r- Ei l z Ein r d 5 Leptenzn Sept ig ö 0 ber⸗ 1 Nota. 5 6 lets fete 1 I Usage . Strict Hutbaßn . 1 28 Aäsen it. arte 12 und 15 0 rten Qualle Jagner, fabrik Lagen ite, Vravatte: e fdp g, habe ig „Kümmsh. — el Stube el Sendung 0 Win delt, 4 00 —— sowie lk enpfe orm. J isset gaben bel f „Kümmi Sr. Wil, N s, g 1 und Freitag Abend ausgegeben. ccf andere als die in 8 3 bezeichneten Krankheiten unter den in Hause nicht isolirt werden können, verbracht werden müssen. gleiche Anordnung kann in den Fällen des§ 2 getroffen werden. Donnerstag den 14. September. M 108. hessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. ——— Betreffend: Maßnahmen gegen die Cholera. bringen die Anzeigepflicht. Friedberg den 24. August 1893. Provinzen betreffend, wird nach Vernehmung des ärztlichen Kreis— vereins für den Kreis Friedberg unter Zustimmung des Kreisaus— schusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. April 1890 zu Nr. M. J. 9447 für den Kreis Friedberg verordnet: § 1. Jeder Arzt, sowie Jeder, der die Behandlung eines Kranken übernimmt, ist verpflichtet, von allen in seiner Praxis vorkommenden Erkrankungen an: 1) Pocken(Blattern), sowie Wasserblattern bei Erwachsenen (Varicellae), 2) Flecktyphus, 3) Recurrensfieber, 4) Cholera, 5) Scharlach, 6) Diphtherie, 7) Unterleibstyphus, 8) Wochen— bettfieber dem Kreisgesundheitsamt Friedberg binnen 24 Stunden nach gestellter Diagnose Anzeige zu machen. In gleicher Weise ist jeder Haushaltungsvorstand, beziehungs- weise in Verhinderung desselben sein Stellvertreter, sobald er von dem Auftreten einer der vorgenannten Krankheiten innerhalb seiner Haus— haltung Kenntniß erhalten hat, verpflichtet, innerhalb 24 Stunden der Ortspolizeibehörde hiervon Anzeige zu machen. Die Ortspolizeibe— hörde hat, sobald die Anzeige an sie erstattet ist oder sie von dem Krankheitsausbruch anderweit Kenntniß erhalten hat, binnen 24 Stun— den dem Kreisgesundheitsamt Friedberg direkte Anzeige zu erstatten. Tritt eine der erwähnten Krankheiten bei einer alleinstehenden, zu keiner Haushaltung gehörigen Person auf, so liegt die Anzeigepflicht dem Wohnungsvermiether, beziehungsweise dessen Stellvertreter ob. Die Benutzung bestimmter Anzeigeformulare Seitens der Aerzte kann hierbei vom Kreisamt Friedberg vorgeschrieben werden. § 2. Auf Antrag des Kreisgesundheitsamts kann das Kreisamt Friedberg die in§ 1 verordnete Anzeigepflicht zeitweilig auch für andere Krankheiten vorschreiben. Diese Anordnung kann für den ganzen Kreis oder für einzelne Theile des Kreises erlassen werden und tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Kreisblatte in Wirksamkeit. Bei Anordnungen für einzelne Gemeinden genügt die ortsübliche Bekanntmachung. § 3. Personen, welche an Pocken(Blattern), sowie Wasser— blattern bei Erwachsenen, Flecktyphus, Recurrensfieber oder Cholera erkrankt sind, müssen unter allen Umständen von den übrigen Be— wohnern des Hauses abgesondert in einem besonderen Zimmer unter— gebracht werden. § 4. Für Personen, welche an Diphtherie, Scharlach oder Wochenbettfieber erkrankt sind, soll die Vorschrift des§ 3 ebenfalls Platz greifen, wo es die häuslichen Verhältnisse irgend gestatten oder der behandelnde Arzt bezw. Kreisarzt es für geboten erachtet. § 5. Vorstehende Bestimmungen können zeitweilig auch 25 § 2 be⸗ stimmten Voraussetzungen erstreckt werden. n 6. Wenn in einer Gemeinde eine der in§ 1 bezeichneten Krankheiten epidemisch auftritt, so kann die betreffende Gemeinde auf Antrag des Kreisgesundheitsamts verpflichtet werden, unentgeltlich einen passenden Raum bereit zu stellen, in welchen Kranke, die zu Die Wenn die Isolirung des Kranken im eigenen Hause un— . 