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Januar 1910 Gießener 20. Jahrgang Juferate: bte 44 mm breite Bettigelle female Reklame: 90 Beilagen werden nach Gewicht und Größe berecht " " " 09 Telephon- Anschluß: Gichen, Nr. 368. Neuelle Nachrichten ( Gießener Tageblatt) Anabhängige Tageszeitung ( Gießener Zeifung) 2175 08 für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheffen Die Militärtauglichkeit der zum einjährigen Discussionsrednern die Erhaltung unserer Landeskirche in Dienst Berechtigten. Es ist eine alte Klage, daß viele, die den Berechtig ungsschein zum einjährigen Dienst erworben haben, für diesen selbst untauglich sind. Von Generalstabsarzt Dr. von Vogl in München, der sich mit dieser Materie schon län gere Zeit beschäftigt hat, wurde für Bayern die außeror= dentlich hohe Zahl von über 60 Proz. angegeben. Neuerdings hat nun Dr. S ch wiening, Stabsarzt und Hülfsreferent bei der Med.- Abt. des Kriegsministeriums in Berlin unter Mitwirkung von Oberstabsarzt Dr. Nicolai auf Grund amtlichen bis zu Ostern 1904 zurückgehenden Materials ein Buch herausgegeben:„ Ueber die Körperbeschaffenheit der zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Wehrpflichtigen Deutschlands", das zwar zu besseren, wenn auch noch nicht endgiltigen Ergebnissen kommt, aber immerhin noch vieles zu denten gibt. Darnach stellt die geringste Zahl von Tauglichen das Gymnasium, ihm folgen: Realgymnasium, Progymnasium, Realprogymnasium, Realschule, Oberrealschule, Seminar 2c. Die größte Zahl von Tauglichen haben die Landwirtschaftsschulen, deren Zöglinge aus Kreisen stammen, die ja von jeher das beste Rekruten material liefern. Im allgemeinen geht aus der Zusammenstellung hervor, daß, je länger der Schulbesuch dauert, desto ungünsti ger die Tauglichkeit ist. Außerdem ergibt sich noch eine weitere Tatsache daraus. Wird nämlich die Schule früh verlassen und der aktive Dienst spät angetreten, so sinkt auch die Tauglichkeitsziffer. Die Zeit zwischen Schule und Wafsendienst" macht sich also auch hier, da sie meist nicht weiter zur körperlichen Ausbildung benutzt wird, in ungünsti ger Weise bemerkbar. Auch den Fehlern, die zur Untauglichkeit führen, gehen die Verfasser nach. Sie erhalten da wiederum ein auffallendes, feineswegs erfreuliches Ergebnis. Während bei den übrigen Militärpflichtigen äußere Fehler am häufigsten angetroffen werden, sind es bei den von den höheren Schulen kommenden Erkrankungen innerer Organe, die über wiegen. Hierher gehören solche der Atmung und des Bluttreislaufes, der Nerven und der Augen, die ihre Ursache in der übermäßigen Sitarbeit und der mangelnden Kör perpflege haben. Am ungünstigsten stehen wiederum die Gymnasien da. Bei ihnen waren, so weit bis jetzt Schlußfolgerungen gezogen werden konnten, Erkrankungen der Lungen am zahlreichsten. Besonders groß aber ist die Schädigung der Augen. Beinahe die Hälfte aller vom Gymnajim kommenden Militärpflichtigen, 47,8 Proz., wies Schäden der Augen auf. Dann folgen die Progymnasien, Realgymnasien, Realschulen, Oberrealschulen, Seminare Die besten Verhältnisse ergaben wiederum die Landwirtschaftsschulen mit 26,5 Prozent. 