en eee ee 114 e Samstag den 16. September. 109. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. — Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Das nachstehende Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und Justiz zu Nr. M. J. 24205 vom 19. August d. J. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Friedberg den 12. September 1893. Zu Nr. M. J. 24205. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Darmstadt am 19. August 1893. Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Bildung von Jagdgenossenschaften vom 19. August 1893. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. Nach dem Gesetz vom 19. August d. Is. die Bildung von Jagdgenossenschaften betreffend, kann zum Behufe gemeinschaftlicher Pachtung oder Benutzung zusammenhängender Jagdbezirke die Bildung von Jagdgenossenschaften mit Zustimmung der betreffenden Gemeinde— vorstände von uns gestattet werden. Zu dem Gesuch um Bildung einer Jagdgenossenschaft, welches an uns zu richten, aber zweckmäßig bei dem zuständigen Kreisamt einzureichen ist, ist der vorgeschriebene Eingabestempel von 1 Mk. 5 Pf. zu verwenden. Die Jagdbezirke, welche Gegenstand der Ge— nossenschaft bilden sollen, sind unter Vorlage der Verpachtungsproto— kolle, aus welchen die Flächengehalte der einzelnen Jagdbezirke er— sichtlich sein müssen, genau zu bezeichnen, die Namen der Mitglieder, welche sich zur Jagdgenossenschaft vereinigen, sind zu benennen. Auch ist die Zustimmung des Gemeindevorstands zur Beiziehung eines Ge— meindejagdbezirks zur Jagdgenossenschaft beizubringen. Die Mitglieder einer mit unserer Genehmigung gebildeten Jagd— genossenschaft haben sich durch eine von demjenigen Kreisamt, in dessen Bezirk das Genossenschaftsgebiet oder der größte Theil desselben ge— legen ist, auszustellende Bescheinigung über ihre Zugehörigkeit zur Jagdgenossenschaft dem Aufsichtspersonal gegenüber auszuweisen. Die Ausstellung dieser Bescheinigungen hat auf einem Formular nach- stehenden Musters, unter Anwendung der vorgeschriebenen Stempel— marke von 90 Pf. zu geschehen. Der erforderliche Bedarf von Formularen ist von unserer Kanzlei⸗Jnspection zu beziehen. Ueber die ausgestellt werdenden Bescheinigungen ist ein Register mit fortlaufenden Nro. zu führen. Die ausgestellte Bescheinigung hat nur so lange Gültigkeit als das Genossenschaftsgebiet den in der Bescheinigung verzeichneten Bestand behält. 14 So oft das Genossenschaftsgebiet eine Veränderung in seinem A Bestand erleidet, ist dem Kreisamt innerhalb längstens vier Wochen Das Großh. Regierungsblatt Nr. 30 vom 5. September 1893 enthält: l. Bekanntmachung. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 1 wird Nr. 30 der Regierungsblatts vom 24. August 1893 wegen eines in der Publikation des Gesetzes, die Bildung von Jagdgenossenschaften betreffend, vorge⸗ kommenen Versehens zurückgezogen und die darin enthaltene Publikation für unwirksam erklärt. An Stelle jener Nummer tritt gegenwärtige Nr. 30. Darmstadt den 2. September 1893. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz. Finger. Il. Gesetz, die Bildung von Jagdgenossenschaften betreffend. Vom 19. August 1893. 1 Ernst Ludwig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. 5 1 Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und ver⸗ ordnen hiermit wie folgt: Artikel 1. Zum Behufe gemeinschaftlicher Pachtung oder Benutzung zusammenhängender Jagdbezirke kann die Bildung von Genossenschaften mit Zustimmung der betreffenden Gemeindevorstände von Unserem Ministerium des Innern und der Justiz wider⸗ tuflich gestattet werden. Ein dieser Zustimmung ablehnender Beschluß des Ge⸗ meindevorstandes kann nicht angefochten werden. Die jeweilige Zahl der Mitglieder der Genossenschaft, welche zur selbstständigen Ausübung der Jagd in dem ganzen HGenossenschaftsgebiet befugt sein soll, ist nach dem Flächengehalt des letzteren zu bemessen, so zwar, daß für ein Genossenschaftsgebiet von 1200 ha höchstens eine Zahl von fünf Mitgliedern, für weitere je 300 ha höchstens je ein weiteres Mit⸗ glied zugelassen werden darf. 8 85 5 Die Mitglieder der Genossenschaft haben sich dem Aufsichtspersonal gegenüber lurch eine von demjenigen Kreisamt, in dessen Bezirk das Genossenschaftsgebiet oder ter größte Theil desselben gelegen ist, auszustellende Bescheinigung über ihre Zu⸗ zehörigkeit zur Genossenschaft zu legitimiren. Mit Genehmigung des zuständigen Preisamts dürfen im Laufe