Nr. 303. Moonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Bfg., ins Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährlich Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberheffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obft und Bartenban, sowie die Gießener Seifenblasex wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags. Dienstag, den 30. Dezember 1902. Gießener 11. Jahrgang. Infectionspreis: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz berbessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg. Postzeitungsliste No. 3269. Redaktion und Expedition: Gießen, Neuenweg 28. Fernsprechanschluß Nr. 362. Neuelle Nachrichten ( Gießener Tageblatt) Anabhängige Tageszeitung ( Gießener Zeitung) für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umg hung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen. Morganatische Eben. ( Nachdruck verboten.) Bei dem Aussehen, welches die Angelegenheit der Kron prinzessin von Sachsen und ihres Bruders, des Erzherzogs Leopold Ferdinand, erregt hat, ist es gewiß ganz angebracht darauf hinzuweisen, daß Liebesbündnisse und Ehen zwischen fürstlichen und bürgerlichen oder dem niederen Adel angehörenden Personen in alter wie neuer Zeit feineswegs selten waren. Eine der glücklichsten derartigen Ghen war wohl die des Fürsten Leopold von Dessau, des alten Dessauers", wie er später von den Soldaten Friedrichs des Großen genannt wurde. Als er zu der schönen Apothekertochter Anna Föhse( ,, Anna- Liese") in Dessau in heftiger Liebe entbrannte, fonnte er jedoch auf diesen Beinamen noch feinen Anspruch machen: er war faum 17 Jahre alt. Gleich nach dem Ableben seines Vaters, 1693, erklärte cr, daß er die Jungfrau Föhse heiraten werde". Aber erst 1697 gelang es ihm, die entgegengebrachten Schwierigfeiten zu überwinden und seine Anna- Liese heimzuführen. Als diese ihm im Jahre 1745 starb, brach ihm das Herz und zwei Jahre später folgte er der Unvergeßlichen ins Grab nach. Viel besprochen wurde auch die Ehe König Friedrich Wilhelms III. mit der Gräfin Augusta Harrach, der späteren Fürstin Liegniß, mit der sich der König im November 1824, 14 Jahre nach dem Tode der Königin Luise, im Charlottenburger Schlosse vermählte. In seiner Neigung zu einer Schauspielerin hat Erzherzog Leopold Ferdinand auch eine ganze Anzahl be rühmter Vorgänger. So ließ sich der spätere König Lezpold I. der Belgier, welcher seine erste Gemahlin durch den Tod verloren hatte, 12 Jahre später die reizvolle 22jährige Schauspielerin Karoline Bauer, die Tochter eines badischen Rittmeisters, die damals( 1824) an der Berliner Hofbühne tätig war, antrauen. Herzog Ludwig von Bayern vermählte sich im November 1892 mit der zur Frau v. Bartolf erhobenen Antonie Barth, der Tochter einer Goldstickerin in München, die er als Elevin des Hoftheaters tennen gelernt hatte. Interessant ist auch die morganatische Che des Herzogs Georg von Sachsen- Meiningen mit der Freifrau von Heldburg( als Schauspielerin Ellen Franz). Nach etwa zehnjähriger Tätigkeit an verschiedenen Bühnen fam sie 1867 nach Meiningen, und am 18. März 1873 meldete das Meininger Regierungsblatt zur allgemeinen leberraschung die morganatische Vermählung des Landesfürsten. Endlich wäre hier noch zu erwähnen, daß sich Graf Hartenau, der ehemalige Fürst Alexander I. von Bulgarien, mit der Darmstädter Opernsängerin Loisinger vermählte. Eine sehr glückliche morganatische Ehe war die Viktor Emanuels II. von Italien mit der früheren Tänzerin Rosina Vercellone, der Tochter eines Tambour majors, die der alle hösischen Schranken verachtende Fürst nach dem Ableben seiner Gattin, ciner österreichischen Erzherzogin, zum Altar führte. Sehr bekannt ist auch die Che zur linken Hand, die den Kaiser Alexander II. von Rußland am 30. Juli 1880 mit der schönen Prinzessin Katharina Dolgorufy, späteren Fürsten Juriewskaja, vereinigte. Gar nicht so selten sind auch die Fälle, wo sich eine Fürstentochter entschloß, einem weniger hochgestellten Mann Herz und Hand zu bieten. Marie Luise von Cesterreich, die Tochter Franz I., Witwe des Kaisers Napoleon, vermählte sich 1821 mit ihrem Oberhofmeister Grafen Neipperg. Ein zweites Beispiel aus neuester Zeit bietet die Verbindung der Prinzessin Pauline von Württemberg mit dem Dr. der Medizin Melchior Willim in Breslau. Dem Professor Johannes Friedrich August Esmarch in Kiel, geboren 1823, reichte am 28. Februar 1872 die Prinzessin Henriette von Schleswig- Holstein- Sonderburg- Augustenburg, geboren 1833, eine Tante der deutschen Kaiserin, die Hand zu einer überaus glücklichen Ehe. Königin- Witwe Marie Christine von Spanien, geboren in Neapel 1806, vermählte sich mit einem Leibgardisten, Don Fernando Munoz, erst heimlich am 28. Dezember 1833, und öffentlich am 13. Oktober 1844; Munoz wurde zum Herzog von Rianzares erhoben. In England sind zwei Prinzessinnen gleichen Namens mit Männern aus nichtregierenden Häufern Chen morganatische oder ,, unebenbürtige" Then fennt man in England nicht eingegangen; zuerst die 1848 geborene Prinzessin Luise, die vierte Tochter der Königin Viktoria, mit dem späteren Marquis of Lorne und in neuerer Zeit eine Tochter König Eduards, die am 20. Februar 1867 geborene Prinzessin Luise, die den früheren Grafen, jeßigen Herzog von Fife die Hand reichte. Man sieht, die Liebe hat nie nach Rang und Titel gefragt und sich rücksichtslos über die Schranken der Etiquette hinweggejetzt. Auch die Großen der Welt sind am letzten Ende nur Menschen und menschlichen Leidenschaften und Schwächen unterworfen. Die Politik. Beamtenwechsel in der Rheinprovinz. 