H ry d a, ung. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. D▸ Nr. 23. 1. Fold MEN IKA SIEN ALIEN ersonen- und mit elgenen kannt vorzügungu Verpfle e aller Klassen päckerung unft duroh UTSCHER YD MEN rtretungon Ben: Circhenplatz 13 Expedition: Sudanlage 21. Anzeigenpreis: 5 Goldpfennig Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. für 1 mm Höhe und 30 mm Brette; für Auswärts 10 Goldpfennig; 1 Reklameze le 90 mm breit 120 Goldpfg. Samstag, den 7. Juni 1924 Ein neuer Vorstoß des deutschen Mieterbundes. - 37. Jahrg. Goldwert umzurechnen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, wie das Reichsmietengesetz von den Mieterorganisationen unter der Mitwirkung eines willfährigen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft sabotiert worden ist. Gegenüber diesen nicht wegzuleugnenden Tatsachen wagt es der Mieterbund die Schuld auf andere zu schieben nach der bekannten Methode:" Haltet den Dieb." Daß dem Hausbesitz eine Kapitalverzinsung gewährt| bleiben, die in den letzten Jahren gezahlten Mieten auf ihren werden soll bis jetzt ist dies ja noch nicht der Fall bereitet dem Mieterbund große Sorge. Daß aber nur auf diesem Wege eine Belebung der privaten Bautätigkeit herbeigeführt werden fann, ist eine so bekannte Tatsache, daß sie auch dem Mieterbund bekannt sein dürfte. Der Mieterbund empfiehlt seine Patentlösung, dem Hausbesitzer für die Verzinsung seines Kapitals und seine Verwaltungarbeit 10% der Friedensmiete zu gewähren. Dabei findet man keinen Mieter, der für diese 10% auch nur das Haus verwalten will. Der Mieterbund ist zu sehr daran gewöhnt, daß seine Leute den größtmöglichsten Nutzen aus dem Haus ziehen. Die Mieter dürfen ihre Läden und Wohnungen an andere für große Summen verkaufen und der Hausbesitzer darf zusehen, wie mit seinem Eigentum Geschäfte gemacht werden. Hier böte sich dem Mieterbund ein reiches Feld der Tätigkeit. Auch die Bekämpfung der Aufwertung im Hausbesitz und die Befürwortung der Aufwertung anderer Vorkriegswerte geschieht nicht ohne Grund. Eine Auswertung im Hausbesitz würde evtl. die Mieter belasten, während eine Aufwertung anderer Anlagewerte den Mietern zugute käme. Diese Stellungnahme beleuchtet so recht die engherzigen und eigensüchtigen Gesichtspunkte, von denen der Mieterbund sich leiten läßt. Daß damit Hunderttausende Wohnungssuchender um ihre Hoffnungen, alte und arbeitsunfähige Hausbesitzer um die Früchte ihrer Lebensarbeit betrogen werden, macht den Herren des Mieterbundes feine Sorge. Als Musterbeispiel der Verdrehungskunst muß es bezeichnet werden, wie der Mieterbund seine eigene und alleinige Schuld an dem Verfall der Häuser auf die Hausbesitzer abzuschieben sucht. Dem Hausbesitzer wirft man, mit einer Dreistigkeit, die ihresgleichen sucht, vor, er habe die Reparaturzuschläge nicht oder nicht rechtzeitig verwandt und verschweigt dabei, daß gerade die Mietervereine es gewesen sind, die jede Mietpreiserhöhung bis aufs äußerste bekämpft haben. Jahrelang sind überhaupt keine Reparaturzuschläge bezahlt worden, da die Miete nur wenige Pfennige betrug. Die Leiter der Mietervereine haben sich dieses Verdienstes" in ihren Versammlungen nicht genug rühmen können. Es wird einer späteren Arbeit vorbehalten Feinite Raffee: Elfenz Pfeiffer& Diller Silberpaket 30 Pfg.