ben men hön ndich," men. inzenden zlich besfreude eit AusL. in M. en Dankch. 16% nen Engel. 38 L. 14 ht e Luft len etwas selben glich. rkälden 5 Pig, cht. n dem u. sog. st hrt. stadtais: r- aniastr. 39. e es lästigen ruchband tem, oder P. tragen, nd drückt rantie für d Vorfallihrige Erlle BruchGiessen, Hotel Kobel gart, Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. Nr. 48. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Drud nnd Verlag: Albin Klein in Gießen. Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. " 11 11 " 90 " " Samstag, den 29. November 1924 Der Magistrat der Stadt Paderborn für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft. Der Magistrat der Stadt Paderborn hat einen beachtenswerten Schritt unternommen. Auf Antrag der„ Bürgerlichen Vereinigung“ ist an die Reichs- und Landesregierung, den Reichs- und Landtag, Finanzminister, die Fraktionen des Reichs- und Landtags, sowie an den Deutschen Städtetag und Reichsstädtebund eine Eingabe folgenden Inhalts gerichtet worden: Der Magistrat der Stadt Paderborn ersucht den sofortigen Abban der Wohnungszwangswirtschaft ernstlich in die Wege zu leiten, mit der Maßgabe, daß die Monatsmieten in der Weise eine Steigerung erfahren, daß mit dem 1. April 1925 die Zwangswirtschaft aufgehoben werden kann. Begründung: In Paderborn befinden sich eine Anzahl Häuser in einem derartig baufälligen Zustande, daß das Leben der Bewohner ernstlich gefährdet ist und eine polizeiliche Schließung erfolgen muß. - Hinzu kommt, daß bei diesen Wohnungen auch die gesundheitlichen Verhältnisse schlechtes Trinkwasser, mangelhafte Abortverhältnisse derartig im Argen liegen, daß sie einen Herd für ansteckende Krankheiten und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit bilden. Die uns zu Gebote stehenden Zwangsmaßnahmen sind erschöpft, da die betreffenden Hausbesitzer erklären, daß sie bereit seien, das Haus abzubrechen bezw. auf die Mietsforderung freiwillig verzichten. Rach ergangenen Gerichtsentscheidungen kann in Fällen solcher Art ein Hausbesizer nicht zur Instandsetzung bezw. Beseitigang der Uebelstände gezwungen werden. Durch diese Art der Verhältnisse wird der Magistrat in die Zwangslage gedrängt, für eine Anzahl Familien im Augenblid sind es etwa 25 andere Wohngelegenheiten zu beschaffen. Da sich die Zahl gleichartiger, baufälliger Häuser in der nächsten Zeit noch weiter steigern wird, so entstehen dadurch der Stadt Paderborn Aufwendungen in Höhe von mehreren hunderttausend Mark, die zu beschaffen ein Ding der Unmöglichkeit sind. Die Beträge aus der Hauszinssteuer sind restlos vergeben. Zur Dedung der vorbezeichneten Aufwendungen stehen lebiglich weitere Zuschläge zur Grundvermögenssteuer, Hauszinssteuer, und Gewerbesteuer zur Verfügung. Diese Zuschläge werden aber bereits gegenwärtig in einer Höhe erhoben, daß eine weitere Anspannung bis zu der notwendigen Dedung ausgeschlossen ist. Abgesehen von der so bezeigten Unmöglichkeit, halten wir aber auch aus anderen Gründen die Ausführung von Notbauten auf städtische Kosten nicht gangbar. Wie bereits in anderen Städten( Kassel, Strelitz usw.) festgestellt, haben sich die Wohnraumansprüche gegenüber der Vortriegszeit ganz wesentlich gehoben. So sehr dieses Bestreben vom Standpunkte der Volksgesundheit zu begrüßen ist, läßt sich dieser Zustand aus rein wirtschaftLokal Reklamezelle 10 120 17 22 37. Jahrg. lichen und finanziellen Gründen nicht rechtfertigen, zumal der kleine und beengt wohnende Bürger an dieser Wohnraumausdehnung nur sehr gering beteiligt ist. Folgende