bene erOteltion zu Iten und ngen 2525 52529 Spaten r. 84. Zweites Blatt. Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Bfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., burch die Boft bezogen vierteljährlich Mat. 1.50. Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitun, täglich) Oberbeffische Beitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Berttagen nachmittage. Donnerstag den 9. April 1903. Gießener 12. Jahrgang. Jusertionsprei 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wh ganz Oberbeffen, die Kreise Weslar und Marburg 10 Pfe fenft 15 Vfg.: Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 is Postzeitungslifte No. 3209. Redaktion und Expedition: Gießen Nenenweg 20. Fernsprechanish Rr, 868. Neuelle Nachrichten ( Gießener Tageblatt) Anabhängige Tageszettung ( Gießener Zeitung) für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen. Polizeiverordnung. Betr.: Das Ausmelten der Kühe vor dem Auftrieb auf den Viehmarkt oder dem Antreiben zu Handelszweden. Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzialordnung wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern für den Streis Gießen hiermit verordnet: § 1. Sämtliches Melkvieh muß an dem Morgen des Markttages, bevor es auf den Viehmarkt aufgetrieben wird, ausgemolken werden. Desgleichen muß alles zu handelszwecken getriebene Melfvich vor dem Antreiben ausgemolfen werden. § 2. Ueberfüllt sich das Euter auf dem Transporte oder den Markte so, daß die Milch auszulaufen beginnt, so muß das Vieh sofort von neuem ausgemolfen werden. § 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, fotveit nicht auf Grund anderweitiger Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mr. bestraft. Gießen, den 5. März 1903. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Breidert. Betr.: Wie oben. Das Gießen, 5. März 1903. sind, wie auch die mir zugegangenen Beschwerden einzelner Gewerbetreibenden zeigen, von weitgehendem Einfluß auf die Erwerbsverhältnisse der durch sie betroffenen Personen und bedürfen daher vor ihrer Genehmigung einer besonders eingehenden Prüfung. Dabei wird davon auszugehen sein, daß derartige Vorschriften nach§ 130 in Verbindung mit § 128 Abs. 2 der Gewerbeordnung nicht allgemein und übereinstimmend für alle Handwerke eines Bezirks, sondern nur für einzelne Erwerbezweige" getroffen werden fönnen, daß ferner nach der Absicht des Gesetzes die Voraussetzung zn ihrem Erlaß nur für solche Handwerkszweige vorliegt, in denen in weiterem Umfange eine übermäßige, die Ausbilbung des gewerblichen Nachwuchses gefährdende Lehrlings haltung vorzukommen pflegt. Die vorzusehenden Einschränhaltung vorzukommen pflegt. Die vorzusehenden Einschränfungen werden daher nicht weiteraehen dürfen, als zur Be fämpfung des eben erwähnten Mißstandes erforderlich ist, nnd nicht( twa darauf abzielen dürfen, mit Rücksicht auf fünftige Wettbewerbsverhältnisse den Nachwuchs in einzelnen Gewerben zu verringern. Dabei wird, um Schädigungen gerade der tüchtigeren Handwerksmeister und solcher Betriebe, welche auf eigene Heranbildung ihrer Hilfskräfte angewi sen sind, zu vermeiden, als Maßstab für die Bemessung der Höchstzahlen die Leistungsfähigkeit eines unter günstigen Verhältnissen, insbesondere aber auch mit tüchtigen Gesellen arbeitenden, in der Lehrlingsausbildung geschickten und er fahrenen Meisters des betreffenden Handwerks zu dienen haben. Auch kann bei