liche kirche a — 1884. ——— J * 4 221. 14411. 1 1 Km 1— 11— 1—— Tage ö inn rer 8 Intelligenz-Dlatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M. 34. Mittwoch den 3. Mai 18541. 1—— Amtlicher Theil. s Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes und den Polizei— commiſſär zu Wickſtadt. Betreffend: Die Muſterung für 1854. Nach erhaltener Nachricht des Gr. Civilrekrutirungs— commiſſärs der Provinz Oberheſſen wird die diesjährige Muſterung für den Kreis Friedberg vom 6. bis 12. Juni d. J. dahier vorgenommen. Das Geſchäft beginnt jedesmal präcis 8 Uhr und haben Sie ſich daher ſchon um halb 8 Uhr mit den Mili⸗ tärpflichtigen Ihrer Gemeinden und zwar: 1) Am Dienſtag den 6. Juni d. J. von: Aſſenheim, Bönſtadt, Fauerbach II. Bauernheim, Bruchenbrücken, Florſtadt, Beienheim, Butzbach, Friedberg. Bodenrod, Fauerbach I. 2) Am Mittwoch den 7. Juni d. J. von: Gambach, Kirchgöns, Melbach, Griedel, Langenhain, Münſter, Hauſen mit Oes, Ziegenberg, Muͤnzenberg, Hochweiſel, Maibach, Niedermörlen. Ilbenſtadt, 3) Am Donnerſtag den 8. Juni d. J. von: Niederrosbach, Obermöͤrlen, Oberwöllſtadt, Niederweiſel, Oberrosbach, Ockſtadt. Niederwöllſtadt, 4) Am Samſtag den 10. Juni d. J. von: Oppershofen, Södel, Weckesheim, Oſſenheim, Staden, Wölfersheim, Oſtheim, Steinfurt, Wohnbach, Pohlgöns, Wiſſelsheim, Wickſtadt, Rockenberg, einzufinden. Die Loosziehung der Militärpflichtigen geſchieht Mon⸗ tag den 12. Juni d. J. und haben Sie ſich mit den Mi⸗ litärpflichtigen zu dieſer pünktlich einzufinden. 15 Die Prufung der Einſteher erfolgt an denjenigen Tagen, wo die Militärpflichtigen ihrer Gemeinden zu er— ſcheinen haben, und werden Sie auch dieſe hiernach be⸗ ſcheiden. 5 5 5 Sie werden die Militärpflichtigen ihrer Burgermei— ſtereien alsbald um ſich verſammeln, ſie von dieſen Anord— nungen in Kenntniß ſetzen, ſich um deren Verhältniſſe genau erkundigen, und diejenigen, welche an ſinnlich nicht wahr— nehmbaren Fehlern und Gebrechen, als Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit, fallender Sucht ꝛc. ꝛc. leiden, veranlaſſen, den Beſtimmungen im§. 10 Ziffer 6 und im§. 127 der Verordnung vom 30. April 1831 vollſtändig Genüge zu leiſten. Als vorzügliche Mittel zum Erweis dieſer oben benannten und andrer im Reglement vom 22. April 1834 (Regierungsblatt Nr. 42 von 1834) näher bezeichneten nicht erkennbaren Uebel gebe ich auch hier naher an: a) Beſcheinigung der Phyſicatsärzte oder derjenigen Aerzte, welche die Dienſtpflichtigen behandelt haben, wenn Letztere an Uebeln zu leiden angeben, die eine Folge überſtandener Krankheiten oder Verletzungen ſein ſollen; b) Atteſtate der Geiſtlichen und Schullehrer, deren Unter— richt der Militärpflichtige genoſſen hat, jedoch wird hier, ſowie bei allen andern Zeugniſſen dieſer Art, er— fordert, daß ſie ſich genau darüber ausſprechen, zu welcher Zeit der Militärpflichtige an dem betreffenden Uebel gelitten hat, und ob es Ausſteller bekannt ſeie, daß daſſelbe noch jetzt ur Zeit der Muſterung) fort— daure; c) Zeugniſſe der Bürgermeiſter und Gemeinderäthe, wo— bei zu bemerken iſt, daß, wenn dergleichen nur von einzelnen Mitgliedern und nicht von der, zu einem ge— ſetzlichen Beſchluß des Gemeinderaths(nach Vor— ſchrift der Gemeindeordnung) erforderlichen Anzahl derſelben, ausgeſtellt ſind, dieſelben nur dann volle Gültigkeit haben, wenn ſie eidlich vor Gericht adge— legt wurden; d) Zeugniſſe unbeſcholtener Männer, insbeſondere der bis— herigen oder früheren Dienſt- oder Lehrherrn, Meiſter ꝛc. des Dienſtpflichtigen.