A bis Nr. 287 Zweites Blatt. Dienstag, den 9. Dezember 1902. Abonnementspreis: in Gießen, obgebolt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährlich Mt. 1 50. Gratis beilagen: Oberbeffische Femilienzeituna( täglich) Cberbeffiche Beitschrift für Listwirtschaft, Obst- und Bartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Flatt erscheint an allen Werktagen nachmittags. Gießener 11. Jahrgang. Infertione prei&: Tie einiraltipe Petitzeile für Gießen wie ganz Oberbeffen. die Kreise Aeplar und Marburg 10 fg. sonst 15 fg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg. Postzei tungelifte No. 3269. Redaktion und Frpedition: Gieken Neuenweg 28. Fernsprechanschluk Nr, 362. Neuelle Nachrichten ( Gießener Tageblatt) Anabhängige Tageszeitung ( Gießener Zeitung) für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gißen und solche der Großh. Provinzialdirektion von Oberhessen. Nab und fern. A Olympische Spiele in Berlin. Aus Newyork kommt die Nachricht, daß die nächsten internationalen olympihen Spiele in Berlin, nicht, wie bisher geplant war, Chicago oder auf der Weltausstellung von St. Louis, tattfinden sollen. Das amerikanische Komitee der olym= bischen Spiele hat vor einigen Monaten Deutschland bereist und in den deutschen Sportkreisen überall das größte Entgegenkommen gefunden. In Berlin regt sich bei allen, bie mit dem Sport in Verbindung stehen, das wärmste Interesse, der Reichshauptstadt diese großartige Veranftaltung zu sichern. ) Zwei Ductle mit tödlichem Ausgang werden soeben bekannt. In Peistre scham( Oberschlesien) forderte der drrtive praktische Art Dr. Mildner megen eines Streiles im Restaurant den Bürgermeister auf Pistolen. Beim Duell erhielt Dr. Mildner einen schweren Schuß in die Brust, d.r trop aller angewandten Bemühungen seinen Tod herbeiführte. In der ungarischen Stadt Steinamanger erschoß infolge Beleidigungen in einem Prozeß g gen den Grafen Emmerich Feste'ics ein gewisser Sti ber den V rtreter des Grafen, den Advoka en Dr. Geha Crauszt. Zwi Kuzelwechsel waren erfolglos geblieben, beim dritten erhielt Ernuszt den tödlichen Schuß in die Lunge. - Siebzehn Jahre Mädchen und dann- Mann. Auf dem Dominium Kroitsch in Schlesien dient seit längerer Zeit eine Magd, Namens ,, Auguste" KI., welche im Laufe Dieses Jahres das 17. Lebensjahr vollendete. Kürzlich wurde sie frant, und bei dieser Gelegenheit stellte der Ärzt fest, daß sie tein Mädchen sei. Auguste legte von da an - wurde ein Jüng benn auch ihre Mädchentracht ab und g. Die Person ist armer Leute Kind aus dem Bunzlauer ceise und als Knabe auf den Namen ,, August" getauft worden. Da der Knabe August" aber immer mehr den Eindruck eines Mädchens machte, wurde er von den Eltern auch als Mädchen groß gezogen. Inzwischen starben die Eltern. Das Kind tam in Pflege zu einer armen Verwandten. Vor der Konfirmation wurde im Taufregister ber Name ,, August" in ,, Auguste" umgeschrieben. Nach der Konfirmation vermietete sich das angebliche Mädchen als ,, Magd" und kam schließlich nach Kroitsch. Jetzt nimmt nunmehr die Magd den Namen ,, August" an und dient auf dem Dominium weiter als Schäferknecht. Wilde Stürme werden aus Triest gemeldet. Der rauhe Nordwind, der aus den Abhängen des Karst über bie Küste und die blaue Adria fegt, wütet so furchtbar, aie man es seit langem nicht erlebt hat. In den StraEen der Stadt Triest selbst wurden zwei Frauen von der Ben alt des Sturmes zu Boden geschleudert und schwer