eser, Gal, Weünkühhe 0. 900 „„ eren Anzeig 894. —— sellerag zust Ausflug bfahtt 6,07 ne 9405 decke ren. Abzugeben rn W. Fertsch tlaufen. Bitte interzeichneten ichrichtigen. sieder⸗Wöllstal, E arnseif, gallseif, Seifen, Schürzen, 8 dale en, Socken e iehl, Usagasse N 4 6 Ui elt M. 5.40 ferelniligs un. „ Mlehel auge ermiethen. ute chiklll 1894. Dienstag den 21. August. * 97. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., ö wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ Amtlicher Theil. Polizei⸗ Reglement über den Betrieb und die Benutzung der für den Kreis Friedberg errichteten Abdeckerei. Nachdem der Kreistag des Kreises Friedberg mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 9. April 1894 zu Nr. M. J. 9665 die Errichtung einer Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thiercadavern für sämmtliche Gemeinden des Kreises beschlossen hat, werden mit Zustimmung des Kreistags und des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. August 1894 zu Nr. M. J. 23829 zur Regelung des Abdeckereiwesens im Kreise Friedberg die nach— folgenden Bestimmungen erlassen: §. 1. Die für den Kreis Friedberg zum Zwecke der unschäd— lichen Beseitigung und möglichsten Nutzbarmachung von Thierkadavern errichtete Abdeckerei führt die Bezeichnung„Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thierkadavern“ und untersteht in polizeilicher Hinsicht der Ueberwachung Großh. Kreis— amts Friedberg unter technischer Mitwirkung Großh. Kreisveterinär— amts Friedberg und im Uebrigen der Verwaltung des Kreistags und des Kreisausschusses des Kreises Friedberg. §. 2. amts— das von ihm angenommene Personal sind auf die Instruk— tion für die Wasenmeister(Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zu Nr. M. J. 5 von 1880) zu verpflichten. Sie unterstehen der Disciplinarstrafgewalt des Großh. Kreisamts. §. 3. Der Eigenthümer gefallenen oder getödteten Viehes, sowie solchen Viehes, welches bei der Schlachtung ganz oder theilweise für ungenießbar erklärt worden ist, hat bei Meidung der in Artikel 299 Pol.⸗Strafges. angedrohten Strafe, ohne jeden Verzug nach dem Ver— enden oder nach vollzogener Tödtung oder Ausschlachtung bei der Bürgermeisterei des Ortes, innerhalb dessen Gemarkung sich der Ca— daver bezw. die zu beseitigenden Theile eines solchen befinden, ent— sprechende Anzeige zu machen. Durch die Bürgermeisterei ist die Anstalt telegraphisch oder durch einen Boten alsbald zu benachrichtigen. Die Anzeige bei der Bürgermeisterei und Benachrichtigung der An⸗ stalt muß den Namen und Wohnort des Vieheigenthümers, die Thier— art, das Alter und die Zahl der gefallenen, getödteten oder geschlachteten Thiere enthalten. Das Kreisamt ist ermächtigt, an Stelle der Anzeige durch Tele⸗ graph oder Boten solche durch die Post für die an der Bahn ge— legenen Orte widerruflich zu gestatten. Das in diesem§. Bestimmte gilt bei Schlachtthieren, von denen nur einzelne Theile für ungenieß— bar erkannt worden sind, nur dann, wenn alle inneren Organe und die Eingeweide beseitigt werden müssen, in welchem Falle jedoch der Eigenthümer die Kosten gemäß§. 4 zu tragen hat. Andernfalls gelten die Bestimmungen des§. 4 dieses Reglements. §. 4. Die im vorstehenden Paragraphen bestimmte Anzeige— pflicht tritt nicht ein bei dem Verenden von Saugferkeln, Saug— lämmern, Hunden und Katzen(mit Ausnahme der an Wuth krepirten oder deshalb getödteten), sowie bei neugebornen oder in oder gleich nach der Geburt verendeten Thieren. In diesen Fällen ist es dem Eigenthümer gestattet, die Verscharrung an einem ihm zur Verfügung stehenden Orte vorzunehmen.(Art. 309 Pol.⸗Str.⸗Ges.) Der Eigenthümer kann indeß die Verbringung derartiger Cadaver in die Anstalt durch eine gemäß§. 3 zu bewirkende Anzeige ver⸗ langen. Er hat in solchen Fällen neben der tarifmäßigen Gebühr die Kosten der Benachrichtigung der Anstalt zu tragen. Das Gleiche gilt bei dem Verenden von Geflügel und Wild. Auf Anstehen der Besitzer ist der das Cadaverfuhrwerk leitende Bedienstete des Anstalts⸗ unternehmers stets verpflichtet, derartige Cadaver gegen die tarif— mäßige Gebühr gelegentlich mitzunehmen. §. 