Intelligenz-Blatt 1 fuͤr die N Provinz Oberheſſen en: 0 im Allgemeinen, 3 den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke N 1863. im Beſonderen. Mittwoch den 2. Februar 1853. a. es ſoll das feine Tafelſalz zu 6 kr. N 10. Regierungsblatt⸗Auszüge. ſchriften erhoben werden: 1 per Pfund und ein dem gewöhnlichen Kochſalz an Gehalt nur wenig Nr. 61 enthält: 1) Finanzgeſetz für die Jahre 1851, 1852 und 1853: Ludwig III. von Gottes Gnaden, Goßherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. c. Wir haben nach Anhörung Unſeres Staats— raths und nachdem Wir mit Unſeren getreuen Ständen über die Art und Weiſe übereingekommen ſind, wie die zur Beſtreitung der Staats⸗ ausgaben in den Jahren 1851, 1852 und 1853 und zur Deckung des in der vorigen Finanzperiode entſtandenen Deficits erforderlichen Summen im Wege der Beſteuerung und der Benutzung des Staats— credits aufgebracht werden ſollen, und da inmittelſt das Finangzgeſetz vom 7. Oktober 1845 im verfaſſungsmäßigen Wege auf die Jahre 1851 und 1852 bereits ausgedehnt und in Wirkſamkeit geſetzt worden iſt, verordnet und verordnen hiermit wie folgt: 1. Direkte Steuern. §. 1. Für das Jahr 1853 ſoll an direkten Steuern der Betrag von acht und einem halben Kreuzer auf den Gulden Normalſteuer⸗ kapital ausgeſchlagen und nach den geſetzlichen Beſtimmungen erhoben werden. Die Beiträge zur Verzinſung und Tilgung der zum Behuf des Staats⸗ und Provinzial⸗Kunſtſtraßenbaues aufgenommenen Kapi⸗ talien, welche nach Maßgabe der beſtehenden geſetzlichen Beſtimmun⸗ gen im Wege der direkten Beſteuerung aufzubringen ſind, werden dieſem Steuerausſchlage noch beſonders zugeſetzt. Für das Jahr 1853 ſoll jedoch, wie ſeither nach den Beſtimmungen des Finanzge⸗ ſetzes vom 7. Okt. 1845, die durch das Geſetz vom 3. Oktober 1845, betreffend die Verzinſung und allmählige Tilgung der Provinzial ſtraßenbauſchulden, verordnete Erhöhung der beſtehenden Steueraus⸗ ſchläge nicht zur Ausführung kommen. Sowohl der Betrag dieſer Erhöhung, als die zur nöthigen Gleichſtellung der drei Provinzen Unſeres Großherzogthums unter ſich erforderliche Summe ſoll im Nettobetrag eines Ausſchlags von 2 Hellern auf den Gulden Nor⸗ malſteuerkapital zur Halfte aus der Hauptſtaatskaſſe und zur Hälfte aus der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe entnommen, und in die Pro⸗ vinzialſtraßenbaufonds der drei Provinzen, nach Verhältniß ihrer Steuerkapitalien, zum Behufe der Verzinſung und Tilgung ihrer Provinzialſtraßenbauſchulden, nach den Beſtimmungen des erwähnten Geſetzes vom 3. Oktober 1845, abgegeben werden. Für das Jahr 1853 ſoll ferner die Hälfte der durch die Verpflegung der Reichs⸗ truppen im Jahre 1849 erwachſenen Koſten im Betrag von 94,625 fl. 5 kr auf die geſammten Grund-, Perſonal⸗ und Gewerbſteuerkapitalien ausgeſchlagen, dem Steuerausſchlag beigelegt und mit demſelben er⸗ hoben werden. II. Indirekte Auflagen.§. 2. Die Trankſteuer und Zapfgebühr von Wein, ſowie die Trankſteuer von Bier und Obſt⸗ wein und die Maiſchbütten⸗ und Branntwein-Materialſteuer, nebſt der Uebergangsabgabe vom Branntwein ſollen in dem Jahre 1853 nach den Beſtimmungen der beſtehenden Geſetze und des Geſetzes über Abänderungen an der Beſteuerung des Branntweins und Biers vom 24. Dezember dieſes Jahres erhoben werden.. 