decker. Jonkurrenz: e, ser. 88. Gro en 1894. Donnerstag den 25. Oktober. 1 125. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch i 1 3 3 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Anlage von Abfahrten an den Staatsstraßen. Friedberg den 22. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach den von Großh. Kreisbauamt Friedberg mit den Gemeinden des Kreises Friedberg in rubrieirter Angelegenheit abgeschlossenen Reversen haben die Gemeinden die Abfahrten mit den Kanälen immer in gutem Zustand zu erhalten und den in Folge dieser Anlagen vom 17 auf die Straße geflößten oder von den Wagenrädern mitgebrachten Koth jeweils ohne Aufforderung zu entfernen. Diesen Bedingungen ind bis jetzt, ungeachtet unserer Aufforderung vom 27. Oktober 1893 im Kreisblatt Nr. 128, die betreffenden Gemeinden nur ungenügend oder gar nicht nachgekommen. Einem Ansuchen Großh. Kreisbauamts Friedberg entsprechend beauftragen wir diejenigen von Ihnen, die es angeht, alle gemeinheitlichen Abfahrten an den Staatsstraßen alsbald von Koth reinigen und die etwa mangelhafte Chaussirung der Ab— fahrten noch in diesem Herbste durch Aufbringen von Kleinschlag ausbessern zu lassen, sowie auch für Offenhaltung der Fluthräume Sorge zu tragen. Wir bemerken hierbei noch, daß, im Falle die fraglichen Arbeiten unterlassen werden, Großh. Kreisbauamt Friedberg genöthigt und berechtigt ist, alles Erforderliche auf Kosten der säumigen Gemeinden zu jedem Preise ausführen zu lassen, sowie daß eine Kündigung der ertheilten Concessionen und Beseitigung der Abfahrten eintreten kann. J. V.! Süf fert. Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung, hier die Vornahme der Rauhbaurevisionen. Fried berg den 22. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Von einer großen Anzahl der im Laufe dieses Jahres genehmigten Neubauten und Feuerungsanlagen sind die Revisionsberichte bis jetzt nicht eingegangen. Unter Verweisung auf unsere Ausschreiben vom 8. September 1893(Kreisblatt Nr. 108) und 7. Juli 1894(Kreisblatt Nr. 79) beauftragen wir Sie, die Vornahme der in Ihren Gemeinden nochrückständigen Revisionen alsbald zu veranlassen. Wegen der etwa zu erstatten⸗ den Polizei⸗Anzeigen beziehen wir uns auf unser Ausschreiben vom 26. März 1887(Kreisblatt Nr. 31). o Süfffert Betreffend: Den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren. Friedberg den 22. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Ueberwachungsbogen über die in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren wollen Sie, mit den vorschriftsmäßigen Bescheinigungen der überwachenden Aerzte, Geistlichen ze. versehen, in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember l. J. an uns einsenden. Wurde die Pflege bezw. die Aufsicht beendigt durch Tod, Wegzug oder Zurücklegung des 6. Lebensjahres, so ist dies in der Weise zu vermerken, daß das Datum(Jahr, Monat und Tag) des Todes, Wegzugs oder der Zurücklegung des 6. Lebensjahres in der hierfür vorgesehenen Spalte einge⸗ tragen wird. Da hiergegen mehrfach Verstöße vorkommen sind, weisen wir Sie auf Beobachtung dieser Vorschrift besonders hin. Ebenso werden wir streng darauf sehen, daß die regelmäßige Ueberwachung des Controlarztes bescheinigt ist. Sind in Ihren Gemeinden Keine solche Pflegekinder vorhanden, so wollen Sie berichten. Zugleich bringen wir Ihnen die Vorschrift des§ 16 der Instruktion vom 14. Mai 1880 (Reg.⸗Bl. S. 99) und unsere Verfügung vom 21. Mai 1889(Kreisblatt Nr. 64) zur genauesten Befolgung in Erinnerung, wonach sie den Tod eines Pflegekindes unter Beischluß eines vorschriftsmäßigen Todeszeugnisses innerhalb 24 Stunden bei uns anzuzeigen haben. J. V.: Süffert. Betreffend: Die Ausführung des§ 26a des Krankenversicherungsgesetzes. Friedberg den 22. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Orte mit Gemeinde-Krankenversicherung und die Vorstände der Ortskrankenkassen des Kreises. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß einzelne Krankenkassen erkrankten Kassenmitgliedern gegenüber, welche in Folge ihrer Zugehörigkeit zu einem Kriegerverein Vereinsunterstützung erhalten hatten, auf Grund des§ 26a, Absatz 1 des Kranken- Versicherungs— Gesetzes eine Kürzung des statutenmäßig zu gewährenden Krankengeldes eintreten ließen. Mit Rücksicht hierauf sehen wir uns veranlaßt, Sie darauf hinzuweisen, daß die Zugehörigkeit eines Kassenmitglieds zu einem Krieger⸗ verein der Regel nach nicht als eine anderweite Versicherung im Sinne des§ 26a des Kranken-Versicherungs-Gesetzes angesehen werden kann, da weder die Satzungen des Landesverbands Hassia, noch die in ihrem jeweiligen Inhalt von einander abweichenden Satzungen der einzelnen demselben angehörigen Vereine Bestimmungen darüber enthalten, welche zur Zahlung eines Krankengelds an erkrankte Mitglieder verpflichten, letzeres vielmehr nur nach Ermessen gewährt werden kann, ein zur Kürzung der Krankengeldbezüge berechtigendes anderweites Verficherungs⸗ verhältniß im Sinne des gedachten§ 26a, Absatz 1, aber nur dann als vorliegend angenommen werden kann, wenn dem Kassemitglied hieraus ein eventuell rechtlich verfolgbarer Unterstützungsanspruch zusteht. Ob gegebenen Falles ein solcher Unterstützungsanspruch, namentlich auch vermöge der Zugehörigkeit zu einem Verein, welcher die Gewährung von Beihülfen an erkrankte Mitglieder nur nebenbei bezweckt, besteht, wird selbstverständlich nur auf Grund genauer Kenntniß der jeweiligen besonderen Verhältnisse beurtheilt werden können. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Anwendung der durch§ 26a, Absatz 1, des Kranken-Versicherungs-Gesetzes gegebenen Befugniß eine sorgfältige Prüfung der Verhältnisse nach der bezeichneten Richtung hin eintreten zu lassen. J. Süffert. Bekanntmachung, die Ausführung des Gesetzes über die Ausübung des Hufbeschlags vom 13. Juni 1885 betreffend. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nachbenannte Personen nach Maßgabe der Verordnung vom 7. November 1885 die Berechtigung, das Hufbeschlaggewerbe ohne weitere Prüfung selbstständig auszuüben, erlangt haben: i Konrad Alles in Dorheim und Christian Bender in Wölfersheim. Friedberg den 22. Oktober 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. Süffert. Bekanntmachung. An die Großh. Bürgermeistereien des Rentamtsbezirks. Wir ersuchen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, daß die zu Martini d. Is. fälligen Zeit⸗ pächte, Gras- und Holzgelder, die Beiträge der Gemeinden, zu den Forstdienerbesoldungen, sowie die Beträge für bezogenes Handholz und Waldnebennutzungen in den ersten 20 Tagen des Monats November zu entrichten sind, gegenfalls das Beitreibungsverfahren eintritt. Friedberg den 23. Oktober 1894. Großherzogliches Rentant. ö Roßmann. — —— Betreffend: Amtliche Bezirks⸗Conferenzen der Lehrer des Kreises Friedberg. Einladung. Zu den betr. nächsten Conferenzen werden hiermit die Herren Lehrer eingeladen: 1. aus dem Bezirk Butzbach auf Donnerstag den 25. d. Mts., nach Butz bach; 2. aus dem Bezirk Friedberg auf Samstag den 27. d. Mts., nach Bad⸗ Nauheim; 3. aus dem Bezirk Vilbel auf Montag den 29. d. Mts., nach Rendel. Dieselben beginnen jedesmal in einer Schulklasse der genannten Gemeinde mit einem Probeunterricht um 9 Uhr und finden weiter, nach der auf der letzten Conferenz festgesetzten Tagesordnung statt. An für ihren mit diesem Monat in den Ruhestand getretenen Amtsgenossen, und mit einem Essen auf Scheidenden willkommen geheißen werden. die Vilbeler Conferenz schließt