1 Der Oberpräsident der Rheinprovinz, Nasse, beab= sichtigt demnächst zurückzutreten. Als sein Nachfolger wird Der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz, Frhr. v. Schorlemer Lieser, genannt. Ferner tritt der Landeshauptmann derselben Provinz, Dr. Klein, in den Ruhestand, sein Nachfolger wird der Regierungspräsident in Arnsberg, v. Reuvers. Schließlich wird auch der Posten des Düsseldorfer Regierungspräsidenten v. Holleuffer, der am Sonntag an Influenza gestorben ist, neu besetzt werden müssen. Die Verschleppung der Venezuela- Affäre. Ter ganze venezolanische Handel ist nun richtig dadurch, daß die Mächte die amerikanische Einmischung nicht zurückwiesen, auf ein totes Geleise überführt worden. Nach einer Meldung aus Washington wird es sicherlich längere Zeit dauern, bevor irgend ein Dokument in der venezolanischen Angelegenheit zur Unterzeichnung bereit sein wird. Aus Venezuela selbst liegt nur die Nachricht vor, daß ein gegen den Präsidenten Castro gerichteter Staatsstreich vom Vizepräsidenten der Republit vorbereitet werde. Hoffentlich wird der Frechling dabei von der Bildfläche verschwinden. Dieser halbindianische Mestize hat fürzlich auf die Frage eines Deutschen, ob er bereit sei, die Mächte um Entschuldigung zu bitten, geantwortet:„, General Castro hat nichts zu entschuldigen." Die Umgebung des Präsidenten brach natürlich bei dieser Tirade in lebhafte Hochruse auf ihn aus. Die Nachrichten von Gefechten zwischen den Aus ständischen und den Truppen Castros bringen ebenfalls nichts überraschendes. Castros Parteigänger werden da bei mit erstaunlicher Regelmäßigkeit geschlagen. = König Alexanders Blamage. = Frau Draga und ihr Gemahl, der Milansprosse, haben eine bittere Demütigung erlitten. Graf Lamsdorff, der russische Minister des Aeußern, hat bei seinem Besuch in Sofia dem Königspaar zu verstehen gegeben, daß man es am russischen Hose nicht sehen will. Nichtsdestoweniger scheint Alexander der Unwillkommene noch immer auf die Verwirklichung seines Traumes, vom weißen Zaren empfangen zu werden, zu hoffen. Anders ist es kaum zu deuten, daß er dem Grafen Lamsdorff, der den höchsten serbischen Orden bereits besitzt, sein Bildnis in funstvoll gearbeitetem Rahmen verliehen hat. Verlorne Liebesmüh! Der Sultan von Marokko in Bedrängnis! Die marokkanischen Rebellen sind dem Sultan ganz erheblich über: Die Sultanstruppen haben bei dem letzten Zusammenstoß mit den Ausständischen 2000 Tote und Verwundete verloren. Ein Teil der Truppen des Sultans hat sich dem Führer der Aufständischen Buttamara angeschlossen, der die dem Sultan treuen Truppen bis nach Fez zurückgetrieben hat. Fez ist nicht länger als einige Tage zu halten. Die Einwohnerschaft wird nur so lange loyal bleiben, als der Sultan sie schützen und ernähren kann. Eine Belagerung von wenigen Tagen aber bedeutet Hungersnot. Das Ansehen des Prätendenten ist beständig im Wachsen, wahrscheinlich werden sich auch die noch zunt Sultan haltenden Stämme den Rebellen anschließen. Entkommt der Sultan, oder kann er Fez halten, so wird ihn der Süden unterstüßen, in welchem Fall ein Bürgerkrieg unvermeidlich ist. Tatsächlich ist die ganze Armee des Suttans geschlagen, da in Fez nur verhältnismäßig wenig Truppen zurückgelassen worden sind. In Spanien werden bereits Maßnahmen für ein etwa nötiges Eingreifen getroffen. Spanien ist bekanntlich an der Lage in Marokko mehr interessiert als alle anderen Mächte. Kurze politische Nachrichten. * Berlin, 29. Dezember.( Hofbericht.) Der Kaiser und die Kaiserin, sowie deren Söhne empfingen am Sonntag eine Anzahl hervorragender Berliner Bildhauer und Architekten, um ihnen die von Professor Jhne ausgeführte Umgestaltung der Räume des Königlichen Schlos jes zu zeigen. Der Weiße Saal ist völlig umgebaut, dazu sind eine Reihe von Prunkgemächern im Stile der Renaissance, Louis XIV. und Louis XVI. neu entstanden. Nach der Besichtigung verabschiedete sich die Kaiserin. Der Kaiser lud seine Gäste zu einem falten Abendbrot, dem sich ein Bierabend mit Zigarren und Zigarretten anschloß, der bis nach 1 Uhr dauerte. * Der Großherzog von Hessen ist am Sonntag Abend in Delhi im Höslager des Vizekönigs von Indien eingetroffen. * Ju Stettin soll im Januar eine Pommersche Ansiedlungsgesellschaft ins Leben gerufen werden. Zweck der Gesellschaft ist unter anderem die Unterstützung ar mer Bauern und die Schaffung von Arbeiterrentengütern. * Aus Anlaß des 100 jährigen Jubiläums der Dorpater Universität sind eine große Anzahl deutscher Gelehrter zu Ehrenmitgliedern dieser Hochschule ernannt worden. ant Die Zukunft der städtischen Oftrois in Hessen.*) Vor anderthalb Monaten haben wir an dieser Stelle in einem Leitartikel unter dem Titel ,, Der Zolltarif und die Aufhebung der städtischen Oftrois" darauf hingewiesen, daß im Deutschen Reichstage ein Antrag angenommen worden ist, wonach vom 1. April 1910 die deutschen Städte Abgaben auf Getreide, Mühlenfabrikate, Backwaren, Vich und Fleischwaren nicht mehr erheben dürfen. Dieser Antrag wurde in Form eines besonderen Paragraphen 10a dem neuen Zolltarifgesetze einverleibt. Die Tendenz dieses Amendements liegt auf der Hand. Die Mehrheit des Reichstags, die entschlossen war, die Getreide- und Viehzölle zu erhöhen, und von dieser Erhöhung das Zustandekommen der neuen Handelsverträge abhängig zu machen, wollte, um den Vorwurf der fünstlichen Nahrungsmittelverteuerung, den die städtische Bevöl ferung gegen sie erhob, zu entkräften, gleichsam als Kompensation wenigstens diejenigen Einrichtungen be seitigt wissen, die eine Anzahl von deutschen Gemeinden im Wege der indirekten Kommunalbesteuerung von Fleisch und Brot getroffen hatten. Man konnte zwar nicht bestreiten, daß der höhere Grenzzoll, sofern er überhaupt die erhofften Wirkungen haben würde, die inländischen Marktpreise für Brot und Fleisch verteuern würde. Man wollte aber dasselbe Recht, was die Reichsgesetzgebung für sich in der Form des Schutzzolles in Anspruch nahm, den kommunen nicht in Form des Finanzzolles zugestehen. Seit Veröffentlichung unseres ersten Aufsages haben sich eine Reihe von Vermutungen, die wir damals aussprachen, in vollem Umfange als zutreffend erwiesen. Wir erklärten es damals für wahrscheinlich, daß die Reichsregierung und die agrarische Mehrheit des Reichstags sich über das Zolltarifgesetz doch noch einigen würden. Das ist inzwischen geschehen. Der„ llmfall" ist Thatsache geworden. Man soll zwar eigentlich in politischen Dingen nicht prophezeien. Trotzdem haben wir uns damals dazu verleiten lassen und wir haben diesmal ziemlich Glück damit gehabt. In unserem Aufsatze, der schon über sechs Wochen alt ist, heißt es: „ Wer umfällt und seine feierlichen Erklärungen Lügen straft, weiß man noch nicht. Vielleicht fallen Beide um und zwar so, daß sie sich in die Arme fallen und den Versöhnungsfuß geben. Anzeichen für einen solchen Doppelumfall liegen bereits vor. Aufmerksamen Beobachtern ist nämlich nicht entgangen, daß der Reichsfanzler gegen den erhöhten Gerstenzoll, den namentlich die bayerischen Bauernbündler und mit ihnen das Zentrum forderten, sich nicht selbst ausgelassen hat, sondern dies durch Bundesratsbevollmächtigte hat besorgen lassen. Vielleicht handelt es sich um eine von vornherein vorbereitete Rückzugstaftif. Ist diese Vermutung richtig, so kann der Reichskanzler gerade bei dieser Tarifnummer einlenfen und damit auch dem Gegner