2 ntelligenz-Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M III. Mittwoch den 16. Februar 1838. Regierungsblatt⸗Auszüge. Nr. 2 enthält: 1) Geſetz vom 3. Jan., die Beſtrafung des kleinen erſten ausgezeichneten Diebſtahls betr., welches in einem ein⸗ zigen Artikel beſtimmt: Der Art 371 des Strafgeſetzbuchs im Titel XLII.„Vom Diebſtahl,“ iſt aufgehoben und wird durch folgen— den Artikel erſetzt:„Der ausgezeichnete Diebſtahl wird mit Correktions⸗ haus von ein bis drei Jahren oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren beſtraft. Die Zuchthausſtrafe ſoll höchſtens bis auf fünf Jahre er- kannt werden, wenn der ausgezeichnete Diebſtahl ein erſter Diebſtahl it und der Werth des Entwendeten die Summe von(s fl. nicht überſteigt; auch konnen die Gerichte in dieſem Fall die Correections— hausſtrafe bis zu drei Monaten herabſetzen. Die in dieſem Abſatz enthaltenen Beſtimmungen finden jedoch keine Anwendung, wenn der Diebſtahl von einer Bande verübt iſt.(Art. 366 Nr. 4),— 2) Geſetz vom 10. Jan., die Nachbildung von Papiergeld und deren Beſtrafung betr., welches Folgendes verfügt: Art. 1. Wer durch Druck, Lühographie oder auf andere Weiſe Abbildungen anfertigt, welche zwar nicht wirklich nachgemachtes Papiergeld darſtellen(Art. 2s des Strafgeſetzbuchs), in ihrer äußeren Form und Ausſtattung jedoch dem Großherzoglichen oder ausländiſchen Papiergeld ähnlich find, und zu Täuſchungen benutzt werden können, ſoll beſtraft werden: 1) wenn die Abbildung bereits an einen Dritten abgegeben oder auf ſonſtige Weiſe in Verkehr gebracht worden iſt, mit Correctionshaus bis zu zwei Jahren; 2) wenn die Abbildung weder an einen Dritten abgegeben, noch auf ſonſtige Weiſe in Verkehr gebracht worden iſt, mit Gefängniß von acht Tagen bis zu drei Monaten oder mit Cor— rectionshaus bis zu einem Jahre. Art. 2. Die im vorhergehenden Artikel unter Nr. 1 angedrohte Strafe trifft Denjenigen, welcher im Einverffändniß mit dem Verfertiger ſolcher Abbildungen, deſſen Ge⸗ hülfen oder Begünſtiger, dieſelben als wirkliches Papiergeld ausgibt. Art. 3. Wer Abbildungen der im Art. 1 bezeichneten Art, ohne mit deren Verfertiger, deſſen Gehülfen oder Begünſtiger, im Einverſtänd— niß zu ſein, jedoch wiſſend, daß ſie kein wirkliches Papiergeld dar— ſtellen, an ſich bringt und ſolche als wirkliches Papiergeld an Andere abgibt, ſoll mit Gefängniß von acht Tagen bis zu drei Monaten be ſtraft werden. Art. 4. Wer Abbildungen der im Art. 1 bezeichneten Art in gutem Glauben als ächtes Papiergeld angenommen, aber nach erkannter Täuſchung als ächtes Papiergeld an einen andern abge— geben hat, ſoll mit Gefängniß von acht Tagen bis zu drei Monaten oder mit einer Geldbuße von zwanzig bis zu hundert Gulden beſtraft werden. Art. 5. Wer ſolche Abbildungen, wiſſend, daß ſie kein wirk⸗ liches Papiergeld darſtellen, weiter verbreitet, jedoch ohne ſie als wirkliches Papiergeld an Andere abzugeben, ſoll zu einer Geloſtraſe von zehn bis fünfzig Gulden verurtheilt werden. Art. 6. Gegen⸗ wärtiges Geſetz, welches als ein Theil des Strafgeſetzbuchs zu be— trachten iſt, tritt mit dem Tage ſeines Erſcheinens im Regierungs— blatte in Kraft.— 3) Eine Großh. Verordnung vom 8. Jan,, die Anſtellung und Entlaſſung der Feldſchützen betr. Ludwig 11]. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Da in vielen Gemeinden der Feldſchutz nicht ſo gehandhabt wird, wie es zur Erreichung der Zwecke des Feldſtrafgeſetzes nothwendig iſt, ſo haben Wir in Vollziehung des Art. 19 der Gemeindeordnung und auf den Grund des der Staatsregierung verfaſſungsmäßig zuſtehen⸗ den Oberaufſichtsrechts über die Angelegenheiten der Gemeinden, Uns bewogen gefunden, unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 19. April 1848, Folgendes zu verordnen: S Feldſchützen werden auf den Vorſchlag des Gemeinderaths von dem Bürgermeiſter auf Widerruf, alſo niemals blos auf ein Jahr oder eine beſtimmte Zahl von Jahren, ernannt; ſie können jedoch erſt dann in ihren Dienſt eingewieſen werden, wenn ſie auf Veranlaſſung des vorgeſeß— ten Kreisamts von dem betreffenden Stadt- oder Landgericht, be— ziehungsweiſe Friedensgericht, verpflichtet ſind. Die Ernennung der Feldſchützen erfolgt durch das Kreisamt, wenn der Bürgermeiſter mit dem Vorſchlage des Gemeinderaths nicht einverſtanden iſt.