi- Edelmesse für die Juwelen-, Uhren-, Silber- und die Metallwarenbranche findet vom 21. bis 25. August in Stuttgart statt. Die Reichs- Gastwirts- Messe wird vom 13. bis 17. September wiederholt. Produktenmarkt. Die Erholung auf den amerikanischen und englischen Märkten hatte auch auf den deutschen Produktenmärkten eine Befestigung zur Folge. Am meisten provitierte in der Aufwärtsbewegung der Roggen, der auch durch das schwache Inlandsangebot im Preise stark gestützt wurde. Viehmarkt. Die Schlachtviehmärkte verkehrten auch in der letzten Zeit bei allen Viehgattungen in flauer Haltung. Die Auslandsmärfte melden gleichfalls schwache Tendenz bei teilweise weiterem Preisrückgang. Lebenshaltung. Die Reichsinderziffer für Lebenshaltungsfosten beträgt für den Durchschnitt des Monats März 136 gegen 135,6 im Februar. -- Berkehr. Als erste Autostraße in Deutschland wird der Bau eines Weges von Aachen über Köln, Düsseldorf, Duisburg, Hamm, Bielefeld, Hannover nach Berlin geplant. Die Bauarbeiten sollen im Herbst aufgenommen werden. Die Verkehrsstatistik der 19 wichtigsten deutschen Seehäfen für das Jahr 1924 zeigt einen Rüdgang des Verkehrs, der um 1 Prozent hinter dem des Vorjahres und um 2 Prozent hinter dem des Jahres 1913 zurüdbleibt. Berichte über die Rheinschiffahrt heben die fatastrophale Lage derselben hervor. Auf dem Rhein soll ein großer Teil der Flotte wegen Beschäftigungslosigkeit stilliegen und daher eine ernste Krise bevorstehen. - Arbeitsmarkt. Die Zahl der Erwerbslosen nahm langsam weiter ab. Besonders männliche Arbeitskräfte fonnten Unterfommen finden. Nach Ländern gegliedert, machte sich die Besserung am stärksten in Württemberg und Sachsen geltend, am geringsten in Thüringen und den Hansastädten. - Ausland. Die schweizerischen Anleihen im Ausland werden auf 8% Milliarden Franken geschätzt. Die Zahl der Arbeitslosen in England beträgt gegenwärtig 1,1 Millionen.- Englands Ausfuhrhandel beträgt jetzt nur Dreiviertel des VorKriegsaußenhandels. Die amerikanische Baumwollernte übertrifft alle Schätzungen. Steuern. 1. Das Steuerüberleitungsgesetz. Eine regelmäßige Veranlagung der im Jahre 1924 bezoge= nen Einkommen ist aus zwei Gründen nicht möglich; einmal würde eine solche Veranlagung wegen der großen Verluste, die piele, namentlich körperschaft- steuerpflichtige Personen, 1924 erlitten haben, zu großen Erstattungen führen, die staatsfinanziell nicht tragbar wären, zweitens aber stehen der regelmäßigen Veranlagung unüberwindbare steuertechnische Schwierigkeiten entgegen. Die erste regelmäßige Veranlagung nach den fünftigen Einfommen- u. Körperschaftsteuergesehen soll daher für das im Kalenderjahr 1925 oder in einem, im Kalenderjahr 1925 endenden Wirtschaftsjahr bezogene Einkommen stattfinden. Bezüglich der Einkommen und Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 1924 und die Wirtschaftsjahre 1923-24 findet eine vereinfachte Veranlagung statt, wobei davon ausgegangen wird, daß grundsätzlich die geleisteten Vorauszahlungen bezw. die Steuereinbehaltungen( Lohnabzug usw.) als Ablösung der Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld für 1924 gelten sollen. In Ausnahmefällen können jedoch Erhöhungen und Herabsetzungen des Ablösungsbetrages stattfinden. Für die Wirtschaftsjahre 1923-24 - findet eine Erhöhung niemals, eine Herabsehung nur beim Nachweis wesentlicher Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit