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Die auf Grund des Reichsmietengesetzes allmonatlich festzusetzende gesetzliche Miete setzt sich zusammen aus Betriebstosten, laufenden und großen Instandsehungskosten. Unter Betriebskosten sind zu verstehen, die für das Haus zu entrichtenden Steuern, öffentlichen Abgaben, Versicherungsgebühren( Haftpflicht- und Wasserschadenversicherung), Verwaltungskosten und ähnliche Unkosten. Zu den öffentlichen Abgaben gehören u. a. städtische Straßenreinigungs-, Müllabfuhr- und Kanalgebühren, Wassergeld, Kaminfegergebühren, Brandversicherungsbeiträge. Als Betriebskosten gelten auch etwaige Kosten für die Abortgrubenentleerung. Alle diese Unkosten müssen, wenn nicht ihre Umlegung auf die Mieter gestattet ist, in voller Höhe in dem Satz für die Betriebskosten enthalten sein. Der eingehende Betrag muß also die Ausgaben decken. Der Zuschlag für die Verwaltungsarbeit des Hausbesizers beträgt 3. 3t. 5 Prozent der Friedensmiete. Die laufenden Instandsehungskostenzuschläge sollen der laufenden Unterhaltung des Hauses im Aeußern und im Innern dienen. Sie betragen in Hessen 3. 3t. 12 Prozent der Friedensmiete. Der Zuschlag für große Instandsetzungsarbeiten beträgt 3. 3t. 8 Prozent. Ueber den Unterschied zwischen laufenden und großen Instandsetzungsarbeiten bezw. über die Zugehörigkeit der einzelnen Arbeiten zu der einen oder anderen Kategorie herrscht allseits noch Unklarheit. Das Reichsmietenge= setz selbst führt nur einige Beispiele an, um einen Fingerzeig zu geben, welche Arten von Arbeiten als große Instandsetzungen zu gelten haben. Für den Fachmann, aber erst recht für den Laien ist es oft nicht leicht, eine genaue Grenze zu ziehen, und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Da nähere Erläuterungen auch von der Landesregierung nicht gegeben sind, haben teilweise die Städte diese Lücke ausgefüllt und entsprechende Anordnungen erlassen. Als eine der besten Arbeiten auf diesem Gebiet ist soweit ich Vergleiche anstellen konnte - - die Anordnung der Stadt Darmstadt vom 23. September 1922 anzusehen. Die darin gegebenen Erläuterungen sind unverkennbar auf praktische Erfahrung gegründet. Danach sind zu den laufenden Instandsetzungen zu rechnen: Sämtliche inneren Unterhaltungsarbeiten des ganzen Gebäudes, ebenso kleinere Reparaturen der Dächer, der Dachrinnen, der Abfallrohre, der Fenster, der Einfriedigung, an Wasser- und Gasleitungen, an Abortanlagen und der Entwässerung, an Herden und Defen, soweit sie Eigentum des Hausbesitzers sind, ferner die Reparatur der elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen mit Ausnahme der Beleuch= tungskörper. Nicht zu den laufenden Instandsetzungsarbeiten gehören: Das Ausputzen, Verkitten und Schwärzen der Defen und Herde, das Einsehen neuer Fensterscheiben anstelle der während der Mietzeit schuldhaft zerbrochenen Scheiben, ferner die Kosten für zerbrochene oder verlorene Schlüssel und alles, 10 120 " 1 17 37. Jahrg. was durch Vernachlässigung oder Schuld der Bewohner verdorben worden ist. Ferner gehört nicht zu den laufenden Unterhaltungskosten die Unterhaltung von Gärten. Jm Zweifelsfalle, ob eine Arbeit als große oder laufende Instandsetzungsarbeit anzusehen ist, entscheidet auf Antrag