§. 2. Die Entlaſſung eines Gemeinde-Feldſchützen aus Gründen der Ver⸗ waltung kann durch das vorgeſetzte Kreisamt, auf den Antrag des Ortsvorſtandes, oder von Amtswegen nach Anhörung der Loralbe— hörde verfügt werden. Den Ortsvorſtänden iſt es nicht geſtattet, Feldſchützen, ohne vorher die Entſchließung des Kreisamtes eingeholt zu haben, ihres Dienſtes zu entlaſſen.§. 3. Unſer Miniſterium des Innern iſt mit der Ausführung gegenwärtiger Verordnung beauftragt und hat die zu deren Vollzug und zur Handhabung des Feldſchutzes weiter erforderlichen Inſtruͤktionen zu erlaſſen. Urkundlich ꝛc. ꝛc.— 4) Verordnung vom 5. Jan., die polizeiliche Aufſicht über die Heſſiſche Ludwigs⸗Eiſenbahn betr.— 5) Beſtätigung folgender Stiftungen und Vermächtniſſe im 4. Quartale 1852: 10 Vermächtniß von 800 fl. des katholiſchen Pfarrers Becker zu Mühlheim an die Taubſtummen⸗ Anſtalt zu Bensheim; 2) von 100 fl. des Wolf Stern zu Niederweidbach zu Gunſten der jüdiſchen Hausarmen im Landgerichtsbezirk Gladenbach; 3) des zu Offenbach verſtorbenen Friedrich Heim 1.: a) an die Landes⸗ waiſenanſtalt 100 fl., b) an das ſtädtiſche Hoſpital zu Offenbach 500 fl.; 4) Stiftung eines Armencapitals von 100 fl. an die katho⸗ liſche Kirche zu Obermorlen, Kr. Friedberg, durch einen Unbenannten; 5. eines Capitals von 1088 fl. 1½ kr. zu Gunſten der Armen zu Heldenbergen; 6) Schenkung neuer Abendmahlsgefäße an die evang. Kirche zu Niederingelheim von Seiten einer Anzahl Frauen und Jungfrauen daſelbſt; 7) Schenkung des Barons G. J. von Mengden aus Liefland, dermalen zu Niederingelheim, an die evang. Kirche da⸗ ſelbſt, beſtebend in einem Altar, zwei Altardecken, einem Kirchen⸗ ſtuhle und einer Kirchenthüre, im Geſammtwerthe von 905 fl; 8) zweier Anniverſarien zu St. Quintin in Mainz, im Betrage von 250 fl. durch Joſ. Gaſtell daſelbſt; 9) Vermächtniß von 100 fl. der Franz Blumöhr 1. Eheleute von Kleinauheim, Kr. Offenbach, für die daſige Kirche; 10) Schenkung des Jakob Goldſchmidt zu Mainz don 200 fl. an die israelitiſche Religionsgemeinde zu Weiſenau; 11) des Albert Gerhard de Roock zu Niederingelheim von 1200 fl. zu Gunſten der evangeliſchen Kirche daſelbſt.— 6) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 6. Jan., die Ausgabe von 900,000 fl. in Grundrentenſcheinen nach dem Geſetze vom 8. Dez. 1851 betr. Nachdem die Anfertigung der auf den Grund des Geſetzes vom 8. Dezember 1851 weiter auszugebenden 900,000 fl. in Grundrenten— ſcheinen nunmehr vollendet iſt, und zwar in Fünfunddreißiggulden— ſcheinen, in Zehnguldenſcheinen, in Fünfguldenſcheinen und in Ein⸗ guldenſcheinen, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieſe neuen Scheine von den früher nach dem Geſetze vom 30. Juli 1848 ausgegebenen und in den Bekanntmachungen vom 2. November 1848 und vom 22. Oktober 1849 beſchriebenen Grundrentenſcheinen ſich nur durch die Legende der Vorderſeite unterſcheiden, indem der Schluß dieſer Legende hier lautet:„auf Grund des Geſetzes vom 8. Dezem ber 1851.“„Gültig bei allen Zahlungen für voll“„Darmſtadt den 28. Februar 18527„Großh Heſſ. Staatsſchuldentilgungskaſſe-Direetion⸗ und hierunter die Facſimilia der Unterſchriften der gegenwartigen Directoren der Großh. Staatsſchuldentilgungskaſſe:„Eckhardt“ und „. Rabenau“ gedruckt find. In allen übrigen Beziehungen dagegen find die neuen Grundrentenſcheine der verſchiedenen Gattungen mit den früher ausgegebenen Scheinen derſelben Gattungen vollkommen übereinſtimmend.