statt. Eine Erhöhung des Ablösungsbetrages bezüglich der im Jahre 1924 bezogenen Einkommen von Gewerbetreibenden findet dann statt, wenn ihr Vermögen am 31. Dezember 1925 mehr als 20.000 M beträgt und gegenüber dem Vorjahre um mehr als 5 v. H., mindestens aber um 10 000 M gestiegen ist; andererseits wird bei cinem Vermögensrückgang um mehr als 5 v. H. ein Erstattungsanspruch gewährt. Bei freien Berufen, Gehaltsempfängern und dergl. wird eine Erhöhung nur bei Einkommen von mehr als 50 000 M vorgenommen. Eine Herabsehung kann stets beim Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit erfolgen. Leistungsfähigkeit erfolgen. Um Kleinarbeit auszuschließen, finden Erhöhungen nur statt, wenn es sich um eine Summe von mindestens 500 M handelt. Die gleiche Summe gilt grundsäzlich der Herabsetzungen, doch wird bei Kleingewerbetreibenden, finderreichen Steuerpflichtigen usw. eine Erstattungsmöglichkeit bis zu 50 M herunter vorgesehen. 2. Das Einkommensteuergeset nebst Lohnabzug. Der Entwurf des Einkommensteuergesetzes, dem eine beson: dere Bedeutung zukommt, beabsichtigt, eine Regelung für längere Dauer. Persönlich unbeschränkt steuerpflichtig sind Deutsche und Nichtdeutsche, solange sie im Deutschen Reiche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als gewöhnlich gilt hierbei ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten. Auslandsdeutschen, die nach Deutschland zurückkehren, können Milderungen gewährt werden. Ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsiz und Aufenthalt besteht eine sogenannte beschränkte Einkommensteuerpflicht für alle Personen mit dem Einkommen a aus einem in Deutschland befindlichen Gegenstand( z. B. Grundstück) und aus einer in Deutschland ausgeübten Tätigkeit. Besondere Sorgfalt ist der begrifflichen Feststellung dessen, was als Einkommen im Sinne des Gesetzes zu gelten hat, zu gewendet worden, damit möglichst alle Zweifel für Steuerpflichtige und Finanzämter ausgeschlossen sind. Der Entwurf unterscheidet 8 Gruppen von Einfünften, deren Hauptfälle angeführt werden. Steuerfrei bleiben tünftig Spiel- und Lotteriegewinne. Die bessere Erfassung von Spekulationsgewinnen, deren Charakter bisher zu vielen Zweifeln Anlaß gab, wird künftig dadurch ermöglicht, daß die Steuerpflicht lediglich von der Besitzdauer abhängig gemacht wird( für Wertpapiere weniger als 1 Jahr, für Grundstücke weniger als 2 Jahre). Genaue Vorschriften sind bezüglich der abzugsfähigen Ausgaben, insbeson= der der Werbungskosten und der sogenannten abzugsfähigen Sonderleistungen( Versicherungsbeiträge usw.) vorgesehen. Gewinne, die bei Veräußerungen eines Gewerbebetriebes im ganzen erzielt werden, sollen der Einkommensteuer unterliegen, werden aber mit einem ermäßigten Steuersatz belegt. Bei Einkünften aus den Betrieben von Landwirtschaft usw., aus Gewerbebetrieben und aus sonstiger selbständiger Berufstätigkeit gilt als Einkommen der Gewinn, bei den übrigen Einkünften der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben. Bei buchführenden Kaufleuten errechnet sich der Gewinn aus dem bilanzmäßigen Vermögensunterschied. Der Tarif beginnt mit 10 v. H. für die ersten 8000 M. Jm übrigen beträgt die Steuer: für die weiteren 8000 M 15 v. H. 8 000 20 " " 99 " 9 99 24 000 25 " 99 99 99 " 99 99 99 50 000 30 Beträge 35 29 99 " " 9 " 9 99 99. jedoch mit der Maßgabe, daß die Steuer ein Drittel des Gesamteinkommens nicht