Zahlen mögen für Paderborn die Verhältnisse beTeuchten: Paderborn hat zur Zeit 1097 Einwohner mehr als vor dem Kriege. Neu errichtet sind seit dieser Zeit 497 Wohnungen. Da schätzungsweise vor dem Kriege mindestens 100 Wohnungen leer standen, so sind hiernach für je zwei Neueinwohner eine neue Wohnung geschaffen. Rechnet man je Wohnung im Durchschnitt fünf Personen, so müßten in den 497+100 also rund 600 Wohnungen 3000 Neueinwohner Unterkunft finden. Hiernach besteht für Paderborn feine Wohnungsnot und auch tein Wohnungsmangel, wenn die Verteilung nach rein wirtschaftlichen Grundsägen durchgeführt wird. Wie die Zwangswirtschaft der letzten Jahre auf allen Gebieten klar erwiesen hat, fordert die normale Wirtschaft die Zubilligung eines angemessenen Preises und der wird allein bestimmt nach dem Grundsatze von Angebot und Nachfrage. Die Zubilligung angemessener Mieten wird nicht nur in türzester Frist einen Ausgleich des verfügbaren Wohnraums herbeiführen, sondern auch manchen Mieter zum Bau eines Eigenheims veranlassen, wenn er sicht, daß sich das Wohnen auf Kosten anderer Leute nicht mehr lohnt. Es werden dadurch weiter die Mittel geschaffen, um die vorhandenen Wohnungen zu erhalten und dem Privatunternehmer ein Anreiz für Neubauten gegeben. Der Eventualeinwand, daß die so gesteigerten Mieten für die Allgemeinheit nicht tragbar seien, erscheint uns nicht gerechtfertigt. Wir können hier mit Beispielen dienen, wo selbst einfache Arbeiter, die in neuen Häusern wohnen, das Mehrfache an Miete zahlen, wie ihre Arbeitskollegen, die das Glück haben, in alten Häusern zu wohnen. Diese offensichtliche Ungerechtigkeit führt zur Erbitterung weiter Volfsteile. Zum Schlusse verweisen wir noch auf eine bereits heute ersichtliche, später einmal sehr bedenklich werdende finanzielle Schädigung der Stadt. Die unter Hergabe von öffentlichen Mitteln erbauten Häuser, woselbst die Stadt Besitzerin der letzten Hypothek ist, weisen eine derartig hohe Belastung auf, daß die Lasten für den Besitzer untragbar erscheinen. Kommt die Aufhebung der Zwangswirtschaft verspätet, so ist die logische Folgerung der wirtschaftliche Zusammenbruch der Susten mit Auswurf müssen Sie schnellstens beseitigen. Wir raten Ihnen, in der Apotheke 50 g echten Fagosot- Extrakt zu kaufen und durch Aufkochen mit ein Viertel Pfund Zucker und ein Viertel Liter Wasser eine preiswerte prompt wirkende Hustenmedizin selbst herzustellen. Besizer solcher Häuser mit dem Ergebnis, daß ein Teil der städtischen Hypotheken ausfällt, somit die Stadt und ihre Steuerzahler die Leidtragenden sind. der Antragsteller von einem Hauseigentümer eine Wohnung mit Garten gemietet. Seit Anfang 1923 war zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Mietzins für Wohnung und Garten ge= All diesen Uebelständen wird vorgebeugt, wenn rechtzeitig sondert vereinbart worden, und auf Antrag des Mieters hatte der Weg zur normalen Wirtschaft beschritten wird. naids gez. Haerten, Oberbürgermeister. Lokales. **) Auf der unter dem Protektorat des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft Graf von Kanig von der Deutschen Ostmesse veranstalteten Land- und Forstwirtschaftlichen Ausstellung in Königsbergi. Pr. wurde dem Reformbund der Gutshöfe Bad- Nauheim für hervorragende Lei-stungen eine lobende Anerkennung zuerkannt. Das fünstlerisch, hervorragend ausgeführte Diplom wurde heute zugestellt. Der Hausbefizer- Verein Gießen hielt am 25. November 1924, abends 8 Uhr eine Mitgliederversammlung ab. Bor Eröffnung der Versammlung gab der 1. Vorsitzende H. Launspach