4359 len Partei üͤdingen. e Jet on Nach⸗ r k midt. — ibliau, hollen, kung ertsch. fung 1. 22 nkurrenz: ö 40 macher. 8e f lbeck, — 0 4 1894. Samstag den 20. Oktober. . 123. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Unterrichtsanstalten des Ortsgewerbvereins Friedberg. Friedberg den 18. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, das im Annoncentheil abgedruckte Unterrichtsprogramm zu möglichst umfassender Kenntniß Ihrer Ortsange— hörigen, insbesondere der Handwerksmeister, gelangen zu lassen und dieselben auf den Zweck dieses nützlichen Unternehmens des durch die Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein unterstützten Ortsgewerbevereins Friedberg besonders aufmerksam zu machen, da diese Anstalt bislang sehr günstige Resultate erzielt hat. Dr. Braden. Bekanntmachung. Die nachstehenden Dienstanweisungen werden zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Die Großh. Bürgermeistereien und das Polizeipersonal sowie die Großh. Gendarmerie des Kreises wollen den Befolg der für die Leiter der Anstaltsfuhrwerke erlassenen Instruktion angemessen überwachen. Friedberg den 17. Oktober 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Dienst⸗Anweisung für den Betriebsleiter der Kreis-Anstalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thierkadavern im Kreise Friedberg. § 1. Der Betriebsleiter sowie sein Stellvertreter und nach Befinden des Kreisamts das angenommene Personal sind auf das Polizeireglement vom 18. August 1894 zu verpflichten. § 2. Dem Betriebsleiter der Anstalt liegt ob: 1. die Ueberwachung und Leitung des gesammten Betriebs; 2. die Fürsorge für Instandhaltung der maschinellen Einrichtungen, der ge— sammten Baulichkeiten und der vorhandenen Geräthe; 3. die Herstellung der in der Anstalt zu gewinnenden Produkte, sowie aller zum Betriebe erforderlichen Materialien und Geräthe; 4. die gewissenhafte Desinfektion der durch seuchenkranke Thiere oder solcher Kadavern verunreinigten Geräthe, Wagen, Lokale de., nach Maßgabe der ihm von Großh. Kreisveterinäramt ertheilten Anleitung; 5. die sofortige Verbuchung der eingebrachten Thiere, Thierkadaver und Kadavertheilen, ebenso die etwa verlangte Wiegung der Anfallmassen; 6. die Handhabung des Hausrechts, der Sicherheit, Ordnung und Reinlich— keit in der Anstalt. § 3. Der Betriebsleiter hat dafür zu sorgen und bezw. darüber zu wachen, daß die Vorschriften des Polizei-Reglements vom 18. August 1894 über den Betrieb, und die Benutzung der Anstalt, welche einen integrierenden Theil dieser Instruktion bilden, sowie die etwaigen besonderen Anordnungen des Kreisamtes und des Kreis— veterinäramts, sowohl seitens des Stellvertreters, als auch der daselbst beschäftigten Personen jederzeit genaueste Beachtung finden und daß etwaige Uebertretungen be— hufs Einschreitung zur Kenntniß des Kreisamts gelangen. Mängel irgend welcher Art sind sofort dem Kreisamte zur Anzeige zu bringen. § 4. Dem Betriebsleiter ist ein Gehülfe beizugeben, welcher mit allen Ein⸗ richtungen und Vorkommnissen so genau vertraut zu machen ist, daß im Falle der Erkrankung oder sonstigen Verhinderung des Ersteren der Betrieb keine Unter— brechung zu erleiden braucht. § 5. Die Anstalt darf nie ohne Aufsicht gelassen werden und darf der Betriebsleiter dieselbe nur verlassen, nachdem er vorher aus dem Hülfspersonal seinen Stellvertreter, für dessen Thätigkeit er haftet, eingestellt hat. Falls die Ab⸗ wesenheit über Nacht oder länger dauert, sowie in Erkrankungsfällen des Betriebs— leiters oder eines Hülfsarbeiters, ist dem Kreisamte sofort Anzeige zu erstatten. § 6. Die Arbeitszeit des Betriebsleiters und der Gehülfen, bezw. Bediensteten desselben richtet sich nicht nach den ortsüblichen Arbeitsstunden, sondern nach dem jeweiligen Anfalle des zu verarbeitenden Materials. Der Betrieb der Anstalt geht auch an Sonn- und Feiertagen weiter, wenn die Nothwendigkeit dazu vorliegt. § 7. Der Betriebsleiter, im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter, ist ver— pflichtet, bei den amtlichen und vorgeschriebenen Obduktionen und auf Wunsch auch bei den privaten, alle nöthige Beihülfe zu leisten, die Thierkadaver entsprechend vor⸗ zubereiten, sowie während der Obduktion die Zertheilung der Kadaver u. Oeffnung der Körperhöhlen unter Berücksichtigung der jeweils ertheilten besonderen Weisungen vorzunehmen. Hierbei sind die zur Reinigung und eventuellen Desinfektion nöthigen Geräthe und Materialien, Waschschüsseln, Handtuch ꝛc. bereit zu stellen und nach Beendigung der Obduktion die verwendeten Geräthe und Instrumente gründlich zu reinigen und bezw. zu desinficiren. § 8. Dem Betriebsleiter und seinem Personal ist untersagt, für