— Es wird demſelben aber nur dann Beweiskraft beigelegt, wenn ſie eidlich vor Ge— richt abgelegt worden ſind. Da, wo Ihnen die Fehler und Gebrechen ſchon be— kannt ſind, oder bei dem Erſcheinen der Militärpflichtigen bekannt werden, haben Sie ſelbſt ohne Anzeige dieſer dahin zu wirken, daß die erforderlichen Zeugniſſe bis zur Mu— ſterung erbracht werden.— Ihre amtliche Thaͤtigkeit wird aber in noch größerem Maße in Anſpruch genommen, wenn ſich die Untauglichkeit auf Geiſtesſchwäche, Taub— ſtummheit und ähnliche Uebel gründet, die vorausſetzen laſſen, daß den daran leidenden Individuen die Kenntniß der beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften ermangele. Kein Militärpflichtiger kann ſich durch einen Bevoll⸗ mächtigten, welcher Art er auch ſeie, fur tauglich erklären laſſen; er muß in Selbſtperſon erſcheinen, inſofern er ſich nicht dem im Artikel 43 des Reecrutirungsgeſetzes ausge— ſprochenen Nachtheile des Erſtmarſchirens ausſetzen will. Friedberg den 28. April 1854. Mk Das ſel be an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Das Mitnehmen ſchulpflichtiger Kinder auf Reiſen. Indem ich Sie nachſtehend von dem in obigem Be— treff erlaſſenen höchſten Ausſchreiben in Kenntniß ſetze, empfehle ich Ihnen zugleich, ſich nicht ſowohl ſelbſt bei den zum Behuf der Ausfertigung von Reiſelegitimationen zu erſtattenden Berichten hiernach zu bemeſſen, ſondern auch jede in dieſer Beziehung Ihnen vorkommende Contraven— tion, unter Vorfuͤhrung der betreffenden reiſenden Schau— träger ꝛc., bei mir zur Anzeige zu bringen. Friedberg den 24. April 1854. Mu e. Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an ſämmt⸗ liche Großherzogliche Kreisämter. Da ſchulpflichtige Kinder nicht ſelten von Schau— trägern, Kleinhändlern und ähnlichen herumziehenden In⸗ dividuen durch Mitnahme auf ihren Reiſen dem Beſuche der Schulen entzogen und hierdurch nicht nur in ihrer Er— ziehung vernachlaͤſſigt, ſondern häufig auch noch an Unſitt⸗ lichkeiten und Vagabundage gewöhnt und zu Bettlern und Vaganten erzogen werden, ſo finden wir uns veranlaßt, nach dem Vorgange der deßfalls in andern Ländern ge— troffenen Vorkehrungen, worüber wir Ihnen durch Aus— ſchreiben vom 23. November und 16. December vorigen Jahres zu Nr. D. 14,938 und 16,859 Mittheilungen ge⸗ macht haben, das Mitnehmen ſchulpflichtiger Kinder auf Reiſen von Schauträgern, Kleinhändlern und ähnlichen herumziehenden Individuen, ſeien dieſe Inländer oder Ausländer, hiermit ausdrücklich zu verbieten. Wir be— auftragen Sie zu dieſem Behufe, dafür zu ſorgen, daß die Reiſelegitimationen für Individuen der bezeichneten Art nicht auch auf Kinder, welche noch im ſchulpflichtigen Alter ſtehen, ausgedehnt werden, beziehungsweiſe ſolche Legitimationen zurückzunehmen, ſowie diejenigen reiſenden Schauträger ꝛc., welche in Begleitung von ſchulpflichtigen Kindern betreten werden, ſofort in ihre Heimath zu verweiſen. Darmſtadt den 3. April 1854. v. Dal wi g k. Reuling. Verhandlungen der Aſſiſen für die Provinz Oberheſſen. Bei den am 