ch-+ bedürfen ration oder gen Feder venn Sie band D.R.P. Befte, was ib, Nabel, den u. s. w. uchleidende zu sprechen , Samstag, on 8-1 Uhr I Kobel. Spezial. - Stuttgart, .46 a. Bhf. Frauen ndes bietet eichten Ver. prakt. Wirt titels Haus- u. Grundbesitzer- Zeitung für Hessen u. Hessen- Nassau Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Str. 1362. Nr. 33. ein erdienst von Ein Stüd en Einsend. Mt. 2,- ndung Geld e, Dresden, ter- Str. 2. Ibetten catzen, Kin direkt an atalog 32N nöbelfabrik. i. Thür. hmachalten koschüre Nr.7 go Caro, b. H., edenau 101. iche Auslän viele vermö sche Damen täten, Besitz chen Heirat enlos.Herren e Vermög Berlin 113, chestr. 48. ng pzig eich. ang ain, amt. Expedition: Sfidanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsbruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Betttzelle, Auswärts 30 Goldpfg. " 11 " 1 " 90 " 1 Lokal Reklameze le Samstag, den 16. August 1924 Auch die Vereine der Wohnungsuchenden fordern Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft. In den verschiedensten Städten ist eine mächtige Bewegung unter den Wohnungsuchenden entstanden. In Hamburg, Magdeburg, Nürnberg und anderen Städten sind bereits Vereine gebildet, deren Ziele sich auf die Aufhebung der Zwangs= wirtschaft im Wohnungswesen erstrecken. Wir bringen nachstehend eine Entschließung des Vereins der Wohnungsuchenden in Magdeburg zum Abdruck, aus der hervorgeht, daß man die richtigen Ursachen der immer katastrophaler werdenden Lage erfaßt hat und gesonnen ist, sie zu beseitigen. ,, Die Hunderttausende von Wohnungsuchenden im Reiche, die den Kern des deutschen Volkes ausmachen und die berufen sind, das Deutsche Reich wieder aufzubauen, haben nach der Verfassung Anspruch auf eine Wohnung; sie haben ferner Anspruch auf die Freizügigkeit innerhalb des Reiches. Der erste Anspruch wird weder erfüllt noch gewährleistet, der lektere ist praktisch unterbunden und dadurch illusorisch ge macht. Diese verbrieften Rechte wurden und werden von den durch die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungswesens geschaffenen Institutionen, die mit früher ungeahnten und nie dagewesenen Rechten ausgestattet worden sind, vernichtet. Es wird dadurch die Lebensmöglichkeit der Wohnung suchenden in diesen an sich schon äußerst schweren Zeiten bis zur Unerträglichkeit beschränkt. Um die produktiven Kräfte unseres Volkes wieder voll zur Entfaltung zu bringen, ist es notwendig, daß jeder Deutsche, so wie früher, sich seine Wohnung selbst suchen und wählen kann. Durch den ungeheuren Druck der Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungswesens ist eine Unsicherheit in der Herstellung von Mietshäusern hervorgerufen. Dieser Druck hat Jowohl das Unternehmertum, als auch das private Kapital, welches berufen und allein fähig ist, dem Wohnungsbedürfnis des Volkes Rechnung zu tragen, ausgeschaltet, und dadurch ist das Wohnungswesen dauernd gefährdet und das Wohnungselend wird eine dauernde Geißel des deutschen Volkes werden. Der Verfall und der Untergang zahlreicher Mietshäuser ist heute schon Tatsache. Die Erfahrung der letzten Jahre mit der Zwangswirtschaft und deren Organen haben bewiesen, daß durch die Zwangswirtschaft im Wohnungswesen dem Wohnbedürfnis des deutschen Volkes nicht Genüge geleistet werden kann. Darum ist an deren Stelle wieder die freie Wirtschaft zu setzen, die in der Vorkriegszeit den Beweis erbracht hat, daß ste die Erstellung und Unterhaltung genügenden Wohnraums fichern konnte und die auch diese Sicherung in der Zukunft verbürgt. Das Vertrauen in eine gerechte und unparteiische Behandlung der Wohnungsuchenden und der Vermieter, denen der Besitz und die Verwaltung der Häuser durch die Zwangswirtschaft verleidet wurde, ist erschüttert. Aus diesem Grunde 10 120 11 37. Jahrg. ist bereits ein großer Teil des deutschen Hausbesizes in ausländische Hände übergegangen und das deutsche Nationalvermögen vermindert worden. Die Wohnungsämter haben durch ihr langsames bureaufratisches Eingreifen die sofortige Besetzung leergewordenen Wohnraumes vielfach verzögert oder ganz verhindert; es