Intelligenz-Vlatt Aeühanz. 14 5 fuͤr die ter Sil Tpermann) . Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Kriedberg, Vilbel und Nidda 1 9 im Beſonderen. 4 70. Mittwoch den 8. September 1852. ö 17. 18% 1 79* 5 1 8 7 Amtlicher Theil. eee N 1 Agg. Ju. Aug Der Großherzoglich Heſſiſche and, Kreisrath des Kreiſes Friedberg Te an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes, ſowie die Ge— 9 30 1001 meindeeinnehmer. e Betreffend: Die Beitreibung der Communalintraden in dem Kreiſe 20 5 40 Friedberg. n Verſchiedene mir während meines Amtsantritts zur Taxe Genehmigung vorgelegte Liquidationen haben mich überzeugt, und Bubb daß die ſeiner Zeit von dem Gr. Kreisrath des Kreiſes r— ach Friedberg und der Gr. Regierungscommiſſion zu Friedberg September. krückſichtlich der Beitreibung der Communalintraden und der 7—— dekretur der Liquidationen gegebenen Vorſchriften in Ver⸗ — 15 geſſenheit gerathen zu ſein ſcheinen; wenigſtens ſeither nicht 8 n beachtet worden ſind. — Indem ich daher die dieſerhalb am 22. Februar 1836 und 30. Januar 1842, ſowie 10. September 1850 er⸗ laſſene Ausſchreiben unten in Abdruck folgen laſſe, be⸗ — merke ich Ihnen weiter, daß ich pünktliche Darnachach— ah tung von Ihnen erwarte, und daß es mir leid ſein 15¼ 4% würde, bei etwaiger Nachläſſigkeit von Ihrer Seite gegen 6.5 1 Sie mit Strafen vorgehen zu müſſen, die ich aber um o gewiſſer eintreten laſſen werde, als ich in der pünkt⸗ lichen Beitreibung der Communalintraden nur allein die 5.„ Möglichkeit für die Gemeinden erblicke, ihre eigenen Ob- 12 2 l legenheiten zu erfuͤllen, insbeſondere ſchuldige Zinſen und „2 90 Capitalien zu bezahlen und den Credit der Gemeinden zu 7 201˙ erhalten, oder dort, wo er geſunken iſt, wieder zu befeſtigen. ZF Ich bemerke darum noch weiter, daß in allen 2/601 Fallen, in denen von mir Friſten bewilligt worden ſind, 9% des in der letzten Columne der Liquidations-Verzeichniſſe 1 6 unter Anführung des Datums und der Nummer der Ver⸗ 17 11 figung, bemerkt werden muß und dieſe Verfügungen ſelbſt 6— 66 beizuſchließen ſind. In allen anderen Fällen, in welchen 2— 2 kine Friſten bewilligt worden ſind, muß die Nummer des , Ffandbefehls bei jedem einzelnen Poſten vorgemerkt werden. 185 Friedberg den 26. Auguſt 1852. MRSA Müller. 2—* 7 5 Friedberg den 22. Februar 1836. *— 1 5 Indem ich Ihnen die genaue Befolgung der in obige Betreffe erlaſſenen höchſten Inſtruktion vom 24. Mai 183 wiederholt einſchärfe, ſehe ich mich veranlaßt, einzelne bis— her zum Theile vernachläſſigte Beſtimmungen Ihnen noch Bürgemiftt 41 4½l. — beſonders ins Gedächtniß zurückzurufen, und zugleich die— jenigen Erläuterungen und weiteren Vorſchriften beizufügen, welche einestheils die richtige Anwendung jener Inſtruk— tion, und anderntheils eine ſichere Controle über Ihre deß— fallſige Thätigkeit bedingen: 1) In den§§. 9 und 10 der Inſtruktion iſt die Friſt, binnen welcher die Gemeindeeinkünfte nach ihrer Ver— fallzeit beigetrieben werden ſollen, genau vorgeſchrieben. Um in jedem einzelnen Falle beurtheilen zu können, ob dieſe Friſt von den Gemeindeeinnehmern pflichtmäßig ein⸗ gehalten worden iſt, weiſe ich dieſelben an, den Mahnbe— fehlen nicht nur das Rechnungsjahr, in welches die Aus— ſtände gehören, ſondern auch bei jedem verzeichneten Poſten die Verfallzeit deſſelben anzumerken, z. B. Ackerpachtgeld: Martini, Heugras: Jacobi, ältere Rückſtände 