tand. e 9 10 aschinen, en sehr erkaufen uss. 5 * 7 sehe, Bazar Verkauf) hüte. —— peter, ben. mich. auf, rung lug. i meine raße. öchneider. r mack per für vier Deter. 1894. Samstag den 7. April.. 40. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 1 f; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, ee eee Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Banzer eng und Semstg Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. — Amtlicher Theil. Betreffend: Die Frühjahrs⸗Control⸗Versammlungen für 1894 im Kreise Friedberg. Friedberg den 20. März 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts— übliche Weise publiciren lassen. Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete Person(Polizeidiener, Feldschütze ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Control-Versammlung fehlen, nicht darauf berufen können, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben. Ur. Braden. Bekanntmachung. Die Frühjahrs⸗Control⸗Versammlungen für 1894 im Bezirk des Hauptmeldeamts Friedberg werden in nachstehender Weise abgehalten: a. In Friedberg auf dem Burgplatz, für die Controlpflich— Erste Versammlung am 23. April 1894, Vormittags tigen aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Bauernheim, Beienheim, 8¼ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Ros- ersten Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen bach, Ober⸗Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Ossen- Mannschaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr 11. Aufgebots heim, Rödgen, Rodheim, Schwalheim, Steinfurth, Wisselsheim. übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit Erste Bersammlung am 20. April 1894, Vormittags zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den aetiven 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung die zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften der d. J. zu erscheinen haben. Infanterie. Zweite Versammlung am 23. April 1894, Vormittags Zweite Bersammlung am 20. April 1894, Vormittags 11 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten 9 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute aller Waffen der Jahresklassen 1881 bis 1893. ersten Aufgebots der Infanterie, jedoch ausschließlich derjenigen Dritte Versammlung am 23. April 1894, Nachmittags Mannschaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots 2 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den aetiven Mannschaften aller Waffen. Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbstcontrolversammlung d. In Vilbel, Wiese an der Niddabrücke hinter der Turn⸗ d. J. zu erscheinen haben. halle, für die Controlpflichtigen aus den Ortschaften Büdesheim, Dritte Bersammlung am 20. April 1894, Nachmittags Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Holzhausen, Klein-Karben, Kloppen⸗ 1 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sümmtliche Reservisten und heim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Ober-Eschbach, Okarben, Petterweil, Rendel, Vilbel. Mannschaften aller Waffen mit Ausnahme der Infanterie, sowie Erste Versammlung am 27. April 1894, Vormittags sämmtliche Landwehrleute ersten Aufgebots aller Waffen mit 9 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Ausnahme der Infanterie, jedoch ausschließlich dersengen Mann- die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten schaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots über— Mannschaften aller Waffen. geführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit Zweite Bersammlung am 27. April 1894, Vormittags zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen 10 uhr. Hierbei haben zu* sämmtliche Landwehrleute erslen Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbstcontrolversammlung Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften, d. J. zu erscheinen haben. 5 l welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots übergeführt Vierte Versammlung am 20. April 1894, Nachmittags werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst aller Waffen der Jahresklassen 1881 bis 1893. eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu erscheinen b. In Butzbach auf dem Viehmarktplatz, für die Control⸗ haben. pflichtigen aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Dritte Versammlung am 27. April 1894, Nachmittags 2 Uhr. Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langen- Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten aller Waffen hain mit Ziegenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, der Jahresklassen 1881 bis 1893. Oppershofen, Ostheim, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Trais-Münzenberg. 