berlegt. Sie wurden ins Hospital geschafft, wo sie mit dem Tode ringen. Viele Gebäude wurden von der Bora beschädigt und abgedeckt. Die Schiffe müssen im Hafen bleiben und die fälligen Postdampfer aus Dalmatien blieben aus. Die Eisenbahnzüge erleiden große Verspätung. Auch aus Amerika wird von großen Stürmen berichtet, durch die besonders die Küste der Oststaaten heimgesucht wird. An der Küste von Nordkarolina strinbete ein Schoner; die ganze Mannschaft büßte ihr Leben ein. An unserer Ostseeküste läßt der Sturm ebenfalls noch immer seine schauerliche Musik hören. Zwar ist von schweren Unfällen weiter nichts bekannt geworden, aber von der Insel Rügen kommt die Nachricht, daß die Bostdampfer noch immer schwer zu kämpfen haben, um die Verbindung mit dem Festland aufrecht zu erhalten. : Am Altar vergiftet. In der Malteserkirche zu Feistritz- Pulst in Steiermark war der Pfarrer gerade beschäftigt, das Meßopfer darz bringen. Plößlich erleichte er, wankte und brach ohnmächtig zusammen, um nach Furzer Zeit unter schweren Peroi tungserscheinungen seinen Geist auszu auchen. Es stellte sich fer u, daz der Meßwein, der aus des P, arcers eigenem Keller stammte, vergiftet war. Eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete Untersuchung hatte zur Folge, daß der Kaplan von FeistritzPulst verhaftet und dem Landesgericht eingeliefert wurde. Er steht unter dem dringenden Verdacht, unter Mith Le einer anderen Person den Pfarrer vergiftet zu haben. #[ Bettlerdörfer.] In einzelnen Kreisen des Gouverne ments Sjaratom hat sich, wie russische Blätter berichten, das Bettelwesen derart eingebürgert, daß sich ganze Dörfer mit Bettelei beschäftigen, obwohl sie sich eines gewissen Wohlstandes erfreuen. Das Betteln bildet in folchen Fällen den eigentlichen Beruf der Bauern, bei welchem sie weit besser als bei Bestellung ihrer Acker fahren. Namentlich zeichnet sich eins dieser Betteldörfer burch ungewöhnlichen Reichtumn, prachtvolle Pferde und gute Aecker aus. Das Bettelwesen bei den Bauern ist meist in folgender Form organisiert. Brennt einem Bauern der Hof ab, so kaufen mehrere Bauern ihm bie Bestätigung des Brandes durch die Gemeindeverwal tung, die in einer beliebigen Zahl von Exemplaren ausgestellt wird, ab und machen sich nach Beendigung der Felbarbeiten auf den Weg zum Betteln. Natürlich kleiden Sie sich zu dieser Bettelreise in Lumpen und lehren erst nach Monaten mit einem runden Sümmchen zurück. Bunte Chronit. Zu dem Liebesdrama im Tiergarten zu Berlin, bei welchem im November der 22 Jahre alté Schreiber Ernst Thiele die 18jährige Arbeiterin Else Brüß durch einen Revolverschuß zu tödten versuchte, ist noch mitzuteilen, daß das Mädchen so weit wiederhergestellt ist, daß es aus dem Krankenhause entlassen werden konnte. - Im Rhein- und Ruhrgebiet herrscht unter der Bevölkerung eine unter dem Namen Wurmkrankheit epidemisch auftretende Erkrankung der Schleimhäute- ähnlich der Influenza. Die Bezeichnung ,, Wurm" rührt aus einer früheren Zeit her, wo man an eine Entstehung der Krankheit durch kleine Organismen, durch Würmer, dachte. - In Troisdorf fand eine Mutter, die während eines Ausganges zwei Kinder in einem überheizten Zimmer gelassen Latte, bei ihrer Heimkehr das eine Kind verkohlt im Aschenkasten, das andere erstickt in einem Winkel vor. -Auf den Thyssenschen Werken in Essen wurde ein Arbeiter von einem 3000 kilogramm schweren Eisenblatt getroffen und zermalmt. Auf demselben Werk