3. Ziel: Monat September, Communalgeld 3. Ziel: Monat Auguſt ꝛc. Ausnahmsweiſe darf dies nur bei denjenigen Ausſtänden unterlaſſen werden, bei welchen die Verfallzeit aus der Be— zeichnung des Rückſtandes ſelbſt ſchon hervorgeht, z. B. Schulgeld 2. Quartal, Schulverſäumnißſtrafe 3. Quartal u. dgl. m. 2) Die Juſtruktion ſetzt, als ſich von ſelbſt verſtehend, voraus, daß die Gemeindeeinkünfte bis zu ihrer Verfallzeit von den großh. Bürgermeiſtern den Gemeindeeinnehmern in Einnahme dekretirt ſein müſſen. Ich mache die Bürger— meiſter auf dieſe ihre Verpflichtung zu einer zeitigen Ein— nahme-Dekretur noch beſonders aufmerkſam, und erkläre dieſelben für jede deßfallſige Vernachläſſigung verantwortlich. 3) Nach So. 10 und 12 der Inſtruktion ſollen in dem Mahnbefehle unter dem Namen eines jeden Schuld— ners ſeine ſämmtlichen bis zur Aufſtellung deſſelben fällige Schuldpoſten beiſammen verzeichnet werden, dergeſtalt, daß der Gemeindeeinnehmer für jeden ausgelaſſenen Poſten per— ſönlich haftet. Es iſt daher nicht zuläſſig, und wird ins- künftige gerügt werden, wenn, wie es bisweilen geſchehen iſt, verſchiedene Mahnbefehle wegen fälliger Gemeindeein— künfte, z. B. ein beſonderer wegen rückſtehenden Schulgeldes vom 2. Quartal und ein beſonderer wegen rückſtehenden Communalgeldes oder Grasgeldes aus demſelben Quartal ausgeſtellt werden. 2 4) Zu größerer Ordnung und Erleichterung der Con⸗ trole ſollen die Schuldner ſowohl in den Mahnbefehlen, als den Pfandbefehlen(zur Pfandverfügung eingeſendete Aus⸗ ſtände⸗Verzeichniſſen) inskünftige in alphabetiſcher Ordnung eingetragen werden, wie dies auch bereits in den Beilagen⸗ Muſtern Nr. 2 und 8 der Inſtruktion angedeutet iſt. — 284— 5) Zu gleichem Zwecke iſt es erforderlich, daß ins⸗ künftige, alle in ein und daſſelbe Rechnungsjahr gehörigen Mahnbefehle und Pfandbefehle mit fortlaufenden Nummern, jede unter ſich, verſehen werden; z. B. der erſte Mahn⸗ befehl in einem Rechnungsjahr mit Nr. 1, der zweite mit Nr. 2 und eben ſo der erſte Pfandbefehl mit Nr. 1 u. ſ. w. Ueber die zur Pfandverfügung eingeſendeten Verzeichniſſe haben ferner die Gemeindeeinnehmer ein Regiſter nach der Form⸗Muſter Nr. 6 der Inſtruktion zu führen. Bei dieſem Regiſter darf nur gedrucktes Formularpapier angewendet werden. 6) Wenn ein Schuldner verſtorben iſt, ſo genügt es nicht ſtatt deſſen ſeine Erben oder Kinder im Allgemeinen ohne beſondere Namhaftmachung derſelben in die Mahn⸗ und Pfandbefehle einzutragen; es iſt vielmehr erforderlich, daß die Erben resp. Kinder, auf welche die Schuld über⸗ gegangen iſt, unter Beifügung des Betrages, welchen jedes Einzelne derſelben davon zu berichtigen hat, ſpeziell ver⸗ zeichnet werden. b 5 f f 7) Die großh. Bürgermeiſter ſollen die Gemeinde⸗ diener über die denſelben nach§. 12 bis 17 der Inſtruk⸗ tion obliegenden Verpflichtungen nach vorgängiger Verle⸗ ſung dieſer§§. noch beſonders unterrichten, und es ſind dieſelben bei eigener Verantwortung zu überwachen ver⸗ pflichtet, daß dieſe Vorſchriften von den Gemeindedienern pünktlich zur Ausführung gebracht werden. Insbeſondere iſt dafür zu ſorgen, daß die im F. 17 vorgeſchriebene ſpe⸗ zielle Beſcheinigung der vollzogenen Mahnung nicht unter⸗ bleibt. 8) In Bezug auf die nach§. 