mt ndeberg ter: ht, ente ko. on Idung zeit am t. Wir Ipotheke wachs e betref andeln. ch! er Jeis ichen; leis auchbar. annheim = 28. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mi ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. Nr. 13. Expedient: Südanlage 21. Anzeigenprets: 5 Goldpfennig Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. für 1 mm Höhe und 44 mm Brette; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanzeigen 90 mm breit 30 Goldpfg. Samstag, den 29. März 1924. 37. Jahrg. Aus amtlichen Bekanntmachungen. Reichs- und Landesbehörden. Der Reichsarbeitsminister, 13 3. 24. Ausführungsverordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge bom 13. März 1924. Auf Grund des§ 34 Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung über Erwerbslofenfürsorge bom 16. Februar 1924( R. G. Bl. 1 S. 127) ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen und des Reichsrats nach Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Reichsamts für Arbeitsvermittlung folgende Ausnahmen von der Beitragspflicht zur Erwerbslosenfürsorge(§ 34 Abs. 1 a. a. D.) an: Artikel 1. Beitragsfrei ist eine Beschäftigung in der Land- oder Forstwirtschaft, wenn der Beschäftigte zwar während eines Teiles des Jahres als Arbeitnehmer tätig, außerdem aber Eigentümer oder Pächter land und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes von solcher Größe ist, daß er von dessen Extrag mit seinen Angehörigen in der Hauptsache leben kann. Artikel 2. Beitragsfrei ist, wer auf Grund eines Arbeitsvertrages von mindestens einjähriger Dauer oder auf unbestimmte Zeit beschäftigt wird, sofern ihm ohne wichtigen Grund nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten Die Befreiung erlischt gekündigt werden darf. 6 Monate vor dem Tage, an dem das Beschäftigungsverhältnis durch Zettablauf oder fristmäßige Kündigung beendet wird. Artikel 3. Beitragsfret ist auch eine Beschäftigung, die der Ehegatte oder ein Abkömmling einer der in Artikel 1 genannten Personen, mit denen er in häuslicher Gemeinschaft lebt, während eines Teiles des Jahres in der Land- und Forstwirtschaft ausübt. Diese Befreiung tritt auch dann ein, wenn die genannten Personen, mit denen ihr Ehegatte oder Abfömmling in häuslicher Gemeinschaft lebt, zwar nicht selbst als Arbeitnehmer tätig sind, im übrigen aber die Voraussetzungen des Artikels 1 erfüllen. Artikel 4. Im Falle des Artikels 1 bestimmt die für den Beschäftigungsort zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bezeichnete Stelle, bet welcher Mindestfläche an Grundbefiz die Befreiung eintritt. Artikel 5. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1924 in Kraft. Helisches Gesamtministerium, 21. 3. 24. Auf Grund des§ 15 des Reichswahlgesetzes in der Fassung bom 6. März 1924, R. G. Bl. Teil 1 Nr. 18, Sette 159, hoben wir den Staatsrat Spamer in Darmstadt ( Dienstadresse: Staatsministerium, Neckarstraße 7) zum Kreiswahlletter des Wahlkreises Nc. 33, Hessen- Darmstadt, und den Legationsrat Dr. Heine. mann in Darmstadt,( Dienstadresse wie vor) zu dessen Stellvertreter für die Stetch stagswahl in Hessen ernannt. He. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, 24. 3. 