eines Vertragsteiles der städtische Instandsetzungsausschuß. Zu den großen Instandsegungsarbeiten gehören: Die vollständige Erneuerung oder das Umdecken der Dächer, Erneuerung der Dachrinnen und Abfallrohre, der Neuverputz und Anstrich des Hauses im Aeußeren und die damit verbundenen Maurer-, Zimmerer-, Klempner-, Schreiner- und Weißbinderarbeiten, die Erneuerung der Schornsteinköpfe, die Neuherrichtung des ganzen Treppenhauses, das Verkitten und Anstreichen sämtlicher Fenster und Läden, sowie die Erneuerung derselben, die Erneuerung der Heizungsanlage bei Sammelheizung und Warmwasserversorgung, alle Kanal- und Grubenarbeiten, die Beseitigung unterirdischer Rohrbrüche, die Freimachung verstopfter oder verwurzelter Kanalrohre, die Erneuerung von Klosettschüsseln, Spülkästen, Waschkesseln, Rauchregulatoren, Ausgußbecken, Wassersteinen, Sinkkasten usw. Erd- und Pflasterarbeiten, die zur Erhaltung des gan= zen Gebäudes notwendig sind, die Erneuerung der Herde und Defen, die Erneuerung von Gas-, Wasser-, elektrischen Klingelleitungen, die Beseitigung von Hausschwamm, die Erneuerung von Balfenanlagen und Fußböden, die Erneuerung der Schindel-, Bretter- oder Ziegelbekleidung der Außenwände, die Erneuerung der Blizableiter, die Erneuerung der Fußsteigbeläge, die Erneuerung der Einfriedigung, der Hofbefestigung, der Waschpfähle, die Neuanlage des Bleichrasens, Sil Das prachtvollste Schneeweiß zeigt jede Wäsche, die mit Sil behandelt ist. SIL Henkel's beliebtes Bleich- und Waschmittel als Zusatz zur Seifenlauge gebraucht, ersetzt die umständliche Rasenbleiche. OHNE CHLOR sowie alle größeren Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmererund Schreinerarbeiten, die zur Erhaltung des ganzen AnweJens notwendig sind. Es gehören ferner hierher: Rückständige laufende Instandsetzungsarbeiten, wenn ihre Vornahme zur ordnungsmäßigen Erhaltung des Hauses in seinem Gesamtbestand unverzüglich erforderlich ist( angehäufte Ausbesserungsarbeiten oder Sammelarbeiten), unter der Voraussetzung, daß ein Verschulden des Vermieters an der Anhäufung solcher Arbeiten nicht nachgewiesen werden kann. Für diese beiden Kategorien von Arbeiten ist ein Betrag vorgesehen, der 20 Prozent( 12 und 8 Prozent) der Friedensmiete ausmacht. Bei normalem Zustand der Häuser und Wohnungen konnte man mit diesem Betrag wohl auskommen. Zur Zeit ist das jedoch nicht möglich. Die Häuser wie die Wohnungen sind infolge der jahrelangen künstlichen Niedrighaltung der Mieten in verwahrlostem Zustand. Früher konnte sich der Hausbesitzer die Arbeiten einteilen, in dem einen Jahr ein Zimmer, im anderen Jahr die Küche herrichten lassen, heute drängt jeder einzelne Mieter auf Instandsetzung oft der ganzen Wohnung. Bei den größeren Mieteinnahmen vor dem Krieg war der Hausbesitzer auch in der Lage, sich einen Reservefonds zu bilden, aber auch schon aus den laufenden Mieteinnahmen fonnte er notwendige größere Instandsetzungen ausführen las= sen. Da die Barvermögen der Hausbesitzer der Inflation zum Opfer gefallen sind, aus den erst seit kurzem in wertbeständigem Gelde bezahlten Mieten eine Ansammlung größerer Mittel na= turgemäß nicht möglich war, so kann die Instandsetzung der Häuser und Wohnungen nur langsam nach Maßgabe der eingehenden