ihre Dienst⸗ leistungen den Eigenthümern der Thiere oder sonstigen Betheiligten besondere Gebühren in Anrechnung zu bringen, oder von denselben Trinkgelder zu verlangen oder in Empfang zu nehmen. § 9. Der Betrjebs leiter hat sich nicht nur gegenüber seinen Vorgesetzten, sondern auch im Verkeh it den die Anstalt Besuchenden eines höflichen Benehmens zu befleißigen. Gegenüber den Bediensteten der Anstalt soll er freundlich aber be— stimmt auftreten. § 10. Der Betriebsleiter ist dafür verantwortlich, daß weder Fleisch noch Fett ꝛc. aus der Anstalt weggegeben werden zum etwaigen Genusse für Menschen und Thiere, auch dürfen Kadaver und Kadavertheile nirgends vorgefunden werden, außer in dem Zerlegungsraum behufs alsbaldiger Füllung der Apparate. Theile von Kadavern dürfen nur in soweit zurückbehalten werden, als solches durch das Polizei-Reglement gestattet bezw. bestimmt ist. 11. Das Halten von Vieh außer der zum Betriebe nötigen Pferde und Hunde ist dem Betriebsleiter untersagt. Ausnahmen hiervon können nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kreisamts zugelassen werden. § 12. Die auf Antrag des Eigenthümers oder auf Anordnung der zu— ständigen Behörden in der Anstalt zu vollziehenden Tödtungen von Thieren erfolgen ausschließlich in dem hierfür und für die Obduktion der Thiere bestimmten Raume. Die Tödtung geschieht auf die kürzeste und schmerzloseste Weise, event. nach besonderer Anweisung des beamteten Thierarztes. 13. Erweisen sich bei den in die Anstalt verbrachten Thieren oder Kadavern Erscheinungen von ansteckenden Krankheiten, so ist von dem Betriebsleiter, bezw. dem Anstaltspersonale unverzüglich dem Kreisveterinärarzte und dem Kreis⸗ amte entsprechende Anzeige zu erstatten, das bezügliche Objekt aber unter besonderer Rücksichtnahme auf Erhaltung der verdächtigen Erscheinungen in entsprechende Ver⸗ wahrung zu nehmen. Friedberg den 17. Oktober 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden. 3 f N Dienst⸗Anweisung für diejenigen Bediensteten der Austalt zur technischen Verarbeitung und Verwerthung von Thierkadavern, welchen der Transport der Thier— kadavern und Kadavertheile und event, die Tödtung von Thieren obliegt. § 1. Die den Transport der Thierkadaver ꝛc. ausführende Person hat als⸗ bald auf Geheiß des Betriebsleiters der Anstalt mittelst des ihm bezeichneten Fuhr⸗ werks die angemeldeten Kadaver und Kadavertheile abzuholen. § 2. Der Leiter des Anstalts-Fuhrwerks hat sich bei der Ortspolizeibehörde derjenigen Gemeinde, aus welcher die Kadaver ꝛc. abzuholen sind, die vorgeschriebenen Einträge in sein Dienstbuch machen zu lassen, sobald er den bezw. die Kadaver ꝛc. verladen hat. f § 3. Er hat die Verladung selbst und allein zu besorgen, nur wenn dies nicht möglich ist,(etwa wegen ungünstiger Lage des Kadavers, ungünstiger Be⸗ schaffenheit der Hofraithe oder des Stalles) hat er den Eigenthümer des gefallnen Großviehes um die erforderliche Hülfe bei der Verladung zu ersuchen. § 4. Sowohl auf der Hin- als auch auf der Rückfahrt hat der Leiter des Anstalts-Fuhrwerks sich auf der Bürgermeisterei oder bei dem Polizeidiener zu er⸗ kundigen, ob in der betr. Gemeinde Kadaver ꝛc. vorhanden sind, die von der An⸗ stalt abzuholen sind und bejahenden Falls dieselben, wenn in dem Fuhrwerk der nöthige Raum dazu vorhanden ist, in dem Fuhrwerk mitzunehmen, nachdem der vorgeschriebene Eintrag in sein Dienstbuch von der Polizeibehörde gemacht ist. Bei jedem Transporte nach der Anstalt sind so viel Kadaver ꝛc.(wenn vorhanden) mit zu nehmen, als dies mit Rücksicht auf die Zugkraft der Zugthiere und der Tragkraft des Wagens möglich ist. Die Erkundigungen bei der Ortspolizeibehörde müssen ohne jeden unnöthigen Aufenthalt eingezogen werden. § 5. Thierkadaver, welche mit einer ansteckenden Krankheit behaftet sind, dürfen mit anderen Thierleichen, die nicht mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind, nicht zusammen verladen werden. § 6. Der Transport hat ununterbrochen vor sich zu gehen. Bei Fahrten nach Orten, welche über 2 Stunden von der Anstalt entfernt sind, ist es dem Leiter des Fuhrwerks gestattet, an dem Orte der Abholung zur Fütterung der Pferde und zur eigenen Erfrischung zu einem kurzen Aufenthalt in einem Wirths— hause einzukehren. Das Einkehren bezw. Halten vor Wirthshäusern in den bei der Durchfahrt berührten Orten und überhaupt das Einstellen ist verboten. Das Mitnehmen von Personen auf dem Fuhrwerk ist gleichfalls untersagt. § 7. Der Transportwagen ist derart zu schließen, daß eine unberufene Person ihn nicht öffnen kann und aus demselben Kadaver oder Kadavertheile heraussehen oder verloren gehen können. § 8. Der Leiter des