1. Mai, Morgens 9 Uhr, unter dem Vorfitze des Großherzoglichen Hofgerichtsraths Dr. Nöllner eröffnet werdenden Aſſiſen des II. Quartals fungiren als Haupt⸗Geſchworene: Iſaak Hinkel, Obſt⸗ weinfabrikant in Vilbel; Georg Münch J., Landwirth in Harbach; Georg Laupus, Müller in Niedereſchbach; Paul Wege, Landwirth in Buchenau; Georg Walther VI., Bürgermeiſter in Bauernheim; Friedrich Diehm II., Packtuchhändler in Lauterbach; Wilhelm Schaake, Landwirth in Vöhl; Jeremias Külb, Fruchthändler in Großkarben; Heinrich Friedrich IV., Landwirth in Heimertshauſen; Adam Hoffmann II., Bäcker in Grünberg; Feibel Schlefinger, Handelsmann in Gladenbach; Tobias Stoll, Brannt- weinbrenner in Echzell; Karl Kaufmann Worms, Goldwaarenhändler in Gießen; Karl Draudt, Landwirth in Niederweiſel; Heinrich Berntheuſel, Landwirth in Wölfersheim; Johannes Mörſchel I., Müller in Ilbenſtadt; Georg Döll VI., Landwirth in Ulfa; Dr. Hermann Kopp, Profeſſor in Gießen; Peter Heinrich, Landwirth in Bernsfeld; Heinrich Wolf, Bürgermeiſter in Düdelsheim; Hermann Bücking, Kaufmann in Als⸗ feld; Heinrich Pfeiffer, Bürgermeiſter in Geilshauſen; Johannes Dechert, Landwirth in Bauernheim; Chriſtian Löber I., Bäcker in Gießen; 134«. Raphael Oppenheimer, Eſſigfabrikant in Langgöns; Chriſtlan Jug⸗ bardt I., Bäcker in Gießen; Eduard Thorwart, Hofgerichts⸗Advocat 15 Gießen; Conrad Reuzel II., Bürgermeiſter in Kefenrod; Johannes Michel III., Landwirth in Oberrosbach.* Zur Verhandlung kommen die Anklagen gegen: 1) Montag den 1. Mai, Karl Sommerſchuh von Vilbel, wegen Diebſtahls; Vertheidiger Hofgerichts⸗ advocat Dornſeif.— 2) Dienſtag den 2 Mai, Georg Früh III. von Queck⸗ born, wegen Münzfälſchung; V H.⸗G.⸗A. Dr. Sames;— 3) Mittwoch den 3. Mai, Johannes Frank von Eckhardsborn, wegen Diebſtahls; V. H.⸗G.⸗A. Pfannmüller I.— 4) Donnerſtag den 4. Mai, Heinrich Mink von Ober⸗ wöllſtadt wegen Diebſtahls und Schriftfälſchung; V. H.⸗G.⸗A. Dorn⸗ ſeiff.— Freitag den 5. und Samſtag den 6. Mai, a) Johannes Schmidt von Hartenrod; V. H.⸗G. A. Pfannmüller II.; d) Jacob Hintenlang daſ., wegen Diebſtahls; V. H.⸗G.⸗A. Roſenthal. (Fortſetzung folgt in der nächſten Nummer.) Marguerite Devereur. Erzählung. (Fortſetzung.) Auf des Vaters Vorſchlag gingen ſie Beide dieſen Morgen nach dem Hauſe des alten Devereux, um der Tochter noch einmal zu danken für das, was ſie gethan. Sie fanden den Alten in der Sonne in ſeinem Garten ſitzend und die Tochter vor der Hausthür neben ihren jüngeren Schweſtern mit der Nadel beſchäftigt. Als ſie erröthend das anhörte, was man ihr Gutes ſagte, ſah Denis, welch' eine liebliche Jungfrau ſeine Ge— ſpielin geworden. Jede Anmuth, die das Kind verſprochen, hatte ſich zur ſeltenen Schönheit entfaltet. An dieſem Abend beſuchte Denis die Stelle ſeiner Gefahr und ſeiner Rettung wieder. War es auffallend, daß er auch Marguerite da traf? Nein, es war ihr ge— wöhnlicher Spaziergang; und konnte ſie ahnen, daß der noch kranke Denis wieder ſo weit vom Schloſſe gehen würde? Ihr kleiner Bruder war bei ihr. „Willſt Du mich wieder in den Fluß werfen, mein kleiner Freund?“ ſagte Denis.„Ich glaube, daß ſelbſt das Vergnügen, von Deiner hübſchen Schweſter gerettet zu werden, mich nicht wieder bewegen würde, ein ſolches Bad zu nehmen.