2C. Die Hauptursache für diese zum Militärdienst untauglich machenden Fehler wird aber nicht in der Schule allein gesucht, wenn auch hier sicherlich die Ursachen dazu gegeben werden, sondern vor allen Dingen noch in der Zeit nach Austritt aus derselben. Die allermeisten vernachlässigen von da ab die Pflege der Körperübungen vollstän dig und tragen dadurch zur weiteren Entstehung von Fehlern oder Verschlimmerung der vorhandenen bei. Auffallend ist die Tatsache, daß die Schulen, die den altsprachigen Unterricht erteilen, in erster Linie die Gymna sien, überall den ungünstigsten Platz einnehmen. Ein Teil der Schuld muß ja sicherlich auf das Konto der Vererbung geschrieben werden, da man besonders in den Kreisen, die ihre Kinder dem Gymnasium anvertrauen, schon viele Jahre lang der Pflege der Leibesübungen fast vollständig interesselos gegenübersteht. Aber die Schule hilft mit." Entweder legt man dort den Leibesübungen auch noch nicht den richtigen Wert bei, oder die viele Bucharbeit in derselben und zu Haus, vielleicht auch beides zusammen, trägt die Schuld. Ein erfreuliches Zeichen aber ist es nicht, daß gerade die Stätten der Erziehung, aus denen die geistigen Führer unseres Volkes hervorgehen, so viele jungen Leute mit körperlichen Schädigungen entlassen. Lokales und Provinzielles. ** Parlamentarisch e s. Der zweiten Kammer der Stände gingen folgende Drucksachen zu: Dringliche Anfrage der Abgg. Uebel, Horn und von Brentano, betr. Unterstüßung arbeitsloser Tabatarbeiter. Vorstellung der Verbände akademischer Beamten, betreffend das Diensteinkommen der höheren Staatsbeamten. Vorstellung des Landesverbandes der Bürger= meister im Großherzogtum Hessen, betreffend das Gesetz, die allgemeine Einkommensteuer vom 12. August 1899.- Antrag des Abg. Köhler, betreffend Schulferien. Der Antrag lautet: Die zweite Kammer wolle beschließen, Gr. Regierung zu ersuchen, die Ferien der Volksschulen Zu Weihnachten- Neujahr, Ostern und Pfingsten mit denen der höheren Lehranstalten gleichzustellen. – Der Finanza usschuß der zweiten Kammer tagte gestern ohne Regierungsvertreter und machte sich nach einer eingehenden Besprechung über die finanzielle Lage und die Anforder= ungen im Stat für 1910 über eine Reihe von Vorschlägen schlüssig, die in der heute stattfindenden gemeinsammen Sitzung den Regierungsvertretern zur Meinungsäußerung und Stellungnahme vorgelegt werden sollen. Die Freie landeskirchliche Vereinigung hielt vor kurzem ihre start besuchte Hauptversammlung ab. In dem Vortrag des Landgerichtsrats Friedrich- Gießen tam der Unterschied zwischen der jeßigen Form und von der Gemeindekirche der Zukunft flarem Ausdruck. Kennzeichnend war die hohe Einschätzung zu der Einzelgemeinde. Im Anschluß daran wurde von den flar abgegrenztem Verhältnis zur Staatsverwaltung, aber in enger Verbindung mit dem gesamten Geistes- und Voltsleben und in kräftiger Betonung ihrer religiösen Aufgabe gefordert. !! Erster Klasse! Wie die Eisenbahnverwaltung festgestellt hat, ist die Benutzung der ersten Wagenklasse im lezten Jahre noch weiter zurückgegangen, sodaß sie noch aus viel mehr Zügen verschwinden kann, als es bisher schon geschehen ist. Die zweite Klasse zeigte die gewohnte Zunahme und die Abwänderung aus der dritten in die vierte Klasse scheint allmählich aufzuhören. Sie kann ja auch nur in Personenzügen stattfinden, da in Eil- und Schnellzügen die vierte Klasse ja nicht vorhanden ist. Die Mehrzahl aller Reisenden benutzt aber die letzteren Züge und kann daher nicht abwandern, selbst wenn sie wollte. ** Die Frist zur Einlösung der alten 50Pfennigstücke erlischt bei den Reichs- u. Landesfassen am 30. September 1910. * Aus Lehrerkreisen. Der Bezirksverein der Lehrer zu Lollar hält am 22. Januar, nachmittags 2½ Uhr zu Daubringen bei Weimer eine Versammlung ab. Verse zt wurden die Lehrer Bender- Stangenrod nach Grünberg, Gärtner- Grünberg nach Waßenborn- Stein- berg, Bernius- Waßenborn- Steinberg nach Stangenrod. = !! Eisenbahnwagen mit Seitengängen. Im Direktionsbezirk Mainz sind in letterer Zeit wieder eine größere Anzahl Personenwagen mit Abteilen dritter Klasse in Betrieb genommen worden, deren Einzelabteile durch Gänge verbunden sind. Allmählich sollen die Wagen mit Einzelabteilen durch