Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. Nr. 17. N IZ ANE EN EN - und genen orzügerpfleClassen g durch HER D N. ungen platz 13 er eruf, ch mlar. ge 21. Expeouton: Südantage 21. anzeigenpreis: 5 Goldpfennig Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsbruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. für 1 mm Höhe und 44 mm Bretie; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanze gen 90 mm breit 30 Goldpfg. Samstag, den 26. April 1924 Steuern. Nachstehend 1. Die Einkommensteuervorauszahlungen. geben wir den Wortlaut der Durchführungsbestimmung des Reichsfinanzministeriums bezgl. der Einkommensteuervorauszahlungen der Handwerker bekannt, wie sie auf Grund der Verhandlungen zwischen Reichsverband des deutschen Handwerks und dem Reichsfinanzministerium erlassen worden ist.( Siehe auch Bericht in der vorigen Nummer): " Für Handwerker bemißt sich die Vorauszahlung nach den Betriebseinnahmen, von denen keinerlei Beträge, such nicht Löhne und Gehälter, abgezogen werden dürfen. Sie beträgt: a) grundsäßlich soweit nicht in nachstehendem für einzelne Handwerker besondere Bestimmungen getroffen sind 1,2 v.. der Betriebseinnahmen; b) für Bäcker, Fleischer( Metzger, Schlächter), Maurer, Schirmmacher, Seiler und Zimmerer 0,8 v. H. der Betriebseinnahmen, reine Brotbäckereien, die lediglich an Weiterveräußerer verkaufen und feine Ladengeschäfte haben, zahlen 0,6 v. H. der Betriebseinnahmen; e) für Bandagisten, Büchsenmacher, Dekorateure, Friseure ( Barbiere, Perrückenmacher), Gärtner, Konditoren, Kürschner, Messerschmiede und schleifer, Modisten( innen), Optiker, Bosamentier und Sticker, Putzmacher( innen), Schiffbauer, Schneider( innen), Schornsteinfeger, Tapezierer, Vernickler ( Galvaniseur), Wäscherei und Plätterei 2,0 v. H. der Betriebseinnahmen. Die Säße unter a und b gelten nur für Handwerker, die im wesentlichen eigenes Material verarbeiten. Handwerker, die sich überwiegend mit der Uebernahme der Be und Berarbeitung für andere, also ohne Anschaffung eigener Stoffe beschäftigen( sogenannte Lohnhandwerker, z. B. Hausschlächter) haben den zu e genannten Satz von 2,0 v. H. der Betriebsein Rahmen ohne jeden Abzug zu entrichten, soweit nicht das Finanzamt eine andere Regelung trifft( z. B. Heranziehung nach den Ueberschuß der Betriebseinnahmen über die Werbungskosten gemäß D 3 der 2. Durchführungsbestimmung vom 15. März 1924). Begriff des Handwerks: Der Begriff des Handwerks beruht auf der Handwerksmäßigen und handwerksüblichen Herstellungsweise; diese setzt voraus, daß der Inhaber des Gewerbebetriebs nicht lediglich durch Leitung des Betriebs oder durch Aufnahme von Bestellungen oder durch Verhandlungen mit Lieferern oder Kunden, sondern durch persönliche Mitarbeit, sich an der Herstellung der Arbeitserzeugnisse beteiligt. Durch die Bemugung von maschinellen Hilfsmitteln wird der Begriff des Handwerks nicht ausgeschlossen. Aus der Zugehörigkeit eines Unternehmens zur Handwerks-( Gewerbe-) Kammer wird im allgemeinen ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Einordnung des betreffenden Betriebs gewonnen werden können. 