5. Die Anstalt hat nach erhaltener Benachrichtigung so rasch als es die Jahres- und Tageszeit gestattet und unter thunlichster Einhaltung der in Art. 299 Pol.⸗Str.⸗Ges. bestimmten Frist die an⸗ gemeldeten Cadavermassen ausschließlich vermittelst der für die An⸗ stalt beschafften Transportmittel abzuholen. Der den Transport Leitende hat ein Buch bei sich zu führen, in welches die Ortspolizeibehörde die Art, das Alter und die Zahl der verladenen Cadaver, bezw. eine Bezeichnung der verladenen Cadavertheile, den Namen des Eigenthümers, sowie den Tag und die Stunde der Verladung einzutragen hat. Dieses Buch ist den Polizeiaufsichtsorganen auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen und ebenso denselben eine Controle der Ladung zu gestatten. §. 6. Der Eigenthümer gefallenen Großviehs ist verpflichtet, bei dessen Verladung die erforderliche Hilfe zu leisten. §. 7. Das Wegschaffen der Thiercadaver und deren unschäd— liche Beseitigung, sowie die Tödtung lebender Thiere in der Anstalt erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Reichs— gesetzes vom 23. Juni 1880: Die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, sowie nach dem mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2. Februar und Der Leiter der Anstalt und— nach Befinden des Kreis- 27. April 1880 zu Nr. M. J. 2775 und 8035 und unter Zustim— mung des Kreisausschusses für den Kreis Friedberg erlassenen Polizei— reglements, die Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau betreffend. F. 8. Die auf Antrag des Eigenthümers oder auf Anordnung der zuständigen Behörde in der Anstalt zu vollziehenden Tödtungen von Thieren erfolgen ausschließlich in dem hierfür und für die Ob— duction der Thiere bestimmten Raume. Erweist sich aus irgend welchen Gründen die Tödtung eines Thieres vor der Verbringung in die Anstalt als nothwendig, so ist der hierfür angestellte Leiter des Fuhrwerks verpflichtet, die Tödtung auf Verlangen vorzunehmen. Die Tödtung hat auf die kürzeste und schmerzloseste Weise nach besonderer Anweisung des betheiligten Thierarztes(eventl. unter Be— nutzung einer Schlachtmaske) stattzufinden. §. 9. Die zur technischen Verarbeitung bestimmten Thier— cadaver und Theile von solchen sind von dem Transportwagen direkt in den Sectionsraum und von hier aus ebenfalls unmittelbar in den Eindämpfungsapparat zu verbringen. §. 10. Die Vergrabung von Thiercadavern oder von Theilen solcher, welche für die Anstalt bestimmt oder dahin verbracht sind, ist verboten. Nur bei ganz außergewöhnlicher, mit den Apparaten nicht mehr zu bewältigender Anhäufung, bei längeren Betriebsstörungen ꝛe., kann das Kreisamt oder das Kreisveterinäramt gestatten oder an— ordnen, daß die Cadaver und Cadavertheile auf dem bei der Anstalt befindlichen Gelände nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Be— stimmungen verscharrt werden. §. 11. Die Cadaver derjenigen Thiere, welche mit einer an— steckenden Krankheit behaftet waren, bei denen die Benutzung von Cadavertheilen, einschließlich der Haut, nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist(bei Milzbrand, Rauschbrand, Rotz und Tollwuth) sind mit allen ihren Theilen und Abfällen, ausschließlich der Eisentheile, welche geeignet(durch Glühen) zu desinficiren sind, in die Apparate zu verbringen und zu vernichten. Von den Cadavern der mit anderen Krankheiten behafteten Thiere können(nach vorgängiger Genehmigung des Kreisveterinärarztes oder dessen Stellvertreters) Haut und Haare u. s. w. abgenommen und verwerthet werden. §. 12. Die Desinfection der Transportwagen, Geräthe und Lokale der Anstalt hat auf Anordnung und nach Anweisung des Kreis— veterinärarztes zu erfolgen. Dieselbe kann erforderlichen Falls auf Alles, was mit verseuchten Cadavern in Berührung gekommen ist, ausgedehnt werden. §. 