der Pachtperiode für etwa ausscheidende Mitglieder der Genossenschaft Ersatztheilhaber eingestellt werden. Best. hiervon Anzeige zu machen und zugleich die Ertheilung neuer Be— scheinigungen, unter Rückgabe der ungültig gewordenen, nachzusuchen. Besteht die Veränderung in einer Verminderung, die das Ausscheiden von Mitgliedern bedingt, so sind die abgehenden Flächen und aus— scheidenden Mitglieder der Genossenschaft zu bezeichnen, widrigenfalls nach Ablauf von vier Wochen nach eingetretener Verminderung die Jagdgenossenschaft als aufgelöst anzusehen und die selbständige Jagd— ausübung in denjenigen Jagdbezirken den Mitgliedern der bisherigen Jagdgenossenschaft untersagt ist, für welche dieselben nicht in Gemäßheit der Bestimmungen des Artikels 10 des Gesetzes vom 26. Juli 1848 beziehungsweise des§. 6 lit. c. der Verordnung der K. K. öster. und K. bayr. gemeinsch. Landes-Administrats-Kommission vom 21. Sep⸗ tember 1815 oder in Folge eines mit der Domanialverwaltung oder dem sonstigen Inhaber von Jagdrechten abgeschlossenen Jagdpacht— vertrags als Jagdpächter gelten. Von der stattgefundenen Genehmigung zur Bildung einer Jagd— genossenschaft ist den betreffenden Großherzoglichen Oberförstereien unter näherer Bezeichnung der zugehörigen Jagdbezirke und denjenigen Bürgermeistereien, deren Gemeindejagdbezirke als ganz oder theilweise einer Jagdgenossenschaft zugehörig bezeichnet worden sind, Nachricht zu geben. Gleiche Benachrichtigung hat bei eingetretenen Veränderungen in dem Genossenschaftsgebiet, soweit die genannten Behörden hiervon berührt werden, zu erfolgen. Wenn Mitglieder einer Jagdgenossenschaft unterlassen würden, die Vorschriften zu erfüllen, welche nach Vorstehendem im Interesse einer geordneten jagdpolizeilichen Aufsicht zu beobachten sind, so werden Sie nach fruchtlos gebliebener Aufforderung an die säumigen Mit⸗ glieder Antrag wegen Zurücknahme der Genehmigung zur Bildung der Jagdgenossenschaft bei uns stellen. Finger. Best. Im Falle eintretender Verminderung der Fläche des Genossenschaftsgebietes ist die Zahl der Genossenschaftsmitglieder nach Maßgabe der in Absatz 1 enthal⸗ tenen Bestimmungen über die zulässige Zahl von Genossenschaftsmitgliedern zu ver— mindern. Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem zuständigen Kreisamt innerhalb vier Wochen von der stattgefundenen Veränderung, unter Benennung der aus⸗ scheidenden Mitglieder, Anzeige zu machen. Geschieht dies nicht, so ist von Ablauf der vier Wochen an sämmtlichen Genossenschaftsmitgliedern die Jagdausübung unter⸗ sagt, bis die vorgeschriebene Anzeige erfolgt ist. Artikel 2.. 2 Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit den“ Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.. 3 Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzog⸗ lichen Siegels. NV Wolfsgarten den 19. August 1893. 750 (L. S.) Ernst Ludwig. Finger. Ill. Gesetz, die Abänderung des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858, insbesondere die Schonung des männlichen Rehwilds betreffend. N Vom 19. August 1893. Ernst Ludwig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein c. ꝛc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und ver⸗ ordnen hiermit wie folgt: Artie yr! Die Bestimmung unter II, 3 des Artikels 30 des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858, wonach männliches Rehwild während des ganzen Jahres von den Jagdberechtigten erlegt werden darf, ist aufgehoben. Artikel 2. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzog⸗ lichen Siegels. Wolfsgarten den 19. August 1893. (L. S.) Ernst Ludwig. Finger. 4. die Hegezeit für Auer⸗, Birk⸗ und Fasanenhäh 9 5 1 IV. Ver 0 rdun ung, dem 1. Juni und endigt mit dem 31. August: 5 reud die Ausführung des Jagdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der 5. die Hegezeit für Enten beginnt mit dem 1. März und endigt mit den i Hegezeit betreffend. 30. Juni; f 1 abel. J. Vom 2. September 1893. 6. die Hegezeit für Trappen, Schnepfenarten. Brachvo gel und and aufg Unter Aufhebung der Bestimmungen der Verordnungen vom 19. August 1882 1 Kibitze beginnt mit dem 1. Mai und endigt mit dem 30. Juni; 3 10 ile und (Regierungsblatt Nr. 16) und vom 28. Juli 1888(Regierungsblatt Nr. 22) wird 7. die Hegezeit für Repphühner beginnt mit dem 1. Dezember und endigt Uerk 1 8. auf Grund des Artikels 29 des Jagdstrafe esetzes, beziehungsweise des die Be⸗ mit dem 31. August; 1 g or de i. stimmung unter 11, 3 des Artikels 30 des Jagösträfgesezes abändernden Gesetzes 8. die Hegezeit für den Staar beginnt mit dem 1. Februar und endigt Eilahrt! vom 19. August dieses Jahres hiermit verordnet, wie folgt: a mit dem 31. Juli, 5 merkapel 9 die bezeichneten Tage jedesmal mit einbegriffen. 