Anstalts-Fuhrwerks muß auch im Stande sein, eine allenfalls vor der Verladung nöthig werdende Tödtung von Thieren in regel— rechter(für die Thiere kürzester und schmerzlosester) Weise zu besorgen. Die Schlachtstätte ist von dem Transporteur, falls sie sich auf öffentlichen Straßen oder Plätzen befindet, wieder in reinlichen Zustand zu versetzen. § 9. Von den zu transportirenden Kadavern dürfen keinerlei Theile ent— fernt, sowie während des Transportes keinerlei Veränderungen an denselben vor— genommen werden. i § 10. Bei der Abladung der Kadaver in der Anstalt hat der Lenker des Fuhrwerks den Bediensteten der Anstalt entsprechende Beihülfe zu leisten. § 11. Die Leiter der Fuhrwerke der Anstalt unterstehen der Disziplinar⸗ strafgewalt des Kreisamts. Zuwiderhandlungen gegen diese Dienstanweisung wer— den, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, disziplinär geahndet. Friedberg den 17. Oktober 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. 1 N 0 22 —— Betreffend: Verfälschung von Schweineschmalz. Friedberg den 18. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Erledigung unserer Verfügung vom 6. Juni l. J., Kreisblatt Nr. 67, bringen wir andurch in Erinnerung und erwarten Er⸗ ledigung derselben. CCW Dr. Braden. Betreffend: Die Anlage von Abfahrten an den Kreisstraßen. Friedberg den 18. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Da unser Ausschreiben rubr. Betreffs vom 2. November v. J.— Kreisblatt Nr. 130— vielfach nicht befolgt wird, sehen wir unr veranlaßt, dasselbe unter der Empfehlung strengster Beachtung hier nochmals zum Abdruck zu bringen. Ur. Braden. n Friedberg den 2. November 1893. Betreffend: Die Anlage von Abfahrten an den Kreisstraßen. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 27. v. Mts., Oberh. Anz. Nr. 128, die Anlage von Abfahrten an den Staats straßen betreffend, fordern wir Sie andurch auf, auch alle Abfahrten an den Kreis straßen alsbald von Koth reinigen und die etwa mangelhafte Chaussirung der Abfahrten noch in diesem Herbste durch Aufbringen von Kleinschlag ausbessern zu lassen, auch für Offenhaltung der Fluthräume Sorge zu tragen.— Der vom Felde auf die Straße gefloßte oder von den Wagenrädern mitgebrachte Koth ist jeweils ohne Aufforderung zu entfernen. Wir werden die Anordnungen— alles Erforderliche auf Kosten der Säumigen ausführen lassen. Berichtigung. Zu unserer Bekanntmachung vom 6. d. Mts.— Kreisblatt Nr. 118— betreffend die Zulassung des Vertriebs der Loose der Schneid- mühler Brunnen-Lotterie im Großherzogthum Hessen bemerken wir berichtigend, daß in der zweitletzten Zeile die Worte„Zum Ankauf von Gewinnsten“ zu streichen und durch die Worte„zu Gewinnsten“ ersetzt werden müssen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 18. Oktober 1894. Dr. Braden. Ausführung obiger Anordnungen durch die Bezirksbauaufseher überwachen und— im Falle Nichtbefolgung dieses Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in den Gemarkungen Dorheim(I. Sache, Weckesheim und Wölfersheim. Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom stücks im Grundbuch haben eintragen lassen, um ihre Rechte, soweit 28. September 1887 fordere ich hiermit die betheiligten Grundbesitzer[dies nach Art. 37 und Zs des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch auf, die Einträge der Eigenthums- und der sonstigen Rechtsverhältnisse[ zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen; in den öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Ver— 5. an diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvorbehalte, hälmissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei[ Revocations-, Resolution- oder Nichtigkeits-, Separations- oder andere Monaten bei dem Großh. Amtsgericht Friedberg bezw. Bad⸗Nauheim Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch ge— berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsver- wahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend hältnisse beim Bereinigungsverfahren berücksichtigt werden können. machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und ge— Die Aufforderung ergeht: nauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche 1. an diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk er- zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken; worben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch bezw. im 6. an diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- u. Wässerungs-Regulirung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Ein- erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. träge zu erwirken; Weg- und Wasserleitungsgerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, 2. an diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon⸗, Sandgrube- oder sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 ein- Kellerberechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzu⸗ sprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebens- 8 N 28 J länglicher Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur ge— tragen lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der schwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leib— Feldbereinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes zuchts- oder Auszugs Berechtigung anzusprechen haben; statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird; 7. an diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen 3. an diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grund- Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, buch eingetragenes Grundstück einen Vindikations- oder einen unter aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückfallsanspruch wegen der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken. f eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertrags— Rechte der unter pos. 1—7 genannten Art, welche nach Ablauf mäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Pypotheken⸗ Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins büchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeich— g getragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maßgabe des Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 ein oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden durch den Vermerk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert[Verzeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbe— zu haben, sowie an diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen[reinigung unberücksichtigt, obenso werden erloschene, aber in den öffent⸗ Voraussetzungen die Bemerkung„gehemmt“ wollen eintragen lassen; lichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt. f 1. an die Ober Eigenthümer und Fideicommißberechtigten, welche Friedberg den 18. Oktober 1894. ihre Heimfalls und Successionsrechte nicht durch Eintrag der Lehens⸗-, Der Bereinigungs-Commissär: Erb- und Landsiedel-, Leih- oder Fideicommißqualität eines Grund Or. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. Prämiirung selbstgezüchteter Kohlen. Nachdem uns Seitens des Landespferdezucht-Vereins und durch denselben auch von der Staatskasse wieder wie in früheren Jahren eine hohe Summe zum Zwecke der Prämiirung selbstgezüchteter Fohlen zur Verfügung gestellt wurde, hat das Pferdemarkt⸗Comits beschlossen, eine namhafte Summe zum gleichen Zwecke zu verwilligen, um der Prämiirung eine größere Ausdehnung, auch auf Nichtmitglieder des Pferdezucht⸗Vereins, geben zu können. Die Prämiirung findet Dienstag den 23. Oktober auf der nördlichen Seite des Kirchenplatzes statt und werden hierzu alle Pferdezüchter der Provinz Oberhessen zur Betheiligung freundlichst eingeladen. g f f Nähere Bestimmungen: 10 Jeder Jü hter hat sich mit seinem Fohlen längstens bis um 9Uhr Vormittags auf obengenanntem Platze einzufinden. 2) Als Nachweis der eigenen Züchtung genügt die Bescheinigung des betreffenden Ortsvorstandes. 3) Es werden Fohlen bis zu 2½ Jahren zur Prämiirung zugelassen. 1 Fohlen, welche schon einmal durch uns prämiirt worden sind, können nicht mitconcurriren. Im Auftrag des Pferdemarkt⸗Comité's: Steinhäußer, Vorsitzender. 1289 . 8 N 5 2 Daeutsches Reich. berg nach Livadia ab. Der Großfürst Wladimir Berlin, 17. Oktbr. Der Kaiser ist um Darmstadt, 18. Okt. Den„N. H. V.“ reiste aus Paris al V 5 l Darmstadt, 18. Okt. Den d. H. V.“ reiste aus Paris ab. Das Großfürstenpaar 9.90 Uhr von Wiesbaden, die Kaiserin um zufolge sind hier schlimme Nachrichten a Sergius kehrte auf der Reise hierher um. Die 9.40 Uhr von Potsdam hier eingetroffen. 1 1 dot dor Die Norns 8 7 1** 1 1 7 1 5 Livadia eingetroffen. Die Herzschn Abreise der Prinzessin Alix, die heute Abend Kurz darauf fand in der Ruhmeshalle pro⸗ Czaren ist größer geworden. inzessin mittelst Extrazug via Wien erfolgen sollte, ist vor- grammmäßig die Nagelung der 132 Fahnen reist heute Abend entweder mit dem Großher⸗ läufig auf morgen Vormittag verschoben worden für die 4. Bataillone im Beisein des Kaisers, zoge oder mit der Schwester Viktoria Batten- und zwar mit der Reiseroute Be„Warschau. der Kaiserin und der kaiserlichen Prinzen, der 7 9 5 ringen, welches einträch war alt thal. ersten E kasserlic Prinzen Hofpred werlhe fachen im Vol weihe, tracht Heeres Monarc ist der Auch fe einzige Monare der Tre Herren, mandeu lieferun Treu b allerhöe Soldat gegenül dataille lone e Rufe: land! hierau Kaiser dem S Palai 