- Dofe 40 Pfg. Ein Dorn im Auge des Mieterbundes bildet der§ 28 des Mieterschutzgesetzes, der das Aufrechnungsrecht des Mieters von einem vor der Vornahme einer Reparatur eingeholten Gutachten der Instandsetzungskommission abhängig macht. Wenn der Mieterbund eingangs seiner Eingabe die Feststellung macht, daß das M. Sch. G. auf Grund eingehender Beratungen des Reichstages zustande gekommen sei, so versteht man nicht, warum sich diese eingehende Beratung nicht auch auf den§ 28 bezogen haben soll. Der Reichstag hat aber gewußt, warum er die Bestimmung des§ 28 getroffen hat, denn in dem Bericht des Reichstagsausschusses heißt es in Bezug auf den§ 28:„ Es soll verhindert werden, daß der Mieter die Aufrechnung abweichend vom Mietvertrage wegen Aufwendungen vornimmt, die er für nicht unbedingt notwendige Ausbesserungsarbeiten gemacht hat." Der Willkür des einzelnen Mieters wäre beim Fehlen einer derartigen Bestimmung Tür und Tor geöffnet. Der Hausbesitzer könne auf Jahre hinaus nicht mehr mit dem Eingang von Geldern rechnen. Leistungsfähige Mieter könnten die Miete von 10 Jahren in ihrer Wohnung verwenden und könnten bis zur Tilgung des Betrages gegen die Miete aufrechnen. Diese Beſtimmung bedeutet für den Mieterbund ein Hindernis, das er gern beseitigt wissen möchte. Es sollen einfach arbeitende Verwaltungsstellen an Stelle der Instandsetzungskommission treten, denen am besten die Anweisung zu erteilen wäre, die Vornahme von Reparaturen durch die Mieter auf Kosten der Hausbesitzer generell zu gestatten. Es wäre dann wirklich eine Lust Mieter zu sein. Aus diesem neuen Vorstoß des Mieterbundes gegen die kläglichen Reste aus dem Rechtsschutz des Hausbesitzers erwächst für uns erneut die Pflicht, die Augen offen zu halten und jedem Versuch nach weiterer Entrechtung mit aller Energie entgegen zu treten. G. 3. Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. In der letzten Nummer war bereits darauf hingewiesen worden, daß die vom Reichsfinanzminister erlassene Be= griffsbestimmung des Handwerks zu Unstimmigkeiten insofern führen würde, als solchen Betrieben, die zweifellos Handwerksbetriebe sind, die Anwendung der besonderen Vorauszahlungssätze für Handwerker versagt werden wird. Diese Befürchtung ist bereits eingetroffen, indem namentlich Maurer und Zimmergeschäfte, entweder weil Die Hausfrauenvereine sie mehr als 10 Arbeiter beschäftigen, oder weil der Inhaber sich nicht durch persönliche Mitarbeit an der Herstellung der Arbeitserzeugnisse beteiligen kann, nicht zum Handwerk gezählt werden und daher die Vorauszahlungssätze der Industrie leisten sollen. Die Handwerkskammer wandte sich hierwegen schriftlich und mündlich an das Landesfinanzamt und gab die Vorfälle ebenfalls dem Handwerks- und Gewerbekammertag zur Verfechtung bei dem Reichsfinanzministerium bekannt. Bis jetzt ist bei dem Landesfinanzamt erreicht worden, daß die 10 ArbeiterGrenze nicht gegen die in Frage kommenden Betriebe angewandt werden darf. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Arbeiter können nach wie vor die für das Handwerk in Frage kommenden Sätze anwenden, sie haben aber weiterhin die Wahl, auch den für die Industrie vorgeschriebenen Vorauszahlungssatz( 2% abzüglich Löhne und Gehälter, oder 1,5% einschließlich Löhne und Gehälter) ihren Vorauszahlungen zu Grunde zu legen. Bei dem einmal gewählten Modus soll es fernerhin verbleiben. Bei dem Landesfinanzamt ist fernerhin angeregt worden, den Finanzämtern anheimzustellen, daß vor der Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Betriebs zum Handwerk die in Frage kommende Fachpereinigung, oder die behördlichen Berufsvertretungen gutachtlich zu hören find. In der Frage der Abstandnahme von der Forderung der persönlichen Mitarbeit des Betriebsinhabers bei der Herstellung der Arbeitserzeugnisse erklärte sich das Landesfinanzamt außer Stande einzugreifen, da der Reichsfinanzminister in seinem Erlaß die derartige persönliche Mitarbeit eindeutig fordert. Wegen dieser Frage werden zentrale Verhandlungen in Berlin aufgenommen werden. Dem Vernehmen nach beabsichtigt das Reichsfinanzministerium ferner die Einkommensteuervorauszahlungen in allen Fällen nach dem in Gold berechneten