3. Die übri⸗ gen inneren in der vorigen Finanzperiode beſtandenen indirekten Auflagen, nämlich: 1) das Chauſſeegeld, ſowohl auf den Staats— als wie auf den Provinzialſtraßen; 2) die Salzregie mit dem Preiſe von drei Kreuzer für das Pfund Salz im ganzen Umfange des Großherzogthums; 3) die Stempelabgabe, ſowohl in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen, als wie in der Provinz Rheinheſſen, nebſt den Einregiſtrirungs⸗, Inſcriptions⸗ Expeditions- und Trans⸗ ſcriptionsgebühren in der Letztern; 4) die Collateralgelder; 5) die Hundeſteuer; 6) Abgabe von Schießpäſſen, ſowie endlich 7) die ſonſtigen in dem Staatsbudget aufgeführten Staatseinnahmen ſollen auch im Jahre 1853, jedoch unter den nachfolgenden Modificationen, fortbeſtehen und nach den für dieſelben dermalen geltenden geſetzlichen Vor⸗ nachſtehendes, durch geeignete Zuſätze zu anderen Zwecken unbrauch⸗ bar gemachtes Salz an Landwirthe zur Viehfütterung und zum Düngen zu 1½ kr. per Pfund verabfolgt werden; b. die Abgabe von Jagdwaffenpäſſen ſoll mit 7 fl. für jeden Jagdwaffenpaß erhoben werden; c. die Abgabe von Hunden ſoll vom J. Januar 1853 an, und zwar 1) für jeden für die Schafhirten nöthigen Hund mit 45 kr. und 2) für alle übrigen Hunde mit 2 fl. für jeden Hund, erhoben werden. d. Von den Befitzern von Nachtigallen ſollen vom 1. Ja— nuar 1853 an eine Abgabe von 5 fl. für jede gehalten werdende Nachtigall erhoben werden.—§. 4. Die Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangszölle ſollen auch in dem Jahre 1853 nach Maßgabe der beſtehenden Zollvereinsverträge verwaltet und erhoben werden.— Im Falle, daß über die Handelsverhältniſſe und über die gemein— ſchaftlichen Zölle weitere Uebereinkünfte zwiſchen den dermaligen Ver— einsſtaaten, ſowie mit anderen deutſchen Staaten zu Stande kommen, oder von dem Zollverein mit anderen Staaten Verträge zur Erleich— terung des gegenſeitigen Handelsverkehrs abgeſchloſſen werden, ſollen im Laufe der Finanzperiode hinſichtlich der Zölle und der Zollgeſetz— gebung und der hiermit in Verbindung ſtehenden Steuer vom inlän⸗ diſchen Rübenzucker diejenigen Abänderungen angeordnet werden, welche als nothwendige Folge ſolcher Staatsverträge erſcheinen. Die Verträge, welche die Staatsregierung in Folge der in dieſem Para⸗ graphen enthaltenen Ermächtigung abſchließt, werden den Standen dei ihrer nächſten Verſammlung zur Kenntniß und geeigneten Be⸗ ſchlußnahme mitgetheilt. 111. Beckung des Defieits und Herſtellung des Betriebskapitals.§. 5. Zur Deckung des Deficits, welches in der vorigen Finanzperiode entſtanden iſt, ſowie zur Herſtellung des Betriebskapitals der Hauptſtaatskaſſe ſoll neben der durch das Geſetz vom 8. Dezember 186 bereits angeordneten Ausgabe von 900,000 fl. in Grundrentenſcheinen, ſofern und ſoweit es als nöthig erſcheinen wird, ein verzinsliches Darlehen bis zum Belaufe von höchſtens 500,000 fl. aufgenommen werden. IV. Ausgaben.§. 6. Sämmt⸗ liche Staatsausgaben ſollen auf die verſchiedenen Verwaltungszweige ſo verwendet werden, wie die Bedürfniſſe derſelben von Unſeren ge— treuen Ständen bewilligt worden ſind. Die bei der Einnahme im Ganzeu entſtehenden Ueberſchüſſe, ſowie die bei einzelnen Verwal⸗ tungszweigen erfolgenden Erſparniſſe ſollen dazu dienen, unvorher⸗ geſehene Bedürfniſſe zu befriedigen, und das Betriebskapital der Hauptſtaatskaſſe, welches einſchließlich des baaren Reſervefonds auf die Summe von 1,100,000 fl. gebracht werden ſoll, ſo weit als möglich wieder herzuſtellen. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unter— ſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt den 29 Dezember 1852. Ludwig. F. v. Schenck. 2) Bekanntmachung Gr. Finanzminiſteriums vom 29. Dezem ber, den Ausſchlag der direkten Steuern, der Beiträge zu den Koſten der Staats- und Provinzialſtraßenbauten und der Verpflegungskoſten der Reichstruppen für das Jahr 1853 betr. Nach§. 