eine Rückzugsbrücke bauen. Als Gratisbeigabe fönnen dann noch die Reichstagsdiäten in sichere Aussicht gestellt werden." Dies war zu Papier gebracht zu einem Zeitpunkte, wo sich der Reichstag noch mitten in der zweiten Lesung des Zolltarifgefeßentwurfes sich befand. brauchen also jetzt, wo die dritte Lesung beendet und der Gesetzentwurf im Reichstag und im Bundesrat verabschiedet ist, nichts von dem damals Gesagten zurückzunehmen. Beide, die Reichsregierung und die Reichstagsmehrheit, sind umgefallen, nachdem man die Majorität reichlich mit Futtergerste gesättigt hat. Der Bundesrat hat dann zu dem Kompromisse Ja und Amen gesagt, und so kann jeder Tag eine Nummer des Reichsgesetzblattes bringen, in der das Zolltarifgesetz in seiner ganzen Größe zu lesen ist. Kaum war der Vorhang über den dritten und letzten Aft der Ritter- und Junker- Komödie, Zolltarif" genannt, gefallen, da trat der alte possenhafte Einafter für kleine ,, die Diätenfrage", wieder im Reichsspielplan auf. Durch die Zeitungen ging die Nachricht, daß sich jetzt im Bundesrate eine hinreichende Majorität für die Bewilligung von Anwesenheitsgeldern an die Reichstagsabgeordneten gefunden habe, und ist diese Nachricht. *) Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet. furz. Es ist sehr sonderbar! Barbara, hörst du?" ein Versehen begangen haben sollte," äußerte Lord Elsdale Es ist faum wahrscheinlich, daß Mrs. Fairfax folch ber junge Mann an ihrer Seite ihr zugeflüstert. verloren, und eben lächelte sie über eine Bemerfung, welche und Bergnügungen süßes, mielodisches Lachen wird Elsdale wahrscheinlich tot erscheinen." Ihrem Glanz!" lachte Barbara Hatton und Schmeicheleien und uidigungent Nichts ist übrig geblieben als beschmuste HandDh, der ist jest verschwun solch eit den! In Bezug Rosen." den Smit verzeihen Ste auf den Geber d Blick auf sein Gesicht. ,, Den Geber meiner Blumen?" lächelte sie. einem Zuge fragenden Erstaunens richtete sic Sind sie drei Frauen an ihr Promenadenanzuge die Theater- Toilettemachens widmen? Die Männer sind vielleicht um eine einigfeit es auf Sie nicht den Eindruck, als ob sie des beständigen gebührende zu müde wären, um Aufmerffamfeit ihrer 318 nachlässig frisiertes Haar! Mach die freilich inzwischen wieder einmal dementiert" d. h. offiziös als verfrüht abgestritten worden ist, richtig, so gehört das einer hohen Stelle zugeschriebene geflügelte Wort:„ Den sterls auch noch Diäten?!" ebenso der Geschichte an, wie das andere nicht weniger kommentierte: Minimaltarif ist Unsinn; Bülow ist derselben Meinung!" Soweit wir unterrichtet sind und etwas von polis tischer Wahrscheinlichkeitsrechnung verstehen, steht grundfäßlich die Einführung von Reichstagsdiäten fest; natürlich nicht für den jetzigen Reichstag, dessen Mandate in Kurzem ablaufen, sondern für den neuen, zu dem in der zweiten Hälfte des Jahres 1903 die Wahlen ausgeschrieben werden. Als Lockmittel für Sozial demokraten sollen die Diäten natürlich nicht gelten; daher das jezige Dementi. Wenn der neue Reichstag sich erst tonstituiert hat, wird man sich die Kerls" erst etwas näher ansehen, und wenn sie in ihrer Mehrzahl eben so gesinnungstüchtig sind, wie die alten Zolltarifler, dann steht dem Plane, jedem dieser ausgezeichneten Boltsvertreter für seine selbstlose Thätigkeit im Dienste der Gesamtnation täglich zwanzig Mart Taschengeld, damit er in Berlin standesgemäß" leben fann, aus zuzlahen, nichts mehr im Wege. Mit dem Zolltarifgesetz ist auch jener vielumstrittene § 10a, der in die fommunale Steuerautonomie, na mentlich Bayerns, Sachsens, Württembergs, Badens, der Thüringischen Staaten, der Reichslande und des Großherzogtums Hessen, in rücksichtsloser Weise eingreift, gesegeskräftig geworden. Wenige Tage nach jener denkwürdigen Nacht- und Dauer- Sizung, in der der Hohe Reichstag die dritte Lesung vorgenommen und zu Ende geführt hat, hat der Bundesrat allen Beschlüssen des Reichstags, also auch diesem Initiativantrage, seine Zustimmung gegeben. von verheerender Wirkung sind. Ein solcher Zollkrieg gleicht einem Manöver, in dem scharf geschoffen wird und zu dessen vorzeitigem Schluß regelmäßig zum Sammeln geblasen werden muß, d. H. die Handelsvertragsverhandlungen wieder aufgenommen werden. Daß wir neue Handelsverträge bekommen, ist also zweifellos. Zweifelhaft ist nur, welches Aussehen sie haben, fontect gesprochen, ob sie sich in ihren Sägen innerhalb des Zolltarifgesetzes bewegen. innerhalb des Zolltarifgefeßes bewegen. Sieht man sich im Laufe der diplomatischen Verhandlungen deutscherseits gezwungen, unter die Minimalsätze herunterzugehen, so muß die Reichsregierung eine entsprechende Vorlage an den Reichstag machen, und dann kann der Tanz wieder aufs Neue losgehen. Eine solche neue Vorlage stellt sich als eine Novelle zum Zolltarifgesetz dar; sie will das Zolltarifgesetz ändern. Bleibt der § 10 a auch in der Novelle bestehen, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß er jemals in Wirksamkeit tritt. Denn die neuen Handelsverträge sollen am 1. Januar 1904 in Straft treten, der§ 10 a dagegen erst am 1. April 1910, d. h. 6 Jahre später. Ein vernünftiger Gesetzgeber macht feine Gesetze auf so lange Zeit hinaus, weil sich in der Zwischenzeit so vieles ändern kann, daß alle Voraussetzungen über die ursprüngliche geset geberische Tendenz verschoben sein können. Hat der jezige Reichskanzler erst seine Handelsverträge unter Dach und Fach, so fann er, wenn sich die Gemüter einigermaßen beruhigt haben, jederzeit beantragen, daß der§ 10 a wieder gestrichen wird. Handelt es sich ja bei diesem Baragraphen um eine interne Angelegenheit des deutschen Reichs, die unseren ausländischen Kon= des deutschen Reichs, die unseren ausländischen Konfurrenten total gleichgiltig ist. Der§ 10 a bedeutet eine Veränderung des Zollvereinsvertrags bom 8. Juli 1867 und damit nach Mrtifel 40 der Reichsverfassung eine teränderung dieser Reichsverfassung selbst; denn der Zollvereinsvertrag enthält einen Teil der Staatsverträge zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten, auf Grund deren das Reich zustande gekommen ist. Einer Veränderung des Grundgesetzes des Deutschen Reichs, der Reichsverfassung vom 16. April 1871, stehen bekanntlich aus guten Gründen, damit nicht der führende Staat, Preußen, die übrigen Bundesstaaten infach majorifieren fann, gewisse verfassungsmäßige Hmder nisse im Wege. Einmal ist das Bundesratskollegium so zusammengesezt, daß Preußen von den 58 Stimmen nur 17, also noch nicht