1 Hhunlich ist, oder wenn in Folge des im Hause bestehenden größeren Verkehrs z. B. in Wirthshäusern und offenen Geschäften besondere Nachtheile für das öffentliche Wohl zu befürchten sind, so kann das Freisamt auf Antrag des Kreisgesundheitsamts die Verbringung des kranken in den in§ 6 bezeichneten Raum, oder in ein Krankenhaus ——— K—— Amtlicher Theil. ö 5 g Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die Fortdauer der Cholera in Rußland sowie die zunehmende Verbreitung dieser Seuche in Frankreich und Italien wir nachstehende Polizeiverordnung in Erinnerung und empfehlen namentlich die strengste Befolgung von deren Bestimmungen über Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Polizei⸗Verordnung, 0 betreffend Maßregeln zur Verhütung und Einschränkung von Epidemien. ö Auf Grund der Art. 78 u. 48 V1 des Gesetzes vom 12. Juni anordnen, oder auch die Sperre des betreffenden Lokals verfügen, in 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der[der Ausdehnung und Dauer, welche das Kreisgesundheitsamt für er— forderlich erachtet. In besonders dringlichen Fällen ist das Kreis— gesundheitsamt zum vorläufigen Erlaß der nothwendigen Anordnungen, welche alsbald dem Kreisamt mitzutheilen sind, befugt. Der Transport der Kranken in ein Hospital oder an einen anderen Verpflegungsort hat unter Aufsicht und Verantwortung der Ortspolizeibehörde zu er— folgen, welche auch für die ordnungsmäßige Desinfektion der Trans— portmittel die Verantwortung trägt. § 8. Den Familien- oder Haushaltungsangehörigen von an einer der im§ 1 unter 1—7 incl. genannten Krankheiten Leidenden ist der Schulbesuch nur dann gestattet, wenn sie seit der Zeit des Ausbruchs der Krankheit und während der Dauer derselben nicht in der Familienwohnung gewohnt oder verkehrt haben. Dieselbe Maßregel kann auf Antrag des Kreisgesundheitsamts auf die Angehörigen von an Masern oder Keuchhusten Erkrankten anwendbar erklärt werden. Die Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist nur nach Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses gestattet. §. 9. Die Leiche einer Person, welche an einer der in 8 1 unter 1—7 incl. genannten Krankheiten verstorben ist, muß thunlichst isolirt werden. In Gemeinden, welche ein Leichenhaus besitzen, ist die Leiche längstens 18 Stunden nach erfolgtem Tode dorthin zu verbringen. Bei einzelnen der oben genannten Krankheiten kann die Ortspolizei⸗ behörde auf Antrag des Kreisgesundheitsamts die Leichenbegleitung be— schränken oder ganz untersagen. Die Vorschriften dieses Parapraphen können auch in den in§2 bezeichneten Fällen für bindend erklärt werden. § 10. Insoweit für einzelne Krankheiten spezielle Vorschriften bestehen, werden dieselben durch diese Verordnung nicht berührt. § 11. Die näheren Bestimmungen, in welcher Weise die Iso— lirung und Desinfektion bei den in§ 1, beziehungsweise§ 2 bezeich— neten Krankheiten und Sterbfällen zu erfolgen hat, werden vom Kreis— gesundheitsamt Friedberg im Einvernehmen mit dem ärztlichen Kreis— verein aufgestellt und veröffentlicht. Dieselben müssen in den bezeich— neten Krankheits- und Sterbfällen genau befolgt werden, wenn und insoweit dies der behandelnde Arzt bezw. das Kreisgesundheitsamt Fried— berg im einzelnen Falle für nothwendig erklärt hat. Auch die Ver⸗ nichtung einzelner mit dem Krankheitsstoff behafteter Gegenstände kann angeordnet werden. Für die Dauer von Epidemien kann das Kreis— amt Friedberg auf Antrag des Kreisgesundheitsamts die Befolgung dieser Bestimmungen für den Kreis oder einzelne Theile des Kreises allgemein vorschreiben. Bezüglich der Veröffentlichung solcher Anord— nungen gilt das in 8 2 Gesagte. Die Kosten der Anschaffung der erforderlichen Desinfektionsmittel sind nöthigenfalls von der Gemeinde zu bestreiten oder vorzulegen. Es liegt den Gemeinden ob, dafür Sorge zu tragen, daß wenigstens eine Person in der Gemeinde über Ausführung der vorgeschriebenen Desinfektionen genügend instruirt und zur Vornahme derselben verpflichtet