N 9 U te. Wöber 180; en Bucher h erbat be. „ lt m Berubet 7 qäftsverändenm! ison erhallen d Schi reis. E Hutbazar, lige sen Reit⸗ Ant arbige Heng e. bei l„Mages 2 — U lie zernbec! irme d enpfehlel orn. J. K — race in obe an, souie f 78 6 18 U üte, Crabutl elseb. olle mpel cle Jesc 1055 rantie⸗ nt, l. Amtlicher Theil. N Donnerstag den 12. Oktober. 2 120. berhessischer zeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. — —— b Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat September 1893 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 9.70, Heu M. 7.35, Stroh M. 4.20. r. Wagner, 9 —ů— Friedberg den 6. Oktober 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. . Auf Grund des Art. 78 der Kreis⸗ und Provinzialordnung wird unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 11. Juli 1893 zu Nr. M. J. 14936 an Stelle der 5 n vom 20. Januar 1892 für den Kreis Friedberg verordnet wie folgt: §. 1. Jeder Besitzer einer Backsteinfabrik oder Ziegelei, welcher seinen 13 Arbeitern Unterkunftsräume überläßt, ist verpflichtet, die nachstehenden Vorschriften U 1 1 * 1 7 7 1.75 Meter in der Länge und von mindestens 0,63 Meter in der Breite gewähren. Außerdem muß ein freier Raum von 0,50 Meter am Fußende frei bleiben. ö eee 2 zu beobachten. N Anforderungen im Allgemeinen. §. 2. Die Räume, welche Arbeitern zum Wohnen oder zum Schlafen dienen, müssen ausreichenden Schutz gegen alle schädlichen Witterungseinflüsse gewähren. 0 Für Arbeiter, welche nur während der wärmeren Jahreszeit von Anfang April bis Ende September in den Fabriken beschäftigt werden, genügen zu diesem 8 hölzerne Baracken. Dieselben müssen jedoch von Brettern festgefugt und wasserdicht gedeckt sein. Familien mit Kindern unter 16 Jahren dürfen in diese Arbeiterwohnungen überhaupt nicht, Familien ohne Kinder oder mit Kinder über 16 Jahren nur dann aufgenommen werden, wenn ihnen ein eigenes Zimmer ein— geräumt werden kann. Ist letzteres nicht thunlich, so dürfen auch Familien ohne Kinder bezw. mit Kindern über 16 Jahren, gleichwie in allen Fällen Familien mit jüngeren Kindern nur daun zur Arbeit angenommen werden, wenn ihnen anderweit eine Wohnung oder Unterkommen gesichert ist. Werden in der Fabrik weibliche Arbeiter beschäftigt, welche nicht zur Familie eines Arbeiters gehören(Abs. 3), so sind denselben Wohnräume anzuweisen, welche von denen der männlichen Arbeiter vollständig getrennt sind. Beschaffenheit der Wohnräume. §. 3. Die Wohn⸗ oder Schlafräume müssen mindestens 30 Centimeter über dem Erdboden liegen, mit trockenem, festgedieltem Fußboden, mit gut schließenden Thüren und einer genügenden Zahl von Fenstern, welche sich öffnen lassen, versehen „sein. Auf den Kopf der zulässigen, höchsten Zahl von Bewohnern oder Schläfern muß mindestens/ Quadratmeter Fensteröffnung vorhanden sein. Die Höhe der Wohnräume hat mindestens 2,5 Meter zu betragen. Jedem Arbeiter muß 3 Quadratmeter Bodenfläche und wenn die Wohnungsräume gleich— zeitig als Schlafräume dienen, ein Luftraum von wenigstens 12 Cubikmeter ge— währt werden. Sind außer den Schlafräumen noch besondere Räumlichkeiten für den Verkehr während der arbeitsfreien Zeit vorhanden, so genügt für erstere ein Luftraum von 9 Eubikmeter, für letztere von 7 Cubikmeter per Kopf der Arbeiter. §. 4. Sämmtliche Wohn- bezw. Schlafräume müssen, so oft die Polizei⸗ behörde es für nothwendig erachtet, mindestens aber einmal jährlich, und zwar vor Beginn der Arbeitszeit mit Kalkwasser frisch geweißt werden. Schlafstätten. 