18 und 19 von den Gemeindeeinnehmern und Bürgermeiſtern hierher zu er— ſtatteten Berichte bemerke ich, daß ſich dazu des von mir vorgezeichneten Formularpapiers bedient werden muß. Wer dergleichen bedarf, kann es auf meinem Büreau beziehen. Zugleich verweiſe ich die großh. Bürgermeiſter auf ihre im§. 19 ausgedrückte Verpflichtung, die Rückſtands⸗ verzeichniſſe binnen 3 Tagen zur Pfändung an mich ein⸗ zuſenden, mit dem Bemerken, daß ich ſolche gegenfalls durch Wartboten auf Ihre Koſten abholen zu laſſen gemuͤßigt wäre. 9) Daſſelbe gilt rüͤckſichtlich der im§. 72 verord⸗ neten vierteljährigen Einſendung der abſchriftlichen Ver— zeichniſſe über die Pfändungs- ꝛc. Koſten an mich. Ich ſchreibe vor, daß dieſelbe in Zukunft jedesmal binnen der erſten 8 Tage nach Ablauf eines Quartals geſchehen ſoll. Es iſt ſich dazu gedruckten Formularpapiers nach Muſter Nr. 15 zu bedienen. 10) Den Gemeindeeinnehmern muß ich den Inhalt des§. 73 der Inſtruktion noch ganz beſonders in das Ge— dächtniß zurückrufen. Derſelbe lautet wörtlich wie folgt: „Der Gemeindeeinnehmer iſt für den richtigen Ein— gang aller Intraden, deren Erhebung er zu beſorgen hat, perſönlich verantwortlich. „Sämmtliche ausſtehende Poſten, von welchen er nicht darthun kann, daß er zur Beitreibung derſelben alle, in dem II. Abſchnitte dieſer Inſtruktion als erlaubt erklärte und nach Beſchaffenheit des Falles geeignete Maßregeln zur rechten Zeit ergriffen habe, können ihm von der hoͤhe⸗ ren Behörde perſönlich zur Laſt geſetzt und von ihm ſelbſt oder von ſeinen Bürgen beigetrieben werden. Der Beweis, daß der Gemeindeeinehmer hiernach ſeine Obliegenheit er⸗ füllt hat, kann nur durch die bei dem Kreisrath niederge⸗ legten Aktenſtücke über das Beitreibungsverfahren(§. 18 und 50) geliefert werden; dieſelben ſind daher bei der Prüfung der Liquidation zur Hand zu nehmen und es iſt dieſe letztere nur dann zu dekretiren, wenn in der vorliegen⸗ den Beziehung kein Anſtand obwaltet.“ Die Gemeindeeinnehmer werden hiernach ermeſſen, wie wichtig es zugleich für ihr perſönliches Intereſſe iſt, f ihre inſtruktionsgemäße Pflicht getreulich zu erfüllen. Hier⸗ zu ſind Ordnung und Pünktlichkeit vor Allem erforderlich, Ich werde mich bei der Rundreiſe ſtets davon zu über zeugen ſuchen, ob dieſe vorherrſchen und aus den Beitrei⸗ bungsakten der Rechner erſichtlich ſind, Unordnungen und Nachläſſigkeiten aber unnachſichtlich rügen. 11) Liquidationen können, wo die Gemeindeein⸗ fil nehmer ihre Schuldigkeit thun, nur ſelten und in geringem Maaße vorkommen. Wo ſie dennoch ſtattfinden, und ge— rechtfertigt werden können, da iſt nach meinem Ausſchrei— ben vom 5. Juni 1834, Nr. 23 des Int.⸗Bl., zu ver⸗ fahren. Die Ausſtände müſſen in dem Liquidations⸗Ver⸗ 0 zeichniſſe eben ſo ſpeziell verzeichnet werden, als dies l oben für die Mahnbefehle vorgeſchrieben wurde. Die ein— leic a ö jedi s leſp die l en hal,. 9 be Sehe zelnen Poſten ſind auf die in dem erwähnten Ausſchreiben ag 9 bemeldete Weiſe zu rechtfertigen, wobei noch bemerkt wird, daß im Falle über dieſe oder jene Poſten die Pfandung il ſchon erbeten iſt, dies daneben unter Angabe der Num mer des Pfandbefehls, worunter die fraglichen Poſten in— begriffen ſind, angemerkt werden muß. Die alſo aufge— ſtellten Liquidationsverzeichniſſe ſind alsdann dem Gemeinde- rath zur vorgängigen Prüfung vorzulegen, und von demſelben etwa mit Rückſicht auf beigefügte Bemerkungen zu unter⸗ zeichnen. Erſt wenn dies geſchehen iſt erfolgt ſodann deren Vorlage bei mir. 12) Was diejenigen Ausſtände betrifft, welche als uneinbringlich zu betrachten ſind, ſo haben die großh. Bür- germeiſter deßfalls genau das Verfahren einzuhalten, wel⸗ ches in den§§. 