der Prüfung der Notwendigkeit der Bestimmungen nicht unberücksichtigt bleiben, daß durch§ 128 Absatz 1 der Gewerbeordnung zur Bekämpfung der sogenannten Lehrlingszüchterei bereits eine Handhabe geboten ist, die zudem den Vorteil bietet, daß ihre Abwendung den beJakob Stein II von Rödchen ist geständig eine Eheschließung zwischen Minderjährigen vorgenommen zu haben. Wegen Vergebens gegen§ 69 des Personenstandsgesetzes wird er, unter Berücksichtigung seiner bisherigen guten Führung, zu 5 Mt. Geldstrafe verurteilt. Der s. 8t. wegen Brandstiftung vom hiesigen Schwurgericht zu 21 Jahren Bucht haus verurteilte Heinrich D. aus Damm( Damm bei Marburg) ist wegen Beleidigung des damals amtirenden Untersuchungsrichters angeklagt, nachdem er inzwischen wegen Beleidigung des im Schwurgerichtstermin tätigen Standesanwalts verurteilt worden war. In einer in der Bellenstrafanstalt Bußbach zu Protokoll gegebenen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme des Verfahrens, machte D. dem Untersuchungsrichter den Vorwurf, er habe seine Schwerhörigkeit dazu benust, ein falsches Protokoll aufzunehmen. Sowohl der Anstalte arzt als auch andere Beamte sind der Ansicht, daß D. geistig nicht normal sei, weshalb das Gericht seine Unterbringung in die hiesige psychiatrische Klinik zur Beobachtung fines Geisteszustandes anordnet. Julius Paus Mannheim ist geständig, den s. 3. von der hiesigen Straffammer wegen Betrug abgeurteilten Isaaf Neger und Lecpold Landau ein ärztliches Attest fälschlich angefertigt zu haben. N. und 2. erschwindelten sich da mals bei Herrn Rabbiner Dr. Linder und Frau Geh.- Rat Pasch auf Grund dies& Zeugnisses größere Geldbeträge. Aus verschiedenen verlesenen Urteilen geht hervor, das P. wegen ähnlicher Vergehen bereits größere Buchthausstrafen erlitten hat. Unter Bersagung mildernder Umstände wird auf 1 Jahr Zuchthaus und 150 Mt. Geldstrafe nebst Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre erkannt. Johannes H. von Frischborn gesteht nach anfängeinen Messerstich in den Rücken versetzt zu haben. Er gibt an, von jungen Leuten gehänselt worden zu sein und in Notwehr um sich g- stochen zu haben. Das Gericht ist der Ansicht, daß die Notwehr erheblich überschritten worden ist und verurteilte den Angeklagten zu 6 Monaten Gefängnis. Nachmittags tommt die sehr umfangreiche Sache gegen Johann Konrad P. von Inheiden megen Sittlichkeitsver brechens zur Verhandlung. Angeffagter erfreut sich in der ganzen Umgegend eines guten Russ und man nimmt ihn häufig bei Krankheitsfällen in Anspruch, wo er Sympatinmittel gebraucht. Nach dem Eröffnungsbeschluß wird ihm zur Last gelegt, sich an einem Rinde unter 14 Jahren vergangen zu haben. Die Verhandlung findet bei verschlossenen Türen statt. Nach Wiederherstellung der Oeffentlichfeit wird freisprechendes Urteil verkündet, da das Cericht den Angeklagten für nicht überführt erachtet. - Großherzogliche Kreisamt Gießen. fonderen Verhältnissen des Einzelfalles angepaßt werden kann. lichem Leugnen zu, dem jugendlichen Georg Efert von dorten an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die vorstehende Polizeiverordnung wollen Sie durch wiederholte ortsübliche Bekanntgabe zur Kenntnis der nggabeln, Dunghakra Inkereffenten in Ihren Gemeinden bringen. dchen, eif. Bechen, Heckenscheeren, Bebenfcheeren, aumfägen, urffallen, fenschippen, fuhlkrahnen empfiehlt und Pfuhlpumpen Haberkorn Emil Willems. Grünberg