5 10 geichten Die allgemeine Hegezeit im Wald und Feld beginnt mit dem 1. Februar 8 3. 3 fegte einschließlich und endigt mit dem 31. August einschließlich. Es bleibt vorbehalten, aus forst- oder feldpolizeilichen Gründen die Hegezeit 10 b. 0 2 für einzelne Wildarten vorübergehend aufzuheben. 2 —. —— — 5 — . Von der allgemeinen Hegezeit bestehen, außer der in dem Artikel 30 des f 9 4 Jagdstrafgesetzes angeführten, die nachfolgenden Ausnahmen: ae e 271 5: f 5 1 g 1. Die Hegezeit für weibliches Rehwild beginnt mit dem 15. Dezember ng. f Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regie 1 Geleit und endigt mit dem 15. Oktober;. 5 8 dos 2. die Hegezeit für männliches Rehwild beginnt mit dem J. März und Darmstadt den 2. September 1893. i 6. 4 endigt mit dem 30. April; 5 n Großh. Ministerium des Innern und der Justiz. 1 früh nebst 3. die Hegezeit für den Dachs beginnt mit dem 15. Februar und endigt Finger. Best. 9 fle um mit dem 15. Mai; g 0 f Wa 4 45 f 5 5 8 5 5 rseld. D 44 Betreffend: Die Abschätzung der durch die Truppenübungen entstehenden Flurschäden. Friedberg den 13. September 1893. 0 2 1 f 2 2 1 7 f 1 15 7 1 a f 11 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. armste Sobald Flurschäden in Ihren Gemarkungen entstehen, wollen Sie die Betheiligten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen een wunde? bei Ihnen durch ortsübliche Bekanntmachung auffordern und das Formular für die Nachweisung von uns verlangen. Wegen Ausfüllung Berlin und Weiterbeförderung der Nachweisungen verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 23. August l. Is. Kreisblatt Nr. 100. Da mit der schen Plan ber begonnen wird, so sind die Nachweisungen sofort, nachdem die Truppen die einzelnen Gemarkungen Lolkszig. 144 Abschätzung bereits am 25. Septem as ngen sofort 1 verlassen haben, spätestens aber bis zum 23. September an den Civilcommissär einzusenden. bis zum 1 Dr. Braden. nit iner! 1 Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 14. September 1893.. 255 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 5 1a 11 In den bis jetzt in obigem Betreffe bei uns eingelaufenen Berichten hat fast regelmäßig die Angabe gefehlt, daß die Abschriften der nden fol 14 Rubr. 60 u. 101 an den Rechner des ev. Centralkirchenfonds zu Darmstadt eingesandt worden. 5 tarls! 141 Wir bringen deßhalb unser Ausschreiben vom 30. Juli l. J.— Oberh. Anz. Nr. 77— durch nachstehenden 1 5 in Erinnerung. in 3 Uhr 4 Dr. Braden. ur 10 zurück und N 1 b f Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 30. Juni 1893. f hel. Ge 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. die Fürst b N Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben obigen Betreffs vom 20. Juni 1885— Oberh. Anz. Nr. 73— und vom 18. Juni 1890 den von 15— Oberh. Anz. Nr. 72— sowie auf dasjenige betr. den Ausschlag, die Erhebung und Verrechnung der allgemeinen evangel. Kirchensteuer, onen ve 5 vom 30. Juli 1892— Oberh. Anz. Nr. 91— wonach Sie sich bemessen und die Gemeinde-⸗Einnehmer bedeuten wollen, beauftragen wir“ een. Na 1 Sie, bis zum 1. Oktober l. J. zu berichten, ob die Abgabe der Rechnung an Sie erfolgt und die Abschriften der Rubr. 60 und dine Dep 101 an den Rechner des ev. Centralkirchenfonds zu Darmstadt eingesandt wurden. Or. Braden. über die . große Fr * 4 Betreffend: Die Feuerwehrpflicht der Lehrer, hier Befreiung der Lehrer vom Eintritt in die Pflichtfeuerwehr. Friedberg den 14. Sept. 1893. der 0 1 5 f n 5 9 p r Kaise 11 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Die Abr 14 an die Großh. Bürgermeistereien, sowie die Befehlshaber der Feuerwehren des Kreises. Mitaag. 5 Nachdem die Großh. Kreisschulcommission Friedberg auf Grund des Art. 11 Abs. 3 der Landesfeuerlöschordnung ausgesprochen hat, Stutt 1 daß sämmtliche Lehrer an den einfachen und erweiterten Volksschulen des Kreises durch ihre öffentliche Berufspflicht verhindert sind, den aisers, s 1 Pflichtfeuerwehren anzugehören, so beauftragen wir Sie, soweit eine Heranziehung der Lehrer zu den Pflichtfeuerwehren bezw. Hilfsmannschaften ih sich pf 5 1 stattgefunden hat, diese Anordnungen rückgängig zu machen und die Lehrer aus den Listen der Pflichtigen wieder zu streichen. lutz vorhe . 