4. In Assenheim am Friedhof, für die Controlpflichtigen Erste Versammlung am 21. April 1894, Vormittags aus den Ortschaften Altenstadt, Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, 8/ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten Burg ⸗Gräfenrode, Dorn-Assenheim, Heldenbergen, Höchst a. d. N., und die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beur- Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Oberau, Ober— laubten Mannschaften aller Waffen. Florstadt, Stammheim, Wickstadt. Zweite Versammlung am 21. April 1894, Vormittags Erste Versammlung am 28. April 1894, Vormittags 10 Uhr. 9s Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Dis⸗ ersten Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen position der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mann— Mannschaften, welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots schaften aller Waffen. übergeführt werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit Zweite Versammlung am 28. April 1894, Vormittags 11 Uhr. zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrlente ersten Auf⸗ Militärdienst eingetreten sind und bei der Herbsteontrolversammlung T gebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften, d. J. zu erscheinen haben. welche im Herbst d. J. zur Landwehr II. Aufgebots übergeführt Dritte Versammlung am 21. April 1894, Mittags 12 Uhr. werden, das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten aller dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst Waffen der Jahresklassen 1881 bis 1893. 3— 1 und bei der Herbsteontrolversammlung d. J. zu er— 6. In Echzell in der Lindengasse, für die Controlpflichtigen] scheinen haben 5. aus den Ortschaften Berstadt, 8 Bisses, Blofeld, Echzell, Dritte Versammlung am 28. April 1894, Nachmittags 2 Uhr. Gettenau, Heuchelheim, Leidhecken, Melbach, Reichelsheim, Sbdel, Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten aller Waffen Staden, Wölfersheim, Weckesheim, Wohnbach. der Jahresklassen 1881 bis 1893. Bemerkungen: 1. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen, und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mitzubringen haben. 2. Da bei sämmtlichen Maunschaften der Fußtruppen Fuß⸗ messungen stattfinden, ist für große Reinlichkeit Sorge zu tragen. 3. Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Ge⸗ suche um Entbindung vom Erscheinen zur Control⸗Versammlung vor- bringen wollen, so sind diese— von der Ortsbehörde beglaubigt— mindestens 8 Tage vor der betreffenden Versammlung an das Haupt- meldeamt des Bezirks⸗Commandos Friedberg einzureichen. Nur für außerordentliche Fälle ist kürzere Frist zulässig. Wer Befreiung von der Control-Versammlung erhält, hat sich persönlich spätestens 14 Tage nach betr. Versammlung beim zuständigen N Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden. 4. Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, die Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam machen zu wollen, daß besondere Befehle zur Gestellung nicht ausgegeben werden. 5. Schließlich werden die an den Control⸗Versammlungen theil⸗ nehmenden Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Control⸗Versamm⸗ lung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militär⸗ gesetzen unterworfen sind. Das Großherzogliche Bezirks-Commando Friedberg. Winter, Oberstlieutenant z. D. und Kommandeur. Polizei-Verordnung, betreffend: die Vertilgung der Maikäfer. Unter Zustimmung des Kreis-Ausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. März 1894 zu Nr. M. J. 5910 wird in Gemäßheit des Art. 78 des Ges. vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betr. für den Kreis Friedberg verordnet was folgt: §. 1. Jeder Besitzer eines Grundstücks ist gehalten, innerhalb eines von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden und öffentlich be— kannt zu machenden, geeigneten Zeitraums sämmtliche auf dem Grund— stück befindlichen Bäume und Gebüsche täglich Morgens bis spätestens 8 Uhr durchschütteln bezw. durchsuchen und die gesammelten Maikäfer auf geeignete Weise vernichten zu lassen. Von den Waldungen unter⸗ liegen dieser Bestimmung nur die mit Laubholz bestockten Bestands— ränder längs der Felder, Wiesen, Culturflächen, Blößen, Schneisen und Wege. S. 2. In jeder Gemeinde bestimmt der Gemeinderath alljährlich * 155 1 2* 5 eine oder, wenn erforderlich, mehrere Commissionen von je 3 Mit— Betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer. 8 gliedern, welche sich davon zu überzeugen haben, daß die in§. 1 ange⸗ ordneten Maßregeln befolgt werden. Finden dieselben, daß bei ein— zelnen Besitzern dies nicht oder nicht in genügender Weise der Fall ist, so kann auf deren Antrag die Ortspolizeibehörde das Sammeln der Maikäfer auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten auf deren Kosten vornehmen lassen. Bezüglich sämmtlicher Waldungen fällt die vorstehende einer Commision überwiesene Aufgabe der Staatsforstverwaltung zu. §. 