erschlug ein Arbeiter im Streit einen anderen mit einem Eisenstück. - Bei der Ausschachtung des Baugrundes für die neuen Torpedoanlagen in Wit, nahe an der Mündung des Nordostseekanals bei Kiel, fand ein Erdrutsch statt. Mehrere Arbeiter wurden verschüttet. Zwei von ihnen, Rudolf und Wittmack, Familienväter, fanden ihren Tod. In Meerane hat der seit mehreren Jahren dort angestellte Rats förster Stiller seiner früheren Braut Frida Fickert, der Tochter einer angesehenen Fabrikantenfamilie, auf der Straße aufgelauert und ihr einige Revolverschüsse beigebracht. Alsdann erschoß sich Stiller selbst. Das schwerverletzte Mädchen, das mit einem Ingenieur Hochzeit machen wollte, wurde ins Krankenhaus überführt. In Beilenstein( Untersteiermark) erschlug der wegen Wahnsinns unter Kuratel stehende Grundbesitzer Anton Grobetschek seine Gattin mit einer Hade in Gegenwart der fünf unmündigen Kinder. -Im Humbertskandal ist die neueste Ueberraschung die, daß für Therese Humbert ein bedeutendes Guthaben an Gerichtsstelle hinterlegt ist, nämlich die Mieten einiger vierzig auf ihren Namen allein geschriebener Häuser. Der Temps meint, Therese werde bald auftauchen, um ihre Rechte zu verteidigen. Von anderer Seite heißt es, daß auf die nicht verjährten Vergehungen Theresens höchstens dreijährige Haft steht. Eine furchtbare Brandkatastrophe wird aus Chicago gemeldet. Jm dortigen Hotel Lincoln entstand morgens früh ein Brand, der eine große Anzahl Opfer forderte. Als Ursache wird eine Gascxplosion angegeben, die die Beleuchtungseinrichtungen zerstörte; auf diese Weise erklärt es sich, daß trop geringfügigen Sachschadens 14 Perjonen ums Leben kamen. Man glaubte anfangs, daß es sogar 23 Opfer gegeben habe. Doch waren die übrigen erst für tot gehaltenen Personen nur infolge von Rauchvergiftung bewußtlos, sind aber wieder zu sich gekommen. Das Hotel war, als das Feuer ausbrach, voller Besucher, die zu der großen Viehausstellung nach Chicago gekommen waren. Bei den Rettungsversuchen brach die einzige vorhandene Leiter unter dem Gewicht von vier Personen, welche auf ihr gleichzeitig hinabgelangen wollten, zusammen, und der einzige Ausweg für die von den giftigen Gasen noch nicht betäubten Gäste war nun der Sprung aus dem Fenster. V Meuterei auf hoher See. Der Kapitän des englischen Schiffes ,, Leicester Castle", der von San Franzisko in Queenstown eingetroffen ist, berichtet, daß 300 Meilen nördlich von den Pitcairn- Inseln im südlichen Teile des Stillen Ozeans drei amerikanische Matrosen gemeutert hätten. Sie verwundeten den Kapitän durch Schüsse und Schläge mit einer schweren Bootsspiere; als der Untersteuermann dazwischen trat, erschossen ihn die Meuterer. Diese seien nun auf einem leichtgebauten Floß, das wahrscheinlich gesunken sei, geflohen. Einbrecher aus guten Kreisen wurden in Budapest verhaftet. Dort waren in letzter Zeit viele Einbruchsdiebstähle vorgekommen. Insbesondere erregten solche in der Honvedkaserne, bei Juwelieren und beim Fürsten Odescalchi das größte Aufsehen. In der Honved- Infanteriefaserne wurde, wie seinerzeit gemeldet, anläßlich dieser Diebstähle sogar über das gesamte Regiment Kajernenarrest verhängt. Jezt ist es nun der Polizei gelungen, der Täter habhaft zu werden. Sie gehören ausschließlich besseren Kreisen an. Führer der Bande ist ein gewisser Carl Meszterhazy, der sich für einen Schriftsteller und Dichter ausgiebt. Außer ihm zählte das Einbrecherkonsortium folgende