1 8., Abel ammlus stsfeier. 0 Ae Jul . er d. J eralver al(Brauen merwünst Vorstanb. 8 0 en, bei Af 0, empfeh lecher. sennig kung: Cabliai, echte, KE ei mir off Kümmich e Conkurr, ite, , e, Mor, me, rk. stl. ben 13894. 0 Samstag den 3 November. * 129. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Herbst⸗Control⸗Versammlungen für 1894 im Kreise Friedberg. Friedberg den 30. Oktober 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts— übliche Weise publiciren lassen. Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete Person(Polizeidiener, Feldschütze ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Control-Versammlung fehlen, nicht darauf berufen können, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben. 0 Ur. Braden. Bekanntmachung. Die Herbst⸗Control-Versammlungen für 1894 im Bezirk des Hauptmeldeamts Friedberg werden in nachstehender Weise abgehalten: a. In Butzbach auf dem Viehmarktplatz. Am 13. November 1894, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten, die zur Dis— position der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften aller Waffen, sowie diejenigen Wehrmänner J. Aufgebots, welche im Herbst d. Is. zur Landwehr II. Aufgebots überzuführen sind(das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst eingetreten sind) aus den Ortschaften: Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain m. Ziegenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns, Rocken— berg, Trais-Münzenberg. b. In Friedberg auf dem Burgplatz für die Controlpflichtigen aus den Ortschaften: Bad-Nauheim, Bauern— heim, Beienheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Nieder— Mörlen, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Rödgen, Rodheim, Schwalheim, Steinfurth, Wisselsheim. Erste Versammlung am 13. Nov. 1894, Vormittags 9 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten der Jufan⸗ terie, die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften der Infan— terie, sowie diejenigen Wehrmänner J. Aufgebots der Infanterie, welche im Herbst d. Is. zur Landwehr II. Aufgebots überzuführen sind(das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst ein— getreten sind). Zweite Versammlung am 13. Nov. 1894, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten aller Waffen — ausschließlich Infanterie— die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften aller Waffen— ausschließlich der Infanterie— ferner diejenigen Wehrmänner J. Aufgebots aller Waffen— ausschließlich der Infanterie— welche im Herbst d. Is. zur Landwehr[I. Auf⸗ gebots überzuführen sind,(das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1882 in den activen Militärdienst eingetreten sind). C. In Echzell in der Lindengasse. Am 14 November 1894, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften der vorstehend 55 unter a genannten Dienstklassen aus den Ortschaften: Berstadt, Bingen⸗ heim, Bisses, Blofeld, Echzell, Gettenau, Heuchelheim, Leidhecken, Mel⸗ bach, Reichelsheim, Södel, Staden, Wölfersheim, Weckesheim, Wohnbach. d. In Vilbel, Wiese am Steg hinter der Turnhalle. Am 12. November 1894, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften der vorstehend unter a genannten Dienstklassen aus den Ortschaften: Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Holzhausen, Klein-Karben, Kloppen— heim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Okarben, Petterweil, Rendel, Vilbel. c. In Assenheim am Friedhof. Am 12. November 1894, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften der vorstehend unter à genannten Dienstklassen aus den Ortschaften: Altenstadt, Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrode, Dorn-Assen— heim, Heldenbergen, Höchst a. d. Nidder, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder— Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Oberau, Ober-Florstadt, Stammheim, Wickstadt. Bemerkungen: 1. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen, und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mitzubringen haben. 