sich eine Abschiedsfeier der Lehrer Herrn Walther zu Rendel, die hier vor 12 Uhr ihren Anfang nimmt dem Brunnen bei Groß-Karben gegen 1½ Uhr ihren Abschluß findet und zu der auch Bekannte und Freunde des Auf jeder Conferenz erfolgen noch Mittheilungen von dem Vorsitzenden und werden solche auch von den Lehrern, z. B. über die Ein⸗ führung des Lesebuchs für die Fortbildungsschulen, Schulbibliotheken, Zustand der Schulgebäude u. s. w. entgegen genommen. In Bad-Nauheim soll die Erhebung der Beiträge für den Thierschutzverein in 1894 erfolgen. Friedberg den 20. Oktober 1894. Der Großherzogliche Kreisschulinspektor: Schmidt, Schulrath. Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in den Gemarkungen Dorheim II. Sache, Weckesheim Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887 fordere ich hiermit die betheiligten Grundbesitzer auf, die Einträge der Eigenthums- und der sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Ver— hältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten bei dem Großh. Amtsgericht Friedberg bezw. Bad⸗Nauheim berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsver— hältnisse beim Bereinigungsverfahren berücksichtigt werden können. Die Aufforderung ergeht: 1. an diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk er— worben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch bezw. im Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Ein— träge zu erwirken; 2. an diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 ein— getragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maßgabe des Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 ein⸗ tragen lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feldbereinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird; 3. an diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grund— buch eingetragenes Grundstück einen Vindikations- oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückfallsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertrags— mäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Bemerkung„gehemmt! wollen eintragen lassen; . an die Ober-Eigenthümer und Fideicommißberechtigten, welche ihre Heimfalls- und Suceessionsrechte nicht durch Eintrag der Lehens-, Erb- und Landsiedel-, Leih- oder Fideicommißqualität eines Grund— und Wölfersheim. stücks im Grundbuch haben eintragen lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen; 5. an diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvorbehalte, Revocations-, Resolution- oder Nichtigkeits⸗, Separations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch ge— wahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und ge— nauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken; 6. an diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- u. Wässerungs-Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- und Wasserleitungsgerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon⸗, Sandgrube- oder Kellerberechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzu— sprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebens- länglicher Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur ge⸗ schwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leib⸗ zuchts- oder Auszugs-Berechtigung anzusprechen haben; 7. an diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken. Rechte der unter pos. 1— 7 genannten Art, welche nach Ablauf von drei Monaten weder in den öffentlichen Grunde und Hypotheken- büchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeich⸗ nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbe— reinigung unberücksichtigt, obenso werden erloschene, aber in den öffent⸗ lichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt. Friedberg den 18. Oktober 1894. Der Bereinigungs-Commissär: Dr. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. Die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim. Provinz O Die zu Lindheim seit 5 Jahren bestehende Haushaltungsschule des land- wirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen und des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen hat die Aufgabe, Madchen im Alter von etwa 16—20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bauer lich⸗ bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünkt lichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haus- halt zu gewöhnen, und auch auf Geist und Gemüth bildend einzuwirken. In dieser Lehranstalt erhalten die Madchen Unterricht und praktische An⸗ leitung im Kochen, indem die Unterweisung herin abtheilungsweise an 2 Koch: bherden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen J. g. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungs im Einmachen von Gemüsen und Früchten, Einsalzen von Fleisch, Rauche Fleisch und Wurstwaaren, im Backen, Waschen, in der Behandlung der Wasche und Kleid im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen, und zwar in der Behand lung Butter und Kase in der der Anstalt zuge eingerichteten Molkerei, in der Bestellung und ö e Unterricht in der Zucht und Pfl des n ferner die Mädchen in der Fe iesen, und zwar im Stricken, 5 kaschine, und erhalten Anl Bedarf und für denjeni Fortbildungsfachern, namlmi und in der Buchft ulch u in dem des ken, tung ihrer lachen, wobei sie sich für den n dürfen. Auch wird Abfassung von Aufsat zuch Unterweisun zum Kle Familie Rech ien 1 Unterricht ertheilt, wie und Krankenpfleg Es ist in und wird der G Briefen Anfangsgründen der Gesundheits g in den e geist⸗ und gemüthsbilde in Klavier ist der unentge steherin(S beide in dem 2 Kreisarzt g Unterricht. berhessen. Vom Tage des Eintritts an, also während des Kursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts- und Lehrpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebe⸗ voller Verkehr untereinander, und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Ar⸗ beiten zur strengsten Pflicht gemacht. An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottes- dienst ihrer Confession zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. die Assistentin die Begleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittag- essen und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt. Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mitglieds des Ortskomiteés. In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen(Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 1 Waschbecken, 6 Hemden, 1 Handtücher, 2 Bettjacken, 1 Kleiderburste, 1 Schuhbürste, 1 Trinkglas, 1 Zahn⸗ burste, 1 Regenschirm, 1 Nahstein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung dezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strumpfen und Socken ꝛc. und 2 Vorhängschloßchen. Am Schlusse des Kursus findet eine Ausstellung der gefertigte die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feier⸗ liche Entlaͤssung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen ein⸗ geladen werden. Der l. Kursus pro 1895 begin en 31. Mal gesch Arbeiten, — nt Donnerstag den 3. Januar lossen werden. eten Vorsitzenden des land⸗ es Tags, Mono und und Jahres der Geburt und des Wohnorts der des Namens der Eltern oder des Vormundes schriftlich ein⸗ zureiche s landw. Klietsch, Geb Monaten statt, in welchen jede dem Eintritt, und für Kost und! praenumerando zu entrichten hat. Arzt und Apotheke zu bestreiten. Das Ortskomité. Westernacher, Oberamtmann, Frau Wester nacher, Buß, Kreischulinspektor. Moller, Pfarrer, Lipp, Burgermeister, Konig, Beigeordneter. 