05% 1394. Donnerstag den 22. November. 2 137. 610 1 Ooberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petutzelle 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. An die Bewohner Fricdbergs und der Umgegend. a Zur Feier des Geburtstages IJ. KK. HH. des Großherzogs und der Großherzogin wird B Scamstag den 24. l. Mts., Nachmittags 1 Uhr, —¼ ein Jabessen im Hötel Trapp dahier stattfinden, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst d. eingeladen werden. f 725 i g l Ms. Auswärtige, sowie solche hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden igen der gebeten, bis zum 23. I. Mts. ihre Anmeldung im Hötel Trapp zu bethätigen. ornsteine Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken ihrer Häuser zur Festfeier mitzuwirken. 4763 Friedberg den 16. November 1894. Im Auftrag des Comitcé's: 17 85 Dr. Braden, Geh. Regierungsrath. en, kuchen, Amtlicher Theil. kuchen, Betreffend: Polizei⸗Reglement über Reinigung der Straßen und Ortsdurchfahrten. Friedberg den 20. November 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. ssher Oel, Wir sehen uns veranlaßt, das nachstehende Polizei-Reglement wiederholt in Erinnerung zu bringen. ei posten z f Ur. Braden.“ dertsch. Bekanntmachung. , Betreffend: Polizei-Reglement über Reinigung der Straßen und Ortsdurchfahrten. Karon, Die Fassung des in rubricirtem Betreffe erlassenen Polizei-Reglements vom 14. Februar 1857 wird mit Genehmigung des Groß— ccaroni herzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 11. Juli l. J. zu Nr. M. J. 16851 und mit Zustimmung des Kreisausschusses 1 des Kreises Friedberg dahin geändert, daß in§ 2 des Reglements, der seither den Wortlaut hatte: 55 0 5„Die Reinigung der Straßen liegt denjenigen, die mit Gebäuden und dazu gehörigen Höfen, Gärten und Plätzen an denselben angrenzen, dergestalt ob, daß sie diese Reinigung längs deren Ausdehnung an der Straße hin und bis in die Mitte derselben d. i. die 10 Mitte der Fahrbahn besorgen lassen müssen. Durchkreuzen sich zwei Straßen, so hat jeder der anstoßenden Nachbarn auch noch den Theil der Kreuzstraße reinigen zu lassen, welcher nach seiner Hofraithe liegt. In der Regel ist nur der betreffende Eigenthümer dafür, daß die Reinigung ordnungsmäßig geschieht, verantwortlich und es kann, wenn gleich ihm frei steht, mit Miethsleuten oder anderen Personen wegen der Straßensäuberung eine Privatübereinkunft zu treffen, eine solche doch nur privatrechtliche Wirkungen äußern, den 5 Eigenthümer aber vor der Unterlassungsstrafe nicht schützen“, 0. die Worte„und dazu gehörigen“ zu streichen sind. Das Reglement lautet nunmehr: 5 N thümers auf Andere über, nämlich: 1) wenn eine Hofraithe sich im Nießbrauche Nach Ansicht des Artikels 114 des Polizeistrafgesetzes also lautend: 0 5 f f 0 Art. 114. Diejenigen, welche den sonstigen von der Polizeiverwaltungs-⸗ von Jemand befindet, auf den Nießbraucher, 2) wenn sie als Besoldungswohnung behörde erlassenen Verordnungen wegen Reinhaltung und Wegsamkeit der hingegeben ist, auf den Besoldungsinhaber, und 3) wenn sie der Eigenthümer, ohne O r lle Straßen innerhalb der Städte und Ortschaften, namentlich auch wegen selbst darin wohnen zu bleiben, im Ganzen an eine Familie vermiethet, und daß Bestreuung der Fußpfade mit Sand u. s. w. bei entstehendem Glatteise, dies geschehen, der Polizeibehörde angezeigt hat, auf den Miether. 