LLOYD - und pfern nach A KA chtungen Verpflegung, he Gesellsanitäre gung durch: nplatz. ts/ Leipzig ist: atlas ten hnis nentdem le der kehrs kostenfrei ungen durch bchenweg 17 cht! t nach verwertlosen Dr. Rossen ( TitelanAt Euch von Porto extra. straße 57B. Jerluften buch. informiert, nd die in das buch. Giessen age 21. Gießener Zeifung ( Neueste Nachrichten) Bezugspreis 6, mk. monatlich vierteljährlich 18,- Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig ausgabestellen vierteljährlich 15,- Mr. Dienstag, Donnerstag u. Samstag. früh 8 Uhr. Erscheint Redaktionsschluß Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Drut ber Gießener Verlagsbruckerei, Albin Klein. Nr. 37. Telephon Nr. 1362. Für Mordtaten seiner Soldaten ,, ausser Dienst" battet Frankreich nicht. Die noch immer zunehmenden Gewalt, Blut- und Morbtaten von Angehörigen der Besagungstruppen gegen deutsche Volksgenossen im besetzten Gebiet find leider beinahe etwas alltägliches gewordes, so daß man sich außerhalb der besetzten Gebiete faum noch darüber auf hält. Nicht damit genug, daß die unglücklichen Opfer tefer Schandtaten weißer und farbiger Soldaten der Bejagungsarmee größte förperliche und seelische Leiden, bielfach sogar dauernde Gebrechen und Stechtum erdulden müffen, geraten fie in vielen Fällen in schwerste materielle Bedrängnis. In letzter Zeit ist wiederholt bekannt geworden, daß die Besatzungsbehö.den Entschädigungen an die Opfer oder deren Hinterbliebenen ab gelehnt haben. Ein besonders trasfer Fall wird, falls er die Absicht gat darauf einzugehen, nun auch den Völkerbund beschäf tigen. Es handelt sich um den in der Nacht vom 27. gum 28. Oftober 1921 durch den französischen Sergeanten Leon Josef Pillard ermordeten Kaufmann Jennewein in Saarbrüden. Der Täter wurde wegen dieser Bluttat vom fran 3bfischen Kriegsgericht zu 2 Jahren Gefängnis berurteilt ob er fte auch verbüßt, ist nicht befannt geworden. Der Getötete hinterließ Frau und 5 schulpflichtige Ain der, die durch die ruchlose Tat ihres Ernährers beraubt, in eine furchtbare Notlage gerieten. Auf eine Eingabe an den Kommandanten der im Saargebiet befindlichen Truppen, General Brissaud de Maillet um Gewährung einer fortlaufenden Zuwendung erhielt Frou Jennewein ben gerade frivolen Bescheid, der französische Solbat set nicht im Dienst gewesen, er habe seine Tat infolgedessen als Privatperson begangen und sei mithin für seine Tat ausschließlich wie eine Privatperson verantwortlich. Für den fran önschen Staat könnte keinerlei Schadenersah verpflichtung anerkannt werden, hinsichtlich der Verbrechen, die ein französischer Soldat ankerhalb seines Dienstes begehe." Es wurde ihr des= halb anheimgestellt, thre Schadenersazansprüche im Zivilrechtswege gegen den Urheber der Schaden stiftenden Tat geltend zu machen. Auch ein zweites Gesuch der Witwe an die Regierungskommission biteb ohne Erfolg. Die Regierungsfommission des Saargebiets teilte der Witwe mit, fie fönne nur die Richtigkeit der Darlegun. gen des fommandierenden Generals bestätigen. Die Liberale Volkspartei des Saargebiets hat es daher für ihre Pflicht gehalten, diesen jedem menschlichen Empfinden hohnsprechenden Fall dem Völkerbund zu unterbreiten. Sie führt in der Eingabe aus, daß die Regierungsfommiffion wenigstens der Versuch hätte machen müssen, von der französischen Regierung die Gewäh ung einer fortlaufenden Unterstützung an die Familie zu erlangen. Auf den abschlägigen Bescheid hätte sie die Pflicht gehabt, ihre Wehlfahrtsabteilung mit der Angelegenheit zu betreuen. Darüber hinaus sagt die Eingabe, wenn der fommandierende General mit feiner Auffas jung Recht behalte, so bedeute das, daß die unter dem Schuße des Völkerbundes stehenden Saarbewohner den Willkürakten französischer Soldaten schußlos preisgegeben sint. Ste gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß der Völkerbund diesen Standpunkt der Regierungskommiffion und des fommandierenden Generals nicht zu tetlen bermag und bittet um eine prinzipielle Gefläcung in dieser für die öffentliche Sicherheit hoch bedeutsamen Rechtsfrage. Der Fall erhält noch dadurch eine besondere Bedeu tung, wenn man berücksichtigt, daß nach den Bestin mungen des Versailler Vertrages im Saargebiet kein französisches Militär anwesend sein darf. Der franzö fische Sergeant Billard, der Mörder, hielt sich aber auf Befehl des französischen Ketegeminifteriums im Saar gebiet auf, war also während der Dauer seines Kom mandos fländig im Dienst. Wenn die französischen Besagungsbehörden dennoch eine Entschädigung für den Schaden, den ihre Soldatin antichten, ablehner, so wird Expedition: Gießen, Sadanlage 21. Samstag, den 16. September 1922. neue Anschläge auf deutsche Mädchen und Frauen. | ( Gießener Tageblatt) Anzeigenpreis 4,20 Mk. die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 6,00 Mr. Die 90 mm breite Reklame 3eile 12,00 Mart. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Plazvorschriften ohne Berbindlichkeit. Berlag der ,, Gießener Zeitung" in Gieken. Telephon Nr. 1362. 35. Jahrg. damit die ganze zynische und feirol. Auffassung gefenn- vielfachung aufweisen, als sie dem Durchschnittslebens. zeichnet, von der die franzöfifche Politik gegen Deutsch haltungsinder entspricht. Der Reisende übersieht dabei land erfüllt ist. Der Fall Jennewein ist dafür typisch. nicht selten, wie sehr die 10% ige 11 ms at steuer, die Bei dieser Gelegenheit erinnert die„ Saarbrücker 11% ige Reichs wohnsteuer und die vielfach 20%, tge Zeitung" daran, daß der französische Staat seinerzeit mancherorts sogar 40% ige städtische Beherber die deutsche Regierung zwang, 1 Million Frankenbuße gungsabgabe, sowie die Trinkgeldablösung die Rechnung bergrößern. Will er sich vor einem ungerechten zu zahlen für die Tötung eines französischen Soldaten in Berlin. Dabei weiß man, daß dieser, der französische Urteil hüten, so muß er sich aber auch einmal bergegen Sergeant Mannesheim, in tiuntenem Zustande die Pas- wärtigen, welche Betriebsuntoften den Gasthofbe fanten provozierte und dadurch den bedauerlichen Zwi- figern heute zur Luft fallen. Welchen Umfang die Wasser-, Müllabfuhr- und Kanalgebühren angenommen haben, schenfall selbst herbeiführte. davon weiß jeder Hausbesitzer aus eigner Erfahrung ein Lied zu fingen. Um wieviel der Hotelbetrieb durch die Einführung des Achtstundentages foftipte. Itger geworden ist, das mag ein Beispiel erweisen. In einem bekannten Frankfurter Hause war früher für die Warmwasserheizung ein Heizer vorhanden, der fie mit Unterstügung der Hausdiener bediente, sodaß Tag und Nacht warmes Wasser zur Verfügung stand. 1913 er. hielt der Mann dafür eine Vergütung von monatlich 180 Mart. Jezt dürfen die Hausdiener nach ihrem Tarif die Heizung nicht mehr mitbedienen. Dadurch ist es nötig geworden, dret Heizer anzustellen, die allein an Sohn 15 800 Mart im Monat beziehen, was eine Er höhung des Postens auf das 87fache bedeutet Gemal tige Beträge müssen auch für die Verpflegung des Personals aufgewendet werden. Dieser Ausgabepo. hat sich glatt verhundertfacht. Duisburg. Der Josteiner Luftmord, begangen an Fräulein Frieda Guckes, hat, wie seinerzeit gemeldet, unter der rheinischen Bevölkerung außerordentliche Beun ruhigung und Empörung hervorgerufen. Leider war es nicht der letzte Fall der berbrecherigen Ueberfälle von Befagungssoldaten auf Frauen, Mädchen und Kinder. So find inzwischen folgende Gewaltakte amtlicherseits festgestellt worden. 1. Am 30. Jult in Haus Broich bet Euskirchen gegen das dreizehnjährige Schulmädchen Maria Br. 2. Am 1. Junt gegen Gerta K. in Duisburg. 