37. Jahrg. Im Interesse der Vereinfachung wird zugelassen, daß Unternehmer, die ständig mehr als 10 Personen beschäftigen, die Vorauszahlungen nach den in den ersten und zweiten Durchführungsbestimmungen für das be- und verarbettende Gewerbe( Industrie) getroffenen Anordnungen entrichten. Brotfabriken und Fleischwarenfabriken dagegen haben, gleichgültig, ob es sich um handwerksmäßige oder industrielle Betriebe handelt, stets die oben für Bäcker und Fleischer vorge sehenen Sätze zu entrichten. Zusammentreffen von Handwerk mit Einzelhandel: 1. Bei Handwerkern, für die der Satz von 2 v.. ohne Abzug der Löhne und Gehälter gilt und die gleichzeitig Betriebseinnahmen aus Einzelhandel in einem Umfange haben, der schätzungsweise 1/10 des Gesamtumsatzes übersteigt, bin ich damit einverstanden, daß 1,5 v. H. der Betriebseinnahmen ohne Abzug der Löhne und Gehälter entrichtet werden. 2. Für die übrigen Handwerker verbleibt es bei den Säßen von 1,2 bezw. 0,8 v. H.; denn bei Bemessung dieser Säße ist bereits berücksichtigt worden, daß mit dem Handwerk ein Einzelhandel im gewissen Umfange verbunden zu sein pflegt. 3. Bei Einzelhändlern, die gleichzeitig Betriebseinnahmen aus Handwerk( z. B. aus Reparaturen) in einem Umfange haben, die schätzungsweise des Gesamtumsatzes nicht übersteigt, bin ich damit einverstanden, daß die für den Einzelhandel vorgeschriebenen Sätze entrichtet werden." Die Reichstagswahl entscheidet über Leben und Sterben Deutschlands. Größte Opferwilligkeit muß von jedem Deutschnationalen gefordert werden. Der Wahlkampf verschlingt große Summen. Doppelt gibt, wer schnell gibt. Poſtscheckkonto Berlin Nr. 50482, Deutschnationale Volkspartei( Hauptgeschäftsstelle) Ferner ist angeordnet, daß eine Einkommensteuervoranmeldung ohne besondere Aufforderung abzugeben ist in allen Fällen, in denen die Brutto-( Roh=) Einkünfte im abgelaufenen Abschnitt 500 Mark überstiegen haben und zwar bei Gewerbetreibenden, die im Jahre 1922 einen Umsatz von mehr als 1,5 Millionen gehabt haben monatlich, im übrigen vierteljährlich bis zum 10. des nächsten Monats. Vordrucke hierfür sind bei den Finanzämtern erhältlich. Die vorstehenden Durchführungsbestimmungen enthalten noch mannigfache Unklarheiten wegen deren eine Aussprache mit dem Referenten im Landesfinanzamt stattgefunden hat. Vor allem wurde darauf hingewiesen, daß die angeführte Begriffs= bestimmung des Handwerksbetriebs( siehe oben) wegen der Festsetzung eines Maximialsatzes von 10 Arbeitnehmern, sowie der erforderlichen persönlichen Mitarbeit des Inhabers bei der Herstellung der Arbeitserzeugnisse zu eng gezogen ist. Des weiteren läßt der Text mehrfach zweideutige Auslegungen zu, die schließlich von einzelnen Finanzämtern gegen die Interessen der Handwerker angewandt werden können. Dem wurde entgegen gehalten, daß jeder Handwerker in der Lage sei auf Grund der obigen Durchführungsbestimmung sich den auf seine Verhältnisse zutreffenden Satz selbst zu ermitteln, seine Vorauszahlung hiernach zu leisten und gegen den evtl. Einspruch des Finanzamts entsprechende Nachweise zu liefern. Die Finanzämter sind wiederholt angewiesen mit den gewerblichen Vereinigungen in allen geeigneten Fällen Verhandlungen aufzunehmen und diese zu hören. Wir weisen die Innungen und Vereinigungen hierauf besonders hin und empfehlen in gemeinsamen Fragen und bei Meinungsverschiedenheiten, die eine Mehrheit von Berufsangehörigen betreffen, von den Verbänden aus mit dem Finanzamt zu verhandeln. Schließlich machen wir noch darauf aufmerksam, daß die Finanzämter berechtigt sind den vorauszuzahlenden Betrag eigenmächtig festzusetzen, wenn der Steuerpflichtige bis zum Ablauf der Frist eine Voranmeldung nicht abgegeben und eine genügende