9 8 0 0 gesch z sowie wegen Anlegung von Röhren an unmittelbar auf die Straße gehen— S. 4. Die Sorge für die Reinigung vor öffentlichen Gebäuden, insoweit die 9 gung 1 geh 8 1 den Dachrinnen oder Küchengoßsteinen nicht Folge leisten, verfallen in Bestimmungen des vorstehenden Paragraphen nicht darauf Anwendung finden, liegt 155 e eine Strafe von dreißig Kreuzern bis zwei Gulden. 2 den betreffenden Verwaltungsvorständen ob. 5 f f. i bei. und in Folge Ermächtigung Großh. Ministeriums des Innern vom 5. April 1856§. 5. Ist eine Straße nicht über 22 Klafter breit, und auf der einen Seite Schloß. zu Nr. M. d. J. 5141 und 11. Dezember 1856 zu Nr. M. d. J. 16744 werden kein Besitzthum vorhanden, dessen Eigenthümer oder Inhaber nach den vorstehenden — die bevorstehenden Regulative eingeschärft, bezw. verfügt: Bestimmungen zur Reinigung verpflichtet wäre. so ist der Eigenthümer oder Inhaber 9 e 8 25— 85 5 88(sgl.§. 3 und 4) der gegenüberliegenden Hofraithe verbunden, die Straße nicht A. Allgemeine Vorschriften für sämmtliche Gemeinden des Kreises. blos bis zur Mitte, sondern vollstandig auf beiden Seiten reinigen zu lassen. 8 1. In der Regel müssen in jeder Woche einmal Samstags und außerdem§. 6. Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden so oft es die Polizeiverwaltungsbehörde besonders anordnet, sämmtliche Ortsstraßen Vorschriften für einen Anderen keine Verbindlichkeit besteht, ferner die Reinigung ualitäfe gereinigt und der zusammengekehrte Koth von der Straße weggebracht werden. Das der öffentlichen Plätze und der Plätze um die öffentlichen Brunnen, soll auf Kosten 5 Reinigen muß vor Einbruch der Nacht vollzogen sein. Fällt auf den Reinigungs- der Gemeinden geschehen. Usagsse. tag ein christlicher Feiertag, so geschieht die Reinigung an dem nächstvorgergehenden§. 7. Es ist verboten bei der Straßenreinigung dem Nachbar den Unrath 5 Werktage. Sollte Schnee gefallen sein, so fällt die vorerwähnte Verbindlichkeit zur[ zuzuführen. Dagegen müssen die aufstoßenden Nachbarn die Stelle, wo sie an⸗ Straßenreinigung bis zu eingetretenem Thauwetter weg. Statt dessen muß aber grenzen, insbesondere die aufstoßenden Rinnen und Gossen dergestalt säubern, daß f der Schnee von den Banquets zunächst der Häuserreihe in einer Breite von 4 bis kein Koth oder Unraäth dazwischen liegen bleibt. Ul dadurch keine Anhäufung 5 B. Besondere Vorschriften und zwar: Für die Gemeinden Friedberg und Butzbach und die Gemeinden Nieder- Wöllstadt, Ober⸗Wollstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder-Weisel, Kirch⸗Göns, Pohl⸗Göns, Ober⸗Mörlen, Assenheim, Bönstadt, Fauerbach 11, Ossenheim, Florstadt(Ober⸗ und Nieder), Staden, Melbach, Södel, Wölfersheim, Ober- und Nieder-Rosbach. §. 8. Jeden Mittwoch und Samstag müssen sämmtliche Straßen gehörig gereinigt werden. imich. 2 9 — die mit Gebäuden, H Reinigung agner. 1 e—. N C. Für die Städte Friedberg und Butzbach: t§. 9. An den unmittelbar auf die Straße gehenden Dachkandeln oder Dach⸗ e rinnen müssen Röhren angelegt werden, welche bis auf einen Fuß von dem 6 8 55* Sten pounflafter herahreicher 0 für Eigenthümer dafür, N Straßenpflaster herabreichen. 70 5. 5 Ersah genth Personen Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Regulative enthaltenen Bestimmungen und es kann, wenn gleich ihm frei steht, mit Miethsleuten oder anderen bei wegen der Straßensäuberung eine Privatübereinkunft zu treffen, eine solche doch nur privatrechtliche Wirkungen äußern, den Eigenthümer aber vor der Unterlassungs⸗. 