1894. Samstag den 25. August. 99. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein t 9 P wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ Amtlicher Theil. ** Polizei⸗ Reglement über den Betrieb und die Benutzung der für den Kreis Friedberg errichteten Abdeckerei. Nachdem der Kreistag des Kreises Friedberg mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 9. April 1894 zu Nr. M. J. 9665 die Errichtung einer Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thiercadavern für sämmtliche Gemeinden des Kreises beschlossen hat, werden mit Zustimmung des Kreistags und des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. August 1894 zu Nr. M. J. 23829 zur Regelung des Abdeckereiwesens im Kreise Friedberg die nach— folgenden Bestimmungen erlassen: §. 1. Die für den Kreis Friedberg zum Zwecke der unschäd— lichen Beseitigung und möglichsten Nutzbarmachung von Thiercadavern errichtete Abdeckerei führt die Bezeichnung„Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thiercadavern“ und untersteht in polizeilicher Hinsicht der Ueberwachung Großh. Kreis— amts Friedberg unter technischer Mitwirkung Großh. Kreisveterinär— amts Friedberg und im Uebrigen der Verwaltung des Kreistags und des Kreisausschusses des Kreises Friedberg. §. 2. Der Leiter der Anstalt und— nach Befinden des Kreis— amts— das von ihm angenommene Personal sind auf die Instruk— tion für die Wasenmeister(Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zu Nr. M. J. 5 von 1880) zu verpflichten. Sie unterstehen der Disciplinarstrafgewalt des Großh. Kreisamts. §. 3. Der Eigenthümer gefallenen oder getödteten Viehes, sowie solchen Viehes, welches bei der Schlachtung ganz oder theilweise für ungenießbar erklärt worden ist, hat bei Meidung der in Artikel 299 Pol.⸗Strafges. angedrohten Strafe, ohne jeden Verzug nach dem Ver— enden oder nach vollzogener Tödtung oder Ausschlechtung, bei der Bürgermeisterei des Ortes, innerhalb dessen Gemarkung sich der Ca— daver bezw. die zu beseitigenden Theile eines solchen befinden, ent— sprechende Anzeige zu machen. Durch die Bürgermeisterei ist die Anstalt telegraphisch oder durch einen Boten alsbald zu benachrichtigen. Die Anzeige bei der Bürgermeisterei und Benachrichtigung der An— stalt muß den Namen und Wohnort des Vieheigenthümers, die Thier— art, das Alter und die Zahl der gefallenen, getödteten oder geschlachteten Thiere enthalten. Das Kreisamt ist ermächtigt, an Stelle der Anzeige durch Tele- graph oder Boten solche durch die Post für die an der Bahn ge— legenen Orte widerruflich zu gestatten. Das in diesem 8. Bestimmte gilt bei Schlachtthieren, von denen nur einzelne Theile für ungenieß— bar erkannt worden sind, nur dann, wenn alle inneren Organe und die Eingeweide beseitigt werden müssen, in welchem Falle jedoch der Eigenthümer die Kosten gemäß§. 4 zu tragen hat. Andernfalls gelten die Bestimmungen des§. 4 dieses Reglements. §. 4. Die im vorstehenden Paragraphen bestimmte Anzeige— pflicht tritt nicht ein bei dem Verenden von Saugferkeln, Saug— lämmern, Hunden und Katzen(mit Ausnahme der an Wuth krepirten oder deshalb getödteten), sowie bei neugebornen oder in oder gleich nach der Geburt verendeten Thieren. In diesen Fällen ist es dem Eigenthümer gestattet, die Verscharrung an einem ihm zur Verfügung stehenden Orte vorzunehmen.(Art. 309 Pol.⸗Str.⸗Ges.) Der Eigenthümer kann indeß die Verbringung derartiger Cadaver in die Anstalt durch eine gemäß§. 3 zu bewirkende Anzeige ver⸗ langen. Er hat in solchen Fällen neben der tarifmäßigen Gebühr die Kosten der Benachrichtigung der Anstalt zu tragen. Das Gleiche gilt bei dem Verenden von Geflügel und Wild. Auf Anstehen der Besitzer ist der das Cadaverfuhrwerk leitende Bedienstete des Anstalts⸗ unternehmers stets verpflichtet, derartige Cadaver gegen die tarif— mäßige Gebühr gelegentlich mitzunehmen. §. 