Mitglieder: den früheren Vizenotar des Budapester Gerichtshofes Ludwig Hanusset, den HondedFeldwebel Eberling, ferner einen Bantbeamten, über dessen Berhältnis zu den Tätern noch die Untersuchung schwebt. Der Feldwebel wurde von ber Militärbehörde in Haft genommen, die anderen drei wurden nach kurzem Berhöre Ber Staatsanwaltschaft übergeben. Aus dem Gerichtssaal. Straffammer fitzung. - - Gießen, 5. November 1902. Konditor August Franz von$ lar und Spengler Heinrich Appel von Frankfurt a. M. mishandelten am hsign Bahnhof gemeinschaftlich den Pferdefnecht Konrad Schlosser, dahier. Das husige Schöff ngericht nahm deserhab Franz in Geldstrafe von 25 Wt., Appel war zum Militär ausgehoben, weshalb dessen Aburteilung der Mär betörde anheimgegeben wurde. Die von Franz gegen das schöff ngerichtliche Efenninis verfolgte Berufung wurde Bet heute von der Kammer fostenpflichtig zurückgewiesen. verschless nen Thü en wurde nunmehr ggnizer Friedrich Ruhl von Schierstein verhandelt. Deiselbe hat sich in Friedberg an einem 7jährigen Mädchen vergangen. Das Urteil lautet auf 1 Jahr Gefängnis. Soda n wird in Berufungsinstanz gegen die Ehefrau des Christian Lauber aus Grüningen verhandelt, welche sich in der dortigen Schule dem Lehrer Jung gegenüber eines Hausfriedensbruchs schuldig gemacht haben soll. Das Gericht hebt das Urteil des Schöffengerichts Lich auf, welches wegen Hausfriedensbruch auf 10 Mark Geldstrafe erkannt hatte und verurteilte die Ang flagte wegen Beleidigung in die nämliche Strafe. Bugleich wird das Verfahren wegen Hausfriedene bruch ing stellt. Der vielfach vorbestrafte Jakob Krayan von Oppeln, welcher in Friedberg in einem Neubau einen Kasten mit Kleidern und Genußmitteln erbrach und den Inhalt entwendete, wird zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Heinrich Otto Röhm von Grünberg und Marie Herzberger von Mörfe.den, welche sich w gen Ruppelet in Haft befinden, werden verurteilt und zwar: Rohm zu 4 Monaten Gefängnis unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenred, te auf 5 Jahre, Herzberger zu 6 Wochen Haft, wovon 4 Wochen als verbüßt erachtet werden. Nach ver. büt ter Strafe w.rd Letztere der Landespolizeibehörde überwusen werden. - - Schöffengericht. Gießen, 5. Dezember. Den Vorsiz führt Herr Gerichtsassessor Keller. Der Brauer Em Ech. zu Geßen haite Einspruch gegen einen Strafbefehl, in welchem 3 Tage haft angefeßt waren, erhoben. Er ist der Ruhestörung geständig und bittet um ine Geldstrafe. Urteil: 4 Maik Geldstrafe. Der Fuhrunternehmer Albert R. zu Gießen ist beschuldigt, der Verfehrsstörung durch Lagerung und Nichtbeleuchtung von Pflastersteinen. Er giebt die U- bertretungen zu und beantragt die in Strafbefehlen anges gten Strafen zu mildern, indem er unter Anderem ausführte, daß it m bereits fünf Laternen entwendet worden seien. Sein Einspruch hat Erfolg und das Gericht erkennt im Ganzen auf 8 Mt. Geldstrafe. Der Kellner Wilhelm K. zu Gießen erhält wegen Beleidigung des Straßenwaris Hahn 15 Mart Geldstrafe und dem Beleidigten wird die Publitatione befugnis zugesprochen. Heinrich H. und Heinrich G. von Burt hardisfelden sind wegen Körperverlegung angeflagt. Sie sp elen die Unschuld gen, doch ergiebt die Bernehmung vieler darunter auch einiger von den Angeklagten Zugen fistierten Entlastungszeugen die Schuld der Angeklagten. Es wird festgestellt, daß sie einen Mann gemeinschaftlich mit Werkzeugen vei hauen und die Frau desselben mit Fußtritten bearbeitet hatten, so daß Lettere Donmachtsanfälle befam. Das Urteil bedenkt jeden der Angeklagten mit 2 Monat n Das Verfatren Gefänn und der Hä ste der Kosten. gegen die Kanerin A. von Frankfurt a M. wegen Betrugs wird eirgestellt.