solche Wagen ersetzt werden, welche die Möglichkeit von Raubanfällen im Abteil fast unmöglich machen, da in der größeren Anzahl Coupes fast stets mehrere Personen anwesend sind. ** In Amerika verstorbene Hessen. Maria Marg. Sawer geb. Kohl aus Trösel i. D., 77 Jahre alt, in Cincinnati; Prof. Dr. Sigmund Mannheimer, 60 Jahre alt, in Cincinnati; Wilhelm Haas aus Dillenburg, 71 Jahre alt, in Baltimore. => Tintenstift auf Frachtbriefen. Wie die Eisenbahnverwaltung bekannt gibt, dürfen Frachtbriefe nicht mit Tintenstift geschrieben sein; sie sind unzulässig. Duplifate müssen so hergestellt sein, daß die Eintragungen im Originalfrachtbrief mit Tinte geschehen. !! Bienen zucht. Die 48. Wanderversammlung des Oberhessischen Bienenzüchtervereins findet Ende Juli in Schotten statt. = b Gießen. Bei dem am 4. und 5. Januar 1910 stattgefundenen Viehmarkte waren aufgetrieben: 1201 Stück Rindvich, 175 Schweine. Der nächste Markt findet am 18. und 19. Januar 1910 statt. * Bad Nauheim. Der hiesige Turnverein feiert in diesem Jahr das Jubiläum seines 50 jährigen Beste hens. Der Verein beabsichtigt zur Feier dieses hoch= bedeutsamen Tages eine Festschrift herauszugeben, die sich mit der Geschichte des Vereins vom Gründungsjahr 1860 bis zum Jubiläumsjahr 1910 befaßt. * Aus Oberhessen. Der Oberhessische Touristenverein hat in seiner vorjährigen Generalversammlung beschlossen, auf der Sackpfeife", dem höchsten Punkte des Hinterlandes, wieder einen Aussichtsturm zu errichten. Der Plan soll im Laufe dieses Sommers verwirklicht werden. * Lich. Auch der hiesige Turnverein kann im nächsten Jahr auf ein 50jähriges Bestehen zurückblicken. Das Jubiläum wird durch eine größere Feier festlich begangen. Literarisches. „ Der Stein der Weisen". Das vorliegende 1. Heft des neuen Jahrganges( 23, 1910) tann als eine Musterleistung angesehen werden, wie der Inhalt einer populärwissenschaftlichen Zeitschrift anzuordnen ist. Das Heft enthält 12 Rubriken, welche die wichtigsten Disziplinen umfassen: Beiträge aus der Tierkunde( Straußenfarm), der Biologie( Mikroskopische Pilze), Urgeschichte( die Eolithen), Astronomie( Marstanäle), Aviatik( Luftstromlinien), Geo logie( Ein altes Korallenriff in den Ostalpen), Photographie, Altertumstunde, Verkehrsleben, Technik, Landwirt- schaft 2c. Die Illustrierung ist außerordentlich reichhaltig; neben zwei prächtigen Tafeln als Tonvordrucke zählen wir über 40 Tertabbildungen, 4 Kärtchen und außerdem noch ein Dußend Abbildungen in der Beilage, welche in Buch= form das 4. Bändchen der Naturwissenschaftlichen Ta= schenbibliothek" und das Mikroskop mit den ersten zwei Druckbogen eröffnet. Alle Freunde der altbewährten Zeitschrift( A. Hartlebens Verlag, Wien uzd Leipzig) werden dieses unentwegte Streben des„ Stein der Weisen", sich auf der Höhe der an eine solche Publikation zu stellenden Anforderungen zu erhalten, mit großer Befriedigung wahrnehmen. Man verlange das sehr interessante 1. Heft von der nächstgelegenen Buchhandlung. * -Ins innerste Afrika". Dieses mit Spann ung erwartete Werk aus der Feder des Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg( Verlag von Klinkhardt u. Biermann, Leipzig) ist erschienen. Das Porträt des Herzogs ist dem Buche als Titelbild vorangestellt. Die reichen und vorzüglichen llustrationen und der interessante lebendige Tert dieses Werkes sind dazu angetan, das Interesse für dieses bedeutende Reisewerk in den weitesten Kreisen zu wecken, denn die afrikanische Forschungsreise Herzogs Adolf Friedrichs war eine wissenschaftliche Leistung ersten Ranges. Durch sie wurde wiederum ein großer Fleckt auf der Karte Zentralafrikas vollständig ausgefüllt, und ein flüchtiger Blick auf das ausführliche Inhaltsverzeichnis überzeugt davon, daß sie zugleich auch gefahrvoll und erlebnisreich wie faum eine zweite Expedition in den dunklen Erdteil gewesen ist. Durch die Veranstaltung einer Lieferungsausgabe ( 28 Lieferungen a Mt. 0,50) will die Verlagsbuchhandlung den weitesten Kreisen die Möglichkeit geben, in den Besiz des gerade für Deutschland hochaktuellen Wertes zu gelan gen. Das Gesamtwerk tostet geh. Ms. 14.