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Berufsrechanlah ne, 362. Nenelle Nachrichten ( Gießener Tageblatt) Anabbängige Tageszeitung ( Siebener Beitung) für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Esthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberheffen. Methode Dippold in der Realschule. Barmen, 9. Dezember. Wegen Mißhandlung in Ausübung seines Amtes hatte fich der 58jährige Realschuloberlehrer Professor Karl Deditius gestern vor der hiesigen Straffammer zu verantworten. Er wurde beschuldigt, durch Mißhandlungen den Tod des Quintaners Walter Buscher herbeigeführt zu haben. Der zwölfjährige Buscher, Sohn eines Landwirts aus Langerfeld, hatte die Gewohnheit, während des Rechenunterrichts an der Wandtafel schief zu schreiben. Nachdem Deditius dies schon öfter gerügt hatte, ließ er dem Knaben im Januar ds s. in Wiederholungsfalle eine körperliche Züchtigung auteil werden. Der genannte Oberlehrer soll nun stets eine eigene Art der Züchtigung zur Anwendung gebracht haben. Er pflegte die Knaben nach Verabreichung von Ohrfeigen mit beiden Händen vorn am Rockfragen zu fassen, so daß er ihnen mit den gebogenen Daumen unter das Kinn tam, und sie dann unter heftigem Rütteln und Schütteln rückwärts an die Wand zu drücken. Diese Spezialität" wurde auch bei Buscher angewandt. Diesen drückte Deditius an einen Schwant, der abgerundete Ecken hatte. Der Knabe glitt hierbei aus und prallte mit dem Hinterkopfe gegen die Wand, wobei er abermals einige Ohrfeigen erhielt. Am anderen Lage erkrankte Buscher unter heftigen Ziebererscheinungen; mam brachte ihn zu Bett und ließ ihm ärztliche Hilfe angedeihen. Nach zehntägiger Behandlung am Orte wurde er in das Eliernhaus übergeführt, doch trat auch dort keine Beferung ein. Nach längerem Krantenlager stellte sich bei derm enaben einseitige Lähmung ein, dann folgte Erblindung, bis er schließlich im Mai ds. Js. durch den Tod von fein en Leiden erlöst wurde. Sturz vor seinem Ableben soll er zu feinen Angehörigen geäußert haben: Jetzt, wo ich sehe, daß ich sterben muß, will ich es sagen, daß ich vom Lehrer in der Schule so mishandelt worden bin." Er schilderte sodann die Art der Mißhandlung und machte mehrere Mitschüler namhaft, die in derselben Weise gezüchtigt worden waren. Durch die vorgenommene Obduktion der Leiche wurde als Todesursache Gehirnhautentzündung festgestellt. Der Gerichtsarzt, Medizinalrat Dr. Braun, fand im Kopfe der Beiche blätterartige Entzündungen, die bereits Teile des Edädelfnochens gersent botten. Der gerichtliche Sachver färdige hielt es für sehr nehrscheinlich, daß die Erkrankung der Gehirnhaut und der später erfolgte Tod eine Folge der erlittenen Mißbandlungen sei. er gab aber auch, dem Gutachtten des behandelnden Arztes Dr. Groß entsprechend, eine andere Werglichkeit der Todesursache, insbesondere Tuberfulose- Erfrantung, zu. Die als Zeugin geladene Schwester des Verstorbenen gab au, ihr Bruder habe ihr anvertraut, daß er sich wege:: der schlechten Behandlung durch den Profe or sogar mit Selbiumordgedanken getragen habe. Staatsvalt Dr. Mez hielt es nach der Beweisaufnahme nicht für bestimmt crnicien, daß der Tod des Knaben eine Folge der phandlungen genesen sei. Er beantragte gegen den Angeflagten in Anbetracht des rohen und systematischen Vorgehens eine( Refängnisstrcfe von sechs Monaten. Der Verteidiger plaidierte auf Freisprechung event. fahrlässige Körperverletzung, treil dem Angeklagten die Absicht, den Anaben zu verlegen, nicht nachgewiesen