E U 2* 1 1 1 9 „ Intelligenz-Blat fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M352. Mittwoch den 6. Juli 1853. Amtlicher Theil. Verordnung, das heimliche Auswandern von Soldaten und Militär⸗ dienſtpflichtigen betr. LUDWIG III. von Gottes Gnaden Groß⸗ herzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Nachdem die Erfahrung gelehrt hat, daß eine große Anzahl Soldaten und Militärdienſtpflichrige, um ihrer Mi⸗ litärdienſtpflicht auszuweichen, ſich heimlich in überſeeiſche Länder begiebt, und um zu verhüten, daß inländiſche, nach Maßgabe Unſerer Verordnung vom 25. Januar 1851 con- ceſſionirte Auswanderungs-⸗Agenten den Transport ſolcher heimlichen Auswanderer durch Abſchließung von Schiff⸗ fahrtsverträgen mit denſelben begünſtigen, ſo haben Wir Uns bewogen gefunden, auf Grund des Art. 73 der Ver⸗ faſſungs-Urkunde zu verordnen, wie folgt: §. 1. Die zur Vermittlung des Transports von Aus⸗ wanderern in fremde Welttheile im Großherzogthume con⸗ ceſſionirten Agenten dürfen zur Beförderung von Perſonen männlichen Geſchlechts, welche zwiſchen dem 19. und 33. Lebensjahre ſtehen, nur dann Ueberfahrtsverträge abſchließen, wenn ein beſonderer Nachweis darüber erbracht wird, daß der Reiſe eines ſolchen Mannes, beziehungsweiſe ſeiner Aus⸗ wanderung, in Rückſicht auf Militärdienſtpflicht, kein Hin⸗ derniß entgegenſteht. §. 2. Dieſer Nachweis kann durch Vorzeigung eines gültigen, ausdrücklich für die Reiſe in überſeeiſche Länder ausgeſtellten Reiſepaſſes, aus welchem das Alter des Rei— ſenden, deſſen Befugniß zu dieſer Reiſe und, durch das darin enthaltene Signalement, deſſen Identität erhellet, er⸗ bracht werden. §. 3. Kann aber, zur Zeit des Abſchluſſes des Ueber⸗ fahrtsvertrags, ein Reiſepaß noch nicht ausgeſtellt werden, dann muß der im§. 1 erwähnte Nachweis durch eine be⸗ ſiegelte, das Signalement des Reiſenden enthaltende, Be⸗ ſcheinigung des Kreisamts, zu deſſen Verwaltungsbezirk die Heimathsgemeinde des Reiſenden gehört, erbracht werden, dahin gehend, daß dem Abſchluſſe eines Ueberfahrtsvertrags zum Zwecke der von dem Reiſenden beabſichtigten Auswan⸗ derung oder Reiſe in überſeeiſche Länder, in Bezug auf ſeine Militärdienſtpflicht, kein Hinderniß im Wege ſtehe. Eine ſolche Beſcheinigung iſt nur dann nicht nöthig, wenn der Reiſende unter 19 oder über 33 Jahre alt iſt. Damit der Auswanderungs-Agent aber hierüber Gewißheit erhält, hat er für jeden männlichen Reiſenden, für welchen weder ein genügender Reiſepaß, noch die erwähnte kreis⸗ amtliche Beſcheinigung beigebracht wird, vor Abſchluß des Ueberfahrtsvertrags eine mit dem Signalement des Reiſen⸗ den verſehene Beſcheinigung über das Alter deſſelben zu verlangen. Dieſe Beſcheinigung über das Alter iſt in den Pro⸗ vinzen Starkenburg und Oberheſſen von den Geiſtlichen, in der Provinz Rheinheſſen von den Civilſtandsbeamten aus⸗ zuſtellen und mit deren Dienſtſiegel zu verſehen; von der Localpolizeibehörde iſt ſodann das Signalement des betref⸗ fenden Individuums, ebenfalls unter Beidrückung des Dienſt⸗ ſiegels, beizufügen. §. 