1 des mit den Ständen des Großherzogthums vereinbarten Finanzgeſetzes vom Heutigen ſoll für das Jahr 1853 an direkten Steuern der Betrag von 8½ Kreuzer auf den Gulden Normalſteuereapital ausgeſchlagen und erhoben werden. Hiernach berechnet ſich die Totalſumme der direkten Steuern— mit Ausſchluß der von den Steuerpflichtigen in dem Condominat Kürnbach zu zahlenden ſtändigen Steuer von 108 fl. — da die Summe ſämmtlicher Normalſteuercapitalien im Großher— zogthum für das nächſte Jahr 14,571,793 fl. beträgt, auf 2,064,337 fl (Folgt die Vertheilung derſelben, nach Maßgabe des dermaligen eſtandes der Perſonal⸗, Gewerb⸗ und Grundſteuer-Capitalien auf die See— Auf den Grund des Geſetzes vom 14. Juni 1836 ſoll zur Beſtreitung der Koſten für den Neubau der Staats ſtraßen auf jeden Gulden Normalſteuerkapital Ein Heller und ſomit für das Jahr 1853 im Ganzen die Summe von: 60715, fl. ausgeſchlagen und zugleich mit den direkten Steuern er⸗ hoben werden.— Ingleichen ſoll in Gemäßheit des Geſetzes vom 12. Okt. 1830, des§. 8 des Landtagsabſchiedes vom 30, Juni 1836 und des§. 1 des Finanzgeſetzes vom Heutigen zur Beſtreitung der Koſten für den Neubau der Provinzialſtraßen auf leden Gulden Normalſteuerkapital: in Starkenburg und in Oberheſſen ein Betrag von 3 Heller, in Rheinheſſen von 1½ Heller und ſomit nach Ver⸗ hältniß des Geſammtſteuerkapitals der einzelnen Provinzen für das Jahr 1853: in Starkenburg 39,975, fl., Oberheſſen 58,628, fl, Rheinheſſen 31,771, fl. ausgeſchlagen und ebenfalls mit den direkten Steuern eingebracht werden.— Endlich ſoll nach. 1 des Finanz⸗ geſetzes für 1853 die Hälfte der im Ganzen 189,250 fl. 10 kr. be⸗ tragenden Verpflegungskoſten der Reichstruppen, mithin die Summe von: 94,625, fl. nach Verhältniß der Perſonal⸗, Gewerb⸗ und Grundſteuerkapitalien ausgeſchlagen und mit den direkten Steuern erhoben werden.— Die einzelnen Steuerpflichtigen werden durch die gewöhnlichen Steuerzettel von der Größe der monatlichen Summe in Kenntniß geſetzt. Die Gr. Diſtriktseinnehmer ſind außerdem ver⸗ bunden, jedem Steuerpflichtigen die Einſicht des ihn betreffenden Hebregiſters auf ſein Anſuchen unentgeltlich zu geſtatten und die nöthigen Erläuterungen zu geben. Alle Reclamationen gegen die in den Hebregiſtern enthaltenen Steueranſäze müſſen vor dem 1. April 1853 bei dem betreffenden Steuercommiſſär entweder ſchriftlich oder mündlich abgegeben werden, welcher verbunden iſt, alle erfor⸗ derliche Aufklärung zu ertheilen, ein Protokoll über die Reclamation unentgeltlich aufzunehmen und auf Verlangen einen Schein darüber auszuſtellen.— Die Nachlaßgeſuche bei Todes- oder ſonſtigen Un⸗ glücksfällen, ſowie Reelamationen wegen Eintritts in einen von der Perſonal⸗ oder Gewerbſteuer befreienden Stand müſſen ebenfalls innerhalb der erſten drei Monate nach dem Eintritt des Ereigniſſes bei dem Steuercommiſſär abgegeben werden, und ſind auf dieſelbe Weiſe zu behandeln, wie die übrigen Reclamationen.— Nach Ab⸗ lauf der feſtgeſetzten Friſt wird die Großherzogliche Oberſteuer-Direction ihre Entſcheidung über die erhobenen Reclamationen oder Nachlaß⸗ geſuche ertheilen.— Reclamationen oder Nachlaßgeſuche, welche nach Ablauf dieſer Friſt eingereicht werden, oder welche durch die Aus⸗ gleichung der Hellerbrüche veranlaßt ſind, können keine Berückſichti⸗ gung finden.