sei. Nach längerer Beratung verkündete der Gerichtshof seinen Beschluß dahin, die Sache wegen dringenden Verdachts der vorsätzlichen körperverlegung mit Todeserfolg vor das Schwurgericht zu berweisen. Aus dem Gerichtssaal. Ein fester Schädel. Eine Strafverhandlung vor dem Münchener Landgericht ergab, daß in einem Dorfe bei Holzfirden an dem Korse eines der Beteiligten sieben steinerne Makkrüge und mehrere Biergläser mit aller Wucht zerlagen worden waren, während er selbst festgehalten wurde. Es wurde ihm dabei eine Arterie zerschnitten und schwere Schädelverlegungen zugefügt. Und der Mann konnte vierzehn Tage nach der Rauferei als geheilt aus dem Krankenha use entlassen werden. Das nennt man einen Schädel! § Ein sonderbares Urteil fällte, wie aus Paris berichtet wird, das Schwurgericht des Seinedepartements. Es hatte iren Mann abzuurteilen, der der Doppelehe angeklagt war. Roffeur, so heißt er, heiratete vor neun Jahren eine Witwe, die neunzehn Jahre älter war als er, ließ sie aber später ihres zäntischen Charakters wegen im Stich und heiratete in St. Mandé bei Paris eine junge Frau von 29 Jahren, ohne MAGGI'S SUPPEN 2 Teller vorzüglicher KARTOFFEL Suppe für 10 Pfg. MAGGI'S die Vorsicht zu gebrauchen, die erste The auslösen zu lassen. Er gestand heute sein Vergehen ein, erklärte es aber damit, daß er in so heißer Liebe zu der zweiten Frau entbrannt sei, daß er nicht Zeit gehabt habe, einen langwierigen Scheidungsprozeß abzuwarten. Den Geschworenen schien diese Entschuldigung zureichend zu sein, denn sie sprachen Raffeur frei. § Jugendliche Unholde. Zu insgesamt 42 Jahren 2 Monaten Zuchthaus verurteilt wurde vom Schwurgericht in Königsberg i. Pr. eine Horde von meist halbwüchsigen Burschen, die in der Nacht vom 9. zum 10. Juli d. Is. ein unbescholtenes junges Mädchen, das mit ihrem Bräutigam in den Anlagen spazieren ging, überfallen und vergewaltigt hallen. Wahrend des scheußlichen Attentats wurde das Mädchen festgehalten und durch Schläge auf Kopf und Mund am Schreien verhindert. Der Bräutigam wurde mit Gewalt daran verhindert, Hilfe herbeizuholen. § Eine fast unglaubliche Roheit gegen einen Lehrling führte den Schlosser Theodor Leißler in Frankfurt a. M. auf die Anklagebant. Er würgte den neunzehnjährigen Jungen, mit dem er wegen einiger Botengänge unzufrieden war, am Hals, öffnete ihm gewaltsam den Wund und spudte hinein. Der Lehrling erhielt furz danach eine Halsentzündung. Ob diese durch das Speien herbeigeführt wurde, ließ sich nicht jeststellen. Leißler wurde wegen Körperverlegung zu zwei Wonaten Gefängnis verurteilt. § Zum Tode verurteilt. Das Hamburger Schwurgericht verurteilte den Lumpensammler Weiglin wegen Mordes an dem Lotteriekollekteur Levy zum Tode und zu 5½ Jahren Zuchthaus. Die Eifersucht. Von der Berliner Straffammer wurde der 27jährige Eisenbahnarbeiter May Grahl zu vier Jahren Zuchthaus wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Grahl hatte seine frühere Braut, die Näherin Johanna Naß, überfallen und sie mit Messerstichhen traktiert, von denen einer ihr das Licht des linken Auges raubte. § In den Tod gehezt. Vor dem Mainzer Schwurgericht hatte sich der 25jährige Schlosser Valentin aus Darmstadt wegen Totschlags und Totschlagsversuchs zu verantworten. Der Angeklagte hatte mit seiner Frau Differenzen bekommen, wesvegen diese den gemeinsamen Haushalt aufgab und Wohnung bei einer Schwester des Fischer im Gartenfeld nahm. Am Abend des 3. September begab sich der Angeflagte zu seiner Schwester, nahm seine