5. Die Anstalt hat nach erhaltener Benachrichtigung so rasch als es die Jahres- und Tageszeit gestattet und unter thunlichster Einhaltung der in Art. 299 Pol.⸗Str.⸗Ges. bestimmten Frist die an⸗ gemeldeten Cadavermassen ausschließlich vermittelst der für die An⸗ stalt beschafften Transportmittel abzuholen. 115 5 Der den Transport Leitende hat ein Buch bei sich zu führen, in welches die Ortspolizeibehörde die Art, das Alter und die Zahl der verladenen Cadaver, bezw. eine Bezeichnung der verlaͤdenen Cadavertheile, den Namen des Eigenthümers, sowie den Tag und die Stunde der Verladung einzutragen hat. Dieses Buch ist den Polizeiaufsichtsorganen auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen und ebenso denselben eine Controle der Ladung zu gestatten. steckenden Krankheit behaftet waren, Tollwuth) sind mit allen ihren §. 6. Der Eigenthümer gefallenen Großviehs ist verpflichtet, bei dessen Verladung die erforderliche Hilfe zu leisten. §. 7. Das Wegschaffen der Thiercadaver und deren unschäd— liche Beseitigung, sowie die Tödtung lebender Thiere in der Anstalt erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Reichs— gesetzes vom 23. Juni 1880: Die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, sowie nach dem mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2. Februar und 27. April 1880 zu Nr. M. J. 2775 und 8035 und unter Zustim⸗ mung des Kreisausschusses für den Kreis Friedberg erlassenen Polizei— reglements, die Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau betreffend. §. 8. Die auf Antrag des Eigenthümers oder auf Anordnung der zuständigen Behörde in der Anstalt zu vollziehenden Tödtungen von Thieren erfolgen ausschließlich in dem hierfür und für die Ob— duction der Thiere bestimmten Raume. Erweist sich aus irgend welchen Gründen die Tödtung eines Thieres vor der Verbringung in die Anstalt als nothwendig, so ist der hierfür angestellte Leiter des Fuhrwerks verpflichtet, die Tödtung auf Verlangen vorzunehmen. Die Tödtung hat auf die kürzeste und schmerzloseste Weise nach besonderer Anweisung des betheiligten Thierarztes(eventl. unter Be— nutzung einer Schlachtmaske) stattzufinden. §. 9. Die zur technischen Verarbeitung bestimmten Thier— cadaver und Theile von solchen sind von dem Transportwagen direkt in den Sectionsraum und von hier aus ebenfalls unmittelbar in den Eindämpfungsapparat zu verbringen. §. 10. Die Vergrabung von Thiercadavern oder von Theilen solcher, welche für die Anstalt bestimmt oder dahin verbracht sind, ist verboten. Nur bei ganz außergewöhnlicher, mit den Apparaten nicht mehr zu bewältigenden Anhäufung, bei längeren Betriebsstörungen de., kann das Kreisamt oder das Kreisveterinäramt gestatten oder an— ordnen, daß die Cadaver und Cadavertheile auf dem bei der Anstalt befindlichen Gelände nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Be— stimmungen verscharrt werden. §. 11. Die Cadaver derjenigen Thiere, welche mit einer an— bei denen die Benutzung von Cadavertheilen, einschließlich der Haut, nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist(bei Milzbrand, Rauschbrand, Rotz und Theilen und Abfällen, ausschließlich der Eisentheile, welche geeignet(durch Glühen) zu desinficiren sind, in die Apparate zu verbringen und zu vernichten. Von den Cadavern der mit anderen Krankheiten behafteten Thiere können(nach vorgängiger Genehmigung des Kreisveterinärarztes oder dessen Stellvertreters) Haut und Haare u. s. w. abgenommen und verwerthet werden. §. 12. Die Desinfection der Transportwagen, Geräthe und Lokale der Anstalt hat auf Anordnung und nach Anweisung des Kreis— veterinärarztes zu erfolgen. Dieselbe kann erforderlichen Falls auf Alles, was mit verseuchten Cadavern in Berührung gekommen ist, ausgedehnt werden. §. 