le ines lästiBruchband Les System R. P tratscht und ar. Garanabel- und angjährige ng. I sprechen 6. Mai Kobel. Stuttgart r s A.-G. eg. hohe t ergeben me Infrag. an Dt, I all! coesser's sgekrönt endiplom Hüften, elegante immittel. ch. = n. Pr. 4 Mk. eke ossen! an Gertrud liessf. 206. gszustände, ichte Herzchüre über Hauskuren lin W 30. le 202 ecke liefert g u. Muster .Darmstadt auf die im tostenlose g- Spezialist Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon 9tr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Südanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen. Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. Pokal 11 11 " " 1 90 " 11 Reklamezeile Dienstag, den 5. Mai 1925. Wirtschaftliche Rundschau. ( Zusammenfassende Uebersicht über die deutsche Wirtschaftslage.) ( Nachdruck verboten.) Allgemeine Lage. Die Wirtschaftslage in Deutschland blieb auch in der letzten Zeit abgeschwächt. In einzelnen Zweigen ist die Depression deutlicher festzustellen. Die Geldknappheit im Zusammenhang mit dem Steuerdruck hemmt nach wie vor Erzeugung wie Verbrauch. Der Kapitalmarkt ist äußerst vorsichtig in Ausgaben und Anlagen. Sehr bedenkliche Erscheinungen, wie die Kämpfe um höhere Löhne, das mehr und mehr einreißende Borgunwesen und die zur Regel werdenden Zahlungsverschleppungen und Insolvenzen, dann endlich die zunehmenden Konkurse und Zusammenbrüche von Unternehmungen kennzeichnen eine erhöhte Unsicherheit der Wirtschaftslage. Auch die ungeklärten außenpolitischen Verhältnisse üben einen niederhaltenden Einfluß auf die Gesamtwirtschaftslage. - Geldmarkt. Die Klagen über die herrschende Geldknappheit werden in den heute vorliegenden Berichten besonders betont. Der Zahlungseingang vollzieht sich sehr schleppend, die Zahlungsziele werden regelmäßig überschritten, so daß allgemein in zunehmendem Umfange Bankkredit in Anspruch genommen wer= den muß. Die Lage der Börse tennzeichnet sich durch anhaltende Unsicherheit, die heute weniger von der politischen als von der wirtschaftlichen Seite her genährt wird. Die Stadt Berlin beabsichtigt, auf dem amerikanischen Markte ein 50- Millionenanleihe aufzunehmen. Die Spareinlagen in Preußen sind im Januar um 18,6 Prozent gestiegen. Den größten Zuwachs hat die Stadt Berlin mit 84,8 Prozent aufzuweisen. Die deutsche Anleihe erreichte an der Newyorker Börse eine neue Rekordnotierung von 97 fünf Achtel. Morgan hat die laufenden deutschen Kredite, wie auch solche nach Frankreich und Polen, zum 1. Juni aufgekündigt. - - Handel, Gewerbe und Industrie. Für den Durchschnitt des Mai ergibt sich eine Steigerung der Großhandelsindexziffer von Die Industrie betrachtet 131,0 auf 131,9 oder um 0,9 Prozent. die neuen Zollsätze nicht als ungünstig. Was die Lage betrifft, sind in den einzelnen Zweigen sehr verschiedene Situationsbilder festzustellen. Der Ruhrbergbau leidet immer noch unter der großen Kohlenabsazkrise. Neuerdings mußte er sämtliche industrielle Bautätigkeit stillegen. Die günstige Entwicklung in der Kali-, Automobil- und elektrotechnischen Industrie hält an. Die Geschäftslage der Landmaschinenindustrie wird als sehr günstig bezeichnet. Die Schuhindustrie ist in den meisten - - Fabriken weiterhin gut beschäftigt. Kohlen. Jm Bezirk des mitteldeutschen Braunkohlensyndikats stehen zum 1. Juli und 1. September Preiserhöhungen für Briketts bevor. Das ostelbische Braunkohlensyndikat wird erst am 11. August zu der beabsichtigten Preiserhöhung von 1 M pro Tonne schreiten. Im Ruhrgebiet sind auf verschiedenen Zechen wieder Betriebseinschränkungen infolge