Mittel vor sich gehen. Hierbei ist aber weiter noch zu beachten, daß die Instandsetzungskosten mindestens 50 Prozent über den Friedenssäten liegen, was eine Verminderung der Leistungsfähigkeit um ein Drittel gegenüber 1914 be= deutet. " Wie aus der obigen Liste hervorgeht, zählen zu den laufenden Instandsetzungen Reparaturen am Haus und in den Wohnungen. Die laufenden Instandsetzungskostenzuschläge werden aber fälschlicherweise meist aus Unkenntnis nicht nur von Mietern, sondern auch von Hausbesitzern viel= fach als„, innere" Instandsetzungskostenzuschläge bezeichnet. Eine solche Bezeichnung, wenn sie richtig wäre, hätte zur Folge, daß der Zuschlag von 12 Prozent für die Instandhaltung der Wohnungen bestimmt sei. Auf Grund dieser falschen Bezeichnung haben viele Hausbesitzer mit ihren Mietern Abkommen dahingehend getroffen, daß die Mieter die Instandhaltung der Wohnung selbst übernehmen und dafür den Prozentsatz für laufende Reparaturen( 12 Prozent) an der Miete kürzen, sodaß also der Mieter statt z. B. 40 Prozent nur 28 Prozent der Friedensmiete zu zahlen hat. An sich ist eine solche Vereinbarung nur zu empfehlen, wenn es sich um Mieter handelt, die auch tatsächlich ihre Wohnung in gutem Zustand erhalten. Doch darf allein für die Wohnung nicht der ganze laufende Instandsetzungskostenzuschlag in Anspruch genommen werden, da sonst dem Hausbesitzer nichts mehr verbleibt, wovon er die laufenden Instandsetzungen außerhalb der Wohnungen be= streiten kann. Zweckmäßig läßt man eine Teilung des Zuschlags eintreten in der Weise, daß die Hälfte( 6 Prozent) für die Wohnung und die andere Hälfte für die laufenden Arbeiten außerhalb der Wohnungen( kleine Dach- und Dachrinnenreparaturen, Hausschellenanlage usw.) reserviert. Nur in besonders gelagerten Fällen, besonders da, wo es sich um ein Haus in gutem äußeren Zustand handelt, kann man den Anteil für die Wohnung bis zu höchstens 8 Prozent bemessen. In Anbetracht des verhältnismäßig niedrigen Gesamtzuschlages ist dieser Satz als reichlich anzusehen schon im Hinblick auf Preu ßen, wo für die sog. Schönheitsreparaturen nur 4 Prozent der Friedensmiete vorgesehen sind. Es liegt Veranlassung vor, ganz besonders darauf hinzuweisen, daß die Prozentsätze stets von der Friedensmiete zu berechnen sind und nicht von der jeweils gezahlten gesetzlichen Miete. Ich habe wiederholt die Erfahrung gemacht, daß die Instandsetzungsausschüsse(§ 6 des Reichsmietengesetzes) den gesamten laufenden Instandsetzungszuschlag für Wohnungsherstellungen beschlagnahmt haben. Das Reichsmietengesetz sieht vor, daß der beschlagnahmte Betrag ,, nicht höher sein darf. als der Instandsetzungszuschlag". Diese Fassung läßt unzweideutig erkennen, daß die Inanspruchnahme des ganzen Instandsetzungszuschlages nur in Ausnahmefällen erfolgen soll und daß in der Regel, namentlich, wenn es sich um Wohnungsherstel lungen handelt, nur ein Teil des Zuschlags in Anspruch ge nommen werden soll. Der Hausbesitzer muß doch in der Lage sein, auch das äußere Haus in Stand zu halten. Uebrigens wären die übrigen Mieter des Hauses zu Gunsten des einen Mieters, der zur äußeren Instandhaltung des Hauses nichts beizutragen hätte, wenn der ganze Zuschlag zur Instandsetzung seiner Wohnung Verwendung