che Intelligenz-Blat fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M35. Mittwoch den A. Mai Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Da die Statuten des Vereins zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den Strafanſtalten Entlaſſenen im Großherzogthum Heſſen bisher noch nicht allgemein bekannt waren, ſo ſehen wir uns veranlaßt, dieſelben nachſtehend zu veröffentlichen und hoffen dadurch vielen Bewohnern des Kreiſes mit Rückſicht auf den menſchenfreundlichen Zweck des Vereins, Veranlaſſung zum Beitritt zu demſelben zu geben, welcher bei den Gr. Bürgermeiſtern angezeigt wer— den kann. Friedberg den 10. April 1853. Die Bezirks⸗Vereins-Commiſſion des Kreiſes Friedberg de Beauclair, Kreisaſſeſſor. Statuten des Vereins zur Unterſtützung und Beaufſichtigung det aus den Großherzoglich Heſſiſchen Landes- und Provinzial— Strafanſtalten Entlaſſenen. I. Von dem Zwecke des Vereins. §. 1. Der Zweck dieſes unter der oberſten Aufſicht des Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz ſtehenden Vereins iſt, die moraliſche Beſſerung von aus Landes⸗ und Provinzial⸗Strafanſtalten des Großherzogthums entlaſſenen Inländern zu bewirken und den— ſelben die Möglichkeit eines rechtlichen Erwerbs zu vermitteln. §. 2. Die Vorſorge und Unterſtützung des Vereins wird den aus gedachten Strafanſtalten entlaſſenen Inländern, welche ſich nach ihrer Entlaſſung in dem Großherzogthume aufhalten wollen, zu Theil, vorzugsweiſe denen, die darum nachſuchen. Diejenigen, die darum nachſuchen, unterwerfen ſich damit der über ſie von dem Verein nöthig erachteten Beauffichtigung und Vorſorge und es wird ihnen die materielle Unterſtützung des Vereins ſogleich entzogen, wenn ſie ſich derſelben unwürdig zeigen.. i 10 §. 3. Der Fond des Vereins wird gebildet: 2) durch fähr⸗ liche Beiträge der Vereinsmitglieder, b) durch etwaige ſonſtige Gaben und Geſchenke und o) durch den von der Staatsregierung zugeſagten jährlichen Zuſchuß aus der Kaſſe, welche aus der zu milden Zwecken beſtimmten Hälfte der jährlichen Dividende der Achener und Münchener Feuer⸗Verſicherungs⸗Geſellſchaft gebildet worden iſt. §. 4. Der Verein wird 1) geeignete Correspondenz pflegen mit den Directionen der Strafanſtalten über die Zeit der Entlaſſung der Sträflinge, deren Aufführung und etwaige Erſparniſſe während ihrer Strafzeit, deren Anlagen, Fähigkeiten und Neigungen, welche während der Strafverbüßung wahrgenommen worden ſind; 2) zweck⸗ dienliche Nachrichten von den Gemeinde-Vorſtänden der Heimathsorte der Sträflinge einziehen, über deren Vermögens- und ſonſtige auf das Fortkommen in der wiedererlangten Freiheit einwirkende Ver⸗ hältniſſe ꝛc., danach 3) mit den betreffenden geiſtlichen und weltlichen Localbehörden in das geeignete Benehmen treten, 4) die angemeſſene Unterſtützung und Beaufſichtigung veranſtalten und 5) über ſeine Leiſtungen und Wirkſamkeit alljährlich eine ausführliche Darſtellung vorlegen und der Oeffentlichkeit überliefern. II. Von den Mitgliedern des Vereins. §. 5. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf ſchriftliche an die Centralbehörde gerichtete Anmeldung, welche übrigens nicht un⸗ mittelbar bei der Centralbehörde übergeben oder an dieſelbe geſandt zu werden braucht, ſondern auch bei dem betreffenden Ortsvorſtande übergeben werden kann. Es wird damit die Verbindlichkeit über⸗ nommen a) den Zweck des Vereins nach Kräften befördern zu helfen, p) einen jährlichen, im Monat Januar zu leiſtenden, beliebigen Bei⸗ trag von 30 kr. bis zu 2 fl. zur Vereinskaſſe zu entrichten. §. 