Vorauszahlung nicht geleistet hat. Von besonderer Wichtigkeit ist daher, daß diese Termine nicht versäumt werden. Handwerker, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, haben ebenso wie die Industrie 2% des Umsatzes abzüglich der Löhne und Gehälter voraus zu entrichten. Sie haben die Wahl statt des Abzugs der tatsächlichen Gehälter und Löhne vom Umsatz eine Pauschale von 25% abzuziehen und von 10 nur die echten Nein! F && fau Weinbrände und Edelliköre! Gfau- Likörfabrik Stammhaus gegründet 1863 Berlin 027 Wo noch nicht vertreten, handelsberechtigte, branchekundige und eingeführte VERTRETER gesucht. dem Rest 2 v. H. als Einkommensteuervorauszahlung zu entrichten( dies entspricht einem Steuersatz von 1,5% des Umsages).. Der Umstand, ob im Jahre 1922 ein Umsatz von mehr oder weniger als 1,5 Million erzielt worden ist, ist nunmehr für die Höhe des Vorauszahlungssatzes bedeutungslos und nur noch entscheidend für die Frage, ob monatlich oder vierteljährlich vorauszuzahlen ist. Die eingangs genannten ermäßigten Durchschnittssätze gelten nur für Handwerker, die ständig, d. h. im Durchschnitt weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigen. Auch für Einkommen aus Grundbesitz einschließlich des Einkommens aus der Miete und Verpachtung ( mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Einfünfte) sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu leiſten in Höhe von 10% des Ueberschusses der Einkünfte über die Werbungskosten. Der Say vermindert sich um je 1% für Ehefrau und jedes minderjährige Kind. Kinder im Alter von mehr als 17 Jahren mit eigenem Arbeitseinkommen werden hierbei nicht mitgerechnet. Ergibt sich in einem Vierteljahr bei der Vergleichung der Einkünfte aus vermietetem oder verpachtetem Grundbesitz und der entsprechenden Werbungskosten( Steuern, Unterhaltungskosten, Reparaturen, aber nicht Verbesserungen) ein Fehlbetrag, so kann dieser auf das nächste Vierteljahr übertragen werden. 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die dreimalige Ablieferungspflicht der einbehaltenen Beträge in jedem Monat wirfte seither namentlich bei geringen Summen lästig. Auf eine Vorstellung des Reichsverbands des deutschen Handwerks antwortete der Reichsfinanzminister folgendermaßen: - " In Ziffer 7 meines Runderlasses vom 8. März 1924 III C 400 betr. Steuerabzug vom Arbeitslohn( veröffentlicht im Reichssteuerblatt Seite 117) habe ich mich damit einverstanden erklärt, daß die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge, wenn sie in einem Kalendermonat für die sämtlichen bei einem Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer den Betrag von 12 Goldmark nicht übersteigen, spätestens am 5. des folgenden Kalendermonats abgeführt werden. Wenn jedoch die in einer Monatsdekate einbehaltenden Beträge allein oder zusammen mit dem für die vorhergehende Dekate noch nicht abgeführten Beträge 12 Goldmark übersteigen, so sind sie zusammen mit den etwa rückständigen Beträgen am Fälligkeitstermin für die Dekate abzuführen, in der der Betrag von 12 Goldmark überschritten wird. Hiermit dürfte den dortigen Wünschen Rechnung getragen werden." ftene die an entrich nannte zu eni Im ü Vorau schaftstreiber fomme veils [ pred den fr Körpe zeitig der 2 Voran voraus ist dar Mitun nähere Steu Falle werden Rücksto angefa 19 obiger bis zu und d bie er Forde Vorau lage. Anord erste bezw. abgela nungs brauch müffer mit de hält d Gewe