5 8 oglich strafe nicht schützen. 3 1 ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und die Bekanntmachung in dem 3. Nur in folgenden Fällen geht die Verantwortlichkeit des Hauseigen⸗ Verkündigungsregister zu beurkunden. 2 1 2 Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Wallau. werden nach Art. 114 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Vorstehendes Regulativ ist von den Großherzoglichen Bürgermeistereien in — — — — Friedberg den 19. Juli 1887. 12— Bekanntmachung. dubel, Der Schmied Wilhelm Hublitz von Friedberg hat die Prüfung zum Nachweis der Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes bert bestanden und ist daher zum Betriebe dieses Gewerbes berechtigt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Jen Friedberg den 19. November 1894. Dr. Braden. 4817 — — . n Betreffend: Die Invaliditäts⸗ und Alters versicherung. Friedberg den 19. November 1894. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt und sämmtliche mit Ausstellung der Quittungskarten, Erhebung der Beiträge und Verwendung der Beitragsmarken betrauten Stellen des Kreises. Nachstehende Bekanntmachung wollen die Bürgermeistereien und das Polizei-Commissariat Wickstadt ortsüblich veröffentlichen lassen. Die sog. unständigen Arbeiter sind noch besonders darauf hinzuweisen, daß die im Jahre 1891 ausgestellten Quittungskarten mit Schluß des laufenden Jahres ihre Giltigkeit verlieren, sofern sie bis dahin nicht umgetauscht sind. Den örtlichen Invaliditäts- und Alters-Versicherungsstellen wird empfohlen, auch ihrerseits auf den ordnungsmäßigen Umtausch hinzuwirken. Dr. Braden. Betreffend: Invaliditäts- und Alters versicherung. Bekanntmachung. Im Interesse der Versicherten, insbesondere derjenigen, welche S 104. Eine Quittungskarte verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht regelmäßig in versicherungspflichtigem Arbeits- oder Dienstver- nicht bis zum Schlusse des dritten Jahres, welches dem am Kopfe der hältnisse stehen, machen wir auf die nachstehenden Bestimmungen des Karte verzeichneten Jahre(§ 101 Abs. 2) folgt, zum Umtausche einge⸗ Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 auf- reicht worden ist. Befindet sich die Quittungskarte bei der Invaliditäts⸗ merksam, welche, nachdem dieses Gesetz am 1. Januar 1891 in Krafte und Altersversicherungsstelle, so ist der Umtausch bei dieser zu bean⸗ getreten ist, für die nächste Zeit zum ersten Male von Bedeutung werden. 3 Ist die Annahme begründet, daß der Versicherte ohne sein Ver⸗ § 32. Die aus einem Versicherungsverhältnisse sich ergebende schulden den rechtzeitigen Umtausch versäumt hat, so kann der Vorstand Anwartschaft erlischt, wenn während vier aufeinander folgender Kalender- der Versie herungsanstalt des Beschäftigungsorts auf den Antrag des jahre für weniger als insgesammt 47 Beitragswochen Beiträge auf[Versicherten die fortdauernde Gültigkeit der Quittungskarte anerkennen. Grund des Versicherungsverhältnisses oder freiwillig(§S 117) entrichtet worden sind. Die Anwartschaft lebt wieder auf, sobald durch Wiedereintreten in eine das Versicherungsverhältniß begründende Beschäftigung oder durch freiwillige Beitragsleistung das Versicherungsverhältniß erneuert und danach eine Wartezeit von fünf Beitragsjahren zurückgelegt ist. Friedberg den 19. November 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden Bekanntmachung. Betreffend: Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens bezüglich eines Grundstückes des Eduard Grödel von Friedberg. Seitens der Gemeinde Friedberg ist zum Zwecke der Verbreiterung der a. Einwendung gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme Straße Antrag auf Enteignung von 63,5 OOm der Parzelle Flur I. Nr. 69, Grab⸗ der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung; garten in der Stadt und von 3 Om der Parzelle Flur 1, Nr. 70, Hofraithe in b. Erklärung auf die angebotene Entschaͤdigungssumme bei Meidung der der Stadt, beide zugeschrieben im Grundbuch dem Eduard Grödel und Frau, Unterstellung der Annahme des Angebotes; geb. Simon, wohnhaft zu Friedberg, gestellt worden. c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses Pläne und Eingabe liegen in der Zeit vom 26. November bis 10. Dezember mit solchen;. b J. auf dem Büreau der Großh. Bürgermeisterei Friedberg zu Jedermanns Ein— d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Aus- sicht offen. schlusses mit solchen; 5 Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung wird Tagfahrt vor„Anträge auf auen und Unter paltung von Anlagen im Siune des der Lokal-Commission auf 5„Art 14 des Enteignungsgesetzes. 0 i f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende l——— 1 l. J., Grundstück im Termin vorzubringen. a l achmittags r. Friedberg den 19. November 1894. im Rathhause zu Friedberg anberaumt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. An die Betheiligten ergeht die Aufforderung: Ur. Braden. Bekanntmachung. Nachdem die Maul- und Klauenseuche zu Petterweil wieder erloschen ist, werden die angeordneten Schutzmaßregeln hierdurch wieder aufgehoben. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 19. November 1894. Ur. Braden Bekanntmachung. Betreffend: Umbau der Brücke über die Usa zwischen der Parkstraße und der Ludwigstraße zu Bad⸗Nauheim. Indem rubrieirte Brücke demnächst umgebaut werden soll, ist der Verkehr über die Brücke auf die Dauer von 14 Tagen gesperrt. Friedberg den 19. November 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Massenheim. Bekanntmachung. Mittwoch den 28. November 1894, von Vormittags 10% Uhr an, findet die Versteigerung der Massegrundstücke statt. Zusammenkunft auf der Kreisstraße am Ort. Der Bereinigungskommissär: Friedberg den 20. November 1894. Dr. Göttelmann. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim v. d. H. Bekanntmachung. In der Zeit vom 20. November bis 5. Dezember l. J. liegen die Arbeiten zur Besitzstandsaufnahme des III. Bereinigungsfeldes rubricirter Gemarkung, nämlich: die Originalbonitirungskarten, drei Bände Besitzstandsverzeichnisse und vier Bände Gütergeschosse auf dem Rathhauszimmer zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten, welche schriftlich 8 sind, findet Donnerstag den 6. Dezember l. J., Vormittags von 10—11 Uhr statt, und wird noch ausdrücklich bemerkt, daß später e als im Termin vorgebrachte Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Der Vollzugskommissär: Gießen den 19. November 1894. r. Wallau. Deutsches Reich. Altersversicherungs-Anstalten. Erschienen sind Der Gouverneur von Deutsch⸗Ostafrika, Darmstadt. Den Landständen ist ein 52 Vertreter, darunter Geheimerath Sydow iv. Schele, meldet aus Dar-es⸗Salaam, daß Gesetzentwurf auf Abänderung des Kapital- aus dem Reichspostamte, Oberpostrath Seidl seine Truppen am 30. Oktober