Steue faden f ungen, Bermin Etafommenfcas ungen auch erte ift. Ed. Rotté, ießen, Kaplandgaffe& Verloren. ftern( Dienstag) Abend o wurde auf der Bleich er Longstraße bis zur Gü ein Dameuportemonna Hundertmarkscheinte Abzugeben gegen ung Conyftraße 17, Gi üler der Hogsanl gute Pension und Auf Bismardfirage 17 entröhren, ementplatten Nachi rünberg. Dr. Breidert. Giessener Cagesneuigkeiten. ** In einem die Vorschriften der Handwerkskammern über die in Handwerksbetrieben zulässige höchstzahl von Lehrlingen betreffenden Bescheide hat sich der preußische Minister für Handel und Gewerbe zu dieser Frage folgendermaßen geäußert: Die von den handelskammern und Zwangsinnungen auf Grund des 130 der Gewerbeordnung über die in Handwerksbetrieben julässige Höchstzahl von Lehrlingen getroffenen Bestimmungen Aus dem Gerichts[ aal. Straffammer fihung. Gießen, den 7. April 1903. Unter der Anklage der Unterschlagung wurde der jugendliche Karl S. dahier, vom hiesigen Schöffengericht zu 15 M. Geldstrafe verurteilt. Angeklagter war in einem hiesigen Epielwarengeschäft aushülfsweise als Laufbursche tätig und soll ihm zu Weihnachten 1901 eine wertvolle Puppe zur Besorgung an einen Kunden übergeben worden sein, welche dieser aber nicht erhalten hat. S. bestreitet heute die frag liche Puppe erhalten zu haben; auch waren die Aussagen der Zeugen in erster Instanz sehr unsicher, da die Sache erst nach Ablauf eines Jahres zur Anzeige gelangte. Unter Berücksichtigung all' dieser Umstände gelangte das Gericht zur Freisprechung. Bürgermeister und Standesbeamter Friedrich Teipel Markt 16. empfiehlt Corlefs in cirka 50 verschiedenen Sorten von den billigsten bis zu den feinsten Facons. Hygienische Reform- Corsetts, Gradehalter für Damen u. Kinder, Frack- Corsetts a la Colombe.. Extra Anfertigung nach Maß prompt. Für die bevorstehende Saison empfehle ich meine| außerordentlich reiche Auswahl moderner Tapeten in jedem Genre und in jeder Preislage, sowie alle Neuheiten in Lincrusta, Seide- und Stoff- Tapeten. 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Eine hochgestellte amerikanische Dame hat in einem Briefe an den Präsidenten Roosevelt darauf hingewie sen, daß die Vereinigten Staaten unmittelbar nach Frankreich in der Geburtenfrequenz stehen, daß also die alljährliche Einwanderung nach Amerifi netwendig sei, um die neue Welt gegen einen Bevölkerungsrückgang zu schüßen. Präsident Roosevelt hat daraufhin in seinem Antwortschreiben seinen Mißfallen über die Ehe- und Kinderscheu Ausdruck gegeben und diejenigen Personen, die durch eigene Schuld bezw. infolge eigenen Entschlusses den Freuden des Familienlebens und der Kindererziehung entfagen, Verbrecher an ihrer eigenen Rasse genannt. In der Tat nimmt Amerika in der Geburtenfrequenz bie zweitniedrigste Etellung ein. Zwar ist seine prozentuale Ziffer von 27 auf das Tausend auf 29 hin augerückt, Frankreich steht mit seiner Ziffer von 27,3 am tiefsten. In den europäischen Lä: ern steht Deutschland mit seiner Geburtenziffer von 41,7 obenan, dann folgen Desterreich mit 40,1, Italien mit 38,1, England mit 37,5, Belgien mit 34, die Schweiz mit 32,4 und Echweden mit 31,6. Jn früheren Jahren hat man vielfach angenommen, daß die germanischen Völker weit mehr dem Familienleben zuneigten bzw. ei e größere Kinderzahl aufwiesen, als die in ihrer Kultur bereits erschlafften Romanen. Dem widerspricht auf der einen Seite die niedrige