Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig mona lich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. Nr. 16. Expedition: Sudanlage 21. Anzeigenprets: 5 Goldpfennig Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. für 1 mm Höhe, und 44 mm Breite; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanze gen 90 mm breit 30 Goldpfg. Samstag, den 19. April 1924 37. Jahrg. Das Volksbegehren des Bundes deutscher Mietervereine. Von G. Ziegler, Darmstadt. Das in den meiften Cageszeitungen nur unvollständig zum Abdruck gebrachte Volksbegehren verdient es, in den weifeften Kreisen bekannt zu werden. Es ist gerade zur rechten Beit gekommen, um die bausbesißer bei der bevorstehenden Reichstagswahl bei der Stimmabgabe doppelt porsichtig zu machen. Unter den 3 Kennworten: 1. 99 6 egen die 6010miete" 2. Für den Wohnungsbau" 99 3. Keine Aufmertung" 99 hat der Mieterbund seine Forderungen aufgeftellt und man kann nicht behaupten, daß sie bescheiden sind. Im grundlegenden§ 1 verlangt er, daß an Stelle des Befibrechtes die Verwaltungspflicht trefen soll.( Also, Hausbefiber, hier sieht man, welche sehr große Gefahr uns droht. Die Red.) Dem Bausbesiber soll die öffentlich- rechtliche Pflicht auferlegt werden, die Gebäude ordnungsmäßig zu verwalten und inftand zu halten. Der Hausbefiber würde damit zum Hausverwalter im Ehrenamt mit einer Menge von Laften und pflichten, jedoch ohne Rechte, eingefeßt werden. Für die Verzinsung seines Kapitals und seiner Arbeit sollen ihm ganze 10% Don der Friedensmiete zufließen. Das macht bei einem baus Don 30 000 mk, Vorkriegswert etwa 150 mk. im Jahre aus. Nach§ 3 soll die Belaffung eines Grundstücks mit Hypotheken und der Verkauf, auch der Verkauf im Weg der wangsvollstreckung, verboten oder an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. Eine Belaftung soll nur stattfinden können, wenn sie zum ömecke der Grundftücksverbesserung oder zur Förderung des auf dem Grundstück bestehenden landwirtschaftlichen, gärtnerischen, forstwirtschaftlichen, industriellen oder gewerblichen Betriebes des Eigentümers vorgenommen wird. Will 3, B. ein Bauunternehmer seine schuldenfreien Bäufer mit Hypotheken belaften, um mit dem Geld neue Häuser bauen zu können. so soll das nicht möglich sein. Für weitere Kreiſe interessant ift übrigens, daß auch landwirtschaftliche, induftrielle, gemerbliche ufm. Gebäude miteinbezogen sind, man will also reinen Cisch machen. Ouerft soll der Hausbesit ans Messer geliefert werden. Das Volksbegehren des mieterbundes bedeutet ein Vorfloß gegen jeden Befit ganz nach kommunistischem Mufter. Die Grundstücksveräußerung soll unmöglich gemacht werden, denn nach§ 4 ift die Veräußerung zu versagen, wenn wichtige öffentliche Intereffen entgegenstehen, insbesondere wenn ein unangemessener Kaufpreis bereinbart ift oder wenn die begründete Vermutung befteht, daß das Grundstück einer dem Gemeinwohl nüßlichen Verwendung entzogen oder in einer dem Gemeinwohl schädlichen Weise verwertet werden soll. Die Genehmigung soll nicht versagt werden, wenn dadurch dem Deräußerer schwerer wirtschaftlicher Schaden zugefügt würde. Die Frage, mer die Entscheidungen treffen soll, ift offen gelassen. Wer kann aber beftimmen, ob der Kaufpreis unangemessen hoch- ift? Etwa der Mieterrat? Aus welchem Grunde will man jemanden im Wege ftehen, wenn er 3. B. ein бeschäftshaus erwerben und den ihm angemessen erscheinenden Preis dafür bezahlen will? Ein solcher Kauf schädigt doch keinen Menschen. Der Mieterbund weiß aber was er damit will. Er baut vor, denn im§ 5 heißt es: Bei genehmigungspflichtigen Veräußerungen fteht der Gemeinde, in der das betreffende Grundstück liegt, ein gefeßliches Vorkaufsrecht zu. Das Uprkaufsrecht kann allgemein oder im einzelnen Falle an gemeinnüßige Vereinigungen abgetreten werden. Nach diesem Vorspiel kann der Mieferbund nicht mehr anders, er muß jest Farbe bekennen und dabei kommt an den Cag, um was es sich beim Mieferbund eigentlich dreht. Im§ 6 wird nämlich gefordert: Wenn der Vorkaufsberechtigte nicht von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen will, haf er auf Verlangen sein Vorkaufsrecht an die Raumnußer ( also die Mieter) in ihrer Gesamtheit oder einzeln abzufrefen. Damit hat der Mieterbund die Kaße aus dem Sack gelaffen. Er will seinen