kurrerz: 7 ech. hüten geh. — ä— , Samstag den 6. Oktober. N 117. berhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Annoncen von aus⸗ Amtlicher Theil. Betreffend: Errichtung einer Handelskammer für Stadt und Kreis Friedberg. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Friedberg den 3. Oktober 1894. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Der Gemeindevorstand zu Friedberg und eine größere Anzahl Handel- und Gewerbetreibender des Kreises haben Antrag auf Er— richtung einer Handelskammer für den Kreis Friedberg gestellt. Die Handelskammern haben die Bestimmung, die Gesammtinteressen des Handels und der Manufakturen ihres Bezirkes wahrzunehmen, insbesondere die Behörden in der Förderung des Handels und der Fabriken durch thatsächliche Mittheilungen, Anträge und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder einer Handelskammer sind nach Art. 2 des Hessischen Gesetzes vom 27. November 1871, die Handelskammern betreffend,(Reg.-Bl. Nr. 38) diejenigen Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, welche als Inhaber einer Firma in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen und einer der vier ersten Klassen der Gewerbsteuer angehören. Zufolge Entschließung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz lassen wir Ihnen mit nächster Post je ein Verzeichniß der in Ihren Gemeinden wohnhaften zur Wahl berechtigten Kaufleute und Gesellschaften zugehen mit dem Auftrag, dieselben über den gestellten Antrag auf Errichtung einer Handelskammer für den Kreis Friedberg zu hören. 9 9 1 9 3 Die Interessenten sind dabei zugleich auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes vom 27. November 1871(Reg.-Bl. Nr. 38) hinzuweisen und zur näheren Begründung ihrer Ansichten und Geltend— machung etwaiger Wünsche aufzufordern. Ihrem Bericht, dem Sie die Verzeichnisse und die Erklärungen der Interessenten anschließen wollen, sehen wir bis zum 15. No— vember l. J. entgegen. Dr. Braden. Bekanntmachung. Konrad Alles zu Steinfurth hat vor der Prüfungs-Commission der Königlichen Militärlehrschmiede zu Frankfurt a. M. die Prüfung zum Nachweis der Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes bestanden und ist daher zum Betriebe dieses Gewerbes berechtigt. Friedberg den 1. Oktober 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Orts-Baustatut für die Gemeinde Ober-Eschbach. Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zu Nr. 16777 vom 13. Juni 1894 wird auf Beschluß des Gemeinderaths zur Aus— führung der allgemeinen Bauordnung in der Gemeinde Ober-Eschbach das folgende Ortsstatut erlassen. § 1. Zu Art. 4 der Bauordnung. Die Grenzen der Bebauung sind durch den aufgestellten Ortsbauplan ge— Dieser kann auf der Großh. Bürgermeisterei eingesehen werden. § 2. Zu Art. 17 der Bauordnung. Sind zum Zwecke der Schließung eines Gemeindeweges Grundstücke Seitens der Gemeinde erworben worden, so werden dieselben auf Verlangen der unmittelbar angrenzenden Grundbesitzer an diese in Eigenthum unter folgenden Bedingungen abgetreten: a. Das Verlangen muß innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach er— folgtem Erwerb dieser Grundstücke schriftlich bei Großh. Bürgermeisterei kund gegeben werden. b. Die Anlieger müssen sich bereit erklären, für das an sie abzutretende Gelände der Gemeinde die vollen Kosten der Erwerbung der Grundstücke, sammt etwaigen Zinsen zurückzuzahlen. Aus dem Preise des Geländes und den Unkosten berechnet sich der Durch— schnittspreis, welcher pro[-Meter zu bezahlen ist. Der geschlossene Gemeindeweg ist auf Verlangen der Gemeinde von den Anliegern zu übernehmen und zu dem gleichen Preise pro[-Meter wie der Durch— schnittspreis des erworbenen Geländes zu bezahlen. geben. 8§ 3. Zu Art. 18 der Bauordnung. Außerhalb der unter§ 1 festgestellten Bauquartiere sollen in der Regel keine neuen Gebäude aufgeführt werden. ö Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt, II. Sache. ff 9 stadt, ch § 4. Zu Art. 20 der Bauordnung. 1. In den noch nicht eröffneten Straßen soll das Bebauen in der Regel nur an den Straßenenden, welche auf schon eröffnete Straßen aufstoßen, gestattet werden. 2. Der Aufwand für die Erwerbung des zur Straße nöthigen Geländes ist der Gemeinde von den an die Straße angrenzenden Grundeigenthümern zu ersetzen, sobald auf ihre betreffenden Grundstücke neue oder ältere Gebäude an die neuen Baufluchtlinien zu stehen kommen, oder ihren Ausgang nach den neuen Straßen erhalten. Diese Verpflichtung erstreckt sich für die an einer Straßenseite angrenzen— den Eigenthümer nicht für mehr als die Hälfte der Straßenbreite. 