eigen, * * Otl. irg ve: Intelligenz-Vlatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. N 40. Mittwoch den 24. Mai 1854. . Amtlicher Theil. Oeffentliche Nachricht. Auf Erſuchen des Präſidenten des landwirthſchaftlichen Vereins für Oberheſſen bringe ich die nachſtehende abge— druckte Bekanntmachung deſſelben vom 30. März d. J. zur offentlichen Kenntniß. Friedberg den 10. Mai 1854. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclhair, Kreisaſſeſſor. Bekanntmachung, der von dem Ausſchuß des landwirthſchaftlichen Ver— eins von Oberheſſen fur das Jahr 1834 beſchloſſenen Geldverwendungen. Nachdem das in der Sitzungf des Ausſchuſſes des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen am 30. Ja⸗ nuar d. J. aufgeſtellte Budget pro 1854 bezüglich des aus der Großh. Hauptſtaatscaſſe zu beziehenden Fonds die Ge— nehmigung Großh. Miniſteriums des Innern erhalten hat, ſo bringe ich daſſelbe zur öffentlichen Kenntniß. A. Ein na hme. Staatsfond. Vereinsfond. fl. N 1) Zuſchuß aus Großh. Hauptſtaatscaſſe 1555—— 2) Beiträge der Vereinsmitgliedenr.— 1800— 3) Ausſtände aus früheren Jahren.— 312 15 c— 421 31 Summa der Einnahme. 1550 2533 46 4083 fl. 46 kr. B. Ausgabe. 1) Bureaukoſten(Remuneration des Se— cretärs, Expedienten, Bureaurequiſ.)— 270— 2) Caſſe⸗ und Rechnungsweſen.— 150— 3) Preisvertheilungen incl. Preispflügen 5505—— 4) Wieſenverbeſſerungen. 400—— c 3000—- 34300— 7) Verbreitung landw. Werkzeuge..— 50— 8) Verbreitung von Sämereien.— 10— 9) Unterſtützung der Bezirksvereine— 600— 10) Koſten der landwirthſchaftl. Zeitſchrift— 700— 11) Verbleibender Betriebsfon d..— 753 46 Summe der Ausgabe. 1550 2533 46 4083 fl. 46 fr. Hinſichtlich der Verwendungen wird hierbei noch Fol gendes bemerkt: ad 3)— Die Beſtimmung der Stationen, an wel— chen Prämien für ausgezeichnetes Rindvieh vertheilt werden ſollen, wird durch das Präſidium ſ. Z. bekannt gemacht werden. An denſelben Stationen und an denſelben Tagen wird dann auch ein Preispflügen ſtattfinden, und erwartet man, daß die für die Bezirke, in welchen die Preisverthei— lungen ſtattfinden werden, beſtehenden landwirthſchaftlichen Bezirksvereine die aus der Vereinskaſſe pro 1854 ihnen zufließenden Geldbeiträge zu den Prämien für gute Pflüger, wenigſtens zum Theil, zu beſtimmen ſich veranlaßt finden werden. ad 4)— Zur Unterſtützung von Wieſenverbeſſerungen ſind 400 fl. vorgeſehen, welcher Betrag vorzugsweiſe zur Unterſtützung von Verbeſſerungen von Privatwieſen ver— wendet werden ſoll. Beiträge aus der Caſſe des landwirth— ſchaftlichen Vereins zur Verbeſſerung von Gemeindewieſen können nur unter der Bedingung verwilligt werden, daß die betreffenden Gemeinden ſich verpflichten, dieſe Beiträge der landwirthſchaftlichen Vereinskaſſe zurückzuerſtatten, wenn die unter Beihülfe des landwirthſchaftlichen Vereins ausge— führten Wieſenanlagen dem Verfall preisgegeben werden ſollten. Darüber, ob dieß der Fall, haben die betr. Ver— waltungsbehörden zu entſcheiden. ad 5)— Von den zur Verbeſſerung des Dünger— weſens vorgeſehenen 300 fl. ſollen 160 fl. ausſchließlich für das ſog. Hinterland(Kreis Biedenkopf) und 40 fl. aus— ſchließlich für die Herrſchaft Itter(Kreis Vöhl) zur Ver⸗ wendung kommen, mit der Beſtimmung, daß davon nur der Verdienſt des, verbeſſerte Dungſtätten anlegenden, Hand— werkers, ganz oder theilweiſe, beſtritten werden darf, wäh— rend diejenigen, welche die Dungſtätten anlegen laſſen, jedenfalls ſammtliche Materialien auf ihre Koſten zu ſtellen und beizuführen haben. Was die für Verbeſſerung des Düngerweſens in den übrigen Landestheilen beſtimmten 100 fl. betrifft; ſo wird das Präſidium(wie es auch im abgelaufenen Jahr ge⸗ ſchehen iſt) diejenigen Anmeldungen, die zuerſt einlaufen, berückſichtigen, wenn der Nachweis geliefert wird, daß die Anlage auf zweckentſprechende Weiſe nicht bloß projectirt, ſondern auch wirklich ausgeführt worden iſt. ad 6)— Zur Beförderung der Entwäſſerungen durch Anwendung von Röhren aus gebranntem Thon(Drainage) hat der Ausſchuß einen Credit von 300 fl. eröffnet. Dieſe Summe kann verwendet werden: a) Zu Reiſe-Unterſtützungen für Techniker, welche ſich zur Ausführung ſolcher Entwäſſerungsanlagen aus— zubilden wünſchen. n b) Zu Anſchaffungen von Handgeſchirren und Inſtru— menten für dieſe Anlagen. a a c) Zu Honorirung von Technikern, die die Pläne zu derartigen Entwäſſerungsanlagen entwerfen und deren Ausführung leiten. 15 d) Zu Beiträgen zu den Trausportkoſten der Drainröhren. Dabei wird bemerkt, daß denen, die ſich zuerſt an⸗ melden, ein Sortiment Geſchirre Behufs der Ausfuͤhrung von Drainanlagen Seitens; des landwirthſchaftlichen Ver— i iehen werden kann. g — 8— Die zur Verbreitung landwirthſchaftlicher Werkzeuge vorgeſehenen 50 fl. ſollen vorzüglich dazu ver⸗ wendet werden, an den Orten, wo die Preisvertheilungen ſtattfinden werden, verbeſſerte Werkzeuge zur Anſicht auf— 9 8)— Dieſe 10 fl. ſollen vorzüglich zur Beſtrei⸗ tung der Transportkoſten der durch Vermittlung des land— wirthſchaftl. Vereins bezogenen Sämereien verwendet werden. ad 9)— Hier iſt zu bemerken„ daß nach Beſchluß des Ausſchuſſes die den landwirthſchaftlichen Bezirksvereinen aus der landwirthſchaftlichen Vereinscaſſe pro 1854 zu leiſtenden Beiträge, die wie im vorigen Jahr aus einem Drittheil der Beixräge der in dem Bezirk wohnenden Mit⸗ glieder des landwirthſchaftlichen Vereins beſtehen werden, nur auf vorherige Aufforderung der betreffenden Bezirks⸗ vereine ausbezahlt werden ſollen. Das Präſidium muß deßhalb beſonders darauf aufmerkſam machen, daß die Aus— zahlung dieſes Zuſchuſſes nur erfolgen kann: a) wenn er vor Ablauf des Jahres in Anſpruch genom— men wird. p) die Verwendung, wozu derſelbe durch den Bezirks⸗ verein beſtimmt worden, nachgewieſen und c) Nachweis über die Verwendung der pro 1853 von den Bezirksvereinen aus der landwirthſchaftlichen Ver— einscaſſe bezogenen Beiträge geliefert ſein wird, die am Schluß des Jahrs 1853 noch unverwendet waren. ad 10)— Die Koſten der landwirthſchaftlichen Zeit⸗ ſchrift mußten wegen der geſtiegenen Mitgliederzahl um 50 fl. höher als im abgelaufenen Jahr angenommen werden.