Jeden 3 40% . 1894. Dienstag den 18. Dezember. 148. den Lberhessischer Anzeiger. 1 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. 4 Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), wel lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., chen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus; ein. n des Amtlicher Theil. Friedberg den 8. Dezember 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 9. Januar k. Is., Vormittags 10 Uhr. nannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung. an 1895 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder liku 8 ö 110 we Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal 1894. 125 in Em⸗ Vorstaub. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1 1. zu Friedberg Dienstag den 8. Januar 8 0 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den U 0 Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obenge ng des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 3. I 5 Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Zugleich werden wir in dem Termine am 9. Januar 1895 von Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. Bei 3 Mark Strafe sind zu laden: Hung Person, die Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen. Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen. Dr. Braden. Martin Eduard Winkler von Ilbenstadt, Konrad von Langenhain, Christian Hofmann II. von Wölfersheim, Heinrich Peter Bilger von Dortel⸗ 10. Dezember 1894 werden hierdurch zur Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. König von Preußen ꝛc. Militärbrieftauben genießen den Schutz wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht seine Tauben der Militärverwaltung zur Krieges kann durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung bestimmt werden, daß alle gesetzlichen Vorschriften, welche das Tödten und Einfangen fremder Tauben gestatten, für das Reichs⸗ die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Genehmigung der Militärbehörde mit Gefängniß bis zu drei Monaten gebiet oder einzelne Theile desselben außer Kraft treten, sowie daß Nachrichten ohne Höchsteigenhändigen Unterschrift und Mai 1894. Wilhelm. Graf von Caprivi. 6 89 Brieftaubenverkehr im Kriege betreffend. erhalten alljährlich im Laufe des Dezember durch die vorgesetzten Verwaltungsbehörden— terium die erforderlichen . U Gustav Meier von Beienheim, Georg Karl Wenzel, Friedrich Wilhelm Nilges, 55 sie 4 Bopf II. von Kirch⸗Göns, Heinrich Müller II. 8 weil, Andreas Ferdinand Kliem von Kloppenheim. a Bekanntmachung. Betreffend: Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege. arten Das rubr. Reichsgesetz und die zur Ausführung desselben erlassene Bekanntmachung vom (len, damit Kenntniß der Interessenten gebracht. n. Die Ortspolizeibehörden verweisen wir insbesondere auf Ziffer 1 der Bekanntmachung. nagel. Friedberg den 15. Dezember 1894. dablian. N Gesetz, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege. Vom 28. Mai 1894. gerlsch. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, —.— g verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: cg.§ 1. Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen das Recht, Privatpersonen gehörige 705 1 Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betroffene dieses Gesetzes erst dann, 10 nächten Tauben der freien Zueignung oder der Tödtung unterliegen, finden worden ist, daß der Züchter n 9 Uhr ab, auf Militärbrieftauben keine Anwendung. Verfügung gestellt hat. . Dasselbe gilt von landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen§ 4. Für den Fall eines liehe. Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigenthümer 7 des letzteren gehören. 9§ 2. Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen und zu er⸗ Sperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf die 15, ll Reiseflüge der Militärbrieftauben keine Anwendung. Die Sperrzeiten en. 1 dürfen für Militärbrieftauben nur einen zusammenhängenden Zeitraum zu bestrafen ist. indecler. von höchstens je zehn Tagen im Frühjahr und Herbst umfassen. Sind Urkundlich unter Unserer — längere als zehntägige Sperrzeiten eingeführt, so gelten für Militär- beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. brieftauben immer nur die ersten zehn Tage. n 8 f 28 U 3. Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Gegeben Neues Palais den 2s. Brieftauben, welche der Militär⸗(Marine-) Verwaltung gehören oder ‚gner. derselben gemäß den von ihr erlassenen Vorschriften zur Verfügung . 8 7 5— 7 5 er 20 gestellt und welche mit dem vorgeschriebenen Stempel versehen sind. 7 Bekanntmachung, Jam die Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 über den Schutz der Brieftauben und den Vom 10. Dezember 1894. Die von dem Bundesrath in seiner Sitzung vom 8. November 3) Die Ortspolizeibehörden sgasse d. J. beschlossenen, im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 49 vom 30. v. Mts. veröffentlichten nachstehenden Aus führungsbe⸗ stimmungen zu dem Gesetze vom 28. Mai d. J.(Reichsgesetzblatt S. 463) werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1) Als Stempel zur Bezeichnung der Militärbrieftauben, ohne Unterschied, ob sie der Militär⸗(Marine⸗ Verwaltung oder uber Privatpersonen gehören, dient das Kaiserliche Wappen in bei— Spuk stehender Form und Größe.“) Der Stempel wird auf der icklioge, Innenseite beider Flügel aufgedrückt.. 5 0 iat 2) Jede Privatperson, welche Militärbrieftauben halten will, muß 0 Mitglied eines Vereins sein, der dem Verbande deutscher ertsch Brieftaubenliebhaber-Vereine angehört und statutengemäß seine fade Mn der Militär⸗(Marine-) Verwaltung zur Verfügung ellt. in großes Jeder Verein erhält zur Abstempelung der seinen Mit⸗ gliedern gehörigen Militärbrieftauben einen Stempel, der von ros dem zuständigen Kriegsministerium(Reichsmarineamt) be⸗ wee, schafft wird und dessen Eigenthum bleibt. inder-) Vergl. Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 49. 5 ö ö denen das zuständige Kriegsminif Unterlagen zukommen läßt— Verzeichnisse der in ihrem Bezirke befindlichen Brieftaubenliebhaber-⸗Vereine. Die Vereine haben zum 15. Dezember jedes Jahres der Ortspolizeibehörde Listen einzureichen, aus welchen für jedes einzelne Mitglied hervorgehen muß: Name, Stand, Wohnung jedes Mitgliedes, Zahl seiner Militärbrieftauben und Lage des Taubenschlages. Die Ortspolizeibehörde erläßt hierauf bis zum 15. Januar des folgenden Jahres die im S 3 Absatz 2 des Gesetzes vor— geschriebene Bekanntmachung. 4) Die Ortspolizeibehörden haben die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften und dieser Ausführungsvorschriften seitens der Privatpersonen zu überwachen, insbesondere jeden Mißbrauch des Stempels zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen. Darmstadt den 10. Dezember 1894. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Finger. Roßler. 1 p.— Bekanntmachung. Wir sind veranlaßt, das nachstehende Polizeireglement wiederholt zum Abdruck zu bringen. Den Großh. Bürgermeistereien und der Großh. Gendarmerie des Kreises empfehlen wir die sorgfältigste Ueberwachung der Schlachtstätten. Friedberg den 14. Dezember 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Polizeireglement. Betreffend: Das Schlachten von Vieh außerhalb der öffentlichen Schlachthäuser. Auf Grund des§ 78 der Kreis- und Provinzial⸗Ordnung vom 12. Juni 1874 und des Art. 189 des P.⸗St.⸗G.