5 §. 5. Schlafstellen über Brennöfen oder in unmittelbarer Nähe 0 von solchen dürfen nicht eingerichtet werden, und ist den Arbeitern das Schlafen über Brennöfen oder in unmittelbarer Nähe von solchen zu verbieten. a 3 §. 6. Die Schlafstätten müssen jeder Person einen Raum von mindestens Der Abstand der Schlafstellen vom Fußboden muß zum Mindesten 30 Centimeter betragen. §. 7. Jedem Arbeiter ist ein gefüllter Strohsack oder eine durchnähte Stroh⸗ matratze, ein keilförmiges, mit Stroh oder Heu gestopftes, bezw. durchnähtes Kopf⸗ kissen und eine wollene, hinreichend warme Decke(Kolter) von mindestens 1,75 Meter Länge und 1,25 Meter Breite zu verabreichen. 5 Der Inhalt der Strohsäcke und Kissen ist alle 4 Wochen zu erneuern; die Säcke und Kissen selbst sind nach Bedarf, mindestens aber von 8 zu 8 Wochen zu reinigen. Durchnähte Strohmatratzen und Kissen müssen alle 6 Monare gereinigt werden und ist hierbei gleichzeichtig deren Inhalt zu erneuern. 2 Die wollenen Decken sind gleichfalls alle 6 Wochen entsprechend zu reinigen, bezw. zu walken. Jedem neu eintretenden Arbeiter ist ein neuer oder frisch ge reinigter Strohsack nebst Kissen, bezw. eine neue oder frisch gereinigte und gefüllte Matratze nebst Kissen zu verabfolgen. n §. 8. In den Schlafräumen muß für jeden Arbeiter ein Trinkgefäß und mindestens für je 2 Arbeiter ein Tisch mit Waschgefäß und ein Wasserbehälter vor⸗ handen sein. Außerdem muß jedem Arbeiter wöchentlich ein reines Handtuch ver— abfolgt werden. 8§. 9. Das Reinigen und Trocknen von Wäsche in Wohn— räumen ist nicht zu dulden. Heizung und Beleuchtung. 5 N i 5§. 10. Werden in der Fabrik Arbeiter auch während der kälteren Jahres⸗ zeit(bon Anfang Oktober bis Ende Marz) beschäftigt, so ist für entsprechende Er⸗ wärmung und Beleuchtung der Wohnungsräume Sorge zu tragen. und Schlaf⸗ 1 1 Polizei⸗ Verordnung, die Unterbringung der auf den Backsteinfabriken beschäftigten Arbeiter betreffend. Kochgelasse und Vorrathsräume. a §. 11. Denjenigen Arbeitern, welchen die erforderlichen Nahrungsmittel nicht zugetragen werden, ist in einer genügend geräumigen Küche mit den erforderlichen Kochgefäßen Gelegenheit zur Selbstbereitung von Speisen und Getränken zu geben. Der Arbeitgeber hat das nöthige Feuerungsmaterial zum Selbstkostenpreis abzu— geben. Zum Aufbewahren von Nahrungsvorräthen ist ein besonderer Raum zu überlassen. Das Kochen in den Wohnungs- bezw. Schlafräumen, sowie das Auf— bewahren von Nahrungsvorräthen in den letzteren ist untersagt. Wasserbezug.. l §. 12. Den Arbeitern ist der Bezug von gutem, gesunden Trinkwasser aus Brunnen mit ordnungsmäßiger Pumpenvorrichtung zu ermöglichen. Ist ein Brunnen auf der Fabrik selbst nicht vorhanden, so darf die Entfernung der Bezugsstelle nicht über 300 Meter betragen. Aborte. §. 13. Auf jeder Fabrik muß ein Abtritt vorhanden sein, welcher für je 25 Arbeiter mindestens einen Sitz von 0,75 Meter Breite gewährt. Befinden sich auf der Fabrik weibliche Personen, so ist für solche ein besonderer Abtritt zu stellen. §. 14. Die Abtrittsgruben sind nach Vorschrift der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der Ausführungsverordnung pom 1. Februar 1882 und zwar mit Rücksicht auf die vorherrschende südwestliche Windrichtung, soweit es an⸗ gängig ist, nördlich oder östlich von den Wohngebäuden herzurichten und in Sohle und Wand wasserdicht aufzumauern. Ihre Entfernung von den Wohn- und Schlaf— räumen, sowie etwa von vorhandenen Brunnen muß mindestens 8 Meter betragen. Die Gruben müssen nach Bedarf, mindestens aber einmal monatlich, gänzlich entleert und auf etwaige Anordnung der Lokalpolizeibehörde desinfieirt werden. Aufrechterhaltung der Ordnung und Sittlichkeit. 