die Haupstadt rentensteuer Gesetzes vorgelegt worden. Die vom bayerischen Ministerium. Die Tages- Kuirenga im Uhehegebiet gestürmt und nach meist unwesenttichen Aenderungen des Entwurfs ordnung umfaßt 24 Gegenstände mehrstündigem Kampfe genommen haben. Der bezwecken Uebereinstimmung in Eebug auf das,— 18. Nov. In Kamerun hatte Lieute- Verlust der Wahehe ist sehr bedeutend. Eine Einschätzungs. und Reklamatic Verfahren, nant Dominik nach Meldung eines hiesigen[große Menge Vieh, beträchtliche Elfenbeinvor⸗ Fristbestimmung ꝛc. mit dei e des Blattes mit 30 Mann Sudanesen einen Zug räthe, die Geschütze und Gewehre der von den neuen Einkommensteuer- Entwurfs herbeizu- nach Jaunde und von dort nach N'egilla ge-[Wahehe niedergemachten Expedition Zelewski's führen. macht. Auf dem Wege nach Edea ist er von sowie große Pulvervorräthe fielen dem Sieger — D ang in zell. den Bakoko überfallen worden. 6 Sudanesen in die Hände. 1500 geraubte Weiber und anstalt in Butzb irde z sind gefallen, Lieutenant Dominik selbst erhielt Kinder wurden befreit. Pfeddersheim ernannt, der He ne einen Schuß durch den Arm, einen zweiten in“ Weimar, 19. Nov. Wie die„W. Ztg.“ der den Ot die Hüfte und liegt krank in Batanga, wohin meldet, zeigt sich im Befinden des Erbgroß⸗ aus Annerod zum Heizer ernaunt die Expedition abgedrängt wurde. herzogs eine von Tag zu Tag zunehmende Berlin, 19. Novbr. e 5 Vom 1. Januar 1895 ͤ ab wird der Schwäche. Außerdem sei der Hinzutritt von rungsamte eröffnete Präsident Boe Pariser Botschaft ein Marinebevollmächtigter Lungen Entzündung konstatirt. Geheimerath Konferenz der Vertreter der Landes-Versiche-[beigegeben werden; Korvetten-Kapitän Siegel] Pfeiffe r ist telegraphisch nach Cap Martin be⸗ rungs⸗Aemter und der Invaliditäts- und list dazu berufen. rufen worden. ragt, dem 2 Aufseh nehmen an de geordn berkite 0. Priba Negar der 2 nicht laute thani Patr work den Bei bega Prei men des karten, la 115 ntausch enn sie fe 5 einge⸗ bite bean⸗ n Ver⸗ orstand 9 des kennen. me des ignende g 5% wesenden verhinderten Salmeron am Sprechen. lag seiner Wirksamkeit an hiesiger Schule zu begehen. 4% Millionen betragen. kanzler Fürsten Hohenlohe wurde gestern Abend Verständigung geführt. 00 6.0 0)— 20. Novbr. geh Privatdepesche, jetzt sei auch das letzte Fort nach der Talienwan-Bai verbrannt. Italien. Straßburg i. E., 19. Nov. Dem Reichs- von einigen unwichtigen Einzelheiten, zu einer eine glänzende Ovation von etwa 200 Vereinen Buenos-Aires. Von hier wird gemeldet, aus Stadt und Land dargebracht in Gestaltf der neue Präsident von Brasilien, Moraes, eines Fackelzuges, der über 8000 Fackeln zählte. habe, um den Frieden wieder herzustellen, den Die Studentenschaft und die Schulen bildeten Gouverneur von Rio de Janeiro aufgefordert, Spalier vom Palais bis zum Bahnhof. Der seine Entlassung zu nehmen. Reichskanzler empfing den Festausschuß unde— Der„Times“ wird von hier vom dankte bewegt auf dessen Anrede. Am Bahn⸗ 19. Nov. gemeldet, der flüchtige brasilianische hofe fand eine zweite Ovation statt. Der Admiral Da Gama versichere, daß die Führer Reichskanzler reiste um 6¼ Uhr Abends ab. der Aufständischen definitiv beschlossen hätten, die Präsidentschaft des Dr. Prudente de Moraes Auslaud. nicht anzunehmen. Da Gama erkläre, er habe Oesterreich⸗Ungarn. Budapest, 20. Nov. gegenwärtig 7000 Mann an der Grenze bereit, Das peinlichste Aufsehen erregt es, nach der um die Feindseligkeiten sofort zu beginnen, er „Fr. Ztg.