übersteigen darf. Für die ersten 8000 M sind verschiedene Ermäßigungen vorgesehen. Einmal darf vom Einkommen ein steuerfreier Betrag ( das sogenannte Existenzminimum) abgesetzt werden, sodann findet eine Berücksichtigung der Familienverhältnisse der Steuerpflichtigen in der Weise statt, daß der Steuersatz von 10 v. H. fich für die Ehefrau und minderjährige Kinder um je 1 v. H. ermäßigt. Bei einem verheirateten Steuerpflichtigen mit 2 minderjährigen Kindern beispielsweise liegt daher die Effektivbelastung weit unter dem 10 v. H.- Sat; sie beträgt für diesen Steuerpflichtigen bei einem Einkommen von 2000 M 4 v. 5., bei einem Einkommen von 5000 M 6,2 v. H., bei einem Einkommen von 8000 M 6,5 v. H. Bei einem Steuerpflichtigen dieser Art mit höherem Einkommen beträgt die Steuerbelastung 3. B.: bei Einkommen von 15 000 M 99 99 99 99 99 50 000 200 000 600 000 99 99 99 99 99 99 sind Für vom wege Grun fomn aber 8000 von Vors bleib 2. G 10 p gelt Don für Als für betri ftigt men Loh hobe Steue Dora stell and ang gese mas befi den fern fird Ma Län inn füh d. h ist gese und ein hin wer wer steu der ten tap dur beg öffe Ein pri Pri 10,7 v. 5. 20 39 stre top 30 29 zei und darüber 33% 39 Stü im Für die Veranlagung ist maßgebend das Kalenderjahr, jedoch gung fann tigung der zuschließen, Summe von grundsäztreibenden, -möglichkeit abzug. eine besonfür längere eutsche und ohnsitz oder hierbei ein en, die nach rt werden. nd Aufent teuerpflicht in Deutschaus einer ung dessen, en hat, zu ür Steuerr Entwurf ptfälle an: d Lotteriesgewinnen, gab, wird diglich von ere weniger enaue Vor: , insbeson higen Son. Gewinne, nzen erzielt erden aber ünften aus Erieben und Einkommen erschuß der Kaufleuten Bermögens00 M. Jm es Gesamt ungen vor: eier Betrag sodann finDer Steuern 10 v. H. 1 v. H. er: mit 2 min Effektivbefür diesen 4 v. H., bei Einkommen dieser Art 9 3. B.: 10,7 v. 5. 20 39 30 " 9 33% 39 jahr, jedoch sind vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre zulässig. Für die Landwirtschaft wird grundsätzlich das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni zugrunde gelegt, eine Regelung, die wegen der besonderen Ernteverhältnisse notwendig ist. Der schon in der Zweiten Steuernotverordnung enthaltene Grundsay, in geeigneten Fällen den Verbrauch statt des Einfommens zugrunde zu legen, ist beibehalten worden. Er findet aber nur Anwendung auf krasse Fälle, da ein Verbrauch unter 8000 M in dieser Hinsicht unberücksichtigt bleibt und eine Reihe von notwendigen Ausgaben nicht als Verbrauch im Sinne dieser Vorschrift angesehen wird. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn soll in der Weise bestehen bleiben, wie er durch die Zweite Steuernotverordnung und die 2. Steuermilderungsverordnung geregelt ist. Es werden also 10 v. H. vom Arbeitslohn einbehalten, jedoch ist vorher zur Abgeltung der Werbungskosten usw. vom Einkommen ein Betrag von 15 M wöchentlich abzuziehen, und es ermäßigt sich die Steuer für die Ehefrau und das 1. bis 3. minderj. Kind um je 1 v. H. Als Neuerung findet sich die Vorschrift, daß die Ermäßigung für das 4. und jedes weitere Kind je 2 v. H. statt bisher je 1 v. H. beträgt; dadurch sind kinderreiche Steuerpflichtige weiter begünstigt. Eine besondere Berücksichtigung der ganz kleinen Einkom= men liegt ferner in der bisher schon geltenden Bestimmung, daß Lohnsteuerbeträge bis zu 0,20 Reichsmart wöchentlich nicht erhoben werden sollen. Im Gegensatz zu der Regelung im früheren Kapitalertragsteuergesetz werden die Kapitalerträge fünftig nicht mehr im voraus besonders belastet. Der Steuerabzug vom Kapitalertrag stellt sich vielmehr als eine Art der Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle dar und wird auf die veranlagte Einkommensteuer angerechnet. 