Frequenz der Schweden, auf der an beren Seite die hohe Geburtenziffer Italiens, wenn man nicht etwa, wie viele Geschichtsforscher es tun, ganz Oberitalien in seiner Bevölkerungszusammensetzung als eine germanische Provinz ansieht. Oberitalien aber hat tatsächlich einen starken Anteil an der Geburtenfrequenz. Offenbar üben die wirtschaftlichen Verhältnisse auf bie Heiratslust und den Ehesegen einen großen Einfluß aus. Da wo eine frühe Selbständigkeit möglich ist, haben wir auch einen stärkeren Kindersegen. So haben die Königreiche Sachsen und Württemberg eine Frequenz von 45-47 erreicht, während diese in den Großherzogtümern Oldenburg und Mecklenburg nur auf 33 gekommen ist. Weiterhin bildet einen Maßstab für den Zusammenhang zwischen Wirtschaftsverhältnissen und Familienstand die Tatsache, daß während der Wirtschaftskrise in den achtziger Jahren die Zahl der Eheschließungen und der Geburten ganz erheblich siel. Damals hatte das Deutsche Reich eine Geburten frequenz von nur 38, es hatte troßdem auch damals die Führung in der Geburtenstatistik; die Ziffer in Frankreich sank damals von 27 auf 23. Ganz analog entwickelt sich auch die Kurve in Anierika, wo mit der Befestigung ber inneren Wirtschaftsverhältnisse auch die Geburtenfrequenz wächst. Außerdem kommen dort die ganz absonderlichen Verhältnisse in Betracht, die der Präsident Roosevelt noch nicht genügend berücksichtigt. Amerika hat nicht einmal eine stabile Bevölke cung, geschweige denn eine Rasse. Der jährlichen Einwanderung steht auch ein jährlicher Bevölkerungsabfluß und ein starker Menschenberbrauch durch Siechtum, Elend und Selbstmord gegenüber. Amerika ist heute noch das Land des raschen Vermögensgewinnes; aber auch das Land, in dem man für die Erreichung dieses Zieles die ganze Persönlichkeit einsezen muß. Außerdem aber ist es auch das Land, bas wegen seines nüchternen Realismus in den wenigsten Menschen die poetische Empfindung des Heimatsbewußtseins aufkeimen läßt. Wer drüben sein Glück gemacht hat, kehrt mit Vorliebe in sein Vaterland zurück und grünbet vielleicht in späteren Jahren seinen eigenen Herd unter glücklicheren Verhältnissen, als es ihm in der Jugend möglich war. Mit dem Präsidenten ist die Ungeduld und der Enthusiasmus seines sanguinischen Wesens durchgegangen. In seinen Augen ist die amerikanische Bevölkerung be reits eine konsolidierte Masse, eine Rasse; in Wirklichkeit aber herrschen dort noch heute- wenn auch prozentual verringert die Verhältnisse von ehedem- das Land der Abenteuer ist noch nicht reif für die Zeit der Seßhaftigkeit, des ruhigen Familienlebens und des Kinbersegens. Darin wird die alte Welt immer noch vorangehen. Uns aber ist die rasche Bevölkerungszunahme eine Gewähr dafür, daß auch unsere Bedeutung in der Welt nicht sinken kann, solange unser guter Stern für kräftigen Volksnachwuchs sorgt. Hus dem Gerichtsfaal. § Ein ungetreuer Konkursverwalter. Vor der Span. dauer Strafkammer wurde der frühere Konkursverwalter Hegert zu vier Jahren Gefängnis und dreijährigem Ehrverlust verurteilt. Hegert hatte während seiner dreijährigen Tätigkeit als Konkursverwalter die kolossale Summe von 80 000 Mart veruntreut. Als er sab dau or die Entdeckung seiner Verfehlungen nicht weiter hinausschieben könne, ging er mit 10 000 Mark, die er sich auf einen gefälschten Wechsel verschaffte, auf Reisen. Nachdem er an der Spielbant von Monaco sein Glück versucht und seinen