elle gulateuren vorzügliche 1 l. Durch du rch Er⸗ e, Uhren aufen. m5. tung fang 8 Uhr. ren nächste tritt. tlicher Aus⸗ t 2 Uhr 20 Borstand. 3 ulbtrein. J., Abends mlung im ng: 05 rühjahrs⸗ wie Vorstand. . Talio. * ein udelius. W mer N gute . sik 1894. Samstag den 24. März. N 35. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. —— Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1894 Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den Kreis Friedberg zu Friedberg im Rathhaussaale in folgender Weise vorgenommen: Mittwoch den 28. März l. Js., Vormittags 8% Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad⸗Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod und Bönstadt; Donnerstag den 29. März l. Is., Vormittags 8½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg-Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, und Dorn-Assenheim; Freitag den 30. März l. J S., Vormittags 8% Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H. und Friedberg, aus der Gemeinde Friedberg jedoch nur der im Jahre 187 und 1873 geborenen Militärpflichtigen; a Samstag den 31. März l. Is., Vormittags 8½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg— und zwar der im Jahre 1874 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen—, ferner sämmtlicher Militärpflich— tigen aus den Gemeinden: Gambach und Griedel; Montag den 2. April l. Is., Vormittags 8½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Groß⸗Karben, Harheim, Hausen m. Oes, Heldenbergen, Hoch-⸗Weisel, Holzhausen und Ilbenstadt; Dienstag den 3. April l. Is., Vormittags 8 ½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Kaichen, Kirch⸗Göns, Klein⸗Karben, Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder⸗Erlenbach und Nieder-Eschbach; Mittwoch den 4. April l. Is., Vormittags 8½½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder-Weisel, Nieder⸗Wöllstadt und Ober⸗Erlenbach; Donnerstag den 5. Aprihl. Js., Vormittags 8 ½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober⸗Eschbach, Ober-Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Ober— Wöllstadt und Ockstadt; Freitag den 6. April l. Is., Vormittags 8 ½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Okarben, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göns, Reichelsheim, Rendel und Rockenberg; Samstag den 7. April l. Is., Vormittags 8 ½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: a N Rodheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Stein— furth, Trais⸗Münzenberg und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel jedoch nur der im Jahre 1872 geborenen Militärpflichtigen; Montag den 9. April l. Is., Vormittags 8½ Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den ee Vilbel— und zwar der im Jahre 1873 und 1874 in dieser Ge⸗ meinde geborenen Militärpflichtigen—, ferner sämmtlicher Militär⸗ pflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. Dienstag den 10. April l. Is., Vormittags 8½ Uhr, im Rathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahr⸗ gange 1874. Bekanntmachung. 1 Friedberg den 15. März 1894. In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1874— mit Ausnahme der zum einjährig- freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reelamation erhoben wird— sowie diejenigen Militär— pflichtigen der früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Ent⸗ scheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach§ 66 der Wehrordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzeommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Diejenigen dagegen, welche bei der Muste— rung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außerdem wird gegen dieselben das im§ 49 der Wehrordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen, oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militär- pflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters de. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Ge— brechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militär⸗ dienstes unwürdig, so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hier— auf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzeommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorgelegen haben, werden von der Großherzogl. Ober⸗Ersatzcommission unnachsichtlich zurückge⸗ wiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Ersatzgeschäft ist die Classifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, der Ersatzreservisten, sowie der ausgebildeten Mannschaften des Landsturms zweiten Aufgebots(siehe Anmerkung) verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den obenbezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Die— jenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 10 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu be⸗ gründen. Die Großh. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzkommission des Kreises Friedberg Ur. Braden. Anmerkung: Als ausgebildete Mannschaften sind zu betrachten: 1) Alle Ersatz⸗Reservisten, welche geübt haben, 8 2) Ersatz⸗Rekruten, welche mindestens 1 Jahr activ gedient haben und 3) Einjährig⸗Freiwillige, welche mindestens neun Monate activ ge— dient haben. 8 — Betressend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1894. Friedberg den 15. März 1894. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsüß liche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen — pünktlich zur Ausführung kommen. Da es vorgekommen ist, daß Militärpflichtige, welche im Kreise Friedberg geboren sind, aber in Orten eines anderen Musterungsbezirkes sich aufhalten(als Gesellen, Commis, Dienstboten ꝛc.), sonach in der Gemeinde ihres Aufenthalts- orts anmelde⸗ und gestellungspflichtig sind, von Ihnen aber dennoch zur hiesigen Musterung und bezw. Aushebung vorgeladen wurden, weise ich Sie hierdurch wiederholt an, nur diejenigen Militärpflichtigen zur diesseitigen Musterung vorzuladen, welche sich in Ihren resp. Gemeinden thatsächlich und nicht etwa nur vorübergehend aufhalten. a 2 f 52 Ebenso wollen Sie diejenigen Leute, welche in Orten anderer Musterungsbezirke geboren sind, sich aber in Gemeinden des Kreises Friedberg aufhalten und bis jetzt sich etwa zur Stammrolle Ihrer Gemeinde nicht gemeldet haben f da sie beabsichtigen, sich in ihrem Heimathskreise zu stellen, anhalten, die Anmeldung noch nachträglich zu bewirken und dafür sorgen, daß dieselben auch hier zur Vorstellung kommen. scheinen sofort anher einsenden. zum Ersatzgeschäft mitzubringen. — Betreffend: Die Frühjahrs⸗Control⸗Versammlungen für 1894 im Kreise Friedberg. Treten derartige Fälle ein, wollen Sie Nachtrags-Stammrolle aufstellen und diese mit den betreffenden Geburts- oder Loosungs⸗ Die Stammrollen und die Geburtslisten der drei letzten Jahre(1892, 1893 und 1894) sind Dr. Braden. Friedberg den 20. März 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrhezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts— übliche Weise publiciren lassen. Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete Person(Polizeidiener, Feldschütze ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Control-Versammlung fehlen, nicht darauf berufen können, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben. Dr. Braden. Bekanntmachung. Die Frühjahrs-Control⸗Versammlungen für 1894 im Bezirk des Hauptmeldeamts Friedberg werden in nachstehender Weise abgehalten: u. In Friedberg auf dem Burgplatz, für die Controlpflich⸗ tigen aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Ros— bach, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Ossen— heim, Rödgen, Rodheim, Schwalheim, Steinfurth, Wisselsheim. Erste Versammlung am 20. April 1894, Vormittags 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften der Infanterie. Zweite Bersammlung am 20. April 1894, Vormittags 9 Uhr. ersten Aufgebots der Infanterie, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu erscheinen haben. Dritte Versammlung am 20. April 1894, Nachmittags 1 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen mit Ausnahme der Infanterie, sowie sämmtliche Landwehrleute ersten Aufgebots aller Waffen mit Ausnahme der Infanterie, jedoch ausschließlich derjenigen Mann— schaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots über— geführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den agetiven Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu erscheinen haben. Vierte Bersammlung am 20. April 1894, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten aller Waffen der Jahresklassen 1881 bis 1893. b. In Butzbach auf dem Viehmarktplatz, für die Control pflichtigen aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch⸗Göns, Langen— hain mit Ziegenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Trais-Münzenberg. Erste Versammlung am 21. April 1894, Vormittags 8¼/ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beur— laubten Mannschaften aller Waffen. 