Intelligenz-Blat fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M 67. Sonnabend den 27. Auguſt 1853. Amtlicher Theil. Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die polizeiliche Aufſicht über die Lebensmittel, insbeſon— dere auf Frucht märkten. Nachſtehende höchſte Beſtimmungen werden hiermit, da dies geboten erſcheint, wiederholt eingeſchärft. Sie haben die Publikation alsbald zu bewirken und den Vollzug pünktlich zu überwachen. Contraventionen ſind unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Friedberg am 24. Auguſt 1853. de Beauclair, Kreisaſſeſſor. Das Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großh. Provinzial-⸗Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Großh. Kreisräthe. An den meiſten Orten, wo Fruchtmärkte regelmäßig abgehalten werden, beſtehen zwar bereits in den Localreg— lements, namentlich in den Fruchtmarktordnungen, Vor— ſchriften, welche die Erhaltung der freien, ungeſtörten Con— currenz bei den Fruchtverkäufen bezwecken. Da dieſe Vor— ſchriften theils nicht an allen Orten, wo Fruchtmärkte abgehalten werden, in Wirkſamkeit beſtehen, theils nicht gehörig befolgt werden, theils aber auch für die Contra— ventionen mitunter zu geringe Strafen androhen, ſo finden wir, im Hinblick auf die dermalige Theuerung der Brod— früchte, welche es als dringend nöthig erſcheinen läßt, Stö— rungen der freien Concurrenz auf den Fruchtmärkten vor⸗ zubeugen und die Erreichung der Zwecke, für welche über— haupt ſolche Märkte errichtet werden, zu ſichern, uns veranlaßt, für alle Orte, an welchen Fruchtmärkte abge— halten werden, Folgendes zu verfügen: 1) Es iſt Jedermann unterſagt, im Umkreiſe eines Ortes, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, bis zu einer Entfernung von zwei Stunden von dieſem Orte innerhalb der Zeit von der Mittagsſtunde des Tages vor dem Frucht— markte an bis zum Schluſſe des letzteren, Früchte, welche ſich auf dem Wege nach dem Orte, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, befinden, aufzukaufen. 2) Es iſt verboten, diejenigen, welche mit Fruchtvor— räthen auf dem Wege zum Fruchtmarkte, um ſie daſelbſt zu verkaufen, begriffen ſind, oder diejenigen, welche ihre Fruchtvorräthe bereits zum Verkaufe auf dem Markte aus⸗ geſtellt haben, zu bereden, ihre Früchte auf dem Markte gar nicht, oder nur zu einem beſtimmten Preiſe zu ver— kaufen. 3) Frucht, welche an den Ort, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, von der Mittagsſtunde(12 Uhr) des Tages vor dem Fruchtmarkte an bis zum Schluſſe des letzteren eingeführt wird, darf nur auf dem Markte ſelbſt zum Verkaufe gebracht werden, es ſei denn, daß der Ver— käufer durch eine Beſcheinigung der Ortspolizeibehörde der Ausfuhrgemeinde nachweiſen kann, daß die Frucht bereits vor der oben angegebenen Zeit verkauft war. 4) Früchte, welche auf einem Fruchtmarkte ange— kauft worden ſind, dürfen auf demſelben Markte nicht wieder zum Verkaufe gebracht werden. 5) Früchte, welche zum Verkaufe auf den Markt ge— bracht werden, durfen vor der zum Beginne der Verkäufe an den betreffenden Orten feſtgeſetzten Zeit nicht verkauft werden. 