beiden Kinder, zwei Knaben, mit sich vor die Türe und verlangte von dort aus, daß seine Frau die eheliche Gemeinschaft wieder aufnehmen solle. Während dieser Auseinandersetzungen erschienen zwei Fuhrleute, die angeblich zu der Frau Fischer in Beziehungen standen, und mißhandelten den Angeklagten. Dieser wurde dadurch derart aufgeregt, daß er mit seinen beiden Knaben an den Rhein lief und mit ihnen in den Strom sprang. Das jüngste der Kinder ertrant, während der ältere Knabe mit seinem Vater gerettet wurde. Die Verhandlung erfolgte unter Ausschluß der Deffentlichkeit. Die Geschworenen verneinten sämtliche aufgestelten Schuldfragen, worauf die Freisprechung des Angeklagten erfolgte. § Ein Oberstleutnant als Urkundenfälscher. Wie aus Frankfurt a. D. gemeldet wird, wurde vom dortigen Kriegsgericht der Oberstleutnant v. Götz und Schwanenfließ wegen schwerer Urkundenfälschung zu zweieinviertel Jahren Zuchthaus verurteilt. § Soldatenmißhandlung. Der Unteroffizier Schuster wurde wegen schwerer Soldatenmißhandlungen vom Kriegsgericht zu Chemniß zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Schuster hatte seine Rekruten in brutalster Weise zwanzig Mimiten lang, nur mit dem Hemd bekleidet, in der grimmigsten Kälte stehen lassen und dann geohrfeigt. Vermischtes. [ Ein Umstürzler.] Von der Leßlinger Hofjagd wird nachträglich noch eine beitere Anekdote berichtet. Als die Jagdgäste vor dem Frühstückszelt angekommen und abgestiegen waren, bemerkte Prinz Heinrich von Preußen, daß die Nationalfarben auf dem Zelt in falscher Reihenfolge prangten. Ein Wink genügte, um den Uebeltäter herbeizuholen. Aber, mein Lieber, was haben wir denn gemacht? Sie haben ja ganz Deutschland auf den Kopf gestellt!" Diese Bemerkung des Prinzen rief in der Umgebung große Heiterkeit hervor. Der deutsche Kronprinz war übrigens don ganz besonderem Jagdglück begünstigt. Er erlegte den im ganzen Revier berühmten alten Keiler Heinz", der das stattliche Gewicht von drei 3entnern hatte. Suppen Schutzmarke Kreuzstern KREUZ Immer diskret. Im Gothaischen Hoffalender, der in Neuauflage erschienen ist, wird unter den Geschwistern des Herzogs von Arenberg auch Prinz Prosper Arenberg aufgeführt. Der Hofkalender bemerkt bei seinem Namen nur: ( Tegel bei Berlin.) Diskreter kann man nicht sein. Bekanntlich ist der Aufenthalt Prinz Prospers in Tegel ein unfreiwilliger. Er befindet sich wegen Mordes in der dortigen Strafanstalt als Gefangener. [ Keine Totengräber mehr.] In Leipzig wurde ein Verband der Friedhofsbeamten Deutschlands als juristische Person gegründet. Sein Zweck ist die Erstrebung einheit licher Anstellungsbedingungen und die Beseitigung des angeblich ,, unzeitgemäßen" Titels Totengräber. Es steht anzunehmen, daß den Herren Friedhofsbeamten" die Erreichung dieses schönen Titels am Ende wenig nüßen wird. Im Volksmund werden sie trotz aller zeitgemäßen" Titulaturen Totengräber sein und bleiben. [ Ein Zolldirektor als Schmuggler] dürfte gewiß eine seltene Erscheinung sein, aber Finland besitzt einen solchen. Unlängst hatte der russische General Kaigorodom in Helsingfors mit seiner Frau eine Reise nach Berlin gemacht. Nach seiner Rückkehr benachrichtigte Kaigorodom die dortige Zollbehörde, daß seine Frau in Berlin ein Paket mit Kleidern ,, bergessen" habe; es sei nicht nötig, das Paket bei der Ankunft in Helsingfors zu öffnen. In Uebereinstimmung hiermit erließ auch der neue Chef des finischen Zollwesens, der russische Oberst Borgenström, eine Order, aber unglüdlicherweise