wird. § 12. Uebertretungen der in den vorstehenden Bestimmungen gegebenen Vorschriften werden, insoweit dieselben nicht nach den Artikeln 349—352 des Polizeistrafgesetzes strafbar erscheinen, mit einer Geld— strafe bis zu 30 Mk. bestraft. Für die Befolgung der in den 88 3 bis 5, 8, 9 Abs. 1—3, 11 gegebenen Vorschriften ist der Haushal— tungsvorstand, beziehungsweise in Verhinderung desselben sein Stell— vertreter verantwortlich. Die Unterlassung der in§ 1 bezw. 2 vor— geschriebenen Anzeige wird dann nicht bestraft, wenn jene Anzeige wenigstens von einem der Verpflichteten oder von anderer Seite recht— zeitig erstattet worden ist. Friedberg den 29. April 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung. Friedberg den 8. September 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. e Nach S 101 Absatz 4 der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882 ist uns durch Sie von der erfolgten Rauhbaurevision genehmigungspflichtiger Bauten und der Feuerungsanlagen Anzeige zu erstatten und dabei zu bemerken, ob die Ausführung vorschriftsmäßig folgt is Anstände si i isi f ö ies ände beseitigen will. gt erfolgt ist, oder ob und welche Anstände sich bei der Revision ergeben haben und binnen welcher Frist der Bauherr diese Anstände f 8 Da bezüglich 2 großen Anzahl von Bauwesen Ihre nach vorstehendem zu erstattenden Berichte noch nicht eingelaufen sind, erinnern wir Sie an alsbaldige Vorlage derselben. 1 1 Wo die Revision trotz Fertigstellung der Bauten im Rauhbau noch nicht erfolgte, wollen Sie dieselbe unverzüglich veranlassen. Die Bauenden, welche der Verpflichtung, Ihnen von der Beendigung des Rauhbaus genehmigter Bauten und Feuerungsanlagen vor dem Beginn der Verputzarbeiten Anzeige zu machen, nicht nachkommen, sind unnachsichtlich uns zur Bestrafung anzuzeigen. Betreffend: Einführung von holländischem Rindvieh zu Zuchtzwecken durch landw. Vereine und Genossenschaften. Bekanntmachung. Dr. Braden. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Anträge auf Einführung von holländischem Rindvieh zu Zuchtzwecken für die Feißz nur dann berücksichtigt werden können, wenn dieselben durch Vermittelung der landw. Vereine oder Genossenschaften bei den Großh. reisämtern eingereicht werden. Friedberg den 15. September 1893. Betreffend: Wie oben. empfehlen, sich bei Bedarf von holländischem Rindvieh zu Zuchtzwecken zunächst an den landw. Bezirksverein zu wenden, von wo aus die Gesuche mit entsprechender Aeußerung an das zuständige Kreisamt weiter zu geben sein werden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Friedberg den 12. September 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Wir beauftragen Sie, die betheiligten Landwirthe auf die vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen und denselben zu 0 Bekanntmachung. Dr. Braden. Wegen der Verfüllungs- und Verschleifungsarbeiten an der alten Laicherhohle in der Gemarkung Rodheim ist dieser Weg von der Gemarkungsgrenze Ober-Wöllstadt— Rodheim bis zur Kreisstraße Rodheim—Nieder-Wöllstadt bis auf Weiteres für Fuhrwerk gesperrt. Friedberg den 11. September 1893. Vergebung von Erdarbeiten. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Vilbel, hier Ausführung der Meliorationsarbeiten im 111. Feld. 3690 Die Ausführung der im III. Bereinigungsbezirk vorkommenden Erdarbeiten bestehend aus: Verschleifen von Hohlwegen und Rainen Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. circa 25,000 ebm, Herumroden alter Wege, Herstellen von Gräben und die Planirung der neuen Gewannwege ꝛc. sollen in 14 Arbeitsloosen, durch schriftliches Angebot vergeben werden. etwaiger Submittenten eröffnet werden. Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Vilbel zur vorherigen Einsicht offen. Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift„Submission auf Erdarbeiten“ bis längstens 1 Vormittags 11 Uhr, auf Großh. Bürgermeisterei Vilbel einzureichen, woselbst dann dieselben in Gegenwart der Vollz Im Auftrag des Vollzugscommissärs: Friedberg den 12. September 1893. Betreffend: Die Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallzählkarte. i. 4 i a f er Das Großherzogliche Kreisgesundheitsamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Einsendung bringen wir in dringendliche Erinnerung. den 19. d. Mts., ugscommission und Bauer, Culturtechniker. Friedberg den 12. September 1893. Dr. Lorenz. Deutsches Reich. Darmstadt. Der Landgerichtsrath Holzapfel in Gießen wurde zum Oberlandesgerichtsrath in Darm— stadt, der Amtsrichter Sandmann in Ortenberg zum Landrichter bei dem Landgericht in Gießen ernannt. Karlsruhe, 10. Sept. Der Kaiser ist mit dem Prinzen von Neapel unter dem Don— ner der Geschütze und dem Geläute der Glocken Nachmittags 5 Uhr hier eingetroffen. Er wurde am Bahnhofe von dem Großherzog, den Prinzen des großherzoglichen Hauses und von dem Prinzen Albrecht von Preußen em— pfangen. Auf dem Marktplatz bei dem Kaiser— brunnen begrüßte der Oberbürgermeister den Kaiser mit einer Ansprache. Hierauf begaben sich der Kaiser nebst dem Kronprinzen von Italien nach dem Schloß, wo sie von den fürstlichen Damen begrüßt wurden. Abends fand im Schloß Familientafel und Marschall— tafel statt und um 9 Uhr großer Zapfenstreich. 2 11. Sept. Der Kaiser und der italienische Kronprinz fuhren um 9½ Uhr auf das Parade— feld, vom Publikum jubelnd begrüßt. Die Kaiserparade ist überaus gut verlaufen. Der Kaiser hielt eine längere Ansprache an die Generale.— 12. Sept. Nach der Rückkehr vom heutigen Manöver wohnte der Kaiser Nachmittags dem Militärkonzert im Schloß garten bei. Um 3 Uhr besuchte der Kaiser mit dem Großherzog das Kadettenhaus. Abends 6½ Uhr fand ein Familienessen im Schlosse statt und darauf besuchten die Herrschaften die Festvorstellung im Hoftheater. Dresden. Der König von Sachsen reist Ende der Woche zur Theilnahme an den Manövern und den Hofjagden nach Günz in Ungarn ab. Ausland. Oesterreich⸗Ungarn. Prag, 11. Sept. Die für gestern in Böhmen und Mähren an— gesagten Volksversammlungen zur Feier des Erlasses des kaiserlichen Reskriptes von 1871 wurden untersagt. Budapest, 11. Sept. Der Stuhlrichter von Lenyes telegraphirte nach Großwardein und erbat militärische Hilfe, weil die dortigen Ru— mänen die ungarische Bevölkerung thätlich be— drohen. Es ging ein Separatzug mit 2 Com— pagnien Honveds und Gendarmerie dorthin ab. Borossebes, 11. Sept. Der Kaiser wohnte gestern der Messe bei und empfing alsdann die Deputationen verschiedener Confessionen; er dankte denselben für den warmen Empfang und betonte, es sei die Aufgabe des Klerus, Ruhe, Frieden und Eintracht ohne Unterschied der Confession und der Nationalität zu pflegen; alle Confessionen und Nationalitäten ständen ihm gleich nahe. — 12. Sept. Der Kaiser begab sich mit glänzender Suite und den fremden Militär— Attaches heute früh 6 Uhr nach dem Manöver— Terrain. Nach dem Manöver, das um zehn Uhr beendet war, sprach der Kaiser seine Zu— friedenheit über die Leitung und Uebungen und betonte insbesondere das gute Aussehen und die tüchtige Ausbildung der Kavallerie und Landwehr. Abends um 5 Uhr fand ein Hofessen statt. Der Kaiser ist unter den stür— mischen Ovationen der Bevölkerung um sieben Uhr Abends nach Wien abgereist. Belgien. Mons, 12. Sept. Von 24,000 Bergarbeitern im Borinage, die zur Abstimmung über einen sofortigen Ausstand aufgefordert wurden, stimmten nur 12,000 dafür; die übrigen enthielten sich der Abstimmung. Frankreich. Paris, 10. Septbr. Der Großfürst Alexei und der Herzog und die Herzogin von Leuchtenberg sind heute hier ein— getroffen und von dem Botschafter v. Mohren⸗ heim empfangen worden. Dieselben werden sich zunächst nach Vichy und später