6) Auf dem Fruchtmarkte darf nur die wirklich dahin gebrachte Frucht verkauft werden; es iſt daher unterſagt, nach mitgebrachten Muſtern Frucht auf dem Markte zu verkaufen. 7) Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmun— gen werden, inſoweit nicht die Vorſchriften der Verordnung vom 1. Sept. d. J., wegen unredlicher Steigerung der Fruchtpreiſe, zur Anwendung kommen, mit einer Polizei— ſtrafe von 5 bis 50 fl. geahndet, welche im Falle der Uneinbringlichkeit im Gefängniß mit 40 kr. für einen Tag zu verbüßen iſt. 8) Inſoweit auf den Fruchtmärkten an den einzelnen Orten auch Mehl und Kartoffeln verkauft werden, finden darauf obige Vorſchriften gleichfalls Anwendung. Sie werden hiernach das Weitere beſorgen, und be— merken wir zugleich, daß im Uebrigen die Beſtimmungen in den an einzelnen Orten beſtehenden Fruchtmarkt-Ord— nungen durch obige Vorſchriften nicht abgeändert werden. Wir ermächtigen Sie ferner, für diejenigen Orte, wo regelmäßige Märkte für Victualien überhaupt abge— halten werden, die oben unter 1—7 ertheilten Vorſchriften in Anſehung des Verkehrs mit Getreide, Hüͤlſenfrüchten, Mehl und Kartoffeln in dem Falle, daß dazu ein Bedürf— niß ſich zeigt, bis auf weitere Verfügung zu erlaſſen. Inſoweit Letzteres geſchehen, haben Sie davon die Anzeige zu machen. Darmſtadt am 28. Oktober 1846. d U Y h i. 4 v. Stern. 8. 2 * —— 8 Verordnung, die Aufhebung der So. 1, 2, 5, 6, 7 und 8 der Verordnung vom 7. Mai 1847 wegen des Verkehrs mit Getreide, Mehl und Kartoffeln betreffend. Lu DWG II. von Gottes Gnaden Groß- herzog von Heſſen und bei Rhein 1c. ꝛc. Wir haben Uns mit Rückſicht auf die nunmehr eingetretene reichliche Erndte bewogen gefunden, die Beſtimmungen in den§§. 1, 2, 3, 6, 7 und 8 Unſerer Verordnung vom 7. Mai dieſes Jahres, den Verkehr mit Getreide, Mehl und Kartoffeln betreffend, ſowie auf den Verkehr mit Brod ſich beziehende Verordnung vom 14. Mai dieſes Jahres von dem Tage des Erſcheinens gegenwärtiger Verordnung im Regierungsblatte an außer Wirkſamkeit zu ſetzen, mit dem Vorbehalte jedoch, daß die Vorſchriften jener Verordnungen oder einzelne derſelben von Neuem werden erlaſſen werden, ſobald Mißbräuche oder ſonſtige Ereigniſſe dieß nöthig machen ſollten. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt am 31. Auguſt 1847. (IL. S.) Lu D WIG. In Verhinderung des Staatsminiſters: v. Lehmann. Auszug aus der Verordnung vom 7. Mai 1847. 4) Auf den Märkten dürfen vor 11 Uhr Vormittags, bei Vermeidung einer Strafe von 5 bis 30 fl., keine Frucht⸗ händler Getraide oder Mehl ankaufen. Bei gleicher Strafe iſt bis zu der bemerkten Stunde der Ankauf von Kartoffeln denjenigen unterſagt, welche mit Kartoffeln Handel treiben. 5) An den Orten, wo Fruchtmärkte abgehalten wer⸗ den, iſt während der für Abhaltung des Marktes beſtimmten Zeit die Vermittelung von Käufen und Verkäufen von Ge⸗ traide, Mehl oder Kartoffeln durch Mäkler unterſagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer, ſowohl gegen den Käufer und Verkäufer, als auch gegen den Mäkler zu erkennenden Geldbuße von 5 bis 30 fl. beſtraft. 