ge ng d Wirten en 58 Rud. 8+ es lästiuchband System R. P trascht und . Garan bel- und ngjährige rechen in v. 8-12. Kronenstr. 46. enk 132.148.200.175.ch derveranhten 1925. ver die im enlose Frel Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Südanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen. Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1788. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzelle, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal " 1 " " " 90 " 11 Reklamezeile Dienstag, den 3. März 1925. Ein Unrecht des Reichsmietengesetzes. 3. Die Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Miete bildet nach§ 2 des Reichsmietengesetzes die am 1. Juli 1914 gezahlte Miete, die sog. Friedensmiete. Eine Abweichung von dieser Grundlage ist nach§ 2 Absah 2 nur möglich, wenn die am 1. Juli 1914 gezahlte Miete aus besonderen Gründen von der ortsüblichen Miete erheblich abwich. Es ist bekannt, daß in den Jahren vor dem Krieg infolge des damals herrschenden Wohnungsüberflusses die Mietpreise sich ständig nach unten entwickelten. Diese Feststellung trifft auf alle Gemeinden, in denen vor dem Krieg eine rege Bautätigkeit entfaltet wurde, ausnahmslos zu. Eine Abwärtsentwicklung der Mietpreise tann man an fast allen Wohnungen feststellen, die den verwöhnten Ansprüchen, sowohl auf Lage als auch auf Einrichtung nicht mehr gerecht wurden. Die in neue eröffneten Vierteln erbauten modernen Wohnungen zogen die Mieterschaft an und um die älteren Wohnungen überhaupt vermieten zu können, mußte ein Aequivalent geboten werden, das in der Herabsetzung der Mietpreise bestand. Dazu bedurfte es noch nicht einmal eines Mieterwechsels. Eine Kündigungsandrohung mit der Aussicht auf ein mehr oder weniger langes Leerstehen der Wohnung und die damit verbundene Neuherrichtung derselben hatte bei dem Hausbesitzer, der damals genau so mit jedem Pfennig rechnen mußte wie heute, bereits die beabsichtigte Wirkung: Herabsehung des Mietpreises. In derartigen Wohnungen wohnt es sich aber nicht etwa schlechter, als in den neuen, modernen Wohnungen; im Gegen= teil, viele dieser alten Wohnungen haben gegen die Neuwohnungen ganz wesentliche Vorzüge wie größere Zimmer, bequeme Aufgänge, gute Heizungsanlagen u. a. m. Die Zurücksetzung der alten Wohnungen lag eben im Zug der Zeit, die wie auf so manchem Gebiete oft das neue weniger Gute dem guten alten vorzog. Der niedrigere Preis bedingte also keineswegs ohne weiteres einen Minderwert. In der Zeit der freien Wirtschaft mußte dieser Nachteil von dem Besitzer eines den modernsten Ansprüchen nicht mehr genügenden Hauses als Folge unserer technischen Entwickelung hingenommen werden wenn er sich nicht dazu verstand, durch Modernisierung seine Wohnungen konkurrenzfähig zu machen. Mit der Verknappung des Wohnungsmarktes in den Jahren 1917 und 1918 und durch die spätere Mietpreisfestsetzung auf Grund der Rentabilität verschwanden die an sich meist unberechtigten Preisunterschiede bis das Reichsmietengesetz dieses alte Unrecht wieder in Kraft setzte. Das Reichsmietengesetz tat jogar noch ein Uebriges: Es verbot ausdrücklich die Korrigierung der Mietpreise nach oben, falls der niedrige Stand auf im Jahre 1914 in der Gemeinde herrschenden Wohnungsüberfluß zurückzuführen war. Das bedeutet für die in Betracht kommenden Teil der Hausbesitzer eine ganz empfindliche und im Grunde ungerechte Benachteiligung. Einer Mietpreisregelung auf Jahre hinaus sollten gerechterweise normale Mietpreise zu Grunde gelegt werden. Hier wer10 120 " 7 Nr. 26. den aber reine Zufallspreise oder infolge eines ungewöhnlich großen Wohnungsbestandes unter den Normalstand herabgedrückte Mietpreise als Grundlage für eine jahrelange Mietpreisberechnung zu Grunde gelegt. Gerade die kapitalschwachen Hausbesizer, die auf laufenden Mieteingang angewiesen waren, konnten der Mietpreisdrückerei keinen Widerstand leisten und gerade die sind es, die durch die den Vorteil der Mieter bis ins einzelne wahrende Mietgesetzgebung noch heute