995 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen süämmtliche Landwehrleute ersten Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militardienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu erscheinen haben. f ö Dritte Versammlung am 21. April 1894, Mittags 12 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten aller Waffen der Jahresklassen 1881 bis 1893. c. In Echzell in der Lindengasse, für die Controlpflichtigen aus den Ortschaften Berstadt, Bingenheim, Bisses, Blofeld, Echzell, Gettenau, Heuchelheim, Leidhecken, Melbach, Reichelsheim, Södel, Staden, Wolfersheim, Weckesheim, Wohnbach. Zweite Versammlung am 21. April 1894, Vormittags 11 uhr. Hierbei haben zu erscheinen sümmtliche Landwehrleute Erste Versammlung am 23. April 1894, Vormittags 8¼ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute ersten Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich dersenigen Mannschaftien, welche im Herbst d. J. zur Landwehr 11. Aufgebots übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu erscheinen haben. Zweite Versammlung am 23. April 1894, Vormittags Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten aller Waffen der Jahresklassen 1881 bis 1893. Dritte Versammlung am 23. April 1894, Nachmittags 2 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen. d. In Vilbel, Wiese an der Niddabrücke hinter der Turn- halle, für die Controlpflichtigen aus den Ortschaften Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Holzhausen, Klein-Karben, Kloppen⸗ heim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Okarben, Petterweil, Rendel, Vilbel. Erste Versammlung am 27. April 1894, Vormittags 9 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen. Zweite Bersammlung am 27. April 1894, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute ersten Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu erscheinen haben. Dritte Versammlung am 27. April 1894, Nachmittags 2 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten aller Waffen der Jahresklassen 1881 bis 1893. e. In Assenheim am Friedhof, für die Controlpflichtigen aus den Ortschaften Altenstadt, Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrode, Dorn-Assenheim, Heldenbergen, Höchst a. d. N., Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Oberau, Ober⸗ Florstadt, Stammheim, Wickstadt. Erste Versammlung am 28. April 1894, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Dis⸗ position der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mann⸗ schaften aller Waffen. Zweite Versammlung am 28. April 1894, Vormittags 11 Uhr. Hierber haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute ersten Auf⸗ gebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu er⸗ scheinen haben. Dritte Versammlung am 28. Hierbei haben zu erscheinen sämmtli der Jahresklassen 1881 bis 1893. ril 1894, Nachmittags 2 Uhr. e Ersatzreservisten aller Waffen J. U ersc mitzubr 9 wü 0. suche u. bringen mindest meldear außerot N und la staltun minde Vertri Betreff Verkal wegen Fischer Anzeig dem v ein C erte. 7 65 Dickwur halblange, verbe halten: ittags rleute jenigen gebots r Zeit jetiven mlung ittags rvisten ittags n und aubten Turn; esheim, loppen⸗ enbach, ittags n und aubten ittags etsten chaften, geführt wischen irdienst cheinen Uhr. Waffen chtigen rücken, d. N., „Ober⸗ 0 Uhr. r Dis; Mann⸗ Bemerkungen: 115 Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen, und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mitzubringen haben. 2. Da bei sämmtlichen Mannschaften der Fußtruppen Fuß⸗ messungen stattfinden, ist für große Reinlichkeit Sorge zu tragen. 3. Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Ge— suche um Entbindung vom Erscheinen zur Control-Versammlung vor— bringen wollen, so sind diese— von der Ortsbehörde beglaubigt— mindestens 8 Tage vor der betreffenden Versammlung an das Haupt- meldeamt des Bezirks-Commandos Friedberg einzureichen. Nur für außerordentliche Fälle ist kürzere Frist zulässig. Wer Befreiung von der Control-Versammlung erhält, hat sich persönlich spätestens 14 Tage nach betr. Versammlung beim zuständigen Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden. 4. Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, die Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam machen zu wollen, daß besondere Befehle zur Gestellung nicht ausgegeben werden. 5. Schließlich werden die an den Control-Versammlungen theil— nehmenden Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Control-Versamm⸗ lung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militär— gesetzen unterworfen sind. Das Großherzogliche Bezirks-Commando Friedberg. Winter, Oberstlieutenant z. D. und Kommandeur. f 80 a Bekanntmachung. Der Stadtvorstand zu Alsfeld beabsichtigt mit dem am 23. Juli l. Is. stattfindenden Zuchtviehmarkt eine Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Geräthen zu verbinden. Großh. Ministerium staltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 4000 Loose zu 1 mindestens 600% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum 1 Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet. glaube ich mir Friedberg den 20. März 1894. Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veran⸗ M. das Stück ausgegeben werden dürfen und Zugleich ist der Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. 8 Bekanntmachung. Montag den 2. April d. J., Vormittags 10 Uhr, findet im der Provinz Oberhessen mit folgender Tagesordnung statt: 1. Prüfung der Rechnunng der Provinzialkasse und Erstattung Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des Provinzialtags des Rechenschaftsberichts für 1892/93. 2. Feststellung des Voranschlags der Provinzialkasse für 1894,95. 3. Ersatzwahl eines Mitglieds des Provinzial-Ausschusses an Stelle des verstorbenen Rechtsanwalts Curtman-⸗Gießen, sowie eines Ersatzmitglieds an Stelle des nach Darmstadt versetzten Großh. Oberlandesgerichtsraths Holzapfel, für den Rest der Dienstzeit der Genannten(Ende 1895). Gießen den 10. März 1894. Der Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. v. Gagern. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben, II. Sache. Bekanntmachung. Mittwoch den 28. März l. J., von Vormittags 8½ Uhr ab „findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke im 2. Felde und der Verkauf der Massegrundstücke, beginnend an der Haltestelle zu Okarben, statt. Bemerkt wird, daß die Versteigerung nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Abschätzungswerthes die Commission sofort wegen der Genehmigung in Berathung treten wird. Friedberg den 20. März 1894. Bekanntmachung. Der Vollzugs⸗Commissär: Süffert. 1393 Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Wilhelm Karl Schneeberger zu Stammheim auf den Forst-, Jagd- und Fischereischutz verpflichtet worden ist. Bad⸗Nauheim am 21. März 1894. Großherzogliches Forstamt Friedberg. Schnittspahn. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Georg Wilhelm Kautz von Nieder-Florstadt wurde als Polizeidiener für die Gemeinde Nieder-Florstadt verpflichtet. Geschäfts⸗Crüöffunng und Empfehlung. f Einem hiesigen sowie auswärtigen Publikum hiermit die ergebene Anzeige, daß ich am hiesigen Platze Mittwoch den 21. d. Mts. in 5 Fr. Netz käuflich erworbenen Hause Nr. 1, Kaiserstraße Nr. 1 (am Mainzer Thor) ein Colonialwaaren- und Delicatessen-Geschäft eröffnen werde. dem von Herrn Durch gute Waare, reelle Bedienung und äußerst billige Preise 5 bald das Vertrauen einer werthen Kundschaft erworben“ zu haben und das zu erhalten ich mich eifrigst bemühen werde. 1369 ick wurz, N Indem ich mich einem geneigten Wohlwollen bestens empfehle, zeichne mit aller Hochachtung 5 F. Michel. Wobrend meiner Abwesenheit vom 21. März bis 30. April wird mein Sohn mich vertreten, aber es finden in dieser Zeit nur zmal wöchentlich Sprechstunden in Frankfurt statt: Montag, Mittwoch und Freitag von 3—5 Uhr. Frankfurt a. M., Neue Mainzerstraße 14. Dr. Adolf Weber, Geh. 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Marz im Saalbau in des! Berie heim haus Betref in Zapf. Es ladet ergebenst ein(lebe 1382 P. Rudelius. ö Schwalheimer B Betre „Drunnen. Den 2. Osterfeiertag findet gutbesetzte Tanzmmsi bei mir stätt. 1879 Konrad Sahm. wehe Ober⸗Rosbach. Am 2. Osterfeiertag findet bei mir Bet Tanzmusll statt, wozu freundlichst 15 einladet 1418 Anton Sänger. die! St th. werd einfur— Den 2. Osterfeiertag findet in meinem hiern Saale Tanzmusik nur statt. Es ladet höflichst ein Hen 1426 H. Wolf. Hef Am 2. Osterfeiertage findet bei mir vor gutbesetzte des Barmonie-& Tanzmus ul statt. Für gute Speisen und ein vorzug⸗ 55 liches Getrank werde bestens Sorge tragen. rn Wisselsheim. Lebe 1432 Balt h. Amend. das Dants 1 antsagung. Worte haben wir keine für die große Freude und was dazu gehort, welche uns und die Bewohner Friedbergs zu Theil werden ließen an unserem goldenen wen Hochzeits feste. um unseren Gefühlen wahren Aus zoruck verleihen zu konnen, als zeug nur die einzigen:— „Unseren herzlichsten Dank“. 1431 4 Christian Eich. ber . Confirmanden/ Hemden. Kragen, Binden, Man⸗ l schetten, Taschentücher, Corsetten. 0 Krausen, Strümpfe ꝛc. in größter Mie Auswahl zu billigsten Preisen bei 1 974 Heinr. Diehl, Usagasse. 801 aus n Druck und Verlag von Carl Dindernagel. 1 (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 12 und eine Beilage.)