84—88 der Inſtruktion vorgeſchrieben iſt. Als Friſt, binnen welcher die im§. 88 verordnete Einſen⸗ dung der Zahlungsunfäahigkeits⸗Protokolle an mich geſchehen muß, beſtimme ich die erſten 8 Tage nach dem Empfang derſelben durch den Kreisboten. Das Verzeichniß darüber iſt auf daſſelbe gedruckte Formularpapier zu ſchreiben, welches zu den Liquidationsverzeichniſſen vorgeſchrieben iſt. Daſſelbe muß von dem Gemeinderath zum Anerkenntniß der Uneinbringlichkeit mit unterzeichnet werden. 13) Schließlich fordere ich die großh. Bürgermeiſter ſo ernſtlich als dringend auf, die Kreisboten in dem Voll⸗ zuge des ihnen obliegenden Zwangsverfahrens auf jede moͤg⸗ liche Weiſe zu unterſtützen und zu befördern. Küchler. Friedberg den 30. Januar 1842. Ich mußte ſeither häufig mit Bedauern die War— nehmung machen, daß, obgleich in obigem Betreffe die klarſten Vorſchriften vorliegen, doch hin und wieder theils ſchnurſtracks dagegen gehandelt wurde, theils aber auch dieſelben nur mangelhaft zur Anwendung kamen. Die Wichtigkeit der Beitreibung erfordert indeſſen einen ganz genauen unabweichbaren Regelgang, und insbeſondere eine auf größter Pünktlichkeit beruhende Verfahrungsweiſe. Ich kann daher die ſeitherigen Vernachläſſigungen durch aus nicht länger dulden. Indem ich deßhalb die dieſer wegen vorliegende höchſte Inſtruktion vom 24. Mai 1833, ſowie mein Ausſchreiben vom 22. Februar 1836, Nr. 9 des Intelligenzblattes, einſchärfe, bemerke und verfüge ich noch ausdrücklich das Folgende: 1) Wenn die in dem letzteren Ausſchreiben in Satz 8 und 9 zur Einſendung der Rückſtandsverzeichniſſe und der Verzeichniſſe über die Pfändungs- ꝛc. Koſten vorge⸗ ſetzten Friſten nicht pünktlich eingehalten werden, ſo ſoll inskünftige ohne Nachſicht ein Wartbote zu deren Ein— holung abgehen. ſlunf ſusſtands posten an die Beitreibung wuag ſchllicher St. 5 Gr. Heſſ. R Kürks Friedberg Nach uns ger ben ſehr häuftg amen, wenn ne ia betreffenden dis nun durch ein hachſicht veranlaß ſng und kaun nu amn es vorkomm Wir geben len, wo Ernd —— Lekanntmacht ho Nur Edieta 29) Nach miß Ir das im hiesige rschuldete Vermog ae Fiſcher ſimſicher Particular; Auldation der in di machenden Forderung Nong den 27. k. inn worden. 2 Waden daher hierdur enge di Meidun Toncunnaſt, ende hörig kante Be En Forderung, unt Fittel, bu dem ute wlden und zu dicht 1 101 über die zehn vorläufg de Wer befeellt wach * 19 Derſelbe Nachtheil ſoll diejenigen Buͤrgermeiſter en gffen, welche die Satz 12 zur Einſendung der Zahlungs— en code laffhigkeiksprotokolle vorgeſteckte Friſt verſäumen. wen ih Jugleich wird hierbei bemerkt, daß der Gemeinde⸗ a6 de übenh bei ſeinen deßfallſigen Berathungen ſich über die dungen n. rhaltniſſe eines jeden einzelnen Zahlungsunfähigen aus— ungſprechen, reſp. die weiter geeigneten beſonderen Schritte Gemeinde beantragen hat, indem ein allgemeiner Ausſpruch weder d in geri ſlugnügt, noch der Behörde die Ueberzeugung gewähren kann, nden, 155 b die geſtellten Anträge begründet erſcheinen.