3. Die Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuer unterliegen grundsätzlich die Erwerbsgesellschaften und alle übrigen Körperschaften und Vermögensmassen des bürgerlichen Rechts, sofern die Leitung sich im Jnlande befindet. Künftig sollen auch die bisher privilegierten werbenden Betriebe öffentlicher Körperschaften steuerpflichtig sein, so= fern sie weder der Ausübung der öffentlichen Gewalt, noch firchlichen, gemeinnügigen oder mildtätigen Zweden dienen. Man will dadurch, daß man diesen Betrieben des Reichs, der Länder und Gemeinden den bisher infolge der Steuerbefreiung innegehabten Vorsprung nimmt, sie zu rationellster Wirtschaftsführung veranlassen. Bezüglich der objektiven Steuerpflicht, d. h. dessen, was als föperschaftsteuerpflichtiges Einkommen gilt, ist auf das Einkommensteuergesetz zu verweisen. Die Körperschaftsteuer beträgt fünftig für die Erwerbsgesellschaften, für die diesen gleichgestellten Steuerpflichtigen und die öffentlichen werbenden Betriebe 20 v. H. des Gesamteinkommens. Die bisherige Differenzierung in der Besteuerung hinsichtlich der ausgeschütteten Gewinne soll unterbleiben. Zwar werden die ausgeschütteten Gewinne um 10 v. H. gekürzt, doch werden diese Summen, wie erwähnt, voll auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet und stellen also nur eine an der Quelle erhobene Einkommensteuer dar. Kleine Gesellschaf= ten m. b. H., d. h. solche mit einem Vermögen bezw. Stammtapital bis zu 50 000 M, erhalten Ermäßigungen auf Grund eines durchgestaffelten Tarifs, der mit 10 d. H. für die ersten 8000 M beginnt. Andere Steuerpflichtige als Erwerbsgesellschaften und öffentliche werbende Betriebe sollen wie bisher 10 v. H. ihres Einkommens zahlen. Von gewerblichen Bildungsanstalten. Schuhmacherfachschule Gießen. Der erste halbjährige Kursus an der Fachschule war am 27. März zu Ende mit Abgangs= prüfung bezw. Meisterprüfung unter Aufsicht der staatlichen Prüfungskommission. Die Prüfung dauerte fünf Tage und erstreckte sich auffolgende Fächer: Fachkunde, Schaftzeichnen, Leistentopieren, Schaftherstellung, Arbeitsprobe, Abgipsen. Gleichzeitig wurde unter Aufsicht der Prüfungsmeister das Meisterstück hergestellt. An die Prüfung schloß sich eine Ausstellung der im Kursus angefertigten Arbeiten an. Der Schulbesuch war sehr regelmäßig, das Interesse der Schüler sehr groß, sodaß bei der Abgangsprüfung gute Leistungen zu verzeichnen waren. In den letzten Monaten konnten verschiedene Neuanschaffungen gemacht werden. So wurde unter anderem in der Schreiner| werkstätte der Anstalt( Gewerbe- und Maschinenbauschule der Stadt Gießen) ein moderner Arbeitstisch nach den auf Grund eines Preisausschreibens des Institutes für rationelle Betriebsführung in Karlsruhe aufgestellten Normen hergestellt. Die Interessengemeinschaft der Schuhmacher- Innungen von Oberhessen, Hessen- Nassau, Kreis Wetzlar und Westfalen wird den Betrieb in furzem wesentlich erweitern können. Die an der Anstalt interessierten Handwerkskammern wenden der Schule größtes Interesse zu und haben Zuschüsse teilweise schon gezahlt, teilweise zugesichert. 