⸗B. wird mit Zu⸗ stimmung des Kreis-Ausschusses und mit Genehmigung Großherzog— lichen Ministeriums des Innern und der Justiz für den Kreis Fried⸗ berg hiermit verordnet: 8 § 1. Die Privatschlächtereien sind so einzurichten, daß weder durch den Anblick des Schlachtaktes, noch durch die damit verbundenen Geräusche die Anwohner erheblich belästigt werden. § 2. Die Einrichtung der Schlachthäuser, auch der bereits be— stehenden, unterliegt folgenden Vorschriften: Das Schlachthaus muß so geräumig sein, daß der ganze Schlacht⸗ S 4. Die groben Schlachtabfälle müssen innerhalb 24 Stunden auf den von der Lokalpolizeibehörde hierzu bestimmten Platz verbracht werden. § 5. Nach jedem Schlachtakt ist das Schlachthaus gündlich zu reinigen und der Inhalt der Sammelgrube fortzufahren. § 6. Der von der Lokalpolizeibehörde für die Abladung der Schlachtabfälle bestimmte Platz darf nicht näher als 100 Meter von bewohnten Häusern liegen. Die groben Schlachtabfälle sind mit Erde zu bedecken. 8 § 7. In den kleineren Landgemeinden kann von den Bestim⸗ mungen des 8 J und 2 für die bereits bestehenden Schlachtstätten auf akt in geschlossenem Raum geschehen kann. Der Boden des Schlachthauses muß wasserdicht hergestellt sein 8 und an allen Theilen ein Gefäll nach der Cysterne haben. Die Cysterne muß cementirt sein und innerhalb des Schlacht- hauses liegen. 3 § 3. ist verboten. Betreffend: Fälschung von Zinsscheinen der 3% Reichsanleihe. Die Aufbewahrung von Schlachtabfällen außerhalb des Schlachthauses, insbesondere auf Miststätten oder in Pfuhlgruben c. Antrag der 5 8. verboten. 8 9. 30 Mark bestraft. Bekanntmachung. Bürgermeisterei von uns Befreiung gewährt werden. Das Aushängen von Fleischwaaxen auf die Straße ist Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu Friedberg den 15. Mai 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung der Reichsschulden-Verwaltung wird hierdurch zur Kenntniß gebracht. 9 9 9 De Friedberg den 13. Im Laufe der letzten Wochen sind an verschiedenen Orten einzelne falsche Zinsscheine von Anleihe des deutschen Reichs zum Vorschein gekommen, durch welche denjenigen Personen, die solche in entstanden sind. Wir machen hiermit besonders darauf aufmerksam, Das Publikum kann sich vor Verlusten der erwähnten Art dadurch schützen, daß dasselbe die ablehnt, da dieselben nicht dazu bestimmt sind, als Zahlungsmittel im Privatverkehr zu dienen. wird. Dezember 1894. Bekanntmachung. von den dazu bestimmten Kassen eingelöst zu werden. Berlin den 15. Oktober 1894. datz für falsche Zinsscheine in keinem Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Schuldverschreibungen der Z3prozentigen Zahlung angenommen haben, Verluste Falle von uns Ersatz gewährt Annahme von Zinsscheinen bei Zahlungen Die Zinsscheine haben lediglich den Reichsschulden-Verwaltung. gez. von Hoffmann. Deutsches Reich. Darmstadt. Der Finanz⸗Ausschuß der Zweiten Kammer hat sich bereits mit dem An— trag Pennrich und Genossen auf Einführung einer staatlichen Lotterie in Hessen beschäftigt, und beantragt die Majoxität des Ausschusses, die Kammer wolle dem Antrage zustimmen. Die Minorität des Ausschusses beantragt da— gegen einfach die Ablehnung. Auch die Regie— rung beharrt auf ihrem bisherigen ablehnen— den Standpunkt. Berlin. 