1 Mark! 0 achten di Betreffend Die die Bere erden h Leachtend Fiernac 1 mur dan Hessen ge ö 2) vor volle des Jab vollendet Dienst desselbe Lebens das vo sahres anzugeb 0 Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Burg⸗Gräfenrode. Bekanntmachung. In der Zeit vom 23. Oktober 5 J. bis einschließlich 6. November l. J. liegen die Arbeiten des III. Abschnittes, rubr. Gemarkung, lämlich: Hein Band Gütergeschosse; 2. ein Band Zutheilungsverzeichniß; f 3. acht Zutheilungskarten; ite, 4. ein Heft Verzeichniß der ab- und zufallenden Obstbäume; hrer 5. ein Heft Verzeichniß der Geldausgleichungen: mmt 0 a 6. das Protokollbuch des uf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Burg-Gräfenrode zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt: Mittwoch den 7. November Ein-. J., Vormittags von 10—11 Uhr, auf dem Gemeindehaus zu Burg⸗Gräfenrode, wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, haß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Der Bereinigungs-Kommissär: Friedberg den 22. Oktober 1894. 1 Dr. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. 8 Bekanntmachung. Emil Germann zu Braunschweig bringt sog.„elektromotorische Zahn⸗Halsbändchen und Zahn⸗Halsperlen“ zum Preise von Mark und 1 Mark 50 Pf. pro Stück in den Handel, welche dazu dienen sollen, den Kindern das Zahnen zu erleichtern. Wir warnen das Publikum vor dem Ankauf dieser Gegenstände, da ihnen nach einem uns vorliegenden amtlichen ärztlichen Gut— 19 achten die angebliche Eigenschaft keineswegs innewohnt und dieselben nur einen Werth von einigen Pfennigen besitzen. doc Darmstadt den 10. Oktober 1894. Großherzogliches Polizeiamt Darmstadt. Fey. alte, i f Bekanntmachung. dere Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. ge⸗ Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnissen der Erklärung über Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer ein— tend die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, jä rigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten f a l. f. en i een ee ge- verden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist esche beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß obrigkeitlich zu bescheinigen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches ken; hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober— bei 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗Commission Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren tung fur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Bürgerschulen und sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch „J. Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.] den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die ken, 2) Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst kann nicht Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; oder bor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar[d. das Schulzeugniß.. nu: des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr[ Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem sens⸗ vollendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes be⸗ ge- Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April glaubigt sein muß; zu pos. d. daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme deib⸗ desselben Jahres zu erbringen.(Wenn z. B. mit Rücksicht auf das der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real⸗ ichen Das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul⸗ Gymnasien und Ober- Realschulen, sämmtlich nach Schema 18 zur alten, ahres ausgestellt werden kann.). In solchen Fällen ist in dem Gesuch Wehrordnung vom 22. November 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von nage anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde. 1889— ausgestellt sein müssen. 