13. Die aus den Thiercadavern und Abfällen von solchen bei deren Verarbeitung sich ergebenden Condens- und Abfallwasser werden dem Dampf- bezw. Eindämpfungskessel behufs Verdampfung zugeführt. §. 14. In Seuchefällen wird seitens der Anstalt nach Mög⸗ lichkeit auch die unschädliche Beseitigung von ansteckungsfähigen Ab⸗ fällen, wie Streu, Dünger ꝛc. ꝛc., übernommen, doch bleibt hierwegen besondere amtliche Anordnung vorbehalten. §. 15. Werden bei den in die Anstalt verbrachten Thieren oder Cadavern Erscheinungen von ansteckenden Krankheiten wahrgenommen, so ist das Anstaltspersonal nach§. 9 des Reichsviehseuchengesetzes bei Meidung der in§. 65 Ziffer 2 des Reichsviehseuchengesetzes an⸗ gedrohten Strafe(10 150 M. oder Haft nicht unter 1 Woche) ver— ) ³² A 1 1— F e — pflichtet, unverzüglich bei dem Kreisamte Anzeige zu erstatten; auch ist alsbald der Kreisveterinärarzt in Kenntniß zu setzen. Der betref⸗ fende Cadaver oder Theile eines solchen sind unter besonderer Rück⸗ sichtnahme auf Erhaltung der verdächtigen Stücke in entsprechende Verwahrung zu nehmen. §. 16. Von den der Anstalt zur Verarbeitung eingelieferten Thieren, Cadavern und Cadavertheilen, darf, ausgenommen die in den 88. 17, 18 und 19 angeführten Gegenstände, Nichts entfernt werden. §. 17. Die zu weiterer Verwendung bestimmten Häute dürfen in der Anstalt nicht zum Trocknen aufgehängt und müssen innerhalb 3 Tagen aus der Anstalt entfernt werden, insoweit nicht zum Zwecke der Wahrung polizeilicher oder privatrechtlicher Interessen besondere Anweisung oder Erlaubniß zum längeren Aufbewahren derselben in der Anstalt behördlich ertheilt wird. §. 18. Die abgenommenen Mähnen und Schweife, Haare, Hus— und Klaueneisen sind an einem trockenen Orte aufzubewahren. §. 19. Die durch die Verarbeitung der Cadaver in der Anstalt gewonnenen Produkte dürfen nur in einem solchen Zustande in den Handel gebracht werden, in welchem sie als Nahrungsmittel nicht mehr verwendbar sind. §. 20. Das Sectionslokal der Anstalt wird sammt den vor⸗ handenen Geräthen gegen Haftung für etwaige Beschädigungen anderen Thierärzten des Kreises und amtlichen Kommissionen zur Verfügung gestellt. Auch ist das Anstaltspersonal angewiesen, den betheiligten Thierärzten und Kommissionen bei Vornahme von Obductionen die nöthige Hülfe zu leisten. F. 21. Soll auf Veranlassung eines Privaten eine Obduction durch einen Thierarzt in der Anstalt vorgenommen werden, so ist be— züglich der Bestimmung der Zeit hierfür mit dem Betriebsleiter in's — T a §. 6. Der Unternehmer hat zu zahlen: 1. für ein verendetes oder zu tödtendes Rind, eine Kuh, einen Ochsen— einschließlich Haut ꝛc und im Alter von über 2 Jahren= M. 10 2. Desgleichen im Alter von 1—2 Jahren— 3. Für Pferde von über 4 Jahren. 4. Für ein Fohlen von 2—4 Jahren„„ §. 7. Alles angefallene Vieh unter einem Jahre, mit Aus— nahme der in§. 6 erwähnten Arten hat der Unternehmer unentgelt— lich abzuholen, das heißt, er hat keine Zahlung zu leisten und erhält keine solche. §. 8. Saugferkel, Sauglämmer, Hunde, Katzen, sowie neuge— borene und ungeborene Thiere hat der Unternehmer nur auf Ver— langen abzuholen. Der die Abholung Veranlassende hat alsdann Betreffend: Die Errichtung einer Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thiercadavern in Friedberg. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. Die rubr. Anstalt tritt am 1. September d. J. in vollen Betrieb; am gleichen Tage tritt das im Vorstehenden abgedruckte Polizei— Sie wollen dasselbe in seinen wesentlichsten Bestimmungen wiederholt zur Kenntniß Ihrer Gemeindeangehörigen bringen Reglement in Kraft. Kreisamt die Benachrichtigung durch Postkarte gestattet werden sollte, 5 Benehmen zu treten, welcher den einschlägigen Wünschen nach Thun⸗ lichkeit Rechnung tragen wird. S. 22. Das Betreten der Anstaltsräume ist den daselbst nicht 1 beschäftigten unbetheiligten Personen verboten. Interessenten haben sich beim Betriebsleiter zu melden. §. 