11 Dr. Braden. wartete dez ö 1 f Betreffend: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen. Friedberg den 14. September 1893. 20 14 Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. chien d 1 Es stehen noch mehrere von Ihnen mit der in unserem Ausschreiben vom 12. August d. J. in Nr. 95 des Oberh. Anzeigers ein, folge die 1 geforderten berichtlichen Vorlage im Rückstande. Wir empfehlen denselben, die angeführte Verfügung umgehend zu erledigen. Helte Ab . Ur. Braden. im 8 b 8 2 2 é 0 5 11 Polizei⸗ Verordnung. en dl i Auf Grund des§ 366, Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuchs und bezw. Art. 78 der Kreis- und Provinzial-Ordnung wird unter Zu— g5ober stimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zu Nr. M. J. 19379 vom 7. Juli 1 15 1 Kalser 1893 hiermit für den Kreis Friedberg verordnet: f 1 3 1 fanzöss 14§ 1. Die Verwendung von roth oder grün leuchtenden Laternen an Straßenfuhrwerken jeglicher Art ist verboten. adh N 5 2. D werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft im Falle der Uneinbringlichkeit dei Manage . de baden danachts 3 Friedberg den 14. September 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Jeststellung 1 Dr. Braden. g Arbeits-Vergebung. deste b g f 9 0 31 0 Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim v. d. H. 2. Ein a Donnerstag den 21. September, Vormittags 10 Uhr, sollen im II. Bereinigungsbezirke rubr. Gemarkung vorkommende* Vert Grabenarbeiten, ca. 2900 m, durch öffentlichen Verding in 3 Arbeitsloosen auf dem Rathhause zu Rodheim v. d. H. vergeben werden. Ine gestr 5 Zeichnung, Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Rodheim v. d. H. zur vorherigen Einsichtnahme des angebun 4 Bietenden offen. 8 Der Großh. Kulturingenieur für Oberhessen: üilche * Gießen den 13. September 1893. Wißmann. 720 1 ful 0 ll 1.80 N Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. lan Johannes Mais II. von Beienheim wurde als Feldschütze für diese Gemeinde ernannt uud verpflichtet. an den 80 ö— ung N 5 Deutsches Reich. 9 Prinzessin Victoria von Schleswig- Holstein; traf der Zug mit den allerhöchsten Herrschaften geh 0 5 Friedberg, 15. Sept. Der gestrige Tag im Gefolge befanden sich, Schlüsseldame Freiin in dem geschmückten Bahnhof ein. Nachdem schnde 5 brachte uns den schon lange ersehnten Besuch von Graney, die Hofdame Frl. von Fabrice, die Herrschaften in das Fürstenzimmer einge dete t 5 unseres jetzigen Landesherrn, S. K. H. des Generaladjutant Generalmajor Wernher, Ober- treten waren, fand die Begrüßung höchstderselben Js 1 so Großherzogs Ernst Ludwig. Mit ihm kamen stallmeister Freiherr von Riedesel, Flügeladju- durch Geh. Reg.-Rath r. Braden und Bürger? un S. K. H. der Herzog und die Herzogin von tant Major Freiherr von Graney, Flügelad⸗ meister Steinhäußer statt. Unter dem Geläut 110 erkle Connaught, J. Gr. H. die Prinzessin Alix, jurant Major Freiherr von Röder, Premier- der Glocken hielt sodann S. K. Hoheit Ihres 90 i S. D. der Prinz Ludwig und J. Gr. H. Lieutenant von Frankenberg, commandirt zur Einzug in die auf das prächtigste geschmü nah 0 Prinzessin Victoria von Battenberg, J. H. Dienstleistung, und Mr. Wemyß. Um 12 Uhr 48 Stadt; Haagk, Kaiserstraße und Burg boten June rderun U lf a mit markungz Juni 10, rchenstn tragen ui. mann 2 ä e auf dem ganzen Wege jubelnde Volksmassen, die ihrer Freude durch lebhafte Hochs Ausdruck gaben. In der Burg war die gesammte Schul— jugend aufgestellt, an diese schlossen sich die Vereine und an diese die Beamten, unmittelbar vor der Burg stand die Feuerwehr. Bei der Einfahrt in den Schloßhof spielte unsere Dilet— tantenkapelle die Nationalhymne; im Schloßhofe überreichten fünf Schulmädchen Blumensträuße, die huldreichst entgegengenommen wurden. S. K. H. der Herzog von Connaught reiste Abends 10 Uhr nach Wien ab. S. D. Prinz Ludwig von Battenberg gab demselben das Geleite bis zum Bahnhofe. S. K. H. der Großherzog begab sich heute früh nebst den höchsten Herrschaften und Ge— folge um 7 Uhr 27 nach Butzbach und von da zu Wagen nach Gambach auf das Manö— verfeld. Die Herrschaften kehrten um 1 Uhr hierher zurück. f Darmstadt. Der Notar Gaßner in Gau⸗-Alges⸗ heim wurde zum Notar in Mainz ernannt. Berlin. Ueber den ursprünglichen Miquel'- schen Plan der Tabakfabrikatsteuer will die „Volksztg.