-, geb. Mt. 15.-. Standesamt- Nachrichten der Stadt Gießen. Geboren e.. Dez. 24. Arbeiter Martin Wagner ein Sohn, Wilhelm Martin. ie er De er 3. r= h= 00 e= " " Otto. 27. Buchdrucker Karl Wilke ein Sohn, Karl August. 29. Hilfslademeister Karl Schott ein Sohn, August IT" " 29. Fuhrmann Heinrich Licher ein Sohn, Hans Hugo. 29. Fuhrmann Konrad Emil Schneider eine Tochter, Margarete. It. " 30. Ober- Telegraphenassistenten Richard Schneider eine Tochter. m " 30. Heizer Heinrich Staubach eine Tochter, Marie Emilie. " 31. Schlosser Karl Schreiner eine Tochter, Marie Elisabeth. " 31. Arzt Dr. med. Arthur Marum eine Tochter, Erika Klara. r= e= e= ht " 1. Bahnwärter Andreas Becker eine Tochter, Ida. .e= " 2. Betonmeister Heinrich Fuchs eine Tochter. ift " 5. Kaufmann Leopold Blum eine Tochter, Else Esther. n. id " 5. Regierungsbaumeister Heinrich Knöll eine Tochter. Aufgebote. er Jan. 1. Taglöhner Ludwig Lorenz eine Tochter, Karoline Margarete. Jan. 3. Heinrich Döll, Schneider in Büdesheim, mit Elisabethe Habermehl in Gießen. " " 4. Karl Glock, Garde- Unteroffizier in Darmstadt, mit Katharine Melcher in Gießen. b, C= " 5. Paul Eduard Reinhold Kruschwitz, Schmied in Gießen, mit Luise Rinn in Dutenhofen. 1- en ib er ift en D= 5. Bernhard Karl Westbrock, Schlosser, mit Christine Bambey, beide in Gießen. 6. Wilhelm Meß, Feldwebel, mit Marie Euler, beide in Gießen. 5. Julius Arnstein, Agent in Friedberg, mit Adolfine Lomar in Gießen. Gestorbene. Dez. 30. Karl Hofmann, 11 Jahre alt. Jan. 1. Karl Schmehl, städt. Arbeiter, 69 Jahre alt. " 1. Karl Jegust, Mechaniker, 24 Jahre alt. " 2. Johannes Keßler 2., Landwirt, 87 Jahre alt. 2. Maria Katharina Wölfing, geb. Mildner, Jahre alt. Bt 35 hr Kirchliche Nachrichten für Gießen. Evangelische Gemeinde. Sonntag, 9. Januar, 1. nach Epiphanias. Landesmissionsfest. Kollette für die Heidenmission. Gottesdienst. In der Stadtkirche. Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer D. Schlosser. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde. Pfarrer D. Schlosser. Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Schwabe. Abends 8 Uhr: Vereinigung der fonfirmierten männlichen Jugend der Matthäusgemeinde. ... Dienstag, den 11. Januar, nachmittags 4 Uhr im Matthäussaal: Frauenmissionsverein. Donnerstag, den 13. Januar, abends 8 Uhr im Matthäussaal: Bibelstunde.( Bilder aus dem Leben der Apostel.) Pfarrer D. Schlosser. In der Johanneskirch e. Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Lutasgemeinde. Pfarrer Bechtholsheimer. Abends 5 Uhr: Pfarrer Ausfeld. Abends 7% Úhr: Vereinigung der konfirmierten männlichen Jugend der Lukasgemeinde. Montag, den 10. Januar, abends 8 Uhr: Bibelstande im Lukassaal. Pfarrer Bechtolsheimer. Freitag, den 14. Januar, abends 5½ Uhr: Vereinigung der konfirmierten weiblichen Jugend der Lutasgemeinde. Batholische Gemeinde. Samstag, den 8. Januar. Nachmittags 5 Uhr und Abends 8 Uhr: Gelegenheit zur hl. Beicht. Sonntag, den 9. Januar. Fest der Erscheinung des Herrn. Vormittags 6 Uhr: Gelegenheit zur hl. Beicht. Vormittags 7 Uhr: Die erste hl. Messe. Vormittags 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion. Vormittags 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. Vormittags 11 Uhr: Hl. Messe mit Predigt. Nachmittags 5½ Uhr: Christenlehre; darauf Fest- Andacht mit Segen. Redaktion, Druck und Verlag von Albin Alein, Gießen. a= e= to ſt. es a= h= de er tt. ¡ e= er tit BEE! 6 lie h= m [. m in en ct. 3 a= = N zi ei m ic 999 in fe fi m g Ic fe d SERRUREATANS GOT ANGELA 8* 84 a 6 Sicherung der Bauforderungen. Nachstehend bringen wir die bereits in Kraft getretenen Vorschriften des Gesezes über die Sicherung der Bauforderungen vom 1. Juni 1909 zur Kenntnis der Beteiligten. Gießen, 28. Dezember 1909. Bürgermeisterei. J. V.: Keller. § 1. Der Empfänger von Baugeld ist verpflichtet, das Baugeld zur Befriedigung solcher Personen, die an der Herstellung des Baues auf Grund eines Wert, Dienst oder Lieferungsvertrags beteiligt sind, zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung des Baugeldes ist bis zu dem Be trage statthaft, in welchem der Empfänger aus anderen Mitteln Gläubiger der bezeichneten Art bereits befriedigt hat. Ist der Empfänger selbst an der Herstellung beteiligt, so darf er das Baugeld in Höhe der Hälfte des angemessenen Wertes der von ihm in den Bau verwendet worden ist, der von ihm geleisteten Arbeit und der von ihm gemachten Auslagen für sich behalten. Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zwecke der Bestreitung der Kosten eines Baues in der Weise gewährt werden, daß zur Sicherung der Ansprüche des Geldgebers eine Hypo thet oder Grundschuld an dem zu bebauenden Grundstücke des oder die Uebertragung dient Eigentums an dem Grundstück erst nach gänzlicher oder teilweiser Herstellung des Baues erfolgen soll. Als Geldbeträge, die zum Zwecke der Bestreitung der Kosten eines Baues ge= währt werden, gelten insbesondere: 1. solche, deren Auszahlung ohne nähere Bestimmung des Zweckes der Verwendung nach Maßgabe des Fortschreitens des Baues erfolgen soil; 2. solche, die gegen eine als Baugeldhypothek bezeichnete Hypothet(§ 33) gewährt werden. § 2. Zur Führung eines Baubuches ist verpflichtet, wer die Herstellung eines Neubaues unternimmt und entweder Baugewerbetreibender ist oder sich für den Neubau Baugeld gewähren läßt. Ueber jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen. Neubau im Sinne dieses Gesetzes ist die Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erieilung der Bauerlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken untergeordneter Art oder mit solchen Bauwerken besetzt ist, welche zum Zwecke der Errichtung des Gebäudes abgebro= chen werden sollen. Aus dem Baubuche müssen sich ergeben: 1. die Personen, mit denen ein Wert, Dienst oder Lieferungsvertrag abgeschlossen ist, die Art der diesen Personen übertragenen Arbeiten und die vereinbarte Vergütung; 2. die auf jede Forderung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen; 3. die Höhe der zur Bestreitung der Baukosten zuge= sicherten Mittel und die Person des Geldgebers sowie Zweckbestimmung und Höhe derjenigen Beträge, die gegen Sicherstellung durch das zu bebauende Grundstück(§ 1 Abs. 3), jedoch nicht zur Bestreitung der Baukosten gewährt werden; 4. die einzelnen in Anrechnung auf die unter Ziffer 3 genannten Mittel an den Buchführungspflichtigen oder für seine Rechnung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen; 5. Abtretungen, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese Mittel; 6. die Beträge, die der Buchführungspflichtige für eigene Leistungen in den Bau aus diesen Mitteln entnommen hat. Das Buch ist bis zum Ablaufe von fünf Jahren, von der Beendigung des leßteingetragenen Baues an gerechnet, aufzubewahren. § 3. Die Vorschriften des§ 2 finden auch auf Um bauten Anwendung, wenn für den Umbau Baugeld gewährt wird. § 4. Bei Neubauten ist der Bauleiter verpflichtet, an leicht sichtbarer Stelle einen Anschlag