lezten Franc verspielt hatte, kehrte er mittellos zurück und stellte sich den Behörden. § Misbrauchte Vertrauenspellung. Die Hauptverhandlung gegen die Gebrüder Besas zu Berlin wegen Untreue und Betruges wurde bald nach Eintritt in die Beweisaufnahme vertagt. Ein neuer Termin ist bisher noch nicht anberaumt. Die beiden Brüder Besas sind, wie erinnerlich, beschuldigt, ihre Vertrauensstellung als Kassierer des Hauses N. Israel zu betrügerischen Manipulationen mißbraucht zu haben. § Ein frecher Totschläger. Vom Berliner Schwu gericht wurde der Klempnergeselle Reinhold von Mansky wegen Körperveclegung mit tötlichem Ausgange zu acht Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verurteilt. Er hatte in der Nacht zum 2. Januar den Gastwirt Alisch aus dem Hinterhalte auf offener Straße durch zwei Schrotschüsse ins Gesicht so schwer verleßt, daß dieser nach wenigen Minuten starb. Der Angeklagte benahm sich vor Gericht äußerst frech. Als der Vorsitzende ihn fragte, wovon er eigentlich gelebt habe, erwiderte Mansky frech: Wahrscheinlich von Essen und Trinken!" Er erklärte chnisch, er habe Alisch nicht töten, sondern nur blind schießen wollen, jener sollte nicht mehr Echanfwirt sein, die Leute sollten ihm nicht mehr Geld zutragen, sondern er sollte arbeiten und vielleicht in ber Blindenanstalt Stühle flechten müssen. § Ter Mord im Eisenbahnwagen, dem am 15. Juli 1902 der deutsche Arzt Dr. Ordenstein bei Paris zum Opfer fiel, hat seine Sühne gefunden. Der Mörder, ein früherer Postbeamter Chabaneix, wurde zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. § Der Prozeß der Bourbonen. Der Appellhof in Rouen fällte das Urteil in dem Prozesse, der seit Jahr und Tag von den Mitgliedern der Bourbonen- Familie von Neapel, dem Er- König Franz II und dem Vicomte Heinrich von Bari, dem angeblichen Sohne des Grafen von Bari, eines jüngeren Bruders des Ex- Königs geführt wurde. Im Jahre 1860, als der Ex- König Beider Sizilien auf der Festung Gaeta gefangen saß, weilte sein Bruder, der Graf von Bari, der damals kaum 8 Jahre alt war, mit der Großmutter in Rom. Genau 20 Jahre später heiratete der Graf von Bari ein Frl. v. Marconnay, eine ehemalige Tänzerin, und zwei Jahre später erkannte er einen 1864(!) geborenen Sohn der Tänzerin als sein eigenes Kind an. Während der Ex- König und der Graf von Caserta behaupteten, daß ein laum zwölfjähriger Knabe nicht Vater werden könne, wollte der Graf b. Bari beweisen, daß Frl. v. Marconnay im Jahre 1864 in Rom gewesen und dort von ihm verführt worden sei(!). Der gesunde Menschenverstand trug den Sieg davon. Der Appellhof bestätigte, nach dem Antrage der Staatsanwaltschaft, das Ürteil der früheren Instanzen, das die Anerkennung des jezigen Vicegrafen von Bari für ungiltig erklärte. Die Vermischtes. [ Prinzessin Luise von Toskana als Bühnenheldin.] Das Hamburger Ernst Drückertheater hat in diesen Tagen ein Stück unter dem Titel„ Fürstin Melanie" oder ,, Ehre und Leidenschaft" aufgeführt. Troßdem die Handlung im Jahre 1770 spielt, weiß jeder, wenn der Vorhang sich nach dem ersten Bilde senkt, daß hier die bekannten Vorgänge am sächsischen Königshose behandelt werden. Hamburg hat bekanntlich keine Zensur, wenigstens feine öffentliche, trotzdem liest die Polizeibehörde aufmerksam jedes Stück und stellt ihre Wünsche". Und so spielte das Stück im Jahre 1770. Es gefiel dem Publikum ungemein. [ Zwei Seelen und ein Gedanke.] In