2. Alle die als halbinvalide anerkannten und noch als garnison— dienstfähig befundenen Mannschaften, sowie diejenigen Leute, welche beim Ober⸗Ersatz⸗Geschäft 1894 für ein Jahr als feld- und garnison— dienstunfähig bestimmt worden sind, haben mit ihren Jahrgängen eben— falls zu erscheinen; desgleichen haben alle diejenigen Mannschaften der vorherbezeichneten Kategorieen und Jahresklassen, welche sich bei den Bezirksfeldwebeln: Kissel u. Hüther zu Friedberg bezw. Rollen- hagen zu Büdingen auf Wanderschaft abgemeldet haben, einer Control— versammlung im Bereiche des Landwehrbezirks Friedberg beizuwohnen. 3. Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Ge— suche um Entbindung vom Erscheinen zur Control-Versammlung ror— bringen wollen, so sind diese— von der Ortsbehörde beglaubigt— mindestens 8 Tage vor der betreffenden Versammlung an das Haupt- meldeamt des Bezirks-Commandos Friedberg einzureichen. Nur für außerordentliche Fälle ist kürzere Frist zulässig. Wer Befreiung von der Control-Versammlung erhält, hat sich persönlich spätestens 14 Tage nach derselben beim zuständigen Bezirks— feldwebel zur Nachcontrole zu melden. 4. Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, die Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam machen zu wollen, daß besondere Befehle zur Gestellung nicht ausgegeben werden. 5. Schließlich werden die an den Control-Versammlungen theil— nehmenden Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Control-Versamm⸗ lung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militär— gesetzen unterworfen sind. Das Großherzogliche Bezirks-Commando Friedberg. Lauckhard, Wajor z. D. und Kommandeur. Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Bekanntmachung. Sonntag den 4. November d. J., Nachmittags 3 Uhr, findet in Holzhausen im Gasthaus zum„Darmstädter Hof“ eine Versamm⸗ lung statt: Durchführung der Zusammenlegung. Zu zahlreichem Erscheinen ladet ergebenst ein Tagesordnung: Vortrag des Großherzoglichen Landwirthschaftslehrers Dr. v. Peter über die wirthschaftlichen Maßnahmen nach Der Vorsitzende der Sektion Vilbel Graf Oriola. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien von Holzhausen, Rodheim, Petterweil und Ober-Erlenbach. Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Einwohnerschaft bringen. Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Vorkehrungen gegen Beschädigungen durch Fuhrwerke und Zugthiere. 1 5 5 Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die zur Verhütung von Beschädigungen durch Fuhrwerke und Zugthiere bei dem Verkehr e 22 1 1 22 2* 7 8 9 9 1 3 auf öffentlichen Wegen gegebenen Vorschriften häufig übertreten werden. Wir sehen uns daher veranlaßt, das Publikum auf die in§ 366 chsstrafgesetzbuchs, Art. 271 und 279 des Polizeistrafgesetzbuchs und in der Polizeiverordnung für den Kreis Friedberg der Fuhrwerke und Fahrzeuge zur Nachtzeit, vom 1. Juli 1887 enthaltenen, hierunter abgedruckten Vorschriften wieder⸗ pos 2 und 3 des Rei betr. die Beleuchtung holt aufmerksam zu machen und zu bemerken, daß das Polizeipersonal angewiesen is Uebertretungsfalle unnachsichtig Strafanzeige zu erheben. Friedberg den 31. Oktober 1894. t, die Beobachtung derselben scharf zu überwachen und im Großherzogliches Kreisamt Friedberg. br. Braden. s Ausweichens der Fuhrwerke und Reiter sind auf die rechte Seite so ausweichen und langsam fahren, daß das andere folgende ichten: Fuhrwerk auf der andern Seite vorbeifahren und auf die Mitte der Fahr⸗ 21. oder leere Chaisen, beladene oder leere Wagen, welche bahn gelangen kann. Das Vorbeifahren im Jagen und das Wettsahren ist iuf öffentlichen müssen insosern es die Beschaffenheit ganz untersagt und das Vorbeifahren von schwer geladenem Fuhrwerke nach und Breit r letzteren g ider zeitig zur Hälfte rechts ausweichen, einerlei Richtung nur im Schritt gestattet. d. h. rechts auf die Seite nken, daß für das andere Fuhrwerk 6. Wenn sich Fuhrwerke auf steilen Wegen, an deren einer Seite ein Abhang die Hälfte der Fahrbal sich befindet, begegnen, so hat das hinauffahrende, es mag beladen sein oder 2. Gestattet die Beschaffenhe Wegs das Ausweichen nicht, so muß der⸗ nicht, gegen den Abhang hin auszuweichen; wenn aber auf beiden Seiten jenige Leiter Fuhrwe welcher den ihm entgegenkommenden Wagen ein Abhang sich befindet, so ist dasjenige zu beobachten, was unter 1 dieses zuerst bemerken kann, an zicklichen mit seinem Fuhr⸗ Artikels