mangelnden Abjazzes eingetreten. Die deutsche Regierung hat das polnische - - 10 " 120" Nr. 53. Kohleneinfuhrkontigent für Juni auf 250 000 To. festgesetzt. In letzter Zeit führte Polen monatlich gegen 450 000 Tonnen Kohlen nach Deutschland aus. Die englische Kohlenausfuhr in den ersten vier Monaten ds. Js. blieb um 3,3 Mill. To. gegen die gleiche Zeit des Vorjahres zurück. - Holzmarkt. Am Nadelstammholzmarkt ist jetzt die ruhige Zeit hereingebrochen. Das Angebot nahm erheblich ab, aber auch die Nachfrage ist sichtlich zurückgegangen. Am Schnittholzmarkt haben sich im allgemeinen die Absatzverhältnisse nicht merklich bessern können. Die Großhändler und Großverbraucher legten sich in Erwerbungen immer noch weitgehenste Reserve auf. Ein bedeutendes Hemmnis im Geschäftsverkehr bildet die bereits drückend gewordene Geldkalamität. -- Warenmarkt. Mit einer weiteren Abwärtsbewegung für Rohwolle wird nicht mehr gerechnet. Der Absatz des deutschen Kalisyndikats im Mai betrug 730 736 D3. Reinkali( im Vorjahr 240 432 Dz.). Der Gesamtumsat der ersten fünf Monate ds. Js. betrug 6 519 090( 2 998 530) Doppelzentner Reinkali. Am Chemikalienmarkt wurden für den Inlandsbedarf nur beschränkte Mengen beansprucht, aber auch das Exportgeschäft stand unter dem Zeichen der Stille. Die Tendenz am Rohhäutemarkt blieb unverändert. Die Abschläge sind nicht mehr so groß wie auf den Vorauktionen. Die Verkäuferverbände sind weiter bemüht, die Ausfuhr von Häuten und Fellen freizubekommen. Am Ledermarkt ist die Schuhindustrie dauernd Käufer. während das Geschäft sonst ziemlich ruhig liegt. Das Geschäft am Tabakmarkt blieb ruhig. - Ausstellungen und Messen. Für die technische Messe vnd Baumesse in Leipzig wird fünftighin eine Fläche im Umfange von 360 000 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Eine Reihe deutscher Industrieunternehmungen hat in Saloniti Schritte tur. Errichtung einer ständigen deutschen Ausstellung eingeleitet. Landwirtschaft. Die deutschen Saatenstandsberichte lauten anhaltend sehr günstig. Aus den meisten Ländern liegen B richte vor, aus denen zu erkennen ist, daß eine Vollernte zu erhoffen sei. Nicht besonders günstig sind die Aussichten für die Obsternte. Die Weinberge entwickeln sich hoffnungsvoll. Produktenmarkt. Das Geschäft auf den Produktenmärkten hält sich in engen Grenzen. In der Preisgestaltung kommt der Einfluß der Ernteaussichten noch im geringen Maße zur Geltung, wobei die Unsicherheit, welche über die künftigen Getreideund Mehlzölle herrscht, ins Gewicht fällt. Am Hopfenmarkt ist nach längerer Pause wieder ein lebhafteres Geschäft zu be obachten. Vichmarkt. Auf den Schlachtviehmärkten hatte die bessere Nachfrage nach Fleisch zur Folge, daß die Preise auf den meisten Märkten durchschnittlich für Rinder um 1 bis 6 Pfg. und für Schweine um 1 bis 10 Pfg. je Pfund anzogen. Auch Kälber und Schafe wurden auf einer ganzen Reihe von Märkten wesentlich teurer. Verkehr. England beabsichtigt, deutschen Luftschiffwerften größere Bauaufträge für die englische Luftflotte zu geben. Arbeitsmarkt. Die Besserung in der Lage des Arbeitsmarktes macht im allgemeinen leichte Fortschritte, wenn auch in einzelnen Berufszweigen ein Stillstand eingetreten ist. Das Gesamtbild des Arbeitsmarktes kann aber immer noch als verhältnismäßig günstig angesprochen werden. Große Massenkündigungen sind im Bergbau und in der Maschinenindustrie im Ruhrgebiet erfolgt und stehen noch bevor. - Ausland. Die industrielle Lage Oesterreichs ist nach wie vor durch ein langsames Fortschreiten der Besserung gekennzeichnet. Die