ein Drittel hat, während s nach der heutigen Bevölkerungszahl ungefähr 35 Stimmen beanspruchen fönnte. Entsprechend höher sind die Stimmrechte der anderen Bundesstaaten bemessen; Bayern hat 6 Stimmen, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3 u. s. w. Hessen fäme nach der Bevölkerungszahl gerechnet nur der dritte Teil der Stimmen zu, die es verfassungsmäßig hat. Bon an Oktroiabgaben auf Brot und Fleisch annähernd der zehnte Teil der Gesamtsumme für Deutschland. allen Oftroieinnahmen, unter denen noch diejenigen für Brennmaterialien und geistige Getränke eine wichtige Rolle spielen, machen die durch den§ 10a des Zolltarifs in Wegfall kommenden Quoten in Darmstadt 53 Proz., in Gießen 37 Proz., in Mainz 36 Proz., in Worms 78 Proz. aus. In Offenbach waren es ursprünglich 77 Broz., wovon 41 Proz. auf Brot und Mehl famen. Man sieht, es ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der ganze§ 10a nur zum Scheine auf dem Papiere steht und lediglich dem Zwecke dient, den sozialistischen und liberalen prinzipiellen Gegnern einer indirekten Besteuerung der Nahrungsmittel für den Wahlkampf ein zugkräftiges Angriffsmittel zu entwinden. Die andere Bestimmung, die das llebergewicht der Bräfidialmacht Preußens weiterhin stark beschränkt, ist im§ 78 der Reichsverfassung enthalten. Dort heißt es: Verfassungsänderungen gelten als abgelehnt, wenn sie im Bundesrat 14 Stimmen gegen sich haben. Die dret Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg fönnen also, wenn sie es wollen, jede Abänderung der Reichsverfassung verhindern, und ebenso können das Bayern, Baden, Hessen und je zwei thüringische Staaten, wie z. B. Sachsen- Weimar und Sachsen- Meiningen, wenn sie sich verbünden. Unter denjenigen Staaten, die an der Aufrechterhaltung des städtischen Oftrois ein Interesse haben, ist also eine sehr große Anzahl von Stombinationen, von Abstimmungsbündnissen möglich. Jn 1392 Kommunen des Reichs wird noch ein solches städtisches Oftroi erhoben, in 1224 Schlacht- und Mahlsteuer, in 128 nur Mahlsteuer. Von diesen Gemeinden befinden sich 1172 in Bayern, 4 in Sachsen, 15 in Württemberg, 7 in Baden, 6 in Hessen, 8 im Großherzogtum Weimar, 48 in den übrigen thüringischen Staaten, 38 in Elsaß- Lothringen. Die gesamten zur Erhebung gelangenden Gebühren betragen 15 607 000 Mart. nicht von der Hand zu weisen, nämlich die, daß es der Buns Freilich ist auch die andere Möglichkeit durchaus desrat mit der Aufhebung des Oktrois für Mehl und Fleisch es ernst gemeint hat, und seine Worte in Thaten umzusetzen entschlossen ist. Für diesen Fall ist der§ 10a des Zoltarifs für eine Reihe deutscher, namentlich hessischer Kommunen von sehr ernster Bedeutung und involviert in der Folge eine vollständige Umwälzung ihrer Steuerpolitik. Welche einträgliche, fortbildungsfähige und mit dem natürlichen Wachstum der Bevölkerung sich steigernde Einnahmequelle das städtische Oftrot ist, geht aus folgendem Vergleiche hervor: der Bruttoertrag des Darmstädter Oftrois machte 1845: 1875: 1885: 1900: " 146000 Mart 312 000 393 000 655 000 " aus. " Noch wichtiger ist das Verhältnis der Oktroiein. nahmen zu den jährlich ausgeschlagenen direkten Kommunalsteuern. In Darmstadt verhielten sich 1900 die Kommunalsteuern zu dem Oktroi wie 70:30, in Offen bach wie 74:26, ebenso in Mainz, in Gießen wie 83:17, in Worms wie 76:24. Ueberall ist also das Oftroi eine Einnahmequelle ersten Ranges und, wenn die Abgaben für Fleisch und Brot wirklich aufgehoben, werden sollten, so bedeutet das eine prozentuale Gr höhung der direkten Kommunalbesteuerung, die recht empfindlich sein wird. Legen wir das Rechnungsjahr 1900/01 unserer Berechnung zu Grunde, so erhalten wir folgende statistische llebersicht: Bisherige dir. Kommanalbe steuerung Darmstadt Offenbach Mainz Gießen Worms Mark 1546 395 1038 000 2144 773 572 517 793 127 Zufünftige dir. Kom: Zunahme munalbesteuerung Mart Faft den nie der Preis zu Alsfeld, for niedriger. D Mainz, den unter fich Worme, Ma obwohl der 0,10 Mart, in Offenbach Oftroi erhobe mehl haben Bingen, Bens ben höchften nach erst an Oftroi auf R Preis. Die hoch, obwohl hat wie Mai Roggenmehl ale in Darm faft gleich. Oftroi von jein Moggenb dem von Bü welche fein B Preise für S wennichon be Die niedrigfte Worms, Bin Bingen fein Wir erfen wenn auch das Preis der bela bei der Betrach Broj 1891 332 1170264 221/1 12% zu gleicher Zeit 2418 736 12% 617 551 904 941 8 14 Besteuerung im Wege des Oftrois; wir find aber ebenWir haben keine Schwärmerei für die fommunale sowenig prinzipielle Gegner dieser Steuerart. Der Vorwurf, daß das Oktroi wie eine Kopfsteuer wirke, auf die Leistungsfähigkeit des Steuerträgers feine Rückficht nehme und deswegen sozialpolitisch verwerflich set, trifft jede andere indirekte Besteuerung ebenso, wie das Oftroi. Der weitere Vorwurf, daß durch die Oktroi abgaben auch die vorübergehend Ortsanwesenden und würden, ist in Wirklichkeit gar kein Vorwurf. Gerade nicht nur die Ortsangesessenen steuerlich belastet in Städten, wo die lohnarbeitende Bevölkerung früh in die Stadt wandert und abends auf das platte Land zurückgeht, wird der Kommune ohne indirekte Besteuerung ein Teil der natürlichen Steuerfraft entzogen, während diese flottierende Bevölkerung und ihre Arbeitgeber der städtischen Kasse mancherlei Unkosten verursachen un beide Teile an den Vorteilen der städtischen Entwickel vor, daß kleine Landgemeinden, deren überschüssige Ar ung vollen Anteil haben. Umgefehrt fommt es auch beiterbevölkerung in großen Nachbarkommunen arbeitet, jährlich steigende Gemeindeausgaben für diese ärmere Bevölkerung haben, ohne daß ihre Steuerkraft ent Besteuerung, namentlich von Bier und anderen alkohol sprechend steigt. In solchen Fällen ist eine indirekte ischen Getränken, das einzige Mittel, um die direkte Kommunalsteuerlast nicht unerträglich anwachsen zu des Oftrois in Hessen ist, wie sich historisch nachweisen Die Einführung, beziehungsweise Beibehaltung läßt, überall nur aus finanzpolitischen Gründen, nämlich, um die direkte Kommunalsteuerlast zu vermindern, be schlossen worden. Gegenwärtig haben im Großherzog tum Oftroibesteuerung folgende 13 Gemeinden: Darmstadt( seit 1823), Mainz( seit 1799), Gießen( feit 1806), Offenbad)( seit 1824), Worms( seit 1815), Heppenheim a. d. L.