9) Die wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorſchrif⸗ ten gegenwärtiger Verordnung verwirkten uneinbringlichen Strafen werden im Gefängniß mit 1 fl. für einen Tag verbüßt. 10) Die verpflichteten Denuncianten erhalten ein Drittheil von den in Folge ihrer Anzeige erkannt werdenden und eingehenden Strafen. 11) Sämmtliche Polizeibehörden und das geſammte Polizei- und Steueraufſichts-Perſonal haben über genaue „ 20 Vollziehung der in gegenwärtiger Verordnung enthaltenen Beſtimmungen zu wachen. An Die ſe leg Betreffend: Die unredliche Steigerung der Fruchtpreiſe. Aus Veranlaſſung der dermaligen Steigerung der Fruchtpreiſe theile ich Ihnen die nachſtehende Verordnung vom 1. September 1846 im Abdruck unter der Aufforde⸗ rung mit, dieſelbe wiederholt zu veröffentlichen und darüber zu wachen, daß derſelben nicht entgegen gehandelt wird. Zuwiderhandlungen ſind alsbald zur Anzeige zu bringen. N Friedberg am 24. Auguſt 1853. de Beauclair, Kreisaſſeſſor. Verordnung, die unredliche Steigerung der Fruchtpreiſe betreffend. Lu DWJIG II. von Gottes Gnaden Groß⸗ herzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Da die dermaligen Zeitverhältniſſe dringend erfordern, der unred⸗ lichen Steigerung der Preiſe der nothwendigſten Lebensmittel mit allem Ernſte zu begegnen, ſo haben Wir, in Gemäß⸗ heit des Art. 73 der Verfaſſungsurkunde, bis auf weitere Verfügung verordnet und verordnen, wie folgt: Art. 1. Wer durch Verbreitung falſcher oder ent⸗ ſtellter Thatſachen, durch Anbieten höherer Preiſe als die Verkäufer ſelbſt fordern, durch Vereinigung mit Inhabern gleicher Gegenſtände zu dem Ende, dieſe nicht zu verkaufen, oder nur zu einem gewiſſen Zeitpunkte, oder zu einem höheren als dem zur Zeit der Uebereinkunft beſtehenden Preiſe, oder wer durch Scheinverträge, oder durch ſonſtige Kunſtgriffe das Steigen des Preiſes des Getreides, der Fuͤtterkörner, des Mehles oder mehliger Subſtanzen, ins⸗ beſondere der Kartoffeln oder des Brodes zu bewirken ſucht, ſoll mit Gefängniß bis zu drei Monaten oder mit Geldbuße von fünfzig Gulden bis zu dreitauſend Gulden, und, wenn der Zweck erreicht worden iſt, mit Geldbuße von einhundert Gulden bis zu ſechstauſend Gulden und mit Gefängniß bis zu drei Monaten oder Correctionshaus⸗ ſtrafe bis zu zwei Jahren beſtraft werden. Art. 2. Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage in Kraft, an welchem ſie im Regierungsblatte erſcheint. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt am 1. September 1846. (L. S.) Lu DW JG. In Verhinderung des Staatsminiſters: v. Lehmann. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. N ατι Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (1295) Donnerſtag den 1. September 1853 Vormittags 10 Uhr, ſollen: fle kr, 1) Chauſſirarbeiten im Betrage von 67 2⁴ 2) Pflaſtrerarbeiten„„„ 12 54 zur Herſtellung einer Fahrbahn auf dem Via⸗ dukte an der Bruchenbrückerhohle an Ort und Stelle, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich ver⸗ akkordiret werden. Friedberg den 19. Auguſt 1853. Der Großh. Sections⸗Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Hofraitheverſteigerung. (1293) Montag den 29. Auguſt d. J., nämlich Vormiſtags 11 Uhr, wird in hieſigem Rath⸗ hauſe die Hofraithe des Auguſt Seibert dahier, Pag 20 Nr. 115 u. 116 Hofraithe neben Nico. auf Grund eines eingelegten Nachgebots noch⸗ mals öffentlich meiſtbietend verſteigert. 