— 3) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern vom 22. Dezember, betr. Abänderungen der Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Heſſen und Zuſätze zu derſelben, welche vom 1. Januar 1853 in Wirkſamkeit treten. Das Geſchenk des Wucherers. Von W. Heinrigs. (Fortſetzung.) Gleichwohl zuckte der Geldverleiher die Achſeln, ohne aus ſeiner gewöhnlichen Gleichgültigkeit herauszutreten. Er ſprach nicht, denn vielleicht ſchwebte ihm der Gedanke vor, der ſeltſame Beſucher beabſichtige irgend einen Ge— waltſtreich gegen ihn oder ſeine Geldkaſſe. Dieſe Befürch— tung ſchwand aber ſogleich, als der Fremde plötzlich ſchwieg, foͤrmlich wurde, ſeine Hand von der Schulter des Wuche— rers entfernte und raſch, aber ruhig das Zimmer verließ. Die Thüre ſchloß ſich hinter dem ruinirten Mann und der Wucherer ſchöpfte tief Athem, während ein innerer Kampf von Zweifel und halbem Entſchluß ſeine buſchigen Brauen zuſammenzog. Mittlerweile blieb Bernard Ormeille einen Augen⸗ blick auf der Schwelle der Hausthüre ſtehen und ſchien ſich zu überlegen, welchen Weg er einſchlagen ſolle. Ei⸗— gentlich waren ihm in dieſem Augenblick alle Wege gleich⸗ 238 E gültig. Irgend eine Urſache, deren erſten Grund auch der ſcharfblickendſte Pſycholog nicht zu erſpüren vermocht hätte, entſchied endlich ſeinen Entſchluß— er wandte ſich zur Rechten und eilte raſch davon, der Seine zu.— Es war ihm ſchon zu Muthe wie einem Todten, denen er ſich in der kürzeſten Friſt beizugeſellen dachte. Er blickte nicht zur Rechten noch zur Linken, und vor ſeinem Auge war's wie ein Nebel, in welchen ſich die Gebilde ſeiner Einbildungskraft ſo durcheinander tummelten, daß er die ſichtbaren körperlichen Gegenſtände gar nicht bemerkte. Nichts Irdiſches hatte fürder Intereſſe für ihn. Er hörte ſogar nicht einmal die Schritte eines Mannes, der hinter ihm her lief, noch deſſen Stimme, die ihn ſtille zu halten bat, und ſeinem eilfertigen Gang ward erſt ein Ziel ge— ſetzt, als ihn eine derbe Mannsfauſt am Arme ergriff und zurückhielt. Zürnend wandte er ſich um— er war nicht in der Laune, mit einem leichthin Bekannten zu plaudern. Es war aber auch kein Genoſſe heiterer Gelage aus früheren glücklicheren Tagen, deſſen Geſicht er ſich nun gegenüber ſah— es war der alte Wucherer Dubracq, in deſſen gelbe Züge er blickte. Dubracg reichte ihm eine Handvoll Banknoten, und keuchte in einer, von Mangel an Athem oder vielleicht auch vor Aufregung kaum hoͤr— baren Stimme:„Hier! nehmen Sie dieſe Banknoten! — nehmen Sie ſie, ſage ich!“ wiederholte er barſch, als der junge Mann, vor Verwunderung beinahe ſchwindelnd, ſie anzunehmen zögerte und ihn betroffen anſah. „Sie nehmen alſo meine Bedingungen an?“ fragte Ormeille. „Nein!“ brummte der Wucherer.„Ich ſchenke Ihnen dieſes Geld,— verſtanden? Ich ſage, ich ſchenke es Ihnen. Ich bin ein alter Mann, habe all mein Leben lang nie zuvor einen Franc weggeſchenkt, aber Ihnen gebe ich dieſes Geld! Erſtatten Sie mir es zurück, wann und wie ſie wollen. Ich habe keinen Bürgen, will keine Quittung, brauche keine. Ich rechne gar nicht auf die Heimzahlung. Es iſt fort!“ und der alte Wucherer ſprach dieſe Worte mit einer Anſtrengung aus, die für ihn eine heroiſche war, denn ſie koſtete ihn offenbar gewaltige Selbſtüber— windung.—„Hier nehmt, und geht!“ drängte er von Neuem.„Geht, und nehmt den Rath eines erfahrnen Alten mit auf den Weg: Sucht auf alle Weiſe Geld zu machen und leiht niemals anders aus als auf gute Sicher⸗ heit! Behaltet dieß wohl im Gedächtniß!“ damit ſchob der Alte den höchlich betroffenen Ormeille ſanft von ſich, und kehrte, ohne Hut und in Pantoffeln wie er war, eilenden Schrittes wieder in ſeine finſtere Höhle zurück, während der Gegenſtand ſeiner Freigebigkeit ſprachlos und vor Erſtaunen ſtarr, wie eine Bildſäule, auf der Straße ſtehen blieb und ſeinen Augen nicht trauen wollte.— Endlich aber zählte Ormeille mechaniſch die Banknoten, die er in der Hand hielt; ihr Betrag belief ſich auf fünf— hundert Franken. Da ſchob er ſie langſam und feierlich in die Bruſttaſche, ſchlug das Auge dankbar zum Himmel auf und ſtand ſo eine Weile ſtumm und mit gefalteten Händen ſtill.—— (Fortſetzung folgt.) Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. du M Dafe f ver ße ige x ung zu Stammheim, im Rentamte Friedberg. (128) Mittwoch den 9. Februar d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, werden dahier in dem Gaſt⸗ verſteigert. hauſe zum Maulbeerbaum ungefähr 20 Malter Hafer, welche zu Stammheim lagern und da— ſelbſt in Empfang zu nehmen ſind, öffentlich Friedberg den 24. Januar 1853. Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Bu ß. Edictalladun g. (124) David Groedel I. dahier hat eine Hof⸗ raithe ¼78 des Flurbuchs veräußert, die er in ſeiner zweiten Ehe mit Bele, des Vorſtehers Nathaniel Tochter aus Windecken, von Ambros Conrad Müller dahier im Jahre 1811 erkauft hat. D. Groedel behauptet vermöge ſeiner Ehepacten, die übrigens nur in unbeglaubigter Form vorgelegt worden, Erbe ſeiner zweiten Ehefrau geworden zu ſein, die kinderlos ver⸗ ſtorben iſt. Da nun gerichtlich nicht bekannt Nothulle je 4 min auf den Ihr anberau old unbekang wach Nachterſchen der Mehtheſ Hungen 9 (153) von hier, agenten P eine Cautl Agentut nl Caution ge Gemaß Januar 19 niß gebrac dieſe Caut der Belan einet Nac hoben wo ſonſt die Friedl * 43 die in G gelegene von Fran lich an d Die 1 Scheune, Garten Die Gel Voche, in Auger Die? Termin Eigenthü kunft Hom! pom! (135 ind, f in die dieß kun Vogen 11 Uhr zutreffe kaum boͤr⸗ e Banknoten! a* darſch, als Ide ſchw ewudelud, „fragte Ich f. I ſchenke 90 1 0 Henke 97 * ade M. 1 all mein geschenk kt, abet e mir es keinen IG Es iſt Worte heroiſche Selbſtüber⸗ gte er von 0 * nes erfahrnen 8 A 0 u gute Sicher⸗ damit ſchob ſt von ſich und feierlich ir zum Himmel nit gefalteten — den, dit et in dus Borfleheis von Ambros 1811 abuuft möge eintt 0 lanbia ift, wer die Inteſtaterben ſeiner genannten Ehe- frau geweſen find, D. Groedel aber die be⸗ zeichnete Hofraithe bis hierhin eigenthümlich beſeſſen hat, ſo werden auf ſeinen Antrag die Erben ſeiner zweiten Ehefrau Bele, geborne Nathaniel, hiermit aufgefordert, etwaige An— ſprüche auf jene Hofraithe um ſo gewiſſer in— nerhalb zwei Monaten von heute an hier geltend zu machen, als ſonſt Verzicht darauf unterſtellt, ſofort die neue Verkaufsurkunde gerichtlich be. ſtätigt werden wird. Friedberg den 18. Januar 1853. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. ee (81) um zwiſchen den Gläubigern des nach Amerika ausgewanderten Jakob Buttron 1. von bier und deſſen zurückgebliebenen Frau ein Ar- rangement wegen der Forderungen der Erſteren abzuſchließen, resp. zu verſuchen, da ſich mehr Schulden wie Vermögen vorfinden, wird Ter- min auf den 16. Februar l. J., Morgens 10 Uhr anberaumt, in welchem Termin bekannte und unbekannte Gläubiger unter dem Rechts- nachtheil zu erſcheinen haben, daß von dem Nichterſcheinenden angenommen wird, er trete der Mehrheit der Erſchienenen bei. Hungen den 6. Januar 1853. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Hofmann. Bergen. Aufforderung. (483) Der Gr. Beigeordnete Chriſtian Hecht von hier, der als Unteragent für den Haupt⸗ agenten Heinrich Zitz in Mainz über Liverpool eine Caution von 500 fl. geleiſtet hat, hat dieſe Agentur niedergelegt, und um Rückgabe ſeiner Caution gebeten. Gemäß Art. 8 der Verordnung vom 25. Januar 1851 wird dies zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht und bemerkt, daß Anſprüche an dieſe Caution, innerhalb 6 Monaten vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, bei uns mit einer Nachweiſung, daß bei Gericht Klage er— poben worden iſt, geltend zu machen ſind, als ſonſt die Rückgabe der Caution erfolgen wird. Friedberg am 20. Januar 1853. Das Gr. Heſſ. Kreisamt Friedberg de Beauclair, Kͤreisaſſeſſor. Bekanntmachung. (130 Auf freiwilliges Anſtehen