8. 15. Der Vetriebsunternehmer ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sittlichkeit unter den von ihm beschäftigten Arbeitern verpflichtet. Wenn er nicht in Person auf der Fabrikstätte wohnt, hat er zu diesem Behufe einen zuver— lässigen Aufseher zu bestellnnn. 8 50 Insbesondere hat die Aufsicht sich auf folgende Punkte zu erstrecken: 1. daß die zum Aufenthalt weiblicher Arbeiter bestimmten Wohnungs⸗ bezw. Schlaf⸗ räume nicht von männlichen Arbeitern betreten werden. Umgekehrt dürfen die Aufenthaltsräume männlicher Arbeiter nur bei Tage und während der allge— meinen Arbeitszeit und nur zum Zwecke der Reinigung der Räume von weib— lichen Personen betreten werden; 5 f a f daß nicht durch Sorglosigkeit, Trägheit oder Unreinlichkeit der Arbeiter sich Ein⸗ flüsse entwickeln, welche der Gesundheit derselben nachtheilig werden können, 5 namentlich ist dafür Sorge zu tragen, daß die Vorschriften der 88. 2, 5„ 65 7 8 und 10 gehörig beobachtet werden, und daß die Luft in den Wohn- und Schlaf⸗ räumen täglich erneuert und in möglichst reinem Zustande erhalten wird; f 3. daß die Arbeiter sich an ihrem Körper und in ihrer Bekleidung möglichst rein— lich halten; 4. daß die Arbeiter die Aborte benutzen und nicht andere Orte durch Verrichtung ihrer Nothdurft verunreinigen. b Ansteckende Krankheiten.. §. 16. Der Arbeitgeber darf keinen Arbeiter annehmen, welcher ersichtlich an einer ansteckenden Krankheit, z. B. Krätze u. s. w., leidet. Erkrankt eine zur Arbeit bereits angenommene Person an einer derartigen Krankheit, so ist dieselbe sofort von den übrigen Arbeitern zu isoliren und ungesäumt der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten. ee ee Verbot des Branntweinausschanks. Fer Ausschank von Branntwein in der Fabrik durch den Unter— nehmer, oder mit dessen Erlaubniß durch Andere, ist untersagt. Bekanntgabe der Polizeiverordnung an die Arbeiter. 18. Diese Polizeiverordnung ist auf einer allgemein zugänglichen Stelle in einer jeden Fabrikstätte, wo mehrere Wohnräume vorhanden sind, in einem jeden derselben anzuschlagen, auch jedem neu eintretenden Arbeiter besonders bekannt zu machen, was durch Namensunterschrift desselben in einem dazu bestimmten Buche zu Für die Befolgung der Vorschriften derselben ist der Betriebsunter— (l der von ihm bestellte Aufseher verantwortlich. Strafbestimmungen. §. 19. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung bezw. Nichtbefolgung derselben werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft. 8. konstatiren ist. nehmer, eventue Uebergangsbestimmungen. 77 1 20. Diese Polizeiverordnung mit Ausnahme der Bestimmungen in 8. 3 §. 3 treten erst am 1. April 8 *. tritt mit dem heutigen Tage, die Bestimmungen des 1894 in Kraft. Friedberg den 6. Oktober 1893. i 8 2 Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 0 Dr. Braden. 2 4 Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Beienheim. Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund⸗ eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be— sitzen, bei der am 4. Sept. d. Is. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken der Gemarkung Beienheim erklärt haben, und nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feldbe⸗ reinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs- Commissär ernannt. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich— Bekanntmachung. dürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme auf— gebracht werden sollen; 2. die zur Vollzugs⸗Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden. In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be⸗ theiligten verbindlich. eitig sümmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Artitel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Montag den 23. Oktober d. Is., Vormittags 9 Uhr, in dem Gemeindehause zu Beienheim stattfindenden Versammlung ein. Diese Versammlung hat: 1. zu bestimmen, von Massegrundstücken, sowie ferner, ob Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim. Montag den 16. Oktober d. J., von findet die Ueberweisung der neuen Grundstü Mittwoch den 18. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, der Verkauf der Massegrundstücke an Ort und Stelle statt. Bemerkt wird, daß zum Verkauf der Massegrundstücke kommen: 19 Parzellen Grabgarten mit 1033 5 Grasgarten„ 899 31 5 Wiese„ 26832 wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Ab⸗ schätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf fassen, ständigen und die Beiträge nach Be- 4030 Bekanntmachung. Morgens 10 Uhr ab, cke im 2. Felde und 16 Parzellen Weiterhin wird treten wird. qm Inhalt, 4113 Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. die Vollzugs- Commission die erforderlichen Beschlüsse zu zu 2. die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachver⸗ 177 Schiedsrichter zu ernennen. Friedberg den 4. Oktober 1893. Der Vollzugs⸗Commissär: Dr. Göttelmann. Acker mit 17654 qm Inhalt. ausdrücklich bemerkt, daß die Versteigerung nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Abschätzungs— werthes die Commission sofort wegen der Genehmigung in Berathung Friedberg den 11. Oktober. 1893. Der Vollzugs-Commissär: Dr. Göttelmann. Deutsches Reich. Berlin, 10. Okt. Gegenüber mehrfach in der Presse aufgetauchten Nachrichten über besonders hohe Anforderungen für den Marine— zwecke⸗Etat 1894/95 kann die„Nordd. A. Z.“ auf Grund von zuverlässigerseits eingezogenen Informationen mittheilen, daß die Mehrforde— rungen das durch planmäßige Fortentwickelung der Marine bedingte Maß nicht überschreiten werden. Bei fortdauernden Ausgaben dürfte die Steigerung sogar weniger betragen, als der Betrag, um welchen die Ansätze des laufen— den Etats die Bewilligung von 1892/93 über— steigen. Eberswalde, 9. Okt. Der Kaiser traf um 10 Uhr 55 Min. hier ein und wurde von der Kaiserin, die eine halbe Stunde zuvor ein— getroffen, begrüßt. Die Majestäten fuhren nach Hubertusstock weiter. Friedrichsruh, 8. Okt. Gestern Abend kurz nach 11 Uhr traf der Zug mit dem Fürsten Bismarck hier ein, welcher trotz der Strapazen sehr gut aussah. Die Feuerwehr bildete bis zum Herrenhause Spalier. Der Fürst fragte theilnehmend, wie Alles stünde und ob Alles gesund sei. Die Reise scheint ihm sehr gut bekommen zu sein. Breslau, 8. Okt. In dem Landfriedens— bruchprozeß gegen 33 Personen, welche sich am 17. Juni an den in der Mathiasstraße be— gangenen Exzessen, bei welchen eine Anzahl Polizeibeamte, sowie andere Personen thätlich angegriffen wurden, betheiligt hatten, wurde heute Abend nach dreitägiger Verhandlung vom Schwurgericht das Urtheil gesprochen. Sechs Angeklagte wurden zu Zuchthausstrafen von 1½ bis 8 Jahren, 9 Angeklagte zu Gefäng— nißstrafen von 4 Monaten bis 2 Jahren verurtheilt, die übrigen 18 