4. Die im F. 3 erwähnten Beſcheinigungen, welche nicht auf geſtempeltem Papier auszuſtellen ſind und für deren Ausfertigung und Beſiegelung keine Gebühren erhoben wer— den durfen, haben die Agenten in ihren Regiſtern, welche ſie über die Perſonen führen müſſen, mit denen ſie Verträge abgeſchloſſen haben, zu allegiren, den betreffenden Duplicat⸗ Verträgen beizuheften, und, wie dieſe, zwei Jahre lang auf⸗ zubewahren. Legitimirt ſich der Reiſende durch einen Reiſepaß (§. 2.), ſo hat der Agent die Nummer und das Datum des Paſſes auf dem betreffenden Vertrags⸗Duplicate bei⸗ zufügen. Das Alter jedes männlichen Reiſenden, welches der Agent durch den Reiſepaß(§. 2.), oder durch das Signa⸗ lement auf der kreisamtlichen Beſcheinigung, oder durch das Alters-Zeugniß(§. 3.) erfährt, hat derſelbe ſtets genau in jedem der beiden Vertrags-Exemplare anzugeben. §. 5. Agenten, welche den Beſtimmungen dieſer Ver⸗ ordnung zuwiderhandeln, unterliegen, inſoferne nicht die Handlung unter die Beſtimmung des Geſetzes vom 29. Sep⸗ tember 1835„die Beherbergung und Aufnahme von Refrac— tären und Deſerteuren betreffend“ fällt, einer Strafe von zehn bis hundert Gulden. Wird in Folge einer Nichtbeachtung der Vorſchriften dieſer Verordnung durch einen Agenten die Reiſe eines Mi⸗ litärdienſtpflichtigen in dem Alter von 19 bis 33 Jahren vermittelt, ſo trifft den Agenten, außer jener Strafe, nach Befund, auch noch Entziehung der ihm ertheilten Coneeſſion. Soweit eine zufolge dieſer Verorduung ausgeſprochene Geldſtrafe von dem Verurtheilten wegen Zahlungsunfahig⸗ — 9 — 5 1 8 3 14 2 1 . 1 7 3 9 * 2 — 1 1 1 4 10 2 5 1 208 E- keit nicht beizutreiben iſt, muß dieſelbe mit 24 Stunden für je einen Gulden im Gefängniß verbüßt werden. §. 6. Die Beamten, welche mit Prüfung und Viſi⸗ rung der abgeſchloſſen werdenden Ueberfahrts-Verträge be⸗ traut ſind, werden darüber wachen, daß den hier ertheilten Vorſchriften pünktlichſt nachgekommen wird, und die Einlei⸗ tung des Strafverfahrens veranlaſſen, wenn ſie Uebertre⸗ tungen wahrnehmen. Die Agenten haben ihnen daher. alle erforderlichen Belege gleichzeitig mit den Ueberfahrtsverträ⸗ gen und bevor dieſelben viſirt werden dürfen, zur Einſicht vorzulegen. i i §. 7. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erſcheinens im Regierungsblatte in Kraft. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. l Darmſtadt, am 23. Mai 1853. (L. S.) LUDWIG. v. Dalwigk. Der alte Sergeant. Von Dr. Th. Meyer. (Schluß.) „Ein Mal muß es doch ſein, Kind, und beſſer ſo als langſam abſterben und verenden, zwiſchen Tod und Leben hin. Freilich Du...., aber lieber Gott! wie manche Wittwe weint jetzt wohl! wie manche Mutter mag die Hände ringen! Die armen braven Burſche kletterten wie die Katzen auf die Barrikaden hinauf. Mädchen, ich muß Dir was ſagen: ich hab' ihnen doch Unrecht gethan, den jungen Franzoſen. Ich alter Narr bildete mir da auf meine Garde Wunder was ein und meinte, jene Zeiten ſeien