— Auch wird darauf aufmerkſam gemacht, daß ſolchen ober⸗ heſſiſchen Schullehrern, welche ſich für die Landwirthſchaft intereſſiren, dieſelbe durch Selbſtadminiſtration von Schul⸗ oder anderen Gütern betreiben und zu den geringer Beſol⸗ deten gehören, auf geäußerten Wunſch die landwirthſchaft⸗ liche Zeitſchrift in der Art überlaſſen wird, daß ſolche Eigenthum der Schule bleibt und in deren Vermögensin— ventar einzutragen iſt. f a f 8 Die Großherzoglichen Bürgermeiſter und die Mitglie— der unſeres Vereins werden erſucht, zur Veröffentlichung vorſtehender Bekanntmachung beizutragen. Laubach am 30. März 1854. Der Präſident des landwirthſchaftl. Vereins von Oberheſſen Otto, Graf zu Solms-Laubach. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. : Einbri errſchaftlichen Gelder in die Rent⸗ . ae de W 25 Rentbeamten durch Gehülfen; ſodann die Ueberwachung des Beitreibungs⸗ verfahrens durch die Großherzoglichen Rentbeamten. Auf Grund eines Schreibens der Großherzoglichen Ober⸗Forſt⸗ und Domänen⸗Direction vom 28. Marz 1854, Nr. O.⸗F. und D.⸗D. 4821, ſetze ich Sie zur eignen Nach⸗ achtung, ſowie zur öffentlichen Bekanntmachung in den 1358. Gemeinden von nachſtehenden an ſämmtliche Rentämter er⸗ laſſenen Beſtimmungen hiermit in Kenntniß: 1) Es iſt den Rentbeamten bei dringenden Verhinde— rungen geſtattet, ihre Kaſſengeſchäfte durch einen ihrer Ge— hülfen beſorgen zu laſſen, doch iſt alsdann erforderlich, daß durch einen von den Rentbeamten zu unterſchreibenden An— ſchlag an die äußere Seite der Eingangsthüre des Amts— locales, oder— bei außerhalb des Amtsſitzes angeordneten Zahltagen— des Erhebungslocals das zahlende Publicum von dem Namen des Bevollmächtigten und dem Tage, für welchen der Auftrag ertheilt iſt, ſowie, daß der Beauftragte für den betreffenden Rentbeamten Gelder in Empfang nehmen und vorläufig quittiren dürfe, in Kenntniß geſetzt werde. Dringend anzuempfehlen iſt es, ſolche von einem Beauftragten ausgeſtellte Quittungen längſtens innerhalb 4 Wochen dem Rentbeamten zum nachträglichen Mitunter— ſchreiben vorzulegen. 2) Den Pfandmeiſtern, Rentamtsdienern und Mahn⸗ boten iſt es durchaus unterſagt, Geld einzunehmen, auch werden durch Zahlungen an dieſe die Verbindlichkeiten der Schuldner gegen die Rentamtskaſſe nicht getilgt. 3) Die Zahlungspflichtigen haben für den Trausport ihrer Gelder an die Rentämter Sorge zu tragen. Bleiben ſie im Rückſtande und kommt es zu Pfandverkäufen, ſo werden Sie ſich im Intereſſe Ihrer Ortsangehörigen und des öffentlichen Dienſtes zur Empfangnahme der für die verkauften Pfänder erzielten Erlöſe verſtehen, wenn die betreffenden Rentbeamten Sie hierum erſuchen. Falls die Rentbeamten Sie darum erſuchen, werden Sie beſorgt ſein, daß dieſe Gelder durch ſichere Gelegenheit auf Koſten der Debenten an die Rentbeamten eingeſandt werden. Betragen die Gelder nicht mehr als zehn Gulden, ſo wird es, wenn andere ſſchere Gelegenheit mangelt, den Rentamtsdienern und Mahnboten, nicht aber den Domänen— pfandmeiſtern, ausnahmsweiſe geſtattet, dieſes Geld verſie— gelt, gegen dem Ortsvorſtande auszuſtellende Empfangs- beſcheinigung, an das Rentamt mitzunehmen. 4) Sämmtliche Mitglieder des Ortsvorſtandes werden angewieſen, bei Ausfertigung der Pfändungs-, Pfandverkaufs⸗ und ſonſtiger Executionsprotokolle, zu welchen ſie als Ur— kundsperſonen zugezogen werden, ſich ſtreng an die deßfalls durch die Executionsordnung vom 7. Septbr. 1832 getrof⸗ fenen Beſtimmungen zu halten, namentlich nicht unausge— fertigte Protokollformularien zu unterſchreiben oder ſpäter d. i. nicht an dem Tage und Ort der Executionshandlung gefertigte Protokolle mit ihrer Unterſchrift zu verſehen. Zuwiderhandlungen werden nach Inhalt des§. 65 der Executionsordnung, welcher dahin lautet: „§. 65. Alle Ortsvorſtände, Domänenboten, Rent— amtsdiener und Mahnboten, welche bei dieſer Gelegenheit oder ſonſt in Bezug auf Beitreibung der Domanialgefäͤlle wiſſentlich falſche Thatſachen oder Umſtände als wahr an— geben oder bezeugen, oder vorhandene Thatſachen oder Um— ſtände wiſſentlich verſchweigen, ſollen nach conſtatirter Thatſache dem zuſtändigen Richter zur geeigneten Unter— ſuchung und Beſtrafung nach den beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften überwieſen werden.“ beſtraft werden. Friedberg den 15. Mai 1854. Müller. An SDeieſe ebe In dem Großherzoglichen Landeshospitale Hofheim ſind mehrere Stellen für Wärter und Wäaͤrterinen vakant, fuͤr erſtere beträgt der Gehalt, nach Maßgabe der Brauch— barkeit und des Dienſtalters 70— 100 fl. fuͤr letztere 60— 90 fl. bei vollſtändig freier Verköſtigung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Waſche. Es werden nur un— Eheſtau un befallenen, ſelin, der eingetragen Ge 405/ö183. 