( seit 1900), Alsfeld( seit 1854), Friedberg( seit Neu- fenburg( seit 1899), Sprendlingen( Streis Offen 1809), Lauterbach( seit 1835), Lampertheim( seit 1899), bach( seit 1900) und Wimpfen( seit 1900). Die Erhebung von Oftroi in Stadt oder Landgemeinden erjetzt nach der Städte- und Landgemeindeordnung nur forderte früher jedesmal landesherrliche Entschließung, noch die Genehmigung des Ministeriums des Innern. Die bestehenden Oftrois auf Nahrungsmittel und hafter Kämpfe in der Zweiten Kammer gewesen; Brennmaterial sind schon früher der Gegenstand lebnamentlich bei der Beratung der neuen Verwaltungsgesetze( 1873) forderten die Abgeordneten Goldmann, Küchler, Edinger und Heinzerling stürmisch den Erlaß eines Landesgesches, wonach von 1876 an in feiner Gemeinde des Großherzogtums mehr Abgaben auf die gewöhnlichen Nahrungsmittel und auf Brennmaterial erhoben werden durften. Dieser Antrag scheiterte am Widerspruch der Großherzoglichen Regierung, und dabei ist es seither geblieben. Auch in den Städten hatte das Oftroi von jeher viele Feinde. Die Führung in dem Kampfe für seine Aufhebung lag namentlich in den Händen der Handelskammern, unter denen sich Darmstadt und Worms hervorthaten. Erfolge hatte auch diese Bewegung nicht. Nur wurde im Laufe der Zeit der Oktroitarif wiederholt geändert und in einigen Städten, wie z. B. in Gießen durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Juni 1898, das Oktroi auf Backwaren und Mehl suspendiert. Gegenwärtig giebt es in Hessen nur sechs Gemeinden, die entweder Oktroi sowohl auf Mehl und Backwaren, wie auf Vich und Fleisch oder nur auf letztere Einfuhrgegenstände erheben. Zu denjenigen Kommunen, die beide Arten von Nahrungsmitteln mit Thorabgaben belegen, gehören: Darmstadt und Mainz, die beiden größten Städte des Landes. Fleisch und Fleischwaren sind oftroipflichtig außer in Darmstadt und Mainz in Offenbach, Gießen und Worms. Das Oftroi auf Mehl und Brot in der Stadt Offenbach wurde durch Stadtverordnetenbeschluß vom 20. April 1899 aufgehoben. Von allen 26 deutschen Bundesstaaten überhaupt sind 17 und außerdem noch Elsaß- Lothringen, die zusammen im Deutschen Bundesrate über die absolute Majorität( 30 Stimmen) verfügen, an der Nichtgenchmigung des§ 10 a des Zolltarifgesetzes interessiert gewesen. Statt dessen haben sich nicht einmal die er forderlichen 14 Stimmen für ein Veto im Bundesrate gefunden. Das ist in hohem Grade überraschend. Wir haben nichts über das Abstimmungsverhältnis gelesen, würden aber bei dem schlappen Widerstand, den viele deutsche Bundesregierungen in der jetzigen handelspolitischen Situation wiederholt an den Tag gelegt haben, uns nicht sonderlich wundern, wenn wir später erführen, und das wird wohl durch Interpellationen in den Einzellandtagen, wenn man von den Bundes ratsbevollmächtigten Rechenschaft verlangt, bald fest gestellt werden daß der§ 10a sogar einmütig angenommen worden ist.- - Das deutsche Zolltarifgesetz tritt bekanntlich auch dann in Kraft, wenn es nicht gelingt, auf der Basis des Minimaltarifs neue Handelsverträge abzuschließen. Jm ungünstigsten Falle wird der Zolltarif einfach autonomer Tarif, und dann treten die Marimalsätze ein oder können wenigstens eintreten. Der§ 10a des Zolltarifs bleibt demgemäß auch dann wirksam, wenn unsere Handelsverträge gefündigt werden, ohne daß ihre Erneuerung gelingt. Indessen ist es ganz ausgeschlossen, daß das Deutsche Reich wieder zur autonomen Tarifpolitik zurückkehrt; denn dann würden Zollfriege an allen Ecken und Enden ausbrechen, die zwar, wie die Erfahrung lehrt, nur von kurzer Dauer, aber stets lassen. Form höherer Löhne statt, und auf diese Weise wird Vielfach findet dann eine Abwälzung in der das großstädtische Unternehmertum in ganz zweckmäß ger Weise zu den Verwaltungskosten der Arbeiterdörfer heran. gezogen. In Lampertheim und Heppenheim hat gerade dieser Gesichtspunkt zur Einführung eines Oftrois auf Bier und Brennmaterialien geführt. sehr Die Hauptfrage bleibt immer, wie bei jeder indirekten Besteuerung, die, wer denn eigentlich das Oftroi schließlich trägt. Es wird demnächst eine Gießener Doktordissertation von dem Großherzoglichen Regierungsassessor Hellwig erscheinen, die interessante preisstatistische Untersuchungen enthält. Hellwig hat eine Anzahl von Gemeinden mit und ohne Oftroi mit einander verglichen und kommt im Verlaufe dieses Vergleichs zu dem bemerkenswerten Resultat, daß sich in den ortsüblichen Preisen der wichtigsten Kon fumtibilien ein Einfluß des Oftrois nicht nachweisen läßt. Das Oftroi auf Hafer z. B. ist in Mainz höher als in Gießen, trozdem war der Hafer in Mainz eine Mark billiger als in der oberhessischen Provinzialhaupt stadt. Von Heu und Stroh erhebt nur Mainz cin Oftroi, gleichwohl haben die Orte Buzzbach, Grbach, Bensheim, Darmstadt und Offenbach für diese Artikel höhere Preise. ausgeglichen w Sehr wichti auf die lofale haben wird. Hi Offenbad und tattgefunden habe anbetrifft, fo wird Sehen wir von den kleineren Landgemeinden Hessens, die noch Oktroi erheben, und zwar meistens auf Bier, Wein und sonstige Getränke, ab und halten uns nur an die fünf größten Städte Darmstadt, Offenbach, Gießen, Mainz und Worms, so erhalten wir, was die Bruttoerträgnisse für das Rechnungsjahr 1900/01 anbetrifft, folgende Tabelle: Darmstadt Offenbach Gießen Mainz Worms weisen Erbach, Offenbach, Bensheim und Gießen auf, Die höchsten Preise für Hülsenfrüchte obwohl alle diese Städte fein Oftroi auf solche haben. Aehnliche Preise wie Darmstadt zeigen für Erbsen und Bohnen Mainz und Worms, während die Preise für Linsen in den beiden letzteren Städten höher sind als in Darmstadt, welches allein auf Hülsenfrüchte ein Oftroi hat. Das höchste Fleischoktroi besteht in Worms, aber diese Stadt hat für Ochsenfleisch geringere Preise als Gießen, Mainz und Darmstadt, welche Fleischoftroi erheben, ebenso als Bingen, Friedberg und Buzbach, welche fein Fleischoftroi haben. Die Preise für Rindfleisch in Worms sind denen von Friedberg, Butzbach und Erbach gleich und werden von denen in Bingen und Alzey übertroffen, obwohl alle diese Orte fein Fleischoftroi haben. Sie sind auch niedriger als die Preise der Fleisch schwächer belastenden Stadt Darm stadt, welche überhaupt die höchsten Fleischpreise hat. Die höchsten Preise für Kalbfleisch haben der Reihe nach die Orte Darmstadt, Mainz, Bensheim und Bingen, Alzey, Dieburg und Worms, obwohl die Ottroibelastung Auf diese fünf hessischen Städte kommt zusammen in diesen Städten ganz verschieden ist, zum Teil fehlt. Mehl, Brot, Hülsenfrüchte u. dergl. Fleisch und Fleischwaren Zusammen Mf. 91 962 252 975 344 937 Mt. Mr. Mf. Mr. 2100 52488 132 264 42934 221475 111814 132 264 45 034 273 963 111 