letzten Berichte der Oesterreichischen Nationalbank zeigen einen dauernden Rückgang des Notenumlaufes- In Polnisch- Oberschlesien steht die Stillegung von größeren industriellen Werken unmittelbar bevor. Gegen die französische Währung macht sich neuerdings eine starke spekulative BeDurch wegung sowohl in Paris wie im Ausland bemerkbar. das Aufhören der elsässischen Zollvorlage ist die französische Industrie stark betroffen worden. Die Ausfuhr nach Deutschland ist um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Die Anzahl der im Mai in den Vereinigten Staaten erzeugten Automobile betrug 404 300 gegen 286 000- im Mai des Vorjahres. - letzteren vor, die deutlich beweisen, wie wichtig es war, daß durch die Einführung der rechtlichen Beschwerde den Gerichten ermög= licht wurde, den Mieteinigungsämtern etwas besser auf die Finger zu sehen. Es liegt nun einmal im Wesen der Judikatur, daß sich allmählich eine Praxis der Entscheidungen herausgebildet hatte, die zum Muster genommen und von allen Parteien so etwa wie ein Gesetz angesehen wurde. Gott sei Dank kann man jetzt durch die Rechtsbeschwerden diesen Gesetznimbus von Entscheidungen der Mieteinigungsämter zerstören und ihre häufigen Gesetzesüberschreitungen nachweisen. Zwei Landgerichtsentscheidungen der neuesten Zeit sind hier besonders bemerkenswert. Gesetzesüberschreitungen von Mieteinigungsämtern. Grund der Rechtsbeschwerde des Hausbesitzers aus:„ die AfterVon Dr. Altherr. Bekanntlich hat nichts so sehr die Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Wohnungswesens erschüttern können, wie die Tätigkeit der Mieteinigungsämter. Es hat harter Kämpfe bedurft, ehe man in dem Gesetz über Mieterschutz und Mieteinigungsämter vom 1. Januar 1923 wenigstens die früheren Hauptbefugnisse der Mieteinigungsämter, nämlich die Kündigungsgenehmigungen, den Amtsgerichten übertrug. Auch sonst hat man in dem genannten Gesetz versucht, die schlimmsten Uebelstände der Mieteinigungsämter abzustellen. So wurde eine Rechtsbe= schwerde eingeführt, während früher kein Gott den Spruch der Mieteinigungsämter wieder umstoßen konnte. Die Hauptquelle des Uebels liegt aber wohl darin, daß die Mieteinigungsämter nach ,, billigem Ermessen: entscheiden können. Allerdings ist in dem neuen Gesetz eine gewisse Einschränkung darin auferlegt. daß die Entscheidung des Mieteinigungsamtes im Rahmen der im§ 37 des Mieterschutzgesetzes bezeichneten Vorschriften und der dazu erlassenen Anordnungen ,, nach billigem Ermessen" geschehen müssen. In§ 37 ist aber auf die im Reichsmietengesetz und Wohnungsmangelgesetz den Mieteinigungsämtern übertragenen Befugnisse hingewiesen, und zwar beruht die Tätigkeit der Miet-. einigungsämter auf Grund des Reichsmietengesetzes hauptsächlich auf der Nachprüfung der gesetzlichen Miete, die allerdings auch laut Landesrecht vom Mieteinigungsamt festgesetzt werden fann. Ebenso hat bei einem Streit über die Höhe der Friedensmiete auf Antrag eines Vertragsteils das Mieteinigungsamt das Recht, diese festzustellen. Das Mieteinigungsamt kann auch auf Antrag eines Vertragsteils die Friedensmiete innerhalb ihres Gesamtbetrages in einem Gebäude gegeneinander ausgleichen, falls die Mieten von einzelnen Wohnungen und Räumen in einem offenbaren Mißverhältnis zueinander stehen. Die übrigen den Mieteinigungsämtern übertragenen Aufgaben betreffend einzelne Streitfragen über die Bestandteile der Miete ( laufende Reparaturen usw.) und sind in diesem Zusammenhang nicht so wichtig. In dem Wohnungsmangelgesetz hat das Mieteinigungsamt vor allen Dingen die