Durchschnittseinkommen aus den Jahren 1921 und 1922 zu berechnen, wenn diese höher sind. Ermittlungen hierfür werden in der nächsten Zeit bei den Finanzämtern vorgenommen werden. Gegebenenfalls werden wir hierauf zurückkommen und auf alle Fälle die Angelegenheit im Auge behalten. Je frischer, desto feiner und ergiebiger! Das ist die Hauptregel, die man sich für Pfeiffer& Dillers Kaffee- Essenz merken muß. Außerdem aber weiter: Nie zuviel in den Kaffeetopf. Ein Kaffeelöffel voll ist schon reichlich viel auf drei bis vier Kaffeelöffel Bohnen- oder Getreidekaffee. Hier kann man wirklich sparen, ohne daß man sich dadurch den Geschmack und die Freude verdirbt. Gerade das Gegenteil ist der Fall und Grund genug also, Pfeiffer& Dillers Kaffee- Essenz nie in der Küche ausgehen zu lassen. Alfe Reserve 1846 Winkelhausen zum Mietenschutz Auf der 41. außerordentlichen Generalversammlung des Verbandes deutscher Hausfrauenvereine, die am 23. und 24 mai in Frankfurt a. main stattfand, wurde u. a. auch die Mietfrage behandelt. Frau E. Pechmann- Dresden verbreitete sich über das Chema: Die permiefende Bausfrau. Die Rednerin führte, wie ich dem Darmstädter Cageblaff entnehme, etwa Folgendes aus: Das berumdoktern an unserer Wirtschaft durch unzählige Gefeße und Verordnungen, ift der befte Beweis dafür, mie krank unser Wirtschaftsorganismus ift. Früher genügten boll kommen die einschlägigen Bestimmungen des B. 6. B., heute haben wir für die Mietfrage, außer dem Reichsmietengeset, um nur die wichtigsten Gefeße herauszugreifen, die notperordnungen zum Schuße der Mieter, das fogenannte Woh nungsmangelgefeß, das бefeß über mieterschuß und Miet einigungsämter, hierzu trefen noch zahllose Verordnungen der Länder und Gemeinden. Auch die Oriffe Steuernofper ordnung läßt das mietwefen nicht unbehelligt. Die Gefebe find sogenannte Rahmengefeße, die für das Reichsgebiet gel fen, aber durch die Ausführungsbeftimmungen der Länder, die Spruchpraxis der Gerichte mit ihren Laienbeisibern den verschiedenen Landesfeilen sich verschieden auswirken Im Rahmen dieser бefeßе werden von den Wohnungsämtern die jeweils geltenden Mietbeftimmungen feffgeset genauer gesagt unter dem Vorfit des örtlichen Wohnungs amtes werden in parifäfischen Verhandlungen zwischen den Parteien diefe Beftimmungen hervorgebracht. Es iff daher allen Hausfrauenvereinen anzurafen, Sis und Stimme in diesen Körperschaffen anzufordern. Nur auf diese Weise if es möglich, Einfluß zu gewinnen auf die Regelung des Mietwesens. Die Absicht all dieser Gefeße ift, Wohnungen zu schaffen. Und dieses Beftreben sollten auch die Bausfrauenorganisa fionen unterffüßen. Aber ebenso ftrikt müffen wir auch boll Entschädigung für leere und möblierte bimmer, eine ange messene Verzinsung und Amortisation verlangen, damit eine Instandhaltung der Sachen möglich ift. Sonft bekommen wir Bimmer, die wie die Bäufer heruntergewirtschaftet find. Rie mand ift gezwungen, seine öimmer zur sogenannten geset lichen miete abzugeben im Gegensaß zu bebensmittelhöchf preisen. mindeſtens so wichtig, wie die Forderung nach ange meffenem Entgelt, ift das Verlangen der Aufhebung der Mieterschutzgesetze in ihrer jebigen Form. Auf Grund des mieterschußgefeßes Dom Oktober 1923 gibt es kein Kündigungsrecht. Das führt bei dem engen Busammenleben mit dem Untermieter in der gleichen Wohnung zu Spannungen, die off unerträglich wer den. Bei dem bestehenden Wohnungsmangel ist selbstver ftändlich eine Aufhebung der Gefeße von heute auf morgen nicht möglich, mohl aber eine milderung der doktrinären Beftimmungen, die unbedingt für das Vermieten von bimmern fallen müssen.