init 8. ung am Wir thefe chs etref= eln. Stck., issere ngen t. $ 7. g ht, ente ll ko. n Swasthatswain) sad sih? cm 15 Giessener Zeitung ( Neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig mona lich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon ytr. 1362. Nr. 12. Expedition: Südanlage 21. anzeigenpreis: 5 Goldpfennig Redaktion, Druck und Verlag: Albin icin in Gießen, Ferlagsbruderei, vorm. Keller, gegr. 1783. für 1 mm Höhe und 44 mm Brefte; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanze gen 90 mm breit 30 Goldpfg. Samstag, den 22. März 1924 37. Jahrg. Aus amtlichen Bekanntmachungen. Reichs- und Landesbehörden. Gestisches Ministerium des Innern, 10. 3. 1924. Auf Grund des§ 43 der Schor steinfegerordnung vom 4. März 1921 werden unter Aufbebung der Bekannt= machung bom 14 Nov mber 1923 die Gebühren für die Schornsteinreinigungmit Wufung vom 10. März 1924 wie folgt geregelt: 1. Die Gebühren der Schornsteinfeger betragen: 1. Für die Reinigung von fteigbaren, sogenannten deutschen Schornsteinen, die 1 Stockwerk durchlaufen 2 " " 3 " 39 4 11 " 5 " " 6. 28 23 22 0 20 Goldpfg. 25 " 30 27 35 11 40 " 45 5. 17 usw. für jedes weitere Stodwerk 0 7. Bet Inanspruchnahme außerhalb der regelmäßigen Fegeperioden steht dem Schornsteinfegermeister eine Ganggebühr zu. Diese berechnet sich nach Stunden auf der Grundlage des abgeschlossenen Lohntarifs; außerdem find die tarifmäßigen Gebühren für die Scho nsteinreinigung zu entrichten. 8. Für das Reinigen der Schornsteine zur Nachtzeit, während Ueberstunden oder an Sonn- und Feiertagen sind außer den tarifmäßigen Stundenlöhnen die doppelten Gebühren für Schornsteinreinigung usw. zu entrichten. Als Nachtstunden und U berftunden gelten die im Lohntarif festgelegten Zeiten. 9. Für das Stellen geeigneten Materials für das Ausbrennen der Schornsteine tonn der Schornfteinfeger eine Vergütung von 20 Goldpfennigen für den Schornstein berlangen. II. Ais Goldmark gilt der Gegenwert von 10/42 nord. armerikanischen Dollars. Für die Umrechnung der 2. Für die Reinigung von engen, sogen. russischen Goldmarkbeträge in Reichewährung ist der amtSchornsteinen, die 1 Stockweit durch laufen H " " 1 99 " " 1 5 " 123456 usw. für jedes weitere Stockwerk 15 Goldpfg. 20 " 25 " 30. 35 11 40 " 5 " 3. Für das Reinigen eines Schornsteinauffages bis zu 2 Meter Höhe " 10 5 Goldpfg. 10 1 über 2 4. Für das einmalige Reinigen eines engen russischen, in das Gebäude eingebauten 3 ntralheizungs-, Wäscherei, Schreinerei, Meggeret, Schmiede, Hotelfüchen-, Gastwirtschafts Schornsteins, sowie etnes russischen Bäckerei oder ähnlichen aewerblichen Zwecken dienenden Schornsteins, ohne Rücksicht auf Die Stockhöhe, 40 Goldpfg. 5. Für die Reinigung von weiten, steigbaren, in das Gebäude eingebauten Zentralheizungsschornsteinen, oder von solchen Schornsteinen, die den in der vorgenannten 3 ff.4 genannten gewerblichen Zwicken dienen, sowie von Schornsteinen für größere Feue rungen zu gewerblichen und ähnlichen Zw.den, welche in threr Höhe panz oder teilweise fretstehen, für jeden laufenden Meter 12 Golepfg. Für die Reinigung von Schornsteinen für Dampff ffelfeuerungen und Ziegeleten berechnen sich die Gebühren Nach Stunden auf der Grundlage des abgeschlos senen Lohntarifs. 