— Für nem nisch. Fall, daß bei Zahlungsunfähigen der Eingriff in das „ l reihmobiliarvermögen von mir verfügt worden ſein wird, Nadeln. Un. che ich die dazu beauftragten Bürgermeiſter oder Ge⸗ den, 41 engindeeinnehmer dafür verantwortlich, daß unverweilt, 1 dietirmittelſt Eingabe eines Flurbuchsauszugs über die auf⸗ ſteckenden Immobilien, bei Gericht der darauf bezügliche daſrtrag geſtellt und die Sache nachhaltig betrieben wird. die Pfa wirdgernachläſſigungen in dieſer Beziehung werde ich ſtrenge gabe der ndun nden und etwa dadurch entſtehende Nachtheile den Säu⸗ cen post migen perſonlich zuweiſen. 3 die also ein. Bei Vorlage der Liquidationsverzeichniſſe muß jedes⸗ d aufgepal ſpezielle Nachweiſung über die Erfüllung der deßfall⸗ 2 en Verpflichtungen erbracht werden. * demselben 3) Rückſichtlich der Liquidationen endlich wird über⸗ 1 5 zu untenmupt auf Satz 11 des oben angezogenen Ausſchreibens ſodann deren 1836 verwieſen und insbeſondere bemerkt, daß in , ulunft auf die Einhaltung der Vorſchrift, daß bei jedem de elche al usſtandspoſten angegeben werde, in welchem Pfandbe— * deoßb. Bürfihl die Beitreibung auf ſolchen eingeleitet worden iſt, mit Aadalken, walznnachſichtlicher Strenge geſehen werden wird. orgeſchrieben iſt Küchler. terdnete Einen, a: i 7. u nich gehen ie Gr. Heſſ. Regierungscommiſſion des Regierungs⸗ ben Enrfang lezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter des eichniß darüber Regierungsbezirks. u ſchreiben, Friedberg am 10. September 1850. egeſchrieden iſt Nach uns gemachten Mittheilungen ſollen die Kreis un Auerkennmß ten ſehr häufig auch ſelbſt dann Erndte in's Pfand rden. gehmen, wenn noch andere pfändbare Gegenſtände bei Bürgermeiſt en betreffenden Schuldnern zu erhalten ſind. Es mag u in dem Aal ies nun durch eine gewiſſe Bequemlichkeit oder unzeitige s auf jede mog Nachſicht veranlaßt werden, keinesfalls iſt es in der Ord⸗ U. jung und kann nur zum Nachtheile der Gemeinden führen, wenn es vorkommt. Wir geben Ihnen daher auf, ſich ſelbſt in ſolchen Fallen, wo Erndte gepfändet wird, erſt darüber, was ch ler. nuar 1842. 285 Ihnen in Ihrer Stellung auch noch leichter ſein wird, als den Kreisboten und wozu Sie mit verpflichtet ſind, zu ver⸗ gewiſſern, ob noch andere pfändbare Gegenſtände vorhan⸗ den ſind, zu welchem Behufe wir die Pfandboten anweiſen werden, ſich mit Ihnen in Benehmen zu ſetzen, ſowie wir dann hiermit Sie nochmals nachdrücklichſt im Intereſſe Ihrer Gemeinden auffordern, ſowohl bezüglich des Bei— treibungsverfahrens ſtrenge Ihre Schuldigkeit zu thun, als auch darüber zu wachen, daß dies von dem Pfäͤn⸗ en 2 7 i ſofortige Anzeige zu machen, wenn Zuwiderhandlungen gegen di Vorſchriften vorkommen. 8 ee Namentlich können wir aber auch nicht dulden, daß wenn Sie, wie dies ſeither mitunter geſchehen, vorher über vernachläſſigte Beitreibung geklagt, wenn der Kreis— bote dann erſcheint und inſtruktionsgemäß vorgehen will, den Gemeinderath verſammeln und noch Friſtverwilligung beantragen. Es iſt daher auf ſolche Friſtgeſuche, welche während der Pfandung oder zur Zeit der Verſteigerung der Pfänder vorgebracht werden, durchaus keine Rückſicht zu nehmen, indem wir in vorkommenden Fällen ſolche zurückweiſen werden. Ouvrier. „Die Formularien find bei C. Bindernagel in Friedberg vorräthig. Unterricht für junge Schmiede Oberheſſens im Hufbeſchlage im Winter 1832/33 in Darmſtadt betr. Mit Bezugnahme auf die, die Ertheilung eines un⸗ entgeltlichen Unterrichts im Hufbeſchlage für Schmiede aus den Provinzen Starkenburg, Oberheſſen und Rheinheſſen im Winter 1853 betreffenden, in Beilage Nr. 22 zu der Zeit⸗ ſchrift für