5 Friedberg am 22. Auguſt 1853. 3) zu Okarben an dem Mineralbrunnen Mitt⸗ In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts: Der Vorſteher des Großh. Ortsgerichts Bender. Grummetgras⸗Verſteigerungen. (1300) Das diesjährige Grummetgras von nachgenannten fiscaliſchen Wieſen des hieſigen Rentamtes wird in angemeſſenen Abtheilungen folgendermaßen verſteigert: 1) zu Lindheim in der Behauſung des Hrn. Gaſtwirths Bechtold Mittwoch den 30 d. M., Mittags 12 Uhr, von ungefähr 50 Morgen Wieſen in Lindheimer und Hainchener Gemarkungen; 2) zu Bauernheim in der Behauſung des Hrn. Gaſtwirths Solz Freitag den 2. Septemder, Mittags 12 Uhr, von der ungefähr 300 Morgen haltenden ſog. Markwieſe in Oſſenheimer und Bauern⸗ heimer Gemarkungen; und laus Schleuning und Johannes Schäfer, woch den 7. September, Nachmittags 4 Uhr, von der ungefähr 50 Morgen hal⸗ tenden ſog. Burgwaldswieſe in der Okar⸗ ber Gemarkung. Friedberg den 17. Auguſt 1853. Der Gr. Rentamts⸗Vicar des Rentamts Friedberg Grünewald. Arbeits⸗Verſteigerung. (1297) Dienſtag den 30. d. M., Vormittags 10 Ur, werden auf dem Gemeindehauſe dahier die bei Erbauung einer Brücke in der Orts⸗ Grummelgt (4309) Monta 0 U 6 10 Uhr, wird geg Gemeiade⸗ bietend in Abtheile Aſſenheim de Dei Arbeite (1310 Mont Il Ur, polen kehende Arbeiten, 1] Die Ausbe mauer, ve. Materiallie N die Mer Stück Fi öffentlich wenig Bönſtadt! Bek betr.: Holzver der G 1311) O dieſes Blattes dewald in den bach abgehalte dem Grunde, u dem Tarifpreis werden, und beſtehend in: 401 Steck dieſes in ihre machen zu laß, Obermörl' Grag 4312) 9 ormſttags u. ſtraße erforderlichen Arbeiten und Materiallie— ferungen, öffentlich wenigſtfordernd verſteigert. Der Voranſchlag beträgt: 1) Maurerarbeit 77 fl.— kr 2 Pflaſtrerarbeit 8„ 30„ 3) Chauſſirarbeit e 4) Materiallieferung, beſtehend in Kalk, Sand und Steine 110 06„ Die Ueberſchläge und Bedingungen liegen bis zum Verſteigerungstermine zur Einſicht der Steig— luſtigen auf dem Bürgermeiſterei-Bureau offen. Stammheim den 16. Auguſt 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Pauli. Grasverſteigerung. (1308 Dienſtag den 30. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhauſe das Gras von der Bleiche, Pfingſtwaide, Kreuz— placken, circa 36 Morgen haltend, einſchürig, an die Meiſtbietenden in einzelnen Abtheilungen verſteigert werden, was hiermit öffentlich be— kannt gemacht wird. Niederwöllſtadt den 23. Auguſt 1853. Der Großherzogl.„ er t o ll. S Grummetgras-Verſteigerung. (1309) Montag den 29. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, wird auf hieſigem Rathhauſe das hieſige Gemeinde-Grummetgras öffentlich meiſt⸗ bietend in Abtheilungen verſteigert. Aſſenheim den 23. Auguſt 1833. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Schmidt. Arbeits-Verſteigerung. (1310) Montag den 29. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſollen auf hieſigem Rathauſe nach⸗ ſtehende Arbeiten, als: 1) Die Ausbeſſerung der hieſigen Friedhofs- mauer, veranſchlagt mit Arbeitslohn und Materiallieferung zu 50 fl., 2) die Anfertigung und Lieferung von 70 Stück Flurſteinen, öffentlich wenigſtnehmend veraccordirt werden. Bönſtadt den 24. Auguſt 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Geibel Bekanntmachung, betr.: Holzverſteigerung in dem Gemeindewald der Gemeinde Obermörlen. 11311) Die unterm 4. d. M. in No. 59. dieſes Blattes angezeigte, in hieſigem Gemein⸗ dewald in den Diſtrikten Forſtgarten und Kunſt— bach abgehaltene Holzverſteigerung kann aus dem Grunde, weil der erzielte Erlöß weit unter dem Tarifpreis geblieben iſt, nicht genehmigt werden, und ſoll deßhalb das gedachte Holz, beſtehend in: 401 Stecken geſchält Eichen⸗Scheit⸗ und Prügelholz, 2 Wellen geſchält Eichen-Reißholz, 8 Wagen, 16 Läſte Schlagabraumholz, 2 Stück geſchältes Eichen⸗Stangen-Werk⸗ holz, 2225 Stüc geſchälte Eichen-Baumſtützen, Montag den 29. d. M., des Vormittags um 8 Uhr anfangend, nochmals auf Ort und Stelle verſteigert werden. Der Anfang beginnt im Diſtrikt Forſtgarten. Die Großherzoglichen und Kurheſſiſchen Herren Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht dieſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Obermörlen den 24. Auguſt 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Nie l d. Gras verſteigerung. (1312) Montag den 29. Auguſt l. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſoll das Grummetgras 269 e- von circa 60 Morgen Gemeinde-Wieſen öffent- lich meiſtbietend verſteigert werden. Steinfurth den 23. Auguſt 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Thönges. Bekanntmachung. (1313) Die heute abgehaltene Holzverſtei— gerung wird hiermit genehmigt. Die erſten Fahrtage ſind ſeſtgeſetzt: auf den 23. d. M. für das Stamm- und Stangenholz und auf den 25. d. M. für das Brennholz. Bis zum 15. September l. J. muß ſämmt⸗ liches Holz abgefahren ſein. Ockſtadt den 22. Auguſt 1853. Freiherrl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt A niger er. Grummetgras-Verſteiger ung. (1314) Donnerſtag den 1. September d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll das hieſige Gemeinde⸗ Grummetgras in dem Gaſthaus zu den drei Haaſen meiſtbietend verſteigert werden. Ilbenſtadt den 23. Auguſt 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter 3wier. Grummetgras-Verſteigerung. (1316) Das Grummetgras von 6 Morgen Antheil an der fiscaliſchen Markwieſe zu Bauern— heim wird Freitag den 2. September l. J., Vormittags 11 Uhr, im Solz'ſchen Wirthshauſe zu Bauernheim ver— ſteigert. Ockſtadt den 24. Auguſt 1853. Freiherrl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt Angerer. Bekanntmachung. (13160 Der Geſchäftstag bei dem Bergrent⸗ amt, kommenden Dienſtag den 30. l. M., wird, in Rückſicht auf den Geburtstag Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Frau Großherzogin, ausgeſetzt. Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß das Amtslocal des Bergrentamts gegenwärtig im dritten Stock des Weller'ſchen Hauſes, neben dem Domanlal-Rentamtsgebäude, ſich befindet. Friedberg den 24. Auguſt 1853. Nebhuth, Gr. Bergrentmeiſter⸗Vicar. Privat- Bekanntmachungen. Kölniſche Feuer⸗Verſicherungs⸗Geſellſchafk „Colonia.“ Grund⸗Capital fünf Millionen, 250,000 Gulden. Geſammt⸗Reſerve Eine Million, 815,350 Gulden. (1271) Nachdem der Herr Chr. Hecht wegen überhäufter anderweitiger Ge— ſchäfte die Agentur der„Colonja“ für die Stadt Friedberg und deren Um⸗ gegend niedergelegt hat, iſt dieſelbe den Herren P. F. Schmittner und F. Frick übertragen worden. Die Colonia, welcher durch die Großh. Heſſ. Verordnung vom 26. No— vember 1847 die Rechte einer inländiſchen Geſellſchaft verliehen wurden, über— nimmt fortwährend Verſicherungen gegen Brandſchaden auf bewegliche Gegen— ſtände jeder Art, gegen mäßige feſte Prämien und gewährt hierbei noch beſondere Begünſtigungen, woruͤber die Agenten auf Befragen die gewünſchte Erläuterung geben werden. Darmſtadt im Auguſt 1853. J. G. Kahlert, Generalagent. Unter Bezugnahme auf vorſtehende Bekanntmachung zeigen wir hierdurch an, daß Proſpecte und Formulare zu Verſicherungs-Anträgen jederzeit bei uns unentgeldlich zu erhalten ſind. Auf ſorgfältige und raſche Beſorgung der ange— tragenen Verſicherungen kann man bei uns rechnen, ſowie wir überhaupt zu jeder Auskunft und Anleitung in dieſer Beziehung gerne bereit ſind. Friedberg den im Auguſt 1853. P. F. Schmittner, F. Frick, Spezialagenten. Annonce. (11630 Großes garantirtes Anlehen der Stadt Lüttich von Fr. 7,200,000. Erſte Ver⸗ looſung am 31. Auguſt 1853. Söchſte Prämie Fr. 100,000. niedrigſter Gewinn fl. 100. Wir empfehlen Certificate auf das Spiel 1 Obligation 30 6 Obligationen 12.— 13„„22.— 27„„ 40.— ite verſprechen prompte Zuſendung der Ziehungs⸗ iſten. Julius Stiebel jun.& Comp., Banquiers in Frankfurt a. M. Eine Familienwohnung, 4280) wo auf Verlangen auch Stall und Miſtplatz abgegeben wird, iſt zu vermiethen und kann bis den 1. September d. J. bezogen werden bei Engelhardt Lochmann, in der Burg. Ein möblirtes Zimmer (124060) bat zu vermiethen Zu vermiethen. (1317) Bei Wittwe Weckerling auf dem Haagk iſt ein Logis im unteren Stocke zu ver⸗ miethen. Ruths. Fett⸗Griebenkuchen (1280) ſind vorräthig und billig zu haben bei Siegmund Simon, Seife und Lichterfabrikant. Annonce. (1260) Ein junger Mann, der mit dem Eiſenwaaren-, Specerei- und Kurzwaaren⸗ Geſchäft bekannt, eine hübſche Hand ſchreibt und wenigſtens mit der einfachen Buchführung ver⸗ traut ſein muß, kann unter Beibringung guter Zeugniſſe alsbald Beſchäftigung erhalten. Nähere Auskunft ertheilt die Expedition dieſes Blattes. Grummetgras-Verſteigerung. (1303) Unterzeichneter läßt das ihm in der Gemarkung Niederwöllſtadt zuſtehende Grummet⸗ gras von 56 Morgen Montag den 29. Auguſt, Vormittags 10½ Uhr, zu Niederwöllſtadt unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht wer⸗ denden Bedingungen öffentlich meiſtbietend ver⸗ ſteigern. 