834,770 5 1018/86 5 beantragt. ſung über die Erben wo. Etwe genſchaften Frißt von! machen, als der, Eintrag werden wird Bußbach G1 E (732) 9 lebte Adel zollamtsaſſſ Schuldurku 1) ein G kaſſe, über Raten 2 eine 1 heim welche in berbrennt ſe Auf get die bezeichn wähnten Cg jene zu diff Anzeige din dem Richie ſonſt die g und die S die Rüͤckzg haberin J Fried! 0 (152 dein fücke 1 2 V0. auf wollgadt, Rohrwief derrosbag Eigenthun verheirathete, geſunde, kräftige und gewandte Leute, oder kinderloſe Ehepaare in einem Alter von 26— 36 Jahren angenommen, die leſen und ſchreiben können und ſolche be— vorzugt, die ein Handwerk erlernt haben. Die Conkurrenten haben ſich über die geforderten Eigenſchaften und nament— lich über Treue, Rechtſchaffenheit und einen ſoliden Lebens- wandel mit ausführlichen Zeugniſſen des Ortsvorſtandes und des Geiſtlichen bei der Großherzoglichen Direction des Landeshospitals Hofheim zu Hofheim zu melden. Indem ich Sie zur Veröffentlichung dieſer Concurrenz 159 e- anweiſe, gebe ich Ihnen zugleich auf, bei Ausſtellung etwa verlangt werdender Zeugniſſe mit der größten Pünktlichkeit zu verfahren und nur dann Zeugniß hierfür auszuſtellen, wenn der Nachſuchende wirklich die hiernach erforderliche Qualification beſitzt. Ein perſönliches Erſcheinen bei der Großherzoglichen Direction des Landeshospitals Hofheim erſcheint vorerſt nicht nöthig; es wird vielmehr auf Erſuchen derſelben dahier eine nähere Prüfung der Angemeldeten über ihre Befähigung und ihrer Leumundszeugniſſe erfolgen. Friedberg den 19. Mai 1854. Mi lier Bekanntmachungen von Be— hoͤrden. NUN Oeffentliche Aufforderung. (807) Johannes Hoffmann II. von Oppers⸗ bofen hat die Uebertragung nachbenannter, ſei⸗ ner Ebefrau Katharina, geborne Weil, und ſeiner Tochter Margaretha durch Teſtament der verlebten Konrad Heinſtadt's II. Wittwe und Verzicht der Anna Maria, Konrad Hainſtadt J. Ebefrau in Oppershofen bereits ſeit 1843 zu— gefallenen, bis jetzt auf den Namen der Erblaſ⸗ ſerin, der Konrad Heinſtadt's II. Wittwe, noch eingetragenen Grundſtücke: Gemarkung Oppershofen: 415/183 12½ Ruthen Acker im Mörlerfeld, 834,770 54„„ Brückfeld, 1018/86 55 ½ 1„ daſelbſt, beantragt. Indeſſen fehlt genügende Nachwei— ſung über die Anerkennung des Teſtaments und die Erben ſind zum Theil abweſend unbekannt wo. Etwaige Anſprüche an vorbenannte Lie- genſchaften ſind deßhalb binnen einer zerſtörlichen Friſt von 2 Monaten dabier ſogewiß geltend zu machen, als ſonſt dem Antrag ſtattgegeben und der, Eintrag im Mutationsverzeichniß verfügt werden wird. Butzbach am 17. Mai 1854. Großberzogliches Landgericht Butzbach Ebel. Edictalladung. (732) Nach glaubhafter Anzeige hat die ver⸗ lebte Adelbeid Steinbrenner, Ehefrau des Haupt⸗ zollamtsaſſiſtenten Steinbrenner zu Frankfurt zwei Schuldurkunden auf Inhaber, nämlich: 1) ein Einlegebüchelchen der hieſigen Spar- kaſſe, des Mathildenſtifts, No. II. 861 über zuſammen 1250 fl. in verſchiedenen Raten eingelegt, 2) eine Verſchreibung der Gemeinde Wiſſels⸗ heim No. 8 über 100 fl. beſeſſen, welche in Folge eines unglücklichen Zufalls verbrennt ſein ſollen. Auf geſtellten Antrag werden alle, welche auf die bezeichneten Urkunden und die darin er⸗ wähnten Capitalien Anſprüche machen, oder jene zu befitzen bebaupten ſollten, zu deßfallſiger Anzeige binnen 3 Monaten von heute an, unter dem Rechtsnachtheil hiermit aufgefordert, daß ſonſt die gedachten Urkunden für erloſchen erklärt und die Schuldner ermächtigt werden würden, die Rückzahlung an die Erben der früheren In⸗ haberin zu bewirken. Friedberg den 5. Mai 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann. Edictalladung. (132) Die Erben des Peter Carl Seitz zu Ockftadt baben die ihnen zugeſchriebenen Grund- ſtücke 1 290, 101 Kl. die Haustheiler, 1 197. 286. auf dem Berg in der Gemarkung Ober- wöllſtadt, ſodann XVII 325 ¾% 76 Kl. in den Rohrwieſen in der Gemarkung Ober⸗ und Nie- derrosbach verkauft, ohne ſich urkundlich als Eigenthümer legitimiren zu können. Auf ihren Antrag werden alle, welche etwa Anſprüche auf dieſe Grundſtücke geltend machen wollen, zu deren Anzeige binnen vier Wochen von heute an, unter dem Rechtsnachtheil biermit aufge— fordert, daß ſonſt der Kaufbrief über dieſelben richterlich beſtätigt werden wird. Friedberg den 6. Mai 1854. Großberzogliches Landgericht Friedberg Hofmann. Edicetalladung. (133) Andreas Michel zu Bruchenbrücken beſißt ein ihm beſcheinigtermaßen nach Loos zettel erblich zugefallenes Grundſtück: 96 Kl. Acker auf dem Pfaffenrain an Johannes Schneider und Georg Schneider, hinſichtlich deſſen ſich ergeben hat, daß es— während es in dem gedachten Theilzettel mit II 502 bezeichnet war— im Grundbuch gar nicht eingetragen iſt, indem das Stück 11 502 nach vorgelegtem und anerkanntem Meßbrief der Kirche zu Bruchenbrücken gehört und das obge⸗ dachte Grundſtück mit 11 502 a. im Grund- buche annoch einzutragen wäre. Da Andreas Michel und ſein Vater daſſelbe über die Ver⸗ jahrungszeit beſeſſen haben ſollen, ſo werden auf jenes Antrag, alle, welche auf das erwähnte Grundſtück etwa Anſprüche geltend machen könn⸗ ten, aufgefordert, ſolche ſogewiß in 6 Wochen von heute an bier anzuzeigen, als ſonſt daſſelbe dem Andreas Michel im Mutationsverzeichniſſe, als durch Verjährung erworben, zugeſchrieben, und