lag aus! ( ATA HENKEL'S PUTZ- UND SCHEUERMITTEL) PLW verfrüh Renarch r, 4 Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblan) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig mona lich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Str. 1362. Nr. 26. Expedition: Südanlage 21 anzeigenpreis: 5 Goldpfennig Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Ferlagsbruderei, vorm. Keller, gegr. 1783. für 1 mm Höhe und 30 mm Brette; für Auswärts 10 Goldpfennig; 1 Reklameze le 90 mm breit 120 Goldpfg. Samstag, den 28. Juni 1924 Ein Vorschlag zur Schaffung einer Pfandbriefmark zwecks Gesundung der Wohnungsnot und Geldknappheit. Drei Grundforderungen stellt das Leben an den Menschen: Die Beschaffung der Nahrung, der Kleidung und der Wohnung. Die Ernährungsfrage bildeté schon im Frieden das Schmerzenskind unseres wirtschaftlichen Lebens, weil die deutsche Landwirtschaft trotz rationellster Bodenausnutzung nicht imſtande war, die Bevölkerungsmassen des Reiches zu ernähren. Nach dem Kriege haben sich die Ernährungsverhältnisse für Deutschland noch wesentlich verschlechtert, weil uns die großen östlichen Kornkammern Posen und Westpreußen an Polen verloren gingen. Es war somit Aufgabe des Reichskabinetts, für die ausländische Zufuhr der nötigen Lebensmittelmengen Sorge zu tragen. Diese Ausgabe wurde befriedigend gelöst, ein Nahrungsmangel herrscht gottlob heute in Deutschland nicht mehr und ein Blick in die Lebensmittelgeschäfte zeigt uns, daß jetzt wieder ,, alles" zu haben ist. Die Lebensmittelzufuhr hängt innig mit unserem industriellen Export zusammen; ist unsere Industrie in der Lage, genügend zu exportieren, so sehlt es uns nicht an Devisen zum Ankauf von Lebensmitteln. Es darf natürlich nicht wieder vorkommen, daß wie leider geschehen unsere schönen Devisen durch sinnlose, vom Gewinnhunger diftierte Frankenspekulationen oder ähnliche Börsenmanöver flöten gehen. Aber wie gesagt, die Er nährungsfrage ist, vorläufig wenigstens, geregelt und die bessere oder schlechtere Ernährung unseres Volkes hängt lediglich von der Gestaltung unseres gesamten Wirtschaftslebens ab. - - Auch die Bekleidungsfrage macht uns keine Schwierigkeiten mehr. Die hochentwickelte Textilindustrie Deutschlands hat den Markt reichlich versorgt und wenn man den Riesenkonsum allein an Florstrümpfen( doch ein gewisser Luxusartikel!) berücksichtigt, muß es uns eigentlich auf diesem Gebiete ganz gut gehen. Ganz anders aber liegen die Dinge auf dem Wohnungsmarkte. Hier haben sich Zustände eingefressen, die das Familienleben bedrohen, die gesetzlich garantierte Freizügigkeit vernichten und einen Hauptgrund der allgemeinen Unzufriedenheit des Volkes bilden. Wir dürfen uns nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß die furchtbare Wohnungsnot und die dadurch bedingte Zwangswirtschaft sich immer mehr zu einer kulturellen und wirtschaftlichen Katastrophe auswachsen. Es ist auch grund sätzlich falsch, diesen Krebsschaden an unserem Volkskörper( wie es sonst geschieht) dem Umsturz auf das Sündenkonto zu schreiben. Der Wohnungsmangel ist vielmehr ein Kriegsübel und es ist eine der unseligsten Taten des ehemaligen Kanzlers Bethmann-Hollweg, der da glaubte, dem drohenden Wohnungsmangel durch die Wohnungszwangswirtschaft abhelfen zu können. Wie anders stünden wir heute da, hätte Bethmann die Millionen von Kiegsgefangenen, die in Deutschland interniert waren, und unter denen sich eine gewaltige Menge von Bauhandwerkern befanden, zum Wohnungsbau angehalten. So aber hat er durch die Zwangswirtschaft den Wohnungsmarkt ruiniert und die Wohnhäuser, die ein Drittel des deutschen Nationalvermögen darstellen, entwertet; auch in der Nachkriegszeit wirkte. dieses Kriegsübel wie eine schleichende Krankheit fort und verhinderte selbst in der Inflations: 37. Jahrg. zeit, als das Papiergeld auf der Straße lag, die Aufnahme einer geregelten Bautätigkeit, da der Häuserbau infolge der lächerlich geringen Mietenfestsetzung auch nicht den bescheidensten Ertrag abwirft. Dabei hat die Zwangswirtschaft weder dem Mieter noch dem Vermieter irgend welchen Nutzen gebracht. Im Gegenteil, die Wohnungsnot ist heute schlimmer denn je und jeder, der in einem Wohnungsamte