“ Der Knabe ſah ihn etwas beſtüuͤrzt uͤber ſeine geſtern bewieſene Unbeholfenheit an, und das Lob der Schönheit trieb der Schweſter das Blut in die Wangen. Denis kehrte um und ging mit ihnen bis zu ihrem Hauſe; die trauliche Unterhaltung ließ den kurzen Weg noch kürzer erſcheinen. Dann ſagten ſie ſich gute Nacht unter Ge— fühlen, die nur die Liebe kennt, in der ſtillen Hoffnung, ſich wieder zu begegnen. Am nächſten Tage ging Denis nach ihrem Hauſe, ohne ſeinen Vater, und nach herzlicher Begrüßung des alten Richard überreichte er Marguerite'n zum Geſchenk ein ſchönes Buch, das er früher in Paris gekauft hatte, damals nicht ahnend, welchem Zwecke es dienen ſollte. Während des tiefgefühlten Dankes, den ſie ihm für das werthvolle Geſchenk ſagte, wagte Denis, ohne daß Richard es hörte, zu ſagen:„Kommen Sie dieſen Abend wieder an's Ufer.“ Sie ward roth und lächelte zuſtimmend. Am Ufer, an der Stelle, wo ſie den vorigen Abend geweſen, trafen ſie ſich wieder. Der Bruder, der mit ihr gegangen war, lief fort und ſpielte mit ſeinen Kameraden, die ſich dort auch erluſtigten. Denis bat ſie, weiter zu gehen, und ſie genoſſen den ſchönen Spaziergang am Ufer. Sie trennten ſich, mit dem Verſprechen, ſich wieder zu finden. Und ſo trafen ſie ſich jeden Abend, und Marguerite fand ſolche Freude in dem Zuſammenſeyn mit Denis, daß wir wohl annehmen können, daß ſie ihn liebte, obwohl ſie dieſes Gefühl nicht einmal ſich ſelbſt geſtehen mochte. Sie hatte keine Ahnung davon, daß ſie Unrecht thäte; ſie war mit Guillaume Beranger verlobt, geliebt hatte ſie ihn nie. 0 U ſeinen Himmel ing, ehe* Betrübnuß die ite Herzen b Eines ſprach Denis — Bekanmm * Oeffentl 0 Die 6 . Chel nuchſehende in , 1006 61 U W 1, 1007 103 d. veranschlagen, urkundlich nicht r an vorbezeichne binnen einer Fr tergeichneten Ger ſonſt der Anſchl betätigt werden Juß bach am Oroßher Edie (60) Kan D Zahlung Unfabie Es werden dab denſelben dorderu mit vorgeladen, d Daanfag „ N ſo gewiſer dh als die Nich aſſe ausgeiga Das Präcluß Errichtsfuube 1 omburg; Oeffent. (630 Nach dum enllah unt gontbaretha onrad Stein 13853 e. Denis war ihr alter Freund und Spielgenoſſe. Was ihn betrifft, ſo wußte er nichts von dem Verlöbniß; er liebte leidenſchaftlich, und ſie verlebten viele Stunden des rein— ſten Glückes mit einander. Er hatte ihr kein Geſtändniß ſeiner Liebe gemacht, aber ein nicht ſo ſchuldloſes, reines Mädchen, als Marguerite war, würde aus ſeinen Worten und ſeinem Weſen ſeine Gefühle erkannt haben. Denis fühlte ſich jetzt, als ob er früher nie wirklich gelebt hätte, und er hatte es auch nicht, denn er hatte nie geliebt. In Paris war ſeine Zeit getheilt geweſen zwiſchen Luſtbarkeiten, die kein wahres Glück gewährten, Studien, die den Geiſt anſtrengten ohne das Herz zu rühren, und Kämpfen mit Leuten, deren Grauſamkeiten und dämoniſche Leidenſchaften ihm eine geringe Meinung von der menſchlichen Natur beigebracht hatten. Und jetzt liebte er ein junges, tugendhaftes, ſchönes Mädchen, das ſeine Liebe erwiderte. O, größtes Glück, welches das Leben bietet! Nicht der ſiegreiche Krieger in ſeinem Triumph— zuge, nicht der gefeierte Staatsmann, den ſeine Partei bewundert, genießt ſolche reine, reiche Glückſeligkeit. O, warum nahm Gott nicht dieſe beiden Weſen in ſeinen Himmel zu ſich, ehe die Sonne ihres Glücks