freigesprochen. München, 9. Oktbr. Die Abgeordneten diskutiren weiter über die Interpellation wegen der Soldatenmißhandlungen. Es sprachen vom Centrum die Abg. Daller, Schulz und Reindl, von den Liberalen Schubert und Wagner, von den Sozialdemokraten Grillenberger und von Vollmar, sowie der Demokrat Wießner. Der Kriegsminister bespricht verschiedene im Laufe der Debatte erwähnte Fälle von Mißhand— lungen und schließt die Gesammtdebatte ab mit der Betonung der Nothwendigkeit, die Armee im schlagfertigen Zustand zu erhalten. Wenn das nicht geschähe, so wären die Kosten! für das Militär zum Fenster hinausgeworfen. Würzburg, 10. Oktbr. In dem heute Vormittag vor dem hiesigen Militärbezirksge⸗ richt gegen Lieutenant Hoffmeister begonnenen Prozeß wurde auf Antrag des Staatsanwalts der Ausschluß der Oeffentlichkeit für die Ver⸗ handlungsdauer beschlossen. Frankfurt, 9. Okt. Eine Versammlung von Cigarren- und Tabaksfabrikanten aus dem Großherzogthum Hessen, die am Sonntag hier tagte, sprach sich gegen jede Mehrbelastung des Tabaks aus. Metz, 9. Oktbr. Der Kaiser stellte den Kronprinzen von Italien à la suite seines hier stationirten Königs-Inf.-Regiments Nr. 145. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Okt. Im Abgeordnetenhaus wurden eingebracht: Die Landwehrnovelle, die lex Trautenau und die Vorträge über den Prager Ausnahmszu— stand, welche aber erst am Freitag vertheilt werden, ferner Gesetze betreffend die Errichtung von landwirthschaftlichen Genossenschaften und von Rentengütern; sodann erstattete Ur. Stein⸗ bach das Finanzexposé. Hierauf erhob sich unter allgemeiner Sensation Graf Taaffe, um Namens der Regierung die Erklärung abzu— geben, daß sie sich verpflichtet halte, in der Wahl— reformfrage selbst die Initiative zu ergreifen. Schweiz. Bern, 7. Okt. Die Einfüh⸗ rung der Todesstrafe wurde von der mit der Abfassung des Schweizer Strafgesetzbuches be— trauten Commission mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt. Belgien. Charleroi, 9. Okt. Die„Ritter der Arbeit“ beschlossen den Ausstand im Becken Charleroi's fortzusetzen. Mehrere Reden wur— den in den Meetings gehalten, wobei zu Ge— waltthätigkeiten aufgefordert wurde. Viele Banden durchziehen die Gegend, welche von Gendarmerie-Truppen streng bewacht wird. Die Bürgergarde wurde um 3 Uhr morgens einberufen, um die Einfahrt der nicht striken— den Bergarbeiter zu beschützen. Vor dem Hause eines Bergarbeiters platzte eine Dynamitkar— tusche, welche materiellen Schaden verursachte. 10. Okt. Im Kohlenbecken von Charleroi hat die Erregung erheblich nachgelassen; 2000 Arbeiter nahmen die Arbeit wieder auf. Die Agitation ist eingestellt. Die Wiederaufnahme der Arbeit wird voraussichtlich morgen bereits umfangreicher sein. Frankreich. Paris, 10. Okt. Das Be⸗ finden des bedenklich erkrankten Marschall Mac Mahons hat sich verschlimmert. — 9. Okt. Die Münzkonferenz hielt heute ihre erste Sitzung ab und stimmte im Prinzip der Forderung Italiens zu. — 10. Okt. Ein Bulletin über das Be finden Mac Mahon's besagt: Die Lage ist ernst, indessen zeigt sich eine geringe Besserung. Großbritannien. London, 10. Oktbr. In einer in Atherstone abgehaltenen Versamm⸗ lung der Grubenbesitzer von Warwickshire be— schloß man, die in der gestrigen Konferenz zu Sheffield von den Bürgermeistern gemachten Vorschläge anzunehmen und den Betrieb wie⸗ der aufzunehmen, die bisherigen Lohnsätze bis zum 4. Dezember beizubehalten und dann eine zehnprozentige Lohnreduktion