5 Friedberg den 21. Auguſt 1853. G. Helmolt. Bekanntmachung. (1318) Die Unterzeichneten bringen hiermit ihre Annonce von No. 57. des Intelligenz⸗ Blattes hiermit in Erinnerung. Friedberg den 22. Auguſt 1853. Aerzte und Apotheker. Bettfedern⸗ Reinigung. (1319) Unterzeichnet erlaubt ſich ihr Ge⸗ ſchäft im Reinigen der Bettfedern in empfeh⸗ lende Erinnerung zu bringen. Friedberg. Frau Nees, wohnhaft bei Wittwe Mühling. Wohnungsveraͤnderung. (1320) Meinen hieſigen und auswärtigen Geſchaͤftsfreunden zeige ich hierdurch ergebenſt an, daß ich meine ſeitherige Wohnung nächſt der Poſt verlaſſen und nunmehr das von mir erkaufte Wagner'ſche Wohnhaus am ehemaligen Mainzerthore bezogen habe. Friedberg den 22. Auguſt 1853. Adam Feiling, Schreinermeiſter. Kunſt⸗Anzeige. (1321 Einem verehrten Publikum erlaubt ſich der Unterzeichnete bekannt zu machen, daß ihm die obrigkeitliche Bewilligung ertheilt wurde, mit ſeinen vier Kindern einige dramatiſch⸗decla⸗ matoriſch⸗muſikaliſche Vorſtellungen in hieſiger Stadt, im Saale bei Hrn. Gerlach, geben zu dürfen. Die überaus günſtige und höchſt ehrenvolle Aufnahme, welche die Leiſtungen meiner Kinder in allen Hauptſtädten des Königreichs Baiern, ſowie beſonders in letzter Zeit vor dem könig⸗ lichen Hofe in Stuttgart, Frankfurt, Hanau, Gießen ꝛc. gefunden haben, läßt den Unter⸗ zeichneten hoffen, daß dieſelben ſich auch hier die höchſte Anerkennung und Zufriedenheit aller Kunſtfreunde erringen werden, und indem ich noch die Verſicherung beifüge, daß in hieſiger Stadt gewiß noch niemals derartige Kunftvor⸗ ſtellungen von Kindern in einem Alter von 8 bis 14 Jahren geſehen wurden, ladet zu recht zahlreichem Beſuche ergebenſt ein Friedberg den 24. Auguſt 1853. C. Alexander v. Kaler, königl. würtemb. Hof⸗Opernſänger und Mitglied der königl. Hofkapelle. Sonntag den 28. Auguſt findet die erſte Vorſtellung ſtatt. Das Nähere werden die jedes⸗ maligen Anſchlagezettel bekannt machen. 270 e Selſerbrunnen bei Großkarben. (1261) Zur Feier des Geburtsfeſtes Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Frau Großherzogin wird Dienſtag den 30. Auguſt gutbeſetzte Harmonie⸗ und Tanzmuſik am Selſerbrunnen zu Großkar— ben ſtattfinden. J. Marchand. 2 91 5 Schwalheimer Kirchweihfeſt. (1306) Sonntag den 28. und Montag den 29. d. M. findet zur Feier des hieſigen Kirch- weihfeſtes bei mir Tanzmuſik ſtatt, wozu ich unter Zuſicherung guter Speiſen und Getränke freundlichſt einlade. Schwalheim im Auguſt 1853. Konrad Jehner, zum deutſchen Haus. Kirchweihfeſt zu Schwalheim. (1322) Sonntag den 28. und Montag den 29. Auguſt wird das diesjährige Kirchweihfeft am hieſigen Mineralbrunnen feſtlich begangen. Das engagirte Mufikchor wird die beliebteſten Tänze aufſpielen. Für kalte und warme Getränke, namentlich Mineralwaſſer-Kaffee, und vorzügliche Speiſen wird beſtens geſorgt. Mineralwaſſer wird meinen verehrten Gäſten gratis verabreicht. Es ladet ergebenſt ein Henkel. Einladung. (1323) Sonntag und Montag, als den 28. und 29. d. M., wird im Schloßgarten zu Ockſtadt das jährliche Kirchweihfeſt gefeiert, wo an dieſen zwei Tagen Harmonie- und Tanz⸗ muſik anzutreffen iſt. Für gute Speiſen und Getränke, vorzüglichen guten Kuchen, ſowie für prompte Bedienung wird beßtens geſorgt ſein und ladet hierzu höflichſt ein N Einladung zur Harmonie⸗ und Tanzmuſik, (1324) welche