ende! en: ich den lch leide schon alle rauch von erleichtert chwunden, ppetit hebt tückischen .H.K.i. P. nden Dankacch.16% denen Engel 38 L. 14 n! Diarrhoe 1-, Magen-, . und viele Fallsucht krankheit, hoffnungs he genaue essen: r: Fulda. eslau. n. J etc. DT ufehler, Giessen gebeiderseits tes. B aft Verücken ender r kurze phanng Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bet obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Str. 1362. Nr. 43. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Drnd und Verlag: Albin Klein in Gießen, Perlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal Reklameze le 11 11 " 1 90 11 11 Samstag, den 25. Oftober 1924. Preisbildung im Handwerk. Bekanntlich ist vor einiger Zeit die Reichsregierung mit Maßnahmen an die Oeffentlichkeit getreten, um eine allgemeine Preissenkung zu erreichen. Diese Maßnahmen erstreckten sich auf die Senkung der Frachten, der Kohlensteuer und dergl. Leider wurde der beabsichtigte Erfolg nicht erzielt, vielmehr gingen die Lebenshaltungskosten fortgesetzt in die Höhe. Nach neueren Pressenotizen trägt sich die Reichsregierung mit der Absicht, weitere Preissenkungsmaßnahmen herbeizuführen und hat auch in diesem Sinne Verhandlungen mit den Wirtschaftsvertretungen aufgenommen. Die Stellungnahme des Handwerks zu diesen Fragen ist be= fannt. Das Handwerk ist jederzeit bereit, sich für eine gesunde Preispolitik einzusetzen, es muß aber verlangen, daß seinen berechtigten Lebensinteressen Rechnung getragen wird und die Preisabbaubewegung nicht vor den Faktoren Halt macht, die die Preisbildung im Handwerk entscheidend beeinflussen. Es hat ja den Anschein, als ob diese Frage in ein ruhigeres Fahrwasser gekommen und gegenüber den politischen Ereignissen in den Hintergrund getreten sei. Trotzdem ist es erforderlich, den Standpunkt des Handwerks zur Peisbildungsfrage immer wieder den Behörden und der Oeffentlichkeit vor Augen zu bringen, da wie in anderen Kammerbezirken auch in Hessen verschiedene untere Verwaltungsbehörden in Bekanntmachungen und Erläßen gegen die Preispolitik der Jnnungen und handwerklichen Vereinigungen Stellung nehmen. Eine Aufklärung über die Frage der Berechtigung handwerklicher Organisationen zur Preisbildung sei daher nachstehend gegeben: In der Oeffentlichkeit sind in letzter Zeit vielfach Vorwürfe gegen die Preisbildung des Handwerks gerichtet, die sich vor allem auch auf die Mitwirkung der Innungen auf diesem Gebiete durch die Festsetzung von Richtpeisen bezogen. Verursacht sind diese Angriffe zum Teil durch den Erlaß des preußischen Handelsministers vom 1. September 1924, der aber vielfach eine falsche Auslegung gefunden und in der Presse mißverständlich gekürzt wiedergegeben. Zur Klarstellung der Sachlage sei auf folgendes hingewiesen: - Sowohl die freien wie die Zwangsinnungen sind auf Grund der§§ 100, 100c, 81a und 81b der Reichsgewerbeordnung zur Festsetzung von Richtpreisen berechtigt, da diese nur den Mitgliedern zeigen sollen, welche Preise sie fordern müssen, ohne mit Verlust zu arbeiten. Die freien Innungen können außerdem auch nach Ansicht maßgebender Kommentatoren( vgl. von Landmann, Kommentar zur RGO. 6. Auflage 2. G. 43-44) ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen Beschränkungen unterwerfen, da diesen ja der Austritt aus der Jnnung frei steht. Sie unterliegen andererseits den Vorschriften der Preistreiberei- und Wuchergesetzgebung. Bei den Innungsformen gemeinsam ist das Recht, ihren Mitgliedern unlauteres Geschäftsgebahren, z. B. marktschreierische Reklame oder die öffentliche Ankündigung von nicht üblichen Gratisangeboten oder von Schleuderpreisen, welche mit dem Werte der an10 120 " 1 17 37. Jahrg. gebotenen Waren oder Leistungen in offenbarem Mißverhältnis stehen, zu verbieten. Auch die Veröffentlichung einer Unterbietung etwaiger von der Jnnung bekannt gegebenen ortsüblichen Preise für gleiche Waren und Leistungen kann sich im Einzelfall als unreell darstellen und demgemäß den Innungsmitgliedern untersagt werden. Soweit die Innungspreise nur als Richtpreise und nicht mit bindender Wirkung festgesetzt sind, können sie daher auch nicht den Vorschriften der Kartellverordnung unterliegen. Diesen grundsätzlichen Gedanken enthält bereits der Erlaß des preußischen Handelsministers vom 6. 