wird Mittwoch den 16. März d. J., Nachmittags 3 Uhr, 5 die in Gonzenheim(bei Homburg v. d. H.) gelegene Erbleihmühle des H. J. F. Minoprio von Frankfurt a. M. in der Mühle ſelbſt öffent⸗ lich an den Meiſtbietenden verſteigert. Die Mühle beſteht aus einem Wohnhaus, Scheune, Stallung, Mühlenwerk mit 2 Gängen, Garten und Ackerland von circa 3 Morgen. Die Gebäulichkeiten können an 3 Tagen in der Woche, Dienſtags, Mittwochs und Donnerſtags in Augenſchein genommen werden. l Die Verſteigerungsbedingungen werden im Termin ſelbſt bekannt gemacht, jedoch ertheilt Eigenthümer auch vorher darüber nähere Aus⸗ kunft. Homburg den 21. Januar 1853. Landgräflich Heſſiſches Juſtizamt Ur Haupt. Fuͤr Handwerker. (153) Diejenigen Meiſter, welche geneigt ſind, jetzt oder ſpäter einen Taubſtummen in die Lehre zu nehmen, werden erſucht, mir dieß kund geben zu wollen. An den fünf erſten Wochentagen bin ich jeden Morgen bls gegen 11 Uhr in der Taubſtummenanſtalt ſicher an⸗ zutreffen. 8 Dr. Matthias. 2 239 Verſteigerung der Straßenunterhaltungs-Arbeiten im Baubezirk Friedberg pro 1835. (180) An den nachbemerkten Terminen, Morgens um 10 Uhr ſollen ſammtliche bei der Unter⸗ haltung der Straßen im Baubezirk Friedberg im Jahre 1853 vorkommende Arbeiten öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſtsigert werden: 5. 2 85 Ta g Ort und Local der Verſteigerung.] 3 2[Namen des Bauauf⸗ 8 5 S ſehers II. Claſſe, zu 48 3 3 deſſen Bezirk die [Verſteigerung. ren Lo e a 28 Straße gehört. 2 1JMittwoch den 2. Februar[Ilbenſtadt Chauſſeehaus 6 u. 70Faulſtich u. Reitz. 2.Donnerſtag den 3. Februar[Niedermörlen Gaſthaus zum Löwen u. 2 Diehl und Weide. 30Freitag den 4. Februar[Friedberg Gaſtwirth F. Netz 3 reß. 41Samſtag den 5. FebruarſEberſtadt Gaſthaus zum Schwanen] 16 Hölzer. 50 Montag den 7. Februar[Niederwöllſtadt Gaſtwirth Puth 4 u. 50 Götz u. Schäfer. 60 Dienſtag den 8. Februar[Niedermoxſtadt Rathhaus 10 Jäger. 71 Donnerſtag den 10. Februar[Rödelheim Gaſtwirth Weber 15 Fützel. 81 Donnerſtag den 10. Februar Steinbach Gaſthaus zum Schwanen 14[Michel. Nachmittags 2 Uhr 9Mittwoch den 16. FebruarſLindheim Gaſtwirth Koch gu. 110 Weigel u. Groß. 101 Donnerſtag den 17. Februar[Büdingen Salinenhof 12(Klepenſteuber. 11 0Freitag den 18. Februar Altenſtadt Gaſthaus zum Adler 8[Gaußmann. Friedberg den 30. Januar 1853. Der Gr. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Friedberg Stockhauſen. oz der tei ü ng. (157) Freitag den 4. Februar d. J., Mor⸗ gens 10 Uhr, ſoll in hieſigem Gemeindewald, Diſtrikt Waſſerdöll, nachſtehendes Holz öffentlich meiſtbietend verſteigert werden;: 14½ Stecken Buchen Prügelholz, 1„ Eichen⸗Prügelholz, 17„ Aaopen-Prügelholz, 5„ Nadel- Prügelholz, 3„ Buchen-⸗Stockholz, 19½„ Eichen-Stockholz, 19 8„ Nadel⸗Stockpolz, 875 Stück Buchen⸗Wellen, 13„ Eichen⸗ 25„ Aspen-„ 25„ Nadel⸗„ 5 Eichen⸗Stangen, 9½ Cubikfuß haltend. Die Zuſammenkunft iſt vor dem Wald an den Tanneu. Nie derrosbach den 28. Januar 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Groh. ZJekanntmachung. (158) In der hieſigen Gemarkung ſoll das Maulwurffangen Montag den 7. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Büreau des Un⸗ terzeichneten auf 3 Jahre wenigſtnehmend ver⸗ geben werden. Niedermörlen den 29. Janaar 1838. Oer Großherzogl. Bürgermeiſter Dey. Mobiliar-Verſteigerung. (159) Künftigen Donnerſtag den 3. Februar, Vormittags um 9 Uhr anfangend, läßt Philipp Brauburger, Wirth dahier, nachſtehende Gegen- ſtände erbvertheilungshalber freiwillig an den Meiſtbietenden verſteigern, als: einen einſpän⸗ nigen Wagen mit Zugehör, 1 Pflug, 1 eiſerne Egge, 1 Fruchtfegemühle, eine Parthie Heu, Stroh und Kartoffeln, eine Partie Faſſer