13. Die aus den Thiercadavern und Abfällen von solchen bei deren Verarbeitung sich ergebenden Condens- und Abfallwasser werden dem Dampf- bezw. Eindämpfungskessel behufs Verdampfung zugeführt. §. 14. In Seuchefällen wird seitens der Anstalt nach Mög— lichkeit auch die unschädliche Beseitigung von ansteckungsfähigen Ab— fällen, wie Streu, Dünger ꝛc. ꝛc., übernommen, doch bleibt hierwegen besondere amtliche Anordnung vorbehalten. §. 15. Werden bei den in die Anstalt verbrachten Thieren oder Cadavern Erscheinungen von ansteckenden Krankheiten wahrgenommen, so ist das Anstaltspersonal nach§. 9 des Reichsviehseuchengesetzes bei Meidung der in§. 65 Ziffer 2 des Reichsviehseuchengesetzes an— gedrohten Strafe(10— 150 M. oder Haft nicht unter 1 Woche) ver— 9 * pflichtet, unverzüglich bei dem Kreisamte Anzeige zu erstatten; auch Benehmen zu treten, welcher den einschlägigen Wünschen nach Thun⸗ ist alsbald der Kreisveterinärarzt in Kenntniß zu setzen. Der betref- lichkeit Rechnung tragen wird.* fende Cadaver oder Theile eines solchen sind unter besonderer Rück⸗§. 22. Das Betreten der Anstaltsräume ist den daselbst nicht sichnnahme auf Erhaltung der verdächtigen Stücke in entsprechende beschäftigten unbetheiligten Personen verboten. Interessenten haben Verwahrung zu nehmen. 5 6 a a* sich beim Betriebsleiter zu melden. 8. 16. Von den ver Anstalt zur Verarbeitung eingelieferten F. 23. Die von dem Unternehmer der Anstalt an die Besitzer Thieren, Cadavern und C adavertheilen, darf, ausgenommen die in zu leistenden Entschädigungen für die Cadaver solchen Viehs, welches yrten Gegenstände, Nichts entfernt werden. nach der Entscheidung des Kreisveterinärarztes auf Grund der be⸗— den 88. 17, 18 und 19 angefül 17. Die eiterer Verwend esti en Häute dürfe 1 Ne 84 1 a Ga f 3710 1 1 f 17 8 5 be r e. stehenden gesetzlichen Bestimmungen,— s. Reichsges. v. 23. vI. 1880 rn e an 11 mngebe te] und des Polizeireglements, betr. Maßregeln zur Unterdrückung des 3 Tagen aus der Anstalt entfernt werden, insoweit nicht zum Zwecke[Milzbrandes in der Wetterau— in der Anstalt abgeledert werden j 0 „„ N 1 ze* de 7 0 5 cher*„rosse 5. dere 2 0 2 8* 1 2 2 8 — 1 7 e e oder ne— 5 A V= kann, sowie die Vergütung an die Anstalt für das auf Verlangen 9 de Fr 14 bro 2 bewe 0 0 0 0 2** 2 1 5 2 nweisung oder Erlaubniß zum längeren Aufbewahren derselden inder Eigenthümer abgeholte Kleinvieh F. 4.) regelt sich nach dem der Anstalt behördlich ertheilt wird. 5 I gegenwärtigem Reglement beigegebenen Tarife. 8. 18. Die abgenommenen Mähnen und Schweife, Haare, Huf ie 2 3 e*„ Gu nd und Klaueneisen sind an einem trockenen Orte aufzubewahren. a Die luszahlung und bezw. Erhebung der Entschädigungen* 8. 19. Die durch die Verarbeitung der Cadaver in der Anstalt folgt durch Vermittelung der Gemeidekassen und der Kreiskasse. 8. 24. Vom 1. September dieses Jahres ab sind die seither einem solchen Zustande in den§. 24. ö f 1 benutzten Gemeindewasenplätze außer Benutzung gesetzt. §. 25. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses gewonnenen Produkte dürfen nur in Handel gebracht werden, in welchem sie als Nahrungsmittel nicht mehr verwendbar sind. 8. 8. 20. Das Sectionslokal der Anstalt wird sammt den vor- Reglements werden, insoweit nicht die Strafvorschriften der Art. 299 handenen Geräthen gegen Haftung für etwaige Beschädigungen anderen] bis 309 P.⸗St.⸗G. oder sonstige schärfere Strafbestimmungen Platz Thierärzten des Kreises und amtlichen Kommissionen zur Verfügung greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft geahndet. gestellt. Auch ist das Anstaltspersonal angewiesen, den betheiligten Gegenwärtiges Regulativ tritt mit dem 1. September 1894 Thierärzten und Kommissionen bei Vornahme von Obductionen die in Kraft. nöthige Hülfe zu leisten. Friedberg den 18. August 1894. F. 21. Soll auf Veranlassung eines Privaten eine Obduction Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. durch einen Thierarzt in der Anstalt vorgenommen werden, so ist be— züglich der Bestimmung der Zeit hierfür mit dem Betriebsleiter in's ried altel An eines ren (Auszug aus dem mit dem Unternehmer abgeschlossenen Vertrage.) 