das erheb m nger Perso möger # lärun 3. Die Gewerbesteuer. In Nummer 7. berichteten wir darüber, daß die Gewerbesteuer in diesem Jahre nicht mehr auf Grund der untauglichen Papiermark Steuerkapitalien erhoben werden, sondern daß ihr die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer zu Grunde gelegt werden soll. diesjährigen vorläufigen Finanzgesetz wurde die staatliche Gewerbesteuer festgesetzt auf vorläufig 80% der tatsächlichen Eintommensteuervorauszahlung. Das hessische Ministerium der Finanzen hat hierüber eine Bekanntmachung erlassen, die wir im folgenden auszugsweise wiedergeben: Die Zahlung der Abgabe( vorläufige Gewerbesteuer) hat erstmalig am 10. April 1924( Schonfrist bis zum 17. April) und soweit eine Verpflichtung hierzu besteht, gleichzeitig mit den Vorauszahlungen auf die Einkommen und Körperschaftssteuer an die hierfür zuständige Zahlstelle zu erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt haben die Gewerbetreibenden, die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer für 1924 zu leisten haben, die Abgabe mit 160 v. H. der Vorauszahlung auf die EinkommenDas Urteil der Hausfrau lautet ftets: Pfeiffer& Dillers Kaffee- Effenz ift doch der feinfe Zusatz. Der Kaffee wird mit ihr am beften und trotzdem ipari man dabei, denn fie ift am ausgiebigften. wird Ein Verfuch auch Sie überzeugen! Silberpaket 30 Pf., Dofe 40 Pf. in allen Gefchäften. geholt Steueru Abgab ent= ges). oder = die noch vor= urchd. h. ein= tung erteldes Saz Shrige enem Ergibt caus echenturen, r auf = Abvirkte Gorortete 24 ntlicht anden m sie Arbeit oldgen. jedoch oder ht abmmmen in für ( dmart tragen n wir -hr auf rhoben † die m he Ge Ein m der ie avir er) hat s zum gleich1= und rfolgen. monatKörper it 160 illers cinfte it ihr ipart aus wird äften. stener oder Körperschaftssteuer für den Monat April 1924, bezw. die anderweit zu berechnende Abgabe im doppelten Betrage zu entrichten. In gleicher Weise ist am 10. Mai von den letztgenannten Gewerbetreibenden die Abgabe im doppeltem Betrage zu entrichten( am 10. Juni und 10. Juli 1924 mit 80 v. H.) Im übrigen hat die Zahlung im gleichen Zeitpunkte wie die Vorauszahlung auf die Reichseinkommensteuer, bezw. Körperschaftssteuer und mit dieser zu erfolgen, mithin für die Gewerbetreibenden, die vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einfommen- und Körperschaftssteuer zu leisten haben, zunächst je= veils am 10. April und 10. Juli 1924 mit je 80 v. H. der ent= sprechenden Beträge. Es steht auch diesen Gewerbetreibenden frei, monatliche Zahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer zu leisten. Der Steuerschuldner hat gleichzeitig mit der Einzahlung eine Erklärung über die Höhe der Abgabe abzugeben; diese Erklärung kann mit der Voranmeldung über die Einkommen- oder Körperschaftssteuervorauszahlungen verbunden werden. Eine besondere Erklärung ist dann abzugeben, wenn der Gewerbebetrieb von mehreren Mitunternehmern( Gesellschafter, Teilhaber) betrieben wird. Zu näherer Auskunftserteilung sind die Finanzämter bereit. Steuerbescheide werden nicht ausgefertigt. I'm Falle des Zahlungsverzugs muß die Beitreibung eingeleitet werden, außerdem sind Zuschläge in Höhe von 5 v. H. des Rückstandes für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat zu entrichten." Durch die Art und Weise wie die Gewerbesteuer nach obiger Bekanntmachung nunmehr erhoben wird, wird der Umsatz bis zum Januar