von 3 bis ½ Ohm haltend, ſowie mehrere Oeco⸗ nomie, Haus- und Wirthſchaftsgeräthſchaften. Oberwöllſtadt am 26. Januar 1853. In Auftrag: Der Großherzogl. Bürgermeiſter Breidenbach. Eichenſtammholz-Verſteigerung. (160) Dienſtag den 8. Februar, Vormittags 9 Uhr anfangend, werden in dem Eckarts⸗ häuſer Gerichtswald, Kreis Büdingen, Revier Düdelsheim, in den Diſtrikten Dreimärker und gebrannte Schlag: 59 Stämme Bau-, Werk⸗, Nutz⸗ und Schiff⸗ bauholz, worunter 39 Stämme von 30 bis 35“ mittlerem Durchmeſſer und 60“ Länge, ſowie 20 Stämme von 20 dis 30“ mitt⸗ lerem Durchmeſſer und bis 40“ Länge, 6322 Cubikfuß haltend, an den Meiſtbietenden verſteigert. Bemerkt wird noch, daß die Staatsſtraße, welche aufwärts nach Friedberg und Gießen ꝛc. und abwärts nach Hanau führt, einen Büchſen⸗ ſchuß weit von dem Walde entfernt liegt, und deßhalb nach allen Richtungen gut abgefahren werden kann. Die Zuſammenkunft iſt um die beſtimmte Stunde im Dreimärkerſchlag. „ Eckartshauſen den 22. Januar 1853. Der Großherzogl. Bügermeiſter Bo pp. Holzverſteigerung. (1610 Nachſten Mittwoch den 2. Februar J., Vormittags 10 Uhr, ſoll in hiefigem Gemeindewalde nachſtehendes Holz, als: 1 1) im Diſtrikt Domberg: t Siecken Hainbuchen Scheitholz, 1„ Buchen⸗ 1 1 1 Eichen⸗ 15 1„ Hainbuchen⸗Prügelholz, 1„ Buchen⸗* 4„ Eichen⸗* 1„ Hainbuchen Stockholz, 4„ Buchen⸗ 1 7„ Eichen⸗* 2 231 Cubikfuß Eichen ⸗Bau⸗ und Werkholz. 2) im Diſtrikt Buchwald: „½ Stecken Kiefern-Prügelholz, 1„ Eichen⸗Stockholz, 25 Kiefern-⸗Wellen und 57 Cubikfuß Kiefern⸗ und Lärchen⸗Stangenholz, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Rodenbach am 26. Januar 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Herrmann. Edietalla dung. (162) Nachdem der Schubmacher Karl Haack von hier heute bei unterzeichneter Gerichtsſtelle die Ueberſchuldung ſeines Vermögens angezeigt und erklärt hat, daß er ſolches ſeinen Gläu⸗ bigern abtreten wolle, iſt zur ſummariſchen Li⸗ quidation der Forderungen an denſelben, ſowie zum Güteverſuch Termin auf: Samſtag den 19. k. M., Vormittags 9 Uhr, anher anberaumt worden, wozu alle diejenigen, welche Anſprüche an den gedachten Karl Haack zu machen haben, mit dem Anfügen hierdurch vorgeladen werden, daß die in dieſem Termine nicht erſcheinenden chirographariſchen Gläubiger als dem Beſchluſſe der Mehrheit der erſcheinen⸗ den beitretend werden erachtet werden. Nauheim am 19. Januar 1853. Kurfürſtliches Juſtizamt Kroeber. vdt. Schlarbaum. Bekanntmachung. (16) Freitag den 4. Februar d. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, wollen die Erben der verlebten Friedrich Wilhelm Diehl Wittwe Nachſtehendes öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigern laſſen, als: 1 Kuh, 1 Malter Korn, 3„ Waizen, 3„ Gerſte, 4„ Hafer, 4 Fuder Stroh, 1 Pflug und Egge. Södel am 28. Januar 1853. In Auftrag: Der Großherzogl. Bürgermeiſter Reitz. Bekanntmachung. (1640) Montag den 14. Februar d. J, ſoll das dem Gr. Fiscus in der Rockenberger Mark durchs Loos zugefallene Markloosbolz, be— ſtehend in: 2197 Stecken Buchen⸗Scheitholz Ir Klaſſe, 37% 7„ Prügelbolz ⸗ 1868% Stück Wellen Buchen⸗Reißholz, unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meiſtbietend verſteigert werden. Der Anfang iſt Morgens um 8 Uhr am Forſthauſe. Obbornhofen am 28. Januar 1853. Der Gr. Revierförſter Marchand. NN Privat ⸗ Bekanntmachungen. ii der kae e n. (173) Kornſtroh und gutes Kleeheu hat zu verkaufen F. Hanſtein, Glaſermeiſter. Mobilien⸗Verſteigerung. (165) Unterzeichneter läßt Donnerſtag den 10. Februar und die folgenden Tage: 2 ſchwarze Wagenpferde, gjährig, 2 Kühe, 14 Hühner, 2 Gänſe, 3 Enten, 2 Wagen mit eiſernen Achſen, Pflug, Egge, 2 Stückfäſſer, 2 