unter— ging, ehe die Wolken ſich ſammelten und die Nacht der Betrübniß die Stuͤrme der Angſt und Verzweiflung über ihre Herzen brachte? Eines Abends auf ihrem gewohnten Spaziergange ſprach Denis zu ihr von ſeiner Liebe, mit all' der Begei— ſterung, welche die tiefſte Leidenſchaft eingibt. Marguerite erbleichte, ihr Buſen hob ſich, endlich ſtahl ſich eine Thräne uber ihre Wange herab, indem ſie ſeinen glühenden Wor— ten zuhöͤrte. Als Denis redete, rief ſie in der Angſt käm— pfender Gefühle, die er ſich nicht erklären konnte:„O, verlaſſen Sie mich!— daran dachte ich nie— wie thöricht, wie ſchlecht bin ich geweſen! Verlaſſen Sie mich jetzt— kommen Sie morgen Abend um dieſe Stunde wieder hier⸗ her, dann laſſen Sie mich Ihnen antworten. Meine Ge— fuͤhle haben mich uͤberwaltigt— ich kann jetzt nicht ſprechen.“ Denis drückte ihre Hand an ſeine Lippen, flüſterte ihr ein Lebewohl zu und eilte fort. Dieſe Nacht fand er keine Ruhe, ſeine Träume waren unruhig; der nächſte Tag ward in Zweifel und Ungewißheit hingebracht und manche finſtere Vorbedeutung warf einen Schatten über ſeine Seele. Die beſtimmte Stunde kam, und er ging zitternd nach der Stelle der Zuſammenkunft. Die arme Margue⸗ rite mit bleichem Antlitz, redete ihn mit ſchwacher Stimme, von Seufzern unterbrochen, an:„O, Denis Leverney, werden Sie mir je vergeben?— kann ich mir ſelbſt ver— geben, daß ich ſo unbedachtſam, ſo ſelbſtiſch, ſo ſchlecht war, durch Freundſchaft mich zu einer Liebe führen zu laſſen, die nur mit Kummer und Leid enden kann! Ich bin mit einem Andern verlobt— bin es ſeit Jahren— ich hätte Ihnen das ſagen ſollen. O, vergeben Sie mir, vergeſſen Sie mich! (Fortſetzung folgt.) Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. NN Yee Oeffentliche Aufforderung. (899) Die Erben der verlebten Wilhelm Gorr erſter Eheleute von Münzenberg wollen nachſtehende in Münzenberg gelegene Hofraithe: 1, 1006 61 U◻Klafter ꝛc. Hofraithe an Jacob Wagner, 2%„ des alten Flurbuchs, 1, 1007 103[◻Klafter Grasgarten, ſtößt auf den Haingraben, 5% des alten Flurbuchs, veranſchlagen, vermögen aber ihr Eigenthum urkundlich nicht nachzuweiſen. Etwaige Anſprüche an vorbezeichnete Liegenſchaften find deßhalb binnen einer Friſt von 6 Wochen bei dem un— terzeichneten Gericht ſogewiß anzumelden, als ſonſt der Anſchlags⸗Contract ohne Vorbehalt beſtätigt werden wird. Bußbach am 12. April 1854. bernd r Butzbach 3 25 Edictalla dung. (602) Karl Düringer von Köppern hat ſeine Zahlungs⸗Unfähigkeit angezeigt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an denſelben Forderungen zu machen haben, hier⸗ mit vorgeladen, dieſelben im Termin Dienſtag den 23. Mai d. J., Nachmittags 2 Uhr, ſo gewiſſer dahier anzumelden und zu begründen, als die Nichterſcheinenden von der vorhandenen Maſſe ausgeſchloſſen werden ſollen. Das Präcluſiv⸗Erkenntniß wird nur auf der Gerichtsſtube eröffnet werden. Homburg den 10. April 1854. Landgräfl. Heſſ. Juſtiz⸗Amt Dr. v. Haupt. Oeffentliche Aufforderung. (6310 Nach den Hppothekenbüchern von Oſt- heim entlieh unterm 19. Oktober 1799 Anna Margaretha Mohr, ledig, von da bei Konrad Steinhauer daſelbſt, ein Kapital von 120 fl. und verpfändete dagegen ihre fetzt 21/41 des Flurbuchs eingetragene Hofraithe nebſt Garten hinter der Scheuer. Der Eintrag ſteht noch