食 Offenbach a. M. Die unter Leitung Professor Hugo Eberhardts stehende Hessische Kunstgewerbeschule Offenbach a. M., die vor kurzem unter Berufung des Hamburger Kunstgewerblers Jgnazz Wiemeler eine versuchs- und Lehrwerkstätte für Lederwaren und Buchbinderei einrichtete, ergänzt ihre Klasse für künstlerische Frauenarbeit dura) eine Fachklasse für Frauenkleidung, zu deren Führung die Berliner Künstlerin Isolde Czobel berufen wurde. Literarisches. Die Lustigen Blätter, deren Nr. 5 uns vorliegt, erbringen von neuem den Beweis, daß Wiz, Grazie, Humor und Esprit auch einer deutschen Zeitschrift eigen sein können. Graziöse Bilder von Bato, Ehrenberger, Gestwicki und Heiligenstaedt wechseln in bunter Reihe mit treffsicheren humoristischen Zeichnungen nungen und Karikaturen von Petersen. Hans Hühnchens Feierabend. Eine Geschichte aus unserer Zeit von Georg Asmussen. 212 Geiten 8°. In Ganzleinen 4,50 M. - Am Schlusse seines„ Leberecht Hühnchen" berichtet Heinrich Seidel, daß des alten Leberecht Sohn Hans sein geliebtes ,, Feuerlein" heimgeführt und eine Anstellung auf einem Hüttenwert Westfalens gefunden habe. Sein Berufsgenosse Georg Asmussen nimmt diesen Faden auf. Er erzählt, daß Hans Hühnchen inzwischen in die Jahre gekommen ist, wo das Sehnen wach wird, aus dem Haften der Industrie heraus und zur wohlverdienten Ruhe zu kommen. Wohl erklärlich denn in Hans Hühnchen stedt jene Weichheit deutschen Gemüts, die mit der Liebe zur Natur und mit der Freude an ihren Wundern Hand in Hand geht. Es muß solcher Denkweise ein gut Teil in einem Dichter steden, um diese Lebensanschauung in so fesselnder und lebendig- wahrer Weise zum Ausdruck zu bringen, wie das in ,, Hans Hühnchens Feierabend" geschehen ist. So kann das Buch als vollwertige Fortsetzung von Heinrich Seidels„ Leberecht Hühnchen" gelten. Geschäftliches. Bergwinter. Kniehoch lag der Schnee! Knietief santen sie beide ein! Er hätte seine Stier unterschnallen können, um im Fluge die be= schneite Fläche aufwärts zu nehmen, aber dann hätte er sie zurüd lassen müssen. Denn sie zog ihren Rodel, mit dem sie von der Höhe zu Tal fahren wollte. Als sie auf halben Wege wie der einmal in einer hohen Schneewehe stecken blieb, setzte sie sich hin, wo sie stand:" Ich kann nicht mehr! Wenn ich wirklich oben anlange, bin ich viel zu müde, um noch Freude am Rodeln zu haben!" Er sprach ihr Mut zu:„ Und wenn wir oben sind ,, Ach, ich bekommst du etwas Heißes, dann taust du auf!" mag keinen Grog, der macht mich müder, und sonst gibts ja er lächelt doch nichts!" ,, Doch, heißes Wasser gibt es und vielversprechend. Oben war der kleine Krug voll fröhlicher Menschen. Als er ihr ein behagliches Plätzchen ausgesucht hatte, verschwand er geheimnisvoll, um nach ein paar Minuten mit Tassen und einer dampfenden Kanne zurückzukommen. schenkte einer präsendierte:„ Darf ich bitten, eine. Tasse Tee Marke Teekanne". Ungläubig sog sie den Duft ein, foftete vorsichtig und rief freudestrahlend:„ Wirklich mein Tee Marke Teekanne!" Und neugestärkt sausten sie jubelnd um die Wette zu Tal! - Ex Gegen die im Ohmtal ausgebrochene Viehseuche ( Leberegelseuche) hilft erfahrungsgemäss heilend u vorbeugend Elcema Kupferlecksalz" nach Prof. Dr. Gräfin von Linden. Erhältlich durch die Hersteller: Dr. L. C. Marquart A.-G..Beuel a. 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