( Lebhafter Beifall.) Die Referentin macht im weiteren die beachtenswerte Feftftellung, daß die Bimmerpreise ihre Friedenshöhe bereits erreicht haben, während die Mieten noch weiter steigen wer den, sodaß also die permietende bausfrau kaum mit einer Erhöhung, sondern eher mit einer Verminderung ihrer Einnahmen zu rechnen hat. Im übrigen glaubt die Rednerin, daß unser Volk und unsere Wirtschaft nicht durch Gefeße, sondern nur von innen heraus gefunden kann. Die teilweise beachtenswerten Ausführungen der Referentin haben den Fehler, daß sie zu spät kommen. Den mieterschut läßt man sich als mieter gern gefallen, da geht er noch nicht weit genug, sobald man aber die Nachteile der Mieterschut gefeße als Untervermieter am eigenen Leibe spürt, ruff man W gegen Husten 7 nach ( chuß 3war die R werd Mitm der k könne feben baues nerin die A Freiga Wohn in er die u Miete 3 ma ander lierter für d Die ö die IC den u mürde mer D Miete Schubg den D über Staff merkf proble amtl 1. 3 an d Quit der 1 Leben Berich selben bei de auf 13 burg Berich Die B Mitgli sein. restlos Haupt Erträg Mark lung 8 der vo falls e lung d und R ersten Intere ( Darm Berfüg enschut mlung des 23. und 24 ch die Miet breitete fid e Rednerin e, etwa Fol ch unzählige dafür, mie nügten poll 6. B., heute niefengefeb die notper annte Woh und Mieferordnungen feuernofper Die бefebe sgebiet gel der Länder beifibern i auswirken Wohnungs a feftgefeßt Wohnungs wischen den Es ift daher Stimme in fe Weise if ng des Mietzu schaffen. uenorganisa r auch Doll eine ange , damit eine Rommen wir fet find. Nie nnten geset smittelhöchf nach ange chubgefeße f. Das führt nieter in der fräglich wer ift felbftper auf morgen Doktrinären on Bimmer achtenswerte höhe bereits fteigen wer n mit einer g ihrer Einie Rednerin urch Gefeße, er Referentin Mieterſchus r noch nicht Mieterichub rf, ruff man nach Aufhebung. Aber beileibe nicht Aufhebung der Mieter( chußgefeße allgemein, sondern in ihrer jeßigen Form. Und war will man die möblierten und unmöblierten öimmer, also die Räume, die vorwiegend von der Mieterschaft untervermietet werden, aus der ömangswirtschaft herausnehmen. Die eigene mitwohnung foll indes geschüßt werden. Den armen Studenten, der kein glänzender bahler ift, will man auf die Straße seben können, um vielleicht einen feriösen Ausländer an deffen Stelle feßen zu können. Die Ausführungen über die notwendigkeit des Wohnungsbaues sind sehr richtig, sind aber nur Blendwerk, da die Rednerin sich nicht getraut, das Uebel an der Wurzel zu fassen und die Aufhebung der 3wangswirtschaft reftios zu verlangen. Die Freigabe der möblierten immer fördert doch nicht etwa den Wohnungsbau? Darum ist es aber auch weniger zu fun. Es handelt sich in erfter Linie um die Erlangung möglichst hoher Miefen für die unternermieteten 3immer und einer möglichst niedrigen Miete für die ganze Wohnung. Deshalb Aufhebung der 3 mangswirtschaft in der jebigen Form oder mit anderen Worten Aufhebung der ömangswirtschaft für die möblierten Bimmer, aber Aufrechterhaltung der ömangswirtschaft für die Wohnung. Besonders wertvoll ist die Feftftellung der Rednerin, daß die Bimmerpreise ihre Friedenshöhe bereits erreicht haben. Diese Feftitellung wird nur getrübf durch die Befürchtung, die Wohnungsmieten könnten weiter steigen, wodurch der aus den unfervermieteten Bimmern gemachte Rebbach geschmälert mürde. Die möblierten Bimmervermieter haben es aber immer perftanden, aus dem Erfrag eines einzigen immers die Miete ihrer ganzen Wohnung herauszuwirtschaffen froß mieterschußgeses. Die an sich beachtenswerten Ausführungen der Vortragenden verlieren dadurch jegliche Bedeutung, weil sich die bedanken über den eigenen engen Gefichtskreis nicht hinausgetrauen. Staff ganzer Arbeit will man Flickmerk schaffen, nebenbei bemerkt nur zum eigenen Vorteil. Dadurch wird das Wohnungsproblem seiner