6. Der Austritt eines Mitglieds aus dem Verein wird durch deſſen Ableben oder durch eine deßfallſige ſchriftliche Erklärung von demſelben, wenigſtens vier Wochen vor dem Schluſſe des Jahrs, bei der Centralbehörde herbeigeführt. Unterlaſſung dieſer Erklärung in der feſtgeſetzten Zeit verbindet zu einem weiteren Jahres-Beitrag. III. Von der organiſchen Einrichtung des Vereins. §. 7. Die Geſchäfte des Vereins werden beſorgt: 4A. durch eine Central-Behörde, welcher ein Rechner beigegeben wird; B. durch einen Vereinsausſchuß; C. durch Bezirks-Vereins-Commiſſionenz D. durch General-Verſammlungen der Mitglieder des Vereins. §. 8. Mit den Vereinsämtern ſind keine Gehalte verbunden. Der Verwaltungsaufwand, einſchließlich der dem Rechner etwa zu bewilligenden Remuneration, wird aus der Vereinskaſſe beſtritten. §. 9. Centralbehörde. Die Centralbehörde wird aus einem Präſidenten, für den Fall deſſen Verhinderung, einem Vicepräſtdenten und einem Seecretär gebildet. Dieſelben werden von Seiner König— lichen Hoheit dem Großherzog ernannt. 10. Der Centralbehörde liegt die obere Leitung der Ver⸗ einsgeſchäfte, die Ausführung der Beſchlüſſe des Ausſchuſſes und der Generalverſammlungen, die Bewilligung und Anweiſung der Unter— ſtützungen ſowie der Abſchluß der Jahresrechnung ob. Sie erſtattet darüber alljährlich dem Großherzogl. Miniſterium des Innern und der Juſtiz einen Haupt-Rechenſchaftsbericht ab, legt damit zugleich die abgeſchloſſene Vereins-Kaſſerechnung aus dem vorherigen, vollſtändig abgelaufenen und das Vereinsbudget für das nächſtfolgende Jahr zur Einſicht und Genehmigung vor und macht die der höchſten Verfügung bedürfenden Anträge und Bemerkungen. §. 11. Der Präſident führt den Vorſitz in den Ausſchuß⸗ und Generalverſammlungen. Alle Berichte und Erlaſſe des Vereins wer⸗ den von dem Präſidenten unterzeichnet. Alle Erlaſſe und Eingaben an den Verein werden von ihm eröffnet und dem Ausſchuſſe nach Befund zur Kenntnißnahme, Berathung und Bearbeitung mitgetheilt. §. 12. Dem Secretär liegt ob, die Ausfertigung der Berichte und Erlaſſe des Vereins zu beſorgen, die Protokolle über die Ver— einsverhandlungen zu führen und die Vereinspapiere nach einem ge gebenen Regiſtraturplan aufzubewahren. N §. 13. Vereinsausſchuß. Der Ausſchuß des Vereins be ſteht aus dem Präſidenten, dem Vicepräſidenten und ſieben gewählten Mitgliedern, welche letztere in den Generalverſammlungen von den Vereinsmitgliedern durch ſchriftliche Abſtimmung nach relativer Stum. menmehrheit auf drei Jahre gewählt werden und nach deren Ablauf wieder wählbar find. Der Vereinsausſchuß hat ſich auf die jedes⸗ malige Aufforderung des Präſidenten zu verſammeln. In jedem Jahr ſoll wenigſtens eine Verſammlung ſtattfinden. §. 14. Die dem Beſchluſſe der Generalverſammlung unter- liegenden Gegenſtände ſind vorerſt durch den Ausſchuß zu begutachten. Dem Wirkungskreiſe des Ausſchuſſes iſt ferner überwieſen: a) die Berathung des Budgets, b) die Prüfung der Vereinskaſſerechnung, e) die Feſtſetzung der Grundſätze über die zu bewilligenden Unter⸗ ſtützungen und die im ſonſtigen Intereſſe der Entlaſſenen zu ergrei⸗ fenden Maßregeln. §. 15. Beſchlüſſe des Ausſchuſſes erfordern zu ihrer Gültig⸗ keit die Abſtimmung von wenigſtens fünf Mitgliedern; ſie bilden ſich durch Stimmenmehrheit, jedoch ſteht es den Votanten frei, ihre ab⸗ weichende Anſichten beizufügen. Die ſolcher Weiſe erfolgten Beſchlüſſe werden zur geeigneten weiteren Behandlung der Centralbehörde vor⸗ gelegt. §. 