r. 21. 11. 07 en. as ster 295. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. Nr. 3/4. Expedition: Südanlage 21. Anzeigenpreis: 5 Goldpfennig Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. für 1 mm Höhe und 44 mm Bretie; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanzeigen 90 mm breit 25 Goldpfg. Samstag, den 26. Januar 1924. 37. Jahrg. Aus amtlichen Bekanntmachungen. Reichs- und Landesbehörden. Der Reichsarbeitsminister hat als Schlichter für den Bezirk Hessen Nassau, der die Provinz HessenNassau( ohne Schmalkalden und ohne die Grafschaft Schaumburg), den Kreis Wezlar und den Fcetstaat Waldeck umfasst, auf Grund der Schlichtungsverord= nung vom 30. Oftober 1923 den Gewerberat Schilling in Hanou bestellt. Vostamt Gießen, 7. 1. 24. Nach einer Verfügung des leitenden Zollausschusses fallen Pakete mit Schuhwaren, fünftlichen Farbstoffen und chemisch- pharmazeutischen Erzeugnissen bet der Ausfuhr aus dem besegten Gebiet nach dem unbesetzten Deutschland nicht mehr unter die Einheits zollgebühren für Postpakete. Das gleiche gilt für Pakete mit Schuhwaren aus dem unbesigten Deutschland nach dem beseßten Gebiet. Diese Sendungen bedürfen von sofort ab einer Einfuhrbzw. Ausfuhrbewilligung. Derartige Sendungen fönnen nur dann zur Popbeförderung angenommen werden, wenn die Einfuhi- bzw. Ausfuhr bewilligung der Sen, dung beigefügt ist. Der B. willigungsvordruck muß entweder balibar an dem Paket befestigt oder in das Pafet eingepatt sein. Im legteren Falle muß die Aufschrift den deutlichen Vermerk tragen:„ Hierin Zulaufs- bzw. Ausfuhr bewilligung." Gehören mehrere Pakete zu einer Bewilligung, so muß i de Sendung mit dem Vermerk versehen sein:" Ghört zur Ein bzw. Ausfuhr bewilligung Nr., ausgestellt in( Ort der ausstellenden Behörde) am.....( Datum)". Auf allen Sendungen muß als Leitvermeit der Ort angegeben sein, über den die Einfuhr oder Ausfuhr nach Angabe der Bewilligung erfolgen soll. Postamt Gießen, 10. 1. 24. Das wertbeständige Notgeld der Reichsbahn wird jeßt von den hufigen Post. 1chalterftellen zu allen Zahlungen außer auf Renten. markpostanweisungen und ausgenommen bei Zah. lungen im Postschickverkehr angenommen.- 8ufammenfassend wird bemerkt: Zu Einzahlungen auf Rentenmai fpoftanweisungen und im Pofischeckverkehr find nur Rentenmarkscheine und Stücke der wertbeständigen Anleihe des deutschen Reiches vom 14. Aug. 1923 daganweisungen bis zum Nennwert bon 21 Maik( fünf Dollar) zu verwenden. Zu Auszahlungen von Rentenmartpostanweisungen und Zah: lungsanweisungen können die Postanstalten, wenn fein weitbeständiges Geld zur Verfügung steht, mit Einverständnis des Zahlungsempfängers auch getoöhnlich& Papiergeld verwenden. Zu allen anderen Zahlungen fönnen außer dem vorstehend auf, geführten wertbeständigen Gelde, ReichsbanknotenGutscheine der Reichsbahndirektion Frankfurt a. Main, - - gewöhnliches nicht wertbeständiges - Notgeld der Reichsbahn, der Stadt Gießen und der Hessischen Landesbank die Gutscheine und das Notgeld jedoch nur in Scheinen von 100 Milliarden Mt. und mehr - sowie jezt auch wertbeständiges Notgeld der Reichs. bahn verwandt werden. Bet Auszahlungen der Papiergeldpoftanweisungen fann die Post in erster Linie das für den hiesigen Postverkehr zugelassene Notgeld verwenden. Das Heff. Gesamtministerium veröffentlicht unter dem 11. Januar 1924 nachstehende Verordnung über die Arbeitszeit. Vom 21. Dezember 1923. Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dez. 1923( Reichsgesetzbl. I S. 1179) verordnet die Reichsregierung nach Anhörung eines Ausschusses des Reichsrats und eines aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschusses des Reichstags vorbehaltlich einer späteren endgültigen Regelung: § 1. Die Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. Nov. 1918/17. Dezember 1918( Reichsgesetzbl. S. 1334-1436) und die Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 18. März 1919( Reichsgesetzbl. S. 315) erhalten mit den nachstehenden Aenderungen und Ergänzungen von neuem Geseßeskraft. Insbesondere darf bet den in 3 ffer I der Anordnung vom 23. Nov. 1918 und in den§§ 11 ff. der Verordnung vom 18. März 1919 bezeichneten Arbeitnehmern die regelmäßige werk. tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen die Dauer bon 8 Stunden nicht überschreiten. Jedoch kann der an einzelnen Werktagen für den Betrieb oder eine Betriebsabteilung eintretende Ausfall von Arbeitsstunden nach Anhörung der gefeßlichen Betriebsvertretung durch Mehrarbeit an den übrigen Werktagen der gleichen oder der folgenden Woche ausgeglichen werden. § 2. Für Gewerbezweige oder Gruppen von Arbeitnehmern bet denen regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbetreitschaft vorliegt fann durch Tarifvertrag oder, soweit ein solcher nicht besteht oder doch Arbeitsverhältnisse dieser Art nicht berücksichtigt durch den Reichsarbeitsminister nach Anhörung der beteiligten wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vom§ 1 Sag 2 und 3 abweichende Regelung getroffen werden. § 3. Unbeschadet der im§ 10 borgesehenen Ausnahmen dürfen die Arbeitnehmer eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretung über die im§ 1. Saz 2 und 3 vor geschriebene Höchftarbeitszeit hinaus an 30 der Wahl| zeit die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zulässig, des Arbeitgebers überlassenen Tagen im Jahre mit Mehrarbeit bis zu 2 Stunden beschäftigt werden. die endgültig entscheidet. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Kommt nachträglich eine tarifliche Regelung zustande, so tritt diese ohne weiteres an die Stelle der § 4. Die für den Gesamtbetrieb zulässige Dauer der Arbeitszeit kann nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretung für weibliche und jugendliche Arbeit- behördlichen. nehmer um höchstens 1 Stunde für männliche Arbeit. nehmer über 16 Jahre um höchstens 2 Stunden täglich in folgenden Fällen überschritten werden: 1. bei Arbeiten zur Bewachung der Betriebsanlagen, zur Reinigung und Instandhaltung, durch die der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, 2. bet Arbeiten von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebs arbeitstech. nisch abhängt, 3. bei Arbeiten zum Be- und Entladen von Schiffen im Hafen und zum Be- und Entladen sowie zum Verschieben von Eisenbahnwagen soweit die Mehe arbeit zur Vermeidung oder Beseitigung von Verfehrsstockungen oder zu Janehaltung der gesetzlichen Ladefristen notwendig ist, f 4. bei der Beaufsichtigung der vorstehend unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Arbeiten. § 5. Wird durch Tarifvertrag die Arbeitszeit über die im§ 1 Sag 2 und 3 festgesezten Grenzen ausgedehnt, so gelten für die Beschäftigung der Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag verbindlich ist, dessen Bestim mungen an Stelle der Vorschriften des§ 1. Enthält ein nicht für allgemein verbindlich erflärter Tarifvertrag Bestimmungen über die Arbeitszeit, die mit dem Sinne des öffentlich rechtlichen Arbeitnehmerschutzes, insbesondere mit der Rücksicht auf die Schußbedürftigkeit der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer unbereinbar sind, so kann die oberste Landesbehörde sie beanstanden und, wenn sie innerhalb einer von ihr festgesezten Frist nicht geändert werden, selbst Bestimmungen über die zulässige Dauer der Arbeitszeit treffen. Dies gilt auch für die im§ 2 erwähnten Tarifverträge. Sind