geweſen und kehrten nimmer wieder; doch, die Hand auf's Herz! es waren Kerle da, junges Blut, beſſer als die machten es die ärgſten Eiſenfreſſer zu meiner Zeit nicht. Ich hätt' es nicht geglaubt, aber mehr als nur ein Mal ſtutzte ich, hielt inne und mußte den verwegenen Jungen mit offnem Maule zuſchauen. Ich hätte ſie nur den ruſſiſchen Bajonetten gegenüber ſehen mögen, das ſollte mir ein Anblick geweſen ſein, daran unſer Herrgott ſeine Freude gehabt haben würde! Da war Dir ein Offizier, Marie, noch jung, aber, bei der Sonne von Auſterlitz! mein Kaiſer hätte einen Marſchall aus Dem gemacht. Brandſchwarz von Pulverdampf im Geſicht war Der ſtets voran, wo's eben am höllenmäßigſten krachte, wo Einem der pure nackte Tod entgegenglotzte. Ein Mal ging's ihm nahe, da war's gut, daß ein beſonnener Kerl wie ich hinter ihm ſtand, aber endlich hat er mir's ver⸗ golten und das freute mich gerade, daß er nicht nur ſo ein wilder Teufelzerreiß iſt, ſondern auch ſonſt das Herz auf dem rechten Flecke trägt und einen ausgedienten Grau— kopf wie mich nicht ſo hochnäſig über die Achſel anſieht. Gleich trug er mich ſelber bei Seite, als ſie mir da mein verdammtes Punktum finale auf die Hüfte brannten. Be⸗ ſuchen wollt' er mich auch, hat er, glaub' ich, geſagt; wenn ſie's ihm nicht noch verleidet haben, dem verwegenen Burſchen. Na, es mag wohl auch nur ſo eine Redens⸗ art geweſen ſein und für den erſten Moment, aber ich nehm's ihm nicht übel, wenn er auch ausbleibt.“ Der Alte ſprach noch lange von ſe in em Lieutenant, wie er ihn ehrender Weiſe nannte und ſchalt am Ende die betrübt ſchweigende Marie, daß ſie nicht recht in ſein Lob mit einſtimme. Horch! es tönt ein feſter Mannestritt die Treppe herauf; jetzt hält es vor dem Zimmer, pocht ein Mal, raſch ein zweites Mal und die Thüre öffnet ſich. „Herrgott! da iſt er ja, mein Lieutenant; weiß Gott! ich haͤtt's nicht geglaubt, daß er Wort hielte!“ Francois Lembert's Verwunderung, die ſich in dieſem Ausrufe Luft machte, ſollte aber bald noch größer werden; Marie, welche bei dem Eintritt des fremden Mannes ſich vom Boden erhoben hatte, ſtürzte mit einem lauten Schrei dem Offiziere in die Arme, oder er ihr, es war das nicht genau zu unterſcheiden; am wahrſcheinlichſten, daß ſie ſich halbwegs entgegenkamen Emil! Marie!— Dieſe zwei leidenſchaftlich ausgeſtoßenen Namen öffneten dem Kurz⸗ ſichtigen einigermaßen die Augen und dießmal ſehr weit. Wahrhaftig, dieſer Offizier war jener Emil, der als Freier verſchmähte Conſcribirte. In glänzender Kriegerkleidung, männlich ſchön, ſicher und gewandt in jeder Bewegung, ſtand der Bauernjunge von Welles vor ihm und es ſiel dem Alten nicht ein, nur die kleinſte Einwendung zu machen gegen die Umarmung, in der nun der junge Mann Marien wiederholt an ſein Herz drückte. „Donnerwetter!“ rief der Alte;„dieſer alſo war's und ich erkannte ihn nicht? aber wer hätte das auch ge—⸗ dacht! und dann ſah er ja vor Pulverrauch wie ein leib⸗ haftiger Satan aus!