vorgeschrieben ist. werke halten, bis das a Fuhrwerk vorübergefahren ist. Fuhrleute Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Artikels werden mit haben sich daher auf solchen Wegen durch Rufen oder Klatschen mit der 30 kr. bis 5 fl. bestraft. Peitsche, die Postillons mit dem Horne Zeichen zu geben. Art. 279. Beim Fahren während der Dunkelheit der Nacht müssen die 3. Namentlich finden Kommen aber gleie ein Ausweichen nicht für welches dies, weil e örschriften unter 2 bei Hohlwegen Anwendung.] Personen- und Pack⸗Postwagen, da, wo öffentliche Droschken⸗ und Fiaker-Anstalten zwei Fuhrwerke in einem Hohlwege zusammen, wo bestehen, alle dazu gehörenden Fuhrwerke, sowie die zum allgemeinen Gebrauche öglich ist, so muß dasjenige von Beiden zurückfahren, bestimmten Gesellschaftswagen(Omnibus), ferner die Güterwagen stets, die Chaisen das leichtere ist, oder weil es dem Anfange des aber innerhalb der Orte und deren bewohnten Umgebungen da, wo es besonders Hohlwegs sich am nächsten befindet, mit den wenigsten Schwierigkeiten ver- vorgeschrieben ist, mit brennenden Laternen versehen sein. Zuwiderhandlungen knüpft ist. Erlaubt die Beschaffenheit des Hohlwegs, daß ein Fuhrwerk auf werden mit 30 kr. bis 3 fl. bestraft. den Rain gehoben werden kann, so muß solches mit dem leichteren vorge⸗ Reichsstrafgesetzbuch§ 366. nommen werden, um das schwerere vorüber zu lassen, wobei die Fuhrleute Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Thalern oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen sich wechselseitig zu unterstützen verbunden sind. wird bestraft: f g 4. Viehheerden, welche in Hohlwegen oder auf andern Wegen, wo sie nicht 2. wer in Städten oder Dörfern übermäßig schnell fährt oder reitet, oder ausweichen können, mit Fuhrwerken zusammentreffen, müssen von ihrem auf öffentlichen Straßen oder Platzen der Stadte oder Dörfer mit ge⸗ Führer zurückgetrieben werden. meiner Gefahr Pferde einfährt oder zureitet; 5. Vei dem Vorbeifahren nach einerlei Richtung, welches überhaupt nur dann, 3. wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen das Vorbeifahren 1 8 7 2 1 wenn der Weg das Ausweichen gestattet, zulässig ist und nur mit der ge— Anderer muthwillig verhindert. hörigen Vorsicht geschehen darf, muß der Leiter des zurückbleibenden Wagens l Polizei-Verordnung für den Kreis Friedberg. Betreffend: Die Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrzeuge zur Nachtzeit. Auf Grund des Artikel 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, des 8. 366 pos. 10 des Reichstrafgesetzbuchs, des Artikel 279 des Polizeistrafgesetzbuchs wird unter Zustimmung des Kressausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 23. Juni 1887, zu Nr. M. J. 15318, bestimmt: F. 1. Alle auf den öffentlichen Straßen innerhalb des Kreises Friedberg verkehrenden, mit Zugthieren bespannten Fuhrwerke und Fahrzeuge mussen nach Eintritt der Dunkelheit mit einer, an gut sichtbarer Stelle angebrachten, brennenden Laterne versehen sein. Personenfuhrwerke, welche auf den erwähnten Straßen während der genannten Zeit verkehren, mussen durch zwei hellbrennende Laternen, welche zu beiden Seiten des Kutschersitzes anzubringen sind, beleuchtet sein. Fur Personenfuhrwerke, welche auch in der Landwirthschaft verwendet werden(Leiterwagen), genügt eine an gut sichtbarer Stelle(am Vordergestell unter der Deichsel) anzu⸗ bringende brennende Laterne. F. 2. Landwirthschaftliche Fuhrwerke und Fahrzeuge, welche unmittelbar von der Feldarbeit in ihrer Ortsgemarkung oder der angrenzenden Gemarkung auf dem Heimwege begriffen sind, sind von den Vorschriften des§. 1 befreit. §. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen unterliegen der Bestrafung nach 8. 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs(Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen). 8. Diese Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündigung im Kreisblatte in Kraft. Friedberg am 1. Juli 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt und die Großh. Gendarmerie des Kreises. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie die Befolgung der betreffenden Vorschriften genau zu über— wachen und im Uebertretungsfalle unnachsichtig Strafanzeige zu erheben. Dr. Braden. Betreffend: Ausästungen der Baumpflanzungen an Telegraphenleitungen. Friedberg den 30. Oktober 1894. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeisteresen des Kreises. Entsprechend einem Ersuchen der Oberpostdirektion Darmstadt beauftragen wir Sie, bezugnehmend auf unsere Verfügung vom 23. Dezember 1890, Kreisblatt Nr. 152 von 1890, gelegentlich der bevorstehenden Winter- und Frühjahrs⸗Ausästungen der an Communal⸗— straßen, sowie in den Ortschaften bestehenden Baumpflanzungen dafür Sorge zu tragen, daß die längs dieser Straßen geführten Telegraphen— leitungen vom Baumwuchs soweit freigelegt werden, daß Berührungen mit den Aesten auch für den Sommer bezw. beim ferneren Wachsen der Bäume ausgeschlossen bleiben. Der Wuchs der Anpflanzungen ist so zu reguliren, daß nach allen Richtungen mindestens zwei Fuß um die Leitungsdrähte ganz freier Raum bleibt, weil andernfalls Störungen der Telegraphenlinien im Laufe des Sommers eintreten. r. Braden. gel der Poesie, nebst 53 glänzen.] Fleisch- ꝛc. Preise vom 1. bis 16. Nov. orirten Lichtbildern aus Luthers Nach eigener Angabe der Metzger. den und meisterhaft ke 0 1 j. Friedberg. Bei der Aufnahmefeier des Fried- Luthers Leben im Spie J Aus Stadt und Land. * den wurden die der Kirche verf welche, gegen oder doch ohr äußere Bild herbeiführen 0 gekommen, als sich jetzt u a durch sie keine wahre Sittlichkeit, ja nicht liches zohlbefinden, vielmehr „1 5 5 5. 1 eee eee 4 2 1 n Leben nach den Originalen von Gustav König, zusammen⸗* berger Pred igerseminars am 13. Okt. d. Is. redete e b 8 91 l g e eee e nen“] Für Friedberg. Bad-⸗Nauheim u. Butzbach unverändert. Direktor Ir. Diegel auf Grund von: Sprüche 24, 174 gestellt und vorgetragen von Hofrezitator W. Neander it 5 ü ad. sch 70 Pf n N 3 aus Hannover, dei starker Besetzung und unter großem Mit Ausnahme in Bad⸗Nauheim Kalbfleisch 7 1. über„die Freude am Falle Unter Fein- A hung und unter großem] Hammelsfleisch 60 Pf so [Beifall statt. Moge auch dieser schon verlaufene und durch eine gesellig-musikalische Nachfeier abgeschlossene 7 Vorführung zur Stärkung des ev. Glaubensbewußtseins Kirchliche Anzeigen für Friedberg. in hiesiger Gemeinde beitragen. Evangelische Gemeinde. Samstag den 3. Nov., Burgkirche, Nachmittags 2 Uhr, Vorbereitungspredigt und Beichte 24. Sonntag nach Trinitatis. Allerlei. von beiden herbeigesu Oktor gegen ict ne m N 0 geg 1 2 724 9 freuen, weil es 30 Reformationsfest. 5 des Christ 8— — 38 nann in eine Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Ur. Flöring. Ir ie sehr beschran Zint f 1 U 1 ura 5 N he 5 Die utter des nde* N 1 1 0 4 Tori a Piuhlgrut f Die Mutter des Kindes In sammtlichen Gottesdiensten Collekte für den . e ihrem in der a tigten Gustav⸗Adolf⸗Verein. zutragen übelwollenden nicht ohne S seien. An di Arbeit für das Uebergang zu Gottesdienst in der Stadtlirche. Nachmittags 2 Uhr: Herr Candidat Schlunk. Gottesdienst in der Burglkirche. Vormittags 9½ Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Abendmahl. An der neuer sturzte gestern Mita —— 3 1 Abends 5½,, Uhr: Herr Pfarrer Dr. Weiffenbach. Das Predigerseminar wird also jetzt von 15 d in 1 1 e, 30. Okt. er hier durchkommende e n desucht. 1 ful k g Samstag Nachmittag von 5 Uhr an Beicht. §. Friedberg. Sonntag Morgen 6 Uhr Beicht; um 7 Uhr wird die“ einigung“ fand am d heil. Communion ausgetheilt. 10 Uhr: Hochamt mit Uredigt. 2 Uhr: Christenlehre und Andacht. im Saalbau die Vorfu toriums: Dr. Martin Luther, der dentsch N zu den 1127 0 kehr 1 0 Durch sehr güusige Gelegeaheitekluse 0 ist es mir möglich 15 115 8 Preisen zu ö in verkaufen und empfehle: Große Posten: Kleiderstoffe, rein Wolle, doppelbreit, pr. Mtr. von 80 Pf. an, schwarze Cachemire und gemusterte Stoffe, rein Wolle, 75 2 8 5 8 J waere * — — 2 N pr. Mtr. von M. 1 an, nach 8 ganz schwere schwarze Double ⸗Cachemire, hang 5 3 pr. Mtr. M. 2.50 und M. 3., oder reeller Werth M. 3.50 und M. 4. eiten Damentuche in allen neuen Farben, pr. Mtr. von 90 Pf. an, 1 1 und Flanelle zu Kleidern und Röcken, Mtr. M. 1.25, prima Flockbarchent zu Kleidern, pr. Mtr. 50 Pf., Hemdenflanelle in nur guten Qualitäten, gestreift und O, pr. 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