offen, obgleich nach beigebrachter Beſcheinigung von den Erben des Darleihers nichts mehr gefordert wird. Etwaige Anſprüche aus dieſer Pfandverſchreibung ſind deßhalb bin⸗ nen einer Friſt von vier Wochen ſogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt die Lö— ſchung verfügt werden wird. Butzbach am 15. April 1854. Großberzogliches Landgericht Butzbach Eb Oeffentliche Aufforderung. (649) Die Wittwe des Heinrich Ewald von Aſſenheim iſt aus gerichtlich gebilligten Gründen und wegen Unfähigkeit, ihr Vermögen ſelbſt zu verwalten, unter Curatel des Johannes Bopp II. geſtellt worden, ohne deſſen Zuſtimmung ſie ver— bindliche Rechtsgeſchäfte fernerhin nicht abſchlie⸗ ßen kann. Indem dies bekannt gemacht wird, werden zugleich alle, welche Forderungen an Heinrich Ewalds Wittwe haben, mit Ausnahme jedoch der Hppothekargläubiger aufgefordert, ſolche ſogewiß Mittwoch den 31. Mai, Morgens 9 Uhr, hier anzumelden, als ſonſt, daß dieſe Anſprüche erſt nach der Anordnung der Curatel erwachſen, ſomit unverbindlich ſeien, unterſtellt werden wird. In jenem Termine ſoll zugleich hinſichtlich etwa ſtreitiger Poſten die Güte und eine vollſtän⸗ dige Ordnung des Schuldenweſens der Wittwe Ewald verſucht werden, weßhalb die Gläubiger perſönlich oder durch genügend Bevollmächtigte zu erſcheinen, aufgefordert werden. Friedberg den 21. April 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann. Wü f for de n g (67) Nach einem Vertrag zwiſchen dem Herrn Grafen von Alt⸗Leiningen⸗Weſterburg zu Schloß Ilbenſtadt und der Gemeinde Bönſtadt tritt Erſterer an Letztere gegen Aufgabe aller Gerechtſame in dem in der Gemarkung Bön— ſtadt gelegenen Gräflichen Walddiſtrict Ober— und Unterforſt, von dem Unterforſt Flur XVI No. 2 60 Normal⸗Morgen und außerdem ein Stückchen Land am Eingang des Unterforſtes von 88 Klafter Gehalt zu Erb⸗ und Eigen⸗ thum ab. Der Herr Graf von Alt⸗Leiningen⸗Weſterburg befindet ſich nach beigebrachter Beſcheinigung, im mehr als 30jährigen Beſitz dieſes Geländes, auch iſt ihm der Unterforſt im Grundbuch zu⸗ geſchrieben, dagegen vermag er ſein Eigenthum an dem abgetretenen Gelände urkundlich nicht darzuthun. Mit Rückſicht hierauf werden diejenigen, welche Eigenthums⸗Anſprüche ſowohl an den Unterforſt als an die fraglichen 88 Klafter Ge⸗ lände bilden zu können glauben, zu deren Gelt⸗ endmachung binnen 6 Wochen, andurch aufgeg fordert, nach deren Ablauf die obigen im Grund⸗ buch ſeither nicht enthaltenen 88 Klafter Gelände im Mutations⸗Verzeichniß auf den Namen des Herrn Grafen von Alt-Leiningen⸗Weſterburg eingetragen werden ſollen und dieſem vorgangi⸗ der zwiſchen dem Herrn Grafen und der Ge⸗ meinde Bönſtadt abgeſchloſſenen Vertrag gericht⸗ lich beſtätigt, auch der Eintrag im Mutations⸗ Verzeichniß verfügt werden wird. Altenſtadt den 22. April 1854. Großherzogliches Landgericht Altenſtadt Dr. Gil mer. Edicetalladung. (673) Der im Jahr 1754 geborene, ſeit lange abweſende Johannes Philippi aus Fauer— bach II., oder ſeine etwaigen Leibeserben werden aufgefordert, Anſprüche an das vorhandene, den Inteſtaterben ſchon früher gegen Caution über⸗ laſſene Vermögen binnen 3 Monaten von heute an hier anzuzeigen, gegenfalls daſſelbe jenen eigenthümlich überwieſen und die geſtellte Cau⸗ tion für erloſchen erklärt werden