der von ibm darüber abgeſchloſſene Kauf— vertrag beſtätigt werden wird Friedberg den 6. Mai 1854. Großberzogliches Landgericht Friedberg Hofmann. Gras- Verſteigerung. (769) Die Benutzung des Graſes an den Böſchungen und den Gräben der Chauſſeen für das Jahr 1854 ſoll an den nachgenannten Ter⸗ minen öffentlich verſteigert werden: Dienſtag den 30. Mai, Vormittags 11 Uhr, in Niedermörlen im Gaſthaus zum Löwen, auf den Bezirken der Gr. Bauaufſeher Diehl und Weide. Mittwoch den 31. Mai, Nachmittags 5 Ubr, in Friedberg im Gaſthaus zur Stadt Frank⸗ furt, auf dem Bezirke des Gr. Bauauf⸗ ſehers Kreß. Donnerſtag den 1. Juni, Nachmittags 5 Uhr, in Lindheim bei Gaſtwirth Koch, auf den Bezirken der Gr. Bauaufſeher Weigel und Gros. Mittwoch den 7. Juni, Vormittags 8 Uhr, in Niederwöllſtadt bei Gaſtwirth Puth, auf dem Bezirke des Gr. Bauaufſehers Götz. Mittwoch den 7. Juni, Nachmittags 1 Uhr, auf dem Ilbenſtädter Chauſſeehaus, auf den Bezirken der Gr. Bauaufſeher Faulſtich und Reitz Freitag den 9. Juni, Vormittags 10 Uhr, in Altenſtadt im Gaſthaus zum Adler. Montag den 12. Juni, Vormittags 10 Uhr, in Kloppenheim bei Gaſtwirth Scheurich, auf dem Bezirk des Gr. Bauaufſehers Schäfer. Friedberg am 11. Mai 1854. Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg Seer. Frucht ver ſtei gerung. (770) Von den 1853r Fruchtvorräthen des hieſigen Rentamts werden verſteigert: 1) zu Butzbach in dem Gaſthaus zum Heſ⸗ ſiſchen Hof Mittwoch den 24. Mai l. J., Vormittags 10 Uhr, von dem Speicher daſelbſt ungefähr 47 Malter Korn und 18 Malter Gerſte; 2) zu Friedberg in dem Gaſthaus zum Maulbeerbaum Freitag den 26. Mai l. J., Vormittags 10 Uhr, von dem Speicher daſelbſt 77 Malter Korn und 27 Malter Gerſte. Friedberg am 15. Mai 1854. Großberzogliches Rentamt Friedberg. In Verhinderung des Rentamtmanns: Grünewald, Finanz⸗Acceſſiſt. Arbeits-Verſteigerung. (777) Freitag den 26. d. M., Nachmittags um 2 Ühr, ſoll auf hieſigem Rathhauſe das Bewerfen des Kirchthumes, ſowie die Ausbeſſe⸗ rung der Umfangsmauer am Kirchhofe ſelbſt, ſodann das Anliefern von 25 Bütten Kalk und 1,5 Cubikklafter Sand und Kies, an den Wenigſt⸗ fordernden unter den bei der Verſteigerung zu eröffnenden Bedingungen verſteigert werden. Ockſtadt den 17. Mai 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Ockſtadt Gröninger. Verſteigerung von Gebäuden auf den Abbruch. (783) Freitag den 26. Mai d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen in dem der Gemeinde Stammbeim gehörenden Schloßhofe dahier nachſtehend verzeichnete, noch ganz gut erhaltene, von Eichenholz erbaute Gebäude auf den Ab- bruch unter den vor der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen öffentlich meiſtbietend verſteigert werden: 1) ein Wohnhaus, wovon der untere Stock von Steinen erbaut iſt, 60 Fuß lang und 49 Fuß breit; 2) ein Viehſtall, 196 Fuß lang und 46 Fuß breit, und wird hierbei bemerkt, daß der große Vieh- ſtall in mehreren Abtheilungen verſteigert wird. Die Großberzoglichen Bürgermeiſtereien der Umgegend werden dienſtfreundlichſt erſucht, ſol⸗ ches in ihren Gemeinden veröffentlichen zu laſſen. Stammheim den 12. Mai 1854. Großherzogliche Bürgermeisterei Stammheim Pauly. Arbeits-Verſteigerung. (196) Die Reparaturarbeiten für 1854 an den Kameral⸗, Grundlaſten., Forſt- und Cen⸗ tralgebäuden im Baubezirk Friedberg, als: Maurer-, Steinhauer, Zimmer-, Schreiner-, Schloſſer-, Glaſer., Weiß⸗ binder- und Pflaſterarbeiten, das An- liefern von Mauerſteinen, Backſteinen, Kalk, Sand und Pflaſterſteinen werden an nachſtehenden Tagen und Stunden an die Wenigſtfordernden öffentlich verſteigert: Donnerſtag den 15. Junt, Vormittags 9 Ubr, auf dem Nathhauſe zu Vilbel, an den igen Gebäuden eg een 16. Juni, Vormittags 9 Uhr, zu Friedberg im Gaſthaus zur Stadt Frank⸗ furt an den Gebäuden zu Friedberg, Ockſtadt, Obermörlen, Niedermörlen, Heldenbergen, Bü⸗ desheim, Kaichen, Burggräfenrod, Rodheim und Winterſtein, Samſtag den 17. Juni, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhauſe zu Butzbach, an den Ge⸗ bäuden zu Butzbach, Griedel, Rockenberg und Oppershofen. a Friedberg den 20. Mai 1854. f Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg öff. Bekanntmachung. (197) Die den 16. Mai l. J. abgehaltene Holzverſteigerung konnte nicht genehmigt wer⸗ den, und ſoll Freitag den 26. Mai l. J., Mor- gens 9 Uhr, nochmals verſteigert werden: 1) Im Schlag Nr. 14: 225 Wellen Back- und Eichen-Reiſerholz. 2) Im Schlag Nr. 12: 7432 Wellen Backs und Eichen⸗Reiſerholz, 10 Gebund 10 Fuß lange Weiden-RNeiſer. 3) Im Schlag Ne 1 3200 Wellen Back- und Eichen⸗Reiſerholz, 10 Gebund 10 Fuß lange Weiden-⸗Reiſer. 4) Im Schlag Nr. 14: ½ Stecken Nadel⸗Stockholz, 13 Wellen Nadel⸗Reisholz, 2 Nadel⸗Bauſtämme von 14 Cubikfuß. 5) Im Schlag Nr. 18: 75 Wellen Nadel⸗Reisholz. Die Zusammenkunft iſt am Forſthaus Win⸗ terſtein. Niedermörlen den 18. Mai 1854. Großherzogliche e Niedermörlen e y. Holz ver ſtei gerung. (198) Montag den 29. d. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, werden in den Diſtrikten Kreuztanne, Mörler-Unter und an der Straße 9 Stecken verſchiedenes Scheitholz, 60„ desgl. Prügelbolz, 13„ desgl. Stockholz, 14426 Stück verſchiedene Wellen, 4 Laſt Allerleiholz, 4 Eichenbauholzſtämme zu 175 Kubikfuß, 6 Nadelbauholzſtämme zu 211 1 Buchenwerkholzſtamm zu 13„ 9950 Stück Nadel⸗Bohnenſtangen, an den Meiſtbietenden verſteigert. Zuſammenkunft und Anfang im Kreuztannen— wald. Ockſtadt den 20. Mai 1854. Freiherrl. Rentamt ee ee Arbeitsverſteigerung. (799) Freitag den 26. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſou in dem Gemeindehauſe zu Burg- gräfenrod bei Anlegung von Rinnenpflaſter in den Ortsſtraßen vorkommende Pflaſterarbeit, welche zu 83 fl. veranſchlagt iſt, öffentlich in Accord gegeben werden. Burggräfenrod den 20. Mai 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Burggräfenrod Moſcheroſch. Lieferungen verſchiedener Bedürfniſſe für die Garniſon Butzbach. (8000 Die Lieferungen nachbenannter Bedürf- niſſe für die Garniſon Butzbach ſollen auf dem Wege der Soumiſſion an den Wenigſtfordern⸗ den in Accord gegeben werden, und zwar: Montag den 29. Mai d. J. des Vormittags um 10 Uhr, die Bedürfniſſe an Brod, geläutertem Brennöl, Thran, Stearinlichter, Gerſtenſchrot, Waizen⸗ 160 E kleie und Leinkuchen, ſowie Stroh zum Fül⸗ len einzelner Betten pro II. Semeſter d. J., ſodann Dienſtag den 30. Mai d. J, des Vormittags um 10 Ubr, das diesjährige Bedürfniß an Brennholz, beſtebend in 30 Stecken Buchen⸗ und 3 Stecken Kiefern⸗Scheitholz. Dies den Intereſſenten mit dem Anfügen zur Nachricht, daß die Lieferungsbedingungen jeden Tag auf dem Verwaltungsbüreau beſagter Garniſon eingeſehen werden können. Butzbach den 20. Mai 1854. In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter. Arbeits⸗Verſteigerung. (S0) Samſtag den 27. Mai, Vormittags 11 Uhr, ſollen bei Gaſtwirth Schäfer zu Oſſen⸗ beim an den Vieinalwegen nachbenannte Ar- beiten, als: 1) die Anlieferung von 14 Cubikklafter Stei⸗ nen vom Steinbruch bei Fauerbach II., 2) das Aufſetzen dieſer Steine, 3) das Steinſchlagen, 4) die Handarbeit, welche zu 89 fl. veran⸗ ſchlagt iſt, öffentlich in Accord gegeben werden. Oſſenheim den 20. Mai 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Oſſenheim Ko pp. Materiallieferung und Arbeitsver— ſteigerung. (802) Die Lieferung des nachbezeichneten Materials zu dem dahier zu erbauenden Schul⸗ ſaal, als: 10,000 gut gebrannte Ruſſenſteine und 15 Malter Kalk, ſowie die verſchiedenen Arbeiten, als: Maurer, Steinhauer⸗, Zimmere, Schreiner- und Glaſerbeit ſollen Freitag den 26. d. M., des Vormittags 9 Uhr, bei dem Gaſtwirth Georg Krauch dahier in Accord ge— geben werden. Rödgen am 20. Mai 1854. Der Bürgermeiſter Krauch. Arbeits- Verſteigerung. (803) Freitag den 26. Mai l. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſollen auf dem Rathhaſe zu Nie⸗ derwöllſtadt verſchiedene Bauarbeiten an ge— meinbeitlichen Gebäuden daſelbſt öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Dieſelben ſind veranſchlagt und beſtehen 1115 1) Maurerarbeit 78 fl. 09 kr. 2) Steinhauerarbeit 98„ 50„ 3) Zimmerarbeit 11 7 40% 4) Schreinerarbeit 3„ 30„ 5) Pflaſterarbeit 49„ 40„ 6) Kalklieferung 21% 20„ Niederwöllſtadt am 20. Mai 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Niederwöllſtadt Stoll. Holzverſteigerung. (Son) Freitag den 26. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Beienheim: 30 Stecken Eichen⸗Reiſer, 268 Stück„ Stangen von 2½ bis 4 Zoll Durchmeſſer und 10 bis 15 Fuß Länge, an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt im Diſtrikt Bauberg. Beienheim am 18. Mai 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Beienheim Muth. Privat- Bekanntmachungen. Bad Homburg. 128) Das beſtätigte Commiſſions-& Geſchäfts⸗Bureau von H. W. Schick, in der Nähe der Poſt, beſorgt, Capitalien, alle diverſe Aufträge, Placement von Dienſtboten u. ſ. w. gegen billiges Honorar. (886) Für die wegen ihrer vorzüglichen Leiſtungen rühmlichſt bekannte Heilbronner Bleiche bei Wimpfen am Neckar werden fortwährend Aufträge angenommen und beſorgt. Eduard Ruths. (766) Expedition den 1. Juni nach New⸗Bork& Baltimore billigſt durch die Hauptagentur von J. G. Appel in Gießen. Empfehlung. 489) Feinſter Muscat ⸗Lünell, Malaga, Bordeaux St. Julien bei H. M. Hirſchſprung in Friedberg. i der m ie he n (79) Ein möblirtes Zimmer bat zu ver— miethen Metzgermeiſter Heinrich Schäfer. Gutgebrannte Ruſſenſteine (8085) ſind ſtets vorräthig bei Friedberg. Chr. Ulrich J. 5 bis 6000 Gulden (806) ſind gegen ſicheren Verſatz auf Güter auszuleihen und das Näbere bei der Expedition dieſes Blattes zu erfragen, welche auch ſchrift⸗ liche Anerbietungen befördert. Kirchliche Anzeigen. Himmelfahrtsfeſt. Gottesdienſt in der Stadtkirche Vormittags: Hr. Candidat Keller. Nachmittags: Hr. Diaconus Baur. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Stadtpfarrer Seel. Nachmittags: Hr. Candidat Meyer. * Hierzu eine Beilage. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. darin;— im J. Inf Marienſ manden — Beilage zum Intelligenzblatt No. 10. Regierungsblatt- Auszüge. Nr. 15 vom 3. Mai: 1. Regulativ, die Vergütung der Ueberzugskoſten bei Verſetzung der Schullehrer betr. II. Umlagen zur Beſtreitung der Communalbedürfniſſe der israeliti— ſchen Religionsgemeinden des Kreiſes Biedenkopf für 1854. Il. umlagen zur Beſtreitung der Communalbedürfniſſe in den Ge— meinden des Kreiſes Großgerau für 1854.— IV. Desgl. im Kreiſe Oppenheim.— v. Bekanntmachung Gr. Brandaſſecurationscom— miſſion vom 26. April, daß das Bedürfniß der Großherzoglichen Brandverſicherungs-Kaſſe für 1853 einen Ausſchlag von 337,251 Gulden 27½ Kreuzer erfordert, wonach von je 100 Gulden Brandverſicherungscapital ein Beitrag von acht Kreuzern zwei Hel⸗ 5 lern zu leiſten iſt, der nach Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums Lieutenant Schmidt vom 4. Inf.