“ zuverlässig wissen, daß alle Cigarren bis zum Preise von 50 Mk. pro 1000 Stück mit einer Banderole zu 10 Mk., alle Cigarren im Werthe von 50—80 Mk. mit einer Bande— role zu 20 Mk. und alle Cigarren über 80 Mk. mit einer solchen von 30 Mk. versehen werden sollten. Karlsruhe, 13. Sept. Der Kaiser kehrte um 3 Uhr aus dem Manövoerterrain hierher zurück und nahm um 6 Uhr am Familienessen theil. Gegen 7 Uhr traten der Kaiser und die Fürstlichkeiten auf den Schloßbalkon, um den von zahlreichen Vereinen und Korpora— tionen veranstalteten Lampionzug zu beobach— ten. Nach dem Vortrag einiger Lieder wurde eine Deputation vom Kaiser empfangen, der über die Huldigung der Bürgerschaft seine große Freude aussprach. Darauf begaben sich der Kaiser und die Fürstlichkeiten ins Theater. Die Abreise nach Stuttgart erfolgt morgen Mittag. Stuttgart, 14. Sept. Die Ankunft des Kaisers, sowie der übrigen Fürstlichkeiten voll— zog sich programmgemäß. Die Kaiserin war kurz vorher von Wilhelmshöhe eingetroffen und wartete des Kaisers Ankunft ab. Das württem— bergische Königspaar begrüßte das Kaiserpaar auf das Wärmste. Der Kaiser und der König schritten die Ehrenkompagnie ab, hierauf er— folgte die Fahrt nach dem Residenzschloß. Heute Abend findet ein Essen im Schloß statt. Um 8 Uhr wurde im Schloßhofe von sämmt— lichen Württembergischen Militär-Musikkorps ein großer Zapfenstreich ausgeführt. Straßburg, 13. Sept. Zwei anläßlich der Kaisertage zum Besuch hier anwesende französische Staatsangehörige, ein Professor und ein Ingenieur aus Chalons, wurden wegen Verdachts der Spionage verhaftet und nach Feststellung ihrer Persönlichkeiten ausgewiesen. — Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 13. Sept. Eine Verordnung des Gesammtministeriums vom gestrigen Tage verhängt über Prag und Umgebung den Ausnahmezustand. Der diesbe⸗ zügliche Beschluß des Gesammtministeriums datirt vom 22. August und wurde erst gestern in Folge der jüngsten Exzesse ausgeführt. Der Ausnahmezustand wurde heute früh in Prag an den Straßenecken kundgemacht. Die Regie- rung ist entschlossen, wenn der Herd der jung⸗ ezechischen Agitation aus dem Gebiete des Aus— nahmszustandes nach anderen Bezirken verlegt werden sollte, auch über andere Bezirke den Ausnahmszustand zu verhängen. Die Regie⸗ rung erklärt, sie wolle durch den Ausnahms— zustand die friedliebende Bevölkerung vor dem Terrorismus schützen. In Folge des Aus⸗ nahmezustandes wurden sämmtliche politischen 25 Jaungczechenklubs in den von der Verfügung betroffenen Gebieten sistirt, darunter der Klub der freisinnigen Nationalpartei, dem sämmt— liche jungezechischen Abgeordneten angehören; ferner wurde das Erscheinen dreier jungczechischer Studentenblätter eingestellt.„Narodni Listi“ müssen ihre Pflichtexemplare drei Stunden vor dem Erscheinen vorlegen, dieselbe Verpflichtung trifft die Sozialistenblätter, ferner ein anti— semitisches Blatt und ein jungczechisches Witz— Blatt. Prag, 14. Sept. Eine Bekanntmachung des Statthalters untersagt Ansammlungen auf Plätzen, Straßen, truppweises Herumziehen, demonstratives Tragen von Abzeichen, Führen und Aushängen von Fahnen. Ausgenommen von dem letzten Verbot sind die Fahnen in Reichs⸗ und Landesfarben. Frankreich. Paris, 13. Septbr. Der Minister des Innern erließ einen Ausweisungs— befehl gegen die hier wohnenden Oesterreicher: Szivesg, Schweizer und Dolmer, angeblich weil sie keine regelmäßigen Existenzmittel haben. Es wurde ihnen 8 Tage Frist bewilligt. — 13. Sept. Die Papiere des Generals Miribel sind auf Anordnung des Ministeriums versiegelt worden. Spanien. Madrid, 13. Sept. Neuer⸗ dings wurden wiederum einige Anarchisten in Catalonien verhaftet und eine Anzahl Dynamit— patronen beschlagnahmt. Italien. Rom, 13. Sept. Der Tribuna zufolge soll das englische Geschwader außer Tarent auch die sizilianischen Häfen, Neapel, Civitavecchia, Livorno, Spezia und Genua be— suchen. In Neapel wird ein besonderer Empfang vorbereitet. Wie man der„Pol. Corr.“ von hier meldet, hat die Ankündigung, daß die erste Division des englischen Mittelmeer-Ge— schwaders unter dem Befehle des Vize-Ad— mirals Lord Seymour zu der gleichen Zeit, wo der Besuch eines russischen Geschwaders in Toulon erfolgt, die italienische Küste besuchen wird, in Rom bedeutenden Eindruck hervorge— rufen. Amerika. New⸗York, 13. Sept. Dem „N. H.