3. Gemeindewege, welche in neue Straßen fallen, werden, soweit sie in Wirklichkeit als neues Straßengelände Verwendung finden, von der Gemeinde unentgeltlich gestellt. § 5. Zu Art. 20 der Bauordnung. Sobald der größere Theil der Straße, bis zur nächsten Querstraße ge— rechnet, als bebaut anzusehen ist und die Gemeinde das Straßengelände in Eigen⸗ thum hat, soll die Straße eröffnet und fahrbar gemacht, sowie die Pflasterung der Gossen bewirkt werden. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Reihenfolge der Straßen in dem neuen Ortsbauplan zu bezeichnen, in welcher die Herstellung der Straßen ꝛc. resp. Eröffnung derselben zu erfolgen hat. Als vorerst zu eröffnende Straßen werden bezeichnet: Straße nach Kalbach, Straße nach Bommersheim. Die Herstellungskosten der Straßen hat die Gemeinde zu tragen. Friedberg den 3. Oktober 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden. Bekanntmachung. f Donnerstag den 11. Oktober 1894, von Vormittags 9½ Uhr ab, findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke und der Verkauf der Massegrundstlücke statt. Zusammenkunft am Rathhaus zu Bönstadt. Bemerkt wird, daß die Versteigerung nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Abschätzungswerthes die Commission sofort wegen der Genehmigung in Berathung treten wird. Die Ausführung von Meliorationsarbeiten und die Versetzung ꝛc. von Bäumen auf den neuen Grundstücken bleibt vorbehalten. TPriedberg den 1. Oktober 1894. 4089 Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Wöllstadt. Der Bereinigungs-Commissär: Dr. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. Bekanntmachung. Dienstag den 9. Oktober l. J., von Vormittags 9 Uhr ab, findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke vom II. Felde und der Verkauf der Massegrundstücke statt. Zusammenkunft am Rathhaus zu Ober-Wöllstadt. Bemerkt wird, daß die Versteigerung nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Abschätzungswerthes die Commission sofort wegen der Genehmigung in Berathung treten wird. Die Ausführung von Meliorationsarbeiten und die Versetzung ꝛe. von Bäumen auf den neuen Grundstücken bleibt vorbehalten. Friedberg den 1. Oktober 1894. 4090 Der Bereinigungs-Commissär: Ur. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Der zum Beischützen für die Gemarkung Heldenbergen ernannte Johannes Rothweil IV. von Heldenbergen wurde auf den Feldschutz eidlich verpflichtet. Konrad Brückel J. von Pohl⸗Göns wurde als Mitglied des Wiesenvorstandes dortselbst in Pflichten genommen. —— Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat September 1894 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 7.30, Heu M. 3.30, Stroh M. 2.40. Friedberg den 4. Oktober 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigun 9 Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.(Wenn z. B. mit Rücksicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul— jahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde. 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver— wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben. 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: à. Geburts— zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit Die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim. Provinz Oberhessen. Die zu Lindheim seit 5 Jahren bestehende Haushaltungsschule des land wirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen und des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 16—20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bäuer— lich bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünkt⸗ lichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haus halt zu gewöhnen, und auch auf Geist und Gemüth bildend einzuwirken. In dieser Lehranstalt erhalten die Madchen Unterricht und praktische An leitung im Kochen, indem die Unterweisung herin abtheilungsweise an 2 Koch herden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen s. g. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln, im Einmachen von Gemüsen und Früchten, Einsalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch und Wurstwaaren, im Backen, Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen, und zwar in der Behand lung der Milch und Bereitung von Butter und Käse in der der Anstalt zuge hörigen, in dem Anstaltsgebaude eingerichteten Molkerei, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Schweins und des Geflügels. Es werden ferner die Mädchen in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen, und zwar im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine, und erhalten Anleitung zum Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungsfä hern, namlich im Rechnen, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertheilt, wie auch Unterweisung in den Anfangsgründen der Gesundheits und Krankenpflege erfolgt. Es ist in der Anstalt für eine geist- und gemüthsbildende Lektüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Klavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Madchen überlassen. 1 d Die unmittelbare Leitung und Beaussichtigung der Anstalt ist einer Vor— steherin(Hausmutter) und einer Assistentin(Industrielehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großherzogliche Kreisarzt zu?! gen, ein Landwirthschaftslehrer und ein Volksschullehrer Unterricht Es finden jährlich 2 Unterrichtskurse von je 5 Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht und Logis 20 Mark bei dem Eintritt, und fi g pro Tag 1 Mark in Monatsraten praenumet zu em sind noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu be zum einjährig⸗freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. der Erklärung über Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer ein⸗ jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober⸗ Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist: d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes be— glaubigt sein muß; zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real— Gymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach Schema 18 zur Wehrordnung vom 22. November 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von 1889— ausgestellt sein müssen. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der 88 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt. Der Vorsitzende: Buchinger. Vom Tage des Eintritts an, also während des Kursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts⸗ und Lehrpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebe voller Verkehr untereinander, und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Ar⸗ beiten zur strengsten Pflicht gemacht. An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottes- dienst ihrer Confession zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. die Assistentin die Begleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühstuck, vor und nach dem Mittag⸗ essen und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt. Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche-anderer Personen nur unter Begleitung eines Mitglieds des Ortskomités. In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen(Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 1 Waschbecken, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bettjacken, 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Trinkglas, 1 Zahn- bürste, 1 Regenschirm, 1 Nähstein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung bezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken ꝛc. und 2 Vorhängschlößchen. Am Schlusse des Kursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feier⸗ liche Entlaͤssung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen ein⸗ geladen werden. Der l. Kursus pro 1895 beginnt Donnerstag den 3. Januar und wird Freitag den 31. Mai geschlossen werden. Die Meldungen hierzu sind bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des land⸗ wirthschastlichen Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor⸗ und Zunamens, des Tags, Monats und Jahres der Geburt und des Wohnorts der Schülerin und des Namens der Eltern oder des Vormundes schriftlich ein⸗ zureichen. Lindheim den 15. September 1894. Der Vorfitzende des landw. Bezirksvereins Büdingen. Klietsch, Geh. Regierungsrath. d b Das Ortskomité. * 1 * Wester nacher, Oberamtmann, Frau Westernacher, Buß, Kreischulinspektor. Möller, Pfarrer, Lipp, B Deutsches Reich. Berlin, 3. Okt. gegen die kirchenpolitischen Vorlagen und er- von 7 auf 10 Kronen per Faß eine Mehrein— Die Konferenz zur