stimmt bedenklich, daß verschiedentlich Korruptionserscheinungen zutage getreten und aufgedeckt worden sind. Die Wohnungsämter leisten und können nach Lage der Sache nur unproduktive Arbeit leisten; die Kosten für ihre Unterhaltung, die in die Millionen Goldmark gehen, konnten und können besser für Wohnungsneubauten verwandt werden. Das Bedenklichste ist die Erscheinung, die in allen Großstädten des Reiches, hervorgetreten ist, daß die Wohnungsämter Ausländern Wohnung zuweisen oder sie darin dulden, wenn sie Geldzuweisungen dafür einheimsen können; durch diese Praxis ist ein verwerflicher Wohnungsschacher großgezogen worden, der das deutsche Volk in seinen berechtigten Belangen schädigt und den Ausländern gegenüber zurücksetzt. Dieses Verfahren der Wohnungsämter ist unter allen Umständen auszurotten. Die Mieteinigungsämter haben durch ihre bisherige Spruchpraxis gezeigt, daß sie ihre Aufgabe, die darin bestehen sollte, Differenzen zwischen den Parteien auszugleichen oder zu schlichten, nicht erfüllt haben. Das Gegenteil ist oft erreicht worden: statt versöhnend zu wirken, haben sie das Mietverhältnis unerquicklich gestaltet. Aus einer gemeinnützigen Einrichtung, wie sie ursprünglich gedacht war, ist ein fostspieliges Instrument geworden. Aus allen diesen Gründen verlangt die heutige Versammlung die sofortige Beseitigung der gegenwärtigen Zustände im Wohnungswesen durch Aufhebung der Zwangswirtschaft und Rückkehr zur altbewährten freien Wirtschaft. Die Wohnungsuchenden erblicken hierin die einzige Möglichkeit, ihr stark gefährdetes Familienleben und Familienglück in geeigneten Wohnräumen zu finden." Die Steuerinflation. Von G. Ziegler, Darmstadt. Geldwesen und Staatsfinanzen stehen in engstem Zusammenhang. Die Währungskatastrophe des letzten Jahres hat auf unser Finanz- und Steuerwesen einen verhängnisvollen Einfluß ausgeübt. Die Währungsinflation hat eine Steuerinflation mit sich gebracht, die in ihren Auswirkungen nicht minder zerstörend auf unsere Wirtschaft einwirkt, wie die Geldinflation. Nestle s Kindermehl, das gib Deinem Kind, haft du es lieb! - Die Stillegung der Notenpresse im Herbst des vergangenen Jahres und die Stabilisierung der Währung hat eine außer ordentliche Zahlungsmittelknappheit und eine Krisis für Industrie und Handel im Gefolge gehabt. Dieselbe Erscheinung hat sich bei Reichs-, Staats- und Gemeindeverwaltungen gezeigt. Auch hier brachte die Umstellung der Währung eine starke Anspannung der öffentlichen Kassen mit sich, die um so fühlbarer wurde, da auf der einen Seite die Verwaltungen auf den Großbetrieb der Inflationszeit mit wesentlich verstärktem Personal eingestellt waren, der die Kassen über Gebühr belastete, und auf der anderen Seite eine Reihe von Einnahmequellen mit der Umstellung der Währung ganz oder teilweise versiegt waren. Diese Finanzkalamität führte zu dem bekannten Ermächtigungsgesetz, das geschaffen wurde, um dem Reich aus der Finanznot herauszuhelfen. Innerhalb kurzer Frist förderte diese kleine Gesetzgebungsmaschine nicht weniger als 3 Steuergesetze-- die bekannten Steuernotverordnungen zu Tage, die neben den bestehenden Steuergesehen die notwendigen Gelder aus dem Volk herausholen sollten, um die Staatsmaschine im Gang zu halten. Dicse außerordentliche Anspannung der Steuerschraube zu einer Zeit, als das Wirtschaftsleben darniederlag, hat berechtigten Unmut und Empörung in den weitesten Kreisen des Volkes her orgerufen, wozu noch wesentlich der Umstand mit beitrug, daß die neuen Steuern vielfach auf Grundsätzen aufgebaut waren, die auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen keinerlei Rücksicht nahmen. Es mag zugegeben werden, daß die Zwangslage, in der sich Reich und Länder befanden, nicht gestattete, die Steuerlasten in der Kürze der Zeit so zu verteilen, wie das unter normalen Verhältnissen verlangt werden muß. Das darf aber nicht abhalten, an der Verbesserung und Vereinfachung des zweifellos ungerecht wirkenden Steuersystems zu arbeiten und in kürzester Frist zu einem einfachen und übersichtlichen Steuersystem, aufgebaut auf dem be= währten Vorbild der