14. Dezember. Reichstag. Berathung des Antrags Schmidt⸗Ehni wegen Abänderung des§ 35 der Geschäftsordnung, wonach über die Priorität der innerhalb der ersten 14 Tage der Session einlaufenden Anträge das Loos entscheiden soll. Der Antrag wird der Geschaftsordnungskommission überwiesen. Es folgt die Zuckersteuer-Interpellation, die von Paasche be— ründet wird. Redner empfiehlt die Erhöhung der Prämien unter gleichzeitiger Erhöhung der Konsumab abe, um auf diese Weise die anderen Staaten zur Ab- 2 ihrer Prämien und damit der deutschen zu veranlassen. Staatssekretäar Posadowsky erkennt die schwierige Lage der Zuckerindustrie und die Mangel des letzten Zuckersteuergesetzes an. Die kleinen Fabriken seien besonders übel daran. Bei den jetzigen kleinen Prämien könne die Zuckerindustrie die Konkurrenz auf dem Weltmarkt, zumal nach der amerikanischen Zoll- gesetzgebung, kaum aufnehmen. Die Ueberproduklion habe überhand genommen, Abhilfe sei dringend nothig Unser Verhältniß zu Amerika und die Lage des Zucker marktes sei keineswegs so geklärt, um praktische Vorschlage zuzulassen. unzler habe aber die bevorstehende oder befürchtete Zu krisis zum Gegenstand fürsorg licher Prüfung gemacht u. sei mit den preußischen Ressorts in Verhandlung getreten. Eventuelle Vorschlage würden bei der R ichs regierung wohlwollende Prufung und Ent scheidung fin den. Es folgt eine Besprechung der Inter⸗ pellation. 15. ut zur Berathung der Bericht der Gesch 0 Kommission über Antrag des Staate verfolgung Lieb- knecht's, den Pie ler Fürst Hohenlohe stellt Der Reie den Sitzenbleiben zufallig im S tag mußte in ob ex die Ve einer moönarchischen wolle ehe bei oder nicht. Es stehe n * erk 1 in die 1 Schönstedt habt habe, einzugreifen. thing 1 tags 1 1 er sich der Aeußerung über die Rechtsfrage, die das Ur— theil der Richter beeinflussen könnte, enthalten. O der Thatbestand einer Majestaätsbeleidigung haben die Gerichte zu entscheiden. Hier handelt es sich's nur um Art. 31; ob Art. 30 Platz greift, ist Sache des Richters. Der Präsident erklärte sich machtlos, jenen Vorfall gebührend zu rügen; die verbündeten Regierungen, die berufen sind, die der Majestät schuldige Ehrerbietung zu schützen, mußten sich fragen, ob kein Mittel vorhanden sei, sonst bestehe eine Lücke in der Verfassung. Ein Eingriff in die Immunität ist nicht beabsichtigt; ob er vorliegt, mögen die Richter entscheiden. Eine sehr erregte Debatte knupft sich hieran. — Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht eine kaiserliche Verordnung vom 12. Dez., wonach die gesammte Verwaltung der Schutzgebiete, ein— schließlich der Behörden und Beamten, der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amtes unterstellt wird, welche diese Angelegenheiten unter dieser Bezeichnung und unter der un— mittelbaren Verantwortlichkeit des Reichskanzlers wahrzunehmen hat. Soweit es sich um Be— ziehungen zu auswätigen Staaten und um die allgemeine Politik handelt, bleibt die Kolonial— abtheilung dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes unterstellt. Kiel. S. M. Schiff„Möwe“, Komm⸗— Kap.⸗Lieut. Faber, wird am 15. Dezbr. von Dar-es-Salaam nach Sydney in Australien in See gehen. Ausland. Belgien. Brüssel, 12. De Der Her⸗ zog von Orleans wurde gestern vom König empfangen und frühstückte heute im königlichen Palais. Bis jetzt sind ungefähr 40 Vertreter von royalistischen Klubs Frankreichs und An— hänger der orleanistischen Monarchie hier an— wesend; sie wurden alle, aber vereinzelt, vom Herzog empfangen. Eine eigentlich politische Kundgebung hat bis jetzt nicht stattgefunden; in Folge dessen wird auch allem Anschein nach 3. keine Interpellation in der Kammer stattfinden. Dänemark. [Nach fünftägiger Berathung nahm das Folke— in zweiter Lesung mit 52 gegen 43 Stimmen die Wahlbezirksvorlage in der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Fas vorliegt, sung an, wonach 12 neue Wahlbezirke errichtet werden. Unmittelbar nach der Abstimmung er— klärte der Präsident des Folkethings Hoegsbro, Zweck, 0 Ab Züge Ri nach f 3.88 2 7 nach da er die soeben angenommene Vorlage als 5 5 74 dem Staatsgrundgesetze widersprechend betrachte, 12.1 er sich somit nicht mehr in Uebereinstimmung 4.00 5. mit der Majorität des Folkethings befinde, 9•0b, sehe er sich genöthigt, den