814 der Thorabgaben ugnen fönnen. irch eine Preisste ird ein baldiges ieder vereitelt trächtlichen Gi ler nicht den och auffälliger o ebenfalls libe genheitsnational 8 die national fitigung der W gaben. In Offent auf die Michlpre Man hat den ho Weije cin Jahre Das Nähere hier Monographie he Wir haben so vielen verschie aus unzuläifig e theoretisch gewe aber nicht schla aufhebung wirk recht, vorsichtig Beibehaltung sprechen jedenfa 1. die leichte G unluftgefühl, we Ronfumtionsaft werden; 2. die Steigender Bevö den Erträgni Ortsfremden eines Gemeini endlich der V ftändigkeit der der Steuereinn Mit diesen begnügen. D Städtischen Ofte zeitgemäß fort männer hätten daß es schlic Bolltarifgejene zu bringen. Barl Die anti Kammer habe die Hütefin einiger Beit e Feder eines fich mit der Landwirtschaft Darüber geflag bielfad der ihrer Stinder Legteren in e werden, wir geführt: in den Do Vogelsgebirg der die bet wiffen und Stenntnis Berding mieten förr annähernd itschland. diejenigen te eine wid § 10a des B n in Darmite Daing 36 bach waren 5. auf Brot fäbige und völkerung Oftrot ist, g Bruttoertrag aug. der Ottroid n bireften Sto ten fidh 1900 70:30, in De in Gießen call ist also ges und, wen flidh aufgehob prozentuale erung, die re Rechnungsi ide, so erhalte Dir. Rom: Sunah euerung 12% 432 22 264 736 12 551 8 41 14 = die fommun find aber eba Steuerart. D opfiteuer wirle gers feine Rüd verwerflich se ebenso, wie du Durch die Oftro Sanwesenden un euerlich belaj orwurf. Gera ölferung früh das platte La efte Befteuerung tzogen, währe Arbeitgeber d Jerurfachen un schen Entwicke fommt es au überschüssige mmunen arbeit für diese ärme Steuerfraft e ift eine indire anderen altoh um die dire anwachsen bwälzung in diese Weise wi anz zweckmäß weiterdörfer hera Heppenheim b inführung ein en geführt. wie bei jeder i n eigentlich d demnächst e Großherzoglid inen, die fe hungen enthä den mit und oh mmt im Verlau ten Resultat, da wichtigsten for nicht nachweife in Main; höb Fer in Mainz ein Provinzialhaur nur Mainz Buzbach, Grbal für diese Artil für Hülsenfrüd und Gießen au auf solche haben en für Erbfen un d die Preife f en höher find al Sülfenfrüchte oftroi besteht enfleisch gering armstadt, weld en, Friedberg un en. Die Prei en von Friedber den von denen i bl alle diefe C auch niedriger al den Stadt Darm Fleischpreife be Den der Reihe na eim und Binge zum Teil fe Die Dltroibelaftu Fast den niedrigsten Preis für Kalbfleisch hat Gießen, der Preis zu Friedberg ist ihm gleich, die Preise zu Alsfeld, sowie Lauterbach und Schotten nur sind niedriger. Den niedrigsten Preis für Hammelfleisch hat Die höchsten, aber Mainz, den dritthöchften Grbach. unter sich gleichen Preise für Schweinefleisch haben Worms, Mainz, Darmstadt, Offenbach und Bingen, obwohl der Oftreibetrag für 1 Stilo in Worms 0,10 Mark, in Mainz und Darmstadt 0,06 Mart, in Offenbach 0,05 Mart ist, und in Bingen tein Oftroi erhoben wird. Die höchsten Preise für Weißmehl haben die fein Oftroi darauf legenden Städte Bingen, Bensheim und Offenbach. Darmstadt, welches ben höchsten Oftroisat darauf hat, steht dem Preise nach erst an vierter Stelle. In Offenbach, wo fein Oftroi auf Roggenmehl besteht, hat dieses den höchsten Preis. Die Preise in Darmstadt und Mainz sind gleich hoch, obwohl Darmstadt ein doppelt so hohes Oftroi hat wie Mainz. Zu Gießen, welches tein Oftroi auf Roggenmehl hat, ist der Roggenmehlpreis erheblich höher als in Darmstadt und kommt dem Offenbacher Preis fast gleich. Darmstadt erhebt ein doppelt so hohes Oftroi von Roggenbrot wie Mainz, gleid, wohl steht sein Roggenbrotpreis unter dem von Mainz und kommt dem von Büdingen, Lauterbach und Schotten gleich, welche fein Brotoftroi haben. Weitaus die höchsten Preise für Steinkohlen haben Dieburg und Erbach wennschon beide Städte fein Oftroi davon erheben. Die niedrigsten Preise bestehen hier der Reihe nach in Worms, Bingen und Gießen. Von diesen erhebt Bingen fein Oftroi Wir erkennen aus den angeführten Zahlen, daß, wenn auch das Oftroi das Bestreben haben mag, den Preis der belasteten Artikel zu erhöhen, dieses Bestreben bei der Betrachtung der Preise an verschiedenen Orten zu gleicher Zeit durch andere, stärferwirkende Ilmstände ausgeglichen wird und nicht in die Erscheinung tritt. Sehr wichtig ist endlich die Frage, welchen Einfluß auf die lofale Preisgestaltung die Oktroiaufhebung haben wird. Hier haben wir in erster Linie die Städte Offenbach und Gießen, wo solche Oktroiaufhebungen stattgefunden haben, ins Auge zu fassen. Was Gießen anbetrifft, so wird man den Einfluß der Beseitigung der Thorabgaben auf Mehl und Backwaren nicht ganz ugnen fönnen. Aber die Wirkung dieser Maßregel ist urch eine Preissteigerung vor der Oftroiaufhebung oder ireh ein baldiges Aufsteigen der Preise nach derselben ieder vereitelt worden, sodaß die Kommune einen trächtlichen Einnahmcausfall, die Konsumenten er nicht den erhofften Nutzen gehabt haben. och auffälliger stellt sich die Sachlage in Offenbach, o ebenfalls liberale Kommunalpolitiker, die als Gegenheitsnationalökonomen zehnmal theoretischer denken, die nationalökonomischen Professoren, die Befitigung er Mehl und Brotabgaben durchgesezt haben. In Offenbach ist ein Einfluß der Oftroireform auf die Mchlpreise überhaupt nicht zu fonstatieren. Man hat den Händlern und Bäckern recht überflüssiger Weise ein Jahresgefchent von 150 000 Marf gemacht. Das Nähere hierüber findet man in der eben genannten Monographie Hellwigs. Wir haben es bei der lokalen Preisgestaltung mit so vielen verschiedenen Faktoren zu thun, daß es durch aus unzulässig erscheint, daß man mit einem einzelnen, theoretisch gewonnenen Lehrsatze operiert. Solange aber nicht schlagend nachgewiesen ist, daß eine Oftrois aufhebung wirklich den Konsumenten nüßt, sollte man recht vorsichtig mit solchen Experimenten sein. Für die Beibehaltung solcher indirekten Verbrauchsabgaben sprechen jedenfalls eine ganze Reihe von Momenten: 1. die leichte Erträglichkeit, d. h. das geringe Steuer unlustgefühl, welches sich zeigt, wenn bei jedem kleinen Konsumtionsaft Steuerquoten ganz unmerklich abgezogen werden; 2. die ohne Erhöhung der Sätze stetig mit ſteigender Bevölkerung und Wohlhabenheit sich erhöhen den Erträgnisse des Oftrois; 3. die Heranziehung der Ortsfremden zu den Kosten für die kulturelle Hebung eines Gemeinwesens, an denen sie partizipieren und 4. endlich der Vorzug der größeren finanziellen Selbst ständigkeit der Gemeinden und die größere Stetigkeit der