24. Nach Anhörung von Interessentenvertretungen und Sachverständigen wird auf Grund des Artikels 9 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Reichsmietengeseß in der Fassung der Verordnung bom 20. Auguft 1923 und der§§ 27, 28 der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 für die Berechnung der Miete für den Monat April folgendes benimmt: Die Miete für den Monat April beträgt in sämtlichen Gemeinden 32 Prozent der Friedensmiete. Die Miete ist zahlbar in Gold. oder Paptermark. Bet Papiermarkzahlungen ist der Kurs vom Vortage des Fälligkeitstermins zu Grunde zu legen. Die Beträge sind auf volle 10 fa. nach oben abzurunden. In dieser Summe find 12 Prozent für laufende, 8 Prozent für große Instandsetzungskosten, sowie 12 Prozent für Betriebskosten und Zinssteigerung enthalten. Unter Betriebskosten sind diejenigen Steuern, Gebühren und öffentlichen Abgaben zu verstehen, die bet Einführung des Reichsmietengesezes in der Ge meinde ortsüblich vom Hausbesitzer getragen wurden ( also insbes. Grundsteuern, Kanalbenugungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Wassergeld, Schornsteinfegergeld, Haftpflichtversicherung, Treppen: und Flurheleuchtung, Verwaltungskosten usw.) Nicht einbegriffen ist die auf Grund der Dritten Steuernotverordnung erhobene Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz. Diese kann von dem Hausbesitzer auf die Nutzungsberechtigten umgelegt werden. Kreisamt Gießen. Insoweit Hunde durch eine von der 21. 3. 24. Behörde ausgestellte Blechmarke mit fortlaufender Nummer, die der Hund am Halsband trägt, beretts gekennzeichnet sind, fann von der in Abs. 9 unserer Bekanntmachung vom 14. März 1924 angeordneten Bezeichnung der Hunde mit einem auf dem Halsband zu befestigenden Schild mit Angabe des Namens und Wohnorts des Besizers abgesehen werden. 24. 3. 24. Nach dem gemäß§ 8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehr- Inspektion vom 7. Mat 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Uebungen der Feuerwehren im Jahre 1924 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betreffenden Tage stattfinden wird, wird noch mitgeteilt werden. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreis. feuerwehr- Inspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach§ 11 der Verordnung vom 11. Oftober 1890 und die gemäß§ 17 der Kreisfeuerlöschocdnung zu führenden Liften und Verzeichnisse einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigungen machen wir auf unsere Bekanntmachung vom 31. Mai 1922 aufmerksam und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. - Ferner fordern wir sämtliche Bürgermeistereien auf, im Einverständnis mit dem Kommandanten der Feuerwehr wenigstens 4 Gesamtübungen, von denen 2 als Einzelübungen gelten sollen, den örtlichen Verhältnissen entsprechend an 4 verschiedenen Tagen auf die Monate April bis Ende September bertellt anzusehen und sie dem eisamt mit Angabe der Stunde bis spätestens 15. April d. Js. mitzuteilen. 25. 3. 24. Es wird genehmigt für Montag, den 31. März 1924, die Abhaltung eines Viehmarkts in Hungen, und für Donnerstag, den 3. April 1924, die Abhaltung eines Schweinemarkts für Grünberg unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden: 1. Tiere aus Beständen des Streises Gießen, und a) für Hungen der Kreise Friedberg, Büdingen, b) für Grünberg der Kreise Schotten und Alsfeld, aber lediglich aus Gemeinden, die weder Sperrnoch Beobachtungsgebiet find. Durch UrsprungsAufruf von Reichsbanknoten zu 100 und 10 Billionen mark. Mit Genehmigung des Reichsrates ruft das Reichsbankdirektorium Reichsbanknoten zu 100 Billionen Mt. vom 26. Oftober 1923( 1. Ausgabe) und die Reichse banknoten zu 10 Billionen Mark vom 1. November 1923( 1. und 2. Ausgabe) zur Einziehung auf. Die Besitzer dieser Noten fönnen sie bis zum 20. April 1924 bet allen Kassen der Reichsbank in Zahlung geben oder gegen andere geseßliche Zahlungsmittel eintauschen. Mit dem 20. April 1924 verlieren die aufgerufenen nur die echten tein! จ + Erferu Weinbrande und Edelliköret Gfau- Likörfabrik Stambaus deganda 1863 Berlin OXY Wo noch nicht vertreten, handelsberechtigte, branchekundige und eingeführte VERTRETER gesucht. zeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrück lich bestätigen, daß die Ttere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Ttere nachzuweisen. 