Vorsitz niederzulegen. Großbritannien. London. Nach einer Meldung des Bureau Reuter aus Indien haben 4 die Waziristämme, welche am 4. Nov. die zur Abgrenzungskommission gehörenden indischen Truppen angegriffen hatten, endgiltig die von der indischen Regierung gestellten Sühne— bedingungen abgelehnt; eine Expedition sei daher unvermeidlich. Spanien. Madrid, 14. Dez. In Godella, Provinz Valencia, wurde eine Kiste mit 20 Orsinibomben und 42 Gewehren aufgefunden. Italien. Rom, 14. Dez. Im Senate kündigt der Präsident an, er habe von dem Kammerpräsidium die Uebersendung der die Sena— toren betreffenden Dokumente Giolittis verlangt. Der Senat beschloß das ihm zukommende Doku— ment derselben Kommission zu überweisen, welche früher das anologe Dokument prüfte. — 15. Dez. Die Schriftstücke, die in dem von Giolitti der Kammer vorgelegten Faszikel enthalten waren, sind nunmehr zur Veröffent— lichung gelangt. Sie umfassen 30 Seiten und enthalten: 1. Kopien von bei Eröffnung des „Banca Roma“-Prozesses beschlagnahmten Pa— pieren. Diese Kopien stammen theils von der römischen Polizei, theils sind sie lediglich von Giolitti unterzeichnet: 2. Briefe, die Bernardo Tanlongo im Gefängnisse geschrieben hat und in denen die Namen mehrerer politischer Per— sönlichkeiten genannt werden. Giolitti begleitet sie mit der Erklärung, daß diese Briefe nur Kopenhagen, 14. Dezember. soweit Vertrauen verdienen, als sie anderweitig bestätigt seien, denn sie schienen ihm im All— gemeinen von der Tendenz diktirt, mit einem Skandale zu drohen, wenn der Prozeß statt⸗ fände. In einem dieser Briefe sagte Tanlongo, nach 4 5.88 6.0 Bunde Führe Mißas meldet großen im W gewin befesti Tients fremde sandte cchiede posten und Deuls Span Pekin, aller Italie ungs. linge v und G scheerun Freund Ich wie lommen Jebäck und Ge und F 1 igen Ab luste Zü 5 aller daß derselbe auf das mündliche Verlangen Gio— litti's geschrieben sei. Die Veröffentlichung enthält 3. eine Depesche des Präfekten von Mailand an Giolitti, worin diesem die Kopie einer Depesche eines Mailänder Bankiers über die Reise des Barons Lucian Reinach nach Rom mitgetheilt wird. Endlich 4. Auszüge aus mehreren Conti der Banca Romana. In Folge der Veröffentlichung der Dokumente er— hob Crispi heute bei dem Untersuchungsrichter gegen die Deputirten Giolitti, Passino und gegen Martuscelli, der die Haussuchung in der Banca Romana vornahm, Anklage auf Verleumdung und Fälschung. Mailand, 14. Dez. In Folge der neuesten fiskalischen Maßnahmen gegen die Zündholz— fabriken stellen diese überall ihren Betrieb ein. Der Präfekt von Mailand sandte nach Magenta eine Kompagnie Infanterie wegen der drohen— den Haltung von tausend Arbeitern der dortigen Zündholzfabrik. Amerika. Chicago, 14. Dezember. Der Bundesrichter verurtheilte Debs und 3 andere Führer des Eisenbahnstrikes vom Juli wegen Mißachtung des gerichtlichen Befehles, den Ver— kehr der Züge nicht zu behindern, zu 3 Monaten Gefängniß. China. Peking. Der„Times“ wird ge— meldet, daß Prinz Kung zum Präsidenten des großen Rathes ernannt worden ist, wodurch er im Wesentlichen die Stellung eines Dictators gewinne. Die Stellung Li-Hung⸗Tschangs sei befestigt, der Hof halte ihn für unentbehrlich. — 15. Dezbr. Die„Times“ meldet aus Tientsin, daß die chinesische Regierung bei den fremden Mächten gegen die nach Peking ge— sandten Militärposten zum Schutze der ver— schiedenen Legationen protestirt. Die Militär— posten werden sich nach Tientsin zurückzuziehen und sich für alle Eventualitäten bereit halten. Deutschland, Frankreich, Rußland, England, Spanien und Italien hatten je 50 Mann nach Peking geschickt. Augenblicklich ankern Schiffe nahme Taubst.