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§8 88, 89, 90, lauf und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver— 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. ken⸗ wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt. eich 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— Der Vorsitzende: eden zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit Buchinger. be⸗ 8 5 5 N fal Aus Stadt und Land. Athen, 22. Okt. Heute Vormittag ist die Pulver⸗ lieferte 68,000 Hostien. Von Arbeitsgebieten wurden 2 Friedberg. Da in manchen hiesigen Kreisen fabrik Vassilaki am Piräus in die Luft geflogen, wobei 4 neu übernommen: Die Gemeindepflegen in Seeheim, delt das Mißverständniß besteht, als solle die demnächstige 6 Menschen getödtet wurden. Guntersblum und Homberg a. d. O., und die Klein⸗ Vorführung von Lutherbildern am 31. Okt. durch den New⸗Nork, 20. Okt. Gestern Nachmittag, als kinderschule in Pfungstadt. Die Jahresrechnung pro weithin bekann Neander ein Ers ü en L es no anz hell war, haben 4 maskirte Räuber einen 1893 schließt ab mit 120,062.16 M Einnahmen und 0 unten Neander ein Ersatz für den Luther ganz 9 9 2. 3 8 Abend am 10. Nov. sein, so sei im Namen des Vor⸗ Nachmittags⸗ Schnellzug auf der Texas-⸗Pacific⸗Bahn bei 123,326.72 M. Ausgaben, so daß in das laufende Jahr standes der„Ev. Vereinigung“ hiermit ausdrücklich er⸗ der Stadt Gordon angehalten und um 20,000 Dollars ein Defizit von 9 M. herübergenommen wurde. lärt, daß dem nicht so ist sondern der Luther⸗Abend, beraubt. Truppen verfolgen dieselben. 5 1 7 n fh i des e ee 1 1; 8 f 191 ◻ 8 f ause un iechenhauses aufgenommene Kapital von ne a 10. Non. fetch e Allmählich naht das Weihnachts fest und mit ihm 200,000 M. e jährlich 98000 M. Zinsen. Wir f ene ee errebep, dete dieser Zeilen soll bedürfen somit vielseitiger und treuer Unte stützang auch 9 0 Sache für sich und geht von Neander selbst aus. Die Friedber e der liebesthätigen Bewohner fernerhin und bitten darum herzlich, um Gottes willen. 10 0„Ev. Vereinigung“ hat nur, weil sie die genannte Vor⸗. 8 10 führung als förderlich für die Stärkung des Glaubens⸗ C U* st be 1 ch eerung l„ g liebe Bewußtseins ihrer Mitglieder und der hiesigen Evan⸗ zu lenken, welche die jeweilige Stadtschwester Israelit. Gottesdienst in Friedberg. n M gelischen überhaupt ansieht, auf Ersuchen Neanders die zum Wohl und zur großen Freude der notorisch Sabbathfeier vom 27. Oct. 1894 1 Horbereitenden Schritte übernommen und das Unter⸗ armen Kinder unserer Stadt veranstaltet. Wenn 3 5 g 9 nehmen warm empfohlen. Das selbstverständlich dem nun auch die Stadtschwester neben ihrem auf⸗ Beginn: g 60 70 Veranstalter der Vorführung zufließende Eintrittsgeld opfernden Beruf keine Mühe scheut, gute und edel⸗ Vor⸗Abend 4 Uhr 45 Min. li aber dient zur Deckung der bedeutenden Kosten. müthige Herzen zu gewinnen, die gerne bereit sind, Samstag Morgen 8 Uhr 15 Min. 1 5 g. Ober⸗Wollstadt, 22. Okt. Mit dem heutigen ihre Scherflein zur Bescheerung beizusteuern, so reicht Samstag Nachmittag 3 Uhr 30 Min. onen verläßt Pfarrer bor. Wald seine Stelle, die er hier 8 doch das lange noch nicht aus, all den bedurftigen Kin⸗ Sabbathausgang 5 Uhr 55 Min. N Jahre lang inne hatte. Aus diesem Anlaß fand gestern dern eine kleine Weihnachtsfreude zu bereiten. Des halb Dienstag den 30. und Mittwoch den 31. Oktober: Jer 8 1 85 575. möchte Schreiber dieses bitten, Gaben an Geld, sowie Neumond Marcheschwan. 5 hebenden Verlauf nahm und davon Zeugniß at egte, Kleidungsstücken, Backwerk, Aepfeln, Nüssen ꝛc. der Stadt⸗ W̃ ottesdienst von Sonntag den 28. Octobe 10 9 15 großer Beliebtheit sich Pfarrer Wald hier erfreute. schwester ins Hospital zu schicken und somit zur Ver⸗ an 21040 6 Uhr 45 Min. Nachm. 