Aufgabe, auf Anruf des Wohnungsamtes für unbenutzte Wohnungen Zwangsmietverträge abzuschließen, bezw. Beschwerden über Beschlagnahmeaktionen zu entscheiden oder für die Beschlagnahme von Lägern, Werkstätten, unbenutzten Geschäftsräumen, die von der Gemeindebehörde zu Wohnnungen hergerichtet werden sollten, die Vergütungen und die Zahlungsbedingungen festzusetzen. Trotzdem, wie oben bereits bemerkt, die Befugnisse der Wohnungsämter damit beschränkter sind als früher, und Gott sei Dank in den meisten Ländern mit der Aufhebung der Beschlagnahme einzelner Teile von sogenannten übergroßen Wohnungen auch die Tätigkeit der Wohnungsämter und damit auch der Mieteinigungsämter erheblich eingeschränkt wurde, kommen noch immer zahlreiche Fälle von Gesezesüberschreitungen der In der einen handelt es sich um die Befugnis, die mangelnde Zustimmung des Hausbesizers zur Aftermiete im Sinne des § 549 B.G. B. durch die Genehmigung des Mieteinigungsamtes zu ersetzen. Vor der Ferienbeschwerdekammer des Landgerichts Bielefeld( Beschluß vom 30. Juni 1924 Attenzeichen 3 T 226/24) wurde ein Beschluß des Mieteinigungsamtes wieder aufgehoben, wonach die Genehmigung zur Untervermietung, die der Hauswirt versagt hatte, durch das Mieteinigungsamt genehmigt war. In den Entscheidungsgründen führt die Beschwerdekammer auf miete des B. G. B.§ 549 ist an sich nicht auf Teile einer Wohnung beschränkt. Sie kann auch eine ganze Wohnung erfassen. Derartige Aftermiete tam in der Vorkriegszeit aus Anlaß von Versetzungen usw. häufig vor. Sie hatte einen Sinn bei lang= fristigen Verträgen, die der Mieter aus irgendeinem Grunde nicht verfallen lassen konnte. Inzwischen haben sich jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse völlig geändert. Ein Leerstehen von Wohnungen kommt nicht mehr vor, und die Wohnung kann sofort aufgegeben werden. Der Mieter wird für die kommende Zeit der Vertragspflichten sofort ledig, weil die Wohnung von dem Moment des Freiwerdens an zur Verfügung der Gemeinde ( Wohnungsamt) steht. Damit entfällt jedes Bedürfnis für die Aftermiete einer Wohnung. Andererseits ist diese mit einer ge= ordneten Wohnungszwangsbewirtschaftung schlechterdings unvereinbar; denn sie läuft darauf hinaus, daß freiwerdende Wohnungen unter der Form der Aftermiete verkauft, oder gegen Entgelt verschoben werden, zum Nachteil derjenigen Wohnungsuchenden, die planmäßig berücksichtigt werden müssen. Geschäfte, die Schiebungen Tor und Tür öffnen, darf das Recht nicht begünstigen. Aus diesem Grunde mußte der Rechtsbeschwerde stattgegeben werden. Im übrigen liegt die Ersetzung der Zustimmung zur Aftermiete durch das Mieteinigungsamt auch nicht im Interesse des Vermieters. Bei der Aftermiete bleibt der alte Mieter der Vertragsgegner, mit dem der Mieter allein zu tun hat. Der alte Mieter, nicht der Aftermieter, haftet dem Vermieter für die Entrichtung des Mietzinses. Der Aftermieter steht nur in Vertragsbeziehungen zu dem Mieter. Wenn nun im vorliegenden Fail der Mieter fortzieht und die Wohnung räumt, so ist das Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen( B. G. B.§ 559) damit illusorisch gewor den. Auch aus diesem Gesichtspunkte lag kein Grund vor, die fehlende Zustimmung des Hausbesitzers durch die Genehmigung des Mieteinigungsamtes zu ersetzen." Ein zweiter Fall liegt noch viel krasser. Hier hatte infolge Rechtsbeschwerde die 3. Zivilkammer des Landgerichtes zu Liegnig am 27. 4. 