die landwirthſchaftlichen Vereine des Großher⸗ zogthums Heſſen vom Jahr 1852 erſchienenen Bekannt⸗ machung, werden diejenigen jungen Schmiede Oberheſſens, die an dieſem Unterrichte theilnehmen wollen, aufgefordert, ſich bis zum 1. Dezember d. J. bei dem Secreta⸗ riate des landwirthſchaftlichen Vereins zu Darmſtadt ſchriftlich zu melden. Colnhauſen den 20. Auguſt 1852. In Abweſenheit des Präſidenten des landw. Vereins von Oberheſſen: der Vicepräſident Dr. Gros. nern die Wal. m Betreffe d. id wieder theil heils aber aut g kamen. Di ſſen einen gaß id insbeſonder trahrungsweiſ ſigungen dur tlirgende hoch in Ausſchrei uelligenzblaltt zus drücklich da reiben in Sn erztichniſe 1 Koſten vo werden, ſo l zu denen G Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. rr Edictalladung. 4429) Nach mißlungenem Güteverſuche iſt über das im hieſigen Amtsbezirke befindliche überſchuldete Vermögen des Sattlermeiſters Au⸗ guſt Chriſtian Fiſcher⸗Dick zu Frankfurt a. M. famlicher Particular⸗Concurs erkannt und zur Uhuidation der in dieſem Verfahren geltend zu machenden Forderungen Termin auf Nontag den 27. k. M., Vormittags 8 Uhr, betimmt worden. Die betreffenden Gläubiger wrden daher hierdurch vorgeladen, in obigem Drmine bei Meidung des Ausſchluſſes von der Cncursmaſſe, entweder in Perſon oder durch ghörig legitimirte Bevollmächtigte ihre gedach⸗ en Forderungen, unter Angabe ihrer Beweis⸗ nittel, bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden und zu begründen, und haben ſich ſo⸗ dann auch über die Wahl eines Maſſecurators, wozu vorläuſig der Thierarzt Peter Stoll da⸗ her beſtellt worden iſt, zu vereinigen. Die Bekanntmachung des demnächſt ergehen⸗ den Präcluſiobeſcheides wird lediglich durch An⸗ ſchlag im Gerichtslocale bewirkt werden. Nauheim am 23. Auguſt 1852. Kurfürſtliches Juſtizamt Kroeber. vdt. Schlarbaum. Main⸗Weſer⸗ Bahn. (1148) Montag den 13. September l. J. Vormittags 10 Uhr ſollen auf dem Bauplatze im Roſenthale dabier mehrere Parthien Brenn⸗ holz, Zimmerſpähne, altes Langholz ꝛc. an die Meiſtgebenden öffentlich verkauft werden. Auch wird eine Parthie altes Eiſen und dann Maurergeſchirr, als: Wölfe, Flaſchen, Ketten Seile ꝛc., ſowie eine kleine Glocke ausgeboten. Friedberg den 30. Auguſt 1852. Der Großh. Sections⸗Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Immobiliat⸗Verſteigerung. (1480) Auf den Antrag des Thierarztes Peter Stoll dahier, als des vorläufig beſtellten Maſſecurators in dem Particular⸗Concurſe über das im hieſigen Amtsbezirke befindliche Vermö⸗ gen des Sattlermeiſters Auguſt Chriſtian Fiſcher⸗Dick zu Frankfurt a. M., iſt zur öffentlichen Verſteigerung nachſtehender, zur Con⸗ cursmaſſe gehöriger Immobilien: Brand⸗Verſicherungs-No. 187: Pag. No. 1) 6384 1241 2 Viertel 30% Ruthen Wohn⸗ haus nebſt Thorhalle und Saal, Hintergebäude ſammt Wagen⸗ remiſe, Pferde-, Kuh⸗ und Schweinſtällen nebſt Heubo⸗ den, ſowie Hofraithe und Gar⸗ ten in der neuen Kurſtraße da⸗ hier zwiſchen Thereſia Stamm und Reinhard Henkel, 5½ Ruthen hinter'm Fallthor, neben Georg Mörler und Hein⸗ rich Gürtler, 10% Rutben hinter'm Fall ⸗ thor neben Bernhard Venitz, Termin auf den 28. September d. J. Vormittags 10 Uhr, in hieſiges Gerichts⸗ local anberaumt worden, wozu Kaufliebhaber 2) 918 1243 3) 2789 1243 mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die erwähnten Gebäude noch unvollendet, übrigens ſehr geräumig, vortheilhaft gelegen und zum Betriebe eines Geſchäfts geeignet ſind. Nauheim am 25. Auguſt 1852. Kurfürſtliches Juſtizamt Kroeber. vdt. Schlarbaum. Obſt⸗Verſteigerung. 