16. Bezirks-Vereins⸗-Commiſſionen. Es ſoll da⸗ rauf hingewirkt werden, daß in jedem Kreiſe- und Landrathsbezirke eine Bezirks⸗Commiſſion gebildet werde. Die Mitglieder der Bezirks⸗ Commiſſionen ſowie deren Vorſtände werden von dem Ausſchuſſe des Vereins und zwar auf drei Jahre ernannt. §. 17. Die Thätigkeit der Bezirks-Vereins⸗Commiſſionen iſt auf die aus den bezeichneten Strafanſtalten Entlaſſenen in Bezug auf die Verabreichung der Vereinsunterſtützungen an dieſelben und auf deren Beobachtung, Beaufſichtigung und Beſchäftigung gerichtet. §. 18. Die Bezirks⸗Commiſſionen werden durch die Central- behörde veranlaßt, ſich gutächtlich zu äußern, wie die aus den Straf⸗ anſtalten zu entlaſſenden Sträflinge, denen der Verein ſeine Hülfe an⸗ gedeihen läßt und welche fich in ihren Bezirken aufhalten wollen, zu unterſtützen und welche Mittel zu ihrer ſittlichen Beſſerung zu er⸗ greifen ſeien, ob und wie ihnen nach ihren Verhältniſſen, neben der Unterbringung in angemeſſene Dienſte, oder neben der Verſchaffung von Verdienſt auch noch mit andern Mitteln, z. B. Kleidungsſtücken, Handwerksgeſchirr, Werkzeug, Geräthſchaften oder Geldgabe Beiſtand zu leiſten, deßgleichen ob und in welcher Weiſe etwa für ihre Be— lehrung und moraliſche Erhebung beſondere Vorſorge zu treffen wäre. Sie werden ſodann, in Folge weiterer Aufforderung der Central⸗ behörde, vor allem für die Unterbringung der Entlaſſenen Sorge tragen und dabei insbeſondere nicht allein deren Lebensunterhalt, ſondern auch deren Beſſerung ins Auge faſſen, auch ihnen nach Be— dürfniß die überwieſenen Unterſtützungs-Mittel verabreichen. Ferner haben ſie auch Mitglieder aus ihrer Mitte oder, inſofern dies nicht thunlich, ſonſtige mit dem Berufe, den Verhältniſſen und Bedürfniſſen der Entlaſſenen bekannte, in der Nähe befindliche und bewährte Männer denſelben als Aufſeher und Rathgeber zu beſtellen und, wie vieſes alles geſchehen, baldigſt der Centralbehörde anzuzeigen. Endlich werden ſich die Bezirks-Commiſſionen angelegen ſein laſſen, ſämmt⸗ liche an den Wohnorten der Entlaſſenen fich befindende Mitglieder des Vereins, oder doch wenigſtens die Jenen im geſelligen und bür⸗ gerlichen Leben näher ſtehenden, für ihr Fortkommen und ihre ſittliche Beſſerung in geeigneter Weiſe zu intereſſiren, namentlich zu bewirken zu ſuchen, daß den Entlaſſenen bei vorkommenden Gelegenheiten mit Wohlwollen begegnet wird, und daß ſie im bürgerlichen Leben nicht mit Abſcheu und Mißtrauen zurückgeſtoßen und gemieden werden. §. 19. Die nach F. 18 beſtellten Aufſeher haben eine genaue Aufſicht über die ihrer Vorſorge Empfohlenen zu führen, ihnen nach beſtem Wiſſen mit Rath, ſowie mit Verwendung beizuſtehen, wegen etwa weiter nöthiger Vereinsunterſtützung derſelben bei den Bezirks⸗ Vereins⸗Commiſſionen Vorſchläge zu machen, ſie bei allenfalls tadel⸗ hafter Aufführung zu ermahnen und zu warnen und, falls dieſes fruchtlos bleiben, oder falls ſie verſterben oder von ihrem Aufent⸗ haltsorte verſchwinden ſollten, davon den Commiſſionen Anzeige zu machen, ſowie ſolchen wenigſtens alljährlich, im Anfange Oktober, das Ergebniß der Aufſicht und Wahrnehmungen mitzutheilen. §. 