Be- klärte, dieselben würden rathung von Plaßregeln zur Bekämpfung dessschaft und des Staates sein. Ebenso bekämpften der Ruin der Gesell-⸗ nahme von 600,000 Kronen erwartet. Frankreich. — Paris. Der„Matin“ er⸗ unlauteren Wettbewerbs und gegen Verraths der serbische Patriarch Brankovitsch und die klärt die Nachricht von der Ermordung des von Geschäfts⸗ und Frabrikgeheimnissen hatsrumänischen orthodoxen Bischöfe Metianu und französischen Couriers in Marokko für un⸗ heute Vormittag 10 Uhr unter dem Vorsitze des Popea den Gesetzemwurf, den der frühere begründet. Direktors Rothe vom Reichsamt des begonnen. Unter den Anwesenden sind haupt Weise vertheidigte. sächlich Mitglieder des gewerblichen Standes Szaß vertreten. Die Konferenz soll vier Tage dauern. die 5 Dänemark. Ausland.[Reichstage legte Oesterreich-Ungarn. Budapest, 3. Okt. Budget pro 1895,96 mit Das Magnatenhau zann d Gesetzentwurfs über freie 61. 800,000 vor. Der Episkopat beid kiten ist f Iz er⸗hagener schienen. Die Galerien sind schwach besucht. abgabe a lerier j Vor dem Museum hat sich eine zahlreiche fort. ierdur Menschenmenge angesammelt, die sich aber jeder jährliche J in Innern Kultusminister Graf Csaky in der wärmsten 3. Okt. begrüßte die Reform, bekämpfte jedoch— 3. Okt. reigebung der Konfessionslosigkeit. Casimir⸗Perier ist heute Abend Der calvinistische Bischof nach Paris zurückgekehrt. Die(unten gemeldete) Nach⸗ richt von einer Blokade Madagaskars wird Kopenhagen, 2. Okt. Im von halbamtlicher Seite für unbegründet erklärt. egte heute der Finanzminister das Großbritannien. 8 London, 3. Oktober. dem Voranschlag der Wie das Bureau Reuter meldet, ist der Minister⸗ Einnahmen von 62,800,000, der Ausgaben von rath für morgen plö zlich einberufen worden. Mit der Oeffnung des 5 rl 10 * 5 daß der Schatzkanzler Harcourt Kriegsminister, welche kürzlich nach breisten, zurückberufen seien, Lord sei aus Schottland zurückgekehrt. eise verlautet, China habe England 5 5 reich um Vermittelung ersucht. Ein des Ma säm wor Por erhi. zi keite 0 New in hat schn fein kais Aus 0 ral allen aller schaf heit. befüt aufn 1 einig schiff chine Gine — — — . 2 offnete Monat 3.30, Kosten zu ist belchegz Ober⸗ pen urch 0 die N ist; n dem es he⸗ nahme ttellten Real⸗ 8 zur 5 pon „ 90 istadt. sädchen Ansalt lich zu roͤnung liebe⸗ en Ar⸗ otles, tin die littag⸗ sonen estelli), en, 4 Zahn⸗ bezw. impfen beiten, feier⸗ n ein⸗ nuar kland⸗ Vor⸗ norts c ein⸗ ——— K 0 U kt: 3.5.56 6% o, 993.12 . Vds 44 1.03 1 4055544 9. 47 6 un 400 20 84 * auf Mauritus vom 3. Oktober ist eine Blockade sämmtlicher Häfen von Madagaskar erklärt worden. Der französische Generalresident aus Port Louis begab sich nach Tamatave; er erhielt die Instruktion, zum Schutze der fran— zösischen Unterthanen im Falle von Feindselig— keiten Schritte zu thun. China. Shanghai, 3. Okt. Die„Central News“ meldet: Die Japaner sind bei Lanshum in der Manschurei gelandet. Die Regierung hat den chinesischen Kaufleuten eine weitere schwere Kriegssteuer auferlegt. Die fremden— feindliche Stimmung in Peking nimmt zu. Die kaiserlichen Behörden finden es schwierig, den Ausbruch von Unruhen zu verhindern. — 3. Okt. Nach einer Meldung der„Cen— tral News“ aus Hankow ist jene Provinz von allen Truppen entblößt und der Pöbel verübt allerorten Ausschreitungen. Die Europäer schaffen ihre Familien nach Shanghai in Sicher— heit. Der Vizekönig läßt Verschanzungen gegen befürchtete Angriffe des Pöbels auf die Stadt aufwerfen. Japan. Yokohama, 3. Oktober. Die seit einigen Tagen hie versammelten deutschen Kriegs- schiffe erhielten Befehl, sich nach den nördlichen chinesischen Häfen zu begeben. — 4. Okt. Die japanische Regierung be⸗ schloß, eine Anleihe im Auslande aufzunehmen, der Betrag derselben ist noch nicht bekannt. Manne das Essen zu seiner Schtötegertehr dom. 5 echo konnten sich von der Schuld der Angeklagten Grotevendt von Ilbenstadt nicht überzeugen, worauf auf ihr„Nicht⸗ schuldig“ Freisprechung der Angeklagten erfolgte.