nach mehr als 10 Jahren geschädigt werden. Daß diese Regelung ein Unrecht bedeutet, ist keine Frage. Es muß die Möglichkeit gegeben werden, die Mietberechnung auf einer normalen und nicht auf einer von so und soviel Zufälligkeiten abhängigen Grundlage aufzubauen. In wie vielen Fällen beanspruchten Einzelpersonen oder nur ein Ehepaar als sogenannte„ ruhige Mieter" einen Vorzugsmietpreis, der oft 50, 100 M und mehr unter dem Normalsat lag; und heute wohnen in dieser Wohnung Verwandte und Bekannte, Untermieter usw., und es wird heute noch die Miete nach dem Vorzugspreis der ruhigen Mieter" bezahlt, obwohl diese Voraussetzung längst weggefallen ist. In derartigen Fällen durch eine Neufestsetzung erfolgreich vorzugehen, ist äußerst schwierig, erst recht dann, wenn der Besitzer gewechselt und zur Auskunft nicht mehr herangezogen werden kann infolge Wegzugs, Todesfalls usw. Eine einigermaßen zuverlässige Wohnungsschätzung läßt sich erzielen durch eine Berechnung auf Grund des Hauswertes, insoweit dieser feststeht, solange man nicht dazu übergeht, die Mietpreisbildung der freien Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter zu überlassen. Die freie Mietpreisbildung wird längst nicht so viele Ungerechtigkeiten erzeugen, als dies bei der heutigen schematischen Regelung für das ganze Reichsgebiet der Fall ist. Bei der in Aussicht stehenden Neuregelung der Mietgesetzgebung muß auch die hier behandelte Frage ihre befriedigende Lösung finden. Ausgabenbesteuerung des Hausbesitzes. Von K. Baum jun. in Darmstadt. Gewaltige Lasten hat uns der Dawesplan. auferlegt. Für jeden einzelnen Staatsbürger bedeutet es daher eine Gelbstverständlichkeit, an dem Aufbringen dieser Gelder nach bestem Können mitzuhelfen, damit unsere in der Kriegs- und Nachkriegszeit zusammengebrochene Wirtschaft allmählig wieder auflebt und somit wieder auf Friedensstand gebracht werden kann. Schlank sein heißt jung sein! Uebermäßige Körperfülle macht alt und setzt das Wohlbefinden herab. Wir raten Ihnen, in der Apotheke 60 oder 30 Gr. echte Toluba- Kerne zu kaufen, die unschädliche Stoffe von fettzehrender Wirkung enthalten. Sicher erhältlich in der Universitätsapotheke zum goldenen Engel". 77 Zu diesem Zweck zahlen wir vielerlei Steuern teils direkt, teils indirekt. Eine dieser vielen Steuerarten ist die Einkommensteuer. Man bezahlt also Steuer von seinem Einkommen, sobald dieses das Eristenzminimum überschreitet. Weil man aber im Hausbesiz bis jetzt noch kein Einkommen hat, besteuert man, so unglaublich dies auch klingt, kurzerhand die Ausgaben!! Während man z. B. der Industrie völlige Steuerfreiheit für Rüdlagen zu Reparaturzwecken usw. gewährt, entzieht man dem Hausbesitz den letzten Pfennig durch Besteuerung der so dringend notwendigen Rücklagen für Innen- und Außenreparaturen, indem man sich auf den Sandpunkt stellt, alles was im Laufe des Vierteljahrs nicht verbraucht wird, ist Einkommen, und wird als solches zur Steuer herangezogen. Will der Gesetzgeber weiterhin den Tatsachen gegenüber, daß es zur Ausführung einer größeren Reparatur( Verputz und Umdeckarbeiten usw.) jahrelangen Sparens bedarf, die Augen verschließen, und etwa dann noch behaupten, daß durch solche Systemfehler dem durch falsche Gesetzgebung heraufbeschorenen und sich ständig mehr ausbreitenden Wohnungselend, geschweige denn der Wohnungsnot( soweit diese besteht) abgeholfen wer den könne? Aufgabe der Organisationen ist es, auch hier wieder bei der Reichsregierung auf sofortige Abstellung dieser himmelschreienden Mißstände zu drängen, da doch die Reparaturzuschläge dem Hausbesitzer nur durch die Finger laufen und als Einkommen vom unparteiischen fachmännischen Standpunkt aus niemals be= zeichnet werden können. Wie mir von sehr glaubwürdiger Seite mitgeteilt wird, sollen bereits Steuerpflichtige dazu übergegangen sein, bei der Einkommensteuer- Deklaration nur das etwa noch verbliebene Reineinkommen aus den Verwaltungszuschlägen zur Versteuerung anzumelden. Beanstanden die Finanzämter