5 Pe minist 7 Uh. ihm e Unr aßen hafte ume ung eses neid⸗ weit noch alte, dere ge⸗ tend ge, elche ken; N e bei rung f B. ls icken, d oder bah unzu- 9 sens⸗ 6, ge⸗ Mib⸗ ichen“ alten, 15 rlage Ablauf heken⸗ zeich⸗ enden eldbe⸗ fent⸗ delt. — der anwesenden deutschen Fürsten, Corpsgene— tionen der Regimenter statt. Prinzen und Prinzessinnen des Königshauses, rale, Regiments-Commandeure und Deputa— Die Feier endete nach 11 Uhr, die Majestäten wurden von einer jubelnden Menge enthusiastisch begrüßt. — 18. Okt. Die Fahnenweihe vor dem Denkmal Friedrichs des Großen gestaltete sich zu einem glänzenden militärischen Schauspiel, welches leider durch schlechtes Wetter etwas be⸗ einträchtigt wurde. Im Gefolge des Kaisers war auch der greise Feldmarschall Graf Blumen— thal. In der Front der Leibkompagnie des ersten Garderegiments standen die 3 ältesten kaiserlichen Prinzen und die drei Söhne des Prinzen Albrechts. Nach der Weiherede des ne la hielt der Kaiser eine bemerkens— werthe Ansprache. Er erinnerte an die viel— fachen Erinnerungen, welche der heutige Tag im Volke wachruft. Bei der letzten Fahnen— weihe, 1861, herrschte ebenso wie heute Zwie— tracht im Volke, da die Reorganisation des Heeres von vielen mißverstanden und der Monarch vielfach angefeindet wurde. Siegreich ist der König aus jener Zeit hervorgegangen. Auch jetzt versteht man manches falsch. Die einzige Säule und die einzige Stütze für den Monarchen bildet das Heer.„Haltet fest an der Treue zu Kaiser und Reich, und Sie meine Herren,“ wandte sich der Kaiser an die Com— mandeure,„verpflanzen Sie die alten Ueber— lieferungen der Treue auf Ihre Mannschaften. Treu bis zum Tode muß der Soldat dem allerhöchsten Kriegsherrn sein. Stark soll der Soldat dem äußeren und inneren Feinde gegenüberstehen. Ich hoffe, daß die Halb⸗ bataillone sich in ernster Zeit als Ganzbatail— lone erweisen werden, ich schließe mit dem Rufe:„Alles mit Gott für König und Vater— land!“ Feldmarschall Graf Blumenthal brachte sicher erwarten, daß besonders in den Handwerkerkreisen hierauf das Hoch auf den Kaiser aus. Die Kaiserin und der König von Serbien sahen dem Schauspiel vom Balkon des alten kaiserlichen Palais zu. Potsdam, 17. Okt. treffens des serbischen Königs war der Bahn— hof festlich geschmückt. Zum Empfange waren der Kaiser, die Prinzen und fürstlichen Gäste, der Staats-Sekretär Marschall, der Kriegs— minister und die Generalität anwesend. Um 7 Uhr traf der König ein. Der Kaiser ging ihm entgegen und begrüßte ihn herzlichst. Nach der Vorstellung der Gefolge und Abschreiten der Ehrenkompagnie fuhren der Kaiser und der König unter einer Eskorte des Garde du Corps nach dem Stadtschloß. Bei der Gala— tafel erhob sich der Kaiser und sagte:„Ich trinke auf das Wohl Sr. Majestät des Königs von Serbien!“ Der König erwiederte fofort in deutscher Sprache, er danke für den Empfang und Toast, brachte ein Hoch auf den Kaiser und die Kaiserfamilie aus und schloß mit dem Wunsch, daß sich die freundschaftlichen Bezieh— ungen zwischen Deutschland und Serbien immer— mehr festigen möchten. Essen, 17. Okt. Dem Vernehmen nach wird König Alexander von Serbien am 20. die Krupp'schen Werke besuchen. Ausland. Belgien. Brüssel, 16. Oktbr. Gewählt sind für die Kammer 75 Clericale, 11 Liberale und 8 Sozialisten; ferner stehen noch 60 Stich— wahlen bevor, wovon 35 zwischen Clericalen und Liberalen, 21 zwischen Clericalen und Sozialisten, zwei zwischen Conservativen und Clericaldemokraten. Für den Senat sind ge— wählt 51 Clericale, 20 Liberale und 5 Stich- werden die wahlen sind nothwendig. Man rechnet Anläßlich des Ein⸗ noch eine Sonntagszeichenschule und eine Werktagsabend— das Stichwahl⸗Ergebniß voraus: 76 Clericale, 51 Liberale und 25 Sozialisten. Jedenfalls wird die clericale Kammermehrheit vermindert werden. Die Liberalen haben an die Sozia— listen die Aufforderung zum Zusammengehen in den Stichwahlen gerichtet. Frankreich. Paris, 16. Okt. Casimir⸗ Perier empfing heute Nachmittag den Groß— fürsten Wladimir. Es wurden dem hohen Gaste, der in offenem Wagen im Eluysse ein— traf, militärische Ehren erwiesen. Der Präsi— dent, der während des Besuchs, der eine halbe Stunde dauerte, vom Civil- u. Militärstaat um geben war, wird den Besuch morgen erwiedern. — 18. Okt. Die Großfürsten Alexis und Wladimir, die sich in Frankreich befinden, reisen heute nach Rußland ab, offenbar infolge der Nachrichten über den Gesundheitszustand des Czaren. Rußland. Petersburg, 17. Okt. Die neueste traurige Nachricht über eine abermalige Verschlimmerung im Zustande des Czaren be— stätigt, daß keine Hoffnung mehr vorhanden ist. Professor Leyden's in Berlin gethane opti— mistische Aeußerungen