23. Die von dem Unternehmer der Anstalt an die Besitzer zu leistenden Entschädigungen für die Cadaver solchen Viehs, welches nach der Entscheidung des Kreisveterinärarztes auf Grund der be— stehenden gesetzlichen Bestimmungen,— s. Reichsges. v. 23. VI. 1880 und des Polizeireglements, betr. Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau— in der Anstalt abgeledert werden kann, sowie die Vergütung an die Anstalt für das auf Verlangen der Eigenthümer abgeholte Kleinvieh(S. 4.) regelt sich nach dem gegenwärtigem Reglement beigegebenen Tarife. Die Auszahlung und bezw. Erhebung der Entschädigungen er⸗ folgt durch Vermittelung der Gemeidekassen und der Kreiskasse. §. 24. Vom 1. September dieses Jahres ab sind die seither benutzten Gemeindewasenplätze außer Benutzung gesetzt. §. 25. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Reglements werden, insoweit nicht die Strafvorschriften der Art. 299 bis 309 P.⸗St.⸗G. oder sonstige schärfere Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft geahndet. Gegenwärtiges Regulativ tritt mit dem 1. September 1894 in Kraft. Friedberg den 18. August 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. A außer den Kosten der Benachrichtigung der Anstalt bei einer Entfern— ung unter 10 km(von der Anstalt aus gerechnet)— M. 2, bei einer Entfernung von über 10 km= M. 3 zu zahlen. Sind in einem Orte gleichzeitig mehrere dieser kleinen Thiere abzuholen, so theilen sich die Besitzer in diese Kosten. Können diese Thiere gelegentlich— bei einer Durchfahrt— abgeholt werden, so sind 20 Pfg. für jedes Thier oder Theile eines solchen zu zahlen. §. 9. Die Benachrichtigung des Unternehmers, daß Thiere ab— zuholen sind, erfolgt mit Ausnahme der in§. 8 erwähnten Fälle auf Kosten des Unternehmers und hat derselbe, insoweit nicht von dem 50 Pfg. für die Depesche oder 50 Pfg. an den die Nachricht direkt überbringenden Boten zu zahlen. Friedberg den 18. August 1894. und einen besondern Abdruck desselben, der Ihnen mit nächster Post zugehen wird, längere Zeit im Publikationskasten aushängen. 5 0 f Mit dem Inkrafttreten des Polizei-Reglements, also am 1. September d. J., sind sämmtliche Gemeindewasenplätze innerhalb des Kreises außer Benutzung gesetzt und alle Thiercadaver und Theile von solchen, die nach den bestehenden Bestimmungen seither auf den Wasen⸗ plätzen zu verscharren waren, hierher in die Anstalt zu liefern. geahndet. Das Amt der Gemeinde-Wasenmeister ist mit dem gleichen Tage in allen Gemeinden des Kreises aufgehoben. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft Die Wasenmeister treten außer Thätigkeit, werden von ihrem Diensteid entbunden und haben Anspruch auf Weiterzahlung ihrer Gehälter oder auf Entschädigung nur insoweit, als solches in etwa mit denselben abgeschlossenen Dienstverträgen vereinbart ist. Sie selbst, die Großh. Bürgermeister und der Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt, wollen sich mit den Bestimmungen des Reg⸗ lements genau vertraut machen und strengstens den Befolg desselben überwachen. Dr. Braden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Sie wollen den Befolg des vorstehenden Polizei-Reglements überwachen und bei Zuwiderhandlungen uns Anzeige erstatten. Auch machen wir Sie auf§ 5 des Reglements besonders aufmerksam und empfehlen Ihnen, die darin vorgesehene Controle des Buchs und event. der Ladung öfters vorzunehmen. Betreffend: Ermittelungen über den Einfluß der neueren socsalpolitischen Gesetzgebung auf die Armenpflege. Dr. Braden. Friedberg den 18. August 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. Wir erinnern die Rückständigen von Ihnen an Einsendung der beiden ausgefüllten Formulare rubr. Betreffs binnen einer Woche. Betressend: Ermittelungen über den Einfluß der neueren socialpolitischen Gesetzgebung auf die Armenpflege. Dr. Braden. Friedberg den 18. August 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernheim, Bruchenbrücken, Butzbach, Hoch-Weisel, Massenheim, Melbach, Ober⸗Wöllstadt, Okarben, Rodheim v. d. H. 8 Sie wollen binnen einer Woche auch das zweite Ihnen s. Z. übersandte Exemplar der Formulare rubr. Betreffs gemäß unsrer Verfügungen im Kreisblatt Nr. 72 und 81 ausgefüllt an uns einsenden. Dr. Braden. Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Montag den 27. Friedberg im Pfälzer Hof(Brauerei von Schmitt) statt. vom Sekretär des Vereins Or. v. träge und Wünsche. weiteren Mitgliedes in den Ausschuß des Peter. 2. Vorlage der Rechnung pro 1893,94. 5. Vortrag des Herrn Dr. Giersberg-Köln über die Mittel zur Erhöhung der Bodenerträgnisse. landw. Provinzial⸗Vereins. er Direktor des landw. Bezirksvereins: August l. J., Vormittags 10 Uhr, finder die Generalversammlung des landw. Bezirksvereins Friedberg zu Tagesordnung: 1. Bericht des Ausschusses über das Vereinsjahr 1893/94, erstattet 3. Vorlage des Voranschlags pro 1894/95. 4. An⸗ 6. Wahl eines Der Sekretär: Dr. Braden. Ur. v. Peter. eben 1eer de Eium maßi fungen hndet. tember 1894 edberg. iner Entfern⸗ 2, bei einer ind in einem n, so theilen legentlich— fg. für jedes ß Thiere ab⸗ ten Fälle auf icht von dem! verden sollte, chricht direkt! 0 94. 0 Wickstadt. uckte Polize⸗ rigen bringen n. nerhalb des f den Wasel⸗ der mit Haft Wasenmeister Futschädigung gen des Reh; del. toten Nl 5 d bell. del. 17 10 Ui fta. ler Woche. el. 94. ß une en. Friebe 1 stalle 04, 0 Nl e elät: eter, 1 a die Sommerobstausstellung zu Friedberg büheiligt haben. Einweihung des neuen Schulhauses der landwirthschaft— lichen Winterschule. Zur Feier der Einweihung des neuen Schulhauses beehrt sich den 25. August(Ludwigstag), Vormittags 10 Uhr, 1 ei,zuladen. Der Aufsichtsrath der landw. Winterschule: Großh. Vorstand der Schule. Dr. Braden, g Schmidt, Gh. Regierungsrath. Schulrath. Steinhäußer, Bürgermeister in Friedberg. Bereffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Holzhausen, I. Feld. Sonntag den 26. August l. J., Nachmittags 2 Uhr, findet die Hauptver 6. Vortrag über die wichtigsten Obstsorten der Obstausstellung. Der Präsident des Oberhessischen Obstbauvereins: Bürgermeister in Melbach. 7 g Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Obige Bekanntmachungen wollen sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß bringen. Oberhessischer Obstbauverein. . Bekanntmachung. 155 2. 3. ergebenst Ur. von Peter, Obstbauvereins im Landwirthschafslehrer, . 1½ Uhr Festessen Keil, Gr Bekanntmachung. a. sammlung des Oberhessischen Obstbauvereins im Anschluß in Steinhäußer's Felsenkeller statt. Tagesordnung: 1. Verwaltungsbericht des Ausschusses. 2 Rechnungsablage pro 1893/94. 3. Voranschlag pro 189495. 4. Proklamation von Verein 5 Ueberreichung von Diplomen an diejenigen sbaumwärtern und Ueberreichung der Diplome. Mitglieder des Oberhessischen Obstbauvereins, welche sich an der Obstausstellung in Breslau 7. Vortrag über die Kultur des Weinstockes. Die Geschäfsstelle: Dr. v. Peter. Tagesordnung: Zusammenkunft Vormittags ¼ 10 Uhr im Schloßhof(Burg). Zug durch die Stadt nach dem neuen Schulhaus. Ansprachen, Begrüßung der Gäste und ehemaligen Schüler, Rede (Rückblick auf die Zeit seit der Begründung der Schule), Besichtig— ung der Räume, Sammlungen und des pomologischen Gartens. Um ½12 Uhr Eröffnung der Obstausstellung des Oberhessischen Saalbau zu Friedberg. 7/1 Uhr Frühschoppen in der Reichskrone. mit Musik im Hotel Trapp, trockenes Couvert M. 2.50 inel. Musik. Von 3½ Uhr ab Concert in Steinhäußer's Felsenkeller. oßherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Dr. Braden. Die nachstehenden Beschlüsse der Vollzugscommission bringe ich hiermit zur Kenntniß der Betheiligten. Die Großh. Bürgermeistereien von Holzhau Beanntmachung ersucht. Friedberg den 18. August 1894. Die Vollzugscommission beschließt: en und der angrenzenden Gemarkungen werden um ortsübliche Veröffentlichung dieser Der Bereinigungs-Commissär: Ur. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. 