6. Für das Ausbrennen der sparnannten russischen Schornsteine, einschl. der nach§ 32 der Schornsteins fegerberoidnung damit zu derbindenden Fegung, find die doppelten Gebühren zu entrichten. liche Berliner Dolarmittelfurs am Tage vor der Zahlung der Gebühren maßgebend. III. Für die Vornahme der Schornsteinreinigungen außerhalb der Gemarkung des Sizes des Schornsteinfegermeisters ist ein Zuschlag auf die nach obigen 3 bührensägen zu errechnende Zahlung von 10 Prozent zu leisten. IV. Die vorgenannten& bühren sind unter Einrechnung der Umsatzsteuer festgesetzt. Eine besondere Jnrechnungstellung der Umsatzsteuer ist daher nicht statthaft. Amtsgericht Gießen. Hell. Amtsgericht Gießen, 15. 3. 24 Jn unser Handelsregister Abt. A wurde eingetragen: Am 8 März 24 bezüglich der Firma Gebrüder Schwon in Gießen: Die Prokura des Jakob Bickhardt von Gießen ist erloschen. Dem Kaufmann Ludwig Zeder in Gießen ift Biotura erteilt. Am 11. März 1924 die Firma Lösch und Tränfner in Gießen. Gesellschafter find die Kaufleute Franz Lösch und Hans Tränkner, beide in Gießen. Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. März 1924 begonnen. Bezüglich der Firma Heinrich Tichy zu Gießen: Die Firma ist erloschen. Kreisamt Gießen. 17. 3. 1924 Die Stadt Gießen( Elektrizitätswerk) beabsichtigt, die vorhandene Labswafferk oft weiter auszubauen und für die Elektrizitätsversorgung nußbar zu machen. Es ist geplant, die bestehende Turbinenanlage des Elektrizitätswerfs zu beseitigen und an der Mündung des frgiaen Unterwassergrabens in die Bahn ein neues Krafthaus zu errichten, um eine größere Betriebswassermenge bis zu 30 Subikmeter pro Sekunde zu berarbeiten. Das alte Wehr bleibt zunächst unverändert bestehen. Pläne und Beschreibungen des neuen Unternehmens liegen 14 Tage lang auf dem Stadthaus zur Einsicht offen. Etwaige Ein wendungen find während der gleichen Frist schriftlich dort einzureichen und zu begründen. In der Gemeinde Kirch- Göns( Kreis Friedberg) ift die Maul- und Klauenseuche erloschen. Stadtverwaltung Gießen. Der Oberbürgermeister, 13. 3. 1924. Nach Mit. teilung der Landgestütsdirektion find die Landgestütsbefchäler für die Decorte Berstadt, Buzbach, Lich und Grünberg von Darmstadt abgegangen. Gas- nad Wasserwerk, 18 3. 1924. Mit dem Einbauen der Gartenwaffermeffer wird in Kürze begonnen. Steuerfreie Zuwendungen. Nach einem Eclaß des Reichsfinanzministers find Zuwendungen, die unmittelbar dem Nugen der Allgemeinheit dienen, von der Erbanfall und Schent. ungssteuer befreit. Als fteuerbefreit gelten, so schreibt das preußische Wohlfahrtsministerium, in diesem Sinne Zuwendungen, die ausschließlich zwecken der Jugend. erziehung und Volke bildung dienen. Darunter fallen insbesondere Zuwendungen zur Linderung der wirtschaftlichen Notlage von Lehrkörpern, Schülern und Studierenden, für Zwecke der Säuglings, Kinder- und Mutter fürsorge, für Zwecke der lörperlichen Ertüch tigung der Jugend( Turn- und Sportwesen). Das gleiche gilt für Anfälle an Gesellschaften, Anstalten oder Stiftungen, die die genannten Zwecke verfolgen. Die notwendigkeit der Miets[ tener in Preufzen. Wie die Expreßkorrespondenz zu der Frage der Ein führung der 25 prozentigen Mietssteuer in Preußen hört, hat die preußische Regierung beretts Verhandlungen mit den Koalitionsparteten des Landtages in dieser Frage aufgenommen. Sie legt Wert darauf, festzustellen, daß fie auf ein Kompromiß, das eine 10 prozentige Steigerung bis zu 25 Prozent zuläßt, nicht eingehen fönne, und zwar aus dem Grunde, weil die erhebliche Minderung des preußischen Anteiles an gewissen Reichs. steuern, die durch die Neuordnung auf Grund der dritten Steuernotberordnung eintritt, die Notwendigkeit der Erschließung neuer ausgiebiger Steuer quellen in fürze ster Frist mit sich bringe. Unter diesen Umständen müsse die Staatsregierung unter allen Umständen darauf dringen, das Gleichgewicht im Staatshaushalt zu