8. 6 des Vertrags: Der Unternehmer hat zu zahlen: außer den Kosten der Benachrichtigung der Anstalt bei einer Entfern⸗ 1. für ein verendetes oder zu tödtendes Rind, ung unter 10 km(von der Anstalt aus gerechnet)= M. 2, bei einer eine Kuh, einen Ochsen einschließlich Haut ꝛc. Entfernung von über 10 km M. 3 zu zahlen. Sind in einem und im Alter von über 2 Jahren— M. 10 Orte gleichzeitig mehrere dieser kleinen Thiere abzuholen, so theilen 2. Desgleichen im Alter von 1—2 Jahren— M. 6 sich die Besitzer in diese Kosten. Können diese Thiere gelegentlich— 3. Für Pferde von über 4 Jahren 1 bei einer Durchfahrt 8 abgeholt werden, so sind 20 Pfg. für jedes J. Für ein Fohlen von 2—4 Jahren 5 Thier oder Theile eines solchen zu zahlen.. §. 9. Die Benachrichtigung des Unternehmers, daß Thiere ab. 8 7 2 8 übri e Vie 11 Aus des i 8. 8 bod 8 2 5 f 8 4 3 F. 1 Übrige ieh, mi Ausnahme des in§. 8 bezeich- zuholen sind, erfolgt mit Ausnahme der in§. 8 erwähnten Fälle auf neten, hat der Unternehmer unentgeltlich abzuholen, das heißt, er hat Kosten des Unternehmers und hat derselbe, insoweit nicht von dem 0 1„ite d erhä ine 0 1 2 2 4 2 4 2 keine Zahlung zu leisten un erhält keine solche. Kreisamt die Benachrichtigung durch Postkarte gestattet werden sollte, 8. 8. Saugferkel, Sauglämmer, Hunde, Katzen, sowie neuge 8. 0 50 Pfg. für die Depesche oder 50 Pfg. an den die Nachricht direkt borene und ungeborene Thiere hat der Unternehmer nur auf Ver- überbringenden Boten zu zahlen. langen abzuholen. Der die Abholung Veranlassende hat alsdann Betreffend: Die Errichtung einer Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung Friedberg den 18 August 1894 1 1— 1 0 1 von Thiercadavern in Friedberg. Die rubr. Anstalt tritt am 1. September d. J. in vollen Betrieb; am gleichen Tage tritt das im Vorstehenden abgedruckte Polizei- seinen wesentlichsten Bestimmungen wiederholt zur Kenntniß Ihrer Gemeindeangehörigen bringen Reglement in Kraft. Sie wollen dasselbe in f und einen besondern Abdruck desselben, der Ihnen mit nächster Post zugehen wird, längere Zeit im Publikationskasten aushängen. Mit dem Inkrafttreten des Polizei- Reglements, also am 1. September d. J., sind sämmtlich Kreises außer Benutzung gesetzt und alle Thiercadaver und Theile von solchen, die nach den bestehenden Bestimmungen seither auf den Wasen⸗ plätzen zu verscharren waren, hierher in die Anstalt zu liefern. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft geahndet. Das Amt der Gemeinde Wasenmeister ist mit dem gleichen Tage in allen Gemeinden des Kreises aufgehoben. Die Wasenmeister treten außer Thätigkeit, werden von ihrem Diensteid entbunden und haben Anspruch auf Weiterzahlung ihrer Gehälter oder auf Entschädigung nur insoweit, als solches in etwa mit denselben abgeschlossenen Dienstverträgen vereinbart ist. Sie selbst, die Großh. Bürgermeister und der Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt, lements genau vertraut machen und strengstens den Befolg desselben überwachen. wollen sich mit den Bestimmungen des Reg⸗ Dr. Braden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Sie wollen den Befolg des vorstehenden Polizei-Reglements überwachen und bei Zuwiderhandlungen uns Anzeige erstatten. Auch - ie 1 1„ Mo 5 5 8 1„r 7 E 7 1* 9 N N one machen wir Sie auf 8 3 des Reglements besonders aufmerksam und empfehlen Ihnen, die darin vorgesehene Controle des Buchs und event. der Ladung öfters vorzunehmen. Dr. Braden. Betreffend: Die Bildung der Schöffen- und S hwurgerichte, hier für das Geschäftsjahr 1895. Friedberg den 22. August 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf die Verordnung vom 14. Mai 1879(Regierungsblatt