1. Die alten Besitzer haben die alten ihre Grundstücke begrenzenden Parzellensteine bis zum 15. September l. J. auszuheben und ste en die Gewannwege zu legen, wo sie auf Kosten der Bereinigungsgesellschaft abgeholt werden. Wo verschiedene Besitzer zum Ausheben und Wegbringen desselben Steins verpflichtet sind, hat dies derjenige Besitzer zu besorgen, de dem Orte am nächsten liegt. Die nach dem 15. September 1894 noch nicht entfernten Steine werden durch die Feldbereinigungsgesellschaft auf Kosten der Sumigen entfernt. 2. Sämmtliche Stoppeläcker, auch solche welche mit Erbsen, Wicken ꝛc. ausgestellt sind, müssen bis zum 15. September l. J. ordnungs— mäßig gestürzt sein, widrigenfalls dies alsdann durch die Feldbereinigungsgesellschaft auf Kosten der Säumigen veranlaßt würde. 3468 Deutsches Reich. Berlin, 16. Aug. Die„Nat.⸗Ztg.“ theilt di Verhaftung von 40 Anarchisten, darunter eite Frau, mit. Sie wurden auf dem Polizei— müsidium photographirt und anthropometrisch gemessen; fünf davon sind wieder entlassen urden. Der Anarchist Schewen, der die leden Polizeibeamten verwundete, spielte in der eunrchistischen Bewegung eine große Rolle. Bei etem der verhafteten Anarchisten sind zwei Ganaten unbekannten Fabrikortes aufgefunden wrden. Bei verschiedenen Verhafteten wurden kompromittirende Schriftstücke entdeckt. Die Asarchisten pflegten ihre Zusammenkünfte auf erem Gartengelände in der Nähe des Central— pichhofes abzuhalten. — Der„Post“ zufolge ist die Kommission zu Vorberathung von Maßregeln gegen die Clolera auf den 20. August einberufen worden. L 17. Aug. Der Kaiser traf um 7 Uhr auf drt Dampfer„Alexandria“ auf der Matrosen— nion bei Potsdam ein und wurde von der asserin und den vier ältesten Prinzen emp— augen. Die kaiserliche Familie begab sich dann Wagen nach dem neuen Palais. 18. Aug. us verlief f, Die Truppen waren in zwei Treffen nestellt. Der Kaiser führte das erste Garde— a zu Fuß bei der Kaiserin vorüber. Die Herbstparade des Garde— heute bei günstigem Wetter dei Vorbeimärsche fanden statt. Das erste hafen defilirte zunächst in Compagnie, Es⸗ kn ons- und Batteriefronten im Schritt, den beten Vorbeimarsch vollführten die Regimenter s ersten Treffens in Regimentskolonnen. 22 zweite Treffen defilirte im Trabe. Während defkaiserin und die Prinzessinnen zur Stadt zu— ickehrten, versammelte der Kaiser die Generale t Offiziere zur Kritik und ritt dann an der bocze der Fahnencompagnie in die Stadt zurück. iel, 17. Aug. Der Kaiser traf um acht An an Bord der„Hohenzollern“ in Begleitung l ktreuzers„Prinzeß Wilhelm“ hier ein. stiel. S. M. Kanonenboot„Wolf“, Komm. 0 ö Cheffoo nach Tientsin in See gegangen. kr.⸗Kap. Kretschmann, ist am 15. August, [Stacheldraht an die Finanzkommission und ge⸗ Ausland. Frankreich. Paris, 17. Aug. Es ver— lautet zuverlässig, es seien Komplote gegen das Leben Dupuy's entdeckt worden. Drei Anar— chisten von Barcelona waren bestimmt, Dupuy mittels Dynamit in Vernet⸗les⸗Bains zu tödten. Die spanische Polizei benachrichtigte die fran— zösische Regierung und gab das Signalement der Verschworenen an. Die Polizei erkundete, daß noch ein zweiter Versuch, Dupuy in Vernet⸗les⸗Bains zu tödten, in Frankreich vor— bereitet wurde. Die Urheber sind der Polizei bekannt. In Vernet⸗les⸗Bains sind umfassende Schutzmaßnahmen getroffen. Großbritannien. London, 17. Aug. Das Oberhaus nahm in dritter Lesung die schottische Lokalverwaltungsbill an, nachdem die Fassung etwas abgeändert worden war. — 17. August. Im Unterhause erklärt Morley, die beklagenswerthe Verwerfung der Pächterbill durch das Oberhaus werde wahr— scheinlich die von allen Seiten des Unter— hauses anerkannten sozialen und administrativen Schwierigkeiten, denen die Vorlage begegnen sollte, vergrößern. Es sei angesichts dieser Schwierigkeiten die Pflicht und die Absicht der Regierung, diese Frage in der nächsten Session neuerdings vorzulegen. b Spanien. Madrid, 16. Aug. Vor dem Hause des Bürgermeisters von Burgohondo, Pro— vinz Burgos, platzte eine Dynamitpetarde. Durch die Explosion entstand nur Materialschaden. — 17. Aug. Die Grundlagen der Handels— konvention zwischen Spanien und Argentinien wurden gestern unterzeichnet. Italien. Rom. Die„Ag. Stef.