Lösung keinen Schriff näher gebracht. öglr. ** Die Invaliden und Unfallversicherung. amtliche Beglaubigung der Quittungen ist erst zum 1. Juli ecforderlich und kann bereits vom 17. Juni an durch die Behörden vorgenommen werden. Die Quittungen der Invalidenrenten find in Goldmark, die der Unfallrenten in Papiermark auszustellen. * Darmstadt, 19. Mai 1924. Die im Juni 1922 hier ins; Leben getretene Kommunale Landesbank gibt soeben ihren Bericht über das zweite Geschäftsjahr( 1923) heraus. Nach demselben hat sich die Zahl der angeschlossenen Kommunen, die sich bei der Gründung auf 8 belief, bis zur Drucklegung des Berichtes auf 130 erhöht. Unter anderen zählen die Provinzen Starkenburg und Rheinhessen zu den Mitgliedern der Bank. Die im Berichtsjahre in Mainz errichtete Filiale hat sich gut entwickelt. Die Bank betrachtet es als ihre vornehmste Aufgabe, ihren Mitgliedern bei der Kreditbeschaffung eine tatkräftige Stütze zu sein. Die an die Bank, gelangten Vorschuß- Gesuche konnten restlos befriedigt werden. Der am 31. Mai 1. Js. stattfindenden Hauptversammlung wird vom Vorstande vorgeschlagen, aus dem Erträgnis des Jahres 1923 einen Betrag von 475 000 Billionen Mart in Reserve zu stellen und außerdem eine Sonderrückstellung zu schaffen, die die volle Aufwertung( 100% des Goldwertes) der von der Bank ausgegebenen Schuldverschreibungen gegebenenfalls ermöglicht. Auch im Jahre 1924 bewegte sich die Entwicklung der Bank in aufsteigender Linie. Der Umsatz in Papierund Rentenmark betrug auf der einen Hauptbuchseite in den ersten vier Monaten dieses Jahres rund 220 Millionen Goldmark. Interessenten wird der Geschäftsbericht von der Bankverwaltung ( Darmstadt, Paulusplatz 1) auf Wunsch gerne kostenlos zur Verfügung gestellt. Literarisches. Der getreue Eckart. Neuzeitlicher Schüler kalender für das Schuljahr 1924-1925. Mit vielen Bildern von Ubbelohde ,. Ludwig Richter u. a. sowie mit zahlreichen teils unterhaltenden, teils belehrenden Beiträgen. Herausgegeben von Dr. Alfred Odin. Auf weißem, schreibfestem Papier gedruckt. Taschenformat. umfang 214 Seiten. 2 Ausgaben: a) für Schüler, b) für Schülerinnen. Preis jeder Ausgabe, fein gebunden und mit gutem Bleistift versehen, 1 Goldm.( Jaeger'sche Verlagsbhdlg.. Leipzig). Dieser Schülerkalender ist ein den Bedürfnissen des neuzeitlichen Schülers gerechtwerdender Gebrauchskalender, so daß es zu wünschen ist, daß er in die Hände recht vieler deutscher Knaben und Mädchen gelangt." Der getreue Eckart" ist ein sehr gutes und preiswertes Geschenk für unsere Jugend. * Das Teftament Friedrich des Großen. Von dem Volksverband der Bücherfreunde, Berlin W. 50 Rankestr. 34 liegt uns dieses neueste Bändchen von Friedrich von Oppeln- Bronikowski in Halbleder gebunden vor. Der Geist des Pflichtbewußtseins und der Gerechtigkeit, den Friedrich der Große selbst besessen und dem er nachgelebt hat, ist ein Erbstück, das wir uns neu erwerben müssen, und nirgends hat sich dieser ernster, schlichter und ergreifender ausgesprochen als in dem Testament des Königs. * E. Weißenborn- Dancker, Der Schrei nach Leben. Roman. Verlag es werde Licht G. m. b. H., Berlin SW. 68. Geheftet 3.-, gebunden 4.20 Mt. Wie das erste erfolgreiche Buch dieses Autors die Mausefalle" allgemeines Aufsehen erregte, so wird auch dieser neue Roman mit dem charakteristischen Titel„ Der Schrei nach Leben" tiefe Furchen in der neuen deutschen Literatur hinterlassen. * F. O. Bilse, Gottes Mühlen. Roman. Verlag Dr. Eysler & Co. A.-G. in Berlin SW. 68. Geh. 3.50, geb. 5.-. Nach langer Zeit ein neues Buch vom Verfasser jenes bekannten Militärromans, der vor Jahren so ungeheueres Aussehen erregte. Und. abermals ein Buch der Enthüllungen". 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