“ Nach der erſten ſtürmiſchen Begrüßung und Aus⸗ kunft, als die Gemüther ruhiger geworden, fand denn auch eine geordnetere Erörterung aller Begebenheiten ſtatt, die ſeit der Trennung vorgefallen. Emil war nach Algier geſchifft, hatte ſich bei verſchiedenen Affairen ausgezeichnet und war nach der Schlacht von Isly decorirt und zum Unteroffizier befördert worden. Nicht gar lange darauf, nach einem glänzenden Beweiſe von Muth und überlegen⸗ der Kaltblütigkeit, erhielt er ſogar das Offtziersbrevet. Vor kurzer Zeit erſt war er aus Afrika wieder zurückge⸗ kehrt, hatte Urlaub genommen und war im Fluge nach ſeinem Geburtsorte elles geeilt. Hier aber fand er nicht, was ihn allein hergezogen: Francois, hieß es, ſei ſchon ſeit Jahren nach Paris ausgewandert; ob er noch dort weile, und wo? konnte Niemand ſagen. Getäuſcht in ſeinen Erwartungen verließ Emil das Dorf bald wie- der und vereinigte ſich mit ſeinem Regimente in der Nähe von Paris. Der Ausbruch des Juniaufruhrs fand ihn mitten in ſeinen Nachforſchungen nach Frangois und Marie; auf den Barrikaden von St. Antoine ward ihm der ge⸗ wünſchte Aufſchluß, dem ſein unermüdlicher Eifer bisher vergebens nachgeſtrebt. Hier ſah er den alten Lembert, hier erfuhr er deſſen Wohnung, hier bereitete er ſich auch eine willkommene Aufnahme von Seiten des Vaters ſeiner Marie. Dieſe lebte neu auf und das plötzliche Glück wollte ihr immer nur wie ein Traum vorkommen, aus dem ſie noch aufſchrecken müſſe. Und wie nur Unglück den wahren Maßſtab für das Glück gibt, ſo war auch die dunkle Folie, auf der das Wiederſehen der Liebenden 'ſo freundlich hervortrat, der Zuſtand des alten Francois, der immer bedenklicher wurde. Der Arzt machte kein Hehl, daß er das einzige Rettungsmittel für den Verwundeten in der Amputation des Schenkels ſehe, wozu ſich aber der Veteran nimmer entſchließen mochte: er wolle nicht als ein alter Krüppel vor ſeinen Kaiſer treten, ſeine Zeit ſei vorüber, das Herz leicht und bereit zum Abmarſch, da er Marie ſo wohl geborgen wiſſe,— das hab' ihm allein ſchwer aufgelegen. Er laſſe ſich jetzt um ſo lieber von den Jungen ablöſen, als er drüben dem Kaiſer rapportiren könne, wie ſeine Franzoſen noch die Alten ſeien, und dieſer, wenn er wieder nach Frankreich käme, ſich jeden Augenblick eine neue Garde ausleſen könnte, die ihn ſeine ehemalige kaum werde mangeln laſſen!— Jeden freien Augenblick brachte Emil am Bette des Verwundeten zu, von dem Marie nimmer wich, und es war rührend zu ſehen, wie eine ſtille Heiterkeit auf dem greiſen gefurchten l Kamen Ausſclaſes daß zriedberg“ 7 Edi 931) Franz Auharina, ge 10. Januar 8 und ihr in! mann Scheer worden. Da den geringen diem Schenk ſo wird der vor deſſen Kinder, ſprüche ar aufgefordert, geltend zu m Fedtich Oe Friedde 986) Ko am 15. Jun bekannt it,! gen 3 Mona gechneten G für verſcho als Erben au werden würd Friedber Hofr 1001) Mittags 10 J af freiwillig Gall dahier nihe Ng. 86 Nr. dffnbich mei Iiedber 0 Du! (1005) Uhr, wer geichneten ei der Bedine veiſteigert, Friedbe Der