2. Tiere von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes. 3. Die Tiere der Händler find auf einem, von dem Teile des Marktplages, auf dem die Züchter ihr Material auftretben, getrennt liegenden Teil des Marktplages aufzustellen. 4. Die Untersuchung des Auftriebes hat abseits Dom Marktplatz zu erfolgen. Der Paz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden fönnen, ohne den Marktplatz zu berühren. 5. Der Auftrieb darf nur stattfinden: für Hungen von 9 bis 10 Uhr, für Grünberg von 8 bis 9 Uhr bormittags.(§ 47 der Bundesrats- Ausführungsbestimmungen zum RVG.) Stadtverwaltung Gießen. Stadtbanamt, 20. 3. 24. Beim Stadtbauamt liegen Verdingungsunterlagen für Erd. und Maurerarbeiten, Herstellung von Zementdtelenwänden, Zimmer- und äußere Schreinerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, sowie Spenglerarbeiten zur Erbauung von Fachwerksbauten an der Kaiserale offen. Verdingungstermin Mitt. woch, den 2. April 1924, vormittags 10 Uhr. Noten thre Eigenschaft als geseßliches Zahlungsmittel. Von da ab erfolgt ihre Einlösung nuc noch bet der Reichsbankhauptkasse in Berlin und zwar bis zum 20. April 1925. Mit diesem Zeitpunk endet für die Reichsbank, die Einlösungspflicht. Falsche Rentenbankscheine zu lo mark. Von den Rentenbankscheinen zu 10 Mack ist eine Fälschung aufgetaucht. Als besonderes Kennzeichen ist das Fehlen der Faserstreifen zu beachten. Außerdem fehlen den Falschstücken die Wasserzeichen- Merkmale; diese sind lediglich aufgetuscht worden. Der Stimmschein für Ausgewiefene und Verdrängte. Durch Verordnung vom 17. März, veröffentlicht im Reichsgesegblatt Mc. 22, hat der Reichsminister des Innern für die Reichstagswahl angeordnet, daß Stimmberechtigte, die aus dem besetzten Gebiet ausgewiesen oder durch Maßnahmen der Besazzungsmächte verdrängt find, auf Antrag in die Stimmlifte ihres gegenwärtigen Aufenthaltsortes ein. zutragen find. Erfolgt die Ausweisung oder Verdräng ung erst nach Ablauf der Frift zur Auslegung der Stimmliste, so erhält der Ausgewiesene oder Verdränate Alfe Reserve 1846 Winkelhausen bor ort Tei als den DC Bec Bü de Pf fan der He Fro hat Mt lau c Sd far bor für icht fur bet het übe ein sche geg ent ück. icht gt, in acht nes DON hter des eit& зи die den aen Uhr gss gen ten, und wie iten titts ttel. bet 518 det eine t ift dem ale; gte. tlicht des daß ebiet esaßdie ein äng der note von der Gemeindebehörde seines neuen Aufenthalts. ortes auf Antrag einen Stimmschein, der ihn zur Teilnahme an der Reichstagswahl berechtigt. Die Wahlvorschläge in Hessen. Die Sozialdemokratie in Hessen nominierte als Spizenkandidat wieder den hessischen Staatspräftdenten Abg. Ulrich, an zweiter Stelle steht Abg. Dr. David, ihm folgt Abq. Dr. Quessel. Darmstadt, Beckmann in Gießen, Christine Noll in Gießen und Bürgermeister Rizel- Michelstadt. Der Landesausschuß der Demokratischen Partet stellte den Abg. Pfarrer Korell( feßt in Rendell) als Spizen: fandidat wieder auf. Ihm folgen der derzeitige Neftor der Technischen Hochschule in Darmstadt