S. 213) und unsere früheren Ausschreiben rubricirten insbesondere diejenigen vom 20. Juni und 7. Juli 1879, Amtsblatt Nr. 1 und 2— beauftragen wir Sie, die Aufstellung und bis spätestens 15. Oktober an das Amtsgericht des Bezirks einzusenden. f N genau verlässigen, damit nicht solche unter 30 Jahren in die Listen eingetragen werden. Wir empfehlen Ihnen in dieser Richtung unser Ausschreiben vom 2. Februar 1885— Kreisblatt Nr. 54 zur Beachtung. Die erforderlichen Formulare lassen wir Ihnen mit nächster Post zugehen. Dr. Braden. Betreffs Offenlegung der Urlisten sofort vorzunehmen und dieselben Ueber das Alter der in Betracht kommenden Personen wollen Sie sich vorher Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Groß u. Klein⸗Karben. Bekanntmachung. ul. Abschnittes rubr. Gemarkung, nämlich: Der Bereinigungsgeometer oder ein Gehülfe desselben wird an Mittwoch und Samstag am Orte der Offenlegung zur Aus- ertheilung anwesend sein. Die Arbeiten des 1. 19 Zutheilungskarten, jedem 2. 1 Band Zutheilungsverzeichniß, kunfts 3. die Gütergeschosse, Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen. welche schrift⸗ 1. das Abschätzungsverzeichniß der ab- und zufallenden Obstbäume, lich einzureichen sind, findet statt: Montag den 17. September 5. das Protokollbuch l. J., Vormittags von 910 Uhr, in dem Gemeindehause zu liegen zur Einsicht der Betheiligten offen in der Zeit vom 24. August Groß-Karben, wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, 1. J. bis einschließlich 31. August l. J. auf dem Amtszimmer der] daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Großh. Bürgermeisterei Klein⸗Karben, und in der Zeit vom 1. September l. J. bis einschließlich 15. September l. J. auf dem Amts- zimmer der Großh. Bürgermeisterei Groß-Karben. 3489 Ur. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. 2 2 7. e Gemeindewasenplätze innerhalb des z gen daselbst ng. 0 wa g u die Be iehs, wen 4 Anträge und Wünsche. be im Pfälzer Hof(Brauerei von Schmitt) statt. bittet vom Sekretär des Vereins Dr. v. Peter. Bekanntmachung. 2. Vorlage der Rechnung pro 1893/94. 5. Vortrag des Herrn Dr. Giersberg-Köln über die Mittel zur Erhöhung der Bodenerträgnisse. e b 5 2 7. 7 2 rund d eines weiteren Mitgliedes in den Ausschuß des landw. Provinzial-Vereins. 28. yl. 1000 Friedberg den 24. August 1894. buükung d, loert win f Verlang ch nach den e elslasse. id die seithe Ensicht der Uebernahmslustigen offen. fungen diest der Att. 1 1 Friedberg den 24. August 1894. Der Direktor des landw. Dr. Braden. Dr. Vergebung von Erdarbeiten. Bireffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim. Die bei der Ausführung der Meliorationsarbeiten im III. Felde vorkommenden Erdarbeiten, bestehend in Verschleifen von Hohlen ud Rainen, Rajolen der alten und Planieren der neuen Gewannwege ꝛc. sollen Donnerstag den 30. d. M., Nachmittags 3 Uhr, in mehreren Arbeitsloosen durch schriftliches Angebot vergeben werden. Pläne, Kostenanschlag und Bedingungen liegen von Montag den 27. d. M. ab auf dem kulturtechnischen Büreau zu Friedberg zur Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedb f. f 5 Friedberg. J Montag den 27. August l. J., Vormittags 10 Uhr, findet die Generalversammlung des landw. Bezirksvereins Friedberg zu Tagesordnung: 1. Bericht des Ausschusses über das Vereinsjahr 1893,94, er— 3. Vorlage des Voranschlags pro 1894/95. 6. Wahl Der Sekretär: Bezirksvereins: von Peter. * Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift„Submission auf Erdarbeiten“ an Großherzogliche Bürgermeisterei Harheim ein— zeichen, woselbst die Eröffnung derselben in Gegenwart der Commission und etwa erschienener Submittenten stattfindet. Der Bereinigungs-Commissär: Dr. Göttelmann. mungen Plaz eahndet. 0 Deutsches Reich. ptember 180. 