“, daß gelegentlich des zu Ehren werde selbst den Oberbefehl übernehmen und Kossuth's in Debreczin veranstalteten Banketts die Operationen in einigen Wochen beginnen. bei dem ersten Toast auf den König sich Nie Afrika. Tanger, 18. Nov. Der Auf⸗ mand erhob und die Zigeuner statt der Volks- stand, der im Süden zu Gunsten Muley Moham— hymne ein Spottlied auf die Deutschen spielten, meds ausgebrochen war, ist beendigt und der während bei dem darauffolgenden Toast auf Handel wieder aufgenommen worden. Kossuth sich Alles erhob. Der Ministerpräsi⸗ China. Tientsin, 19. November. Der dent hat bereits die Staatsanwaltschaft beauf⸗ Vizekönig stellte im Norden und Süden des tragt, ein Verfahren gegen die Theilnehmer an europäischen Quartiers Militär zum Schutze dem Bankett einzuleiten. Ein gleich peinliches gegen Belästigungen undisziplinirter Sol Aufsehen erregt der Umstand, daß die Theil- daten auf. Die chinesische Flotte wurde nehmer an dem Bankett eine Huldigungsdepesche mit einer großen Anzahl Schnellfeuerkanonen an den italienischen König schickten. Im Ab- versehen. Die Flotte verbleibt in Wei⸗hai⸗wai. geordnetenhause wird eine Interpellation vor⸗ Ein Theil der japanischen Flotte kreuzt vor bereitet. Talienwang und Port-Arthur, ein anderer Theil Holland. Rotterdam, 19. Nov. Eine überwacht Weichai⸗wei. Privatdepesche aus Lombok meldet, daß Tjakra- Japan. Yokohama. Die japanische Armee Negara durch 5 Bataillone gestürmt und nebst unter Oyama verließ Kintschau am 16. Nov. der Wohnung des Fürsten erobert worden ist. in der Richtung auf Port⸗Arthur; sie marschirt Die Holländer hatten 150 Todte und Ver- in zwei Divisionen auf verschiedenen Wegen. wundete. Der Radja und seine Schatzkammer Die Japaner werden vor dem Angriff auf wurden nicht gefunden. Die Balinesen fielen Port-Arthur die Chinesen unterwegs erst werfen „ zu Hunderten. müssen. Ein Transportschiff mit 600 Mann Aus Batavia meldet eine Infanterie und 500 Kulis ist auf der Fahrt Alle wur⸗ des Radja zu Tjakra⸗Negara erobert. den gerettet mit Ausnahme von 4 Kulis. Spanien. Madrid, 18. Nov. In einer vergangene Nacht abgehaltenen republikanischen Aus Stadt und Land. o. Bad⸗Nauheim. Am Sonntag, den 18. Nov., war es Lehrer Wagner dahier vergönnt, den 25. Jahres⸗ Versammlung kam es zu Thätlichkeiten. Die An— mehrere Verhaftungen vorge- Fuͤrwahr ein bedeutungsvoller Tag für einen Lehrer, treu bewährt im Dienste der Schule, geliebt von allen Rom. Es verlautet, die Regie— seinen Schülern, geehrt von der gesammten Einwohner— oo Sit 5 399 dos, schaft der Stadt. Und gerade diese hatte wohl Ursache, rung habe 22 Millionen Ersparnisse 1 5 dem Jubilar Dank zu spenden, aufrichtigsten Dank für schlagen, wovon 10 in der Heeres⸗ und Marine⸗ dessen segensreiche Thätigkeit zur Förderung des Ge⸗ verwaltung. Das Defizit dürfte etwa sechzig meinwohis. Der Schulvorstand, Vertreter der Stadt⸗ verwaltung und das Lehrerkollegium erschienen ge— Charleroi, 17. Nov. Bei Lobbes wurde der verbrecherische Versuch gemacht, durch Losschraubeu mehrerer Schienen und Ueberlegen von Schwellen den Pariser Nachtschnellzug zum Entgleisen zu bringen; zum Glück vereitelte die Umsicht des Bahnwärters eine Katastrophe. Serajewo, 19. Nov. In Prozor wurde gestern um 2 Uhr 47 Min. Nachmittags ein zwei Sekunden dauerndes Erdbeben in der Richtung von Nordost nach Südwest wahrgenommen. Petersburg, 