“ meldet aus Massaua: Das Fort in Kassala ist vollendet und ausgerüstet. Die Ruhe hält an. Die Verkehrslinien sind gesichert. Amerika. Washington, 16. Aug. Das Repräsentantenhaus nahm den neuen Gesetzent— wurf, welcher den Zoll auf Alkohol zu gewerb— lichen Zwecken wiederherstellt, an. Der Senat überwies die vier Gesetzentwürfe betreffend die Zollfreiheit von Kohlen, Eisenerzen, Zucker und nehmigte den Gesetzentwurf Hill, betreffend das Verbot der Zulassung und Deportirung aus— wärtiger Anarchisten. Der Gesetzentwurf ersetzt den früher vom Senat angenommenen ent— sprechenden Entwurf. Repräsentantenhaus und Senat kamen überein, man solle die Vorlage noch vor Sessionsschluß annehmen. Der Senat beschloß, die Vorlage betreffend die konsularische Besichtigung der Auswanderer nach den Ver— einigten Staaten in den Einschiffungshäfen in der nächsten Session zu berathen. Buenos-Aires, 16. Aug. Der Senat von Ecuador lehnte den Vertrag mit Peru, betreffend die Abgrenzung beider Länder, ab. Die Be— völkerung ist erregt, die Stimmung kriegerisch. Afrika. Kapstadt, 17. August. Reuter⸗ Meldung aus Pretoria: Die berittene Polizei von Transvaal versuchte der Garnison des von den aufständischen Kaffern belagerten Agatha zu Hilfe zu kommen, wurde aber zurückge⸗ geschlagen. Sämmtliche Farmen längs des Letaba⸗Flusses sind niedergebrannt; die Kaffern halten die Postwagen an und bemächtigen sich der Maulesel. Aus Stadt und Land. Friedberg. Soviel wir hören, wurde in der letzten Gemeinderathssitzung beschlossen, das Trapp'sche Anerbieten wegen der Seewiese anzunehmen. Die Anlagekosten bestreitet Fabrikant Carl Trapp, die Unter⸗ haltung der Anlage übernimmt die Stadt. — Bei den Ausgrabungen in der Burg wurden weitere Ziegel mit Stempeln gefunden und zwar solche der 14. und 21. Legion; letzteres ist noch nicht sicher, da der Stempel theilweise verwittert ist. r. Bad⸗ Nauheim. In der vorigen Woche sind 549 Kurfremde, im Ganzen jetzt 10,072 Personen hier angekommen. Allerlei. Löhnberg, 17. Aug. Der Mörder Rathschlag, der am Sonntag hier ein Müdchen erstach, hat sich, dem„Nass. B.“ zufolge, heute der hiesigen Gerichts⸗ behörde freiwillig gestellt. Dortmund, 15. Aug. Der Möbelhändler Kauf⸗ mann H. schoß heute aus Unvorsichtigkeit seinem einzigen Kinde, einem achtjährigen Knaben, eine Kugel in den Kopf. Das tödtlich getroffene Kind wurde in's Kranken⸗ haus gebracht. Königsberg i. Pr., 16. Aug. Heute Nachmittag explodirte das Berschereck'sche Feuerwerkslaboratorium in Vorderhufen. Die Frau und zwei Kinder wurden r 2 getödtet, Berschereck lebensgefährlich, sechs andere Per⸗ noch stehen gebliebenen Mauern wird befürchtet. Wein in den angrenzenden Magazinen ist durch die sonen mehr oder minder erheblich verletzt. Wien, 18. Aug. Die Bieblitz ach Soldaten an d dahin zu berichtigen, Soldaten unter ver⸗ 8 i A dächtigen 9 F bei zweien wurde die kaiserli den n Ruhr konstatirt Garten von logischen Untersi kannt. Fiume, rmeldung, ra erkrankt seien, ram Montag in den Maga daß in furchtbare Hitze verdorben. ist Petersburg, 15. meldet, daß die Aug. kopflose Leiche des Voitsekowsky, im Worronzow gefunden wurde. Der 1) Rechnungsablage über die Festkosten. 2) Aufuch neuer Mitglieder. 3) Vereinsangelegenheiten. Die Nowoje Wremja“ Verwalters Der kaiserlichen Evangel. Arbeiterverein. Cheviot u. Buxkin für einen ganzen. Anzug zu 3 75 Kammgarn u. Melton für 1 ganz. Anzug zu M. 9 je 3,30 m für den Anzug berechn., Jedermann Oettinger& Co., Frankfurt a. U Fabrik⸗Depot. passendes wird zurückgenommen. versend. direkt 0 Nicht⸗ Muster umgehend franco. 3316 zinen aus dauert fort, trotz der. f L 5 0 0 N unter bro ampfpumpen. Der Ver⸗ Versammlung Mittwoch den 22. Aug. 1894, Abends— 0 L. N„ 5 kehr im Fre ihafen rt. Der Einsturz aller 8 Uhr, in der Herberge zur Heimath. Tagesordnung: Mittwoch den 22. Aug., 7½ Ubr, Ges. Zuskft. O N ue und mit entsprechender** vi Aufschrift versehen hierher einzureichen. 1 0 1 Friedbe de. August 1894. 