49) Freitag den 10. d. M., Nachmittags 902 Uhr an, wird das diesjährige Obſt an dem Burgberg und in den Umgebungen des Großherzoglichen Schloſſes dahier, beſtehend in Aepfeln, Birnen und Zwetſchen, und zwar die Birnen nach dem Gewicht, à 240 Pfund per Malter, öffentlich verſteigert. Der Anfang fin— det an dem hinteren Hirſchgraben ſtatt. Friedberg den 1. September 1852. Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Bau ß. Immobilien⸗Verſteigerung. 5 2) Die nachverzeichneten, der Kirchen⸗ Wade zu anheim adjudicirten, in Gambacher Gemarkung gelegenen Immobilien: Pag. No. Kth. 1) 67 194— Hofraithe im Ort, neben Caspar Reuhl II., f Weingärten: 2) 1013 139 8 am Weingartengaßweg an Heinrich Bäcker, Oberwegsfeld: in der Kehleck an Adam Heinrich, Rothf 3) 1760 2 2 eld: 4) 2170 Tobias Buß, 59) 2171 21 24½ daſ. an vorigem Stück, Sandkautenfeld: 6) 3087 15 20 hinter dem Oſterberg an Joſt Fink, Höllfeld: 7) 35334 34 22½ beim Schwitzborn an Joh. Wächter I., Kneibenfeld: ſtößt auf Joh. Matth. Mohr, Anwender an Tobias Buß, werden Donnerſtag den 30. September l. J., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Gemeindehauſe zu Gambach unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verſteigert werden. Friedberg den 26. Auguſt 1852. In Auftrag des Kirchenvorſtandes zu Nauheim: 8 Gr. Heſſ. Hofgerichts⸗Advocat. Immobiliar-Verſteigerung. (147 Montag den 13. September d. J., Vormittags 9 Uhr, ſollen in hieſigem Nathhauſe auf freiwilligen Antrag der Frau Michael Mül⸗ lers Wittwe und deren Kinder dahier die den⸗ ſelben zuſtehenden Immobilien, als: Pag. No. 10 59 7 40 8) 717A ſOa 10 eine Hofraithe, als: Wohnhaus, ein Stall und ein kleines Ställchen, eine Scheuer und Grund in der Weedgaſſe an Adam Menges, ſodann Gärten und Ackerland in Friedberger und Fauerbacher Gemarkung, erbabtheilungs⸗ halber öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Flurſchütz Georg Briel dahier iſt beauftragt, bezüglich der Güterſtücke den betreffenden Steig⸗ liebhabern etwa gewünſcht werdende Auskunft zu ertheilen. Friedberg den 2. September 1852. In Auftrag: Der Großb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. 20 24% auf der Wolfskauk an 286 30 0 Gulden (1475) ſind bei der Legatenkaſſe zu Ober⸗ rosbach ganz, oder 1110 gethetlt, gegen gericht⸗ liche Hypothek auszuleihen. 5 Hep odach den 4. September 1852. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter B beelich ere Mobiliar-Verſteigerung. (1476) Dienſtag den 14. September d. J., Vormittags 9 Uhr, werden auf freiwilligen An⸗ trag verſchiedene, zum Nachlaſſe des hier ver⸗ ſtorbenen Gr. Hofraths Dr. Kritter gehörenden Mobiliar⸗Gegenſtände, als: 1 Sopha und 6 mit Roßhaare gepolſterte Stühle, 1 dreithei⸗ lige Roßhaarmatratze mit dergl. Kopfpfühl, 1 Commode mit Schreibpult, 1 neue nußbaumene Bettſtelle, 1 Tiſch mit Stehpult, 2 Bücher⸗ ſchränke, 2 große Mehlkaſten, 1 Küchenſchrank, mehrere Stühle und Tiſche, Bettwerk, Fenſß vorhänge, Glaswerk, Porzellan und ſonſg Haushaltungsgegenſtände, in hieſigem Rathh öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 2. September 1852. In Auftrag: Der Großh. Heſſ. Bürgermel Bie nde. Backholz-Verſteigerung. (1477) Montag den 16. September l. des Vormittags