- Den chluß b Iden zwei Privat lagen wegen Beleidigung. Der Zuhörerraum hatte sich dicht gefullt, man war gespannt, wie die vier bekannten Gießener Bürger handelseinig werden würden, doch ein Vergleich fam richt zu stande. Eine Sade wurd vertagt. In der anderen Sache, in welcher der Weißbindermeister Sch. gegen den Mizgermeister E. geklagt und Lepterer Widerklage erz aben hatte( es hatte einer den Anderen beleidigt), lautete das Urteil: Beide Angeklagten we ben freigesprochen, jedem fallen die Kost n se nr Alage zir Last. - - Drud und Verlag der Gießener Verlagsbruderei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1783): für die Redaktion verantwortlich Albin Klein Gieken. Jede Unregelmäßigkeit beim Zustellen der Zeitungen bitten wir sofort direkt uns melden zu wollen. Die Expedition. ein es verlegte mid) bon Deinen einer fleinen Pause, in der er vergeblich auf Antwort geich gehen, willst Du allein sein?" fragte Leberecht nach es giebt fein anderes Wort für seine Verräterei. was er an der Toten verschuldet hat. Verschuldet, Bater, ober sagen wir an mir ein wenig gut zu machen suchte, preisen hörte, während er doch in der Tat nur an unsLippen, Feldmann als unsern ins 3unerfte, wenn ich Wohltäter wartet hatte. Der Renda Soll Weise mich doch auch in gewisser mein Haus um es verließest, Gatten zu vertauschen. mit freuen, wenn Du nämlic dem Deines zukünftigen Dein Glüd, mein Kind Und Sie ließen mich gewiß Nun werden Sie deutlich. Also ich Die junge Dame biß sich auf die Lippell heiraten. um mir zu sagen, da Solltest Du nicht mit Esser legte den Kopf auf die Seite. Sie einen Gatten für mich gehaben." mei ja bu bist, ich gestehe es, mir eine rechte Stüße gemeen." Freunde und Bekannten zu fesseln. Du hast den Erwar tungen, die ich in dich seßte, in jeder Weise entsprochen, zie und Geschmack und Geist besaß, um meine zahlreichen eines weiblichen Wesens, das mein ödes Haus belebte, Gra sein müssen, daß ich mich deiner annahm. Ich bedurfte mit dem Abkommen zufrieden, und auch du hättest froh Edith, bu bist töricht," schalt Esser. Dein Bater war blickte ihr ist mit bie nähert, scheint jedoch erst seine Stellung, au len, ehe er als Bewerber auftritt. gwede: zu ihrem Gatten paßt er mir nicht Patron! Aber brauchbar, brauchbar, das heißt für meine fert steckt ihr im Kopf. Und er? Er hat sich ihr ge ich ihr vorgeschlagen, nicht zufrieden, dachte et" Getchwerfälliger Damit verschloß er sorgfältig die Schublade des Sekre noriente di 1902. Dienstaa, bessische 9 Dezember Familienzei Tägliche Unterhalte Bekanntmachung. der Fahrräder und Automobile. Amtlicher Teil. Gießen, 6. Dezember 1902. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum. baß die Erhebung des Stempels und die Ausstellung der zum 31. Dezember I. J. entweder schriftlich oder mündlich Jahresfa ten für 1903 für Verkaufs- und Waagautomaten, in Selbstperson bei der unterzeichneten Stelle anzeigen. Die Betr.: Die Ausführung des set über den Urkunden für automatische Kraitm sser, für öff ntlich aufa steute Klaviere Be bindlichkeit zur Entrichtung der Hundeabgabe dauert sonft stempel vom 12. August 1899; bier die Besteuerung oder sonstige Masitwerke im Monat Desember 1902 und war auh im folgenden