4 Uhr 30 Min. ahn öge auch sein Wirken im neuen Orte von gleichem fügung zu stellen, damit sie die Freude genießt auch in 8 Erfolge begleitet sein. diesem Jahre, Vielen ein frohes Fest zuzurichten. J. S. bezw. zu 5 ümpsen Allerlei. Das Diakonisfenhaus Elisabethenstift zu Darmstadt Tinte. Oberursel. Ein auswärtiger Landwirth, der am zählt nach dem letzten Bericht 198 Schwestern. Der 1 2 5 5 5 5 9 9 2 2 8 5 0 beten, vorigen Montag zur Viehprämürung hier war und Thätigkeit der Schwestern unterstanden im Jahre 1893 Feine schwarze Schreib-, Copir⸗ und Archiv- Tinte in e feier, auch für eine schone Kuh einen Preis erhalten hatte, auf 58 Arbeitsgebieten: im Mutterhause mit Pflegehaus Flaschen zu M. 1, 60, 40 Pf.,. gen ein ging, als er nach Haus kam, mit noch einigen Freunden 652 Pfleglinge mit 21,659 Pflegetagen und 400 Nacht⸗ Feine schwarze Alizarin⸗ Schreib⸗ und Copir⸗Tinte in ins Wirthshaus, woselbst er einige Viertel Aepfelwein wachen, davon ganz oder theilweise auf Freibetten 61 Flaschen zu M. 1, 60 Pf, anuar zum Besten gab. Als die Gesellschaft in richtiger Stim- Personen, 33 Erwachsene und 28 Kinder mit 3262 Ver⸗ i Kaiser⸗Tinte in Flaschen zu M. 1, 20, mung war, machte Jemand den Vorschlag die prämüirte pflegungstagen; in vom Mutterhause aus geleisteter. 1 Pee„; 5 5 s lun uh auch F zu lassen. Gesagt ee, Die Privatpflege 73 Kranke mit 668 Tagpflegen und 856 Schwarze Schreib⸗Tinte in Flaschen zu 20 und 12 Pf., b B, Kuh wurde geholt, in das zu ebener Erde gelegene Nachtwachen; im 17 Hospitälern 80 Schwestern 10,360 einen Gallus⸗Tinte(Schultinte) 4 8 Pf.„ ohrottz Wirthszimmer gebracht, woselbst ihr 3 Schoppen Hohen⸗ Kranke; in 3 Pfründen 3 Schwestern 90 Sieche und eine violette Salon⸗Tinte in Flaschen zu 25 PER lich ein,—astheimer verabreicht wurden, welche sich dieselbe auch Alte; in 24 Gemeindepflegen 41 Schwestern 4656 Kranke; Feine brillantviolette Copirtinte in Flaschen a 25, 15 Pf., sehr gut schmecken ließ. Ehre dem Ehre gebührt! in 13 Kinderschulen 17 Schwestern täglich 1168 Kinder; Feine rothe Tinte in Flaschen zu 40, 25 Pf., a Budapest, 21. Okt. Die Gruben⸗Katastrophe in in 1 Krippe 1 Schwester taglich m Durchschnitt 13 Kin- Feine blaue Tinte in Flaschen du 1 und 7 Aninna ist viel schrecklicher als man anfangs ange⸗ der; im Rettungshause Kloster Arnsburg 3 Schwestern Tinte zum Wäschezeichnen in Schachteln mit Zubehör nommen hat. Von 300 eingefahrenen Arbeitern sind 36 Zöglinge; in Elim 1 Schwester 88 Gäste; in der* 31 getödtet, 26 tödtlich verletzt und 14 in der Grube Marthaherberge 1 Schwester 121 Mädchen: 70 der⸗ S pekbot/ 1 verblieben. Die Exploston ist durch Unvorsichtigkeit eines selben und außerdem 125 andern wurden Stellen ver⸗ Silber⸗Tinte, 5. Arbeiters verursacht worden. mittelt. Die Paramentik arbeitete für 23 Kirchen und[Gold-Tinte bei Carl Bindernagel. 2 Unter Allerhöchstem Protektorate Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich. Ausstellung für 1 Kochkunst, Bäckeèerei. Conditorei und veruandte Geuerbe 1 5 sowie sür Volks- Ernährung und Armee-Verpflegung Frankfurt am Main. ln der Landwirthschaftlichen Halle und Anbauten vom 25. Oktober bis incl. 3. November 1894. Feierliche Eröffnung am 25. Oktober, Vormittags 14% Uhr, jn Anwesenheit Allerhöchster Protektorin Ihrer Majestät der Kaiserin u. Königin Friedrich. Elintrittsprels on Nachmittags 2 Uhr ab Mark 2.— à Person; an den folgenden Tagen Mark 1.—, 4409 Karten sind zu haben an der Kasse, sowie in den Vorverkaufsstellen. P. à 200/10.) Allen voran in Qualität, Aroma, edlem Geschmack und sparsamem, schönem Brand: Alsen voran in der Gunst des Publikums, in der großen Verbreitung *. 