-Reg., unter Einreihung in die etatsmäßige Zahl der Lieutenante, zum 2. Inf.⸗Reg. zu verſetzen.— VIII. Geſtorben ſind: am 29. Sept. 1853 penſ. Hauptmann Petry zu Darmſtadt;— 28 Jan. 1854 penſ. Generalmaſor v. Marquard zu Darmſtadt;— 18. März Major Küchler zu Worms, Comman⸗ deur des 1 Bat. 3. Inf.-Reg.;— 6. April penſ. Hauptmann Winter zu Darmſtadt;— 7. April Lieut. Gölz im 2. Inf.⸗Reg zu Darmſtadt. Nr. 16 vom 9. Mai: 1. Nachtragsbeſtimmung zu der pro— viſoriſchen Floßordnung für die zum Großherzogthum Heſſen gehörenden Mainſtrecken betr. 11. Bekanntmachung Gr. Kriegs⸗ miniſteriums vom 21. April d. J., die Ergebniſſe der Rechnung der Einſtandskaſſe auf die Periode vom 1. April 1852 bis dahin 1853 betr.— III. Ueberſicht der für 1854 zur Beſtreitung der Be⸗ dürfniſſe der iſraelitiſchen Religionsgemeinden des Kreiſes Darmſtadt des Innern vom 15. l. M. mit Zuſatz von 1½ kr. Repartitions— gebühr von jeder Hauptnummer, in einem Ziele in den erſten zehn genehmigten Umlagen.— IV. Verſetzung in den Ruheſtand: am Tagen des Monats Auguſt l. J. erhoben werden ſoll.— VI. Or⸗ 5. April der Ortseinnehmer der innern indirecten Auflagen Jacobi 0 densverleihung. S. K. H. der Großherzog haben am 11. zu Heppenheim auf ſein Nachſuchen;— am 10. April der Lehrer an ö April dem Gouverneur JJ. GG. HH. der Prinzen Ludwig und dem Gymaſium zu Gießen Dr. Dreſcher— V. Concurrenz für: Heinrich von Heſſen, Hauptmann Adolph v. Gr olmann das Ritter— kreuz des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen allergnadigſt zu verleihen geruht.— VII. Militärdienſtnachrichten. S. K. H. der Großberzog haben allergnädigſt geruht: am 6. October 1853 dem Lt. Frhrn. Clement v. Schauroth im Garderegiment Chevauxlegers den nachgeſuchten Abſchied zu ertheilen;— 29. Oct. dem Geſuche des penſ. Oberlieut. Exner zu Worms, mit Beibehaltung ſeiner Penſion und unter den Bedingungen der Verordnung vom 11. Nov. 1852 aus dem Militärſtande austreten zu dürfen, zu willfahren und dem- die evangeliſche Pfarrſtelle zu Gelnhaar, Kr. Nidda, mit jährlich 676 fl. Einkommen. Nr. 17. vom 13. Mai: 1. Bekanntmachung Großherzog⸗ lichen Miniſteriums der Finanzen vom 2 Mai, die Ausführung der in den Zollvereinsverträgen und in dem Handels- und Zollvertrag mit Oeſterreich enthaltenen Vereinbarungen über den gegenſeitigen Gewerbsbetrieb der Unterthanen in den con⸗ trahirenden Staaten betreffend: Nachdem die in der Bekanntmachung vom 29. Dec. 1834, Reg.⸗Bl. Nr. 93, angeführten Vereinbarungen zufolge ihm die Entlaſſung zu ertheilen;— 24. Nov. den penſ. 3 e g Hauptmann Alewyn zur Suite der Infanterie;— 3. Decbr. den über den gegenſeitigen Gewerbsbetrieb der Unterthanen in den Zoll⸗ Hauptmann v. Heimroth im 4. Inf.⸗Reg. auf Nachſuchen wegen vereinsſtaaten in Gemäßheit der Art. 18 des Vertrags vom 4. April körperlicher Dienſtunfähigkeit in den Rubeſtand zu verſetzen;— mit 2528 üder die Fortdauer unn Erweiterung des Zollvereins und des Art. 18 des Handels- und Zollvertrags mit Oeſterreich vom 19. Febr. Patenten vom 7. Dec. den Oberlicut. Fenner vom 2. zum Haupt⸗ mann im 4. Inf.⸗Reg., den Lieut. Heinemann vom 1. zum Ober⸗ lieut. im 2. Inf.⸗Reg. zu ernennen, und den überzähligen Lieut. Brentano im 4. Inf.⸗Reg., unter Einreibung in die etatsmaßige Zahl der Lieutenante, zum 1. Inf.⸗Reg. zu verſetzen;— 7. Decbr. den Miniſterialkanzleiacceſiſten Baumbach bei dem Kriegsminiſterium zum Miniſterialkanzliſten zu ernennen;— 9. Jan. 1854 den Stabs quartiermeiſter Zöller im Garderegiment Chevauxlegers auf Nach— 1853 auf die dem Zollverein neu beigetretenen Staaten, ſowie auf Oeſterreich und die mit demſelben zollberbündeten Staaten ausgedehnt worden ſind, finden nunmehr die Grundſaätze, Beſtimmungen und Vor⸗ ſchriften der gedachten Bekanntmachung vom 29. Dec. 1834 ſowohl ſammtlichen gegenwartig zum Zollverein gehörenden Staaten, als auch dem Kaiſerthum Oeſterreich und den mit demſelben zollverbün⸗— deten Herzogthümern Modena und Parma gegenüber in allen bezüg⸗ ſuchen wegen körperlicher Dienſtunfähigkeit in den Ruheſtand zu ver lichen Verhaltniſſen zu dem Großherzogthum Heſſen und umgekehrt U ſetzen;— am 15. Jan. dem Lieut. v. Schauroth im Garderegiment Au eee* Indem ſolches ue zur Kenntniß der Betheiligten Chevauxlegers den nachgeſuchten Abſchied aus dem Regiment, unter und zur Rachachtung für een allgemein bekannt gemacht 5 Ernennung zum Oberlieut. à Ia suite der Reiterei, zu bewilligen; ie 05„ e von Waarenbeſtellungen durch Han⸗ 5 — 18 Jan. den Oberquartiermeiſter Ramſpeck vom 4 Inf.⸗Reg. rene 98 eee auf die Allerboͤchſte Verord⸗ N zum Stabsquartiermeiſter im Garderegiment Chevauxlegers, den e 2 n Reg. Bl. Nr. 9, Bezug genommen wird, 1 Quartiermeiſter Ahl im 2. Inf.⸗Reg. zum Oberquartiermeiſter darin, werden zugleich nach e die Behörden verzeichnet, welche in den f und den Unteradjudant Funk vom Gardereg. Chevauxlegers zum verſchiedenen** Anse und Ertheilung der in den N Quartiermeiſter im 4. Inf.⸗Reg. zu ernennen;— 18. Jan. den Wi 7 25 N Bekanntmachung vom 29. Dec. 1834 N Oberarzt Dr. Thurn vom Lazareth zu Darmſtadt auf Nachſuchen Sleſepen„Gewerdszeuguiſſe und Legltimationsſcheine befugt nd. 1 wegen eingetretener Dienſtunfähigkeit temporar in den Ruheſtand zu Dieſelben ſind: in dem Großherzogthum Heſſen: die Großher⸗ 1 verſetzen;— 25. Jan. den Militärarzt Dr. Orth im 2. Inf.