schaf. fen und aufrecht zu erhalten, wozu die Mietsteuer als unbedingt notwendig bezeichnet wird. Umtausch unbenützter Fahrkarten. Seit der Inflationszeit wurden nubenükte Fahr. karten, die an der Sperre noch nicht gelocht waren, nur am Lösungstage zurückgenommen, während für jede andere Fahrkarte, die man etwa erst am nächsten Tage umtauschen wollte, ein Erstattungsantrag an das zu Alfe Reserve 1846 Winkelhausen Gartenbefizer und Pächter, decen Gäcter Wassecan. schluß haben, werden ersucht, die Anmeldung bis zum 1. April d. J. in unserem Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 3, vorzunehmen. Stadtbauamt, 17. 3. 24. Beim Stadtbauamt liegen die Unterlagen für die Vergebung der Stellung des zweispännigen Pferdefuhrwerts offen. Berdingungs termin am Montag, dem 24. März, nachm. 4 Uhr. Landgemeinde- Verwaltungen. Bürgermeisterei Treis a. d. Lda., 18. März 24. Montag, den 24. März. nachm. 4 Uhr wird ein gut genährter Simmentaler Bulie im Submissionsweg anf der Bürgermeisteret bergeben. Angebote find pro Zentner in Goldmart anzugeben. Bedingungen werden vor dem Termin bekanntgegeben. ständige Verkehrsamt gerichtet werden mußte. Dieses zeitraubende Verfahren, das überdies die Verkehrsämter ungemein belastete, scheint nach der Stabilisierung der deutschen Währung nicht mehr zeitgemäß. Um den Netsenden unnötige Kosten und Schreibereien zu ersparen. und auch zur Entlastung der Verkehrsämter, hat sich die Reichsbahnverwaltung damit einverstanden erklärt, daß unbenußte und ungelochte Fahrkarten wie früher innerhalb ihrer Geltungsdauer( d. h. also vier Lage, einschließlich Lösungstag) ohne weiteres an den Fahr fartenschaltern und in den Reisebureaus, wo sie gekauft wurden, umgetauscht werden. Nach Ablauf der Gültigfeit muß der alte Weg des Erstattungsantrages beibehalten werden, ebenso für Fahrkarten, die zwar nicht benutzt, aber bereits gelocht sind; auf diesen Karten muß der Aufsichtsbeamte des Bahnhofs die Nichtbenutzung bescheinigen, und die Fahrkarte ist mit einem furzen Erftattungsantrag, der die Gründe der Nichtbenußung angibt, an das zuständige Verkehrsamt einzu senden, das die Auszahlung unter Abzug von Verwaltungskosten durchführt. Da die Nichtbenuzung in manchen Fällen erst einwandfcet festgestellt und bei Auslands. fahrten auch die fremde Verwaltung in Anspruch ge nommen werden muß, dauert die Erledigung dieser Anträge zuweilen geraume Zeit. Die Steuerlaften der Welt. In einer schriftlichen Antwort auf eine Interpellation hat der englische Schazkanzler folgende Zusammen. stellung der. Steuerlaft pro Kopf der Bevölkerung in verschiedenen Ländern gegeben, die wir der„ Berliner Morgenzeitung" entnehmen. Danach werden gezahlt( auf Goldmark umgerechnet) in: England Frankreich Amerika. Italien Deutschland Kanada.. Neuseeland • 285,- 125,- • • 120,-- 60,- 73,- 144,- 220,- Besonders auffällig ist hierbei die an= scheinend geringe Belastung Deutschlands. Es wäre wünschenswert, daß das Reichsfinanzministe rium hierzu Stellung nimmt und feststellt, ob diese sehr bedeutsame amtliche englische Information nicht auf falschen Quellen beruht. Gültige Geldscheine. Zur Aufklärung der Unsicherheit im Publikum. Die Sanierung unseres Geldwesens bringt naturgemäß Aufrufe und Einziehungen von alten Geldzeichen mit sich, die überflüssig geworden sind oder die so flüchttg gedruckt sind, daß sie durch bessere ersetzt werden müssen. An und für sich ist die Einziehung von alten Geldzeichen gut und nüglich, weil der Kreis der gültigen Noten dadurch enger wird; aber im Augenblick beherrscht das Publikum infolge verschiedener Aufrufsmeldungen eine erhef Melt getra Berk der Ausf diesen schlie gülti wicz oder Gine ichten billion Aufc Sort 7. N nur ab n aber Reich 5. A: Ang llege: bant der i fchleu erfold R. m n: 21 es 8. 