Sonntag den 28. d. M. in meinem Garten ſtattfindet und lade hierzu höf— lichſt ein. Oberros bach den 24. Auguſt 1853. G. P. Winter. Höflichſt ladet Euch der Winter, Freunde jetzt im Sommer ein; Angenehmer und gelinder Wird er wie die Andern ſeinz Denn er zeigt von Froſt und Schaudern, Keine Spur von Schnee und Eis, Und er wird nicht lange zaudern Auf den Wink nach Trank und Speis: Denn er giebt in ſeiner Laube Gutes Bier wie guten Wein. Selbſt umſchattet von der Traube Wird es recht behaglich ſein. Zum Vergnügen wird darneben, In die Lüfte ſtolz und kühn, Sich ein Kletterbaum erheben, Lohnend ſich für das Bemüh'n. Drum Großväter, Väter, Kinder Findet Euch recht zahlreich ein! Denn dadurch wird Gaſtwirth Winter, Sich erfreu'n und dankbar ſein. Anzeigen für die Freitags er⸗ ſcheinende Nummer wolle man ſpäte— ſtens bis zum Mittwoch Abend und ſolche für die Dienſtags-Nummer läng— ſtens bis den Sonntag bei der Expe⸗ dition abgeben. Kirchliche Anzeigen. 14. Sonntag n. Trinit. den 28. Aug. Pfarramtswoche: Hr. Stadtpf. Schwabe. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Sellheim. Nachmittags: Hr. Reallehrer Mäller. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Diaconus Baur. Nachmittags: Hr. Candidat Marbach. Dienſtag den 30. Auguſt. Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Stadtpfarrer Schwabe. Frankfurter Cours vom 24. Aug. 1853. Piſtolen fl. 9 45-46 Friedrichsd' or„ 9 58-59 Holländiſche 10 fl. Stücke„ 9 53-54 Rand⸗Ducaten. 3„ 537-38 20 Frankſtückreeeĩ„ 9 30-31 Engliſche Souverains. 11 50 Preußiſche Thaler.„ 1 45% e,, e Preußiſche Caſſenſcheine.„ 1 45¼%½% Fru chtypreiſe. 24. Aug. 19. Aug. 18. Aug. Gattung. Fried⸗ Gerns⸗ berg Mainz heim fl. kr. fl. kr ff Waizen pr. Malter 15 816 1215 30 Korn„„ 1015 10 1310— Gerſte„„ 7 521 715448 5 Haler„ 41181 5131 430 Polizei- Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 27. Auguſt bis zum 2. September. N 0 Fried⸗ Bußz⸗ 5 Brod⸗Preiſe. berg. bach. S kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 3 34 33 24„. 7 i 4 7 144 214 2 Lth. Lth. — Milchbrod 13% 13 — Waſſerweck A — Gemiſchte(Tafel⸗) Brod 114 14 ¼ Fleiſch⸗Preiſe. 1 ö . pf. 1 Ochſenfleiſch 1212112— „ Kühfleiſch, gemäſtetes 10— 9— „ Rindfleiſch, gemäſtetes 8— 18— „Kalbfleiſch 8— 7— 1. gemäſtetes— 9 8 „ Schweinenfleiſch 1413— „Hammellleiſch 9— 9— „ Schaaflleiſch n „Wurſt v. blos Schweinen 16— 14— „Bratwurſt 19— 17 „ Schwartenmagen 18— 16— „Geräucherter Speck 24— 23— „Schinken 1 i „Doörrfleiſch 20— 18— „ Schweinenſchmalz,— ausgelaſſen 21— 21— unausgelaſſen 20— 20— „Nierenfett 20— 20— „ Hammelsfett 161— 16— Die Großherzoglichen Bürgermeiſter Ben der Sei dee Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. Krei an die& Betreffend: Dae Das nachſ an die Gr. Stel zur Nachricht un auszufertigen, b Friedbe W dd Es ſind handwerkern, tember 1841 e bevor ſie zum die Möbelſchre Zur Beſ daß, da weder och das Regu wiſchen Bau⸗ ielmehr an b Echreinern geſſ Begründung en Aren von iidesmal daruͤb, Verordnung vor licen Bedingun Darmſte A . Seither fi auf das alte d Teglement vom Dornularen me Hei den Ihnen Friedbe mach dem Geſet