-Reg. zum Oberarzt darin, und den Lazarethacceſſiſten Dr. Fertſch zum Militärarzt, unter Zutheilung zum Lazareth zu Darmſtadt, zu ernen⸗ nen;— 24. Febr. dem Lieut. Dieffenbach im Großh. Artilleriecorps wegen Anſtellung im Civildienſte, den Abſchied aus dem Militärdienſte zu ertbeilen;— 2. März die Portepee-Corporale Ronſtadt, Sar⸗ tortus und Hoffmann im Gr. Artilleriecorps zu Lieutenanten darin;— mit Patent vom 25. März den Hauptmann Trumpler im 4. Inf.⸗Reg., unter Beförderung zum Mafor, zum Commandanten zu Marlenſchloß zu ernennen;— am 1. April den Major Rühl, Com- mandeur des 1. Bat. 4. Inf⸗Reg., zum 3. Inf.-Reg. zu verſetzen und ihm das Commando des 1. Batarllons dieſes Regiments zu über- tragen;— den Hauptmann und Brigadeadjudant Weitzel zum Major und Commandeur des erſten Bat. 4. Inf.⸗Reg. den Haupt⸗ mann Pabſt im 3. Inf.⸗Reg. zum Brigadeadfſudanten der 2. Inf.⸗ zoglichen Kreisamter; in Preußen: die Landräthe und die Magiſtrate größerer Städte; Bapern: die Diſtricts⸗ Polizeibehörden und die unmittelbaren Magiſtrate; Sachſen: die Amtshauptmannſchaften und die Magiſtrate der größeren Städte; Hannover: die Aemter und die Magiſtrate der ſelbſtſtändigen Staͤdte; Würtemberg: die Oberämter und die Magiſtrate; Baden: die Aemter; Kurfürſten⸗ thum Heſſen: die Landrathsaämter; Braunſchweig: die Kreis- directionen und die Stadtmagiſtrate; Naſſau: die Aemter; Olden⸗— burg: die Aemter und die Magiſtrate der Städte Oldenburg und Jever; Frankfurt a. M.: das Polizeiamt; in den übrigen Zoll⸗ vereinsſtaaten: die den vorbezeichneten gleichſtehenden Behoͤrden; Oeſterre ich; die Bezirksämter(in Dalmatien die Präturen, im lombardiſch-venetianiſchen Königreiche die Diſtricts Commiſſariate) und alle den Stadthaltereien oder Kreisbehöͤrden unmittelbar unter geordneten Stadtmagiſtrate; in Modena: die Communalbehoͤrden in den betreffenden Bezirken; Parma: die Governatori und Prefetti Brigade, den Oberlieut. Knispel vom 1. zum Hauptmann im 3. a: 5 ˖ und den Oberlieut. Kraus vom 1. zum Hauptmann im 4. Inf-Reg., di Provincia.— I. Umlagen zur Beſtreitung von Communalbedürf⸗ die Lieutenante Hoffmann J. und Kreuter vom 4. zu Oberlieute— niſſen in denchemeinden des Kreiſes Erbach fur 1854.— III. Desgl. 7 im Kreiſe Dieburg.— IV. Desgl. im Kreiſe Heppenheim. nanten im 1. Juf.⸗Reg. zu ernennen, ſodann die Lieutenante Jäger vom 3. und v. Herff vom 1. Inf.-Reg., unter Einreitung in die tatsmäßige Zahl der Lieutenante, zum 4. Inf.-Reg. zu verſetzen;— 11. April die Prinzen Ludwig und Heinrich von Heſſen Groß— herzogliche Hoheiten, zu Lieutenanten im 1. Infanterteregimeni zu ernennen;— den Gouverneur JJ. GG. HH. der Prinzen Ludwig und Heinrich, Hauptmann v. Grolm an im 1. Inf.⸗Reg., zum Adjudanten des Generals der Infanterie, Prinzen Carl von Heſſen, Großherzoglichen Hoheit, zu ernennen;— 12. April den überzähligen — V. Desgl. im Kreiſe Bingen.— VI. Ausſchlag der durch die Aufſtellung der Grundbücher der Gemarkungen des Gräflich Görtz ſchen Waldes 1. und II. entſtandenen Koſten.— VII. betr. Um lagen der Gemeinde Wettſaaſen im Kr. Grünberg für 1854. r—— ſſf——T—T———...... 7. . Froßherzogthum Heſſen nach Geſchichte, Das Lan, Bolk⸗ Staat und Oertlichkeit. Von Dr. Ph. A. F. Walther. Wir geben aus dieſem intereſſanten Werke) hier noch ehrere Bruchſtücke: 5 Einige beſondere Gebräuche finden in der Wet⸗ terau an Pfingſten ſtatt. In der Nähe von einigen Höfen verſammeln ſich junge Burſche mit ihren Pferden auf der Weide und jagen dann nach dem Hofe. Wer zuerſt an⸗ kommt, ruft aus vollem Halſe:„Pfingſtrecht heraus!“ Und dann erhält er ſein Trinkgeld, das auch ſchwerlich zu etwas anderem als zum Vertrinken benutzt wird.— An andern Orten müſſen ſich die Burſche und Mädchen des Morgens wohl eilen und ja nicht verſchlafen. Wer am erſten Pfingſttag zuletzt an den Brunnen kommt, der iſt der Pfingſtlümmel, wer zuletzt ſein Vieh zur Heerde treibt, iſt auch der Pfingſtluͤmmel und wer mit den Pfer⸗ den zuletzt auf der Weide erſcheint, iſt ebenfalls der Pfingſtlümmel ꝛc.— In alten Zeiten fanden ſich manche ſonderbare Hochzeitsgebräuche, die durch mehrere Verord— nungen abgeſchafft werden mußten, ſich aber zum Theil noch, wiewohl unter anderen Formen, erhalten haben. An manchen Orten wird das zu Stande gebrachte Ver— löbniß von den Kameraden des Bräutigams durch Raſſeln mit Gießkannen, Knallen mit Peitſchen, Werfen mit Töpfen ꝛc. angekündigt. Auch gibt der Bräutigam ſeiner Braut ein Stuͤck Geld auf die Treue. An manchen Orten wird die Braut ſogar zuweilen noch verkauft, wie z. B. in Rodheim v. d. H., wo ſich die alten Gebräuche wie die alten Mauern am längſten erhalten haben. Nach dem Verkaufe wird, namentlich in Rodheim, die Braut gerupft, d. h. es wird ihr der ſ. g. chapeau(ein Diadem von Flitter) vom Haupte geriſſen und ihr die Haube ge— waltſam aufgeſetzt. Auch werden häufig noch die Braut— leute unter Muſik in die Kirche geleitet.