— 7) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Fi 2242*—»ͤ P———— 5— 2 2 2 54 E nanzen vom 10. Jan., daß des Großherzogs Königliche Hoheit aller⸗ gnädigſt zu verfügen geruht haben, daß die Recepturen Vöhl, Wimpfen und Lindenfels die amtliche Bezeichnung„Rentämter“ erhalten und die bei denſelben angeſtellten Receptoren, ſoweit dies nicht bereits der Fall iſt, künftig den Amtstitel:„Rentamtmann“ führen ſollen. — 8) Ordensverleihungen. S. K. H. der Großherzog haben am 31. Dez. 1852 dem Präſidenten des Staatsraths, Staatsminiſter Zimmer⸗ mann das Großkreuz des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen, und am 9. Jan. dem Generalmajor Dingeldey das Comthurkreuz 1. Cl. des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen allergnädigſt zu verleihen geruht.— 9) Dienſtnachrichten. S. K. H. der Groß⸗ herzog haben allergnädigſt geruht: am 22. Dez. 1852 dem Schulvicar Eckel von Rodheim die 2. evang. Schullehrerſtelle zu Großenlinden; 27. Dez. dem kath. Pfarrer König zu Bechtolsheim die kath. Pfarr⸗ ſtelle zu Budenheim zu übertragen; 28. Dez. den von dem Herrn Grafen von Erbach ⸗Fürſtenau auf die evang. Schullehrerſtelle zu Steinbach präſentirten Schulvicar Gläſſing fur dieſe Stelle zu be⸗ ſtätigen; 31. Dez. dem Schulvicar Brauburger die kath. Schullehrer⸗ ſtelle zu Engelthal und dem Schulvicar Rodelſperger die evang. 2. Schullehrerſtelle zu Lollar zu übertragen; 3. Jan. dencgerichtsacceſſiſten Dr. Edwin Verdier de la Blaquiere aus Darmſtadt in die Zahl der Advokaten und Procuratoren bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg aufzunehmen; den von dem Herrn Fürſten zu Iſenburg⸗ Birſtein auf die evang. Pfarrſtelle zu Hitzkirchen präſentirten Pfarrer Scriba zu Büdingen für dieſe Stelle zu beſtätigenz 5. Jan. dem Pfarrer Marchand zu Obbornhofen die reformirte Pfarrſtelle zu Lin⸗ denfels zu übertragen. 10) Coneurrenz für: die reform. Pfarrſtelle zu Neuiſenburg mit jährl. 596 fl.(Präſentation der reformirten Kirchengemeinde daſelbſt); die 1. kath. Schullehrerſtelle zu Mombach mit jährl. 354 fl. und einer Vergütung von 25 fl. für Heizung des Schullocals. 11) Geſtorben iſt: am 31. Dez. 1852 der penſ. Frie⸗ densgerichtsſchreiber Werner zu Pfeddersheim. Aus den Annalen der geheimen Sicherheitspolizei in London. Nach Dickens's Household Words. II. (Schluß.) Vor ſechs Jahren etwa wurde uns hinterbracht, daß bei einigen Engroſſiſten in der City große Mengen Battiſt und Seidenzeug geſtohlen wurden. Ich erhielt mit zwei Kollegen den Auftrag, der Sache nachzuſpüren. Nach langen Bemühungen brachten wir heraus, daß in gewiſſen Läden, die zu den ſchönſten und beliebteſten in London ge⸗ hörten, Waaren der genannten Art zu ſo niedrigen Preiſen verkauft würden, daß ſie, wenn die Käufer dabei beſtänden, nothwendig geſtohlen ſein mußten. Der Anfang war ſomit gemacht; wir hatten die Hehler. Das Nächſte war nun, den Ort auszukundſchaften, wo der Ankauf des geſtohlenen Gutes vor ſich ging. Auch hierüber kamen wir durch beharrliche Nachforſchungen in's Klare. Es war dies nämlich ein Wirthshaus in der Nähe von Smithfield; hierher brachten die Austräger der beſtohlenen Magazine, welche die eigentlichen Diebe waren, ihre Beute, und eben da kamen ſie auch mit ihren Kunden zu— ſammen. Für gewöhnlich logirten in dem Wirthshauſe Fleiſcherburſchen, die aus der Provinz nach London kamen, um daſelbſt eine Stelle zu ſuchen. Dieſes Umſtandes wegen wurde unter uns beſchloſſen, ich ſollte, um die nähere Bekanntſchaft der Diebesbande zu machen, als Fleiſcherburſche verkleidet in der genannten Herberge ein— kehren.