nachstehende Erklärung ab: = ,, Nach dem Erscheinen der letzten Nummer der„ Hessischen Haus- und Grundbesitzer Zeitung" haben sich einige Mitglieder aus dem Verein abgemeldet. Den Grund hierfür erblicke ich in einem Artikel dieser Zeitung über die Wahlhandlung. Der Verein steht diesem Artikel vollständig fern. In den Reihen des Vereins, der sich aus allen politischen Parteirichtungen zusam mensetzt, wird keinerlei Parteipolitik getrieben. Der Verein verfolgt lediglich die wirtschaftlichen Belange aller Mitglieder und steht jedem Mitglied ohne Ausnahme mit Rat und Tat zur Seite". Ich möchte angesichts dieser Erklärung die Hoffnung aussprechen, daß alle Mitglieder so besonnen sind, daß sie sich wegen belanglosen Wahlgezänkes nicht verleiten lassen, dem Verein den Rücken zu kehren, sondern ihm nach wie vor die Treue halten. Nach Eröffnung und üblichen Begrüßung der Versammlung führte der Vorsitzende aus, daß die Hoffnung auf Aufhebung des Reichsmietergesetzes und Abbau der Wohnungszwangswirtschaft durch die Auflösung des Reichstages wieder in die Ferne gerückt sei und es müsse jetzt abgewartet werden, wie sich der neue Reichstag und die einzelnen politischen Parteien zu den erneuten Anträgen auf Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft stellen. In weiterem berichtete der Redner über den 45. Zentral- Verbandstag in Karlsruhe. Da die Referate bereits in der„ Ses= fischen Hausbesitzer Zeitung" zur Veröffentlichung gestanden haben, beschränkte sich der Berichterstatter nur auf Einzelheiten und den Verlauf der Versammlung, den er als einen glänzenden bezeichnet. Hierauf erhielt das Wort Architekt Ph. Nikolaus zum Vortrag über„ Die steuerlichen Belastungen des Grundbefizes" und über„ Die Reichs- und Landtagswahlen". = Die Ausführungen des Referenten waren äußerst ausführlich und beleuchten die Notlage des verarmten Hausbesizers. Aus den vielen Beispielen sei nur eins genannt: Für ein Haus, das 1100 Mark Miete einbrachte, mußten 900 Mark Steuern gezahlt werden. Hunderttausende nimmt der Staat von der Sondersteuer ein, aber von einer vorschriftsmäßigen Verwendung aller dieser Gelder hat man bis heute noch nichts verspührt. Es muß darum ein Steuerabbau gefordert werden, der am ehesten zu erwarten ist, wenn die Hausbesitzer am 7. Dezember nur solchen Kandidaten ihre Stimme geben, die für Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft sicher eintreten. Reicher Beifall wurde dem Redner zuteil. Bei Punkt 4 der Tagesordnung: Diskussionsabend, ent widelte sich eine lebhafte Debatte über alle Tagesfragen, an der sich die Herren Stadtverordneten Schwieder, Appel, G. Becker, sowie die Herren Bod, Nikolaus, A. Becker, Bausch, Klein, Bindewald und Breither beteiligten. Der Vorsitzende beantwortete die einzelnen Fragen nochmals eingehend und tam mit der Zusammenfassung der sehr interessanten Aussprache zum Schlusse, baß, wie sich gezeigt hätte, ein einheitlicher Wille bestehe, dahingehend, auf Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft. Die Aussprache nahm einen so regen Verlauf. daß die Versammlung erst gegen 12 Uhr geschlossen werden konnte. Aus der Rechtsprechung. Darf auch für den mit einer Wohnung mitvermieteten Garten die Friedensmiete festgesetzt werden? Im Jahre 1920 hatte alsdann das Mieteinigungsamt die Friedensmiete für Wohnung und Garten zusammen auf 1500 Mark festgesetzt. Hiermit war der Vermieter nicht einverstanden; da er behauptete, das Mieteinigungsamt sei nicht berechtigt, auch für einen Garten die Friedensmiete festzusetzen. Das Landgericht, das