“ wird aus Montevideo bestätigt, daß die brasilianischen Insurgenten bei einem zwei— ten Angriff auf Nictheroy mit großem Ver— luste zurückgeschlagen seien. Es sei zweifel⸗ haft, ob alle Forts in der Nähe von Rio der Regierung treu geblieben. — Senator Faulkner hat dem Senat ein Amendement zur Vorlage betr. den Widerruf der Sherman Bill vorgelegt. Danach sollen alle Banknoten mit Ausnahme gesetzlicher Green— backs im Werthe unter zehn Dollar aus dem Verkehr gezogen und durch Silber- und Gold— münzen ersetzt und der Vorrath an Silber— münzen auf 800 Million Dollars erhöht werden; alsdann soll die Prägung eingestellt werden. Eine Anzahl Senatoren will den Präsidenten ersuchen, dies Amendement als Compromiß zu begünstigen. Rio de Janeiro, 14. Sept. Die„Daily News“ melden von hier: Sämmtliche aus— ländischen Schiffe wurden angewiesen, sich außerhalb der Schußlinie der aufständischen Schiffe zu halten. Der Angriff auf die Forts in der Bucht hat um 9 Uhr begonnen. Das größte Fort im Hafen hat sich für die In⸗ surgenten erklärt. Das Bombardement der Stadt wird um 11 Uhr beginnen. Sämmt⸗ liche Geschäfte stocken. Beunruhigende Gerüchte laufen um. Asien. Simla, 13. Septbr. Der Emir von Afghanistan benachrichtigte die indische Regierung, daß die Vorbereitungen zum Em— pfange der britischen Mission beendigt seien. Der englische Gesandte Durand reist daher am 15. Sept. ab. Aus Stadt und Land. r. Friedberg. Das in der Judengasse gelegne sog. Römerbad wurde, wie schon früher gemeldet, von der hiesigen israelitischen Gemeinde, deren Eigenthum es früher gewesen, wieder angekauft. Ein Verein zur Erhaltung jüdischer Alterthümer hat es nun über⸗ nommen, das darüber gebaute Haus zu erneuern und das Bad den Fremden besser zugängig zu machen. Der Verein beabsichtigt auch von Zest zu Zeit Vorträge über jüdische Geschichte und Literatur halten zu lassen. Den ersten Vortrag„Die Juden Friedberg's im Mittel⸗ alter“ hat Lehrer Ehrmann für nächsten Sonntag, Abends 8 Uhr, im Schmitt'schen Garten-Saal über⸗ nommen. Der Zutritt ist selbstverständlich für Jeden, der sich für die Sache interessirt, frei. Gießen, 13. September. Während des heutigen Manövers stürzte Lieutenant v. Zangen vom Feld⸗ Artillerie-Regt. Nr. 25 mit dem Pferde einen etwa 4 Meter hohen Abhang bei Eberstadt hinunter. Z. erhielt sehr schwere Verletzungen; er wurde auf einem Bauern- wagen in die hiesige Klinik gebracht. Das Pferd war sofort todt. Lich, 12. Sept. Die durch den Streckenkommissär Kofler vorgenommenen Ausgrabungen des Römer— kastells in der Nähe der Berger Mühle nehmen einen rüstigen Fortgang. Bereits sind die Süd-, Ost- und Westseite freigelegt und ebenso drei Thore mit ihren flankirenden Thürmen aufgefunden. Das Thor der Südseite ist ganz besonders, wunderbar schön, erhalten, desgleichen die Mauer mit ihren abgerundeten Ecken auf der Westseite. s. Heldenbergen. In der verflossenen Woche schied Ur. Görtz von hier, nachdem er 37 Jahre lang den Beruf eines Arztes hier geübt. Er stand auf der Höhe neuzeitlicher ärztlicher Anforderung, besaß reiches Wissen und praktische Erfahrung und nahm es mit seinem Berufe ernst. Einige Tage vor seinem Weg⸗ gange fand ihm zu Ehren ein Abschiedsessen bei Gast⸗ wirth Pauly statt, bei welchem geistl. Rath Brentano, Pfarrer Hellwig, Graf Oriola und Pfarrer Scriba den Scheidenden und seine Frau in warm empfundener Weise feierten. Möge es ihnen, die Friedberg als Domizil erwählt, daselbst stets wohl gehen! Langen, 12. Sept. Der Taglöhner Lenhardt aus Sprendlingen, der im Verdachte steht, die Tochter der Wittwe Muth aus Dreieichenhain am Sonntag Mittag auf dem Wege von Dreieichenhain nach Sprendlingen um 150 Mk. beraubt und mit dem Revolver bedroht zu haben, wurde gestern auf der Kirchweihe zu Erz⸗ hausen verhaftet. Man fand bei ihm, wie die„F. Z.“ mittheilt, eine größere Summe Geldes. Allerlei. Nentershausen bei Wiesbaden, 9. September. Während des heutigen schweren Gewitters zertrümmerte ein Blitzstrahl das Wohnhaus des Jacob Frink fast vollständig. Der Schornstein wurde bis auf den Grund zermalmt und die Mauern weisen unzählige Sprünge auf. Anfangs glaubte man, daß der Blitz gezündet habe, da ein dichter Rauch dem Hause entströmte. Die Spritzen waren daher auch bereits zur Stelle. Glücklicherweise war es nur ein kalter Schlag gewesen und kein Menschen⸗ leben ist verloren gegangen. Mannheim, 13. Sept. Die Ehefrau des Tag⸗ löhners Göhler erkrankte unter choleraverdächtigen Er⸗ scheinungen. Die ganze Familie wurde in das Isolir⸗ hospital verbracht. Die Ehefrau Göhler ist die