20. Ueber die Mittheilungen der Aufſeher haben die Be⸗ zirks⸗Vereins⸗Commiſſſonen alsbald zu berathen und ſolche dann unter Anführung ihrer Anſichten der Centralbehörde vorzulegen. Auch wer⸗ den dieſelben ſpäteſtens im Anfange November der Centralbehörde den Bedarf zu der Vereinsunterſtüßung für das nächſtfolgende Jahr begutachten, nicht weniger ſich darüber äußern, wie lange die Auf⸗ ſicht über die unter ihrer nächſten Obſorge Stehenden fortzuſetzen ſei, dabei erwägend, daß ſobald der ihrer Obſorge Empfohlene ſichere Beweiſe ſeiner Beſſerung und guten Aufführung längere Zeit hindurch ununterbrochen gegeben hat, die über ihn angeordnete Aufſicht auf⸗ hören könne. §. 21. Vereinsrechner. Zur Beſorgung der Einnahme und Ausgabe wird ein Vereinsrechner von dem Ausſchuß des Ver⸗ eins auf Widerruf ernannt. Der Ausſchuß beſtimmt zugleich die von dem Rechner zu leiſtende Caution. Die demſelben zu bewilligende und von dem Ausſchuß beantragte Remuneration wird in der General- verſammlung feſtgeſetzt. Derſelbe vereinnahmt nur auf Einnahme⸗ 138 E- und verausgabt nur auf Ausgabe ⸗Decretur der Centralbehörde und legt derſelben darüber, drei Monate nach dem Schluß des Rechnungs⸗ (Kalender-) Jahres, gehörig geſtellte und belegte Rechnung zur Prü⸗ fung und zum Abſchluſſe vor. „ S. 22. Generalverſammlungen. Es ſoll wenigſtens all⸗ jährlich eine Generalverſammlung und zwar abwechſelnd in den drei Provinzen ſtattfinden. Sämmtliche Vereinsmitglieder werden hierzu von der Centralbehörde durch die Großherzogl. Zeitung eingeladen. H. 23. Die Generalverſammlungen beſchäftigen ſich mit fol⸗ genden Gegenſtänden: 1) Anhörung des Rechenſchaftsberichts der Centralbehörde über die Wirkſamkeit des Vereins in dem abgewichenen Jahr; 2) Einſichtsnahme der abgeſchloſſenen Vereinskaſſerechnung von dem verfloſſenen Jahr; 3) Begutachtung des vom Ausſchuß berathenen Budgets für das nächſtfolgende Jahr; 4) Beſtimmung der Remune⸗ ration des Vereinsrechners; 5) Vorträge einzelner Mitglieder über den Verein berührende Gegenſtände; 6) von dem Ausſchuß begut⸗ achteten, im Intereſſe des Vereins geſtellten Anträge; 7) Benachrich⸗ tigung von den neu aufgenommenen Vereinsmitgliedern; 8) Vor⸗ nahme der Wahl der erledigten Stellen in dem Vereinsausſchuſſe oder zu deſſen periodiſcher Erneuerung; 9) Begutachtung allenfall⸗ ſiger Abänderung der Statuten und Zuſätze zu denſelben. H. 24. Der Präſident eröffnet, leitet und ſchließt die General⸗ Verſammlung. §. 25. Die Beſchlüſſe der Generalverſammlung werden durch relative Stimmenmehrheit gefaßt. §., 26. Eine Abänderung der Statuten bedarf der Genehmi⸗ gung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. 5 Vorſtehenden Statuten wird hiermit die landesherrliche Ge⸗ nehmigung und Beſtätigung ertheilt. Darmſtadt den 22. Oktober 1841. Aus Allerhöchſtem beſonderen Auftrag. Großherzoglich Heſſiſches Miniſterium des Innern und der Juſtiz (L. S.) du Thi!. v. Stein. Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Baumpflanzungen an den Straßen. Das nachfolgende Ausſchreiben Gr. Heſſ. Miniſteriums des Innern vom 14. d. J. theile ich Ihnen zur genauen Beobachtung mit. Friedberg den 26. April 1853. de Beauclair, Kreisaſſeſſor. Das Gr. Miniſterium des Innern an ſämmtliche Gr. ö Kreisämter. Aus Veranlaſſung der während der letzten Jahre vor— gekommenen vielen Beſchädigungen der Alleen an den Stra— ßen fordern wir Sie auf, den Localpolizeibehörden und Feldſchützen die geſchärfteſte Aufmerkſamkeit, um die Urheber ſolcher Beſchädigungen zu ermitteln, zur Pflicht zu machen und den Requiſitionen der Gr. Kreisbaumeiſter wegen der nöthigen Nachforſchungen ſobald als möglich zu entſprechen., Inſoweit die Urheber boshafter Banmbeſchädigungen nicht ausgemittelt werden können, iſt nach der Verordnung vom 3. Februar 1797 zu