um 9 Uhr, ſollen im O rosbacher Gemeindewald, Diſtrikt Alterhegw und Unterboog, 4525 Stück Heidewellen, Backholz, öffentlich meiſtbietend verſteigert werd Der Anfang iſt hinterm Kellerberg, am des Weſterfeld'ſchen Waldes. Oberrosbach den 4. September 1852. Der Großh. Heſſ. 3 Blecher. Privat- Bekanntmachungen. Empfehlung. (1437) Ich empfehle hiermit einem verehrten auswärtigen Publikum, welch die hieſige Meſſe beſucht, mein reichhaltig aſſortirtes Lager von: f wie bekannt, nur achtfarbige Waare führe und wor ich roſtgelbe zu 8 kr. und ferner dunkle ſchon Cattunen, wovon ich, Gedruckten, Luſtre oder melirte Orleans von fl. 3.— bis fl. 5.— Napolitaines, wovon ich dieſes Jahr ein Aſſortiment beſitze, welches g Schönheit ſeines Gleichen ſucht, Thibet's in allen Farben, die ich bedeutend billiger als ſeither verkaufe, daß eine extrafeine Waare nur fl. 1 der Staab koſtet; ferner von: Damentuch, ſchwarz, zu fl. 3. 15. der Staab, f Wollenen, karrirten und uni Shawls ſowohl in blau als mode, zu 9, 10 und 11 kr., von: 1 Orleans, ſchwarzen, wovon ich eine Pracht⸗Sorte zu 23 kr. verkaufe, in den beliebteſten Modefarben, das Kle zu 11 und 12 kr. erlaſſe, von „ ſehr eleganten wollenen Schürze mit Seiden⸗Streifen, Hoſen- und Weſtenzeugen, weißen Waaren, Meupel Cattunen, Bettzeuge, ſeidenen und wollenen Herren-Halstücher, allen Sorte Foullard-Tüchern, ſowie ſonſtigen in dieſes Fach einſchlagenden Artikeln. G. W. Müſtner, Römerberg No. 34 in Frankfurt am Main Zu ver miethen. (142) Eine kleine freundliche Wohnung im Dachſtock, mit allen Bequemlichkeiten, baldigſt zu beziehen, ſowie ein halber Morgen Garten mit Obſtbäumen im Ellernpfuhl, bei Friedherg. Ruths. Gefen ch. (1478) Ein geſitteter junger Menſch kann in die Lehre treten bei J. Kämmerer, Spenglermeiſter zu Lich. Mahl- und Oelmuͤhle. (1479) In der Provinz Oberheſſen, in der Umgegend von Frankfurt und Hanau, iſt eine mit geräumigem großen zweiſtöckigen Wohnhaus verbundene Mahl⸗ und Oelmühle nebſt den erforderlichen Oeconomiegebäuden und un⸗ gefähr zehn Morgen, größtentheils in der Nähe des Orts gelegenem vorzüglich guten Garten und Ackerland, unter annehmbaren Bedingungen zu verkaufen, oder auch gegen vollſtändig ge⸗ nügende Sicherheit zu verpachten. Die Gebaͤu⸗ lichkeiten ſind alle in gutem Zuſtande. Die im Innern mit eiſernem Triebwerk verſehene Mahl⸗ mühle hat zwei Gänge und die Oelmühle be⸗ ſchäftigt eine Doppelpreſſe. Die ſämmtlichen Werke find neu, vorzüglich gut gearbeitet und in jeder Beziehung ihrem Zweck entſprechend. Außerdem hat die Mühle das ganze Jahre hin⸗ durch das erforderliche Waſſer und iſt, damit der beiderſeitige Geſchäftsbetrieb bei ſtrengen Kälte keine Unterbrechung erleidet, mit einn heizbaren Radſtube verſehen. 8 Nachlräglich noch die beſondere Bemer⸗ kung, daß die Mühle ſogleich bezogen we, den kann. 1 Auf frankirte Anfragen iſt das Nähere hl der Expedition dieſes Blattes zu erfahren. Aechtes Klettenwurzel⸗Oel (1480) in Fl. à 30 kr. 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Reg! ld erwarte, daß Uontroleur mit um geld nicht wit ein Friedberg An getreffend: Die; ſllen, welche ſich ſniſchen Staaten Vanderbücher von iher Conſulate ve ken Reiſepäſſen berksgeſellen, wel lich oder Belgien it Großh. Min nen, auf Antra Amuthshalber m fliſt werden ſich Friedber, . Die 2 Kaum Auftreten. Oper in Wien cheurer Gehalt Ich jeden noch de ſealze At