Gr. R. dd er noch Getäuſcht Dorf bald wie⸗ ne in der Nähe Ihn und Marie; m der ge⸗ Eifer bisher ten Lembert, t er ſich auch Kriegerantlitz ſich verbreitete, wenn er auf die beiden hin— blickte, was ihm bei ihrer Pflege ſo herzlich wohl ward. Nimmer hätte er es geglaubt, daß unſer Herrgott es ſo gut mit einem alten Knaſterbart von Soldaten meinen konne! Wenige Augenblicke vor ſeinem Ende, das ſtill und faſt unmerklich erfolgte, legte François noch die Hände 209 der zwei Liebenden über ſeinem Todbette in einander; er wollte noch ſprechen, aber es ging nicht mehr, mit Mühe nur vermochte er ſein Kreuz mit dem rothen Bande an die erblaſſenden Lippen zu drücken und mit dem leiſen Kuſſe entfloh auch die Seele: der alte Sergeant war zu der großen unſterblichen Ehrenlegion hinübergetreten.— Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. rr Edictalladung (932) Anſprüche jeder Art an das Vermögen des Salomon Hammel in Oberrosbach, über welchen Concurs erkannt worden, ſind Mittwoch den 10. Auguſt, Morgens 8 Uhr, bei Vermeidung des ſtillſchweigend erfolgenden Ausſchluſſes dahier anzuzeigen und zu begründen. Friedberg den 9. Juni 1853. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Dr. Irie, Edietalla dung. 1931) Franz Georg Küſtrams Wittwe, Maria Katharina, geb. Scheer aus Friedberg, iſt am 15. Januar d. J. dahier kinderlos verſtorben und ihr in Amerika wohnender Bruder Hart⸗ mann Scheer als geſetzlicher Erbe bezeichnet worden. Da Friedrich Georg Kordes dahier den geringen Nachlaß für Auslagen und aus einem Schenkungsvertrage in Anſpruch nimmt, ſo wird der vorgenannte Hartmann Scheer resp. deſſen Kinder, oder wer ſonſt Erb⸗ und andere Anſprüche an den Nachlaß zu haben glaubt, aufgefordert, dieſe binnen drei Monaten dahier geltend zu machen, gegenfalls der Nachlaß dem Friedrich Georg Kordes überwieſen werden wird. Friedberg den 5. Juni 1853. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. DF. Ile. Oeffentliche Ladung. (986) Konrad Roth von Florſtadt, geboren am 15. Juni 1783, deſſen Aufenthaltsort un⸗ bekannt iſt, wird hiermit aufgefordert, ſich bin⸗ nen 3 Monaten von heute an bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für verſchollen erklärt und ſein Vermögen den als Erben aufgetretenen Perſonen überantwortet werden würde. Friedberg am 20. Juni 1853. Großherzogl. Landgericht Hofmann. Hofraitheverſteigerung. (1001) Donnerſtag den 7. Juli d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe auf freiwilligen Antrag des Bürgers Konrad Gail dahier deſſen in der Burg gelegene Hof- raithe Pag. 86 Nr. 1 beſtehend in halbem Wohnhaus, Stall und Gärtchen, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 29. Juni 1853. In Auftrag: Der Vorſteher des Großh. Ortsgerichts Bender. Bekanntmachung. (1005) Dienſtag den 12. Juli, Nachmittags 2 Uhr, werden in dem Amtslocale des Unter⸗ zeichneten einige Centner alte Papiere, unter der Bedingung deren Vernichtung, öffentlich verſteigert. Friedberg den 29. Juni 1853. Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Beau ß. Braunkohlen⸗Verkauf.& (987) Auf der Fürſtlichen Weckesheimer Braunkohlen⸗Grube iſt der Braunkohlen⸗Verkauf der dießfährigen Förmerei wieder eröffnet worden.— Der Preiß der Kohlenklötze, welche von den Reihen bezogen werden, iſt bis auf Weiteres 9 kr. und der Preiß der ſogenannten Holzkohlen 14 kr. für den Centner.— Bei Abnahme von mindeſtens 25 Centner und gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine wird, wie im verfloſſenen Jahr, Credit bis Ende März kommenden Jahrs unter den bekannten 3 Zahl⸗ terminen(Ende September und Dezember l. J. und März 1854) geſtattet. Weckesheimer Grube am 22. Juni 1853. Fürſtliche Bergverwaltung F. Storch. Draunkohlen Verkauf. 5c (1024) Auf der Braunkohlengrube Wilhelms hoffnung bei Dornaſſenheim werden nunmehr Braun⸗ kohlenkloͤtze von der dießjährigen Formerei abgegeben. Der Preis derſelben iſt wie ſeither per Centner 9 Kreuzer und wird gegen genügende Bürgſcheine Zahlungsfriſt bis Ende März 1854 geſtattet. Reichelsheim den 29. Juni 1853. Schmid, prov. Bergcontroleur,. Arbeits-Verſteigerung. arbeiten ſollen Mittwoch den 6. Juli l. J., (1025) Die bei dem Abbruch des Kirchendachs zu Haufen vorkommenden Zimmer, Dachdecker⸗ und Schreinerarbeiten ſollen Donnerſtag den 7. Juli I. J., Vormittags 9 Uhr, an Ort und Stelle öffentlich an die Wenigſtnehmenden ver⸗ ſteigert werden. Friedberg den 2. Juli 1853. Das Großh. Heſſ. Kreisbauamt Friedberg Stockhauſen. Arbeits⸗Verſteigerung. (10200 Der Oelfarbanſtrich der Ortstafeln mit den dazu gehörenden Pfählen, ſowie die Umänderung der Aufſchrift der Ortstafeln ſoll von ſämmtlichen zum Kreis Vilbel gehörenden Orten Freitag den 8. Juli l. J., Vormittags um 9 Ühr, auf dem Rathhaus zu Vilbel offeut⸗ lich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 2. Juli 1853. Das Großh. Heſſ. Kreisbauamt Friedberg Stockhauſen. Arbeits-Verſteigerung. (1027) Die bei der Errichtung eines Geländers an der Staatsſtraße am Burgberg dahier vor— kommenden Steinhauer⸗, Maurer- und Schloſſer⸗ Vormittags um 11 Uhr, auf dem Büreau der unterzeichneten Behörde öffentlich an die We⸗ nigſtnehmenden verſteigert werden. In dieſem Termine wird zugleich auch die Anlieferung von Mauerſteinen und Sand öffent⸗ lich an die Wenigſtnehmenden verſteigert. Friedberg den 2. Juli 1853. Das Großh. Heſſ. Kreisbauamt Friedberg Stockhauſen. Holzverſteigerung. (1028) Montag den 11. d. M., Vormittags 10 Uhr anfangend, werden im Graflich Solms⸗ 11 Oſſenheimer Wäldchen verſtei⸗ gert: 99 Stecken Eichen⸗Schälprügel, 5400 Stück Eichen⸗Schälwellen, 29 Fichten⸗Werkholzſtangen von 4 bis 14“ Durchmeſſer und 15 bis 40“ Länge, 575„ Eichen⸗Baumſtangen, 100 7 Fichten⸗ 7 Forſthaus Beinhards am 3. Juli 1853. Der Gräfl. Revierförſter Hartmann. Privat- Bekanntmachungen. Eiſenbahn⸗Frachtbriefe fuͤr den Mitteldeutſchen Eiſenbahn-Verband. (1029) Nach Ermächtigung Gr. Heſſ. Eiſenbahn-Bau-Direction der Provinz Oberheſſen iſt es mir durch Reſcript vom 17. d. M. geſtattet, die Frachtbriefe für den Mitteldeutſchen Eiſenbahn-Verband zu drucken und zu debitiren.