3. Zuwiderhandlungen gegen die in§. 1 getroffenen An⸗ ordnungen werden auf Grund des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 die innere Verwaltung ꝛc. mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft. F. 4. Vorstehendes Reglement tritt mit dem Tage des Er— scheinens im Kreisblatt in Kraft. Friedberg den 4. April 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Dr. Braden. Friedberg den 4. April 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. Die seither zur Vertilgung der Maikäfer ergriffenen Maßregeln haben sich als nicht zureichend erwiesen. Der Schaden, welcher der Land- und Forstwirthschaft durch die Maikäfer und ihre Larven, die Engerlinge erwächst, hat eine außerordentliche Höhe erreicht und ist nach sachverständiger Ansicht noch im steten Zunehmen begriffen. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat deshalb den Erlaß der vorstehenden Polizeiverordnung in allen Kreisen des Landes in Anregung gebracht, sodaß zu erwarten steht, daß durch ein allgemeines, gleichmäßiges Vorgehen hier wenigstens einigermaßen Abhülfe geschaffen werde. Sie wollen sofort das zur Ausführung der Polizeiverordnung Erforderliche veranlassen. Die in§ 1 des Reglements vorgesehene Anordnung wird nur dann zutreffend sein, wenn ein Haupt⸗Maikäferflug für Ihren Bezirk oder Theile desselben eintritt. Beobachtungen an uns berichten. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Burg-Gräfenrode. In der Zeit von Dienstag dem 10. bis Dienstag dem 24. l. Mes. einschließlich, liegen zuf dem Rathhause zu Burg-Gräfenrode die Arbeiten des J. und IJ. Abschnittes rubr. Gemarkung, nämlich: 1. Der allgemeine Meliorationsplan und Prüfungsprotokoll, sowie das Protokollbuch, 2. die Besitzstandsverzeichnisse, die Gütergeschosse und die Ver— theilungspläne zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt: Mittwoch, den 25. April l. J., Vormittags von 10—11 Uhr, auf dem Rathhause zu Burg-Grafenrode, wozu ich die Interessenten daß die Nichterscheinenden mit Ein⸗ unter dem Hinweise einlade, wendungen ausgeschlossen sind. Während derselben Zeit(10. bis 24. April) liegen bezüglich der projectirten Regulirung der Gemarkungsgrenze von Burg-Gräfen— oder gegen Ilbenstadt, Kaichen und Nieder-Wöllstadt auf dem Amts— Fohlenwei Die Fohlenweide des landw. Bezirksvereins Dieburg wird Samstag den 26. Mai, Bormittags, eröffnet und schließt mit dem 6. Oktober. Als Vergütung für diese ganze Zeit wird für ein Fohlen von Besitzern im Kreise Dieburg und dem Sparkassenbezirk Seligenstadt Achtzig Mark, von anderen Neunzig Mark gezahlt. Dafür wird gegeben Pflege, ärztliche Behandlung, Weide und täglich 3 Pfund Hafer und Heu nach Bedarf. Ist ein Besitzer durch besondere Umstände veranlaßt, sein Fohlen nur während eines Theils dieser Zeit aufzutreiben, so kann das Kuratorium entsprechende Ermäßigung eintreten lassen. Das Weidegeld ist beim Auftrieb zu zahlen. Es finden Aufnahme: Hengstfohlen im Alter von 2 Jahren, Wallach und Stutenfohlen im Alter von 1—3 Jahren, Fohlen unter 1 Jahre finden nur dann Aufnahme, wenn das Mutterthier mit zur Weide gebracht wird. mit Erläuterungsbericht Bis zum 1. Juli jeden Jahres wollen Sie über die Ausführung der Verordnung und die dabei gemachten Erfahrungen und Ur. Braden. Bekanntmachung. zimmer der Großh. Bürgermeisterei Ilbenstadt bezw. Kaichen und bezw. Nieder-⸗Wöllstadt die Pläne und die Verzeichnisse der bei der betreffenden, Regulirung betheiligten Grundbesitzer zur Einsicht der Interessenten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Regulirungen, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt: in Ilbenstadt auf dem Rathhause: Donnerstag den 26. April l. J., Vormittags 11 Uhr, in Kaichen auf dem Rathhause: Mittwoch den 25. April l. J., Nachmittags 3 Uhr, in Nieder-Wöllstadt auf dem Rathhause: Donnerstag den 26. April l. J., Vormittags 10 Uhr, wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nicht— erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Friedberg den 3. April 1894. Der Vollzugs⸗Commissär: Süffert. 1600 de Dieburg. Für jedes Pferd ist ein neues Halfter mitzubringen, andernfalls solches auf Kosten des Besitzers angeschaft wird. Anmeldungen sind an das unterzeichnete Kuratorium zu richten. Dieses allein entscheidet auch, nach Anhören des Anstaltsarztes, über die Aufnahme. So lange genügender Raum vorhanden, finden auch ältere Pferde unter folgenden Bedingungen Aufnahme auf der Weide: 1. Für Pflege, Weide und Streu sind pro Monat 15 M., für Juni Juli, August und September je 20 M. zu zahlen. 