entsprechen lediglich den Rücksichten, die er nehmen mußte. Aus der neuesten offiziellen Meldung scheint auch der endgiltige Verzicht, den Czaren nach Korfu zu bringen, hervorzugehen. — 18. Okt. Die Reise des Czaren nach Korfu ist aufgegeben. Aus Stadt und Land. Friedberg. Wie aus dem Anzteigetheil ersichtlich, beginnt am 29. Oktober der Unterricht in der staatlich subventionirten, erweiterten Handwerkerschule unserer Stadt. Ein Vergleich mit den Unterrichtsplänen früherer Jahre zeigt, daß nicht nur die Stundenanzahl bedeutend vermehrt ist, sondern auch 3 Klassen vorgesehen sind. Wenn man bedenkt wie nothwendig für den Handwerker der Besuch einer gewerblichen Fachschule ist, darf man Friedbergs und der Umgebung, sowie von Eltern, die ihren Söhnen ein Handwerk erlernen lassen wollen, mit Freuden das Aufblühen der Anstalt und ihre Wieder⸗ eröffnung begrüßt wird. Neben genannter Schule ist dem Wirkungskreise des hiesigen Ortsgewerbevereins schule unterstellt. Der Besuch dieser Anstalten, die einen anerkannten, segensreichen Einfluß auf unseren Hand— werkerstand ausüben, kann jungen Leuten, Lehrlingen und Gesellen nicht genügend empfohlen werden. — Einsender dieses fühlt sich veranlaßt, nochmals auf die am 31. Oktober stattfindende, von der„Evang. Vereinigung“ zur Feier des Reformationstages veran— staltete Aufführung des volksthümlichen Oratoriums „Oc. Martin Luther, der deutsche Reformator“ durch den Fürstl. Hof-Rezitator Neander aus Hannover, auf merksam zu machen. Es ist sicher ein dankenswerthes Unternehmen der„Ev. Vereinigung“, daß sie Neander, der überall, wo er bis jetzt aufgetreten ist, die glänzend— sten Erfolge erzielte, veranlaßt hat, seinen Luther auch in unserer Stadt zum Vortrag zu bringen. Denn der⸗ selbe hat es, wie der uns vorliegende Text, der wohl in kurzem auch hier käuflich zu haben sein wird, zeigt, auf's trefflichste verstanden, aus einer Fülle von poetisch bearbeiteten Episoden des thatenreichen Lebens des größten deutschen Mannes ein Lebensbild des Glaubens helden in vorzüglicher Weise zusammenzustellen. Von der Wiege bis zum Grabe, von dem gewaltigen Ringen und Wirken, von den bestandenen Kämpfen und mäch— tigen Siegen berichten die einzelnen Bilder, die gleich losen Perlen zu einer einzigen Kette vereinigt sind, und erzeugen eine Wirkung, der sich kein Zuhörer entziehen kann. Dazu versteht es Neander, wie von allen Seiten berichtet wird, den herrlichen Text in wunderbarer, fesselnder Weise vorzutragen und alle Nüancen und Schattirungen der Gemüthsbewegungen der handelnden Personen aufs trefflichste hervortreten zu lassen. Die dem Prachtwerke Gustav König's entliehenen Lichtbilder, welche zur Illustrirung des Textes in reichem Maße eingestreut werden, sind sammt und sonders von präch— tiger Wirkung und durch überraschende Treue der Per⸗ sonen, sowie Glanz der Farbenpracht ausgezeichnet. Ganz besonders sei auch die besondere Aufführung zu ermäßigten Preisen für die evangelische Schuljugend aufmerksam gemacht, welche an demselben Tage, Nach— gefaßten Text ihnen einen viel tieferen Eindruck von dem gewaltigen Glaubenshelden verschaffen, als lange Auseinandersetzungen im Religions- oder Geschichts— unterricht es vermögen. Die Eltern aber werden ihren Kindern gerne das wenige Geld zur Verfügung stellen, um denselben das Bild des großen Reformators ein— mal recht lebendig vor Augen zu stellen und die betr. Lehrer werden gewiß gerne ihre Schüler und Schüle⸗ rinnen auf den Besuch dieser Aufführung aufmerksam machen. Darmstadt, 17. Okt. Die Jury über die Modell— entwürfe zu einem Reiterstandbilde des Großherzogs Ludwig IV. empfiehlt den engeren Wettbewerb zwischen Eberlein und Schaper in Berlin und Rümann in München. Mainz, 17. Okt. Durch die Aufmerksamkeit eines Zugbeamten blieb der heute Vormittag 10.49 Uhr hier fällige Paris-Frankfurter Schnellzug vor einer größeren Gefahr bewahrt. Bei der Durchfahrt des diesem Zuge vorausgegangenen Fakultativzuges 800 durch den Tunnel, entdeckte der Wagenwärter Konrad Kratz von der Hessischen Ludwigsbahn mitten im Tunnel einen Schienen— bruch. Kratz theilte seine Wahrnehmung im Vorbei— fahren der Station Neuthor mit, die dann auch schleunigst die Ausbesserung der schadhaften Stelle veranlaßte. Die inzwischen fälligen Züge konnten nur das linksseitige Geleise benutzen und bekamen dadurch einige Verspätung. Der aufmerksame Zugbeamte Kratz erhält die in solchem Falle vorgesehene Belohnung von 25 Mark. Allerlei. Frankfurt. Sonntag, den 21. Oktober, wird in der Kaiserstraße dahier die große Nordpolar-Ausstellung eröffnet. Die aus dem hohen Norden beschafften Gegen⸗ stände, die Darstellung von Menschen und Thieren, geben