4 g f—— Donne orstag den 23. d. Mts., Nat ch⸗⸗ 25 0** 4 2 N groß und garantirt frisch, per St. 6 Pf., wurde von Arbeitern auf dem Feld mittags 2 Uhr, sollen in den staädtischen 3431 hroßh. r Fried erg. 25 Stück M. 1.40, 100 Stück M. 5.40, funden und kann der Eigenthümer dieß Obst⸗ be n circa 40 Bäume Beste⸗ Schneider. jedes unbrauchbare wird bereitwilligst um- gegen Ausweis der Ei genthumsanspr Schmalz⸗ und Honigbirnen, sowie 2 Bäume 2 w 1 1 fst l sind zu ver- ge tausch t bei und Erstattung der entstandenen Ko k S ff ellen miethen bei 3374 Fr. Miehel. bei der unterzeichneten Stelle in Empf Frühäpfel meistbietend versteigert werden. Anfang an der Seemühle. Friedberg den 18. August 1894. Großh. Bürgermeisterei Friedberg. 3466 Steinhäußer. Obst⸗Versteigerung. Der diesjährige Obstertrag der Bäume an den Staatsstraßen des Baubezirks Friedberg soll in nachstehenden Terminen versteigert werden: 1. Mittwoch den 29. August, Vor⸗ mittags 8 Uhr, am Chausseehaus bei Ilbenstadt für die Strecken Nieder-Wöll⸗ stadt—Ilbenstadt—Assenheim. 2. Donnerstag den 30. August, Vor⸗ mittags 8 Uhr, Straße Frie dberg— Hom⸗ burg v. d. H., am pomologischen Garten bei Frie dberg und um 10 Uhr zwischen Ober⸗Rosbach und dem Bainhards 10 Freitag den 31. August,? Vormittags e Uhr, Straße Friedberg— Staden, am Dsenbelner Forsthaus und um 10 Uhr zwischen Bingenheim und Reichelsheim, zunächst der Reichelsheimer Mühle be— ginnend. Friedberg den 18. August 1894. Großh. Kreisbauamt Friedberg. 3471 Schneider. Mittwoch den 22. August verkauft die Gemeinde Burg-Gräfenrode ein von Holz erbautes noch in gutem Zustande sich be— findendes zweistöckiges Wohnhaus auf den Abbruch. Burg⸗Gräfenrode am 16. August 1894. Großh. Bürgermeisterei Burg-Gräfenrode. 3429 Moscherosch. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche die Ockstädter Kirchweihe mit Verkaufsbuden befahren wollen, müssen vorher bei Großh. Bürger⸗ meisterei wegen des Platzes sich mit der— selben verständigen. Ockstadt den 20. August 1894. Großh. Bürgermeisterei Ockstadt. 3477 Ewald. Bullen-Versteigerung. Nächsten Donnerstag den 23. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, soll ein der Gemeinde gehöriger junger Bulle, welcher zur Zucht untauglich geworden ist, öffentlich auf dem Bürgermeistereibüreau versteigert werden. Ockstadt den 20. August 1894. Großh. Bürgermeisterei Ockstadt. 3476 Ewald. Grummetgrasversteigerung. Dienstag den 28. August l. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, wird das diesjährige Grummetgras von ca. 170 Morgen Gräfl. Wiesen in Gemarkung Nieder-Wöllstadt in einzelnen, meist zwei Ortsmorgen hal tenden Abtheilungen in der Wirthschaft der Georg Bechthold Wwe. in Nieder- Wollstadt öffentlich meistbietend versteigert. Assenheim am 17. August 1894. Gräflich S„Rodelheim'sche 3469 Ren Bauarbeiten. der Kanalisations⸗, r. und Spengler Kurh ause zu Bad⸗ e schriftlichen werden und es wird littwoch den Vormittags 10 Uhr, aumt. Die Arbeitsbeschreibungen, 29. August l. J., anber D Pläne und Bedingungen liegen auf unserem Büreau zur r offen und es sind die Angebote bis zu der m beme rkten ö 1 — 3408 Heinrich Eckel, Usagasse. Möblirtes Zimmer mit Cabinet für 15 Mk. zu vermiethen. Näheres in der Exp. d. Anz. 3452 Tür die am 1. September ihren Betrieb eröffnende Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thier⸗ cadavern werden einige solide nüchterne, unverheirathete Leute al s Fahrburschen gesucht. Gute Zeugnisse erforderlich. Erwünscht Kenntniß der Straßen und Orte des Kreises Friedberg. Anmeldungen nimmt entgegen führer Bechtold in der Anstalt. Aus guter Familie wird ein Haus⸗ und ein Küchen⸗Mädchen event. bis zum 1. September gesucht. Aug. Roth, Hof⸗Gut Bönstadt. Werk⸗ 3451 3438 5 I 5 5 Tropfen ächtes Geo Dötzer's„Dentila“ um augenblicklich die heftigsten Zahnschmerzen zu beseitigen. Vor Nachahmungen wird gewarnt. Wees Dötzer's pharm. Fabrik, 2 goldene, 1 silberne Medaille. 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