findet, benachteiligt. kann die Absicht des Gesetzgebers nicht gewesen sein. Das In erster Linie haben die als Beisitzer in den Instandset: zungsausschüssen tätigen Hausbesitzer, aber auch jeder einzelne Hausbesitzer, die Aufgabe, im gegebenen Fall das Recht in die ser Beziehung zu vertreten. Die gesetzlichen Bestimmungen können nach ihrer Fassung nicht anders als oben ausgeführt, ausgelegt werden. Fort mit der Zwangswirtschaft der Häuser. Durch die Zwangswirtschaft, sowie gesetzliches Niederhal ten der Friedensmietezahlung wird nicht dem Kleinen armen Mann, dem Arbeiter gedient, nein er wird hierdurch viel mehr geschädigt, denn durch die vollständige Brachlegung des Neu: bauens, sowie ordnungsgemäße Instandsetzung und Erhaltung der Häuser leidet der Arbeiter an Arbeitslosigkeit, er büßt hier durch viel mehr an Verdienst ein, als er an Miete spart. Einen eminenten Vorteil von der Zwangsbewirtschaftung haben nur die großen Beamten, Angestellten, Direktoren usw. welche hohe Einnahmen haben und die großen Etagen, Billen von 7 15 Zimmer bewohnen, und hierfür nur die niedrige gesetzliche Miete zahlen. Mancher von diesen Herrschaften würde die Hälfte seiner Wohnung abgeben, wenn er die Frie densmiete zahlen müßte, mancher würde sich seine eigene Kleine Villa bauen und hierdurch würden Wohnungen genug frei werden. Auch würde, wenn keine Zwangsbewirtschaftung, mancher Hausbesitzer eine kleine Wohnung in seinem Hause ab: geben, wenn er sich die Mieter aussuchen könnte und eine entsprechende Miete bekäme, aber Zwangsmieter für gesetzliche Miete ,? nein dies macht keiner. Ebenso wird der Großgrund besitz, die Großkapitalisten, welche ihre eigenen Villen haben von diesem Ausnahmegesetz nicht betroffen, soll er Zwangsmie ter herein bekommen, baut er lieber ein Arbeiterhäuschen, sein Reichtum erlaubt ihm dieses, er braucht also feine unpassende Mieter ins Haus zu nehmen. Schreiber dieses sind mehrere derartige Fälle bekannt, man traut sich auch nicht an diese großen Herren heran. Also nicht für den kleinen armen Mann ist dieses Mieter: schutzgesez, für ihn wird hierdurch teine einzige Wohnung ge schaffen er muß sichnach wie vor mit seiner großen Familie mit einer 3 wei Zimmerwohnung begnügen, leidet an Arbeits losigkeit und fällt schließlich dem Staat zur Last. Nein dieses Schandgesetz, denn so muß man es nennen, schützt nur dem rei chen wohlhabenden Mieter damit dieser billig wohnt. Dieses Schandgesez wäre längst. gefallen, wenn das Großkapital hier von betroffen wäre. Jetzt sollen durch die Mietsteuer, in Hessen Sondersteuer genannt, die Mittel zum Bauen geschaffen werden. Hiermit wird der Staat keine Erfolge erleben, denn die Sondersteuer Mit bester und reinster Alpenmilch zugleich nähren Sie Ihr Kind, wenn Sie ihm Nestle's Kindermehl geben. Nest le's Kindermehl besteht aus reiner Allgäuer Sahnenmilch in Verbindung mit Rohrzucker, Weizenzwiebackmehl und Maltose. Es schlägt immer gut an, kräftigt die Kinder, schmeckt und be kommt ihnen ausgezeichnet und vermag die Kleinen und Kleinsten über Zeiten allgemeiner Magen- und Darmstörungen gut hinwegzubringen. Illustr. Broschüre über Säuglingspflege tostenlos und unverbindlich durch:„ Linda" Gesellschaft m. b. H., Abt. 5, Berlin W 57. = faz