Jahre und zwar so lange fort, als diese Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten§§ 1 an jedem Werfta je vormittags von 10-12 Uhr im R gie- Anzeige versäumt wird. bis 8 der Verordnung vom 10. Dtober 1899 sowie auf dierungsgebäude( Brandp az 9, Zimmer Nr 5) stattfi det. Der Stempel fann auch mi telst Bosteinzahlung entrichtet Strafbestimmungen in§§ 19 un 20 dieser Verordnung und werden. Art. 33 des Gßes über den Urfundenstempel wird hiermit zur öff ntlichen Renntnis a bracht, daß die Erheburg der Ab jabe für 1903 im Mo at Desember 1. I an ollen Wochentagen Jormittags von 10 bis 12 Uhr im Regierungsgebäude, Brandp at 9, 8immer Nr 5, stat findet. Dir bereits ausg steiten Radfahrkarten sind bei Entrichtung der Abgabe vorzulegen. Ansprüche auf Befreiung von der St mpelpflicht (§ 3 der Brord ung) sind binnen der gleichen Fst bei uns, unter Voilage der erforderlichen Nachweise( scheini gung der Bürgerm ifterei in Gießen des Polizeiants und legt r Staatssteuerzettel), schriftlich over mündl ch vorzubring n. Die Besitzer von Automaten und Musikwerken, bei welchen die Absicht besteht, für das kommende Jahr feine macht, daß die Abmeldung im Mo at Dezember 1. J., jeden Jahrestarten m b zu lösen, werden besonders aufmerksam ge falls aber vor dem 1. Jinuar 1903 bi uns zu erfolgen hat, widrigenfalls sie zur Zahlung der Stempelabgabe für das Jahr 1903 weiter ve pfl htet sind. Gießen, den 1. Dezember 1902. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Breidert Bekanntmachung. Betreffend: Das Streisanlehen für den Bahnban Günberg Londorf. Ber ein in 1902 b nußtes Fahrrad im kommenden Jabr nicht mehr zu benußen brabfich gt, muß im Dezember bei uns die Abineldung des Rades bewirken, andern'alls die Von dem zur Deckung der Geländeerwerbskosten für Steuer für 1903 erhoben wird, gleich viel ob das Rid be den Bahnbu Gün erg rondo durch den Kreis Steuert oder steuerfrei war. Geuen dujenigen Radfahrer, die Bießen im Jahre 1895 aufgenommenen Anleben von b8 zum 1. Januar 1903 ihre Räder weber verft ue t, noch 80000 Mark find die Obligationen Lit. A. Nr. 29 über Bef eiung von der Etruer erw rft, noch ihre Rader unter 1000 Mart und Lit. C. Nc. 33 über 200 Mark durch Rückgabe der Nummerplatte aba meldet haben, wird die das Los zur Rückzahlung per 1. März 1903 bestimmt zwan, sve se Beitreibung der Angabe al bald eingeleitet werden. Gießen, den 1. Dezember 1902. Großherzogliches Reisamt Girßen. Tr. Breidert. Bekanntmachung. Betr.: Tie Ausführung des s 3 über den U funden. ft mp( vom 12 Auguſt 1899; bier die Besteuerung der Luxuswagen und Luxusreitpferde. Uitec veis auf Art 33 des ongen Geges, wird hiermit zur öffentlichen Kenntn 3 g- bracht, daß die Erhebung der Abgabe und de Ausstellung der Jahres farten für Lux 18 wagen und Luxusreitpferde füte das Jahr 1903 im Laufe des Monats Dezember 1. J. und zwar an jeden Werftae borm ttugs von 10-12 Uhr in dem Regierungsgebäude ( Brandplas 9, 8immc N. 5) stattfindet. Die Entrichtung der Stempelabgabe fann auch schriftlich -per Bostanweisung erfolgen. - Diejen gen, welche sich im Befiße einer Jahresfarte pro 1902 b. finden und den Luguewagen oder das Luxuspferd im Laufe des Jahres abgeschafft haben oder bei welchem die Absicht best ht, den Wagen oder das Pferd in diesem Jahre noch abzuschaffen, werden da auf aufmertfam gemacht, daß die Abmeldung noch vor dem 1. Januar 1903 bei uns zu er folgen hat, widrigenfalls sie zur Rahlung der Stempelabgabe