nach Toulon be⸗ geben, wo der Großfürst Alexei die Revue über die russische Flotte abnehmen wird. — 12. Sept. General Miribel, auf den Frankreich alle Morgen gestorben. Zukunftshoffnung setzte, ist heute Miribel war in der Armee vor allen anderen Derjenige, auf den man gezählt hat; augen⸗ blicklich ist Niemand vorhanden, ihn zu er⸗ setzen; aber die Nothwendigkeit wird solche Männer schaffen. — 12. Sept. Das„Echo de Paris“ meldet: Nur russischen Offizieren ist gestattet, als Ab⸗ gesandten einer fremden Macht den Manövern des 6. Armeekorps in der nächsten Woche beizuwohnen. — 12. Septbr. Eine große Menge fran⸗— zösischer Arbeiter zog heute Vormittag nach Auteuil, um gegen die Bauunternehmer zu protestiren, die bei dem dortigen Brückenbau italienische und belgische Arbeiter beschäftigen. Die Polizei mußte zum Schutze der auslän⸗ dischen Arbeiter einschreiten. Italien. Rom, 10. Sept. Der italie⸗ nische Botschafter in Paris, Reßmann, welcher augenblicklich hier weilt, wurde gestern Abend zum Nachtessen beim Minister des Aeußern, Brin, eingeladen. Heute hatte Reßmann eine lange Unterredung mit Giolitti im Palazzo Braschi, wo er über die Lage in Paris wegen der Reise des Prinzen von Neapel nach Metz Aufklärung gab. dauern über die Exzesse bei dem Palazzo Farnese aus. Er bleibt wenige Tage hier und wird auch vom Könige empfangen werden. Rußland. Petersburg. Der„Pol. Corr.“ wird gemeldet, die hiesigen Regierungskreise verhielten sich sehr reservirt in Betreff des Be⸗ suchs des Geschwaders in Toulon; ihren Aeuße⸗ rungen sei indeß zu entnehmen, daß es ihren Intentionen zuwiderliefe, wenn man die Er— wiederung des Kronstädter Besuches als eine Herausforderung betrachten würde, während sie nur ein friedlicher Akt freundschaftlicher Courtoisie sei, durch den die politiche Solidari⸗ tät Rußlands mit Frankreich eine feierliche Bekräftigung erfahre. Amerika. Rio de Janeiro, 12. Sept. Der„Figaro“ schreibt: Die Insurgenten wurden bei einem Landungs⸗ 3690 Reßmann sprach sein Be⸗ Dungemit nicht zu r hindern, sarken H gungen marken J Laut get Ufandbesch Aetlieh Balt Hen Aron e Fbhundert kaßhsehende ten geleg Flur „ Lu Resss . B. Nov Femin Win aßen län, Hunde ver. luf Antr 60 Ansprü i bnnen 9 ordert, so bin Uher anzun e dhpothe Me 55 rh Juan Lonnerst 155 1 a J eli % d henselben 1 wo aus die en. Beg von dn sperrt. rg. 300 und Raine rbeitslogse igen Einsic . d. Mis, mission um 18: aufgerichtet. versuch bei Nictheroy zurückgeschlagen. Sie hatten 50 Todte. Afrika. Kapstadt, 12. Sept. Die Vor⸗ hut des Matabelestammes rückte an die Grenze des Gebietes der Britisch-südafrikanischen Ge— sellschaft im Maschonalande vor und die zur Aufklärung vorausgesandten Truppen erreich— ten bereits den Lundinfluß am Fort Victoria, welches gegen einen Angriff gut gerüstet ist. Es wurde Sturm geläutet. . Aus Stadt und Land. Friedberg, 13. Sept. Schon prangt die Stadt theilweise im Festschmucke, eine Ehrenpforte am Aus- gange des Bahnhofes ist errichtet und längs des ganzen Weges vom Bahnhofe bis zur Burg sind Tannenbäume gepflanzt, in der Burg aber werden Flaggenmasten Da S. K. H. der Großherzog ein längeres Stehen noch nicht verträgt, so ist jeder offizielle Em⸗ pfang verbeten worden, nur Geh. Reg.-Rath br. Braden, Oberstlieutenant Winter und Bürgermeister Steinhäußer werden zum Empfang auf dem Bahnhofe sein. Umso— mehr aber beeilt sich jeder Einzelne, seiner Freude über den ersten Besuch des Landesherrn in unserer Stadt durch Schmücken der Häuser Ausdruck zu geben. bi. Friedberg. Für die Zucht der Kürbis scheint ein besonders gutes Jahr zu sein. Auf dem Bahnhofe und in dem Graulich'schen Garten sind wahre Riesen— exemplare gezogen worden, in Schwalheim ebenfalls einer von 28 Pfund; einer der Graulich'schen wiegt sogar 60 Pfund. w. Laubach. In Folge der Bemühungen, einen billigeren Bezug