Leuten die Häuser in die bände spielen und hofft, weil man gegen die Hausbefiber in der Mehrheit Nach Turies Arbeit, hart und rauh, erquickt am beften Glau+1863 eut Erfau aus der Qualitäts Likors & fau- likörfabrik Berlin 027 Stammhaus gegr.1863 Wo noch nicht vertreten, handelsberechtigte, branchekundige und eingeführte VERTRETER gesucht BERLIN WAN ift, ein бeseß zu Stande zu bringen, durch das man auf gefeß-| soviel Geld aufbringen können, um die Dorkaufsrechte auch lichem Wege modernes Raubrifferfum freiben kann. Der Mieferbund weiß ganz genau, daß die Gemeinden gar nicht Die katastrophale Unrentabilität der Miethäuser ift feit Monaten Catfache und jedem verftändigen Menschen klar. Wer da hilft, diefelbe noch weiter unrentabler zu machen. verhindert wiffentlich die Behebung der Wohnungsnof und fchädigt den Staat an Steuern. Es gibt bekanntlich heute piele Miefer, die meit, meit billiger wohnen als por dem Kriege, obgleich sie das gleiche oder sogar ein größeres Einkommen haben. Im nachstehenden einen Beweis der Miethäuser- Unrentabilität. Es wurden von einem Anwesen, in dem der Eigentümer im Nebenhaus und drei Familien im parferre, 1. und 2. Stock des Vorderhauses in einer der schönsten Straßen einer größeren hessischen Stadt wohnen, im 1. Vierteljahr 1924: eingenommen an miete Mk. 94,05 Steuern von den Miefern etc. 185,55 Dom Vermieter 130,57 zusammen Mk. 410,17 mk. 316,12 54,80 zusammen mk. 370,92 mk. 410.17 370,92 99 29 99 Ausgegeben werden mußten: a) für Steuern etc. 99 • 99 " b) Reparaturen etc.( nur im Vorderhaus) 99 Wiederholung:, Einnahmen Ausgaben 29 mk. 39,25 Wo bleibt die Verzinsung des 27 000 mk. befragenden Anlagekapitales refp. die Einnahmen für die 5% igen bypothekenzinfen, die bei diesem Kapital( poll gerechnet) 337,50 mk. betragen? Das hier in Frage kommende Haus hat also in diesem Vierteljahr 298,25 Mart Unterbilanz gebracht. Wo bleiben die notwendigen Einnahmen aus dem Baus für laufende Infandseßungen und für größere Inftandiebungen? Wo bleibt die Bezahlung der vielen Arbeiten und Aufregungen, die mit einer Bausverwaltung verbunden sind? Unter folchen Verhältnissen müssen die Häuser verfallen, viele Hausbefiber werden der Armenverwaltung geradezu mif Eilfchriften zugetrieben und der Staat, der früher von den Hausbefibern als solche Einkommensteuern bekam, verliert heute diefe. Entschließung des Landesverbandes Hessischer Hausbesitzervereine am 26. März 1924. Die am 26. März 1924 versammelten Vertreter des organisierten heffischen Bausbesißes haben mit großer Entrüftung pon der Fefffeßung der Aprilmiete durch das minifterium für Arbeit und Wirtschaft Kenntnis genommen. Dem minifterium ift vor der Feffeßung die tatsächliche Höhe der Betriebskoften einwandfrei und unwiderlegt nachgemiesen worden. Wenn es froßdem die Betriebskoften niedriger feftgefeßt hat, so hat es wiffentlich den mietern einen Vorteil auf Koffen der Vermieter perschafft, da durch die unzureichende Bemessung des Bunterfaßes für die Betriebskoſten die Bausbesißer den fehlenden Betrag zulegen müssen. Die unzureichende Fefffeßung widerspricht auch der zwingenden Dorschrift des Gefeßes, das die Anpassung der Bunderfäße an die tatsächlichen Auslagen vorschreibt. Auch die Einbeziehung des Wassergeldes in die Bunderffäße läßt erkennen, daß das minifterium keinerlei Rücksicht auf billige Forderungen des Hausbesibes zu nehmen gewillt ist. Der Wegfall jeglichen Intereffes am Wasserverbrauch bedeutet bei den heutigen Verhältnissen eine große Gefahr für den Bausbesiber. Der hessische Hausbesib legt gegen die den Bausbesit empfindlich schädigende Mieffefffeßung entschieden Verwahrung ein. Die hessischen Hausbesißer lehnen es ab, pon den Miefern Steuern einzuziehen, solange die Mieffeftfeßung nicht den gefeßlichen Vorschriften entspricht. nur zu einem nennenswerten Ceil ausüben zu können. Dier will sich nun der Mieter..opfern". Literarisches. Lahntal Wanderkarten. Verlag von W. Stollfuß, Bonn. Preis 1,00 Mart. Ten Freunden des Lahntales wird es willtommen sein, daß diese Wanderkarte des Lahntales von der Quelle bis zur Mündung vor kurzem erschienen ist. Diese Wanderfarte ist in 3 Teile gegliedert und in gutem, farbigen Druck her: gestellt. Die Karten, in Umschlag geheftet, sind dem Lahnwanderer unentbehrlich. Einer der urdeutschesten