Schwester des vorige Woche an der asiatischen Cholera erkrankten Dienstmanns Menges. Görlitz, 14. Sept. Die wegen Ermordung und Beraubung der Kinderfrau Hartmann zum Tode verur⸗ theilte Selma Schubert ist heute früh durch den Scharf— richter Reindel enthauptet worden. Lübeck, 13. Sept. Das Gut Mieckow bei Teterow ist abgebrannt, wobei 707 Schafe umkamen. Rom, 13. Sept. In den letzten 24 Stunden ist hier kein Cholerafall, in Cassino sind zwei verdächtige Erkrankungen und ein Todesfall, in Palermo neun Er⸗ krankungen und drei Todesfälle, in Livorno vier Er⸗ krankungen und ein Todesfall, in Neapel drei Todesfälle, in Sulmona ein Todesfall und in Pescara eine Er⸗ krankung vorgekommen. In Sulmona sind seit Beginn der Epidemie vor 28 Tagen insgesammt 123 Personen erkrankt und 79 gestorben. Konstantinopel, 13. Sept. Gestern sind im Irrenhause zu Skutari acht Personen an der Cholera erkrankt und vier gestorben. Seit dem Auftreten der Cholera daselbst sind 101 Personen erkrankt und 60 gestorben. Chicago, 13. Sept. Ein Eisenbahnzug der Seen⸗ Ufer⸗Gesellschaft wurde heute früh 3 Uhr in der Nähe des Ortes Keßler durch zwanzig vermummte Männer überfallen. Der Maschinist, welcher einen Räuber nieder⸗ schlug, wurde durch einen Revolverschuß verwundet. Die Räuber sprengten den Gepäckwagen mit Dynamit und raubten 250,000 Dollars, worauf sie entflohen. Das Geld gehörte der Chicagoer Bank. Bei dem Kampfe zwischen dem Zugpersonal und den Räubern gab es mehrere Todte. Chicago. Nach der Zeitschrift„The Engineer“ hat die Chicagoer Ausstellung bisher ein Deficit von 16,000,000 Doll. oder 65,000,000 M. zu verzeichnen. In Amerika verstorbeue Hessen und Hesseu⸗ Nassauer. New⸗Mork City, N. P. Jacob Schäfer, 59 Jahre atl, aus König; Carl Dingeldey, 63 Jahre alt, aus König; Maria Schrader, geb. Helfrich, aus Reichenbach; Joh. Baptist Müger, Sohn von Dr. Johann Müger, 50 Jahre alt, aus Gau⸗Algesheim. Brooklyn, N. P. Heinrich Bechtold, 57 Jahre alt, aus Lißberg. Katholische Samstag Nachmittag von 5 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde. 16. Sonntag nach Trinitatis. Vfarramtstpaches Herr* 5 2 Uhr: Christenlehre und Andacht. Gottesdienst in der Stadtlirche. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Pfarrer Noack. Gottesdienst in der Burglirche. Vormittags 9½ Uhr: Herr Pfarrer Velte. Nachmittags 1¼ Uhr: Herr Pfarrer Velte. satechismuslehre für die Mädchen. Am 17. Sonntag nach Trinit. Abendmahl in der Burglirche. Sonntag Morgen 6 Uhr Beicht; um s 47 Uhr wird die heil. Communion ausgetheilt. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt. Israelitische Gemeinde. Sabbathfeier vom 16. September. Berichtigung. Sabbathausgang 7 Uhr 20 Min. Gemeinde. 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Classe. r ab 7 52 10 58— 3 02—— 5 46 N 622 8 22— 5 12 3 36 8 4 33 4 3 6 58— Wilhelmshöhe 7 891 1 08—— 2— 3 6 30 8 31— 1 21 8— 4 42 4 3 2— Guntershar isen 5 8 HS 1 2. 6.06 644 849— 138— 4 5⁵ 5 11 1 244% 5 9 23 11 31—————— 6 50 8 55— N 44——— 5——— Gensungen.„ 8 40 11 54—————— 7 06 9 11— f——— 5 8——— Wabern 1 3 58 15 5—— ee 145 922— 3 11 9 5 5 18 5. 2 3 Borken 1 907 12 11 3————— 7 27 9 35⁵— 9 24——— 8 91—— Zimmersrode 75 9 18 12 22—————— 7 37 9 4⁵— 2 34——— 5 755—— n 2 3 55—— 746 9 54— 5— 8 15 6 N 8 Treysa. 5 9 42 12 43——— 703— 7 58 10 07—. 15—— 5 2 8— 7 Neustadt. 55 9 57 12 59————— 8 13 10 21— 312— 4— 25 Allendorf. 10 12———————— 8 28 10 36— 3 28—*— 6 51—— l„ 0 8 35: 71 3.38— 5 e— Kirchhain. een——— 7 35— 8 39 10 46 338 628 7 1 Kölbe 0—————— 8 54 11—— 353—— 5 1— Marburg„ 10 48 1.51— 4 52— 5 58 755— 925 11 10 1 30 4 04 5 26— 6 49 7 24 8 53— Nieder-Weimar„ 1059———— 6 09—— 936 11 21 11 15— 2 7 95 1— 1 Fronhausen.„ i 5..— 6 20—— 9 45 11 31 1—¹ 428— 2 42— 7 2—— ie% e e eee ,, ö 2 5*— 32—— 9 5⁰ 5 2 b 1 2— 5⁰— 5 0 an 11 58 239— 5 19— 6 46 823—P 10 081 11 56 1 14 4 50 5 52 33— Giessen ab. Morg. 251— 5 21 5 00 7 0 8 29— 10 15 12 00 222 5 5 57 5 0 7 2 8 11 9 Großen-Linden.„ Omn.— 8 2 5 10 12 5 e eee 22 5 111 6 52—— 8 23—— Lang⸗Göns..„ 2-4 Cl. 3 10— 5 5 17 3 10 32 12 23 2 39 5 15— 7—— 8 31 2— Butzbach. 3 4 07 3 24—— 5 29 7 32 8 52— 10 45 12 35 2 52 5 32— 7 14 7 51 8 44—— Osthein„ 4 13 3 28—* 7* 10 51 12 41 2 58 5 38 2 7 20. 8 585 3 Bad⸗Nauheim.„ 4 25 59 554„„ e 9 0 11 02 12 52 3 09 5 48 6 32 3 32 8 2 9 2— 4 an 23 4 32 3 46— 6 00 5 50 7 55 9 10— 11 08 12 58 3 15 5 55 6 37 7 38 8 07 9 06—* Friedberg. ab 1 37 350 5 31 6 51 607 7 58 9 12 9297 II II II 3 17 5 58 6 39 3 8 d 1 Bruchenbrücken.