von Düngemitteln zu erreichen, hat die Eisenbahndirektion Hannover folgendes Schreiben an den Vorstand des landw. Vereins für Oberhessen er— lassen:„In der Tagespresse ist in letzter Zeit wieder— holt hervorgehoben worden, daß eine weitere Ver— billigung des Düngemittelbezuges beabsichtigt werde. Demgegenüber sehen wir uns veranlaßt, die bestimmte Mittheilung zu machen, daß auf eine Ermäßigung der Düngemittelfrachten für den diesjährigen Herbstbezug nicht zu rechnen ist. Wir theilen dies mit, um zu ver— hindern, daß die fraglichen Transporte bis zur Zeit des starken Herbstverkehrs aufgeschoben und dadurch Schädi— gungen durch Transportverzögerungen in Folge der starken Inanspruchnahme des Wagenbestandes entstehen, indem wir zugleich ergebenst ersuchen, in Interessenten⸗ kreisen diese Nachricht gefälligst verbreiten zu wollen.“ Sprendlingen. Im Walde zwischen Dreieichen⸗ hain und Sprendlingen wurde, wie der„F. G.-A.“ mittheilt, ein Mädchen von einem Straßenräuber, der es mit dem Revolver bedrohte, eines zum Ankauf von Fahrkarten für Dreieichenhainer Arbeiter bestimmten Betrages von fast 150 M. beraubt. Allerlei. Bonn, 10. Sept. Vergangene Nacht gegen 1¼ Uhr entgleiste ein von Godesberg kommender Güterzug bei der Einfahrt in den hiesigen Personenbahnhof. Die schwere Maschine sprang an einer Weiche aus den Schienen und stürzte zur Seite. Die drei folgenden Wagen gingen in Trümmer, an dere wurden beschädigt. Von dem Personal wurden drei Leute erheblich verletzt. Köln. Als die Kaiserin bei ihrem Besuche hier⸗ selbst auch das Wöchnerinnen⸗Asyl besichtigte, ereignete sich ein heiterer Zwischenfall. Die Kaiserin wunderte sich über das gute und kräftige Aussehen der Kleinen. Zu der Mutter eines ganz besonders kräftigen Knaben äußerte sie:„Na, das ist aber mal ein kräftiger Bengel!“ Stolz auf diese Auszeichnung, entgegnete die Mutter in Kölnischer Mundart:„Ja, minge Mann wor och Atteleriß(Artilleristh.“ Die Kaiserin lachte herzlich, als ihr der Arzt die Worte ins Hochdeutsche übersetzte. Wien, 12. Sept. Bei Kozy, in der Nähe von Bielitz in Schlesien, entgleiste infolge muthwillig auf das Geleise gelegter Steine ein Personenzug, wobei 7 Passa⸗ giere und 3 Bahnbedienstete verunglückten. Bukarest, 11. Sept. Heute früh um 6 Uhr hat ein heftiges Erdbeben stattgefunden. New⸗Nork, 8. Sept. Ein furchtbarer Cyclon suchte gestern Lockport, Louisiana, heim und zerstörte die Stadt. Sechs Personen wurden auf der Stelle ge— tödtet und 23 mehr oder weniger schwer verletzt. Zwei Schwestern des Klosters der Unbefleckten Empfängniß befinden sich unter den Todten und 3 andere Nonnen haben Verletzungen davongetragen. New⸗Nork. Unweit Graßvalley in Californien entgleiste ein Bahnzug, auf welchem ein großer Cirkus befördert wurde. Vier Kunstreiter wurden getödtet und elf schwer verletzt. Mehrere werthvolle Schulpferde, sowie zwei Elephanten kamen um. Literarisches. Soeben erschien: Predigt über Ev. Johannis 11, V. 3—4, gehalten bei der Sedan⸗Feier am 3. Sept. 1893 in der Stadtkirche zu Friedberg in Hessen von Professor br. Wilh. Weiffenbach. Preis 20 Pfennig. Verlag von Carl Bindernagel in Friedberg. Der Rein⸗Ertrag ist zum Besten des Friedberger Stadtkirchen⸗ bauvereins bestimmt. Der Herr Verfasser sagt im Vor⸗ wort: Die äußere Veranlassung zur Veröffentlichung dieser Predigt bei der diesjährigen Sedanfeier ist der dahin⸗ gehende ausdrückliche Wunsch eines Einsenders im hiesigen „Oberh. Anz.