2. Hafer und Heurationen, deren Größe der Besitzer zu bestimmen hat, werden nach dem Selbstkostenpreis berechnet. 3. Aerztliche Behandlung, Kosten der Arzneien und Hufbeschlag, einschl. des Ausschneidens der Hufe, sind besonders zu vergüten. 4. Hengste werden nicht aufgenommen. Versicherung der Pferde und Fohlen während des Aufenthalts auf der Weide bleibt dem Besitzer der Thiere überlassen. Dieburg, im April 1894. Das Kuratorium der Fohlenweide. Heß. De dee eee — dt. er der und ist Erlaß meines, jesehene en und en und bei der icht der n diese ür Con Pianino-Lager.“ e e et, Canßrmandoenff 14 sirmanden 9 ech eee, Kolsstmandenfiefel Bekanntmachung. In Gemäßbheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat März 1894 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Stroh M. 4.20, Hafer M. 9.40, Heu M. 6, 70, Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 5. April 1894. 1 Dr. Braden. Bekanntmachung. Das Comits für Abhaltung des Alzeyer Fett- und Zuchtviehmarkts beabsichtigt mit dem am 9. Mai d. Js. stattfindenden Markte eine Verloosung von Zuchtthieren, landwirthschaftlichen Maschinen, Geräthen und Gebrauchsgegenständen zu verbinden, um die Mittel zur Prämiirung von Vieh zu gewinnen. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, da 45% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der in der Provinz Rheinhessen durch ministerielle Entschließung vom 27. Februar d. J. zugelassene Vertrieb der zur Ausgabe gelangenden Loose nunmehr auch in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. ß nicht mehr als 10,000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens Friedberg den 3. April 1894. Dr. Braden. sofort zu vermiethen. Das seither von Herrn br. Dieckmann Hanauerstr. Frau Krämer. bewohnte Logis ist wegzugshalber ander— weitig zu vermiethen und wird pr. 1. Juni lu Portland-Cement Juei schün möbl. Zimmer Wohunng zu permiethen. in Tonnen sowie im Anbruch empfiehlt 1593 t 1 5 Dean Huber. Huusbursche age geh gesucht von der Engel-Apotheke Friedberg. 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Simon.—— 152⁰ Kaiserstraße. 1 sowie ff. Lager; Turnverein. Samstag den 7. d. Mts., Abends 9 Uhr, Versammlung bei Herrn Gast⸗ wirth Lauer. 1633 Der Vorstand. Fricdberger Andfahrerderrin. Samstag den 7. d. Mts., Abends 8% Uhr, Versammlung im Saalbau. Sonntag den 8. d. Mts., Mittags 12 Uhr, Abfahrt von der Allee aus zum Gautag nach Hanau. 1657 Der Vorstand. 0 914.* Veteranen- ck Mlilitär-Verein Friedberg. Samstag den 7. April l. Is., Abends de Uhr, Versammlung in dem Vereinslokal zur Beschlußfassung über die Theilnahme an den Empfangsfeierlichkeiten in Darmstadt am 21. d. Mts. 1589 Der Vorstand. J g 1 nalhau- Restauration. Meine Kegelbahn ist von heute an ge— offnet und lade zu deren Benutzung ganz ergebenst ein. 1662 2 FP. Rudellus. Fahrräder, 3 sehr gut erhaltene gebrauchte Maschinen, sowie 3 neue Adler ⸗Räder stehen sehr billig(unter Einkaufspreis) zu verkaufen 1590 bei G. M. Reuss. Mehl, feinsten Vorschuß per Pfund 17 Pf., bei Abnahme von 5 Pfd. je 1 Pfg. billiger bei Fr. Miehel, 1625(am Mainzer Thor.) Am 1. April d. J. übernahm ich das bisher von meiner Mutter geleitete Fuhrgeschäft. Indem ich für das bisher geschenkte Vertrauen danke, versichere ich, daß es mein Bestreben sein wird, das Geschäft in der alten, soliden Weise fortzuführen, und bitte um gefl. Zuspruch. Achtungsvoll 1562 Georg Welsensee. D Corsetten, neueste Facgons aus vorzüglichen Stoffen in reichster Auswahl. HereulesCorsett mit garantirt unzerbrechlichen rostfreien Stahleinlagen in jeder Preislage vor— räthig. Auch Anfertigung nach Maaß unter Garantie für tadellosen Sitz. 1573 Usagasse. Heinrich Diehl. MKleesumen in seidefreier Prima-Waare empfehle zu billigsten Preisen. 1242 W. Bernbeck. Eigarren in allen Preislagen bei 1550 Fr. Wagner. Schmidt's Schirm& Hut⸗Bazar empfiehlt 1613 Sonnenschirme K Filzhüte. 6—— Neue Malta-Kartoffeln 1658 (auch zum Wieder billigst Verkauf) bel Wilhelm Fertsch. Confirmanden⸗Hüte, Kragen, Manschetten und re. Halsbinden 878 empfiehlt C. Kalhfleisch. 1—— Pereinsfahnen Faat-⸗ Kartoffeln: Braunschweiger tünstlerise zemalt oder gestickt 2 2 t l. 1 Schnitt⸗Bohnen Abzeich Schärpen, Fahnenschleisen c. 3 etage · Bonum 1522² Wirtt zum Storchen“ 1 Pfund⸗Dosen 4 45 Pfg. empfiehlt liefert in solider Ausführung die Fm 63 J. A. Windecker. Jacob Stern, Gießener Fahnenfabrik(Fa. 87.3.) 22 J. Schulze, Gießen. 1443 n st der Stadtkirche. Uempfiehlt Wh. Dan. Kümmich 106 Verantw. Red.: Carl Bindernagel. 5 Druck und Verlag von Carl Bindernagel. (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 14 und eine Beilage.) . „——T—ñꝛu2 — ( ——