— In Ober— rosbach wird der Braut bei dem Gange in die Kirche von jeder ihrer Freundinnen ein Band an den Arm ge— heftet. Ebendaſelbſt bringen, wenn unverheirathete Per— ſonen namentlich Kinder beerdigt werden, Bekannte und Verwandte Blumenſträuße von gemachten Blumen und erhalten dagegen einen dreieckigen kleinen Kuchen. Der Vogelsberger iſt ein ſtarker Schlag Leute; er beſitzt einen muthigen Sinn, eine große Biederkeit, Ehr— lichkeit und Dienſtfertigkeit und weiß noch nicht ſo viel von verdorbenen Sitten und Gewohnheiten; dagegen iſt auch die Geiſteskultur noch nicht ſo groß, wie bei den Bewohnern der niederen Gegenden, der Bergſtraße, der Gegenden der Rheinebene und namentlich in Rheinheſſen. Im Einzelnen zeigen ſich bei den Bewohnern des Vogels— berges in Sitten und Gebräuchen große Verſchiedenheiten. Der Vogelsberg in ſeiner Geſammtheit hat keine allgemeine Nationaltracht, keine allge— meine Nationalſitten und Gebräuche. Jedes Gebirgsthal, oft wieder nur ein Cyklus näher zuſammen— liegender Orte in demſelben, oft ſelbſt einzelne Oerter haben ihre beſonderen Eigenthümlichkeiten. Das Ohmthal, das Schwalmthal, das Niddathal, das Riedeſel'ſche Gebiet, das Thal der Schlitz ꝛc., alle liefern ihre beſonderen Bil— der in Bezug auf Sitten und Gebräuche. Für die ſüd— weſtliche Abdachung des Vogelsberges zunächſt gilt, aber auch hier nur mit localen Abänderungen und Verſchieden— heiten, das Folgende, wenn ſich auch wohl eins und das andere in anderen Theilen finden mag. Der dortige Vo— gelsberger iſt durch die Natur ſeiner Gegend auf Wieſen— *) Vorräthig in C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. — cultur und Viehzucht hingewieſen. Er iſt von Jugend auf Hirte; die Hut iſt Einzelhut. Im Sommer erblickt man darum auf den Triften und grünen Matten an den Wald⸗ ränden das Vieh truppweiſe in einzelnen Gruppen, jede einzelne Gruppe von ihren eigenen Hirten gehütet, meiſt Knaben und Mädchen. Die Einförmigkeit jenes Lebens wird nur durch die Vieh- und Krämermärkte unterbrochen, die dort mit dem großen Markte zu Gedern im Februar beginnen und mit dem ſog. kalten Markte in Ortenberg ſchließen. Der Hauptmarkt eines Ortes gilt zugleich als Kirchweihe, die als beſonderes Feſt dieſer Theil des Vo— gelsbergs nicht kennt. Auf dieſem Markte erfreut ſich die Jugend des Tanzvergnügens, das ſie ſonſt nie zu genießen bekommt. Von Schotten abwärts beginnen wieder die Kirchweihen.— Während der Sommer des Vogelsbergers Feld⸗ und Weidleben iſt, iſt der Winter Stuben- und Hausleben. Im Winter beſchäftigt ſich der Vogelsberger, alt und jung, Mann und Frau, Burſchen und Mädchen mit dem Spinnen der ſog. Urſchwingen oder Ahnenſchwin— gen, von denen das Packtuch gemacht wird, oder auch be— ſonders in der neueren Zeit mit Holzarbeiten der verſchie⸗ denſten Art. Das geſellige Zuſammenſein findet Abends in den Spinnſtuben ſtatt; da wird geſungen, geſcherzt, geplaudert und Mährchen aufgebunden, und der Schalk, dem das letztere recht gelingt, bildet ſich viel auf ſein Ta⸗ lent ein. Das Zuſammengehen in den Häuſern, das Be— ſuchen wird als„Spielengehen“ bezeichnet. Derjenige, welcher Hausbeſuche macht, heißt„Spielengänger“, im Volksmund„Spillegünger“.— Die Lebensweiſe iſt ſehr einfach. Selbſt der Wohlhabende genießt in den höheren Orten in der Regel kein Rindfleiſch. Milch und Eier müſſen die Fleiſchnahrung erſetzen. Der wohlhabende Bauer iſt ſehr zufrieden, wenn er am Sonntage zu Sauer— kraut und Kartoffelbrei, etwa auch zu Sauerkraut allein, ein Stück Speck oder Dörrfleiſch genießen kann. Geräu— cherte Wurſt, Dörrfleiſch und der Speck des Schlacht— ſchweins bilden vorzugsweiſe die Fleiſchnahrung der Wohl— habenden. Butter als Nahrung zu Brod kommt nur in beſonderen Zeiten vor, etwa bei Arbeiten im Walde, in den Holzmachereien, bei anſtrengender Arbeit, wie zur Zeit des Mähens in der Heu- und Grummeterndte. Denn der Ertrag der Butter bildet den Haupterlös, um die kleineren Ausgaben für die Wochenhaushaltungen zu beſtreiten, ſo— wie die ſogenannten Monatgelder dazu dienen, die Steuern zu entrichten. Die Butterausfuhr iſt ſehr bedeutend.— Bei beſonderen Veranlaſſungen im Leben, namentlich bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen, hat ſich noch man— ches Eigenthümliche erhalten.— Einen und denſelben eigen— thümlichen Dialekt hat der ganze Vogelsberg nicht; der ſüͤdliche Theil nähert ſich dem Wetterauer, der nördliche und nordöſtliche dem Buchoniſchen, der z. B. das e wie ein breites à mit weit geöffnetem Munde, das au wie ou ꝛc. ausſpricht. Eigentlich oberheſſiſcher Dialect iſt der der Gegend über die Ohm hin nach und bei Alsfeld. Jen— ſeits des Vogelsbergs treten die Mundarten in und um Schlitz, in und um Lauterbach eigenthümlich auf, zeigen ſich den thüringiſchen verwandt und ſind in den Vokalen mitunter alterthümlich mit altoberdeutſchem Gepräge. Aber auch dieſe unterſcheiden ſich wieder weſentlich; denn der lauterbachiſche Dialekt hat überaus gedehnten Ton, der ſchlitziſche iſt kürzer uud rauher.— An eigenthümlichen Trachten iſt der Vogelsberg ebenfalls noch ziemlich reich. Reicher freilich noch als der eigentliche Vogelsberg ſind die an denſelben nördlich angrenzenden Gegenden, die 0 mehr eigentlich zum Vogelsberg gerechnet werden önnen. (Fortſetzung folgt.) a8 Grof 1 Land, Noch Sitte findet Die 5 Menſchen, gen auf da ihnen die ve Das Vaterle gen Bewohr günstigen M kenburger de nennen, als Dorfer und keinen ſonde im Ganzen nirgends all durch zahlre auch hier u. die ſonſt ve ein Zeichen die Wände d Gockel zeuge wickeltem Ki moſaikaͤhnlich ausgepflaſten Burger ſind Tanne unte Das Tem mehr gutmi Verbrechen vor dem G volk herrſch ner von 8 Pfarrorte zahl ziehen. beſonders los auf f müſſen die ele arbeit bei Biedenke igen ſich U Huf Weib gehend emſi