— Schwurgericht am 3. Oet. Zur Verhandlung kommt heute die Strafsache gegen Caspar Berk von Stock— hausen, wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit. Nach⸗ dem die Geschworenen das Schuldig ausgesprochen, wurde Angeklagter in eine Gefängnißstrafe von neun Monaten verurtheilt. Schwurgericht am 4. Oct. Zur Verhandlung kemmt die Strafsache gegen Sibylla Schul von Ober-Sorg, wegen Meineids, und Friedrich Reibeling von Brauerschwend, wegen Verleitung hierzu. Nachdem die Geschworenen die Schuldfragen bejaht hatten, erfolgte die Verurtheilung der Angeklagten Schul in eine Zuchthausstrafe von einem Jahre und drei Monaten, unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft, sowie des Angeklagten Reibeling in eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren sechs Monaten, unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungs⸗ haft, nebst den üblichen Nebenstrafen. 8 Allerlei. Hanau, 3. Oet. Heute früh gerieth auf dem hiesigen Nord⸗Bahnhofe ein 60jähriger Beamter zwischen die Puffer und wurde sofort getödtet. Naumburg. Unbekümmert um das Geschrei der Gegner hat die Stadt Naumburg zuerst die Klavier⸗ steuer eingeführt. 20,000 Einwohner zählt Naumburg, über 1100 musikalische Instrumente soll die amtliche Zählung ergeben haben. Das macht für den städtischen Gemeindesäckel eine Gesammteinnahme von über 10,000 Mark, für das Klavier 10 Mk. Colmar i. E., 30. Sept. In der verflossenen Nacht ist in den Hochvogesen zum ersten Male reichlicher Schnee gefallen. Nebra a. d. Unstr., 29. Sept. In einer Arbeiter⸗ wohnung brach heute Mittag, während die Frau dem Arbeitsstelle in der Zucker⸗ ehr wieder herzustellen. Chicago. In Interlaken in New⸗Yersey wurde der Ehebund der Thierbändigerin May Keyport mit dem Menageriebesitzer Jonathan Smith im Lowenkäfig gefeiert. Der Reverend James Bennet stand vorsich— tiger Weise bei der Einsegnung des Ehebundes draußen. Calcutta, 2. Okt. Ein Postschnellzug rannte bei Guilkhera gegen einen wilden Elephanten und entgleiste, nachdem die Lokomotive den Elephanten 100 Meter weit mitgerissen und dann einen 60 Fuß hohen Bahndamm hinabgeschleudert hatte, wo er todt liegen blieb. Die Passagiere und das Zug⸗Personal kamen mit dem Schrecken davon. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde. 20. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Stadtlirche. Nachmittags 2 Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Burglirche. Vormittags 9 Uhr: Herr Candidat Schlunk aus Gambach. Katholische Gemeinde. Samstag Nachmittag von 5 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr Beicht; um 7 Uhr wird die heil. Communion ausgetheilt. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt 2 Uhr: Christenlehre und Andacht. Stellensuchende jeden Berufs placirt schnell Reuter's Bureau in Dresden, Ostra⸗ Allee 35. 152 N eu eingetroffen von Wollenwaaren als: Unterkleider, Strümpfe, Handschuhe, Schulterkragen und Tücher, Unterröcke, Kinderkleidchen, Triccottaillen, Echarpes und Kopftücher ꝛc. ꝛc. in großer Auswahl zu billigen Preisen bei 4164 Geschwister Schloß. Parthie Weinfässer verschiedener Größe abzugeben. russ. marin 4152 Culmba Eine Neue Bismarck⸗Häringe, Holl. Voll⸗Häringe J. A. WI ndeeker. Sardinen, kanischen Ofen hat billig irte Häringe, 433 billigst. Winter über geschlossen. 4156 Ein noch fast neues amerikanisches Billard, passend in jede kleinere Wirthschaft, sowie einen großen noch gut erhaltenen ameri⸗ Brauerei Schmitt. 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S(Nucnchh„„an 2 br! gegangen Gegen Belohnung Jes V olksbildungsv ereins Zur Feier der Na e hkirehweihe findet Sonntag den 41414 Frau Emil Huber. dem am 3* 9 5— 1 Oktober von Nachmittags 4 Uhr ab Abends 8 br, im Rathbaussaale sta E U 4 findenden Vortrage des Herten Dr. pohl- T V U anger meyer von Berlin über: Napoleon l. und a n 35 e 1 9 n u 9 e n seine Bedeutung für unser Jahrhundert. 9 0 Der Eintritt ist Jedermann g tattet. fi statt, wozu freundlichst einladet dee Exportbier. 149 44 8 beer v6. 8 5 1 1 18 Der Vorstand. 1174(. Gaud e S. von Franz Erich in Erlangen Neuheiten Seiden⸗, Filz⸗ Cane wa Mues e n der dlesas Turuverein. 0 ration von Loden⸗ Hüte, Kappen Georg Schmidt Sonntag den 7. Oktober, Nachmittags in Loden⸗ Filz⸗& Seiden üten m großer Auswahl empfie* An i. ½3 Uhr, Ab marsch nach der Turnhalle 7* N. U 3707 HK ooh. 1135 am Bahnhof. von der Burg aus 6580 C. Malhbdels en. 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Unterrbcke.] Dit Preisverthelung beiden e d On 189. J. W. Staudt. Unterhosen— 0 0 Aue Moerschel 155 f 2 kiuderhe ibeban docken 155 Konrad Hofmann, Schwalheln F. Moerschel Geschwister. 5 8— Ueramw. Red.: Carl Bindernagel. 8228———— G. F. Aletter. Dru und Berlag un rl Bindernage .—v— 7 71— 1 1 na r un ine Veilage.]