„ SE 4 46— 5 i e 1 10 8. 6 14.— 3*—— Nieder-Wöllstadt„& 4 53 4 03 54600 6 28 813—P„„ 3 27 5 00— 6 22—. 9 21—. 2 Groß-Karben„ 8 5 03 4 13 5 56— 6 32 8 21— 9 54 11 32 1244 3 6111—ʃ— 6 34— 9 30——— Dortelweil 5 5 10, 420 6 8 6.8 8 10 00 11 38 1 30 6 5 9 36—— Vilbel.„18 4 29 6 23— 88 838 10 10 11 46 7 50 6 30— 2— 9 42—— Berkersheim..„& 524— 629— 6 54 8 41— 10 16 11 52 143 3 56—d—— 20 949—— Bonames.„0 439 6583 s 10 23 1187 148 4 2 6 8 7 14— 9 56—— Eschersheim..„ 8 5 37—— 6 43— 708 852— 10 29 12 02 153 07 7 7 21—— 10 9—— Bockenheim„ 5 47 1 52 6 54 718 901 10 38 12 10 2 021 4 16 6 48— 7 31 5 10 09 1— Frankfurt.. an 5 51 5 00 7 01 6 35 7 25 9 08 1. ee 2121 7281 8 10 1 10 Morg. 82 1 A 8 1 5 Mittags. Mittags. A al 1 7 87 8 Abends. 2 9 11* Stationen. 2—4— mn— 2— mn. 4 K— 2—„ 1 5—— 5 Classe. Classe. 2.—4 El. Elasse. Classe. 2.4 El.—5 Cl. 1—3 Cl. Classe. 1—4 Cl. Classe. Calle. Clase.—(. 2 Cl. Claslel. Cale Calle Frankfurt ab— 6 16% 7 35 8 39 10 00 11 25 12 15 12 30 102 2 56 425 5 40 6 50 8 00 8— 3* 1 11 10 11 35 Bockenheim..„ 1128 62% 7 0— is ee 4 32 5.48 658— 8— 5 242 5* Eschersheim..„ 5 8 8— 11 42—— e eee 41 56 7 05— 33 ö—— 5 5 Bonames..„— 6 37 5 8 02 1 10 20 11 49—. 1 25 3 16 445 6 62 7 12 8 36 9 2 Berkersheim..„— 6 42 808—— 1154— 5 1680 4 0% e 8 41 9 42— 3 .— 6 48.5 8 14— 1029 12 01—— 1136 3 2 4 57 6 14 7 23 D 8 47 2 49— 15 3 Dortelweil„— 6 55 2 8 25—— 12 08—— 143 322 5 04 6 21 7 30. 8 585 9 56— 15 1 Groß-Karben.„— 7 0108 8 32— 10 42 12 14—— 1 49 3 38 5 10 6 27 7 36—— 9 01 10 02—* 20 Nieder-Wöllstadt„— 7.110 8 49%— 10 51 12 230—— 158 3 48 5 19 6 4 0 0— 5 15 10 11— 12 81 Bruchenbrücken.„— 7 188 8 51—— 12 29. an 105 5 25 6 42 52 9 17— 5 7 gyr 0 an. 7 258 9 01 9 19 11 02 12 37 12 48 103 2 12 3 59 5 32 6 50 8 00 8 36 925 10 21 11 46 12 Iriedberg. ab i r. g II— fz TNT Ii i e eee ener een eee Bad-Nauheim.„ 1 55 7 84— 9 30 11 14 3 1611 1 12 2 23 4 13 5 40 701 8 1— 10 33— 12 55 Ostheim o———— 2 3,—— 10 45— 7 5 18 750— 9 15 1 0 3— 2 41 4 32 5 57 9— 10 51— 1 1 Lang⸗Göns..„ ee 5 11— 2 254 4 45 6 09 K—— 5 11 8 124 Großen-Linden.„ 6 34 8 088——— 1—— ETF—— 11 11 70 Gießen a 58 815— Se 11 3.0 D 5 9 11 19 12 22 1 r TI ii e e e I r* 8 3 25 5 1— 8 08————— 20 Friedelhausen 8998 8 T—— 55— 2 3.31 50 811 1*—— 7 Fronhausen i 6 15 8 54—„„—.— 2 3 29 5 29— 5—— 2 26 Nieder-Weimar 6 25 9 04— 2 12 34— 5 3 50 5 39—— 8 30————* 5 Marburg ei on ee 2 00 2 14 402 5 53 8 43 9 86— 12 58 2 40 Kölben. F— 9 27 2— 12 54 8 1 2—. 6 01 2 8 504— 3— 3— 2 alan 5 99 Ea, 2 21 1 S 94 8—. 9 3 0⁵ Allendorf. 90—— 1— 8 1 98 8 8 2— 2 Neustadte. 2 1 1 198998—— 2 650 9 33 2— 2 3 3 32 Treysa 10 0 U— 259 7 Y e— 2— Schlierbach 10 38 8 880 5* 2 75154 8580. 9 1——— Zimmersrode— 10 01— 9. 2 2 5 1800. 1 4— 4 06 Borken— 1055 1 iin— 3— 70 84 Fee 5 5.— 4 16 Wabern. 108— E 3 09 2 1 7 81 027— 5 5 5 4 30 Gensungen. 1— 225 2 42—— 3. 2 7 57 2 855 1.5. 5. 1— Grifte.* 11 33 5 3 2 58—— 5—. 8 13 4 10 50— 2——— Guntershausen 5. 3 8— 3 44—— 885 5———— 5— Wilhelmshöhe 113090— 12 55 3 27—— 3 57— 835— 11 0——.——. 52 Kassel. an 1207— 1 02 8 20— 88 e,—. 2 50 5 29 Die Expreßzüge, sowie die Courier- und Schnellzüge sind mit fetten Ziffern gedruckt; bei den Schnellzügen 1 sind Platzkarten zu 2 Mark zu lösen. Winter-Fahrplan der Friedberg-Hanauer- Bahn vum 1 Oktober 1893 ab. — S 0 Achts. Vorm. Vorm. Nachm. Nachm. Abends Vorm. Vorm. Nachm. Wach, Abds. Abbds. Stationen. el 14 Cl. 1-4 Cl L. 4 Ci I. Ci 1.4 C1 Stationen. 1-4 Cl. 14 Cl. 1 Cl. 14 Cl. 21 Cl. 11 Friedberg ab g 4 42 625 9 22 2 20 6 02 8 45[Hanau(öst) II, 41 Asseuheim 5„5451 6 34 931 2 29 6 11 8 54 Hanau(Nord)„ 6 33 8 16 116 485 6 22 5 7 80 Erbstadt Kaichen.„5 01 6 44 9 41 2 39 6 21 9 04 Bruchköbel 1 8 25 125 445 6 48 f 7 8 Heldenbergen-Windecken.„5 10 6 54 9 50 248 6 30 9 13] Ostheimmm 5 6 50 8 33 1 33 453 7 028 8 03 Ostheim 98 2„ 18 5 15 6 59 9 55 2 53 6 35 9 18[Heldenbergen⸗ Windecken— 6 55⁵ 8 38 135 458 7 14 8 8 13 Bruchkoboh.„185 28 7107 10 03 3 01 6 43 9 25 J Erbstadt⸗Kaichen„705 8 48 148 5 09 7 89 5 8 Hanau(Nord).„ 580 718 10 11 3 10 6 51 9 33] Assenheim 5 7 14 8 57 157 5 19 27 5 8 30 Saunn(Ost) an[s 5 39 7 2410 19 3 18 6 59 9 41[Friedberg an] 7 22 9 05 105 5 27 8 16 8 — Wird hi — Annoncen. wü — Betreffend resp. An zu sorgel Assenheit Boönstadt Büdes hei Burg⸗Gr Butzbach Gambach Betreffend Grabe Vietende sulls fe ranz 6 penhe 1836 in Müller v Froschhau —— Frit und höch gangenen Manöver derselben Gruft, ir bacher 9 ruhen. G. Nachmitt und besic