wird. Friedberg den 26. April 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann. Verſteigerung von Gebäuden auf den Abbruch. (676) Freitag den 12. Mai d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen nachſtehend verzeichnete, der Gemeinde Stammheim eigenthümlich zuſtehende Gebäude, welche von Eichenholz erbaut und noch anz gut erhalten ſind, unter den vor der Ver⸗ Nager eröffnet werdenden Bedingungen, an Ort und Stelle, in dem Schloßhof dahier auf den Abbruch offentlich meiſtbietend verſteigert werden, und zwar: 1) ein Schafſtall von 136 Fuß Länge und 32 Fuß Breite, 2) das ſog. Sommerhaus, von 36 Fuß Länge und 27 Fuß Breite. Die Großherzoglichen Bürgermeiſter der Um⸗ gegend werden dienſtfreundlichſt erſucht, ſolches in ihren Gemeinden veröffentlichen zu laſſen. Stammheim den 24. April 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Stammheim Pauly. Arbeitsverſteigerung. (6771) Samſtag den 6. Mai l. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen in dem Wirthshauſe zum grünen Baum dahier nachſtehende Arbeiten öffentlich wenigſtnehmend veraccordirt werden, als: 1. Unterhaltung des Schulhauſes: a) Zimmerarbeit, veranſchlagt zu 14 fl. 41 kr. b) Maurerarbeit,„„5 118„ c) Weiß binderarbeit,„„ 6„ 14% d) Materiallieferung, beſtehend in Ruſſenſteinen, Kalk und Sand, veranſchlagt zu 7* 18 II. Unterbaltung der Friedhofsmauer: a) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 8 fl.— kr. b) Materiallieferung, beſtehend in Mauerſteinen, Kalk, Sand und 2 Stück ſandſteinernen Qua- dern, veranſchlagt zu 21 7⁵ 10„ III. Unterhaltung der Kirche: Weißbinderarbeit, veranſchlagt zu 5 fl. 40 kr. IV. Unterhaltung der Vicinalwege: a) Zerſchlagen der Unterhaltungsſteine, veranſchlagt zuſammen zu 60 fl b) das Anliefern von 4,0 Cubikklafter Unterhaltungsſteinen, veranſchlagt zuſammen zu 64„ Wiſſelsheim am 25. April 1854. Der Großherzogliche Beigeordnete Huber. Bekanntmachung. (6718) Dienſtag den 9. Mai, Vormittags 10 Uhr, wird in dem Geſchäftslokale des hie⸗ ſigen Kurfürſtlichen Salzamts der diesjährige Bedarf der Saline an Rüböl, Ziegeln, Back⸗ ſteinen und Kalk, unter den in dem Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen, au den Mindeſtfordernden vergeben werden. Zum Bieten können nur gebörig qualifteirte und kau⸗ tionsfähige Perſonen zugelaſſen werden. Nauheim den 26. April 1854. F. Schreiber, Salineninſpektor. N Privat- Bekanntmachungen. Zu verkaufen. (6711) Drei gute, große Schränke ſind billig aus der Hand zu kaufen bei Domänenrath Buß dahier. Zu vermiethen. (561) Zwei möblirte Zimmer, welche ſogleich bezogen werden können, hat zu vermiethen Friedberg. Heinrich Gerth. Die Holzverſteigerung im Boitzhei⸗ mer Wäldchen (679) vom 27. April l. J. iſt, mit Aus⸗ nahme des Werkholzes, genehmigt. Der erſte Fahrlag iſt auf den 4. Mai feſtgeftellt. Abfuhr⸗ ſcheine können gegen Hinterlegung der Bürg⸗ ſcheine hierſelbſt in Empfang genommen werden. Staden den 28. April 1854. Joſ. Guffanti Sohn. 136 e- Emanuel- Federn. .