2. e e und der beispiellosen Beliebtheit ist anderen Cigarren die . 1 2 2 1 Marke: Santa Lucia in der Hülse. (Schutzmarke Hülse.) Lanta Lula wnnd als einzige Specialität, mit stets gleich sorgfältiger Auswahl der edelsten Tabale, hergestellt und ist darum von immer gleicher Qualitat; Santa Luela hat entzückendes Aroma und schönen, sparsamen Brand; verursacht selbst nach foreirtem Rauchen weder Verschleimung, noch Uebelkeiten und Kapsschmerzen: Santa Incl wirkt vielmehr äußerst anregend und belebend, und kommt bei billigem Prelse der feinsten Havanna-Qualitäts-Cigarre gleich. In den durch Plakate kenntlich gemachten Depots zum Preise von 50 Pfg. für 5 Stück zu erhalten. rer. 4 83 5 2 In Friedberg bei Friedr. Wagner, Cigh.; Ph. Dan. Kümmich. General-Vertrieb Engelhardt& Co., Frankfurt a. M. 4010 Eislauf Todes-Anzeige. Es karten zu 3 M. und Schülerkarten Außerdem später Tageskarten zu Erwachsene. 1 hat dem allmächtigen Gott gefallen, ne Frau Marie Runkel, meine liebe Gattin 15. Nov. bei Herrn Kaufmann später einlaufende Bewerbungen sin Neuheiten Mog: ro 5 Besondere Einladung erfolgt nicht. 4446 Raupenleim, clunden in einfacher — mis und der Umsturz. Wie seither, so werden auch für dieses Jahr ausgegeben: Mitgliedskarten für einzelne Den seitherigen Mitgliedern des Vereins werden die Karten im geb. Damm, nach längerem Leiden gestern Abend von dieser Erde abzurufen. Laufe dieses Monats zugesandt. U Assenheim den 23. Oktober 1894. Karte wünscht, wolle dies daher alsbald, längstens bis 1 Im Namen der Hinterbliebenen: dei Heren Kaufmann. Baumeiste der trauernde Gatte innerhalb dieser Frist Anmeldunger N Georg Jacob Runkel. n g Die Beerdigung findet hier nächsten Freitag den 26. Oktober, 12 9* Eintretende haben 1 Nachmittags 3 Uhr statt. 3 Marl zu zahlen.. 5 Bewerbungen um Freika sowie Pergament-Papier in 10 em Leitriemen. Gegen Inserat⸗ Gebühren 1 N 1 f breiten dlollen empfehlt billig abzubolen. Loden, Filz,& Seidenhüten 1814 J. Baumei Naos Bürgermeisterei Ober ⸗Wöllstadt. empfiehlt J. ister. 40 Jondolf a5 C. Kalbgeisen. Marie Höfler, Jean Graff. Berlobte. Friedberg Münster Br 1 5 Casino Friedberg. Sonntag den 28. Oktober, Abends 8 Uhr: Familien⸗Abend. 4407 Der Vorstand. r Sedanfeier. Die Schluß⸗Sitzung des Fest⸗Comiteg findet Freitag den 26. October, Abend 8 Uhr, im Gartensaal des„Pfälzer Hofs“ statt. Allseitiges Erscheinen der Mitglieder erwünscht. 4439 Der Vorsitzende. 1418 Oeffentliche Volksversammlung. Samstag den 27. d. Mts., Abends 7½ Uhr, findet im Saalbau eine öffentliche Volks- Versammlung statt, in der Reichs- tagsabgeordneter Genosse Wil⸗ helm Liebknecht spricht. Tagesordnung: Der Scozialis— Entrée 20 Pf. Freie Diskussion. Karten im Vorverkauf bei Ge— nosse Fritz Schmidt zu haben. Alächlirchweihset zu Ober-Wollstadt findet nachsten Sonntag den 28. October statt, wozu freundlichst einladet 1441 Philipp Feuerbach. Nachkirchweihe zu Ober⸗Wöllstadt. Nächsten Sonntag den 28. Okt. findet bei mir Tanzmusik statt, wozu ich freund lich einlade. l G. Höbel. Verloren. Auf dem Wege von Friedberg nach Friedrichsdorf ist am 16. d. Mts. eine braune wollene Decke, in Riemen ver schnürt, verloren worden. Abzugeben Institut [Friedrichsdorf. * 5 5 Verein. folgende Karten Personen zu 2 M., Familien⸗ 1M. und arme (auch für Lehrlinge giltig) zu 10 und 20 Pfg. für Kinder Wer irgend eine Aenderung seiner zum 15. Nov., r anmelden; ebenso werden daselbst 1 zum Eintritt in den Verein ent⸗ ein besonderes Eintrittsgeld von rten müssen ebenfalls bis zum Baumeister abgegeben werden, den keine Berücksichtigung. Der Vorstand. — Rikler Bücklinge 4172 W. Bernbeck. Verantw. Red.: Carl Bindernagel⸗ Druck und Verlag von Carl Bindernag (Hierzu eine Beilage.) Betref entge Betre 40. 6 zirks stehen wisse werd daß tone Bier