⸗Lehrer Schneider, G. Schwarz und Prof. Ur. Weiffenbach bereit sind, wird man im Interesse der jungen Leute sehr dankbar sein. 17. Dez. Gestern Vormittag um 9 Uhr war in dem Möbellager von Pfeffer und Metzendorf Feuer ausgebrochen, welches glücklicherweise sogleich bemerkt und gelöscht wurde. Abtheilungen der Feuerwehr waren allarmirt und sogleich zum Eingreifen fertig, brauchten jedoch nicht in Thätigkeit zu treten. — Die am 22. Dez. und an den folgenden Tagen gelösten Rückfahrkarten sind bis zum 27. Dez. und die am 29. und 30. Dez. bis zum 2. Januar gültig. Allerlei. Frankfurt, 12. Dez. Im Ostbahnhof vergiftete sich gestern Abend ein Mädchen aus dem Bayerischen, die 27 Jahre alte Marie Seidler, mit Cyankali. Sie wurde noch lebend nach ihrer Wohnung gebracht, starb aber bald. Höchst, 12. Dez. Ein leuchtendes Meteor von ge⸗ waltigen Dimensionen ging in vergangener Nacht am nördlichen Himmel nieder. Dasselbe zerplatzte mit großem Krachen und es hatte den Anschein, als fielen die Trümmer auf den Taunus in der Richtung von Soden. Würzburg, 13. Dez. Wie an dieser Stelle be⸗ reits berichtet wurde, erregte der plötzliche Tod der bei⸗ den, 15 und 17 Jahre alten Töchter des Bahnhof⸗ restaurateurs Rieß in Selb allgemein großes Aufsehen. Es bestand nun die Vermuthung, daß die beiden Schwestern, die bleichsüchtig waren, hinter dem Rücken der Eltern sich mit Pfuschern eingelassen und möglicherweise vegeta⸗ bilische Gifte bekommen hatten. Gefunden wurden unter ihren Sachen Arzneifläschchen, von welchen Niemand weiß, wie sie in ihren Besitz gekommen sind. Die im Beisein von 5 Aerzten, des Staatsanwalts und Ober— amtsrichters vorgenommene Sektion ergab keinerlei An— haltspunkte für eine mineralische Vergiftung. Landau, 13. Dez. In der Petroleum-Raffinerie in Godramstein erfolgte eine Kesselexplosion. Die Fabrik brannte sofort. Weitere Explosionen werden befürchtet. Mehrere Arbeiter sind verletzt. Der der Raffinerie gegenüberliegende Bahnhof ist gefährdet. Coblenz, 14. Dez. Heute Morgen 8 Uhr wurde der Gattenmoͤrder Wölverscheidt aus Mayen durch den Scharfrichter Reindel aus Magdeburg im hinteren Hofe des Arresthauses mittelst Fallbeils hingerichtet. Köln, 15. Dez. In der Neustadt stürzte heute Abend 6 Uhr ein Neubau ein. 3 Personen wurden unter den Trümmern begraben. Dresden, 15. Dez. In Freiberg hat eine Massen⸗ vergiftung durch Frühstücksbrödchen stattgefunden. Gegen, 150 Personen sind zum Theil schwer krank; ein Kind ist angeblich gestorben. Der Bäcker und seine Frau Eine chemische Privatuntersuchung der Backwaaren soll Arsenik nachgewiesen haben. Ob Fahrlässigkeit oder Verbrechen vorliegt, ist noch unbe⸗ kannt. Heute Abend fand in der! Lindener Zündhütchenfabrik eine Explosion statt. Sechs Arbeiterinnen und ein Arbeiter wurden, mit schweren Brandwunden bedeckt, ins städtische Krankenhaus einge— Die Polizei entdeckte große Sie verhaftete zehn Eine eigene Firma, Franz Freier, war auf dem Salzgries etablirt, um das gestohlene Gut zu Studentenunruhen dahier nahmen einen so bedrohlichen Charakter an, daß das Militär Bekanntmachung. Am Sonntag den 23. ds. Mts. wird der hiesige Packetschalter wie Werktags von 8 Uhr Vormittags bis § Uhr Abends ununterbrochen geöffnet sein. Kaiserliches Postamt Bernius In Amerika verstorbene Hessen und Hessen⸗ Nassauer. New⸗Nork City, N.