Hamburg geriet ein erst seit kurzem verheiratetes Ehepaar vor einigen Tagen in Meinungsdifferenzen, die schließlich einen so schlimmen Charakter annahmen, daß der Mann sich hinreißen ließ, seiner Frau einige Maulschellen zu applizieren, für die diese mit einigen Biß- und Kraßwunden quittierte. Darauf gingen sie von einander. Beide brüteten fürchterliche Rache und beide versielen auf einen und denselben Plan, um ihre Rache zu kühlen. ,, Eie" verfaßte ein Inserat: ,, Bitte meinem Mann nichts auf meinen Namen zu borgen, da er mich böswillig verlassen hat." Als sie mit diesem Inserat eine Annoncenexpedition betrat, fand sie ihn schon vor, wie er gerade ein ähnlich lautendes Inserat, gegen sie gerichtet, aufgeben wollte. Beide waren erst sehr betreten, dann las einer über die Schultern des anderen hinweg das Juserat, und dann brachen beide in ein schallendes Gelächter aus und schließlich versöhnten sie sich mit einander. Giessener Verlagsdruckerei ( vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei; gegr. 1783) empfiehlt sich zur Herstellung sämtlicher Druckarbeiten für Handel und Industrie, für Behörden und für den Privatbedarf in geschmackvoller Ausführung. Verlag der Giessener Neueste Nachrichten, des Boten aus dem Obm- und Feldatbal und der Curnzeitung für den Gau Hessen. man achte genau auf die Hausnummer. Giessen, Neuenweg 28. :::[ Die lange Nase.] Eine lustige Geschichte erzählt ein belgisches Blatt: Ms im Jahre 1871 der neuernannte japanische Gesandte am niederländischen Hofe, Graf Jwatura, in Amsterdam landete, zeigte ihm eine Schar Gassenjungen, die auf dem Damm spielten und wahrscheinlig noch nie einen Japaner gesehen hatten, eine ,, lange Nase. Der Gesandte, der diese freundliche Geberde nicht kannt, erkundigte sich bei dem Ritter von Siebold, der bei der niederländischen Gesandtschaft in Tokio die Stelle eines Kanzlers bekleidete und als Einführer des japanischen Gesandten mit herübergekommen war, nach ihrer tiefer Bedeutung. Der Kanzler war sehr verlegen, dann aber erklärte er feck, daß die liebliche Geste in Holland al das höchste Zeichen von Achtung gelte. Als der Gesandte einige Tage später in feierlicher Audienz dem Wilhelm vorgestellt wurde, war seine erste Sorge, den Monarchen eine lange Nase" zu zeigen, die das ganze Gefolge des Japaners mit großer Würde nachahmte. Man kann sich denken, welche überraschende Wirkung diese eigen artige Huldigung auf den König ausübte. Nur Ritter Siebold kannte die Ursache dieser fürchterlichen Verletzung höfischer Etiquette, aber er zog sich, als ihn der König fragend anblickte, mit Glanz aus der Affäre, indem a kühn darauflos log, daß die seltsame Begrüßung in Japan üblich sei, wenn man Königen und hohen Staatswürden. trägern eine besondere Ehre erweisen wolle. Nun machte der König wieder ein freundliches Gesicht und zeigte dem Japaner selbst eine lange Nase", was der ganze Hos staat pflichtschuldigst nachahmte. önig [ die teuren Humbert. Man hat ausgerechnet, daß die Familie Humbert dem französischen Staate nicht weniger als 200 000 Francs kosten werden. Bis zum ersten Januar war nach Angabe des Justizministers in der Budgetkommission für Aufsuchen und Wiederho len der Schwindler schon das hübsche Sümmchen von 110 849 Francs verausgabt worden. Jezt kommen noch die hohen Prozeßkosten hinzu. *[ Antomobile im Dienste der Wahlbewegung.] Bei den jüngsten englischen Gemeinderatswahlen im Be