für das Jahr 1903 weiter verpflichtet sind. Gießen, den 3. Dezember 1902. Großherzo il ches Streisamt Gießen. Dr. Breidert. Bekanntmachung. Nadd m die Stadtverordneten- Versammlung in ihrer Sigung vom 13. v Wis. die Fess ting der Straßenflicht( nie auf der Süd- Ostseite des Siterem gs zw shen den Häusern 57 und 77 beschlossen hat, bringen wir dies in emäßheit des Art. 5 der allgemeinen Bauordnung mit dem Bemerfen zur Kenntnis, daß der Plan 14 Tage auf dem Stadtbauant off n liegt, und daß Einwendungen gegen denselben bei Vermeidung des" usschlusses innerhalb der Offen iegunge frist bei der unterzeichneten Behörde anzubringen sind. Gi.ßen, 2. Dezember 1902. gemacht. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum Bekanntmachung. Nachstehendes Drtsstatut wird hiermit öffentlich bekannt Gießen, am 5. Dezember 1902. Der Oberbürgermeister: Mecum. Ortsstatut. Um irrigen Auffassungen zu begegnen, weisen wir her. bei wiederholt darauf hin, daß auf Fedein ruhende Wagen nur dann von der Abgabe befreit sind, wenn sie zu der beruflichen oder gewerblichen Thätigkeit ihrer Besizer aus Auf Beschluß der Stadtverordneten- Versammluna bom schließlich oder doch vorzugsme se bestimmt sind und benutzt 23. Oftober 1902 wird mit enehmigung Groth. Ministewerden. Die Höhe des Anschaffungspreises tommt eist in rims des Innern vom 22. November 1902 zu M. d. J. zweiter Linie in Betracht; und nur bet orwaltenden 8 velf In III 7753 für die Provinzialhauptstadt Gießen auf Grund des darüber, ob dte Wien zu der bezeichneten Tätigtet§ 33 der Reichsgwrbeordnung und des§ 47 der Großh ihrer sizer aueschßlich oder doch vorzugeweise Verordnung vom 22. September 1900, betreffend den Vollzug bestimmt sin und benutzt werden oder nicht, wird bei der Gewerbeordnung bestimmt: Wagen, deren erster Anstaffungspreis 1000 Wt. nicht übr fte gt, angenommen, daß si teine Lugaswagen und bei Wag n mit höherem Anschaffungspreis bis zum Beweise des Gegenteils, daß sie Lyuswagen sind. Lurae wagen, welche in einem Kalenderjahr nicht benutzt werden, unterlieg n in diesem Jahre der Stemp labgabe nicht. Gießen, den 1. Dezember 1902. Großherzogliches Kreisaut Gießen. Dr. Breidert. Bekanntmachung. Betr.: Die Au führung des Ges Bes über den U fu den stempel vom 12. Mug ft 1899; bier Besteuerung der Automaten und Musifwerte. § 1. In der Gema tung Gußen soll die Elaubnis zum Betriebe einer Gastwi tchaft sowie zum nicht nur vorüberg henden Ausstänken von Wein, Bier oder anderen geistigen Getränken ur dann erteilt werd n, wenn ein Bedürfnis hierfür vorhanden und nachg wiesen ist § 2. Bekanntmachung. Bei der gegenwärtig herrscher den falten Witterung sehen wir uns veranlast, auf die nachstehend arg- druckten Beftim mun zen des Lofal Reglements betr. die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Päße, sowie die Reinhaltung der Kanäle in der Brovinz'albauptstadt Gießen vom 10. November 1879 zu verweisen mit dem B merken, daß die Schuhmannshaft zur Ueberwabung angewiefen worden ist. Gießen, 19. November 1902. Großherzogl ch Polizeiamt Gießen. Hechler. Betreffend Die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen. § 5. Bur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen. a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstück n an der Straße oder an öffentlichen Plägen liegen, der Fu pfad, oder, wenn fein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis d ei Fuß breit mit Asch oder Sand genü end bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 9 Uhe Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entiebt es aber in der Nacht, bis 72 Uhr Morgens gefreut werden. b) An d n auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstig n Able tungen des Wassers nach der Etraße 2c. muß das auf den Straßenpflastern oder Faß pf den angefeßte Eis auf Aufforderung Großherzoglicher Bolizeiverwaltung aufgebauen und weggeschafft werden. c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das ciwa vom Innern der Hofraithen ausgeschütete Wasser nicht durch die Floßrinnen auf die Straße laufen fann. d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nötig erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand bestreuen zu lassen. e) Bet eintretendem Thauwetter sind nach Aufforderung der Lokalpolizeibehörde ohne Verzug die Straßen, öffentliche Päge und insbesondere Floßrinnen aufeisen, fehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen entfernen zu lassen. 1) Tas Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf öffentlichen Pläßen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbote zuwider dennoch Schleifen entstehen, so find diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde verbunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen, oder aufhauen zu lassen. g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen mit Einschluß de Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücken auf dem Panfete, oder wo fein solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dies bei fortdauerndem Schneefall so oft als nötig wiederholt widen. h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß fur aug nblicache Wegs haffung gesorgt wird. § 6. Für Befolgung der roistehenden Bestimmungen sind bei Privatg bäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grundnüden die Eigentümer der saben oer diejenigen, welche der PolizeiDas Orte statut tritt am 11. Dezember 1902 in Kraft. bebörde desfalls ois deren Stellvertreter bezeichnet werden, Gießen, am 5 Dezember 1902. Der Oberbürgermeister: Mecum. Bekanntmachung. bet öff ntlichen Gebäuden, Gärten, Höfen oder sonst gen Grundstucken die Vorsteher, Verwalter, Pächter oder sonstige Bersonen, welchen die Reinigung 2c. überhaupt übertragen ist, in v.rantwortlich. Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen Andern Diejenigen bsi zen Ein ohner Gießens und der Gteine Verbindlichkeit besteht, feraer die Reinigung der öff ntSch ff nberg, welche im Laufe dies& Jab es lichen Päße und Brücken, soll auf Kosten des Fistus, resp. abgeschafft haben, wollen dies spätestens bis der Stadt geschehen, soweit sie in deren Eigentum stehen. Unter Hinweis auf Art. 33 des Giseßes vom 12. Auguft marfung 1899, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, Hunde Briefbogen Formulare jeder Art. Preislisten Briefumschläge Rechnungen Plakate Tabellen Visiten, Geburts-, Verlobungs-, Vermählungs-, Speise- u. Todesanzeigen Weinkarten Beileidskarten تلام L86 AM HÄUSLICHEN HERD Semmeln und läßt sie erkalten. Wenn man die Klöße gut zusammen und formt, gibt man in die Mitte von jedem einen gehäuften Locht die Klöße wie gewöhnlich in Salzwasser. Theelöffel von Würfeln, drückt ihn es Für gefchickte Rande. sowie alle sonstigen Buchdruckarbeiten bei mäßigen Preisen und solider Ausführung. Gießener Verlagsdruckerei. ( vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei) Gießen, Neuenweg 28, im Gasthaus zum Löwen. DON