1 5 Friedberg, 24. Aug. Heute Mittag um 1 Uhr trafen unerwartet S. K. H. der Großherzog, J. K. H. die Groß— herzogin, die Prinzessin Alix sowie die Prinzessin Viktoria von Batten⸗ berg nebst Gefolge hier ein, ver⸗ neilten einige Stunden im Großh. Echlosse dahier und reisten gegen end nach Schloß Wolfsgarten wie— der zur ück. Zum Empfang der aller- höchsten Herrschaften waren Geh. eg.-Rath Ur. Braden sowie Prem.⸗ eut. Arnold in Vertretung des Be⸗ rkskommandeurs am Bahnhofe. Wilhelmshaven. Dem Vernehmen nach wid außer den Kreuzern„Arcona“,„Marie“ riedberg. einer Entfern l. 2, bei einn Sind in einen len, so theilen gelegentlich—' Pfg. für jede aß Thiere ab. nich von den 5 reuzer dorthin entsandt werden. Bett werden olle, i ggogen sind hierfür„Irene“ und„Gefion“. ichrich direkt 65 e Bord dieses vierten Kreuzers wird sich der dontreadmiral einschiffen, der den Befehl über dus ostasiatische Kreuzergeschwader übernimmt. — Die Zusammenziehung der Manöver— 1894. Ei bette zu dem am 13. Sept. beginnenden Kaiser⸗ 5 n növer erfolgt an diesem Tage in Swinemünde. druckte Poli örigen bringt. Ausland. a N gen. Holland. Amsterdam, 22. August. Die innerhalb W.soß snigin und die Königin-Regentin besuchten auf den Wah dun Ort Veere und mehrere Dörfer in der oder mit hn Umgegend von Middelburg. Morgen begeben 0 Wasenmesse sich beide Königinnen nach Vließingen zur Ent⸗ Entschädign hellung des Denkmals des Admirals Runter. Frankreich. Paris, 21. August. Der Ulizeibeamte Balesdan wurde von dem An— nchisten Dodey gestochen. Dieser dachte den del enten Poisson zu treffen, um Emil Henry rächen; er stieß Drohungen gegen Casimir— erier und Dupuy aus. Dodey wurde ungen des Ju 10 Nach 9 90 cheult. hhaftet. ac Großbritannien. London, 21. Aug. e der Prinz von Wales ist heute nach Homburg 1801. lgereist. Glasgow, 23. Aug. In Folge eines Ver⸗ i rubrieirke 1595 der streikenden Bergarbeiter, die übrigen sstelung uu lebeiter am arbeiten zu hindern, fanden in ape zr Nähe der bei Coadbridge gelegenen Berg⸗ ng Jh bverke Unruhen statt. Der bekannte Führer r N. er Bergarbeiter Donaldson und fünf andere z5blat Uebeiter wurden verhaftet. Die Polizei mußte aden. um Eingag zur Grube besetzen. ö Italien. Rom, 19. Aug. Die Polizei entdeckt und entfernt täglich mit Kohle und Jarbe auf den Wänden zahlreicher Häuser ge⸗ criebene Inschriften: Hoch die Aunarchie, gung boch Caserio! In Neapel wurden 2 Bursche welhe sh, hü solcher Thätigkeit betroffen und verhaftet. 1 geßteub⸗ an fand bei denselben äußerst gravirende 1. ddehause dorrespondenzen, aus welchen hervorgeht, daß emen se ul i ein Attentat auf das französische Konsulat Hime fd urhatten. Dasselbe wird scharf bewacht, ebenso Hosen in Rom die Wohnung Crispi's, die Ministerien ld die Aemter. 140 sein Zustand ist aber durchaus nicht besorgniß— und„Alexandrine“, die sich bereits auf dem nen Fälle au Vege nach Ostasien befinden, noch ein vierter In Betracht (bereits aus der Haft wieder entlassen. — Oberst Piano richtete der„Agencia Steffani“ zufolge aus Abyssinien ein Schreiben an seine Freunde in Italien, worin er mittheilt, König Menelik werde wahrscheinlich eine Reise nach Europa machen. Bulgarien. Sofia. Der Wiener bul⸗ garische Agent Mincevic erschien gestern bei Zankow, der eben in Wien sich aufhält, mit der Mittheilung, daß sein Ansuchen um freies Geleite und freien Aufenthalt in Bulgarien von der Regierung abschlägig beschieden worden sei und Zankow nicht in Bulgarien eingelassen werde. Rußland. Petersburg, 22. Aug. Der Kaiser ist leicht an der Influenza erkrankt, erregend. Amerika. Washington. Die Berathung der Anarchistenbill ist vom Repräsentantenhaus für die gegenwärtige Session fallen gelassen worden. China. Peking. Zwei deutsche Missionäre der katholischen Mission in Sining-Chu sind von Briganten gefangen genommen worden. Die Briganten fordern Lösegeld. Die Polizei konnte die Briganten noch nicht fassen. Ein schottischer