zirke Chertsey spielte das Automobil eine große Rolle Es ist ja bekannt, daß der englische Wähler nicht gern zur Urne geht, er will im Wagen zum Wahllokal geführ werden. Am Wahltage sah man denn von beiden Par teien, der fortschrittlichen wie von der konservativen, im ganzen gegen 70 Automobile in den Dienst gestellt. Viele Wähler hatten ganz offen erklärt, daß sie ihre Stimme nicht abgeben, wenn man sie nicht im Automobil abhole. Die Automobile mußten ihren Zweck ganz ausgezeichnet erfüllt haben, denn man hatte noch nie mals eine so lebhafte Wahlbeteiligung gesehen. Mehr als 80 Prozent sind ihren Wählerpflichten nachgekommen. Das Ende des Nachtwandlers. Im Hotel zum Schwanen in Zürich spielte sich zu mitternächtlicher Stunde eine aufregende Szene ab. Der dort angest lit: B demeister Keller, welcher im frankhaften Zustande des Schlafwan delns über die Dachränder gekletteri und über den First geeilt war, stürzte, wohl im Augenblick des Erwachens, mit einem gellenden Aufschrei in die Tiefe und zar sofort tot. :| Vom Pferde geschleift. Auf schreckliche Weise ist ein Trompeter des 33. Feldartillerieregiments in Mez verunglückt. Morgens 4 Uhr hielten Zollbeamte am Fried hofstor ein Pferd an, das seinen Reiter, der mit dem Fuße in einem Steigbügel hing, hinter sich herschleifte. Der Unglückliche war bereits in St. Julien gestürzt und vom Pferde dann bis zum Friedhofstor, eine gute halbe Stunde geschleift worden. Er war im Gesicht und am Kopfe schred. lich zerschunden, lebte jedoch noch, und es ist Hoffnung vorhanden, daß er wieder hergestellt wird. ::: Jugend von heute. In Klein Steinheim erhielt ein 14jähriger Voltsschüler von seinem Lehrer wegen Ungezogenheiten eine Ohrfeige, weiche den Jungen so in Wut versetzte, daß er dem Lehrer einige Faustschläge ins Gesicht und Fußtritte an den Unterleib versezte, sodaß der Ueberraschte in Ohnmacht fiel. Als am an beren Tage wegen Unwohlseins des Lehrers der Un terricht ausfiel, rief der Knabe seinen Mitschülern in freudigster Stimmung zu:„ Das habt ihr mir zu verbanken, meine Herren!" (!) Ein Eisersucht drama. Aus Rom berichten italie nische Blätter: Der Finanzsoldat Johann Romeo in Ponte Nomentano ging mit seiner Braut Emilia Bilozzi spazieren, wobei er ihr vorwars, daß sie ihm Grund zur Eifersucht gebe. Das Mädchen leugnete dies. Da zog Romeo plötzlich einen Dolch und versetzte seiner Braut zwei tiefe Etiche. Dann bat er sie um Verzeihung und lief zum nächsten Karabinieriposten, woselbst er seine Untat eingestand. Emilia Pilozzi war unterdessen von einer Bäuerin gefunden worden, und ohne zu wis sen, daß ihr Bräutigam sich bereits selbst gestellt hatte, erzählte sie, offenbar um denselben vor Verfolgung und Strafe zu bewahren, daß ein Unbekannter sie überfallen und gestochen habe. Dann starb sie. Ein neuer Haushaltungs- Kaffee! Jede Hausfrau, welche aus Gesundheits- oder Sparsamfeits. Jücksitzten Malzkaffee fauft, wird gebeten, auch einen Versuch mit unserem Sanus- Eichel- Malzkaffce zu machen und wird finden, daß derselbe an Wohlgeschmack jedem anderen Kaffee- Ersatz überlegen ist. Sanusfaffee ist ein wirklicher Gesundheitskaffee, hergestellt aus einer Mischung von bestem Geisten und Korn: Malz mit Zusah von reinem Eichelfaffee. Durch diefe Wischung ist ein fräftiger Raffeegefchmad erzielt, welcher den weichlichen Gerstenmalzkaffee weit übert ifft. 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