Zulaſt⸗ und mehrere kleinere Fäſſer, alle rein gehalten, einige Ohm Eſſig, 1 Kelter nebſt Aepfelmühle, 1 Webſtuhl mit Zugehör, 1 Fruchtfegemühle, 60 Centner Heu und Grummet, 25 Fuder Stroh aller Art, eine bedeutende Quanti⸗ tät Spreu, Keil, Kortoffeln, Dickwurzen, Miſt, 2 gute Kleiderſchränke, Kommode, Tiſche, Stühle und ſonſtigen Hausrath aller Art, altes und neues Bauholz, Bohnenſtangen ꝛc. öffentlich meiftbietend verſteigern. Der Anfang der Verſteigerung iſt Morgens 9 Uhr und wird mit Vieh, Stroh und Futter begonnen. Ockſtadt am 30. Januar 1853. Johannnes Kipp J. ö 40 Leinwand Verſteigerung in Frankfurk a. M. (142) Mittwoch den 9. Februar, Vormittags 10 Uhr, werden wegen Geſchäfts— 1 Kiſte mit 50 Stück„, Bielefelder Leinen, in einzelnen, ganzen und halben Stücken, in dem Vergantungszimmer gegen baare Bezahlung öffentlich an den Meiſtbie— auflöſung tenden verſteigert. C. Belſchner, Ausrufer. Regelmaͤßige Paqucl⸗ und Paſſagierfaßrt mit den groͤßten gekupferten SEED AMPFTBOOCEN DREIMASTERSCHIFFEN I. Claſſe, aus den Seehäfen von Bremen, Hamburg, Antwerpen, Havre& Liverpool nach allen Landungsplätzen in Nord⸗G Südamerika& Auſtralien. (166) Unter Garantie der billigſten Preiſe, ſowie prompteſter und reellſter Beförderung empfiehlt ſich zu Contraktabſchlüſſen Nauheim im Januar 1853. Herm. Auffarth. (167) Sonntag den 6. Februar Masfenbull im Holel Trupp. L. C. Trapp Vachfolger. Zehntſcheuer- Verkauf. 136) Mittwoch den 2. Februar d. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll die noch in ganz gutem Zuftand befindliche Zehntſcheuer zu Dor⸗ heim von 50“ Länge, 40“ Breite und 207 Höhe(Frankfurter Maaß) zum zweiten und letzten Male auf den Abbruch oder zum Stehen⸗ bleiben bei Gaſtwirth W. Bingel dahier öffent⸗ lich an den Meiſtbietenden unter den bei dem Termin bekannt gemacht werdenden Bedingun— gen verſteigert werden, wozu man Kauflieb- haber einladet. 6 Dorheim am 25. Januar 1853. Bommersheim, Zehntverwalter. Ausverkauf! (168) um Platz zu gewinnen werden ſämmt⸗ liche Larven und Maskenabzeichen um den Ein⸗ kaufspreis erlaſſen Heinrich Diehl, Coiffeur. Anzeige. (169) Durch den unterzeichneten conceſſto⸗ nirten Auswanderungsagenten werden Verträge zu den billigſten Preiſen abgeſchloſſen. Baruch Hecht. Saͤnger-Ball. (170) Nächſten Sonntag, den 6. Februar, wird in dem Saale des Unterzeichneten der diesjährige Sänger⸗Ball abgehalten, wozu hier⸗ mit alle Freunde des Geſanges und des geſel⸗ ligen Vergnügens freundlich eingeladen werden. Der Anfang iſt Abends 7 Uhr; für Muſik und Illumination wird ein Entrée von 36 kr. erhoben. Niederwöllſtadt den 30. Januar 1853. Philipp Speck, Gaſtwirth. Dankſagung. 11710 Herzlichen Dank Allen, welche bei der Krankheit unſeres verſtorhenen Bruders Wilhelm Petri Anbeil nahmen, ſowie Denjenigen, welche ſich bei der Beerdigung betheiligten. Friedberg. Gebrüder Petri. Todesanzeige. (172) Entfernten Freunden und Verwandten widme ich die traurige Nachricht, daß am 18. d. meine geliebte Tochter Juliane nach kurzem aber ſchwerem Leiden in ihrem 19. Lebensjahr ver⸗ ſchieden iſt. Zugleich bringe ich Allen, welche mir eine ſo liebevolle Theilnabhme bezeigten und die Dahin⸗ gegangene zu ihrer Ruheſtätte begleiteten, meinen innigſten Dank. Friedberg den 20. Januar 1853. Jo h. Weckerling. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. N 0 68 daß der ü mehr als derern üb rheder kü conceſſſoni Fri . Bekann A (133) 5 von hier, d agenten Hei eine Caution Agentut nie Caution ge Januar 18 niß gebrach dieſe Cauti der Bekann einer Nach hoben worg ſonſt die R Friedbe 48 0 155) 3 ſud, jetzt in die Lehr dieß lund g Wochentag 11 Uhr in zulreffen. Güt 127 mittags 10 ein dem A!