(Plumes Diamant.) (23) Eine ſich ſtets gleichbleibende, für jede Hand paſſende Feder, welche wegen dieſen Eigen⸗ ſchaften und ihrer höchſt geringen Unabnutzbarkeit bereits eine Berühmtheit erlangt hat. Dieſelben ſind verſchiedenartig geſpitzt, fein, mittel und ſtumpf. Die Doſe, enthaltend 100 Stück, koſtet 28 Sgr. Jede Feder, welche nicht die deutlich gravirte Firma der engliſchen Fabrik Emanuel F. träg“, iſt als unächt zurückzuw ſen. Hauptniederlage in Friedberg: Louis Weis, den Apotheken gegenüber. Am 31. Mai (680) beginnt die Ziehung der von der freien Stadt Frank furt errichteten und garantirten großen Geldverlooſung 13600 Preiſe von fl. 200000, 100000, 50000, 25000, 2mal 20000, 15000, 12000, 10000, 6000, 5000, 4000, 3000, 14 mal 2000, 107mal 1000 16. enthaltend Ganze Looſe zu fl. 6., halbe zu fl. 3., viertel zu fl. 1. 30., achtel zu 45 kr., empfiehlt unter Zuſicherung pünktlicher Einſendung der Ziehungsliſten das Hand— Jacob Strauß in Frankfurt a. M., lungshaus Schnurgaſſe 38. (681) Bei Unterzeichnetem lagern eirea 2000 Malter trockner weißer Dung⸗Gyps, welche derſelbe ſowohl im Einzelnen als auch in größeren Parthien zu billigen Preiſen verkauft. Heinrich Friedgé in Hanau. Zu dera u feen (682) Bei Pachter Hill in Aſſenheim ſtehen zwei ſehr brauchbare Pferde von 11 bis 12 Jahren zu verkaufen. We (683) Ein Lehrling, welcher die Schuhma⸗ cherprofeſſion erlernen will kann ſogleich, auch ſpäter in die Lehre treten bei Friedberg. G. Sellin, Schuhmacher. e (6811) Am 27. April wurde zwiſchen Bön⸗ ſtadt und Oſſenheim ein gelber Rohrſtock mit weißem Griff verloren; der redliche Finder wolle denſelben gegen eine Vergütung von 48 kr. an Hofgerichtsadvokaten Trapp III. zu Friedberg abliefern. 685) Vorräthig in C. Bindernagel's Buchhandlung: Die bſtliche Frage. beſonderer Rückſicht auf Deutſchland. Geſchichtlich und politiſch beleuchtet von Karl Hagen. Preis 54 kr. Gewiß iſt es von allſeitigem Intereſſe eine Stimme wie die eines ſo berühmten Hiſtorikers Karl Hagen, in einer Frage auftreten zu ſehen, die beſonders für„Deutſchland“ von un⸗ leugbarer Wichtigkeit iſt. Intereſſante Neuigkeit. (686) Im Verlage der Hofbuchhandlung von G. Jonghaus in Darm⸗ ſtadt iſt ſoeben erſchienen und in C. Bindernagel's Buchhandlung Das Groſßherzogthum Heſſen nach Geſchichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit beſchrieben in Friedberg vorräthig: Dr. Ph. A. F. Walther, Großherzoglich Heſſiſchem Hof⸗ und Cabinets⸗ Bibliothekar, Ritter des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen. Preis 2 fl. 42 kr. g Dieſes Werk ſoll ein Handbuch ſein für diejenigen, welche eine allgemeinere Auskunft über einen und den anderen zur Kenntniß des Landes nöthigen Gegenſtand wünſchenz es ſoll in be⸗ ſchränkterer Weiſe ein Bild des Großherzogthums nach Geſchichte, Land, Volk, Staat und Oert⸗ lichkeit geben. Eine Anſicht der ſyſtematiſchen Ueberſicht des Inhaltes ſchon wird das hohe Ju⸗ tereſſe, welches dieſes Buch für alle Bewohner des Großherzogthums hat, zur Genüge darthun. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. Krei 5 ſümmtlich getreffend: Die Das nach jährigen Milttar theile ich Ihnen perſonen hiernae dieselben pünktlic Friedber Der dießjährig Provinz Obech In Folge Mecrutirung die derjenigen Leute beiſczt worden erlaube ich mir viſten zu überſen Außerdem unterworfen, al auch rem Krei anwesend und hindert ſud. Die werde Vorladung er verzeichnen ger und die under! 10 Uhr, in y Die Jun und im anden ſtattfinden; je Ich erſu ordnungen ve In den aufgenommen, deren Abweſer Leute wollen g 5 utirun