— Noch heute kann ich mich des Lachens nicht erwehren, wenn ich daran denke, wie ich, mein Bündel unter dem Arm, in die Gaſtſtube trat und Quartier ver— langte.„Ihr kommt aus der Provinz, junger Mann 2“ fragte man mich.—„Ja freilich,, war meine Antwort, „oben aus Northamptonſhire und ich komme hier mutter⸗ ſeelenallein vor in Eurer ungeheuren Stadt London, wo ich niemals geweſen bin und wo die Häuſer und Straßen gar kein Ende nehmen. Gott, was iſt das groß das London, was iſt das groß!“—„Haſt Recht, mein Burſche,“ meinten die Anderen,„und Du wirſt Dich mehr als einmal verlaufen.“——„Wir werden Dir bald eine Stelle ſchaffen,“ ſagten nach einigen Tagen näherer Bekanntſchaft die anderen Geſellen zu mir, und in der Meinnng, ich ſei ſehr darauf bedacht, ſo raſch, wie mög⸗ lich anzukommen, führten ſie mich auf alle erdenkliche Fleiſchmärkte. Indeſſen konnte ich begreiflicherweiſe nie über den Gehalt einig werden. Man fand dieſe Bedenk⸗ lichkeiten höchſt ſonderbar von mir und ſchöpfte ſolchen Verdacht, daß man mir auf Schritt und Tritt Spione nachſchickte. Indeſſen kannte ich meine Leute. Ich machte ein dummes Geſicht, ging gaffend, die Hände in den Taſchen, durch die Straßen, ſchlenkerte bald an den, bald an jenen Laden und machte mir ein Vergnügen daraus, meine Begleiter, die mir in einer Entfernung von fünfzig Schritten folgten, ſtundenlang durch die Stadt zu ſchleppen. Dann kehrte ich plötzlich um, that, als ob ich ſie eben erſt erblickte, und freute mich ausnehmend, ihnen zu be⸗ gegnen, da ich mich ſchon wieder einmal in dem verdammten London verlaufen hätte. Gefälligere Geſellſchaft konnte ich mir gar nicht wünſchen. Ihr Hauptſpaß war es, mich in London umherzuführen. Sie zeigten mir unter Anderem die Gefäͤngniſſe, zunächſt Newgate.„Alſo hier,, ſagte ich, wie wir vor dem Hauſe ſtanden,„hier iſt es, wo man die armen Leute aufhängt!“—„Wie einfältig!- meinten meine Begleiter,„nein, Fleiſcher, hier drüben ſieh, das iſt der Platz zum Hängen.“... Aber trotz der Sicherheit, in die ich die Leute eingewiegt hatte, war mir doch bange, ein Konſtabler könnte uns bemerken und mich als Beamten anreden. Glücklicherweiſe blieb ich hier, wie anderswo ungeſehen, und Alles hatte guten Fortgang; nur daß es mir ſehr ſchwer war, mit meinen beiden Amts⸗ gehülfen ein vertrauliches Wort zu reden. Die geſtohlenen Waaren wurden in ein Hinter⸗ zimmer des Wirthshauſes gebracht. Dort ſchloß man auch die Verkäufe ab. Gern hätte ich, gleich von An⸗ fang an, einen Blick in dieſe Spitzbubenbörſe geworfen, doch wurde mir ſtets die Thüre vor der Naſe zugeriegelt. Ich mußte mich alſo noch weiter in dem Vertrauen meiner neuen Freunde feſtſetzen. Demnach, wenn die Schurken ihre Geſchäfte beſprachen, ſaß ich dumm und gleichguͤltig am Kamin und rauchte, als hing ich eigenen Gedanken nach, meine Pfeife. Fragte nun einer von den Führern der Bande, die nur zum Abſchluß von Verkäufen in die Herberge kamen, wer ich wäre, ſo meinte der Wirth: „Der da kömmt eben aus ſeinem Dorfe und weiß und merkt von Nichts was. Vor dem dürft Ihr Alles reden.“ Am Ende hatte ich meine Leute wirklich ſo ſicher gemacht, daß ich in den geheimnißvollen Saal gelaſſen wurde und allen Verhandlungen beiwohnen durfte. Gute zwei Monate hatte ich als Fleiſcher in der Herberge gelebt, bis es mir gelungen war, die nöthige Anzahl von Perſonalien und Thatſachen zu ſammeln, ſo daß ich meine Kollegen von der Polizei auffordern konnte, zur Verhaftung der Spitzbuben zu ſchreiten. Bei der all⸗ gemeinen Arreſtation, die nun erfolgte, wurde ich natür— lich ebenfalls gefaßt und fortgeſchleppt, denn ich mußte meine Fleiſcherrolle bis an's Ende fortſpielen. Als mich der gutmüthige Wirth in Gefahr ſah, rief er:„Nehmt den da nicht mit, ſeht Ihr nicht, daß es ein Bauernjunge iſt, der noch in den Pantinen ſteckt und keinem Maikäfer ein Leides thäte.