traf das Paket mit der Post ein und wurde vom Postamt geöffnet. Dabei zeigte sich, daß die„ vergessenen" Kleider in Seidenstoffen zu einem Fakturapreis von 800 Mark bestanden, und die Sache wurde natürlich dem Zollamt gemeldet. Zolldirektor Borgenström machte jedoch allen weiteren Schritten ein Ende und erklärte, er würde die Sache schon ordnen, worauf Frau Kaigorodom ungehindert ihre schönen Seidenstoffe erhielt. [ Der Mäuseklub.] Eine soeben in London eröffnete Ausstellung beleuchtet die wunderliche Tatsache, daß es dort einen ,, Nationalen Mäuseklub" gibt. Die ausgestellten Mäuse wurden bei der Preisverteilung nach Körpergröße, Zeichnung, Farbe und Glanz der Augen, Kopfformen und Zahmheit beurteilt. Eine vier Wochen alte blaue Maus wurde von den Preisrichtern auf 10 Pfund Sterling bewertet. Ob sie dafür jemand kauft, ist eine andere Frage. Der Mub hat in allen Teilen des Landes 200, zumeist weibliche Mitglieder. Die schönste Maus trägt in jedem Jahre einen Wanderbecher" als Preis davon. " [ Man muß sich zu helfen wissen. Im nordamerikanischen Freistaat Vermont ist vor nicht langer Zeit ein Gesetz erlassen, welches das Traftieren verbietet, damit nicht der Völlerei Vorschub geleistet werde. Wie bei allen Gesezen, so gibt es aber auch hierbei eine gangbare Hintertür, um es zu übertreten. Es wird ganz allgemein dadurch umgangen, daß der Wohltäter seine Freunde nicht einladet, mit ihm auf seine Rechnung einen Trunk zu genehmigen, sondern ihnen das zur Bezahlung eines Trunkes erforderliche Geld leiht". Der amerikanische Prophet" Elias] hat sich von dem drohenden Konkurse noch im legten Augenblick mit Hilfe reicher Anhänger gerettet. Das Verfahren ist sistiert worden. Unter den Gläubigern ist im allgemeinen aber das Vertrauen auf den Propheten Dowie durch die letzten Vorfommnisse schwer erschüttert. Der Prophet will deshalb die Zügel der Regierung in der von ihm beherrschten Stadt Zion noch schärfer anziehen. Darauf deutet auch die Maßregel, daß er die ganze Stadt mit einer 18 Fuß hohen Mauer zum Schuß seiner Herde umzieht. Er fürchtet wohl, daß ihm sonst manch Schäflein entwischt. Oder will er für fünftige Fälle den Gerichtsvollziehern einen Wall entgegensezen? Der König der Banknotenfälscher verdient der jetzt in Revere bei Boston verhaftete John Davis genannt zu werden. Davis hatte bereits im Jahre 1901 Noten der Banf von England in großer Menge täuschend ähnlich im Auftrage eines Salomon Bermasch hergestellt. In einem Proze trat er gegen diesen als Kronzeuge auf und sicherte sich dadurch nicht nur Straffreiheit, sondern auch 1000 Pjund Belohnung. Während seines Aufenthaltes in England hatte er sich Schmidt genannt, später ging er nach Amerika und lebte hier unter dem Namen Davis. Sein wirklicher Name soll Heinrich Liebermann sein. Er hatte in vornehmer Gegend eine Wohnung, die die teuersten und besten Apparat: und Pressen zur Herstellung von Banknoten enthielt. Alle Vorbereitungen waren fertig, um monatlich für eine Million jalsche Bouknoten zu jertigen. + STERN sind die besten! Nur mit Wasser in fürzester Zeit herstellbar. Mehr a's 30 Sorten. Ein Würfel zu 10 Bfg. giebt 2 gute Teller vorzüglicher Suppe. Ein Versuch lohnt sich. Man verlange ausdrücklich„ Maggi's Suppen" mit der Schuhmarke und weiſe andere Marten zurüd. L. Rosenbaum& Jacob, Grösstes Sortimentslager en gros en detail Empfehlen: wollene u. baumwoll. Kleiderstoffe. Schwarze und farbige Sammete. Tuch u. Halbtuche. 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