20. Nov. Der berühmte Komponist Anton Rubinstein ist heute in Peterhof an einem Herz— schlag gestorben. London, 17. Nov. Die Themse ist noch immer im Steigen begriffen. Zahlreiche Todesfälle wurden durch Ertrinken gemeldet, der Verkehr auf mehreren Bahn⸗ linien ist unterbrochen. Rom, 19. Nov. In der letzten und vorletzten Nacht fanden neue Erderschütterungen in Reggio statt, die keinen Schaden anrichteten. Die Bevölkerung geht auf's Land oder kampirt in Zelten: In Baguara sind 13 todt und 50 verwundet; der Ort ist fast ganz zerstört. In Palmi sind 7 todt, 50 verwundet, die Häuser un⸗ bewohnbar. In Malocchio und Terranuovo sind nur die Häuser beschädigt. Es wird militärische thatkräftige Hilfe geleistet. In Milazzo fanden gestern 10 Uhr Abends u. heute 7¼ Uhr früh Erdstöße statt. In San Procopio, das fast ganz zerstört ist, zahlt man 60 Todte. Nach weiteren Meldungen aus Palmi sind 15,000 Menschen obdachlos. Dabei regnet es unablässig. Die Temperatur ist bedeutend gesunken. Washington, 27. Okt. Das West⸗Street-Hotel in Seattle wurde heute morgen vollständig in Asche gelegt. Sechzehn Personen haben den Tod in den Flammen gefunden. Handel und Verkehr. Friedberg, 21. November. Buttermarkt. Butter kostete per Pfd. M. 0.85— 1.00, Eier per St. 9—10 Pf. Friedberg, 20. Nov. Fruchtpr. Weizen M. 12.25 bis 12.50, Korn M. 11.— bis 00.00, Gerste M. 12.00 bis—.—, Hafer M. 10.50— 00.00. Alle Preise ver⸗ stehen sich auf 100 Kilo gleich 200 Zollpfund. Evangel. Arbeiterverein. Freitag den 23. November, Abends 8 Uhr in der Herberge zur Heimath: Vortrag des Herrn Prediger Holl uͤber den Beruf der Frau. Israelit. Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 24. Nov. 1894. Beginn: Vor⸗Abend 4 Uhr 15 Min. Samstag Morgen 8 Uhr 30 Min. Samstag Nachmittag 3 Uhr. Sabbathausgang 5 Uhr 20 Min- Sonntag den 25. Nov., Morgens 9%½ Uhr: Jestgottesdienst zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Ihrer König⸗ lichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin. Wochengottesdienst von Sonntag den 25. November an Morgens 7 Uhr Synagoge, Abends 6 Uhr 30 Min. Gemeindezimmer. Montag den 26. Nov. Morgens 6 Uhr 45 Min. Donnerstag den 29. Nov.: Neumond Kislev. Zur gefl. Beachtung. Schriftliche Anfragen wegen Auskunftser— theilungen über Inserate ꝛc. können wir nur dann beantworten, wenn denselben eine Frei— marke für die Rückantwort beigelegt ist. Ueber Inserate, bezüglich deren Offerten einzureichen sind, ist die Expedition zu keinerlei Auskunfts⸗ ertheilungen befugt. Offertenbriefe sind, soweit keine bestimmten gegentheiligen Abmachungen getroffen wurden, in der Expedition abzuholen. Die Exped. des Oberhess. Anzeigers. Tinte. Feine schwarze Schreib⸗, Copir⸗ und Archiv⸗Tinte in Flaschen zu M. 1, 60, 40 Pf., Feine schwarze Alizarin⸗, Schreib⸗ und Copir⸗Tinte in Flaschen zu M. 1, 60 Pf., Tiefschwarze Kaiser⸗Tinte in Flaschen zu M. 1, 20, 12 Pf., Schwarze Schreib⸗Tinte in Flaschen zu 20 und 12 Pf., 0 Gallus⸗Tinte(Schultinte) à 8 Pf., Feine violette Salon⸗Tinte in Flaschen zu 25 Pf., Feine brillantviolette Copirtinte in Flaschen à 25, 15 Pf., Feine rothe Tinte in Flaschen zu 40, 25 Pf., Tinte zum Wäschezeichnen in Schachteln mit Zubehör Hektographen⸗Tinte, Er ist] Silber⸗Tinte, 11 f f. f 1 zac an meinschaftlich in der Wohnung Wagners, um ihn zu d e 1 beglückwünschen. Pfarrer Wissig that dies als Vor⸗ e ökuments en 0 0 st z 00 sitzender des Schulvorstandes, den