Steuereinnahmen. Mit diesen Andeutungen wollen wir uns für heute begnügen. Das Ergebnis derselben ist, daß die städtischen Oftrois in Hessen nicht aufzuheben, sondern zeitgemäß fortzubilden wären. Unsere hessischen Staatsmänner hätten alle Veranlassung, darauf hinzuarbeiten, daß es schließlich doch noch gelänge, den§ 10a des Zolltarifgesetzes im Bundesrat nachträglich noch zu Fall zu bringen. Prof. Dr. M. B- r. Parlamentarisches aus Hessen. " Sie einem Alter von 10, 11 bis 12 Jahren an Bauern familien am selben Orte oder auch nach auswärts. Ein also vermietetes Kind bekommt von der Dienst herrschaft kost und Wohnung, vielleicht auch etwas an Kleidung und im besten Falle ein Weihnachts: oder Neujahrsgeschent. Man nennt diese Kinder schlechthin ,, We idjungen", unbeschadet ob es ein Knabe oder ein Mädchen ist. Die Weidjungen" müssen das Bieh hüten, aber auch das Vich füttern helfen und sonstige Arbeiten, wie sie im Sommer und Winter gerade in den Wurf fommen, verrichten. sind eben Allerweltskinder, die zu Allem gebraucht oder besser mißbraucht werden. Man kann als Bürgermeister oder dessen Freund oder Mitglied des Gemeinderats ihren Eltern so leicht auch einmal auf völlig ungerechte Weise einen Vorteil verschaffen. Also sie sind zu nichts zu gut, aber auch zu nichts zu schlecht. Nur Arbeit und nichts wie Arbeit das ist die Parole. Jedoch die Schule?! Ach was ein notwendiges llebel! Wie so vicles wird auch das gemacht. Morgens vor Beginn des Schulunterrichts haben dieſe armen Wesen schon 1 bis 2 Stunden in Stall oder Scheuer gearbeitet, und die unausbleibliche Folge ist, daß sie einfach unfähig sind, die geistige Arbeit des Unterrichts zu leisten; in der Erntezeit fämpfen sie meist mit dem Schlafe. Man möchte weinen, wenn man in diese müden, abgespannten Kindergesichter gleich in der ersten Stunde des Morgen blicken muß. Kaum ist der Nachmittags unterricht geschlossen, so geht die Arbeit für die DienstHerrschaft gleich wieder los." Es wird dann weiter auf die Gefahren hingewiesen, die den Kindern in gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht drohen. In einem weiteren Artikel des genannten Blattes wird daran er innert, daß das Einzelhüten des Viehes durch schulpflichtige Kinder durch den Art. 65 des Feldstrafgesetzes von 1841 unter Strafe gestellt ist. Die Abgg. Hauck und Genossen richten deshalb an die Regierung folgende Anfrage: 1) ob nach deren Ansicht die obigen Ausführungen auf Wahrheit beruhen, 2) ob dieselbe im Falle der Feststellung der Inwahrheit oder mindestens der Unrichtigkeit der obigen Ausführungen gewillt ist, die Franff. 3tg." zur entsprechenden Berichtigung zu veranlassen? Giessener Cagesneuigkeiten. *_* Von der Landesuniversität Der ordentliche Professor der griechischen Sprache Herr Dr. Albrecht Dieterich hat einen Ruf an die Universität Heidel berg erhalten und wird demselben wahrscheinlich Folge letzten. Herr Prof. Dieterich, einer unserer beliebtesten Dozenten, soll an die Stelle von Prof. Dr. Crusius treten, der nach München berufen ist. Durch Professor Dr. Dieterichs Weggang würde auch die Hessische Vereinigung für Volkskunde", zu deren Gründer er ge= hört, einen unersetzlichen Verlust erleiden! *=* Wie wir aus zuverlässiger Quelle hören, hat der erst fürzlich nach hier berufene Professor des Strafrechts, Herr Dr. Josef Heimberger einen ehrenvollen Ruf an die Universität Bonn erhalten. Provinzial- Ausschuß. Samstag den 3. Januar 1903 vormittags 82 Uhr findet im Regierungsgebäude dahier, Brandplay 9, eine öffentliche Provinzial. Ausschußsigung statt. Tagesordnung: 1. Die Nebenbahn Lauterbach- Grebenhain- Crainfeld; hier: Enteignung von Gelände. 2. Gesuch des W. R. Schneider zu Ober- Mörlen um Erlaubnis zur Errichtung eines Ringofens in der Gemarfung Nider Mörlen. ** Ministerialsekretär von Bechtold hat auf dem Sekretariat des Ministeriums des Innern eine lebersicht über die Zahl und Art der bei den hessischen Streis- und Provinzialausschüssen in den handelten Gegenstände zusammengestellt. Das ZahlenJahren 1875-1900 abgehaltenen Sigungen und vermaterial zeigt dem intressierten Bürger, wie von Jahr zu Jahr könnte man sagen, die Arbeiten auf den einzelnen Behörden sich vermehren. Hiervon ein Beispiel Streisausschuß von unserem Oberhessen: Zahl der Zahl der verhandelten Sizungen Gegenstände 4999 609 6028 am Sonntag Abend in Steins Saal. Darbietungen des gemischten Chors unter Leitung seines Dirigenten Herrn Gernhardt, Kinderchor, 2 Kinderduette mit Bitherbegleitung, Deklamation des Herrn Schufft u. f. w. bildeten den unterhaltenden Teil des Abends.- Nachdem der Vorsitzende Herr Pfr. Euler die Anwesenden begrüßt und auch des jäh Dahingegangenen Herrn Dr. Grein gedachte, ergriff Herr Pfr. Scheunemann das Wort zur Festrede, mit der er sich auch im Ev. Arbeiterverein recht vorteilhaft einführte. Die Verlosung wurde craft und gut durchgeführt und die Leiſtungen der 3 Herren Gernhardt, Jonas und Kasten gut aufgenommen. Befriedigt konnte Jedermann den Heimweg antreten. RB. Vom 1. Jaxuar 1903 ab werden die bei den kassen der Reichsbank vorhandenen und eingehenden Vereinsthaler nicht mehr verausgabt. An demselben Tage wird die in Dresden bestehende Reichsbankstelle in eine Reichsbant- Hauptstelle umgewandelt. ** Vorsicht bei Errichtung von Testamenten. Der verstorbene Buchdruckereibefizer von Babern in Mainz hatte bei Lebzeiten sein Testament selbst errichtet und hierzu einen mit" Mainz" vorgedruckten Geschäftsbogen benutzt. Der Erblasser hatte das Datum nach dem gedruckten Worte " Mainz" ausgefüllt und einen Neffen als Universalerben über sein nicht unbeträchtliches Vermögen eingesetzt. Das Testament ist aber, da es nach der gefeßlichen Vorschrift von Anfang bis zu Ende eigenhändig geschrieben sein muß, durch das gedruckte Datumwort„ Mainz" ungiltig und mußte daher jetzt von Amtswegen verworfen werden. Die Erbschaft fällt nun an die sämtlichen hinterblieb.nen Anv.rwandten des Erblassers. ** Für Einjährige. Am 1. April 1903 stellen folgende Regimenter Einjährige ein: Infanterie- Regiment Nr. 81, Frankfurt; Hessisches Leibgarde- Regiment Nr. 115, Darmstadt; Infanterie- Regiment Nr. 116, Gießen; Infanterie- Regiment Nr. 83 1. und Zweites Badisches Grenadierregiment Nr. 110, 2. Bataillon, Heidelberg. Aus Hessen und Nachbargebieten. = s. Allendorf a. Lda, 27. Dez. Die gestein von dem Gesangverein Eintracht" im Lüll schen Saale dahier veranstaltete Festlichkeit verlief auss Glänzendste. Nich dem von nachmittags 4-6 Uhr Tanz stattgefunden hatte, begannen um 7 Uhr abends die Theatervo: st. llungen. Sämt liche Theaterstücke und Couplets wurden sehr gut durchgespielt, die Inhaber der Rollen ernteten reichen Beifall. Der dann folgende Ball erfreute sich großer Beteiligung; zwischen durch trug der Verein einige recht schöne Lieder vor, welche dankbar aufgenommen wurden. Möge der sehr rührige Verein unter Leitung seines benährten Dirigenten Herrn Lehrer Adam öfters solche Festlichkeiten veranstalten. ** Marburg, 27. Dez. Der Pastor Karl Teichmann in Fran! funt a. M. und der Pastor Rudolph Eibach in Doßheim wurden za Ehrendoftoren in der theologischen Fakultät der hiesigen Universität ernannt. Der Hauptmann Wagner vem 165. Juf.