“—„Ganz ſchoͤn,“ meinten meine Kollegen, „aber was wir einmal halten, das laſſen wir nicht los.“ Noch war das Haupt der Bande nicht gefangen. Einige Tage vor der Kataſtrophe hatte mir der Mann im Vertrauen mitgetheilt, daß das Geſchäft im Sinken wäre, daß er Verrath fürchte und einer von den Ihrigen bereits von der ſtädtiſchen Polizei arretirt worden ſei. Er werde deßhalb nicht mehr auf die Herberge kommen und ſich eile.“ Ic ir erklärten nicht ſchlber buben war, daß ich nur Verhandlung erſt im zwel war es paß rend damit a hingekemme! ein Fleiſch. bei Seite! war.“ Und des Pollzel⸗ geleitet hatt Agent! ich! den Fleiſche zweiten Vet zum wahren den Sinn! weſen. D die Diebe ſtzer, die d Ich n Juden, Nar machte und handelte un ham ankam ich erfuhr, nach Londe nommen be Sinn. M der Stadt nicht einen hofe geſehe einen Beſck wie geſagt, drei Gepa konnte ſich — Bekanng Oeffer (425) Ge des Geſctes im Jahr 189 Inhaltzderen ambacher den ſog. dünn bach ale Eig dat lehtere d Valdtataffer 335 auf's Land zurückziehen.„Und wo,“ fragte ich,„kann man Euch finden, Mr. Shepherdſon?“—„In der„Un⸗ tergehenden Sonne,“ Commercial-Road; der Platz iſt gut, und ich denke, eine Zeit dort zu bleiben. Aber nichts mehr von Shepherdſon, hörſt Du, Fleiſcher, fortan heiße ich Simpſon; dieſer Name fällt weniger auf. Ver⸗ giß ihn nicht, Burſche, denn ich hoffe, Du wirſt mich be— ſuchen.,—„Jedenfalls,“ erwiderte ich, und in der That wollte ich mit ihm mein Geſchäft beendigen. Am Tage nach der allgemeinen Verhaftung begab ich mich in Be— gleitung eines Kollegen nach der Untergehenden Sonne und ließ mir Herrn Simpſon rufen.„Du biſt's, Fleiſcher?“ rief er auf mich zueilend.—„Ja wohl, und hier bringe ich noch einen Freund mit.“—„Einen Freund? Tretet ein, mein Lieber, die Freunde des Fleiſchers ſind auch meine.“ Ich ſtellte ihm nun meinen Kameraden vor, und wir erklärten ihn zu unſerm Gefangenen.— Ich kann nicht ſchildern, wie groß das Erſtaunen unter den Spitz— buben war, als ſie im Laufe des Prozeſſes innewurden, daß ich nur ein verkleideter Fleiſcher geweſen war. Die Verhandlung wurde in Old-Bailey geführt, und da ich erſt im zweiten Verhöre vor den Schranken erſchien, ſo war es ſpaßhaft, zu ſehen, wie ſich der Advokat fortwäh— rend damit abquälte, herauszubringen, wo„dieſer Fleiſcher⸗ hingekommen wäre.„Denn,“ ſagte er in ſeiner Rede, „ein Fleiſcher war dabei, und ohne Zweifel hat man ihn bei Seite gebracht, weil er bei der Anklage unbequem war.“ Und als nun gar der Staatsanwalt den Bericht des Polizei-Agenten ankündigte, der die ganze Unterſuchung geleitet hatte, rief der Vertheidiger:„Wieder ein Polizei— Agent! ich dächte, wir haben genug von Eurer Poltzei; den Fleiſcher brauch' ich, wo iſt der Fleiſcher?“ 2 zweiten Verhöre erſchien ich endlich in voller Uniform zum wahren Entſetzen der Spitzbuben, denen es nicht in den Sinn wollte, daß ich kein geborner Fleiſchergeſelle ge— weſen. Das Ende der Geſchichte war Deportation für die Diebe und Gefängniß für die faſhionablen Ladenbe— ſitzer, die das geſtohlene Gut gekauft hatten.—— Ich wurde einmal nach Chatham geſchickt, um einen Juden, Namens Meſheck, aufzuſpüren, der falſche Wechſel machte und, wie man zu ſagen pflegt, mit Offizieren handelte und ein Halsabſchneider war. Als ich in Chat— ham ankam, war mein Vogel ausgeflogen, und Alles, was ich erfuhr, beſchränkte ſich darauf, daß er wahrſcheinlich nach London gegangen ſei und eine Reiſetaſche mitge— nommen habe. Die Reiſetaſche ging mir nicht aus dem Sinn. Mit dem letzten Blackwaller Zug kam ich nach der Stadt zurück und erkundigte mich ſogleich, ob man nicht einen Juden mit einer Reiſetaſche auf dem Bahn— hofe geſehen habe. Es war allerdings ſchwierig, hierauf einen Beſcheid zu