6. 1913, und in seinem Erlaß vom 1. September 1924 betont der Minister, daß er keine Veranlassung habe, den erstgenannten Erlaß aufzuheben oder seine Grundzüge abzuändern oder etwa Aenderungen. der Innungssagungen in die Wege zu leiten. Die Tätigkeit der Innungen auf diesem Gebiet entspricht also durchaus der Rechtslage. Aber auch wirtschaftlich betrachtet, sind die Angriffe gegen das Handwerk vor allem deswegen ungerechtfertigt, weil es dem Handwerk schlechterdings unmöglich ist, schematisch wie vielfach von ihm verlangt zu den Vorfriegspreisen zurückzukehren. Das Handwerk ist durchaus bereit, nach Kräften am allgemeinen Preisabbau mitzuwirken und seine Kalkulation mit diesem Ziele immer wieder zu prüfen. Es ist aber in seiner Preisberechnung gebunden an Rohstoffpreis und Tarifvertrag; daß die allgemeine Geschäftsunkosten, insbesondere z. B. die Steuern, heute weit über Friedensstand liegen, ist hinreichend bekannt. Schließlich sollte nicht vergessen werden, daß das Handwerk heute um so schwerer um seine Existenz zu kämpfen hat, als es zu den Hauptleidtragenden der Inflation gehört und sein Betriebskapital nahezu vollständig eingebüßt hat. Zur Behebung etwa vorkommender tatsächlicher Mißstände stellt die Hessische Handwerkskammer zu Darmstadt den unteren Verwaltungsbehörden ihre Mitarbeit zu jeder Zeit zur Verfügung. Gegen die Pfuscharbeiten. Von H. Sames- Darmstadt. In einem Maße wie nie zuvor, häufen sich in den letzten Monaten allerorts die berechtigten Klagen seitens der gewerblichen Unternehmer über das Ueberhandnehmen der sog. Pfuscharbeiten im Baugewerbe. Pfuscharbeiten sind solche Arbeiten, die dem Arbeitnehmerstande angehörende, teils im Arbeitsverhältnis stehende nach Feierabend, Arbeitslose und auch beurlaubte Handwerker ausführen. Das hierzu erforderliche Material wird in der Regel von dem Auftraggeber gestellt. Das nennt diese ArGesetz die Reichsversicherungsordnung beiten, Eigenbauarbeiten; es unterscheidet solche von längerer - Sie husten nun schon wochenlang. 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Anders dagegen verhält es sich mit den Eigenbauarbeiten von kurzer Dauer, d. h. solche für die höchstens 6 Arbeitstage verwendet werden. Diese Arbeiten unterliegen der Nachweispflicht bei der Zweiganstalt der Berufsgenossenschaft bisher nicht. Wenn schon der Unternehmer längerer Bauarbeiten( wohl in den meisten Fällen) die Umsatzsteuer und die Versicherungsbeiträge für Kranfen, Invaliden- und Erwerbslosenversicherung erspart, Gewerbeund Reichseinkommensteuer aus dem Umsatz nicht zahlt und in den seltensten Fällen die Reichseinkommensteuer vom Lohn der Arbeiter abführt, so bleibt außer diesen Abgaben der Unternehmer kurzer Bauarbeiten auch noch von den Prämienleistungen an die Berufsgenossenschaft( Unfallversicherung) befreit. Diese Tatsache ruft in den Kreisen der heute um ihre Eristenz schwer fämpfenden selbständigen Baugewerbetreibenden und Handwerker berechtigten Unwillen und Mißmut hervor. Das Verlangen auf Aufhebung der bisherigen Gesetzesbestimmungen und Erfassung aller Eigenbauarbeiten wird immer brennender. Die wirtschaftliche Notlage verlangt, daß hier baldigst Abhilfe Die Baugewerks- Berufsgenossenschaften sind geschaffen wird. hierzu jedoch nicht befugt. Es kann Abhilfe nur auf dem Gesetzes= wege geschaffen werden. Nur durch Anwendung schärfster Maßnahmen kann dem Ueberhandnehmen der Pfuscharbeiten gesteuert und zur Wiedergesundung auf dem Baumarkte wesentlich beigetragen werden. Dies erkennend, hat der Vorstand der Hessen- Naussauischen Baugewerks- Berufsgenossenschaft in seiner Sigung am 23. Oftober ds. Js. beschlossen, an das Reichsversicherungsamt abermals einen Antrag zu stellen, der die Aufhebung der bisherigen Gesezesbestimmungen und Ausdehnung der Versicherungspflicht auch auf die kleinsten Eigenbauarbeiten fordert. Praktische Vorschläge über die Art der Ermittlung der Arbeiten, die Höhe und Einzug der im Verhältnis zu den verursachenden Kosten stehenden Mindestprämien, berechtigen zu der Hoffnung, daß diesem jüngsten Antrag der Erfolg an maßgebender Stelle nicht versagt werden wird. Schon jetzt sei hierzu gesagt, daß das vorhandene Aufsichtspersonal