stu hic bea lid die ten Ne zur St Mi sche mu 創新 lose ma Nu Ges und Aen Abg gede ſtör: Pri ter als dura muß rein Ebe Fich Ursc Urb das Mar zufo bemi Ra gend Fr sein darf, ẞt unzweien Instandoll und dak ingsherstel nspruch geder Lage Uebrigens des einen ses nichts tandsetzung gt. Das Instandset: er einzelne echt in die timmungen ausgeführt. Niederhal en armen viel mehr des New: Erhaltung büßt hier: art. rtschaftung toren usw. en, Villen e niedrige perrschaften die Fries gene fleine genug frei tschaftung, Hause abo eine ent gesetzliche Großgrund Ten haben wangsmie ischen, sein unpassende mehrere iese großen es Mieter: hnung ge amilie mit Arbeits: Zein dieses dem rei 1. Dieses vital hier ndersteuer Hiermit ndersteuer ähren Sie n. Nest nmilch in Maltose. it und be: nd Kleiningen gut ingspflege Sesellschaft fann den Kleinrentnern, und all den Arbeitslosen Mietern gestundet, ja erlassen werden, und so wird wohl nur kaum so viel hierbei herauskommen, daß die hiermit beschäftigten Beamten bezahlt werden können. Und wenn? wenn nun hiervon wirklich Wohnungen gebaut würden, werden sich dann welche finden, die in diese neugebauten Häuser ziehen? wo sie doch in den alten Häusern durch die festgesetzte Miete viel billiger wohnen,? Nein! So lange die Zwangswirtschaft nicht aufgehoben wird, od. zum wenigsten nicht die Friedensmiete gezahlt wird, wird der Staat mit der Mietsteuer kein Glück haben. Es gibt nur ein Mittel, welches hilft, dieses Ausnahmegesetz die Zwangsbewirtschaftung der Häuser muß fallen! und das Bauen der Häuser muß wie früher der Privatwirtschaft überlassen bleiben. Das Baugewerbe mit seinem Anreiz zum privaten Wohnungsbau löst das Wohnungsproblem restlos, und das Arbeitslosenproblem zum größten Teil. Die Hausbesitzer, die ihre Hypotheken abgetragen, fann man ja entsprechend besteuern, aber daß jetzt die Mieter den Nutzen hiervon haben sollen, ist nicht sozial gedacht. Das ganze Gesetz ist nichts weniger als sozial, es schadet dem Baugewerbe und demzufolge dem Arbeiter, und wenn hier nicht bald eine Aenderung eintritt, werden die Folgen katastrophal werden. Abgesehen von allem hat dieses Ausnahmegesetz auch das gute gedeihliche Verhältnis zwischen Hausbesitzer und Mieter zerstört und ist das Nebeneinanderleben fast unerträglich. Daß die Sozialdemokratische Partei, die es doch als ihr Privilegium ansieht, für die Armen, Unbemittelten und Arbeiter eingetreten es nicht einsieht, daß dieses Gesetz nichts weniger als sozial ist, ist mir unverständlich. Jeder Arbeiter, der es durch Fleiß und Sparsamkeit zu einem Häuschen gebracht hat, muß sich doch von solcher Partei abwenden, die fanatisch, aus reinen Unverstand an dieser Zwangsbewirtschaftung festhält. Ebenso müssen alle Arbeiter, die noch nachzudenken vermögen, sich doch sagen, daß die Zwangsbewirtschaftung der Häuser die Ursache ist, daß das Baugewerbe brach liegt und demzufolge die Arbeitslosigkeit immer mehr um sich greift. Es ist doch besser. das ganze Jahr hindurch Arbeit und Verdienst und die paar Mark Miete mehr zahlen, als die herabgesetzte Miete und demzufolge keine Arbeit und Verdienst. Also fort mit diesem Ausnahmegesez, mit der Zwangs= bewirtschaftung der Häuser. Wilh. Grasenic, Bad- Nauheim. * ** * Ein weiteres trauriges Beispiel von der Wohnungszwangswirtschaft und vom Mieterschuhgesez. Ein Vorstandsmitglied des Hausbesitzervereins OberRamstadt berichtete uns persönlich am 2. August a. c. folgende Zustände: Der Hausbesitzer Konrad Schwan in Ober- Ramstadt hat Frau und 4 Kinder im Alter von 16, 14, 11 und 9 Jahren. Man nehme zur Wäsche nie Seife allein, das Waschen würde zu teuer sein. Man nehme Henko als Zusatzmittel die Kosten verringern Jich um ein Drittel! 