erhalten, um ſo ſchwieriger, als ich, wie geſagt, mit dem letzten Zuge ankam und nur noch drei Gepäckträger auf dem Bahnhofe waren. Dennoch konnte ſich einer von den Dreien genau erinnern, am Morgen einem Juden eine Reiſetaſche nach einem gewiſſen Gaſthof getragen zu haben. Ich eile in den Gaſthof; der Jude war mit ſeinem Gepäck dageweſen, aber bereits nach einigen Stunden in einem Cab wieder damit fort— gefahren. Ich laſſe mir die Reiſetaſche beſchreiben und erfahre, daß ſie auf einer Seite eine Stickerei hatte, einen halb rothen, halb grünen Papagei, der auf einem Stocke ſaß. Weitere Kunde brauchte ich nicht; ich fliege dem Papagei nach, erſt bis Cheltenham, dann bis Birming— ham, bis Liverpool, endlich bis an's Atlantiſche Meer. Immer kam ich zu ſpät. In Liverpool hatte ſich mein Jude bereits einen Tag vor meiner Ankunft nach den Vereinigten Staaten eingeſchifft und ich mußte ihn und den Papagei dem Teufel überlaſſen.— Einige Monate ſpäter wurde eine irländiſche Bank von einem Doktor Dundey um 7,000 Pfund Sterl. be⸗ ſtohlen. Der Dieb floh ebenfalls nach Amerika. Man hatte gegründete Vermuthung, daß Dundey ſich in New— Jerſey als Gutsbeſitzer angekauft habe, und durfte hoffen; es werde gelingen, ſein Landgut mit Beſchlag zu belegen und durch den Verkauf die Kläger zu befriedigen. Ich wurde demnach nach Amerika geſchickt, um die Sache zu verſuchen. In New-VYork angelangt, erfuhr ich, daß mein Mann kürzlich in der Bank von Neu-Braunſchweig Fonds deponirt habe. Ich mußte mich nun der Authentizität der Perſon verſichern und ihn, um ihn gefangen nehmen zu können, in den Staat New Pork locken. Mehrere Verſuche ſcheiterten. Einmal war er ſchon entſchloſſen, auf einen vortheilhaften Geſchäftsantrag hin, den ich und ein New— Norker Beamter ihm brieflich machten, herüberzukommen; leider aber wurde ſein Kind krank, als er eben abreiſen wollte. Endlich brachte ihn uns das Packetboot. Ich beeilte mich, ihn zu verhaften und nach den„Gräbern,“ dem New-Norker Kriminalgefaͤngniſſe, zu bringen. Am Morgen nach der Verhaftung war ich im Gefängniſſe des Verhörs wegen. Wie ich ſo durch die verſchiedenen Räume gehe und, nach meiner Gewohnheit, mit den Augen jeden Winkel durchſuche, was entdecke ich, verloren in einer Ecke ruhend? Die langgeſuchte, vielverfolgte Reiſe— taſche mit dem halb grünen, halb rothen Papagei, nichts mehr, nichts weniger.„Die Taſche da mit dem Papagei auf dem Baumſtamme, rief ich mit dem Eifer der Ueber— raſchung,„gehort einem engliſchen Juden, Namens Aaron Mehſeck, und keinem Anderen!“ Die New-Porker Polizeibeamten ſahen mir in's Geſicht, ſtarr vor Verwunderung.„Woher wiſſen Sie das?“ fragten ſie.—„Weil ich,“ war meine Antwort, „einmal in England eine wüthende Jagd auf dieſen Pa— pagei gemacht hatte.]— Mehſeck war in Amerika ſeinen engliſchen Gewohnheiten treu geblieben— und befand ſich wegen einiger kühner Griffe in den„Gräbern.“ Ich un— terſuchte die Taſche und fand in derſelben werthvolle No— tizen, die über ſeine Schurkereien in England jede noch fehlende Auskunft gaben. Bekanntmachungen von Be⸗— 80,597[◻UKlafter der dünne Wald markung Gambach verfügt und die deßhalb er— forderliche Urkunde ausgefertigt werden wird. Butzbach den 18. Januar 1833. 1 1054 hoͤrden. Nee Oeffentliche Aufforderung. (125) Geſtützt auf die Art. 28. 