4. ut f CO est ter Der et已 讀 to ct. er ge, Jr. uft ig. be ht ten ht 20 hterhebliche Unsicherheit. Besonders baben dozu mehrere Meldungen über den Aufruf von Reichsbanknoten bei getragen, während z. B. das Eisenbahnnotgeld noch im Berkehr ist. Nichteingeweihte das find 90 Prozent der Bürgerschaft fragen fich, warum wird das zur Ausscheidung bestimmte Geld so systemlos, mal aus dieser, mal aus jener Sorte, aufgerufen; wir wissen ja schließlich überhaupt nicht mehr, was gültig oder ungültig ist. Und aus dieser Unsicherheit entsteht Verwirrung im Zahlungsverkehr, weil ängstliche Leute dies oder jenes Geld zurückweisen. Wir teilen nun mit, wie die Dinge zur Zeit liegen. Eine vor mehreren Tagen in einem Berliner Blatt erschienene Meldung vom Aufruf der Zehn- und Hundertbillionemnoten der Reichsbank it faifch; ein derartiger Aufruf tft noch nicht erfolgt. Dagegen find die beiden Sorten Fünfbillionennoten der Reichsbank vom 1. und 7. November 23, die äußerlich fast gleich sind und sich nur durch das Wasserzeichen im Papier unterscheiden, zum 5. April aufgerufen und gelten von diesem Tage ab nicht mehr als gesegliche Zahlungsmittel. Wer sie aber dann noch hat, verliert sein Geld nicht, denn die Reichsbank taucht fie noch ein ganzes Jahr lang, bts 5. April 1925, gegen gültige Noten um. Irgend welche Angst vor Verlusten ist also unbegründet. Und ebenso liegen die Dinge, wenn fünftig weitere Noten der Reichsbant zur Einziehung aufgerufen werden. Die Aufrufung der in der schlimmsten Inflationszeit schnell herausge. schleuderten und flüchtig einseitig bedruckten Noten muß erfolgen, weil sie leicht durch Fälschungen nachgeahmt u altдек 08: ges KK efer werden. Es erscheinen an ihrer Stelle neue und bessere Geldzeichen, die Reichsbank hat gerade Zehn- und Fünfzigbillionenscheine neu in den Verkehr gebracht, die sich bon den bisherigen sehr vorteilhaft durch sorgfältigen zweiseitigen Druck und andere Ausstattung unterscheiden. Der Fünfzig und der folgende Hundertbillionenschein tragen z. B. auf der Vorderseite rechts wieder einen Kopf. Daß überhaupt wieder Billionen" Scheine neu herauskommen müssen, während die Rentenmark als einheitliches Wertzeichen besser wäre, hängt wohl mit dem Umstand zusammen, daß die Rentenmartscheine in der Zahl beschränkt bleiben müssen, der tägliche Zahlungsberkehr aber weitere Noten erfordert. Die Reichsbank fann aber Goldmarknoten einstweilen noch nicht aus geben, sodaß es zunächst bei der Billion gleich Goldmart bleiben muß. Bisher ist aber, wie gesagt, bon den umlaufenden Reichsbanknoten nur der Fünfbtltonenschein zum 5. April 24 aufgerufen; alle anderen Noten gelten weiter. Gültig bleibt dagegen das Notgeld der Eisenbahn mit der Unterschrift des Ministers Deser, denn auch dies ist bisher nicht aufgerufen worden. Und gültig bleiben vor allem die Dollarschatzanweisungen und die Stücke der Goldanleihe, die ja überhaupt nicht aufgerufen werden können, sondern erst nach Jah. ren zuzüglich Zinsen zur Auszahlung kommen. Sie haben einen ganz anderen Charakter als die gewöhn= lichen Geldnoten, gelten aber mit dem auf jedem Schein bermerften Betrage als Zahlungsmittel. Lagar's Mein Führus mit 20 Gratis- Schnitten auf großem Bogen das Beste für die Larifs u. Haußschnnivveni Überall zu haben, sonst durch Nachnahme vom Waglag Co Bagne, Leipzigt. 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