— Ich empfehle daher ſolche ſowohl einem verehrlichen Publikum, wie auch den Herren Expedienten auf den Eiſenbahn-Stationen der Provinz Oberheſſen zu den bil— ligſten Preiſen. Friedberg im Juni 1853. E. Bindernagel. 210 e- Die Hagelſchäden-Verſicherungs⸗Geſellſchaft „ERES in Magdeburg (792) verſichert alle Ernten der Felder, der Gemüſe-, Obſt- und Weingärten gegen Schaden, der durch Hagelſchlag entſteht, nach den Beſtimmungen ihres Statuts; ſie gewährt durch das Prinzip der Gegenſeitigkeit und Oeffentlichkeit in ihrer Verwaltung nicht allein die größte Sicherheit, ſondern ſtellt auch billige Prämien. Die Einrichtungen dieſer Geſellſchaft fanden in dem letztverfloſſenen Jahre einen ſo allgemeinen Anklang, daß ſich die Mitgliederzahl, wie das verſicherte Capital gegen das Jahr 1851 um mehr als das Doppelte geſteigert hat. Die Statuten der Geſellſchaft, ſowie Auskünfte uber die Erforderniſſe zur Aufnahme und die nöthigen Formulare ſind zu haben bei Friedberg den 22. Mai 1853. H. Hahn, ö Agent der Hagelſchäden-Verſicherungs-Geſellſchaft„Ceres.“ Einladung zum Abonnement auf das dritte Quartal 1853 des Frankfurter Anzeigers. Abonnementspreis für Frankfurt 45 kr. und 15 kr. Stempel(laut Geſetz vom 3. Mai 1853) per Quartal; für auswärts bei allen Poſtämtern Deutſchlands, gemäß des Regulativs, mit unbedeutendem Poſtaufſchlag. Alle Poſtämter nehmen Beſtellungen an. (992) Der„Frankfurter Anzeiger“ bringt Erzählungen, Novellen, Gedichte, Miscellen, Schach⸗, Rechnen⸗, Räthſel⸗, ic. Aufgaben; Pariſer Modebericht mit Modebild; das Allerneueſte in Häkel., Stick⸗, Strick-, Filet⸗ und Ban d⸗ arbeiten mit Abbildungen; populär⸗wiſſenſchaftliche Abhandlungen; für Künſte und Handwerke zeitweiſe lithographirte Abbildungen der neueſten Möbelgarnituren; Polizei⸗Chronik; Feuilleton für Theater und Concert; täglich(unter der Rubrik:„Was gibt es Neues?“) eine kurze, bündige, aber vollſtändige Rundſchau auf dem Gebiete der Politik und des öffentlichen Lebens, wodurch dem Leſer das ſehr oft unerquickliche Durchſeben großer politiſcher Zeitungen erſpart wird; ein vollſtändiges Coursblatt der hieſigen Wird täglich, außer Montags, Wöchentlich 1 lithographirte Beilage. ausgegeben. Börſe, Getreide-, Oel⸗ und Branntwein⸗Berichte; das Frankfurter Amtsblatt im Auszug. Juſeraten kann bei der großen Verbreitung des„Frankfurter Anzeigers der beſte Erfolg garantirt werden. Die hierorts vorkommenden amtlichen Verſteigerungen müſſen laut ſtadtgerichtlichem Decret in dieſem Blatte bekannt gemacht werden. Probeblätter ſtehen auf Verlangen gratis zu Dienſten. Zu Beſtellungen empfiehlt ſich E. Bindernagel in Friedberg. Wein ⸗Eſſig (1008) rein und abgelagert bei H. M. Hirschsprung. 