der Beufsgenossenschaft alsdann aber nicht ausreicht, um alle vorkommenden Eigenbauarbeiten restlos zu ermitteln. Die tatkräftige Unterstützung seitens der gewerblichen Unternehmer ist hierbei unentbehrlich. Ehrensache eines jeden Genossenschaftsmitgliedes muß es alsdann sein, sich alle derartige Bauarbeiten zu merken, zu überwachen und der Berufsgenossenschaft unmittelbar, oder dem techn. Aufsichtsbeamten, mitzuteilen. Wenn hier ein Jeder seine Kraft einsetzt, dann wird auch der Erfolg nicht ausbleiben. Gute Kunst für jedes Haus! Wenn der Sommer ausklingt, die Bäume ihr buntes herbstliches Gewand abstreifen, die Abende beginnen lang zu werden, mischt sich in die leise Wehmut, die das Schlafengehen der Natur in uns auslöst, schon versöhnend und zauberisch der dem Weihnachtsfeste vorausleuchtende helle Glanz. Und mit ihm erwacht in unseren Herzen immer wieder das Bedürfnis Freude zu spen= den, das so entzückende geheimnisvolle Hin und Her, das schwierige Rätselraten nach unausgesprochenen Wünschen und dabei, leider! auch meist das sorgende Abwägen der Wünsche und des Geldbeutels. Ja, ob man es nun diesmal wagen kann, den Weihnachtstisch von dem reinen Nützlichkeitsgedanken loszulösen, wieder ein gutes Buch darauf zu legen oder gar ein schönes Bild? Freilich rechnen muß man noch sehr! Aber man hat schon in den letzten Jahren immer wieder verzichten müssen und man möchte nun gar zu gern einmal wieder seiner Freude am Schönen, seiner Liebe zur Kunst sichtbaren Ausdruck verleihen. Wird da nicht mancher für einen guten Rat dankbar sein, für einen Hinweis darauf, daß die herrlichen farbigen Künstlersteinzeichnungen, wie sie z. B. der Verlag B. G. Teubner in Leipzig herausbringt, eine wertvolle und zugleich preiswerte Gabe man dente an sind? Es sind Bilder erster deutscher Meister Namen wie Hans von Volkmann, Biese, Ernst Liebemann, Sied, Hodler, Trübner von höchstem Kunstwert, Lithographien, die tatsächlich Originalgemälden entsprechen, denn der Künstler überträgt ja selbst die Zeichnung auf den Stein und überwacht den Druck. Und doch kann man ein solches Bild, je nach Größe schon für 2,50 M bis 8,- M erstehen. - Diese Künstlersteinzeichnungen sind nicht falt und seelenlos, wie noch so gut gelungene photomechanische Farbendrucke; es geht ein eigentümlicher Zauber von ihnen aus, blutwarmes Leben, ein farbenfrohes Leuchten. Das Zimmer ist anheimelnder, ist lichter geworden, wenn ein solches Bild von der Wand grüßt, wie ein liebes vertrautes Gesicht. Und dazu wird jeder etwas seinem Geschmack und Empfinden Gemäßes finden: Eine Landschaft im Blühen des Frühlings, in schneeiger Winterpracht, den heimlichen Winkel einer alten malerischen Stadt, ein Blumenstück, ein Tier- oder Genrebild. Besonders reizvoll sind auch die Friese für das Kinderzimmer, meist Märchenbilder in fröhlich leuchtenden Farben, zu denen jetzt zwei neue hinzugekommen find„ Die Wanderfahrt der drei Wichtelmännchen". Auf jedem der beiden Friese sind zwei Bilder zusammengestellt, die uns in die geheimnisvolle belebte bunte Wunderwelt des Waldes führen: Auf dem ersten der wanderfrohe Abschied vor der Fahrt und die Freuden einer wohlverdienten Rast, auf dem zweiten eine feierliche Hochzeit im Walde und ein Tanz mit den leuchtenden Blumen des Kornfeldes. Eine bunte Märchenwelt ist es, die Jung und Alt entzücken muß. Für sämtliche Bilder können auch vornehme, geschmackvolle Rahmen aus den eigenen Werkstätten des Verlages B. G. Teubner bezogen werden. Zum Schluß wollen wir noch Freunde der Schattenkunst auf K. W. Diefenbachs Schattenbilder„ Per Aspera ad Astra“ und„ Göttliche Jugend", auf die reizenden Biedermaier- Motive der Gerda Luise Schmidt hinweisen und verraten, daß über alle diese Kunstwerke ein mit etwa 200 Abbildungen ausgestatteter Katalog näheren Aufschluß erteilt, der gegen Einsendung von 85 vom Verl. B. G. Teubner, Leipzig, Poststr. 3, zu beziehen ist. Literarisches. Fridericus. Ein Kalender auf das Jahr 1925 für echtes Deutschtum und für alle Kreise, in denen der vaterländische Gedanke mit Selbstbewußtsein starke Wurzeln geschlagen hat. 112 Seiten stark mit 4 Kunstblättern. Preis: 1. Mark. Verlag Deutsche Scholle, Leipzig- Stö. 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