diese Deklarationen, so muß Feststellungsklage angestrengt werden, wodurch endlich eine flare Rechtslage geschaffen wird; und der Regierung wird dann immer mehr zum Bewußtsein kommen, daß die Hausbesitzer, die ja, wie von seiten der Mietervereine usw. zur Erreichung ihrer niederen Ziele immer ins Feld geführt wird, nur 10% der Gesamtbevölkerung ausmachen, nicht gewillt sind, sich weiterhin als Fußball benüßen zu lassen. Hochantennen zum Rundfunkempfang und Blitzgefahr. Zu diesem Thema wird uns aus dem Leserkreise geschrieben: Mit Beginn der gewitterreichen Jahreszeit wird sich mancher Hausbesitzer die Frage vorlegen, ob und inwieweit. die Hochantennen den Blizz anziehen und sein Haus gefährden. Hierzu ist zu sagen, daß die Antennen keine Gefahr für ein Haus in sich bürgen, wenn sie nach den Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker hergestellt sind und in gutem Zustande erhalten werden. Hinsichtlich des Blitzschutzes hat der genannte Verband folgende Leitsätze aufgestellt: • 1. Aufnahmeantennen sollen durch Ueberspannungsschutz für etwa 500 Volt, der außerhalb oder innerhalb des Gebäudes angebracht werden kann, gesichert sein. Ein im Gebäude befindlicher Ueberspannungsschutz soll nahe der Einführung mit dem nötigen Abstand von leicht entzündbaren Teilen liegen. Diesen Zweck erfüllen Ueberschlagstrecken von etwa 0,5 Millimeter Funkenlänge oder die bei Fernmeldeanlagen üblichen Luftleerbligableiter mit Grobschuhfunkenstrecke sowie Glimmlampen. Das gleiche gilt für Antennen, die innerhalb der Dachkonstruktion eines Hauses angebra.gt werden.( 3immer und Rahmenantennen bedürfen keines Ueberspannungsschutzes.) 2. Eiserne Stangen oder Rohrständer, die als Antennenstützpunkte dienen, sind zu erden. Dieses kann, wenn in oder am Gebäude gerade oder leicht zu erdende Metallteile vorhanden sind, über diese erfolgen. Vorhandene Blitzschutzanlagen sind mit den Rohrständern zu verbinden.( Leitsäze für Gebäudeblizableiter.) 3 Bei Antennen, die durch Starkstrom- Freileitungen gefährdet sind, ist ferner stets eine Stromsicherung in die Antennenleitung einzuschalten, und zwar hinter dem Ueberspannungsschutz( von außen gesehen). Hierzu können die bei Fernmeldeanlagen gebräuchlichen Sicherungen mit Patronen für etwa 2 Ampère Abschmelzstromstärke Verwendung finden. 4. Die Antennen sollen außerdem durch einen nahe der Einführung innen oder außen angeordneten, leicht zugänglichen Erdungsschalter unter Abschaltung des Empfangsapparates unmittelbar geerdet werden, wenn die Anlage nicht gebraucht wird. Die Kontaktteile des Erdungsschalters sollen einem Starkstromschalter für mindestens 6 Ampère entsprechen. Der Griff des Erdungsschalters soll isoliert oder dauernd mit Erde verbunden sein. Der Querschnitt der Zuleitung zur Schußerdung soll mindestens den doppelten Querschnitt der Antennenzuführungsleitung bei Verwendung von Kupfer erhalten. Die Zuleitung zur Schußerdung ist an eine vorschriftsmäßige Blizableitererdung anzuschließen. Als solche gelten auch die Wasserleitung, Gasbeleuchtung oder Heizungsrohre, wenn diese an die Wasserleitung angeschlossen sind. Erdzuleitungen außerhalb von Gebäuden sollen in Reichhöhe durch Schuyleisten gegen Beschädigung geschützt werden. sofern sie nicht an sich fest genug oder mechanisch geschützt sind. Innerhalb von Gebäuden sollen diese Leitungen möglichst kurz gehalten und unter Vermeidung von scharfen Biegungen verlegt werden. Die Einführung durch Räume mit leicht entzündlichem Inhalt ist zu vermeiden. Bei Verlegung auf entflammbaren Unterlagen sind Isolierrollen zu verwenden. Die Apparaterdung darf als Schuzerdung nur benutzt werden, wenn sie den vorstehenden Bedingungen entspricht. 