Vorkriegszeit, zurückzukehren. Allenthalben haben die Wirtschaftsverbände, vielfach unter Führung der Hausbesitzervereine, gegen den derzeitigen Besteuerungsmodus Stellung genommen. Die Behörden werden nicht umhin können, diesen Tundgebungen des Volkes Beachtung zu schenken und den gestellten Forderungen Rechnung zu tragen. Die nachstehende Zusammenstellung zeigt, welche Lasten heute auf den Schultern des deutschen Volkes ruhen. Ohne Kommentar wird jeder bei Durchsicht dieser reichhaltigen Steuerkarte zu der Ueberzeugung kommen, daß hier unbedingt Wandel eintreten und daß die Reformierung unseres Steuersystems eine der wichtigsten Aufgaben unserer Regierung bilden muß. Der Reichsgoldetat von 1924 verzeichnet folgende Steuerarten: A. Befiz- und Verkehrssteuern: a) fortlaufende Steuern: Einkommensteuer a) aus Lohnabzügen b) Steuerabzug vom Kapitalertrag c) andere Körperschaftssteuer Vermögenssteuer nebsi Zuschlag Erbschaftssteuer Umsatzsteuer a) allgemeine b) erhöhte Grunderwerbssteuer Kapitalverkehrssteuer a) Gesellschaftssteuer b) Wertpapiersteuer c) Börsenumsatzsteuer d) Aufsichtsratssteuer Börsensteuer a) Börsenbesuchersteuer b) Börsenzulassungssteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungssteuer Rennwett und Lotteriesteuer a) Totalisatorsteuer b) Andere Rennwettsteuern c) Lotteriesteuer d) Wechselsteuer Beförderungssteuer a) Personenbeförderung b) Güterbeförderung b) einmalige Steuern: Rhein und Ruhr- Abgabe a) von Einkommensteuerpflichtigen b) von Körperschaftssteuerpflichtigen c) von Kraftfahrzeugsteuerpflichtigen Betriebsabgabe a) Arbeitgeberabgabe b) Landabgabe Steuer zum Geldentwertungsausgleich bei Schuldverschreibungen; B. Zölle und Verbrauchssteuern: Zölle Tabaksteuer( Tabaksteuer und Tabakersazstoffabgabe) Biersteuer Weinsteuer Aus dem Branntweinmonopol Essigsäuresteuer Zuckersteuer Salzsteuer Zündwarensteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Statistische Gebühr Aus dem Süßstoffmonopol. Der Finanzbedarf des Hessischen Staates wird neben der Beteiligung an den Reichssteuern mit folgenden Steuern befriedigt: Grundsteuer Gewerbesteuer Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz( Ersatz der Mietzinssteuer) Stempel Hundesteuer wonnen lichkeite Zustand Gesetzes seien m stand n räume derartig 1. Juli mungen wendi E Die neuen V werden bilden E Hausbef Besitz ein find. M Die In des Wo Lol ralversam Vorsitzen licher W Ermächti den Kom Recht, E Die Bed zeit ger die auf Zuschlag zur Grunderwerbssteuer Wandergewerbesteuer. sen, bü Der Voranschlag der Stadt Darmstadt zählt folgende Steuern auf: auf, ohne den. W Grunderwerbssteuer Gemeindegrundsteuer Gemeindegewerbesteuer Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz Vergnügungssteuer Fremdensteuer Wohnungslurussteuer Steuer von Bars, Dielen und anderen Lokalen Hundesteuer. Außerdem erhebt auch der Kreis eine Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz und eine Steuer auf Grundbesitz und Gewerbe. Wer an Hand dieser Liste sich ausrechnen will, wie viel Steuern er von seinem Einkommen ungefähr zu zahlen hat, wird zu einem nie geahnten Ergebnis kommen. Es handelt sich um rund 40 Steuerarten, von denen einzelne, wie die Grund- und Grunderwerbssteuern, von zwei und drei Stellen erhoben werden. Wenn man in Betracht zieht, welche Arbeit durch die Veranlagung, Erledigung von Reklamationen, Gänge und Buchungen dem Steuerpflichtigen wie auch der Behörde erwachsen, wird zu der Ueberzeugung kommen, daß bei einzelnen Steuern sich die Erhebung nicht lohnt, da die Verwaltungsarbeit den Steuereingang restlos verschlingt. Neubauten im Sinne des Reichsmieten und des Mieterschutzgesetzes. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle gelten als Neubauten im Sinne des Reichsmietengesetzes auch Räumlichkeiten, die durch bauliche Veränderungen, und zwar Umban, insbesondere Treppenverlegung und Aufführung neuer Zwischenwände, aus einem ursprünglich großen Raum( Fabriksaal) ge Vorschlag Zu 37 941.Gebäude wovon 6 412 M Nur in Ori verschreie) eben der ern ber Mietfolgende uer vom siz und vie viel len hat, einzelne, and drei Die Ver e und örde er inzelnen gsarbeit wonnen und zu Bürozweden verwendet werden. Diese Räumlichkeiten seien als etwas Neugeschaffenes und von dem früheren Zustand wesentlich Verschiedenes, also als Neubau im Sinne des Gesetzes, anzusehen. Durch Umbau des einen früheren Raumes seien mehrere neue Räume entstanden, die ihrem baulichen Zustand nach dazu geeignet seien, durch Verwendung als Wohnräume zur Erleichterung der Wohnungsnot beizutragen. Auf derartige neugeschaffene Räume finden, falls sie erst nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind, also auch die Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes vom 1. Juni 1923 feine Anwendung. Bedingungsweise freie Wohnungsvermietung. Die Stadt Dortmund geht in der Wohnungszuteilung einen neuen Weg, der als nachahmenswert anderen Städten empfohlen werden kann, da er den Uebergang zum normalen Zustand bilden kann. Wohnungen bis zu 3 Zimmern können von den Hausbefizern an solche Personen frei vermietet werden, die im Besitz einer vom Wohnungsamt ausgestellten Dringlichkeitskarte find. Man hat bis jetzt über 800 derartiger Karten ausgestellt. Die Inhaber können in Wohnungen, die sie ohne Mitwirkung des Wohnungsamtes mieten können. einziehen. Verbände und Vereine. Der Lollar. Am 3. August fand eine außerordentliche Generalversammlung des Hausbefizervereins Lollar statt. Vorsitzende Geißler erläuterte eingehend in leichtverständlicher Weise die Steuergesetzgebung seit dem Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes. Die dritte Steuernotverordnung gibt den Kommunen ebenso wie dem Reich und den Einzelstaaten das Recht, Sondersteuern zur Deckung ihrer Bedürfnisse zu erheben. Die Bedürfnisse der Gemeinden sind gegenüber der Vorkriegszeit gewaltig gestiegen. Abgesehen von den Personalkosten, die auf Befehl von oben nach Schema F behandelt werden müssen, bürdet man den Gemeinden früher nicht gekannte Lasten auf, ohne daß ihnen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Wer die Mittel in Lollar aufbringen soll, zeigt folgender Vorschlag des Kreisamtes Gießen. Zu einem ungedeckten Umlagebedarf für 1924 von rund Mark sollen beitragen: 37 941. das Gewerbe die Landwirtschaft der Gebäudebesitz Gebäudebesig als Sondersteuer v. beb. 4 500 Mark 5 600 Mark 6 800 Mark Grundbesitz 27 412 Mart, wovon jedoch schon vom Kreisamt mit einem Ausfall von 6412 Mark im voraus gerechnet wird. Beim Waschen kommst Du leicht zum Ziel, nimmst Du nichts andres als Persil Diese Vorschlagsäge wurden glücklicherweise schon von der Finanzkommission des Gemeinderats abgelehnt Hierauf ist vom Kreisamt ein zweites Schema eingegangen, das, soweit es den Hausbesiz betrifft, keine große Aenderung erfahren hat. Mit aller Schärfe muß gegen solch ungerechte Verteilung der öffentlichen Lasten Front gemacht werden. Als Protest gegen die von der Gemeinde vorgesehenen einseitigen Besteuerung des Hausbesizes wurde eine entspre chende Eingabe an den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Literarisches. In der neuesten Nummer 4145 der„ Ilustrierten 3eitung"( J. J. Weber, Leipzig) finden Goethefreunde eine bisher noch unveröffentlichte Silhouette des Dichters aus der Darmstädter Zeit. Eine buntfarbige Wiedergabe hat in gleicher Nummer in mustergültiger Weise das Gemälde„ Bauernschänke in Alt- Holland" von Adriaen van Ostade gefunden. Die deutsche Städtekultur berücksichtigt ein Tableau„ Deutsche Rathäuser". Für die Frauenwelt bringt das Heft das Neueste der amerikanischen Mode. Außerdem haben, wie immer, alle wichtigen aktuellen Ereignisse im In- und Ausland gebührende Berücksichtigung gefunden. = Die ,, Uebersee Post" Leipzig gibt neuerdings unter dem Titel:„ Rundschau der Wirtschaft und Technik des Auslandes" monatlich eine Sonder- Ausgabe heraus, die die deutschen Exporteure und Industriellen über die neuesten und wichtigsten Vorgänge in der Wirtschaft und Technik des gesamten Auslandes schnell und umfassend informieren soll. Im August- Heft wird an erster Stelle die Umwälzung der Zahlungsbedingungen im Export erörtert. 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