in ihrer Vollständigkeit ein Bild von der Lebewelt im Norden. Die ethnographische Sammlung soll den Vergleich mit den größten derartigen Ausstellungen wohl aushalten können. Cöln, 16. Okt. Anläßlich der heutigen, seitens der Sektion Cöln der Kolonialgesellschaft veranstalteten Wiß— mannfeier erklärte Wißmann, daß er in der Frage be— züglich seiner Weiterverwendung im Kolonialdienst mit seiner Braut und seinem Schwiegervater auf einen Stand⸗ punkt der Verständigung gelangt sei. Der Schwieger⸗ vater Langen drückt die Hoffnung aus, daß Wißmann in Deutschland für die koloniale Sache weiter thätig sein würde. Die Feier gestaltete sich zu einer großartigen Ovation für Wißmann, der Rheinland-Westphalen als Schützerin der kolonialen Sache herzlich dankt. Eisleben, 17. Okt. Nach längerer Ruhe wurde die Stadt Dienstag Nacht durch eine Reihe von Erd- stößen von noch nie dagewesener Heftigkeit und Aus⸗ dehnung erschüttert. Die äußerst erschreckte Bevölkerung hielt sich bis Mitternacht auf der Straße auf. Selbst die Hausthiere zeigten sich beunruhigt und ängstlich. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde. 22. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Stadtlirche. Nachmittags 2 Uhr: Herr Candidat Kalbhenn. Gottesdienst in der Burglirche. Vormittags 9½½ Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Abends 6 Uhr: Herr Pfarrer Knab aus Bruchen- brücken. Am 23. Sonntage nach Trin. Erntefest und Abend— mahl in der Burglirche. Katholische Gemeinde. Samstag Nachmittag von 5 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr Beicht; um 7 Uhr wird die heil. Communion ausgetheilt. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr: Christenlehre und Andacht. Israelitische Gemeinde. Sonntag den 21. Oktober: Palmfest. Samstag Abend 8 Uhr 45 Min. (im Gemeindezimmer). Sonntag Morgen 6 Uhr 15 Min. Montag den 22. Oktober: Schlußßfest. Vorabend 5 Uhr 10 Min. Montag Morgen 8 Uhr. Montag Nachmittag 3 Uhr 30 Min. Dienstag den 23. Oktober: Gesetzesfreude. Montag Abend 6 Uhr 5 Min. Dienstag Morgen 8 Uhr. Dienstag Nachmittag 3 Uhr 30 Min. Festes⸗Ausgang 6 Uhr 5 Min. mittags um 5 Uhr stattfindn soll. Gerade unsere Schüler herrlichen Lichtbilder aus Luthers Leben als in erster Linie fesseln und in Verbindung mit dem knapp Wochengottesdienst von Mittwoch den 24. Oktober an Morgens 6 Uhr 30 Min., Nachm. 4 uhr 30 Min. Noch 1 Ackerbau⸗Schüler kann Kost und 3 erhalten. Wo? sagt die Exp. d. Anz. 4386 zum baldigen Eintritt gesucht von 4401 Wilhelm Soine, Mainzerthor. 4363 5 2 a N Chausster-Arbeiler finden dauernde Winter-Arbeit auf der neuen Kreisstraße zwischen Butzbach und zum Schlachten werden fortwährend zu * 3 N Hausen. Auch werden daselbst 400 eb 1 5 Ein braves Mädchen. e 5 abgegeben. den höchsten Preisen angekauft. Christian Jockel, Maurermeister, Philipp Steinfurth. 4370 Friedberg. Pferde 8 Plaid gefunden. ich warne hiermit Jeden meinem Manne 7 irgend etwas zu geben, da ich für Nichts mehr hafte. Ockstadt. Margarethe Kipp, 4398 geb. Klein. Molter, — r r Kinderheilstätte„Emma-Heim““ für Kinder besserer Stände von 2 bis 16 Jahren. Staatlich concessionirt. Die Kinder werden ve 1 Nauheim. barmherzigen Schwestern beaufsichtigt, gepflegt und haben Familienanschluß. Dr. K. Müller, Königl. preuß. Sanitatsrath. 2640 Zur Feier des Reformationstages! Camembert, Briekäse, Feicrabend für Lehrling Mittwoch den 31. October Frühstückskäse Parmesan abe aden, Eee werke 4 5 1385 bei Wilhelm Fertsch. len S 1 N im großen Saale des Saalbaues a— den 21. Oktober, Abend Aufführung des volksthümlichen Oratoriums* Marl 4364 Der Vorstand. 0 0 2 25 H— Dr. Martin Luther. eee, Bespannung 5 1394 empfiehlt J. A. Windecker. der deutsche Reformator. Reichelsheim(Wetterau). 5 5 t zu Retchels heim(Wetterau (Luthers Leben im Spiegel der Poesie). Superphospha Zu einer Besprechung wegen Erbauung empfiehlt bill der Nebenbahn Friedderg—Beienheim— zusam stellt und vorgetrager igst Zusammengestellt und vorgetragen 4395 Ph. Dan. Kümmich. Weckes sheim Reichelsheim— Bingenheim— von dem Gettenau— doe.— Salzhausen— Geis⸗ Hofrezitator W. Neander aus Hannover, W. Holler sen Seng den f. Sue 8 e empfiehlt ihr großes Lager garnirter mittags 2 Uhr, in* Gasthaus„Zur st“ freundlichst eingeladen. Um zahl⸗ nebst pee pe n g 8 ot Damen- und Kinder⸗Hüte zu bekannt Bo st 53 glänzenden, meisterhaft colorir Lichtbildern aus Luthers billigen Preisen. 4397 reiches Erscheinen wird dringend gebeten. Leben nach den Or alen von Gustav König. N 7 7 f Reichelsheim(Wetterau), 17. Okt. 1894. 