zurück für die Gewerbesteuer nachversteuert und der Gewerbetreibende muß wiederum eine Vorlage machen, bie er bei seinen Kalkulationen nicht berücksichtigen konnte. Die Forderung von Zahlungen in doppelter Höhe bei monatlich Borauszahlungspflichtigen hat überdies keine gesetzliche Grundlage. Die hessische Handwerkskammer hat daher gegen diese Anordnung Einspruch erhoben und darauf hingewiesen, daß als erste Zahlungstermine für die Gewerbesteuer erst der 10. Mai, bezw. der 10. Juli in Frage kommen dürfte für die Umsätze im abgelaufenen Monat bezw. Vierteljahr, da das staatliche Rechnungsjahr im April beginnt. Wenn der Staat so dringend Geld braucht, daß Mittel aus der Gewerbesteuer bereits früher fließen müssen, so hätte eine andere Regelung als die obige zusammen mit den Interessenvertretungen gesucht werden sollen. Indessen hält dieser Einspruch die einstweilige Zahlungspflicht nicht auf. Die Gemeinden sind berechtigt, Zuschläge zu der staatlichen Gewerbesteuer zu erheben. Die Stadt Darmstadt hat beschlossen, das Doppelte der staatlichen Gewerbesteuer anzufordern und erhebt jomit 160% der jeweiligen Einkommensteuervorauszahlungen. 4. Vermögensstener. Bis zum 31. April ist von allen Bersonen, die am 31. Dezember 1923 ein steuerpflichtiges Vermögen von mehr als 5000 Mr. besessen haben, eine Steuererklärung nach dem ihnen zugestellten, oder beim Finanzamt abgeholten Muster vorzulegen. Die Zusendung eines VermögensSteuererklärungs Formulars gilt als besondere Aufforderung zur Abgabe einer solchen und ist in jedem Falle zu befolgen: Mutti schmeckt der Kaffee fein! Der kann nur von Kessler sein. Der ist doch der allerbest. Schau, ich liess kein bischen Rest! Kessler's Kaffee- Essenz Fabrik KESSLER& CO. in Gelnhausen Gleichzeitig mit der Abgabe der Steuererklärung ist die Hälfte der aus dem beigegebenen Tarif zu errechnenden Steuer zu zahlen. Hierbei kommt in Anrechnung die am 28. Februar zu entrichten gewesene Vorauszahlung in Höhe des zweiten Teilbetrags der Brotversorgungsabgabe. Neberstieg diese Vorauszahlung die Hälfte des Steuerbetrags um mehr als 75 Goldmark, so ist der Unterschiedsbetrag dem Pflichtigen auf Antrag ohne Rücksicht auf den Abschluß der Veranlagung möglichst schleunig zu erstatten. Eine Steuerpflicht besteht nicht, wenn das auf volle Hundert nach unten abgerundete steuerbare Vermögen 5.000 Goldmark nicht übersteigt.. Besteht das steuerbare Vermögen hauptsächlich aus Kapitalvermögen oder aus Wohngrundstücken oder aus diesen beiden Vermögensgattungen, so wird die Vermögenssteuer a) bei Personen, die über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig, oder nicht nur vorübergehend behindert sind, ihren Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten, nicht erhoben, wenn das gesamte abgerundete steuerbare Vermögen den Betrag von 20000 Goldmark nicht übersteigt; b) bei anderen natürlichen Personen um ein Viertel ermäßigt, wenn das gesamte abgerundete steuerbare Vermögen den Betrag von 10 000 Goldmark nicht übersteigt. Dem Vermögenssteuererklärungsformular ist eine Anleitung zur Ausfüllung beigegeben, die die wesentlichen Bewertungsvorschriften enthält. Wir heben im folgenden dasjenige hervor, das dem Handwerker außer der genannten Anleitung bei der Ausfüllung seiner Erklärung zu wissen dienlich ist: Versteuert wird der Besitz in der Verfassung, in der er sich am 31. Dezember 1923 befand. Das Betriebsvermögen scheidet