Pofessor Dr. Heidebroeck, Landwirt Eberle Wolfshausen und Frau Schneider- Gartenmühle. Das Zentrum hat seinen Spitzenkandidaten für den zurücktretenden Minister v. Brentano noch nicht gewählt. Wie ver lautet, will die neugegründete Republikanische Partet den Dichter Frizz v. Unruh, bekanntlich der Schwager des Generalintendanten Hartung als Spizenfandidaten auf ihre Lifte setzen. = Einbeitskurzschrift. Der Bildungsausschuß des Reichstages hat furz vor seiner Auflösung eine Eingabe des Reichsbundes für Nationalstenographie angenommen, wonach die verschiedensten Kurzschriften miteinander durch Vergleichs. furse in Wettbewerb treten sollen, damit das sich am beften bewährende System die Grundlage für ein Einheitssystem abgäbe. Der Antrag wurde der Regierung überwiesen. Man darf hoffen, daß auf diesem Wege, einer alten Forderung der nat. sten. Schule, das deut. sche Volk endlich eine Einheitskurzschrift erhält, die dem gegenwärtigen Stand der stenographischen Forschung ent pricht. Kuverte mit Aufdruck billigst Albin Klein, Gießen. AUSKUNFT 6.BIS 12. APRIL MESSAMT FRANKFUR A.M Mobil gegen Husten Neue Bücher. * Sturm über Asien. Diesen Titel führt das neuste Werk des bekannten, zum Teil mit Amundsen gereisten, deutschen Tibet= und Südpolarforschers Wilhelm Filchner ( Neufeld& Henius Verlag, Berlin, 320 Seiten; mit zahlreichen, äußerst wertvollen eigenen Photographien des Verfassers). Mit schon aus dem„ Rätsel des Matschu" bekannten, scharfen Gebeispielsloser Objektivität leuchtet Filchner dank seiner, uns dankenkombination hinter das geheimnisvoll geistige, politische und religiöse, tausendfältig gesponnene Netz, hinter dem sich seit Jahren das tibetanische Hochland, der Herenkessel Aftens, verschanzt hält und sich zum Heile oder Unheile Englands oder Rußlands entwickelt. Natur Politik- Menschen Seele - Welt und Religion, in Erlebnis auf Erlebnis gestaltet und hierdurch Geheimnis auf Geheimnis lüftend, trägt ein Tempo in dieses Werk, das den Leser in atemloser Spannung hält. Alle kleinen und kleinsten Fäden dieses Buches laufen in der geheimnisvollen, unermüdlichen und so außerordentlich gewandten und anpassungsfähigen Diplomatie Dalai- Lamas, des gefürchteten Oberhauptes der gesamten buddhistischen Macht der Mongolei zusammen. Wann aber wird sich diese schreckensvolle Spannung entladen? Diese gegenwärtig noch unlösbare Frage kann täglich zur katastrophal lösbaren werden, wenn es sich nämlich erwiesen hat, ob England in der Behandlung innerasiatischer Völker und Probleme seinem ihm hierin gleia stark gegenübersolcher Beurteilung, wie überhaupt zum klaren Verstehen der stehenden Gegner, Rußland, überlegen ist. Zum Vorverständnis sich immer stärker auswirkenden Selbstbestimmungsrechte der Völker Zentralasiens ist dieses Werk Filchners von unersetzbarem Werte und dringender Notwendigkeit. * Heinz Tovote, der am 12. April seinen 60. Geburtstag begeht, hat soeben einen ueuen Roman beendet, der unter dem Titel: Um Eveline, Die Geschichte einer Liebeswette", demnächst im Verlag von Dr. Eysler& Co. A.-G., Berlin SW 68 erscheinen wird. " - Handbuch des guten Tones und der feinen Sitte von K. v. Franken. 48. verb. Auflage, 304 Seiten. Preis vornehm geb. R.-M. 3 Mar Hesses Verlag, Berlin W 15. Guter Ton und einwandfreies Benehmen sind gerade in unserer Zeit erstrebenswerter denn je. Wir möchten das Buch als Geschenk besonders zur Konfirmation und zu Ostern empfehlen. Leistungsfähige Mineralöldestillation u. 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