in einem Tarifvertrage die näheren Bestimmungen über die Arbeitszeit besonderer Vereinbarung oder der Entscheidung durch besondere Stellen vorbehalten, so kann, wenn eine Vereinbarung oder Entscheidung in einer von der obersten Landesbehörde be stimmten angemessenen Frist nicht zustande kommt, die oberste Landesbehörde Bestimmungen über die zulässige Dauer der Arbeitszeit treffen, die so lange gelten, bis die Vereinbarung oder Entscheidung vorliegt. In den Fällen der Abs. 2 und 3 tritt bei Tarif verträgen, die für mehrere Länder gelten, an die Stelle der obersten Landesbehörde der Reichsarbeitsminister. Die Außnahmen der§§ 3, 4 und 10 gelten auch neben Tarifverträgen. § 6. Soweit die Arbeitszeit nicht tariflich geregelt ift, kann auf Antrag des Unternehmers für einzelne Betriebe oder Betriebsabteilungen eine vom§ 1 Sag 2 und 3 abweichende Regelung der Arbeitszeit durch den zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten oder Bergaufsichtsbeamten nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretung widerruflich zugelassen werden, sofern fie aus betriebstechnischen Gründen insbesondere bei Betriebsunterbrechungen durch Naturereignisse, Unglücksfälle oder andere unvermeidliche Störungen, oder aus allgemein wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Für den Bereich mehrerer Gewerbeaufsichtsämter oder Bergauffichtsämter sowie für ganze Gewerbezweige oder Berufe steht die gleiche Befugnis nach Anhörung der beteiligten wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der obersten Landesbehörde, für Fälle, die sich auf mehrere Länder erstrecken, dem Reichsarbeits. minister zu. Gegen den Bescheid ist, soweit er nicht von einer obersten Reichs- oder Landesbehörde erlassen ist, jeder§ 7. Eine Ueberschreitung der im§ 1 Sag 2 und 3 festgesezten Grenze auf Grund tariflicher Vereinbarungen(§ 5) oder behördlicher Zulassung(§ 6) ist für Gewerbezweige oder Gruppen von Arbeitern, die unter besonderen Gefahren für Leben oder Gesundheit arbeiten, insbesondere für Arbeiter im Steinkohlenbergbau unter Tage sowie für Arbeiter, die in außergewöhnlichem Grade der Einwirkung von Hize, giftigen Stoffen, Staub und dergleichen oder der Gefährdung durch Sprengstoffe ausgesetzt sind, nur zulässig, wenn die Ueberschreitung aus Gründen des Gemeinwohls dringend erforderlich ist oder wenn sie sich in langjähriger lebung als unbedenklich erwiesen hat und eine halbe Stunde nicht übersteigt. Der Reichsarbeitsminister bestimmt, für welche Gewerbezweige oder Gruppen von Arbeitern diese Beschränkung Plag ergreift. § 8. Jm Berabau unter Tage ist für Betriebspunkte mit einer Wärme über 28 Grad Celsius durch Tarifvertrag eine Verkürzung der Arbeitszeit zu vereinbaren. Kommt eine derariige Vereinbarung nicht. zustande so ordnet die zuständige Bergbehörde nach Anhörung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verfürzung an. Weitergehende bergpolizeiliche Bestimmungen bleiben unberührt. Jm Steinkohlenbergbau gilt als regelmäßige tägliche Arbeitszeit die Schichtzeit; sie wird gerechnet vom Beginne der Seilfahrt bei der Einfahrt bis zum Wiederbeginne bet der Ausfahrt oder vom Eintritt des einzelnen Arbeiters in das Stollen mundloch bis zu seinem Wiederaustritt.. ( Fortsetzung folgt.). Heff. Handwerkskammer. Die Linderung der Kreditnot dis Handwerks hat die bessische Handwerkskammer mehrfach beschäftigt. Nach eingehenden Berhandlungen ist die Handwerkskammer nunmehr in der Lage, für die Beschaffung von Rohstoffen, insbeson dere für die Holzversorgung Darlehen zu günstigen Bedingungen hinzugeben. Darlehensgesuche können an die hessische Handwerkskammer Darmstadt eingereicht werden. Kreisamt Gießen. Kommunalverband, 23. 