Missionär wurde in Liau-Jang, nörd— lich von Liutschuan, von nach Korea maschiren— den chinesischen Soldaten mißhandelt. Es ver— lautet, er sei seinen Verletzungen erlegen. Tokio, 22. Aug. Nach einer Depesche von hier von gestern wurde amtlich mitgetheilt, daß der König von Korea sich am 30. Juni für unabhängig von China erklärte und infolge dessen die japanische Regierung aufforderte, ihm bei der Vertreibung des chinesischen Kon— tingents aus Asan zu helfen. Bei dem Kampfe wurden die Japaner von den koreanischen Truppen unterstützt. Die koreanische Regierung kündigte gleichzeitig alle Verträge mit China. Aus Stadt und Land. Mainz, 22. Aug. Der Generalagent v. Toussaint wurde in Köln verhaftet. Er stand früher bei der französischen Fremdenlegion. Gegen denselben war An— klage auf Hoch⸗ und Landesverrath erhoben, er ist aber Allerlei. Karlsruhe. Ueber ein schweres Verbrechen be— richtet der„Kinzigthäler“: Am Samstag wurde die bereits seit 15. August vermißte, 31 Jahre alte, ledige Dienstmagd Wölfle von Bollenbach als Leiche aus dem Kinzigfluß in Schwaibach geländet. Die polizeiliche Untersuchung ergab, daß an der Wölfle ein Lustmord begangen wurde. Als Thäter wurde der 28 Jahre alte ledige Korbmacher Hug von Oberbergen verhaftet. Karlsruhe. Am Freitag stürzte der„Bad. Ldsztg.“ zufolge zwischen Lenzkirch und Fischbach der Postwagen sammt Pferden und Postillon eine 200 m hohe Halde hinab. Der einzige Passagier rettete sich durch Abspringen; der Wagen ist total zerschmettert, die Pferde sind schwer verletzt, der Postillon weniger. Erfurt, 21. Aug. Ein entsetzliches Unglück hat sich gestern Abend hier ereignet. Ein Offtziersbursche führte das Reitpferd seines Herrn spazieren, das, wie es heißt, mehrere Tage nicht aus dem Stalle gekommen sein soll. Mit einem Male warf sich das Thier auf den Burschen und biß ihm den rechten Arm sammt dem Knochen durch; sodann warf das rasende Thier sein Opfer nieder und schlug und biß den Unglücklichen so lange, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Auch als Leute hinzueilten und mit Stöcken auf das Pferd einhieben, war es nicht von dem bedauerns— werthen Burschen wegzubringen. Der Körper des Un⸗ glücklichen war furchtbar zugerichtet und an eine Ret⸗ tung nicht zu denken. Bald darauf starb der Arme. Berlin, 21. Aug. Der Tapezierer Paul Zimmer⸗ mann hat gestern in seiner in der Demminerstraße be⸗ legenen Wohnung seinen neunjährigen Sohn Max durch einen Revolverschuß erheblich, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt. Zimmermann, ein bereits wegen Körperver⸗ letzung und Sachbeschädigung vorbestrafter Mensch, ist dem Trunke ergeben und hat in letzter Zeit seiner Frau wiederholt gedroht, sie zu erstechen. Braunschweig, 21. August. Die Untersuchung wegen der Diebstähle von Bahngütern nimmt größeren Umfang an, bereits sind 14 Rangirer verhaftet. Nament⸗ lich durchgehende Wagen wurden nach Entfernung von Plomben beraubt und dadurch die Entdeckung erschwert; die Plomben wurden dann wieder angelegt. Rotterdam, 23. Aug. Heute Morgen fand eine Explosion statt auf einem der anläßlich des Besuches der Königinnen in Vliessingen liegenden holländischen Kriegsschiffe. 6 Soldaten der Bemannung wurden schwer, einer tödtlich verwundet. Rom, 22. Aug. Nach einer Meldung der„Ag. Stef.“ brach in Messina in einem pyrotechnischen Etab⸗ lissement Feuer aus. Zwei Personen sind todt, 5, darunter der Besitzer des Etablissements, verwundet. Rom, 22. Aug. In zwei Ortschaften der Provinz Catania, in Santa Venerina und in Bongiardo, sind starke Erdstöße verspürt worden. Dieselben scheinen jedoch keinen großen Schaden angerichtet zu haben. In Bongiardo hat die Bevölkerung im Freien Zelte aufge— schlagen. Die Häuser stehen vollständig leer. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde. 14. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Stadtkirche. Vormittags 9 Uhr: Herr Pfarrer Dr. Flöring. Nachmittags 2 Uhr: Herr Candidat Bolitsch. Gottesdienst in der Burglirche. Vormittags 8 Uhr: Herr Candidat Peters. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Pfarrer Dr. Flöring. Katechismuslehre für die Knaben. Mittwoch, 29. Aug. Burgkirche, Vormittags 10 Uhr: Entlassungsfeier des Predigerseminars. Katholische Gemeinde. Samstag Nachmittag von 5 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr Beicht; um 7 Uhr wird die heil. Communion ausgetheilt. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr: Christenlehre und Andacht. Die Rentabilität jeder maschinellen Aulage wird bedeutend erhöht durch Aufstellung eines öko⸗ nomisch arbeitenden Betriebsmotors. Als sparsamste Be⸗ triebsmaschinen sind die Locomobilen mit auszieh⸗ baren Röhrenkesseln v. R. Wolf in Magdeburg⸗ Buckau bekannt u. zu Tausenden in allen Zweigen der Industrie und Landwirthschaft verbreitet. Geringer Brennmaterialverbrauch, große Leistungsfähig⸗ keit u. Dauerhaftigkeit sind die Hauptvorzüge dieser Maschinen, vermöge deren sie nicht nur auf allen deutschen Locomobil⸗Concurrenzen stets den Sieg davongetragen haben, sondern auch auf zahlreichen Ausstellungen(u. a. in Chicago) mit den höchsten Preisen ausgezeichnet sind. 2333 Stellensuchende jeden Berufs 5 placirt schnell Reuter's Bureau in Dresden, Ostra⸗ Allee 35. 152 3 PC B d⸗ N u e— +„Emma- Hefuntt für Kinder besserer Stände vor a a im. barr gen Schwestern beaufsichtigt, ge pflegt und haben Familienanschluß. Kirchweihe q„Ockstabt. t Tanzmusik. eichliche Sonntag der ind Montag den Aus FI nd ar n en m Glas und in Fl lasche en. Dienstag 28. August 7 brestegelns bei feinstem Lager⸗ bier. Interess rden n hier a stellten 28 werthvollen Herren und Damen⸗Preise sein. Zu geneigtem Besuche! indlich ein A* 1 1 3512 J. Klingl,„Zum Kaisersaal“. 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Da die Einladungs liste zu obigen Festlichkeiten nur bei hiest Lehranstalten, 8 Gemeinderathe und den Mitgliedern des Lokalvere Friedberg des Oberhessischen Obstbauvereins zirkulirt, so wird hierm die übrige Einwohnerschaft Friedbergs auf diesem Wege freundli eingeladen, sich am Feste zu betheiligen, namentlich auch durch Schmück der Häuser mit De Der Zug von der bisherigen Anstalt in die neue findet 10 Uhr statt; Eröffnung der Obstous stellune. im Saalbau% 10 ug Frühschoppen in der Reichskrone ½1 Uhr: Festessen im Hötel Tra ½2 Uhr; Nachmittags- und Abends Concert in Steinhäußetr Felsenkeller von ½¼5 Uhr ab. 0 Festkarten zu 3 M. zu allen Veranstaltungen incl. Festessen Musik berechtigend, oder Karten für das Essen allein zu 2,50 M. si in beiden hiesigen Buchhandlungen bis Samstag 10 Uhr zu ha alsdann im Festbüreau(neue Ackerbauschule), sowie an der Kasse Obstaus stellung. Für das Nachmittags Concert in Steinhäußers Gartz werden 30 Pfg. Entrée erhoben. Der Eintritt zur Ausstellung kof den ersten Tag 30 Pfg., zweiten und dritten Tag 20 Pfg. Zu zahlreichem Besuche ladet erge benst ein Der Aufsichtsrath der Ackerbauschule. 3⁵ʃ Das Festcomité. Knaben zeigen hocherfreut an. Sonntag den 26. August 1894 Ludwigs⸗ Ball, wozu ergebenst einladet geb. Ritzel. zum 27. August bei Herrn Ferd. Da ein stehendes Bücher Regal, franz. und eg engl. Bücher u 3508 Steueraufseher Oehler. . Nan Zu elauf en 2 Ockstadt. 19 1 Nächsten Sonntag den 26. u. Mon ein weiß grauer Spitz. Abzuholen gegen den 2 Bud 1* GE d rgeldes d en 27. August findet zur Feier i rstattung des Futtergeldes und der 8 aweihe in meinem Saale del Inse ratgebühren bei ehe** mem Sac de 8 L Georg Langsdorf III., 3546 Bad⸗Nauheim. statt, wozu freundl ichst einladet Ein gutes 2 Tafelklavier J. Menritzl. billigst abzugeben. Fur gute Speisen und. Wo? sagt die Exp. d. Anz. 3547 bestens gesorgt bei Vith. 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