sich in Anlagekapital und in Betriebstapital. Die Unterscheidung ist in der Anleitung genügend er= läutert. Für die Bewertung der Anlagewerte ist der Preis maßgebend, der Ende 1913 für diese Gegen= stände gegolten hat. Für die seit der Anschaffung erfolgte Abnutzung können je nach der Lebensdauer des Objekts von diesem Preis entsprechende Beträge abgesetzt werden. Andere Wertminderungen als Abnüßungen kommen nicht in Betracht. Lediglich bei einer infolge außergewöhnlicher Verhältnisse eingetretenen weitgehenden Entwertung eines Anlageobjekts( z. B. veraltete Maschinen infolge neuer Erfindung) kann statt der angegebenen Bewertung derjenige Preis angesetzt werden, der bei einer Veräußerung am 31. Dezember 1923 zu erzielen gewesen wäre. Erfolgt ein Gewerbebetrieb im eigenen Hause des Inhabers, so sind die dem Betrieb dienende Räume dann als z u den Anlage= werten des Betriebs gehörig zu betrachten, wenn das Verhältnis des dem Betrieb dienenden Gebäudeteils zu den, anderen Zwecken dienenden Teilen ein erhebliches ist. Wird etwa mehr als eines Gebäudes zu Betriebszwecken verwendet, so gilt für diesen Teil nicht die sonstige Gebäudebewertung, sondern die Bewertung als Anlagekapital, also der Preis, der Ende 1913 für die Errichtung gegolten hätte, abzüglich jährlicher Abnutzungen seit der Erbauung, die etwa bis zu 2%, bei Betriebsgrundstücken zulässig sind. Gegenstände des Betriebskapitals außer Forderungen, Barmitteln und Wertpapieren sind einzusetzen mit dem Wert vom 31. Dezember 1923. Jst der Wert, den diese Gegenstände am 1. April 1924 gehabt haben, niedriger, so kann dieser Wert zu Grunde gelegt werden. Bei der Bewertung der Häuser ist der Wehrbeitragswert zu Grunde zu legen. Es kann Antrag gestellt werden auf Berichtigung des Wehrbeitragswerts, die den Zweck hat, Ungleichmäßigkeiten in der Belastung zu beseitigen. Eine Berichtigung hat z. B. zu erfolgen, wenn das Haus bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag nicht mit dem gewöhnlich ge= ringeren Ertragswert, sondern mit dem gemeinen Wert veranlagt war und der letztere den Ertragswert Metgegen Husten lauten und bis zum 31. Dezember 1923 nicht aufgewertet worden sind, nur mit dem in Goldmark umgerechneten Baptervon Hypotheken kaum statt. von 1913( Stichtag des Wehrbeitrags) um mehr als 10%, übersteigt. Ferner wenn wesentliche Veränderungen eingetreten sind, zu denen die allgemeine Verschlechterung des baulichen Zu-| markbetrag abzugsfähig sind. Praktisch findet also ein Abzug standes indessen nicht gehört, da sie ja berücksichtigt wird durch die Abschläge( bei Wohnhäusern 70%, bei vermieteten Gewerberäume 40% etc., siehe Anleitung). Dient ein Gebäude zu er heblichen Teilene mehreren Zwecken, so hat eine entsprechende Zerlegung des Wehrbeitragswerts zu erfolgen. An den einzelnen Teilen ist dann der entsprechende Abschlag vorzunehmen. Für die Bewertung des sonstigen Vermögens bietet die der Steuererklärung beigefügte Anleitung ausreichende Erläuterungen. Bei dem Schuldenabzug ist hervorzuheben, daß die Hypotheken, die auf Reichsmart( Papiermark) „ Der Belöftigung Juwel Heißt's von Nestle's Kindermehl. Koverte mit Aufdruck billigst Albin Klein, Gießen. Seelign bei o kandierter Korn Kaffee Der Beamte mit dem nicht übermäßig großen Gehalt freut sich, daß er nun ein gutes Kaffee- Getränk für wenig Geld für fich und seine Familie bekommt. 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