sich infolge eingelegter Beschwerde mit der Angelegenheit zu beschäftigen hatte, sah sich veranlaßt, vom Kammergericht einen Rechtsentscheid einzuholen, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die letztinstanzlich noch nicht entschieden ist. Das Kammergericht sprach sich dahin aus, daß das Reichsmietengesetz nur der Mietpreisbildung für Wohnungen dienen soll. Die Begründung zum Entwurf des Reichsmietengesetzes hebt denn auch als Grundgedanken des Gesetzes hervor:„ Mietpreissteigerungen sollen nur insoweit zugelassen werden, als sie durch die Steigerung des für das Haus aufzuwendenden Betrages notwendig geworden sind", und weiter:„ der bürgerlich- rechtliche Mietvertrag wird nur insoweit berührt, als es sich um die Höhe der von dem Mieter als Entgelt für den Mietraum zu bewirkenden Leistung handelt". Die Bildung der gesetzlichen Miete ist daher nur für vermietete Gebäude und Gebäudeteile zuge= lassen. Der Umstand, daß andere Sachen, wie Gärten, zusammen mit Gebäuden oder Gebäudeteilen den einheitlichen. Gegenstand eines Mietvertrages bilden, kann nicht dazu führen, die Zwangsbewirtschaftung, die einschneidende Ausnahmen vom geltenden bürgerlichen Recht festsetzt, erweiternd auf jene Sachen auszudehnen. - Für die Ausdehnung der gesetzlichen Miete auf mitüberlassene Gärten spricht auch nicht etwa der Umstand, daß ein einheitlicher Vertrag vorliegt. Denn die Einheitlichkeit des Vertrages wird durch eine Bestimmung des Mietzinses für die verschiedenen Mietsachen nach verschiedenen Gesichtspunkten nicht aufgelöst. Es ist daher für einen mit einer Wohnung überlassenen Garten die Festsetzung der gesetzlichen Miete nicht zulässig und somit auch nicht die Festsetzung ihrer Grundlage, der Friedensmiete, durch das Mieteinigungsamt.( Rechtsentscheid des Kammergerichts 17. 2. 19-24.) Geschäftliches. Wahlkuriosum. Früher, beim Wählen mit namentlichen Stimmzetteln, die der Wähler mit dem Namen des gewünschten Kandidaten selbst ausschreiben durfte, ereignete es sich häufiger, daß Stimmen für irgendwelche Außenseiter abgegeben wurden, die entweder gerade im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses standen oder sich sonstwie der besonderen Gunst eines Wählers erfreuten. Ebenso kam es vor, daß jemand in unerschütterlichem Glauben an die eigene politische Bedeutung sich selbst wählte oder auch daß ein wohlerzogener Ehemann seine gewichtige Stimme für den eigenen weiblichen Vorgesetzten abgab usw. side Unser heutiges Listenwahlverfahren bietet zu derartigen ,, Scherzen" teine rechte Möglichkeit mehr. Trotzdem versuchen sich lockere Spaßvögel auch hieran gelegentlich. So wurde ein origineller Stimmzettel bei der letzten Wahl in einem sächsischen Gebirgsort vorgefunden; eine resolute Wählerin, die offenbar durch die weitgehenden Wahlversprechungen ihres Kandidaten etwas mißtrauisch geworden war, hatte darauf vermerkt: Ich helfe Nr. 9 zum Ziel, Weil mir der Mann soweit gefiel. Das heißt versprach er uns zuviel Wasch' ich den Pelz ihm mit Persil! E Wenn man eine Sache verbessern und gleichzeitig Geld dabei sparen kann, wird man sich keinen Augenblid besinnen. Deshalb ist auch die Zahl der Hausfrauen, die dem täglichen Kaffeegetränk einen Zusatz von„ Aecht Frank" gibt, so groß und noch in stetem Wachsen. Dieser vorzügliche Kaffee- Zusatz verleiht dem Getränk eine schöne Farbe, vollen Gehalt und feinen Geschmad. Durch seine große Ausgiebigkeit verbilligt er es außerdem, sodak man zu einem Versuch nur raten kann. > 80 f. 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