verfahren. v. Dal wigk. Reuling. Der evangeliſche Kirchenvorſtand zu Friedberg an die Mitglieder der evang. Gemeinde dahier. Die Baufälligkeit der dem Einſturz drohenden Kirche zu Ulrichſtein hat den Abbruch derſelben nöthig gemacht; nunmehr ſoll dieſelbe wieder neu aufgebaut werden. Um bringen, Gemeinde n in den Beſſ — Bekanlll f Oeffentlt 7 5 Oer 0 0 ahhh 4 ber Provinz— erklärt worden fentlichen Ken die Ortsbürger nes Morkel zu egeben worde die Conrad und 9— ültig find. 0 Fubboc 90 im Moxſtal (69) Dor mittags 89 Markwald, Holzſortimen bekannt gem lich verſteige 178½ Ste 30% 1993 Le 575 Stück 9 2000 12 Stämm holz, und 1 fuß en 1000 Stück Die Zuſar im Diftrikt chen, nahe be Obermox 1 1 Be! (657) We Oichen falkf Rüchnete Ex in In. und nach Gießen ö Abfahrt don „ N U 1 150 Ankunft il Friedberg Mai (660) Oʃ tags 10 15 Friedberg dabier unden Kirche gmacht; rden Um 139 nun der bedrängten Gemeinde, welcher die Mittel zum Wiederaufbau, in Ermangelung allen Kirchenvermoͤgens, ſehlen, einen Beitrag zu den ſehr bedeutenden Baukoſten zuzuwenden, hat ſich die höchſte Staatsbehoͤrde bewogen ge— funden, der Gemeinde Ulrichſtein eine Hauscollekte im ganzen Großherzogthume zu bewilligen. Dieſe Collekte ſoll in Folge hoher Verfugung Großh. Oberconſiſtoriums vom 15. Oktober v. J. nunmehr auch hier, und zwar in dieſer Woche, durch den Schuldiener Herold erhoben werden. Indem wir dieſes zur Anzeige bringen, bitten wir zugleich, um des Nothſtandes der armen Gemeinde willen, welche nur durch brüderliche Hülfe wieder in den Beſitz eines Gotteshauſes gelangen kann, um willige Betheiligung an dieſem Liebeswerke, wie ſie einem Jegli ſeine Kräfte erlauben. 5 ſie einem Jeglichen Friedberg den 1. Mai 1853. Der Kirchenvorſtand. Für die Abgebrannten in Gambach ſind ferner eingegangen: Durch Hrn. Bürgermeiſter Blecher zu Oberrosbach in eine ſellſchaft geſammelt 2 fl. 23 kr.; von Eph. Bing 1 1156 901 0 15 A 35 kr.; Bezirksbote Rudolph 12 kr.; Dr. Wenk r Gleichzeitig zeigen wir an, daß wir am 14. April. Comité zu Gambach abgeſandt haben. Fe das Die Expedition des Intelligenzblattes. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. NN NN NN N Oeffentliche Bekanntmachung. (645) Der Ortsbürger Conrad Schepp J. zu Pohlgöns iſt von Großherzogl. Hofgerichte der Provinz Oberheſſen für einen Verſchwender erklärt worden, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß ihm die Ortsbürger Conrad Schepp V. und Johan- nes Morkel zu Pohlgöns als Vormünder bei⸗ gegeben worden und Rechtsgeſchäfte jeder Art, die Conrad Schepp 1. ohne deren Zuziehung und Zuſtimmung abſchließen ſollte, rechtlich un⸗ gültig find. Butzbach den 18. April 1853. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ebel. Harbordt. Holzverſteigerung im Moxſtädter Markwalde, Oberförſterei Düdelsheim. (649) Donnerſtag den 12. Mai d. J., Vor⸗ mittags 8½ Uhr, ſollen in dem Monxſtädter Markwald, Diſtrikt Rappellochſchlag, nachfolgende Holzſortimente unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffent— lich verſteigert werden: 178½ Stecken Buchen⸗Scheitholz ir Qualität, 30½ 1 17 1 2 1 197 1„ Prügelholz, 124½„„ Stockholz, 575 Stück Buchen⸗Wellen, 2000„„ Stamm- Wellen, 12 Stämme Buchen⸗Bau⸗, Werk. und Nutz⸗ holz, von 18 bis 23 Zoll Durchmeſſer und 15 bis 35 Fuß Länge, 725 Cubik⸗ fuß enthaltend, 1000 Stück Buchen⸗Bohnenſtangen. Die Zuſammenkunft iſt um genannte Stunde im Diſtrikt Rappellochſchlag beim Ulrichswäld⸗ chen, nahe bei Niedermoxſtadt. Obermoxſtadt am 18. April 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Mickel. Bekanntmachung. (657) Wegen des, am 4. Mai d. J. in Gießen ſtattfindenden Marktes wird der nachbe⸗ zeichnete Extrazug mit Perſonenbeförderung in III. und IV. Wagenklaſſe von Friedberg nach Gießen ſtattfinden. Abfahrt von Friedberg 6 Uhr 30 Min. Morgens a„ Nauheim 6 40„* 5„ Butzbach 7— 7 *„ Langgöns 7„ 20„ 1 Ankunft in Gießen 7„ 40„* Friedberg den 25. April 1853. Der Gr. Bahnhofs⸗Inſpector Hochgeſand. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (660) Dienſtag den 4. Mai d. J. Vormit⸗ tags 10 Uhr ſoll auf dem Büreau des Unter⸗ zeichneten die Lieferung von 818,7 Cubikfuß eichene Schwellen verſchiedener Länge, veran⸗ ſchlagt zu 382 fl. O04 kr., unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen, öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg am 27. April 1853. Der Gr. Bahn⸗Ingenieur Hochgeſand. Edictalla dung. (676) Die dem Herrn Grafen Ferdinand Maximilian zu Aſenburg und Büdingen zu Wächtersbach in der Gemarkung Bruchenbrücken zuſtehenden Gefälle, als: a) eine Grundrente im geſetzlichen Geldan⸗ ſchlage von 140 fl. 33½ kr., und b) eine weitere durch Allodification von Erb⸗ lehn entſtandene, im geſetzlichen Geldan⸗ ſchlage von 416 fl. 14 kr., ſollen nach den deßfalls beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen abgelöſt werden. Es werden deßhalb alle bei dieſen Ablöſungen bekannten und unbekannten Betheiligten hier⸗ durch aufgeſordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche binnen 2 Monaten bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden, gegenfalls die Auszahlung der Ablöſungskapitalien an den genannten Herrn Berechtigten geſtattet werden wird. Friedberg den 29. April 1853. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Edietalla dung. (677) Nachdem ſich durch die Aufftellung des Inventars über das Vermögen des wegen Verſchwendung unter Curatel geſtellten Friedrich Roth, Oxtsbürgers zu Gronau, eine Ueber- ſchuldung herausgeſtellt hat und die für ſolchen be⸗ ſtellten Curatoren eine Zuſammenberufung deſſen Gläubiger beantragt haben, ſo werden ſolche hierdurch auf i den 20. k. M., Vormittags von 9— 11 Uhr, 8 mit welcher Stunde contumaeirt wird, in das Lokal des unterzeichneten Gerichts vorgeladen In dieſem Termine haben ſie ihre Forderungen glaubhaft anzumelden und ſich über die Wahl eines Curators zu vereinbaren, auch ſoll gleichzeitig zur Abwendung des förmlichen Concurs⸗Ver⸗ fahrens eine gütliche Uebereinkunft unter ihnen verſucht werden. N Die im vorgedachten Termine nicht erſchei⸗ nenden unbekannten Gläubiger werden von die⸗ ſem Verfahren ausgeſchloſſen, die bekannten, im Termine nicht anweſenden chirographariſcher Gläubiger aber gleich der Minderzahl der vor⸗ getretenen als dem Beſchluſſe der Mehrheit der erſchienenen Gläubiger beitretend erachtet werden. Bergen den 20, April 1853. Kurfürſtliches Juſtiz⸗Amt Hile. vdt. Molter. Bekanntmachung. (678) Die am 19. und 20. d. M. in dem Beienheimer Gemeindewald abgehaltenen Holz⸗ verſteigerungen ſind genehmigt, welches den Steigerern hierdurch bekannt gemacht wird. Beienheim am 22. April 1853. Der Großherzogl. Bürgermeifſer Muth. Bekanntmachung, betr. Brenn⸗ und Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz⸗ verſteigerung im Großh. Domanialwald Keller⸗ berg, der Oberförſterei Oberrosbach. (679) Donnerſtag den 12. d. M. wird in dem oben genannten Diſtrikte das nachver⸗ zeichnete Holz an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert: 17 Stecken Buchen ⸗Seitholz, 45²⁴ Eichen⸗Scheitholz, 4⁵⁵„Buchen⸗Prügelholz, 327„ Eichen- u. Birken⸗Prügelholz, 2.