Triebe ist in den letzten Jahreu machtvoll wieder erwacht: Die Lust zum Wandern. Immer größere Scharen suchen engsten Anschluß an die Natur, eine neue wahrere Lebensform. Heimatkunde, Kenntnis von Land, Leuten und Gebräuchen; das Leben und Weben in der Natur werden so erlebte Anschauung. Eine wertvolle Hilfe leisten auf diesem Gebiete die trefflichen Führer und Wanderbücher, die im Verlage von Wilh. Stollfuß in Bonn erschienen sind. Der vor kurzem erschienene Lahntalführer, mit 3 guten Karten versehen, bringt in kurzer, aber ausreichender Einführung das Wesentlichste aus Beschaffenheit und Geschichte des Lahngebietes. Von allen wichtigeren Plätzen aus sind die schönsten Wanderungen mit peinlichster Sorgfalt beschrieben. Es gehört zu den Elternpflichten, für das Wohl der Kinder zu sorgen. Dafür ist nun gesorgt, wenn das Gedeihen der Kleinen und Kleinsten durch die Ernährung mit dem altbewährten, stets zuverlässigen Nestle's Kindermehl gesichert ist. Dieses ausgezeichnete Nährmittel besteht aus reinster Gebirgstuhmilch, feinstem Rohrzucker und Weizenzwiebackpulver usw., also aus nur hochwertigen vitaminreichen Naturprodukten. 1 Originaldose Nestle's Kindermehl kostet in allen Apotheken und Drogerien usw. nur Mr. 1,50. Jalustr. 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Unter anderem heißt es: Für Betriebskosten werden 12% der Friedensmiete festgesetzt. In diesem Prozentsatz sind bie Betriebskosten enthalten, die vor Einführung des Reichsmietengesetzes ortsüblich waren und die der Hausbesitzer zu tragen hatte. So: Grundsteuer, Brandversicherung, Wassergeld, Straßenreinigung, Schornsteinfegergebühren, Haftpflichtversicherung, Treppen- und Flurbeleuchtung. Ortsüblich hatte der Hausbesitzer vor dem Krieg getragen: Grundsteuer, Brandversicherung, Kanalgebühren, Haftpflichtversicherung, Schornsteinfegergebühren und zum Teil auch das Wassergeld. Nicht ortsüblich war die Treppenbeleuchtung, die feit Menschengedenken in Gießen von dem Mieter zu besorgen war und somit auch weiterhin zu besorgen ist. Straßenreinigung und Müllabfuhr sind früher auf Kosten der Stadt besorgt worden und werden heute durch eine Erhebungsgebühr, die von den einzelnen Mietern zu tragen ist und von dem Hausbesitzer eingezogen wird, beglichen. Im Falle der Weigerung dieser Zahlung zieht die Stadt diese Gebühren von dem einzelnen Mieter selbst ein. Es kann also feine Rede davon sein, daß diese Gebühren unter die Betriebskosten fallen und müssen demnach von dem einzelnen Wohnungsinhaber entrichtet werden. Wo Wassergeld nicht in dem Mietpreis inbegriffen war und ertra entrichtet werden mußte, muß dieses auch heute bezahlt werden. Weigern sich die betreffenden Mieter diese Kosten zu tragen, so muß ein Antrag auf Erhöhung der Friedensmiete bei dem Mieteinigungsamt gestellt werden und zwar um soviel als der Durchschnittsverbrauch des Wassers an Kosten verursacht. Mit dieser Aufklärung ist zu erwarten, daß die Brandsakel zwischen Mieter und Vermieter nicht wieder von neuem aufPodert und die Vernunft Platz findet, damit der vom Gießener Mieterverein angekündigten Kriegsführung, die sich anscheinend in Form von Prozessen abspielen soll, der erforderliche Boden entzogen wird. Für den Hausbesigerverein Gießen: Launspach, 1. Vorsitzender. Aufruf! Ich bin beauftragt, die jetzige Adresse des am 24. November 1887 in Gießen geborenen Elektromonteurs ( oder Montageinspektors) Friedrich Gans zu ermitteln. Gans war im April 1922 in Liegnig, Burgstr. 39 wohnhaft und loll sich von dort auf Reisen abgemeldet haben. Im März 1910 hat er in Berlin, Calvinstc. 30 bei Schudtchen gewohnt. • Personen, welche über den Aufenthalt oder die Adresse des Fr. Gans in letzter Zeit Angaben machen können, bitte ich mir diese mitzuteilen. Auslagen werden erstattet. Justiz at Mandowski in Bandes but( Schlesien). Seelig's 173. Zuchtvieh- Auktion der Ostpreussischen Holländer Herdbuch- Gesellschaft e. V. in Königsberg i. Pr. ( Viehhof Rosenau) von ca. 260 Bullen und ca. 350 starken und jungen Kühen am 14. Mai 1924, vormittags 10 Uhr ab für weibliche Tiere am 15. Mai 1924, vormittags 9 Uhr ab für Bullen Kataloge mit Abstammung( Bullen 3 Generationen) sind für 0,50 Mark von der Herdbuch- Gesellschaft, Königsberg i. 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