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Dieser Fall wäre an sich für die Oeffentlichkeit belanglos, wenn nicht dem Schwan sein seit 3 Jahren fortgesetztes Bemühen bei der Wohnungskommision nach einer anderen Wohnung an den geradezu gesetzwidrigen Zuständen bisher scheiterten. Das betr. Vorstandsmitglied berichtet uns dazu weiter: 1.daß in 1923 vier alte Wohnungen in Ober- Ramstadt durch Wegzug und durch Neubauten frei geworden sind, aber dem Schem gab man keine Wohnung davon; 2. daß der Hausbesitzerverein Ober- Ramstadt die geradezu gesundheitswidrigen Wohnverhältnisse des Schwan( 3 Personen müssen nun schon 3 Jahre in nur 2 Betten schlafen, für mehr Betten aufzustellen ist kein Platz da!) dem Kreisamt Darmstadt bereits im Mai lf. Js. eingehend geschildert habe und die Zuweisung einer Wohnung für den Schem bean= tragte; 3. daß vom Mai bis heute vom Kreisamt Darmstadt noch feine Antwort beim Hausbesitzerverein Ober- Ramstadt eingegangen ist( auf eine persönliche Vorsprache eines Vorstandsmitgliedes habe Reg.- Rat Schäfer erklärt:„, es sei keine Wohnung vorhanden"); 4. daß der Bürgermeister von Ober- Ramstadt jetzt ein neues Haus gebaut und bezogen habe, in sein bisheriges 2 Wohnungen umfassendes Haus aber seinen Bruder( der selbst ein eigenes Haus hat und dort wohnt) und seine Schwester hat einziehen lassen und 5. daß die Oberramstädter Wohnungskommission das zuläßt und das Kreisamt, dem diese unbegründete Wohnungsbe legung bekannt ist, nicht entsprechend verfügte und dem Schem in dem alten Haus des Bürgermeisters Wohnräume zuweißt, damit endlich der Hausbesitzer Schwan die dem Schem vor 3 Jahren überlassenen Räume in seinem eigenen Haus mit seiner 6 köpfigen Familie benutzen kann. Hier sieht man wieder, daß die Wohnungszwangswirtschaft und des Mieterschutzgesetz dem Hausbesitzer Rechte genommen hat an seinem eigenen sauer erworbenen Häuschen. RaffeePfeiffer& Diller Effenz Rein und außerordentlich ergiebig! Spart die Hälfte Don Raffee u.Gerfte! Zu haben in den Gefchäften. Alfe Reserve 1846 Winkelhausen Nicht 1 Paket Seifenpulver sondern 1Paket Dixin müssen Sie verlangen- dann haben Sie die Sicherheit ein wirk lich hochwertiges Erzeugnis zu erhalten! Dixin ist ein preiswertes Seifenpulver von ausge zeichneter Walchwirkung und für jeden Walchzweck geeignet ୪ Auto sehr gut erhalten, N.A.G. 6/18 Ps 4 Sitzer, unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Offerten unter Weco, Postamt Haiger( Dillkr.) Mein! Die UniversalReichssteuerKassebücher mit dem besonderen Eindruck Fabrik mit lukrativen Verkaufsartikeln bietet tüchtigen Herren und Firmen durch Uebertragung der Alleinvertretung höchsten Verdienst. Kapital von einigen hundert Mark für Warenlager erforderlich. 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