Jubilar nicht nur als nicht formell angenommen worden, es ver- pflichtgetreuen Lehrer, sondern auch als edlen Menschen lautet aber bestimmt, daß der Bischof C 1 ; 0 90 der Stadt mit der Bitte, deren Blühen und Gedeihen thaniel 25005. h 2 70 8 80 des auch fürderhin nach Vermögen fördern zu helfen; Ober⸗ feldes Patriarchen als Stellvertreter vorgesch agen lehrer Feuerbach gratulirte im Namen der hiesigen worden ist, in dieser Eigenschaft bestätigt wor- Lehrer, betonend, daß Wagner stets im schönsten Ein⸗ den sei. vernehmen mit allen Kollegen gestanden, die sich darum Rußland. Petersburg, 19. Nov. Die 1 5 A 1 5 1 515 Jubilar leich ;; i e 8 8 recht lange zu den Ihren zählen zu dürfen. In glei Beisetzungs-Feier in der Peter⸗Paulskathedrale herzlicher Weise ward Wagner an seinem Ehrentage In begann um 10 ½ Uhr. Prinz Heinrich von von Angehörigen der verschiedensten Stände beglück⸗ he Preußen, der die Uniform des Kaluga⸗-Regi⸗ wünscht. Möge pflichtgetreue, selbstlose Thätigkeit im 9 ments trug, befand sich in unmittelbarer 1 3 allezeit und allerorten solche des Kaisers. Unter den Deputationen war l N i länzend vertreten. Der Kranz a 195 Kaser Wüteln wurde heute an der Bahre Allerlei. frika, 8 kaisers 505 1 05 0 U 0 Mannheim, 20. Nov. Der Wiesbadener Uhren⸗ daß zu Füßen des Verstorbenen niedergelegt. Unter dieb wurde gestern Abend hier verhaftet. e tadt ununterbrochenem Kanonendonner, Flinten⸗ Stolp, 20. November. Der zum Tode verurtheilte ola salven und dem Glockengeläute aller Kirchen gaht Dachdecker Behnke wurde heute hin⸗ 7 5 8„die No, gerichtet. g Der der Stadt erfolgte kurz vor 5 Uhr die Be⸗ Zittau, 19. Nov. In dem benachbarten Frieders⸗ cf tattung. Der Sarg wurde vom Kaiser und dorf brannte heute früh die Zwirnerei von Rosenkranz Eine 8 3 0 9 9 3 1 191. den Großfürsten nach der Gruft gebracht und ab. Die Vesitzerin, deren 17jährige Tochter und eine W von den ausländischen Fürstlichkeiten TTT„ ö j Bre 17. Nov. Wie der„ 5„Anz. 15 Die Feier endete 5 1 Uhr. 5 Tancheill wurde heute Vormittag in Berlin der Morder . 1— In diplomatischen Kreisen verlautet, der Elsa Groß festgenommen. Es ist der früher in Lic daß der Kriegsminister Wannowski und der Breslau n 8— 8 5 U inis Ber Hier ihre Ent⸗ Hamburg, 18. Nov. Der Pflasterer Krohne, der g Minister e. eee 1 tz Beamter der Feuerwehr, wegen wiederholter vor⸗ 1 lassung ersucht haben. Die Antwort des Kaisers saglicher Brandstiftung, sich vor dem hiesigen Schwur⸗ 340. an Giers sei noch nicht bekannt, dem Kriegs⸗ gerichte zu verantworten hatte, wurde von diesem zu Fei 5 ee e boroß, minister aber habe er erklärt, daß es noch zu 7 Jahren Zuchthaus verurtheilt. 2 5 85 Feine blaue Tinte in Flaschen zu 40 und 20 Pf., mende früh sei(Mayen, 19. Nov. Der Anstreicher Schaaf band 9 J 7 17 8 Di 2 estern Abend seine beiden Kinder zusammen, übergoß 9 Pf., 1 1 Amerika.„Washington. Die Verhand. se mit Petroleum und zündete sie an; die beiden ver⸗ ner lungen über den Handelsvertrag zwischen Japan brannten vollständig. Schaaf wurde verhaftet. und den Vereinigten Staaten haben, abgesehen jedenfalls geistesgestört. bei Carl Bindernagel. Gold-Tinte Todes. Anzeige. 5 kelebt Mi 3 Sch. 3 Beben 0 inni Frau Junette Groedel, geb. Herz, einem 67. Lebensjahre heute in die . Ew gteit 1 urufen Assenheim am 1894. Hinterbliebenen. 20. Die trar Die Beerdigung findet dahier statt am 23. 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