anzubringen, welcher den Stand, den Familiennamen und wenigstens einen ausgeschriebenen Vornamen, sowie den Wohnort des Eigen tümers, und, falls dieser die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einem Unternehmer übertragen hat, des Unternehmers in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift enthalten muß. Wird der Bau von der Firma als Eigentümer oder Unternehmer ausgeführt, so ist diese und deren Niederlassungsort anzugeben. § 5. Baugeldempfänger, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Kontursver= fahren eröffnet worden ist und deren im§ 1 Abs. 1 bezeichnete Gläubiger oder der Konturseröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis nicht unter einem Monate be ftraft, wenn sie vorsätzlich zum Nachteile der bezeichneten Gläubiger den Vorschriften des§ 1 zuwidergehandelt haben. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Strafe bis auf einen Tag Gefängnis ermäßigt oder auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mark erkannt werden. § 6. Zur Führung eines Baubuches verpflichtete Bersonen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Kontursverfahren eröffnet worden ist und deren im§ 2 Abs. 3 3iffer 1 bezeichnete Gläubiger zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark be= straft, wenn sie das vorgeschriebene Baubuch zu führen unterlassen, oder es verheimlicht, vernichtet oder so unordentlich geführt haben, daß es teine genügende Uebersicht, insbesondere über die Verwendung der zur Bestreitung der Bautosten zugesicherten Mittel, gewährt. § 7. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften des§ 4 zuwiderhandelt. § 8. Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auf Bauten, die bereits vor dem Infrafttreten des Gesetzes begonnen sind, teine Anwendung. Bekanntmachung. Die hier ansässigen Ehepaare, welche im laufenden thre das Fest der goldenen Hochzeit begehen und Anspruch auf Zuwendung der Gabe aus der im Jahre 1879 anläßlich der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares errichteten Stiftung erheben wollen, werden hierSte erziehlen höhere Milchpreise - und erwerben neue Kundschaft, wenn Sie Kuchler's hygienische Milch- AndFeinste schank Apparate benügen. Ausführung, billigste Preise.- Katalog und Referenzen gerne gratis durch G. Kuchler, München 47, Marsstraße 39. Wer sich selbst rasiert Viel Geld profitiert! - Eigene Gewächse bester und allerbester Weinbergslagen versendet in Fässern von 25 Ltr. u. in Kisten v. 12 Fl. an Paul Christian Saalwächter Weingutsbesitzer, NIEDER- INGELHEIM a. Rh. Spezialität: Ingelheimer Rotweine. Rheinweine Es half fofort! Dies bestätigca über 1000 Anerkennungen Kranker, die Limosa Tabletten bei Gicht, Rheumatismus und anderen Harnsäure- Leiden erprobten. 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Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehenden Gebührentaris der hiesigen Gesindevermieterinnen 1. Februar ein ordentliches und Stellenvermittler zum Abdruck. Für die Vermittelung eines Dienstboten Gesindevermieterinnen: nach Gießen: nach auswärts: Bärrn, Kirchenplatz 11, 5 Mr. Herr, Sonnenstraße 6,( f. Dienstboten) 5 Mr. 7 Für Vermittlung von Köchinnen 5 Für Vermittlung von Köchinnen mit einem Gehalt über 40 Mt. Für Vermittlung einer Servierfräulein 6 Mr. " 1 7 " 1 8 " f 10" 10 10 " durch aufgefordert, sich alsbald bei der Bürgermeisterei zu melden. Gießen, den 27. Dezember 1909. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum. ( welche von denselben zu zahlen sind) Hüttenberger, Seltersweg 67, Dertel, Dammfir. 43 Pitzer, Seltersweg 3 Makulatur bat billigst abzugeben sie Expedition dieser Zeitung. 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