„ Nadel- Prügelbolz, 1„Buchen⸗Stockholz, 90„Eichen- u. Nadel⸗Stockholz, 2593 Wellen Buchen⸗Reisholz, 3211„ Eichen- u. Birken⸗Reisholz, 709„ Nadel⸗Reisholz, 9% Wagen Schlagabraumholz, 87 Eichen⸗Stammabſchnitte von bis 21½“ Durchmeſſer und 41“ Länge, 4 Buchen- und Birken⸗Werkholzſtämme, 1 Eichen⸗Werkholzſtange, 1 Buchen⸗„ 15 Nadelholz⸗Baumſtangen, 150 Nadelholz⸗Nutzgerten und 10 Gebund Buchen-Erbſenreiſig. Es wird präcis 8 Uhr mit dem Bau,, Werk. und Nutholz der Anfang gemacht und nach Verſteigerung deſſelben das Brennholz aus geboten. Oberrosbach den 2. Mai 1853. Der Großh. Oberförſter der Oberförſterei Oberrosbach Bingmann. Fruchtverſteigerung. (680) Donnerſtag den 12. Mai l. J., von Morgens 10 Uhr an, ſollen von dem Gräflich Solms-Rödelheim'ſchen Speicher zu Münzen⸗ berg, in der Behauſung des Gräflichen Ver⸗ walters Wagner daſelbſt, etwa 0 r n 18521 Ernte, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verſteigert werden. Aſſenheim den 28. April 1853. Gräfl. Solms⸗Rödelheim'ſche Fruchtverwaltung. Gefunden. (6810) Auf dem Wege von Beienheim nach Gettenau iſt ein neues Heuſeil, 5½% Pfund ſchwer, gefunden worden. Der rechtmäßige Eigenthümer kann daſſelbe gegen Erſtattung der Inſeratgebühren bei Unterzeichnetem abholen. Beienheim den 26. April 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Muth. Nee U 7 ill —.— 2 2 8 1 —— — ů— ä———.———— 2 .— 140„ Privat⸗ Bekanntmachungen. Für Auswanderer. (823) Für die Expeditionen vom 1. und 15. eines jeden Monats übernehme ich Aus wanderer frei ab jeder Eiſenbahn⸗ ſtation oder auch ab Bremen, je nachdem dies gewünſcht wird, zu den billigſten Ueberfahrtspreiſen nach allen Häfen Nordamerikas. J. G. Appel in Gießen, conceſſionirter Hauptagent. Hochfreiherrlich v. Rau'ſches Anlehen. d. d. 1. Oktober 1843, durch das Handlungshaus Simon Lindheimer zu Friedberg negociirt. (847) In Auftrag und in Folge Inhalts der Partial⸗Obligationen vorſtehenden Anlehens, kündige ich hiermit das Reſt⸗Capital von fl. 38850 rückzahlbar auf den 1. Oktober d. J., wovon die resp. Beſitzer mit dem Anfügen in Kennt⸗ niß ſetze, daß die Beträge gegen Rücklieferung der Obligationen und nicht fälli⸗ gen Zins⸗Coupons am Verfalltage nach Eingang bei mir in Empfang genommen werden können und hört von da ab deren Verzinſung auf. Frankfurt a. M. den 1. April 1853. J. Lindheimer, Gallusſtraße. Des Koͤnigl. Preuß. Kreisphyſikus 5 Dr. Koch's K RAUTER-BONBO NS. Preis einer großen Schachtel: 36 kr., einer kleinen 18 kr. (682) Dieſe aus den vorzüglichſt geeigneten Kräuter und Pflanzen⸗Säften mit einem Theile des reinſten Zuckerkryſtalls zur Conſiſtenz gebrachten Kräuter⸗Bonbons können als ein probates Hausmittel gegen trockenen Reizhuſten und Verſchleimung, Beklemmungen, Heiſerkeit, Grippe und andere katarrhaliſche Uebel gewiſſenhaft empfohlen werden. Sie werden in allen dieſen Fällen lindernd, reizſtillend und beſonders wohlthuend auf die gereizte Luftröhre und ihre Veräftelungen einwirken, den Auswurf ſehr erleichtern, und durch ihre mildnährenden und ſtärkenden Beſtandtheile die afficirten Schleimhäute in den Bronchien wieder kräftigen. n Dr. Koch's Kräuter⸗Vonbons, von denen in Friedberg nur 8 e bei Herrn P. F. Schmittner öfter friſche Zuſendungen eintreffen, find in längliche Schachteln gepackt, deren weiße mit brauner Schrift ge⸗ druckten Etiquetts das nebenſtehede Siegel führen, worauf man gefälligſt