⸗Y. Elisabeth Hofem, geb. Hermann, aus Alsfeld; Friedrich und Adolf Bruder, Zwillingsbrüder, 25 Jahre alt, Söhne des verstorbenen George Bruder aus Dornholzhausen und dessen Wittwe Sophie aus Arnsburg; Hieronimus Herold, 69 Jahre alt, aus Salmünster. Charleston, S. C. Georg Keim, 79 Jahre alt, aus Offenbach. Columbus, O. Anna Elisabetha Werner, geb. Martin, vewittwete Keller, 44 Jahre alt, aus Ermetheis, Kr. Fritzlar. Detroit, Mich. Henry Bornmann, 70 Jahre alt, aus Niederwald, Kurhessen. Giard, Ja. Hermann Schneider, 82 Jahre alt, aus Relbehausen, Kr. Homberg. Houston, Tex. Capt. Henry Scherffins, 55 Jahre alt, aus Darmstadt Jronton, O. Rev. Joseph Rauck, 77 Jahre alt, aus Fulda. Lafayette, Ind. Jakob Raab, 74 Jahre alt, aus Leisenwald, Amt Wächtersbach. Mars Bezirk, Ind. Carl Orth, 78 Jahre alt, aus Nieder-Ingelheim. Pittsburgh, Pa. Andreas Jongs, 55 Jahre alt, aus Seligenstadt; Johannes Velten, 67 Jahre alt, aus Großen-Linden; Johann Peter Schäfer, 82 Jahre alt, aus Lohhof Kr. Heppenheim; Martha Winter, geb. Walter, 67 Jahre alt, aus Ober⸗ kaufungen; Elisabeth Bauer, geb. Groß, 64 Jahre alt, aus Meisen⸗ heim. 7 St. Louis, Mo. Charlotte Kern, geb. Wagner, 75 Jahre alt, aus Harreshausen. Scranton, Pa. Amalie Bender, geb. Denhart, 39 Jahre alt, aus Schlüchtern. Tiffin, O. Valentin Müller, 96 Jahre alt, aus Habitzheim. Wheeling, W. Va. Peter Hugo, 59 Jahre alt, aus Burghofen, Kurhessen. — Cheviot u. Buxkin für einen ganzen Anzug zu M. 5.75 Kammgarn u. Melton für 1 ganz. Anzug zu M. 9.75 je 3,30 m für den Anzug berechn., versend. direkt an Jedermann Oettinger æ Co., Frankfurt a. M., Fabrik⸗Depot. Muster umgehend franco. Nicht⸗ passendes wird zurückgenommen. 3316 T Mittwoch den 19. Dez., 712 Uhr, ges, Zuskft. Kaffee, gebr. von M. 1.40 bis Zucker, roh von M. 1.20 bis M. 1.60, Würfel per Pfund 32 Pfg., * Hut, lose per Pfund 30 Pfg., gemahlen per Pfund 28 Pfg., Linsen von 10 Pfg. an per Pfund, Erbsen von 12 Pfg. an per Pfund, Reis von 14 Pfg. an per Pfund, Bohnen von 12 Pfg. an per Pfund, sowie alle übrigen Colonialwaaren stets gut und preiswürdig bei 8 Fr. Wagner. 5228 in allen Größen und Farben. G. Schulhof. 2 5235 für Knaben, Ha vellocks für Herren Havellocks Hasel⸗Nüsse, Wall⸗Nüsse, Weihnachts⸗Lichter 5229 billigst bei Jr. Wagner. Zolldeklarationen bel Farl Bindernagel in Friedberg. M. 1.90, Danksagung. Für die vielen Beweise liebreicher Theil⸗ nahme während der Krankheit und bei der Beerdigung unserer unvergeßlichen Mutter Kath. Zeh, geb. Orth, für die schönen Blumenspenden und die so trostreiche Grabrede des Herrn Pfarr⸗ vikar Schuster sagen innigen Dank Friedberg den 17. Dezember 1894. Im Namen der tiefbetrübten Hinterbliebenen: 5222 Friedrich Seel und Frau. Wen 2 7 N 5 2 Laue Danksagung. ‚ 2 1100 europäischen Mächte, mit Ausnahme sind selbst erkrankt. al 5 70 Italiens, vor Tientsin. ichte 100 1 iung 4% 50 Aus Stadt und Land. Hannover, 14. Dez. ide 9.150 17 2 Friedberg. Auch in diesem Jahre wieder, und 9 zwar am Abend des 4. Advent, 8 Uhr im Versamm— egen. f s Vokal, soll eine Weihnachtsaufführung der Lehr— einer nach linge unseres„Feierabends“, bestehend in Deklamation liefert. und Gesängen stattfinden, an die sich dann die Be— Wien, 14. Dezember. aben ga 5 0 scheerung selbst anschließen wird. Die Freunde und Waarendiebstähle im Quaiviertel. zur 6 Freundinnen des„Feierabends“ sind bei dieser hoffent⸗ Personen. chen lich wieder recht hübsch werdenden Feier herzlich will⸗ 8 von kommen. Für Spendung von Nüssen, Aepfeln und veräußern. Gebäck zu dieser Bescheerung sowie für kleine Geschenkes Turin, 13. Dez. hne⸗ und Geldgaben seitens der Eltern, Lehrherrn Freunde en aher und Freundinnen des Vereins, zu deren Entgegen-konsignirt wurde. 4* 8,* (u. Holz⸗Versteigerung. Faseleber⸗Versteigerung. 20 Freitag den 28. Dezember, Vormittags] Donnerstag den 20. ds. Mts., Vor⸗ iden 10 Uhr anfangend, soll in dem hiesigen mittags 11 Uhr, soll ein Gemeinde-Eber lden. Gemeindewald eine Quantität Bau- und auf dem Rathhaus dahier meistbietend mate utzholz versteigert werden: verkauft werden. dem 59 Fichtenstämme, 1— 17 Meter lang. Boönstadt den 16. Dezember 1894. t 22—36 Centim. 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