3. Am 30. Jult gegen Alice B. in Dutsburg. Die amtlichen Untersuchungsaften über diese versten brecherischen Anschläge auf Frauen befinden sich bei den deutschen und interaliterten Behörden des besetzten Gebietes. Wenn glücklicherweise die Vergewaltigungen in dicsen drei Fällen nicht zur vollständigen Ausführung famen, so verdanken die unglücklichen Opfer dies nur dem Umstande, daß Vorübergehende die Verbrecher in der Ausführung ihrer schlimmen Absichten störten. Gewöhnlich sind farbige Soldaten berantwortlich für diese Anschläge, doch gibt es auch Fälle, in denen die Schuldigen auch weiße Soldaten waren, welche zu den französischen und beigischen Besozzungstruppen gehören. Am 1. Auguft 1922 wurde von einem weißen französischen Soldaten vormittags gegen 11 Uhr ein 28jähriges Fräulein, das sich allein auf einem Spazter gang über den Kaiserberg bei Duisburg befand, aus einem Seitenweg fommend, plöglich überfallen, am Halse gepackt und zu Boden geworfen. Um das Fräulein am Schreien zu verhindern, stieß er ihr mit der Fauft in den Mund. Als andere Spaziergänger zu Hilfe tamen, ließ der Soldat von seinem Opfer ab und verschwand im Busch. Eine ärztliche Untersuchung der Ueberfallenen ergab, daß die Zunge an den Zungenwurzel an beiden Seiten eingeriffen war, daß der Rachen blutunterlaufen, und daß die Lippen blutige Verlegungen und Anschwellungen aufwiesen. Die Wangen, Arme und Ante zeigten blutunterlaufene Stellen. Frankfurt a. M. Wie die„ Frankfurter Zeitung, aus Moers meldet, hab n 5 belgische Soldaten abends auf der Landstraße eine 40jährige Frau überfallen, fest gehalten und fünffach geschändet. Da die Frau, die sich verzweifelt gewehrt hatte, cinem der Soldaten das Geficht ze: fcazen fonnte, hofft man, daß die Täter ermit. telt werden. Die Unterkunft auf der Reise. Von Dr. Heinrich Dröse Karlsruhe. Wenn heute i mand eine Reiſe tut, so weiß er bei Nicht minder ungewohnte Ziffern traten in die Erscheinung, als der Befizer eines süddeutschen Gafthofs sich jüngst einen Voranschlag über die Renovierung von 15 Zimmern machen ließ. Die Herrichtung jedes einzelnen Zimmers tam auf 97 102 Mark zu stehen. Für die 15 Zimmer wäre demnach ein Aufwand bon 11, Millionen Mark erforderlich gewesen. Im Kriege ift in den Hotels die Leinenwäsche zu billigen Preisen enteignet worden. Der für sie beschaffte Papiererfag war Die Wiederbe. natürlich nur ein schwacher Notbehelf. schaffung, die nur allmählich erfolgen fonnte und sich bis in die Jestzeit erstreckt, verursacht natürlich gleich, falls riesige Stoften. Ein letnenes Bettuch, das man 1913 für 9 Mart erftand, stellt sich jetzt auf 1000 Mt. Ein Dugend Teller ist von 4 Mart auf 324 Mart getegen. Wie auch die Reinigung der Wäsche den Betrieb berteuert, mag das wahllos herausgegriffene Beispiel zeigen, daß das Waschen eines Gläsertuches, wofür man früher 3 Pfennig bezahlte, jegt 1,50 Mart fostet. Mit diesen Zeilen kann sich der Leser auch zugleich ein Bild machen, wie schlecht die Hausbefizer überhaupt bestellt sind. ** Mit sofortiger Gültigkeit wird die Entfernungs. grenze für Schülerfahrkarten bon 100 fm allge. mein auf 150 fm ausgedehnt. Literarisches. Walter von Molo, der Schöpfer des berühmten Romans " Fridericus", nach dem zurzeit der vierte Teil des Friderikuser- Films hergestellt wird, hat sich zu einer Auswahl aus seinem Roman entschlossen, enthaltend die Szenen, die im Film behandelt werden. Er wird damit das literarische Erinnerungswerk für diesen bekannten Film schaffen. Dieses Friderikus- Reg- Buch", das Ende Oktober im Verlage W. J. Mörlens, Berlin W., erscheint, wird mit zahlreichen Bildern aus allen Teilen des Filmmerfes geschmückt sein und eine erstklassige Ausstattung aufweisen. Die Buchhandlungen nehmen schon jetzt Bestellungen entgegen. Berantwortlich: birt Slein, Gießen. 00000000001000 Wir retten Ihre Haare! seiner Rückkehr vor allem von ihren Kosten zu erzählen.. Während man aber z. 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