achten wolle, um leicht mögliche Verwechſelungen mit ähnlich benannten Er⸗ zeugniſſen zu vermeiden. Zu vermiethen. (666) Der zweite Stock meines Hauſes iſt zu vermiethen und kann ſogleich bezogen werden. Emmerich Müller. Anzeige. (655) Einem geehrten Publikum bringe ich hierdurch zur Anzeige, daß ich mich dahier als praktiſcher Arzt, Wundarzt nnd Geburtshelfer H. Stumpf. niedergelaſſen und meine Wohnung bei Herrn . Wahl(2 Treppen hoch) genommen 6 0 00 Gulden Abe. 8 5 755 5 5(686) im Einzelnen, wie im Ganzen, am Friedberg am 24. April 1858. 4 liebſten im Landgerichtsbezirk Friedberg oder Dr. Hermann Trapp. Vilbel, hat zum Ausleihen in Auftrag Lehrlingsgeſuch. Friedberg. Jacob Finkernagel. (65A) Ein braver junger Menſch kann ſo⸗ 8 00 Gulden gleich in die Lehre kreten bet(68˙7) habe ich zum Ausleihen, in kleinen 9 der un Aich. 6, Beträgen, in Commiſſion. Eine junge Ziege, (68) friſchmelkend, verkauft M. Jung. Kleeſaamen! (685) von 18521 Ernte, ſelbſt gezogen, à Pfund 14 kr., hat zu verkaufen Oſſenheim den 28. April 1853. 0 Wölfersheim. Jo ſeph Hecht. a Eine Badewanne, g Ruſſenſteine (683) aus einem Marmorſtein gehauen, iſt 8 27470 8 billig zu verkaufen. Näheres bei der Expedition](688) ſind ſtets vorräthig bei dieſes Blattes. Friedberg. Chriſtian Ulrich. Georginen⸗Knollen, (689) mit Angabe der Farben, billig bei M. Jung. Gies f u ch. (690) Ein Burſche, welcher Gärtnerei ver- ſteht und zu ſonſtigen landwirthſchaftlichen Ar⸗ beiten willig iſt, auch gute Zeugniſſe befitzt, wird in Dienſt geſucht. Näheres bei Herrn Gemeinde ⸗Einnehmer Arnold in Nlederwöllſtadt. Gartenwirthſchaft. (691) Nächſtkommenden Donnerſtag den 5. Mai, als am Himmelfahrtsfeſte, wird bei gün⸗ ſtiger Witterung meine Gartenwirthſchaft er⸗ öffnet. Bemerkt wird noch, daß an dieſem Tage Harmoniemuſik ſtattfindet, und ladet hier⸗ zu höflichſt ein Wilhelm Schmidt. Eiſenbahnfrachtbriefe (692) ſind ſtets vorräthig bei Friedberg. C. Bindernagel. Erfindung von 1852 mit Patent der franzöſiſchen Regierung. Unvergängliche Schildpall⸗Federn für alle Hände nach Belieben brauchbar. Preis 1 fl. 12 kr. das Hundert. (693) Bei allen Fortſchritten der Induſtrie hatte man es noch nicht dahin gebracht, eine tadelloſe Feder anzufertigen. Die Löſung dieſer ſchwierigen Aufgabe iſt dem Hauſe Lo uh in Paris gelungen. Das Verſpritzen der Tinte und das Zerreißen des Papiers durch die Feder iſt bei dieſer Schildpatt⸗FJeder, die dem Gänſekiel an Geſchmeidigkeit nicht nachſteht und jede, auch die ſchnellſte Handſchrift zuläßt, nicht möglich. Was dieſe Feder, außer den bereits anerkannten Vorzügen, noch beſonders empfiehlt iſt das, daß ſie auf beiden Seiten geſchrieben werden kann. Ein Lager dieſer Feder befindet ſich bei C. Bindernagel in Friedberg. Kirchliche Anzeigen. Himmelfahrts⸗Feſt. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Köhler. Nachmittags: Hr. Stadtpfarrer Seel. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Diaconus Baur. Nachmittags: Hr. Candidat Daab. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. mit Liſt ng „Ei, ſc ſeit der Ka Garde war Cavaignac, jedem Land! reichen Zeit in dem arm der Handvo hätte der K auch nicht f „Aber, ſonſt fut ei darin aber mir's, daf widerfahre Kriegsart tapfern He wir können Wind nach und ihr hah ſammeln ſi Dörfer ung einzelne ſch machen kör dabei hera Schlachten Pa vich ſage j Genie, jeh Preußen n weil halt d Es Riffen nach raus. Ed einer Dor mehreren durch ſein zeichnete, ſtädtiſche des Orten bert, Sg Angelpun ſeit einer