5. Antennenanlagen sind den vorstehenden Leitsätzen entsprechend in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten. Der Besitzer hat sich hiervon in angemessenen Zeitabschnitten zu überzeugen. Mängel sind sofort nach, Bekanntwerden zu beseitigen. Nun wird mancher Hausbesitzer noch fragen, wie soll ich mich einem Mieter gegenüber sichern, der eine Hochantenneanlegen will? Es dürfte angezeigt sein, sich hierin die Deutsche Reichspost zum Vorbild zu nehmen, die hierüber folgende Vorschrift erlassen hat: ,, Die Genehmigung zur Anbringung von Luftleitern an posteigenen Gebäuden fann widerruflich unter folgenden Bedingungen erteilt werden: a) Die Luftleiteranlage ist ordnungsmäßig und technisch gut durchgebildet nach den Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektrotechniker herzustellen und zu betreiben; auch ist für gute Blizsicherung zu sorgen. b) Für alle durch die Luftleiteranlage am Gebäude unmittelbar oder mittelbar entstehenden Schäden haftet der Wohnungsinhaber nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. c) Die Luftleiteranlage ist dauernd in gutem Zustande zu erhalten. Bei Wegnahme der Anlage oder beim Wegzuge ist der frühere Zustand herzustellen, Schäden sind zu beseitigen." Diese Bedingungen sind zweckmäßig schriftlich festzulegen. Außerdem empfiehlt es sich, dem Mieter die Verpflichtung aufzuerlegen, sich gegen die gesetzliche Haftpflicht einschließlich der vertraglichen Haftung gegenüber dem Hauseigentümer zu versichern, damit im Falle eines Schadens der Mieter auch in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Gebühren hierfür sind mäßig. Art Drucksachen all Albin Klein. billigst za der gaben bestellt leicht, und un menste gaben zu jede gestellt zahlen D a) e S O en= gs= cn= für in= hen tes ge= Ten ntDer ingsfts= ten hre, ich ben, ind. ichst gen eicht ung vers uzt icht. ent= Der zu be= I ich enne. die über an Weniger Steuern in 1925 zahlt derjenige selbständige Geschäftsmann der im Gegensatz zu seinem Kollegen, welcher am alten Zopf noch hängt und seine Einnahmen und Ausgaben entweder fast gar nicht oder in ein veraltetes Kassebuch einschreibt sich sofort bei mir ein - Reichssteuer- Kassebuch bestellt, in dem( selbst ohne Buchführungsvorkenntnisse) leicht, schnell und übersichtlich alle umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und alle einkommensteuerfreien und einkommensteuerpflichtigen Ausgaben je getrennt notiert werden können und dadurch zu jeder Minute und ohne besondere Aufstellungen festgestellt werden kann, was an Steuern man nur zu zahlen braucht. Diesen Reichssteuer- Kassebüchern ist noch beigefügt: a) eine Jahreszusammenstellungs- Tabelle, in welche die Endzahlen der monatlichen Einnahmen und Ausgaben untereinander eingetragen werden können, wodurch wiederum getrennt die umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Jahres= Einnahmen und die einkommensteuerfreien und einkommensteuerpflichtigen Jahresausgaben ebenfalls leicht und übersichtlich auf einem Blatt ersichtlich sind zur schnellen Feststellung des Reingewinnes oder der notwendig gewordenen Geschäftszuschüsse; b) ein recht praktisch zusammengestelltes Inventarund Vermögens- Verzeichnis, mit dem wiederum schnell und übersichtlich für die Steuererklärung die notwendige Vermögensunterlage gegeben ist; c) eine 80 Positionen umfassende Aufstellung aller einkommensteuerfreien Geschäftsausgaben. Das ganze Buch ist von Finanzamtsbeamten als geradezu mustergiltig beurteilt und wird jedem Gewerbetreibenden, der es einmal eingeführt hat, sehr bald ein unentbehrliches und nützliches Geschäftsbuch sein. Die wenigen Mark, die das Buch kostet, bringen reichlich Zinsen. Wer schnell bestellt und es anwendet, hat 1925 für sein Geschäft kaufmännisch eine bessere Uebersicht. Die Preise für die gesetzlich geschützten Reichssteuer- Kassebücher mit dem Spezialeindruck, passend für jedes Handwerk, für jeden Kaufmann etc. sind gegenwärtig folgende: InnungsLaden= nden preis preis 12 Bogen 48 Seiten stark in Aktendeckel geheftet Mk. 2,20 2,70 nisch 25 - 100 ndes " " # ፡፡ " ben; 30 120 " " " " f broschiert 4,20 gebunden 6,- " 1 " 5,40 7,- 50 200 " " " " 1 " " " f 9,- 12,- un= der 75 11 100 300 400 13,- 16,- " ": # " " " # " 18 11 " 16,- 19,- ichen ande Begsind . 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