2500 Gulden (10160) Vormundſchaftsgelder liegen gegen liegende Güter bis den 1. Oktober zum Aus- leihen bereit. Bauernheim den 27. Juni 1853. Der Vormund: Johannes Treut. Aufforderung. (990) Schon vor ſehr geraumer Zeit ſind 2 Hüte Melis⸗Zucker und ein neues Oefchen in meinem Hauſe abgeſtellt worden, ohne daß mir bis jetzt die Eigenthümer dieſer Gegenſtände bekannt geworden ſind oder auch nur die ge— ringſte Nachfrage darnach geſchehen wäre. Ich fordere daher die Eigenthümer der fraglichen Waaren⸗Gegenſtände auf, ſolche längſtens inner⸗ halb 14 Tagen, gegen Erſatz der Koſten, bei mir abzuholen. Ilbenſtadt den 22. Juni 1853. Gottfried Haas. Feinſter Muscat⸗Lunel (1015) bei H. M. Hirschsprung. Ein Regenſchi rm (3030) iſt vorige Woche in meinem Laden ſtehen geblieben. Der Eigenthümer kann den⸗ ſelben gegen Erſtattung der Inſeratgebühren bei mir in Empfang nehmen. Friedberg. J. Hofmann, Poſamentier. Unterzeichneten anzuzeigen. He u, (1031) von guter Qualität, wird in Parthieen angekauft von Gebrüder Grödel. Eine Schenka mme 4032 ſucht einen Dienſt. Wo? ſagt die Expedition dieſes Blattes. Starke Fichten-Bauſtaͤmme (10380 bei 125 M. Spielmann in Windecken. Verloren. (103) Ein weiß leinen Batiſt⸗Taſchen⸗ tuch iſt vergangenen Samſtag auf dem Wege von den drei Schwertern in den Burgwall ver⸗ loren worden. Der Finder wird gebeten, das⸗ ſelbe gegen Belohnung an Eduard Hirſch ab⸗ zugeben. Oberheſſiſche Geſellſchaft für Natur⸗ und Heilkunde. (1035) Samſtag den 16. Juli d. J. wird die Geſellſchaft ihre General⸗-Verſammlung zu Fried⸗ berg, im Hôtel Trapp, halten. Mitgliedern der Geſellſchaft ſind auch alle an⸗ deren Freunde der Naturwiſſenſchaften willkom⸗ men. Wer Vorträge zu halten beabſichtigt, wird gebeten, Gegenſtand und ungefähre Dauer derſelben, wo moglich vor der Verſammlung, dem Hrn. Prof. Dr. Vogel dahier oder dem Die Verſammlung Außer den beginnt Vormittags 11 Uhr und endet mit einem gemeinſchaftlichen Mittagsmahle, zu welchem von den Theilnehmern der Verſammlung auch Damen eingeführt werden können.. Gießen im Juni 1853. Im Auftrage: Dr. Phoebus. Das große Preiskegelſchieben (1036 wird nunmehr, da es durch ungünſtige Witterung unterbrochen wurde, Sountag den 10. Juli beendigt, ſo daß bis den Samſtag alle Nummern geworfen ſein müſſen und den Sonn⸗ tag geſtochen wird. G. Philippi. Kirſchenfeſt zu Holzhauſen. (1037) Sonntag den 10. Juli wird in Holz⸗ hauſen das Kirſchenfeſt gefeiert und wird bei dieſer Gelegenheit Harmonie- und Tanzmuſik bei mir anzutreffen ſein; für gute Speiſen und Getränke iſt beſtens geſorgt und lade hierzu höflichſt ein. Michael Schmidt. Todesanzeige. (1038) Am 30. v. M. ſtarb meine liebe Frau Amalie, geborne Dechert, nach langem anhalten⸗ dem Leiden und nach zurückgelegtem 34. Lebens⸗ jahre. Indem wir allen Freunden für die Tyeil⸗ nahme bei der Beerdigung verbindlichſt danken, erſuchen wir das Andenken an die früh Verbli⸗ chene durch ſtille Theilnahme an unſerem ſchmerz⸗ lichen Berluſte zu würdigen. Friedberg den 3. Juli 1853. Franz Reitz, Bäckermeiſter. Katharine Dechert, Schweſter. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. 1 — 5 Kr 1 Betteffen Da d. J. vol Weiſe no Ihnen in vom 30. im Abdr. wit, die Regler und Al