25( Aktennummer 5 T. 20/25) einen Beschluß eines Mieteinigungsamtes aufgehoben, wonach die Friedensmiete einer Mietwohnung auf einen bestimmten Betrag jährlich festgesetzt wurde, und die Abzahlung der rückständigen Beträge den Mietern bis zum 1. Mai 1925 gestundet wurde. Auf die Beschwerde der Vermieterin hat das Landgericht in seinem aufhebenden Urteil folgendes ausgeführt:„ Die Beschwerde der Vermieterin ist begründet, die Zuständigkeit des Miereinigungsamtes ist in Mietsachen nicht unbegrenzt. Insbesondere enthält § 40, Abs. 3 die Bestimmung, daß das Mieteinigungsamt nach billigem Ermessen entscheiden soll, keine Zuständigkeitsregelung. Das ergibt sich schon aus den Worten:" Im Rahmen der in § 37 des Mieterschutzgesetzes bezeichneten Vorschriften."( Siehe cben!) In dem Verfahren wegen Festsetzung der Friedensmicte fehlt es an einer Bestimmung, die das Micteinigungsamt zu za Der gaben bestell leicht, und un menste gaben zu jed gestell zahlen ร a) O aß durch = ermög auf die idikatur, erausges en Barei Dant nimbus und ihre Landgeders be= angelnde nne des gsamtes dgerichts C226/ 24) gehoben, er Hausa tigt war. mer auf ie After: er Woherfassen. nlaß von bei lang= Grunde edoch die Eeerstehen ung fann ommende tung von Gemeinde für die einer ges ings unnde WohDer gegen Bohnungsen. Ge= Das Recht RechtsbeErsetzung gungsamt Iftermiete er Mieter termieter, ses. Der Mieter. t und die cs an den Weniger Steuern in 1925 zahlt derjenige selbständige Geschäftsmann Der im Gegensatz zu seinem Kollegen, welcher am alten Zopf noch hängt und seine Einnahmen und Ausgaben entweder fast gar nicht oder in ein veraltetes Kassebuch einschreibt - sich sofort bei mir ein Reichssteuer- Kassebuch bestellt, in dem( selbst ohne Buchführungsvorkenntnisse) leicht, schnell und übersichtlich alle umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und alle eintommensteuerfreien und einkommensteuerpflichtigen Ausgaben je getrennt notiert werden können und dadurch zu jeder Minute und ohne besondere Aufstellungen festgestellt werden kann, was an Steuern man nur zu zahlen braucht. sichtlich sind zur schnellen Feststellung des Reingewinnes oder der notwendig gewordenen Seschäftszuschüsse; b) ein recht praktisch zusammengestelltes Inventarund Vermögens- Verzeichnis, mit dem wiederum schnell und übersichtlich für die Steuererklärung die notwendige Vermögensunterlage gegeben ist; c) eine 80 Positionen umfassende Aufstellung aller einkommensteuerfreien Geschäftsausgaben. 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Es haben Vereine etc., welche 20 Stück nicht auf einmal an Ihre Mitglieder abgeben konnten, trotzdem soviel bestellt, um den billigen Einkaufspreis zu haben; sie legten sich die Bücher auf Lager für spätere Nachfrage oder für's nächste Jahr. Die Händlerpreise sind noch wesentlich niedriger als die hier angegebenen Preise für Innungen etc. Albin Klein, Herausgeber der Reichssteuer- Kassebücher, Gießen, Südanlage 21. Wiederverkäufer für alle Orte gesucht! ODDDDDD seiner Entscheidung, wie es sie getroffen hatte, ermächtigen würde. Das Mieteinigungsamt hat also lediglich das Recht, die Friedensmiete auf Antrag eines Vertragteils festzustellen.