29. und 35. des Geſetzes vom 21. Februar v. J. und eine im Jahr 1848 ausgeſtellte Abtretungsurkunde, Inhaltsderen die zeitigen Betheiligten an der Gambacher Mark und Märkerſchaft den ſog. dünnen Wald der Gemeinde Gam⸗ bach als Eigenthum überlaſſen und anerkennen, bat letztere den Antrag geſtellt, daß dieſe im Waldkataſter beſchriebene Parzelle als ſolche im bereits lega⸗ liſirten Grundbuch nachträglich aufgenommen und daß ebenſo der Erwerbstitel der Gemeinde eingetragen werde. Dieſem Antrage entſpre⸗ chend, und weil keine genügende Nachweiſung vorliegt, daß die Ausſteller der vorgedachten Urkunde auch die wirklichen und alleinigen Mark⸗ berechtigten ſind, ergeht daher öffentliche Auffor⸗ derung, etwaige Anſprüche an den bezeichneten dünnen Wald binnen einer Friſt von 3 Mona⸗ ten ſogewiß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und zu begründen, als ſonſt der beantragte Eintrag in das Grundbuch der Ge⸗ Großh. Heſſ. Landgericht Ebel Holzverſteigerung (223) Freitag den 18. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſollen in hieſigem Gemeindewalde: 49 Stück eichen Bau⸗, Werk⸗ und Nutzbolz⸗ ſtämme von 12 bis 33 Zoll mittlerem Durchmeſſer und 20 bis 55 Fuß Länge, ſowie 2 77 Stück eichene Deichſeln, öffentlich an den Meiſtbietenden unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen verſteigert werden. a Die Gr. Bürgermeiſter der Umgegend wer⸗ den hiermit ergebenſt erſucht, dieſes veröffent- lichen zu laſſen. Soedel am 12. Februar 1853. Der Großherzogl. Bügermeiſter Reitz. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (205) Freitag den 18. d. M. Vormittags 10 Uhr werden auf der Station Großkarben nachgenannte Arbeiten zur Vollendung der Woh⸗ nungen für zwei Weichenwärter daſelbſt öffent⸗ lich an die Wenigſtnehmenden in Accord ge⸗ geben: Schreinerarbeit veranſchlagt zu 171 fl. 57 kr. Schloſſerarbeit*„ 98„ 52„ Glaſerarbeit„„ 64„ 08„ Weißbinderarbeit„„179„ 40„ Plan, Voranſchlag und Akkordsbedingungen können im Geſchäftslokal des Unterzeichneten eingeſehen werden. Friedberg den 2. Februar 1853. Der Großh. Sections-Ingenieur der Section Vilbel Hochgeſand. Bekanntmachung. (224) Mittwoch den 23. Februar l. J., Vormittags 9 Uhr, ſollen aus der hieſigen Gräf⸗ lichen Oeconomie: 30 Fuder Waizen⸗Langſtroh, 7„» Waizen⸗Wörrſtroh, 2„ Korn-Wörrſtroh, 20„ Gerſtenſtroh, 18„ Haferſtroh, circa 200 Körbe Spreu, „ 100 Malter Kartoffeln und „ 100 Centner Grummet, öffentlich an den Meiſtbietenden unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen verſteigert werden und ladet man Kaufluſtige hiermit ein. Schloß Ilbenſtadt den 11. Februar 1853. Bernhardt, Rentmeiſter. 356 e- Pio l ve xeſt e ker u 8. (180) Donnerſtag den 17. Februar l. J., Vormittags 9 Uhr anfangend, ſoll in dem Frei⸗ herrlich v. Ritter'ſchen Walde bei Hof Haſſelheck nachſtehendes Holz öffentlich an den Meiſtbie⸗ tenden unter den vorher bekannt gemacht wer— denden Bedingungen verſteigert werden: 23 Eichen⸗Bauſtämme, eirca 2063 Cubik⸗ fuß enthaltend, 65 Stecken Eichen⸗Scheitholz, 18„„ Prügelholz, 1225 Stück Eichen-Wellen. Die Zuſammenkunft iſt auf Hof Haſſeleck. Friedberg den 1. Februar 1853. In Auftrag: Faatz. Holz ⸗Verſteigerung. (225) Montag den 21. d Mts., Morgens 10 Uhr, ſollen in dem ſog. Stammheimer Domanial⸗ wald öffentlich meiſtbietend verſteigert werden: 1) im Diſtrikt Sumpf: 23 Stecken Buchen⸗Scheitholz, 7 1„Prügelholz, 716 Wellen Buchen-Reisholz, 150„ Eichen⸗„ und 335„ Kiefern-„ 2) im Diſtrikt Hainbach: 1619 Wellen Buchen⸗Reisholz, und 3) im Diſtrikt Heidwald: 1 Stecken Buchen⸗Prügelholz, 1 7 Eichen⸗„ 150 Wellen Buchen-Reisholz, 315„ Eichen⸗„ Heldenbergen den 11. Februar 1853. Der Großh. Heſſ. Revierförſter des Reviers Altenſtadt Rumpf. Hol zverſteigerung (213) Donnerſtag den 17. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſoll in dem hieſigen Gemeindewald, Diſtrikt Auwald, nachverzeichnetes Holz zur öffentlichen Verſteigerung gebracht werden: 100 Eichen⸗Bau⸗- und Werkholzſtämme, 37 Stecken Eichen ⸗Scheitholz, 16*„ Prügelholz, 33 Stecken Eichen⸗Stockholz, 775 Stück Eichen⸗Wellen, 12 Stecken Kiefern⸗Prügelbolz, 150 Stück Kiefern⸗Baumſtangen, 300„Wellen,. Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine wird Zah⸗ lungsfriſt bis zum 11. November d. J. geſtattet. Aſſenheim den 8. Februar 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Schmidt. Holzverſteigerung. (226) Das unterzeichnete Rentamt verſteigert: 1. Montag den 21. d. M., Vormittags 10 Uhr anfangend, im Diſtrikt Mörler⸗Unter /, Schlag No. 11, an der auf den Winterſtein füh⸗ renden Vicinalſtraße: verſchiedenes Buchen-, Birken⸗, Eichen- und Aspen⸗Brennholz, beſtehend in: 6 Stecken Scheit, 8⁰„ Prügel⸗ u.] Holz und 17„ Stock⸗ 5552 Stück Wellen. II. Dienſtag, den 22. d. Mts., Vormittags 10 Uhr anfangend, im Diſtrikte„längs den Straßheimer Hecken,“ oberhalb der Brücke am Viehtrieb: 70 Stecken Buchen⸗ u. Scheiholz 51„ Eichen⸗ 19 0 5 u. Prügelholz; , een VSbchg; f ate een, 20 Wagen Allerleiholz; 1 Bochen⸗Werkholzſtamm zu 94Kubikfuß und 2 Schichten Eichenwerkholz. Sämmtliches Holz iſt nummerirt und kann täglich eingeſehen werden. 5 f Bei ungünßiger Witterung wird die Verſtei⸗ gerung nicht an Ort und Stelle, ſondern im hieſigen Wirthshauſe zum Hirſch abgehalten. Ockſtadt den 12. Februar 1853. Freiherrl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt Angerer. ri vatl⸗ Bekanntmachungen. P Die Hagelſchäden-Verſicherungs-Geſellſchaft zu Erfurt (227) zählte am Schluſſe des Jahres 1832 12,335 Mitglieder mit 15 Millionen 973,070 Thlr. Verſicherungsſumme, und iſt ſomit die größte gegenſeitige Hagelſchäden-Verſicherungs-Geſellſchaft in Deutſchland. Im abgelaufenen Jahre wurden an 1077 Verunglückte 103,179 Thlr. 20 Sgr. 7 Hlr. Ent⸗ ſchädigungen ausgezahlt, ohne irgend eines Nachſchuſſes zu bedürfen, während andere Geſellſchaften 100—140 pCt. der Prämie als Nachſchuß erheben mußten.— An dem auf 7272 Thlr. angewachſenen Reſervefond nehmen die Neuhin⸗ zutretenden ſo gut wie die alten Mitglieder Theil. Näheres durch den Agenten Des Königl. Preuß. Doctor Kräuter- (228) wirken löſend und mildernd gegen Huſten, Heiſerkeit, Grippe, Katarrh ꝛc. Sie un- terſcheiden ſich nicht nur durch dieſe ihre wahrhaft wohlthuenden Eigenſchaften ſehr vor— theilhaft von den ſo oft angeprieſenen ſogenannten Caramellen, Ottonen, Pate pectorale c., ſondern ſie zeichnen ſich vor dieſen Erzeugniſſen noch beſonders dadurch aus, daß ſie von den Verdauungsorganen leicht ertragen werden, und ſelbſt bei längerem Gebrauche keinerlei Magenbeſchwerden, weder Saure noch Verſchleimung erzeugen oder hinterlaſſen. Dr. Koch's Kräuter⸗Bonbons werden in länglichen Schachteln à 36 kr. und 18 kr. in allen Städten Deutschlands verkauft; für Friedberg befindet ſich das alleinige Depot bei Herrn P. F. Schmittner. ö 2 ee (229) Es wird eine gute Schenkamme ge⸗ ſucht, welche bis Ende Februar eingehen kann. Wo? ſagt die Expedition dieſes Blattes. rr (230) Ein junger Menſch wird in die Lehre geſucht von Friedberg. Schneidermeiſter Ebert. Herm. Auffarth in Nauheim. 260 Gul den 12210 Vormundſchaftsgelder liegen aus der Curatel des minderjährigen Wilhelm Breiden⸗ bach dahier zum Ausleihen bereit. Niederwöllſtadt den 9. Februar 1853. Der Curator: Konrad Heinrich Bauſch. ee ee (231) Ein junger Mann von braven Eltern, der Luſt hat die Conditorei gründlich zu erler⸗ nen, findet Gelegenheit bei Höpfner⸗Dannenberg, Conditor in Gießen. Annonce. (232) In einer frequenten Handelsſtadt am Rhein wird ein junger Menſch, mit den nothi⸗ gen Kenntniſſen ausgeſtattet, in eine Handlung in die Lehre geſucht. Näheres bei der Exßedi⸗ tion dieſeg Blattes. 5 Friſche Saat⸗ und Leinkuchen (233) bei W. Hanſtein. ——— Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bin ä —— dernagel in Friedberg. — ——— 1 Ed ſin heſtellt word Bönſtadt: meiſte! Georg Hochweiſel Bürge ſeither Steinfurt: Burg Wiſſ Beige die E Dies bringt Frie! Kr an Betreffend; Mehr; beginnt der deb Kreiſes, U Uhr des dieſed Mißſ ganzen Krei 10 Uhr des Aufang zu Auguſt un Monaten a habe, Inder deutung de Ihnen auf N