- Rgt. in Goslar wurde als überzähliger Hauptmann zum hiesigen Jägerbataillon Nr. 11 Verliehen wurde der Charakter als Justizrat dem Rechtsanwalt Dörffler hiers- lbst. versept. - Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. In der Stadtkirche. Sylvester, den 31. Dezember Abends 6 Uhr: Pfarrer Scheunemann. Neujahr, den 1. Januar Vormittags 9.30 Uhr: Pfarrer Schlosser. Nachmittaps 5 Uhr: Pfarrer Scheunemann. In der Johanneskirche. Sylvester, den 31. Dezember. Abends 8 Uhr: Pfarrer Euler. Neujahr, den 1. Januar 1903. Vormittags 9.30 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Nachmittags 5 Uhr: Siehe Stadtkirche. Nach allen Gottesdiensten Sammlung für die Armen. Sonntag nach Neujahr den 4. Januar. Vormittags 9.30 Uhr: Bfarrer Euler. Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die Lutasgemeinde. Pfarrer Euler. Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Ludwig Naumann aus Siefersheint. Am Sonntag den 4. Januar, abends 8 Uhr, Verjammlung und Bibelbesprechung im Konfirmandensaal der Johannesfirche. Montag, den 5. Jan., abends 8 Uhr, Bibelstunde im Konfirmandensaal der Johannesfire. Pfarrer Euler. Alsfeld: 1875 1885 6 29 102 1895 5 55 1900 Friedberg: 1875 158 40 1885 10 268 1895 11 472 1900 10 459 Büdingen: 1875 39 1885 10 199 12 346 254 Gießen: 1875 52 1885 17 399 1895 13 378 Siter 18 2ĩa. 1900 14 415 Lauterbach: 1875 1885 1895 23 63 72 1895 1900 8734 Die antisemitischen Abgeordneten der Zweiten Kammer haben an die Regierung eine Anfrage betr. die Hütekinder im Vogelsberg gerichtet. Vor einiger Zeit erschien in der Frants. 3tg." aus der Feder eines hessischen Landpfarrers" ein Artikel, der sich mit der Beschäftigung von Schulkindern in der Landwirtschaft beschäftigte. Nachdem im Anfange darüber geflagt wird, daß die bäuerliche Bevölkerung vielfach der Schule und einer tüchtigen Ausbildung ihrer Kinder feindlich gegenüberstehe, vielmehr die letzteren in erster Linie als Arbeitskräfte ausgenutzt werden, wird in jenem Artikel weiter Folgendes ausgeführt: Nun herrscht aber in Oberhessen, vorab in den Dorfgemeinden am östlichen Abhange des Vogelsgebirges eine mehr wie bedauerliche Unfitte, von der die betreffenden Lehrer ein Liedchen zu singen ** Wie uns aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wird, wissen und von der auch die nächsten Aufsichtsbehörden beabsichtigen die Antisemiten im Kreis Bezlar zur Kenntnis haben. Ich meine die Unfitte des sog. Reichstagswahl Dr. Giese Berlin aufzustellen. Verdingens von Schulkindern". Eltern ver- dt. Evangelischer Arbeiterverein. Eine recht schöne 1900 5453 mieten förmlich ihre Kinder, Söhne und Töchter, in Weihnachtsfeier bot der Verein seinen Mitgliedern Marktbericht. Gießen. 30. Dez. Auf dem heutigen Wochenmarkt foſteten Butter per Bid. 0.85-1.00 Rt. Hühnereier 1 St. 8-10 Pig., Enteneier St. -00 Pfa., Käse per St. 5-8 Pig.. Käsematte 2 St. 5-6 Bfg., Erbsen ver Liter 21 Pfg., Linsen per Liter 32 Bfg. Tauben per Paar 1. 0.80-1.00, Hübner per Stüd Mf 100-120, Hahnen, per Stüd Mt. 0,80-1.40, Enten per Stüd 2.00-2.60, Gänie p. Bib. 58-70 Vfg., Ochsenfleisch per Pfd. 66-76 Bfg., Rindfleisch ver Pfd. 60-64 Pig. Schweinefleisch per Bfa. 70-80 Big. Schweinefleisch gesalzen per fund 0.84 Pia., Kalbfleisch per Pfd. 68-72 Big., Hammelfleisch per Pfd. 50-70 Pfg., Kartoffeln per 100 Kilo Milch per per 3t. mf. 3.50-4.50, 6.00-6.00 mt., Zwiebeln Gestorbene. Am 28. Dez. Jakob Bamberger, 60 Jahre alt, Beerdigung: Mittwoch, Lederhändler dahier. 31. d. Mts. vormittags 11 Uhr vom Portale des Friedhofs aus. Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, voru. Wilh. Keller'sche Buchdruderei( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen. Bekanntmachung. Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die Einziehung der Invalidenversicherungsbeiträge für diejenigen Versicherten, für die sie seither durch die Großh. Bürgermeisterei Gießen erfolgte, mit Wirkung vom 29. Dezember 1902 an die Ortsfrankenkasse Gießen überwiesen ist. Gleichzeitig sind der Ortskrankenkasse Gießen die Geschäfte der Meldestelle übertragen worden. Die Einziehung der Beiträge seitens der OrtsfrankenLasse Gießen erfolgt in demselben Umfange wie bisher durch Erhebung. Sämtliche erforderlichen Meldungen haben vom 29. Dezember 1902 au ausschließlich bei der Ortskrankenkasse Gießen[ Ludwigstraße 12] zu erfolgen. Von dem gleichen Tage an haben die sog. unſtändigen Arbeiter ihre Quittungsfarten zur Kontrolle der Ortsfrankentasse Gießen vorzulegen. Gießen, den 23. Dezember 1902. Der Oberbürgermeister: Mecum. Bekanntmachung. DEP Bestes Geschenk! Friedrich Teipel Markt 16. Das Grosse Loos empfiehlt der 1. WohlthätigkeitsGeld- Lotterie Ziehung bereits 17. Januar. 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Diejenigen Gesellen und bereits selbständigen Handwerker in der Provinz Oberhessen, welche sich demnächst der Meisterprüfung unterziehen wollen, werden zum Besuche dieses Kursus, eingeladen. - Die Gebühren für diesen Kursus betragen 10 Mt. Anmeldungen sind schriftlich mit genauer Adresse des Teilnehmers an die unterzeichnete Schulleitung bis spätestens den 5. Januar 1903 zu richten. Gießen, am 22. Dez. 1902. Der Aufsichtsrat: Heyligenstädt. Die Schulleitung: Traber, Großherzogl. Hauptlehrer. Versteigerung auf der Schönen Aussicht, wozu die Mitglieder zu recht zahlreichem Erscheinen freundlichst eingeladen werden. Anfang 8 Uhr. Der Vorstand. 2490 Geldgew. M. 41000 Hauptgewinn ,, 15000 1 à 15000 15000 77 25 1 à 6000 6000 3 à 39 1000 3000 25 zus. 4500 5000 4500 5000 Kartoffeln, 400 zus. 5000 prima magnum bonum ( Wetterauer Ware) hat preiswert abzugeben Prima gelbe Mäuschen Salatkartoffeln. J. Weisel, Sonnenstraße. Televhon Nr. 235. Gemüse- Konferv. 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