“(Nr. 10, der so gütig ist, meine Predigt „eine mannhafte, wahrhaft patriotische That“ zu nennen. Ob sie dieses lobende Prädikat verdient, darüber steht nicht mir, sondern nur den Lesern das Urtheil zu. Blos das darf ich meinerseits sagen, daß ich in tiefster innerer Er— griffenheit und Bewegung meiner Seele und aus heißer pariotischer Liebe zu meinem Volke heraus diese Predigt niedergeschrieben und gehalten habe, und daß ich mich freuen würde, wenn auch der Leser diesen Eindruck von ihr empfänge. Trotz der oben erwähnten äußeren Anreg— ung hätte ich übrigens doch nicht zur Veröffentlichung der Predigt die Hand geboten, wenn ich nicht die in ihr ausgesprochenen tiefernsten Wahrheiten einer näheren und gründlich prüfenden Erwägung, die dann von selbst zu einer Ergänzung wird, für werth erachtete. Noch mehr aus diesem Grunde als um des guten Zwecks der Veröffentlichung willen würde ich mich über eine möglichst weite Verbreitung und zahlreiche Lesung dieser Predigt von Herzen freuen. Gott der Herr gebe Segen zu ihrer Reise! Briefkasten. Nieder⸗Eschbach. Da wir von den anderen Orten nichts über die Sache gebracht, wird es sich nicht gut machen, diesen vereinzelten Bericht zu bringen. Uebrigens besten Dank und br. Gruß. Die Redaktion. Israelit. Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 16. Sept. 1893. Beginn: Vorabend 6 Uhr 5 Min. Samstag Morgen 8 Uhr. Samstag Nachmittag 3 Uhr 45 Min. Sabbathausgang 7 Uhr 25 Min. Mittwoch den 20. September: Bersöhnungstag. Wochengottesdienst von Sonntag den 17. Sept. an (bon Sonntag den 17. bis incl. Montag den 18. Sept.) Morgens 5 Uhr 15 Min., Nachmittags 5 Uhr. Dienstag Mogens 4 Uhr 45 Min. en anderen at; augen⸗ hn zu er⸗ wird solche ris“ melden. tet, als A. Mano ben sten Wü enge fn nittag rnehmer“ Brüchen beschäfise der ausll⸗ Der ill ann, mil stern A a Ae mann fl im du N 3 1—0% 9 sein. — — = — ürkunde verloren gegangen. Edictalladung. Laut gerichtlich bestätigter Schuld- und Gfandbeschreibung vom 31. August 1857 intlieh Balthasar Häfner von Heldenbergen zon Aron Speier von da ein Kapital von sichshundert Gulden und verpfändete dafür zachstehende in der Gemarkung Helden— bergen gelegenen Immobilien: Flur J. Nr. 675 Hofraithe, J.„ 674 Grabgarten „ I.„ 674 Grasgarten. Die Restschuld von 167 fl. 36 kr. wurde am 28. November 1860 an Aron Oppen— heim in Windecken eedirt u. ist bescheinigter— haßen längst abgetragen, die Hypothek— 77 Auf Antrag werden Alle, welche etwa joch Ansprüche aus dieser Hypothek bilden 1 können glauben, hiermit öffentlich auf— sefordert, solche sogewiß binnen zwei Monaten hier anzumelden, gegenfalls die Löschung der Hypothek verfügt werden wird. Friedberg den J. September 1893. Großh. Amtsgericht Friedberg. 935 Sellheim. Zwangs⸗Versteigerung. Donnerstag den 14. September, Nach- mittags 2 Uhr, versteigere ich zu Gunsten der israelitischen und politischen Gemeinde Jroß-Karben, im Hofe des Gemeinde— duses dortselbst, nachbenannte Pfand⸗ jecte gegen Baarzahlung: 3 Kühe, Ziegen, 1 Oeconomiewagen, 1 Hunde— wügelchen, 1 vollständiges Bett, 1 Schreib⸗ Secretär, 3 Kleiderschränke, 2 Comoden, nehrere Küchenschränke, Tische, Stühle, schen⸗ und Wanduhren, verschiedenes daumaterial, 8 Stück Reisstangen, circa 15 85 Buchen⸗Brennholz und eine Grube ist. N Herget, Kreisbote zu Vilbel. . Versteigerung theilweise sicher. 3640 Obst⸗Versteigerung. Dienstag den 19. September, Vormit⸗ ußs um 10 Uhr anfangend, werden die der hiesigen Gemeinde gehörigen Aepfel, ca 350 bis 400 Malter, an Ort und eselle abtheilungsweise öffentlich meist⸗ litend versteigert. Schwalheim den 13. Sept. 1893. Großh. Bürgermeisterei Schwalheim. 376 Hensel. . 2 2 Haus⸗Verkauf in Bad⸗Nauheim. Die Hofraithe der Johann Friedrich Böttner Eheleute Erben hier Flur 14 Nr. 60= 312(Meter in der Neustadt wird: Mittwoch den 13. d. Mts., Nachmittags 8 Uhr, zum ersten Male, Samstag den 16. d. Mts., Nachmittags 8 Uhr, zum zweiten Male und Mittwoch den 20. d. Mts., Nachmit⸗ tags 8 Uhr, zum dritten Male auf hiesigem Rathhaus öffentlich meist⸗ bietend versteigert. Bad-Nauheim den 8. Sept. 1893. Großh. Ortsgericht Bad-Nauheim. 3630 Wörner. Obst⸗Versteigerung. Freitag den 15. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr anfangend, soll das der hiesigen Gemeinde gehörige Obst, Aepfel, Birnen und Zwetschen, abtheilungsweise an Ort und Stelle versteigert werden. Wölfersheim den 12. Sept. 1893. Großh. Bürgermeisterei Wölfersheim. 3686 Heyer. Bekanntmachung. Die Stroh- und Holzreste aus den am 19. und 22. d. Mts. stattfindenden Biwaks der gesammten 25. Division werden am 20. bezw. 23. d. Mts. Vormittags auf den Lagerplätzen öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert. Da an jedem Tage ungefähr 900 Ctr. Stroh versteigert werden, ist den Land⸗ wirthen zur Deckung ihres Bedarfs an Streustroh günstige Gelegenheit geboten. Darmstadt den 11. September 1893. 3670 Intendantur der 25. Division. Aepfel⸗Versteigerung. Freitag den 15. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, werden die der hiesigen Gemeinde gehörigen Aepfel an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert. Bruchenbrücken den 12. Sept. 1893. Großh. Bürgermeisterei Bruchenbrücken. 3667 Wagner. Eine Monatfran Markt⸗Verlegung. Da der auf den Michaelistag, 29. Sep⸗ tember d. J. dahier abzuhaltende Krämer⸗ markt auf einen Freitag fällt, so ist der⸗ selbe auf Donnerstag den 28. September d. J. verlegt worden. Homburg v. d. H. den 9. Sept. 1863. Der Magistrat: lor. Teltenbod. nhofsens 5 gebrannter Java · Maffee zu 85, 90 u. 100 Pf. per/ Pfund⸗ Packet, stets frisch, empfiehl 3223 S. Simon, Assenheim. 3666 Ein Erker mit Vorstell⸗Läden, 115,225 om, billi zu verkaufen. 366 Bad⸗Nauheim. J. C. Antoni. Ein Junge, der die Bäckerei erlernen will, kann sofort eintreten bei 3625 Ch. Weißenbach. 5 Ein ordentliches Dienstmädchen findet sofort Stelle. Bei wem? sagt die Exped. d. Anz. 3692 Ein kleines Logis auf der Kaiserstraße, an eine einzelne Person zu vermiethen. Zu erfragen in der Exp. d. Anz. 3681 Blendend weissen Teint erlangt man durch täglichen Gebrauch der weltbekannten Lilienmilch- Seife von der Leipziger Parfümerie, Leipzig. Die Vortbeile dieser so beliebten Seife werden besonders der Genüge bekannt sein. zu haben bei 3297 Gesehv. Stoll, Kaiserstr. Familien ⸗Pension Zimmermann Darmstadt, Marienplatz 9. Junge Mädchen finden zur weiteren Ausb. in Wissenschaften, Erl. des Haus⸗ haltes und gesell. Formen unter sorgf. Leitung freundl. Aufnahme. Beste Ref. 1 K lt Stückfaß, ganzes, ½ Stück E ex, 1 Stück, frisch entleert, so⸗ wie Küferutensilien sind zu verkaufen. Bad⸗Nauheim. W. Nickel, 3549 Schützenhof. Ein junges, braves Damenwelt zur à Stück 50 Pfg. Ein tüchtiger Feuerschmied findet dauernde Beschäftigung bei Friedberg. G. Schudt. Viel Geld kann jede Hausfrau jährlich 5(H. 67510 sparen, wenn sie den Afrikauischen Nußbohnen⸗Kaffee mit„Java-Kaffee“ in beliebiger Menge mischt und in gewohnter Art herrichtet. 3682 Es gibt kein ge sünderes, nahrhafteres und billigeres „Kaffeegetränk“. 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Mts., Vor⸗ mittags II/ Uhr, im Schulhause einzufinden, um bei dem Einzug Seiner Königlichen Hoheit in der Burg rechtzeitig Stellung nehmen zu können. Friedberg den 12. Sept. 1893. Für den gemeinsamen Schulvorstand Steinhäußer, Vorsitzender. Freiwillige Feuer⸗ wehr. Donnerstag den 14. September, Nachmittags 12¼ Uhr, Antreten zum Empfang Sr. Königl. Großherzogs. Sammlung am Prediger Seminar. 3671 Das Commando. ase 0 Militärberein Friedberg. Antreten am Vereinslokal Donnerstag den 14. d. Mts., Mittags 12½ Uhr, zum Empfang Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen. 3669 Der Vorstand. Soeben erschien⸗ Pre di igt über 3-4, Ev. Johannis 11, V. September 1893 gehalten bei der Sedan⸗Jeier am 3. in der Saen zu Friedberg in Hessen von Professor Dr. Wild Weiftendach. Preis 20 Pfg. Der Rein-Ertrag ist zum Besten des Fried- berger Stadtkirchenbauvereins bestimmt. Friedberg. Carl Bindernagel. Manöver bei Münzenberg. 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