1* 0 Frische Schell fische, Cabliau, 40s der Gemeinderath. Nachmittag 4 5 uhr: Schülerauffüh rung. Seehechte in Eispackung W 2 2— Abends Uhr: Hauptauffüh rung. 4083 bei Wilhelm Fiertsch. Kirchweihfest zu Steinfurth. Preise der Platze: 1 Nächsten Sonntag den 21. u. Montag Für Schüler 30 Pf., für die Hauptauf führung nummerirter Platz Sch f 5 22. D Tanz⸗. JU e den ktober findet zur Feier der M. 1,50, nichtnummerirter Platz M. 1, Stehplatz 50 Pf. Kirch welhe bet mir Tanzmusik in größter Auswahl, Neuheiten der statt, wozu freun* einladet Einlaßkarten sind in den beiden Buchhandlungen, bei Kirchendiener e 1 5 Abende Saison, billigst bei Wolf III Schreiner, sowie Abends an der Kasse zu haben. 404 August Neuhof. 6* 5 . 5 0 aus„Zur Rose“ Pferdemarkt-Lotterie. 4% Nachsiirchweihsest 7 3 1814 127 2 Die zur Verloosung angekauften sogenannten todten Gewinngegen Glue 6 6 aschledet zu Bauerngeim stände sind Dienstag den 23. d Mts., Vormittags von 9— 12 Uhr Handschuhe. Sonntag den 21. Oktober, von Nach⸗ und Nachmittags von 2—5 ür, im Rathhaussaale zu Jedermanns solange Vorrath à Paar M. 1.—, sowie] mittags 3 Uhr 5 sindet bei mir 0 Ansicht ausgestellt vorjahrige Caputzen zu bedeute re 0 1 ust 0 ge 3 edeutend redu⸗ Friedberg, 19. October 189. zirten Preisen empfiehlt statt 1. bn ene e . 21 7* e 5„ 0 0 4380 Die Berloosungs-Commission. 1388 28 E 1337 Konrad Schmidt. 4378 22—. 7 7 3—— chweihfe 7 Ba Ki Kirchweihfest zu Vönstadt. Trauer⸗Bäume, rchweihfe — 0 855 84 Rosen, Coniferen, Hochstämme, Stachel 1 Sonntag den 21. und Montag den 22. Oetober beeren, sowie Obstbäume, 8 zu Stammheim. Sonntag den 21. und Montag den findet bei mir zur Feier NEN Zwergformen in bester Qualität empfiehlt der Kirchweihe gutbesetzte 5 1 LL. AI 11 A 2 14 1402 C. Henze, Handelsgärtner. 22. N findet dahier t statt, wozu freundlichst einladet August iegand,(A;:: Tanzmu U i „Hessischer Hof.“ Winterapothekerbiru statt, wozu e einladen NB. Die Musik wird ausgeführt von der Kapelle des II. Großh. verkauft 369 Musch und G. Geis. Hef ssischen Infanterie-Regiments Nr. 116(Kaiser Wilhelm). 1381 L. Jost, VBorstadt. D Erklärung Pferde ⸗Scheeren K irchweihe 5 und Wie mir von verschiedenen Seiten mitgetheilt wird, sind in hiesiger Scheer ⸗ a Maschinen W W 48 Sonntag den 21. und Monta e Stadt mit meiner Namensunterschrift versehene unsinnige Empfehlungs empfiehlt billigf er n f f 98.489 8 3 22. d. Mts. findet zur Feier der Kir schreiben in Umlauf gesetzt. Hierdurch sehe ich mich veranlaßt öffentlich— Carl Schäfer, Messerschmied.] weihe bel n e zu erklären, daß diese von Schurkenhand herrührende Machwerke nicht 0 U 7 77 m von mir ausgehen und nehme an, daß solches nur, um mich in ge— Guten Mittagstisch 7 a n 5 u ö i 0 .. 4 2 451 7 stat schäftlicher Hinsicht zu schädigen, geschehen ist. Ausgaben vonszu mäßigen Preisen während dem Juden ich hierzu freundlichst einlade, schriftlichen Empfehlungen sind mir bis jetzt erspart geblieben. el Markt. wird bemerkt, daß Speisen und Getränke 1390 1. Engelter, Schneider. 882 testauratio n ve 1— in altbekannter Güte verabfolgt werden. —— vis vis Stadtkirche. W 0 2 2 Phönixwolle, bekannt als die beste und bewährteste 8 Ein kleines Lo is— Jean Nosenbecker. 8 Qualität, präparirt gegen das Eingehen in der Wäsche, 2 im Hinterbau ist per N og Geräuch. See-Aal in Stücken, — 0— 3—. Hir be pe 5 nber zu 8 2 5 S S sowie alle übrigen Strick- und Häkelgarne, sämmtliche 22 deen ehen es Geräucherte Schellfische, ö* 0„ S — 2 Wollwaaren, Handschuhe, Kleiderbesätze, Schleier, 2 3 3 Carl Schäfer, Messerschmied. Geräucherte Len fi sche, S Schirme C orsetts, aufgezeichnete Handarbeiten in 2 Ein aum Pir nen Lachsforellen, Spe kbückinge, E 2 Leinen, Filz, Stramin und die dazu 19 Stick- 2 Kieler Fettbücklinge, 0 materi sind in größter Auswahl neu eingetroffen 8 a i 3 erialien 0 größter Au neu eingetroffen Se 4400 Otto Gatzert. 3 Ural Caviar. E und empfiehlt billigst Fr. Weber, 2 2 1384 bei Wilhelm Fertsch. 8 8 1 1 8 3 3 Kü88—— Mit dem am 20. Otiober d. Js. siach 140 Kaiserstraße 475. 2 Tode 3 findenden Wlehesarhet ist auch ein Verr Schafmarkt veueste Jaquets Havellock 1 b N islagen den Oktober 1894. leg en- Mäntel für Herren u. Knaben, i er: e aer und e 8 Llert deer 1 N 29746 Herrn Heinrich Konrad 8 8 G. Schnthel.. Damen- Mantel ff W kee, Hanmelseisc Preislagen bei eute nach 5 8 8. 5 s Becker& Engel. a 5 Jnqerruben—*„ Westen und Wünmse A 2 3 8 n— 83. Bauch t 2 1. fer. arge 5 11 del 1 Zolldeklarationen E Zug fe es Pferd 8 e g.. ee bei Farl Bin dernagel n Fri 3 W̃᷑ 7 8 8 2 130 01 5 r (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 42 und eine Beilage.) N Wird — Annonce N stattun gesucht ausgeg wender Betreffe nämlid zur Ei l. J, daß di Betreffe 9 28. S auf, d in de hältm Mone berich halli ö worbe Mutat und träge sie sd getrag Maßg tragen Feldb statt