tätig ist, steht dieser katastrophalen Entwicklung machtlos gegenüber. Es spricht Bände, wenn man hört, daß allein in Berlin am 1. Januar 1924 die Zahl der Wohnungssuchenden sich auf 223 000 belief! Aehnlich liegen die Verhältnisse in allen deutschen Kommunen. Der Zwangsmieter, den man mit Hilfe des Mietgefeßes notdürftig in eine Wohnung eingepreßt hat, fühlt sich besonders wenn seine Familie inzwischen größer geworden ist zwischen größer geworden ist nach jeder Richtung hin beengt; der Vermieter ist dauernd verärgert, weil man ihm Räume, die er früher benußen fonnte, abfnöpfte; junge Leute, die heiraten wollen, finden keine Wohnung; der Stellungsuchende, dem aus wärts eine lohnende Beschäftigung winkt, kann mit seiner Familie nicht dorthin ziehen, weil die Unterkunft fehlt kurzum, jeder einzelne Deutsche leidet unter den Wirkungen dieser total verfehlien gesetzgeberischen Maßregel, auf die, wie gesagt, die allgemeine Unzufriedenheit unseres Volkes in der Hauptsache zurückzuführen ist. - Alle Vorschläge und Versuche, dem Wohnungsunglück zu steuern, haben sich bisher als unzulänglich erwiesen. Man bedenke, daß im Frieden jährlich 120000 neue Wohnungen in Deutschland fertig gestellt wurden und daß die reguläre Bautätigkeit seit nunmehr 10 Jahren stockt, um zu ermessen, wie groß der Wohnungsmangel geworden ist, denn die Familienbildung ist weiter fortSil Das prachtvollste Schneeweiß zeigt jede Wäsche, die mit Sil behandelt ist. SIL Henkel's beliebtes Bleich- und Waschmittel als Zusatz zur Seifenlauge gebraucht, ersetzt die umständliche Rasenbleiche. OHNE CHLOR geschritten und aus den uns entrissenen Gebieten in West und Ost sind Hunderttausende in das Mutterland zurückgeströmt, die in den seltensten Fällen halbwegs angemessene Unterkunft fanden. Der Mittelstand, der frühere Hauptauftraggeber auf dem Baumarkt, ist verarmt; von der privaten Bautätigkeit ist also nichts zu erhoffen*). Die gemeinnüßigen Wohnungsbaugesellschaften sind ganz außerſtande, eine solche Nieſenauſgabe zu lösen. Reich und Einzelstaaten sind in furchtbaren Geldnöten, können also keine Mittel aufbringen wie also kann man dem Wohnungselend wirksam zu Leibe gehen? Um diese Frage zu beantworten, muß man sich zunächst vergegenwärtigen, wie in der schönen und glücklichen Friedenszeit gebaut wurde. Der Baulustige ging zur Hypothekenbank, erbat und erhielt die nötigen Baugelder, die nach Fertigstellung des Hauses in eine erststellige Hypothek umgewandelt wurden, und die Hypothekenbank gab als Gegenwert ihm Pfandbriefe aus, die als mündelsichere Anlage vom deutschen Sparer gern aufgenommen wurden. Heute würde sich der Druck von Pfandbriefen nicht mehr lohnen, da unser Publikum verarmt ist und keine Mittel zum Ankauf solcher Papiere zur Verfügung hat. Aber die alte Form der Baugeldbeschaffung zeigt uns den Weg, den den wir beschreiten müssen, um eine Neubautätigkeit größten Stiles ins Leben zu rufen. Mein Vorschlag geht dahin, daß das Reich neben der Rentenmark eine Pfandbriefmark herausgibt( in Stücken von 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 Mark), die lediglich für Bauzwecke Verwendung finden darf. Da diese Pfandbriefmark durch die entstehenden Neubauwerte sicher gedeckt tst- ebenso sicher wie die Rentenmark durch den Grund und Boden hätten wir damit ein weiteres wertbeständiges Bahlungsmittel geschaffen. Schluß folgt. - Die freie Vereinbarung der Friedensmiete. § 19 des Reichsmietengesetzes bestimmt: Auf die nach diesem Gesetz den Vertragstellen zustehenden Rechte kann nicht verzichtet werden. Eine Vereinbarung, nach der einem Vertragsteile bei Ausübung der Rechte besondere Nachteile erwachsen isdom on onepu sollen, ist unwirksam. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf Verträge Anwendung, die unter Umgehung oder zum Zwecke der Um= gehung des Gesetzes abgeschlossen sind. Daraus geht hervor, daß Parteivereinbarungen, die einen Verzicht auf im Reichsmietengesetz eingeräumte Rechte bedeuten, nicht bindend sind, daß also derartige Vereinbarungen jederzeit widerrufen werden können. Eine Vereinbarung, daß eine Partei überhaupt darauf verzichtet, die gesetzliche Miete in Anspruch zu nehmen, trifft man höchst selten, dagegen sind sehr häufig Friedensmieten durch Parteivereinbarung zustande gekommen. In vielen Fällen, in denen 1914 nicht vermietet war oder aus sonstigen Gründen eine Friedensmiete nicht feststand oder nicht mehr zu ermitteln ist, wurde eine Miete vereinbart. In Fällen, in denen z. B. in den letzten Jahren Geschäftslokale vermietet wurden, vereinbarten die Parteien mit Rücksicht auf die geringe gesetzliche Miete als Entgelt für den Vermieter eine höhere Friedensmiete. Derartige Vereinbarungen sind zulässig. Sie hindern indes keine Partei der anderen zu erklären, daß vom nächst zulässigen gesetzlichen Kündigungstermin an die gesetzliche Miete gelten solle. Es wird nun vielfach angenommen, wenn von einer frei vereinbarten Friedensmiete die gesetzlichen Zuschläge berechnet würden, so sei das die gesetzliche Miete. Das ist nicht richtig. Anspruch auf die Bezeichnung, gesetzliche Miete hat m. E. nur eine auf Grund der gesetzlichen Vorschriften berechnete Miete, dazu gehört auch, daß die der Berechnung zu Grunde gelegte Friedensmiete der gesetzlichen Vorschrift entspricht. In dieser Beziehung bestimmt§ 2 Abs. 3: Besteht über die Höhe der Friedensmiete Streit, so ist sie auf Antrag eines Vertragteils von dem Mieteinigungsamt festzustellen. In einer ganzen Anzahl mir in letzter Zeit vorgekommener Fälle hatten die Parteien bei Inkrafttreten des Reichmietengesetzes eine Friedensmiete frei vereinbart, sei es, weil keine Friedensmiete feststand oder sei es, daß der Mieter während der Inflationszeit mit den niedrigen Mieten auf 100 Mr. mehr oder weniger Friedensmiete feinen großen Wert legte. Das wurde sofort anders, als die Goldmieten eingeführt wurden. Literarisches. Was sagt der Doktor? Zur rechten Stunde, gerade in der Zeit, in der viele Tausende in Bädern und Sommerfrischen Genesung und Erholung suchen, erscheint soeben eine Neuauflage des bekannten Werkes ,,, Was sagt der Doktor?" von Sanitätsrat Dr. Scherbel. Dieses weitverbreitete Buch ist ein„ ärztlicher Hausschatz" im besten Sinne des Wortes. Es gibt in gemeinverständlicher Darstellung einen Ueberblick über die Gesundheitspflege und Heilkunde nach den modernen wissenschaftlichen Anschauungen. 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Jch teile diese Auffassung nicht aus den eingangs angeführten Gründen, möchte aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß in allen derartigen Fällen, die vom Mieteinigungsamt festgesetzte Friedensmiete erst vom nächst zulässigen gesetzlichen Kündigungstermin der Mietberechnung zu Grunde zu legen ist. Hat z. B. ein Mieter seinem Vermieter am 1. Mai mitgeteilt, daß er die frei vereinbarte Miete nicht mehr anerkenne, diese vielmehr durch das Mieteinigungsamt festgesetzt haben wolle, so gilt die vom Mieteinigungsamt festzusetzende Miete vom 1. Juni an, wenn beim Mieten ein monatlicher Mietpreis vereinbart war, und sie gilt erst vom 1. Oktober an, wenn beim Mieten eine Jahresmiete vereinbart war ohne Rücksicht darauf, ob monatlich oder vierteljährlich die Miete gezahlt wurde. Bekanntlich werden Hausbesitzern in der Regel, bei Vermieten von Läden usw. von Reflektanten höhere Mieten geboten, um den Vermieter zum Abschluß eines möglichst langjährigen Vertrags zu bestimmen. Es ist nun vielfach vorgekommen, daß die betreffenden Mieter, nachdem sie den Laden bezogen hatten, die hohe Miete bemängelten und dann einfach erklärten, sie würden nur die gesetzliche Miete auf Grund der tatsächlich feststehenden oder der vom Mieteinigungsamt festzusetzenden Friedensmiete bezahlen. Diese Hausbesitzer sahen sich in ihrem Vertrauen getäuscht und mit Recht betrogen. Das Wesentliche aber ist, daß der Mieter ruhig seinen 5- oder 10 jährigen Vertrag abwohnen kann. Um dem vorzubeugen, fasse ich derartige Verträge in der Weise ab, daß viertel- oder halbjährliche Kündigung vereinbart wird( also Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit), daß aber der Vertrag nicht vor Ablauf der ersten 5 oder 10 Jahre nicht gekündigt werder kann, wenn der Mieter die vertragsmäßige Miete bezahlt. Im übrigen halte ich eine Bindung auf längere Jahre im Interesse des Hausbesitzers nicht für ratsam. 3glr. 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