1. 24. Mit Rücksicht auf die mettere ceissenkung des Mebles beträgt von beute ab der Preis eines Brotgutscheines für vier Pfund 380 Milliarden Mark. Die Ausgabe erfolgt wie seither, jeden Nachmittag von 3 bis 5 Uhr, Sentenbergstraße 7( frühere Bezirkskaffe). Stadtverwaltung Gießen. Der Oberbürgermeister, 19. 1 24. Die von mir bis zum 31. Jan. 1924 ausgestellten Handelserlaubnisscheine sind innerhalb 8 Tagen zwecks Verlängerung bet der Geschäftsstelle Afterweg 9 vorzulegen. Landgemeinde- Verwaltungen. Bürgermeisterei Nieder Bessingen, 23. 1. 24. Die Gemeindejagd wird am Samstag, den 2. Febr. 1924, vormittags 11 Uhr auf weitere sechs Jahre öffentlich meistbietend verpachtet. Der Jagdbezirk besteht aus über 600 Morgen Wald und 1300 Morgen Feld. Bürgermeisterei Benern, 26. 1. 24. Die aus etwa 300 Heftar Wald und 600,5 hektar Feld bestehende Gemeindejagd soll am Freitag, den 1. Februar 1924, nachmittags 3 Uhr, auf weitere 6 Jahre meistbietend verpachtet werden. Holzgutscheine der Staatsforftverwaltung. Mit Rücksicht auf die allgemeine Kreditnot ist die Frift, innerhalb deren bet dem Erwerb von Holzgut: scheinen 10% Nachlaß gewährt wird, vom 23. Jan. 1924 bis zum 9. Februar ds. Js. verlängert worden. Nähere Auskunft ertetlen die öffentlichen Sparkassen fowie in Darmstadt auch von jest ab die Städtische Sparkasse, Hügelstraße 22 ferner die Ausgabeftelle bet der Ministerialforftabteilung( Mathildenplatz 20, III. Stock Zimmer 116). Von sämtlich genannten Stellen sind Holzgutscheine zu erhalten. Auszerordentliche Steuer vom Gebäudeb esitz und vom Gewerbebetrieb. Wie wir hören, ist der Fälligkeitstag für die nach dem Gesetz vom 17. Ifd. Mts. zu entrichtende außer ordentliche Steuer vom Gebäudebesitz auf Grund des Artikels 2 dieses Gesezes an Stelle des 5. Februar 24 der 18. Februar 1924 festgesetzt worden. Die Steuer beträgt 15 Goldpfennig von je 100 Mark Steuerwert. Suche für meinen Sohn, 14 1/2 Jahre alt, evgl., mit gut. Volksschulbildung Stellung als Lehrling für Manufaktur- u. TextilwarenBranche für sofort oder zu Ostern, möglichst mit Pension im Hause. Schriftliche Angebote an August Mary, Eitorf( Sieg.) KK - 5. März Weiteres wird demnächst durch die Finanzämter bekannt gegeben. Eine Verlegung des Fälligkeitstages der nach dem Gesetz vom 21. ds. Mts. zu entrichtenden außer= ordentlichen Steuern vom Gewerbebetrieb 24 ist nicht in Aussicht genommen. Lettere Steuer beträgt 3 Goldpfennige von je 100 Mart Steuerwert des gewerblichen Anlage und Betriebskapitals. Nähere Bekanntmachung folgt. - Neue Bücher. Neue Novellen und Legenden ans verklungenen Zeiten. Von Geheimrat Th. Birt.( Novellenbücherei für's deutsche Haus.) 190 Seiten. Verlag von Quelle& Meyer in Leipzig 1923. Mit dieser köstlichen Sammlung von Novellen und Legenden aus verklungenen Zeiten führt uns Birt zunächst an die Stätte höchster Kultur, in das kaiserliche Rom, in das Haus des Mäcenas, des Günſtlings des Kaiser Augustus und des Gönners der Dichter Vergil und Horaz. Erschütternd ist die Geschichte von der Bluthochzeit der Danaiden. Lustig und rührend zugleich die Erzählung des Königs wider Willen", die zur Zeit Alexander des Großen spielt, während das Schicksal des Polykrates, das einst Schiller besang, von neuem tiefen Anteil erweckt. Alles ügdeswird mit Birt'scher Anmut und Grazie vorgetragen, reich schmeckt mit zierlichen Gedichten. Lager's Mein Führer Buchenbach, Bhf. Himmelreich/ Hö!! cat. Metallbetten Familien- Erholungsh. Wiesneck. Stahlmatratzen, Kinderbetten, dir. an Priv., Katalog 32N frei. Eisenmöbelfabrik, Suhl i. Thür. mit 20 Gratis- Schnitten auf großem Bogen Jab Baste für die Barfsu. 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