(§ 2 Ziffer 3 des Reichsmietengesetzes.) Es kann aber nicht einen Beschluß über Stundung der Mietzahlung von seiten des Mieters fassen. Außerdem gibt der Beschluß des Mieteinigungsamtes der siegenden Partei keinen vollstreckbaren Titel in die Hand, sondern hat eigentlich lediglich die Bedeutung eines Hinweises für das entscheidende Gericht. Es ist natürlich in keiner Weise einzusehen, warum nicht bei dieser Sachlage auch die Festsetzung der Friedensmiete ohne weiteres dem Gericht obliegen soll, da es keinerlei gesetzliche Bestimmungen gibt, die das Gericht zwingen könnten, den Mieteinigungsamtsbeschluß über die Höhe der Friedensmiete als bindend für sich anzunehmen. Bemerkenswert ist hierbei noch, daß die Festsetzung der Friedensmiete etwas anderes ist, als die Festsetzung der gesetzlichen Miete, die ebenfalls nach§ 1 Ziffer 12 das Mieteinigungsamt auf Antrag eines Vertragsteil festzusetzen hat, falls ein Einverständnis über die Höhe derselben nicht zustande kommt. Natürlich bildet die Friedensmiete die Grundlage der gesetzlichen Miete; aber immerhin dürfte es sich empfehlen, im Streitfalle gleich die Festsetzung der gesetzlichen Miete zu beantragen. Zu beachten ist dann besonders, daß das Mieteinigungsamt Pianos in nur hochwertiger Qualität, bei zeitgemässer Anzahlung und bequemen Teilzahlungen, liefert Offenbacher Pianoforte- Fabrik Alois Knauer& Co. Offenbach BIEBERERSTRASSE 5 a. M. Fernruf 2305 u. 2917. Langjährige schriftliche Garantie! An den Sonntagen vor Weihnachten, bleibt unser Geschäft geöffnet. Hessische Kinderheim- Geld- Lotterie Wimpfen. Ziehung 7. Mai 1925 3482 Geldgewinne und 1 Prämie Mark 25000 10000 6000 Höchst- und Hauptgewinne Mark Lose zu Mk. 2-6 Loss 11 Mk., 11 Lose 20 MK., Porto und Liste 30 Pfennig. Zu bezieh, d. alle Verkaufsstellen u. Lotterie- Einnahme J. Schweickert, Stuttgart Marktstraße 6- Postscheckkonto Stuttgart 2055 L. Jost, Schreibwaren, Flimm, Lotterie- Einn. Hier bei: R. Buchacker, Fritz Friseurgeschäft Stein. Junge, flotte Gesunde Amme Stenotypistin nach Darmstadt sofort gesucht. Anfrag. an Leiden Sie an Dr. Lich. Darmstadt, Elisabethenstraße 6011 Sommersprossen! so wenden Sie sich vertrauensvoll an Gertrud Hasselhorst, Hannover A 566 Schliessf. 206. auch mit Kenntnissen in d. Buchführung für nach Wezlar gesucht. nur dann die Friedensmiete feststellen soll, wenn ein Streit darüber besteht. Falls also ein Vorkriegsvertrag oder ein Vergleich der Partein über die Friedensmiete vorliegt, so ist kein Streit vorhanden, und für die Tätigkeit des Mieteinigungsamts fein Raum. Aus der ganzen Gesetzgebung ist jedenfalls zu erkennen, wie mangelhaft ein großer Teil dieser Nachkriegsgesetze ausgearbeitet ist. Der leidtragende Teil ist beinahe stets der Hausbesitzer, dessen Interessen in erster Linie naturgemäß auf der Vermieterseite liegen. Er muß also bei Streit über die gesetzliche bezw. Friedensmiete erst das Mieteinigungsamt anrufen, um die gesetzliche Miete feststellen zu lassen und kann erst beim Gericht klagen, falls der Mieter es nicht vorzieht, ohne weiteres zu bezahlen. Unter Umständen ist er sogar noch gezwungen, vor Anrufung des Mieteinigungsamtes auf Grund des§ 17 Ziffer 2 die Mietervertretung, soweit eine solche vorhanden ist, anzurufen, so daß er also unter Umständen drei Instanzen durchzumachen hat, ehe er einen vollstreckbaren Titel in die Hand bekommt. Nachdem nun die Gerichte sich auf den Standpunkt gestellt haben, daß die Entscheidungen des Mieteinigungsamtes keine bindende Kraft, sondern sozusagen nur den Wert von Sachverständigenurteilen haben, ist das Verfahren vor dem Mieteinigungsamt sinnlos und bedeutet nur noch eine unnötige Belastung, die möglichst bald beseitigt werden müßte. Erfinder Vorwärts Asthmastrebende gute Verdienstmöglichkeit! Aufklärung und Anregung geb. Broschüre ,, Ein neuer Geist gratis durch Erdmann& Co., Berlin, Königgrätzerstrasse 71 Die Zuckerkrankheit der verkalkung u. ihre Hausbehandlung auf Grund 40 jähr. Erfahrung. Ausführl. Druckschrift kostenfrei. Dr. Gebhard& Co., Berlin W 30. 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