eintreten zu lassen. Acht Gruben des Distrikts Balto beschlossen, wieder arbeiten zu lassen. — Die heute in Derby abgehaltene Ver sammlung der Grubenbesitzer verwarf neuek⸗ dings die Forderungen der Bergarbeiter, die Arbeit zum alten Tarif wieder aufzunehmen, schlug jedoch zwecks Beendigung des gegen wärtigen Nothstandes den Wiederbeginn des Arbeit am nächsten Montag bei 15prozentiger Lohnherabsetzung vor. Die Gruben-⸗Besitzet schlugen ferner die Ernennung eines aus Gruben⸗ besitzern und Bergleuten bestehenden Schiedsge— richts zum Zweck der Lohnregulirung in Zu— kunft vor. Spanien. Madrid, 10. Oktober. Der Minister des Auswärtigen Moret richtete an die spanischen Vertreter im Auslande eine Note, worin er dieselben auffordert, den Mächten alle erforderlichen Erklärungen über die Vorfälle von Melilla zu geben. Die Lage in Melilla ist unverändert. Die Kabylen haben die An— griffe auf die Forts nicht erneuert. Der Pascha⸗ theilte ihnen mit, er werde beim ersten An— griffe ihre Dörfer beschießen. Italien. Rom, 10. Okt. Admiral Sey⸗ mour bat die italienische Regierung, von Fest— lichkeiten für das englische Geschwader, das demnächst italienische Häfen besucht, abzusehen, weil die Seeleute noch unter dem Eindruck des Schiffbruchs der„Viktoria“ stehen. Amerika. 10. Okt. Die demokratischen Senatoren konnten sich in der Versammlung, welche über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Sherman-Akte berieth, nicht einigen; 21 Senatoren stimmten für, 23 gegen die Aufhebung. Aus Stadt und Land. 4 M. Friedberg. Im Monat August, waren 135 — Verpflegungsgäste und 183 Herbergsgäste und ein Ein⸗ + 5 Eugeleg Lug J gut wie! 200 Packet, st 9229 T0 gut erhalt Näh. it meiner delt, Alle Leine Medi Ju machen, In Jiahrig Iisgkeit ur k. 5. K Vellersen gierer in der hiesigen Herberge zur Heimath. An Arbeitsverdienst der Verpflegungsgäste wurden 9,20 M. ufnahm f e 1 u Die und in der Wirthschaft 314,22 M. eingenommen. stellung wurde gestern durch Herrn Geh. Regierungsrath Dr. Braden-Friedberg in Gegenwart der Herren Kreis— räthe von hier und Lauterbach, der Beamten des Obst⸗ bauvereins von Friedberg, der Preisrichter, der hiesigen Comiteémitglieder, sowie des hiesigen e und einer Anzahl fremder und hiesiger Besucher feierlich eröffnet. Die Ausstellung ist so reichhaltig von hier und auswärts beschickt und bietet eine so vorzügliche Sortenwahl, daß es wahrlich der Mühe lohnt, sie zu besuchen. Man sieht, daß auch im Vogelsberg etwas geleistet werden kann und es gebührt den Bemühungen des jungen Obstbauvereins der Dank und die Aner— kennung der gesammten Bevölkerung. Worms, 7. Okt. Noch immer vermißt wird der seit vorgestern morgen um 7 Uhr von seiner Behausung weggegangene Herr Gymnasiallehrer Reuter. Alle Recherchen über den Verbleib des allgemein geachteten Mannes blieben bisher erfolglos. Gesehen wurde der Vermißte zuletzt von dem Friedhofwärter, worauf dieser wahrgenommen, daß er sich in der Richtung nach hier gestern Vormittag die seit etlichen Wochen errichtete Cholerastation aufgehoben. Wäbrend der ganzen Dauer der Schiffskontrolle wurde auch nicht ein einziger cholera⸗ verdächtiger Fall konstatirt. Die holländische Schiffs— kontrolle bleibt vorerst noch bestehen. Israelit. Gottesdienst in Friedberg „ * Sabbathfeier vom 14. Oct. 1893. Beginn: Vorabend 5 Uhr 10 Min. Samstag Morgen 8 Uhr 15 Min. Samstag Nachmittag 3 Uhr 30 Min. Sabbathausgang 6 Uhr 20 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 15. Oct. an Morgens 6 Uhr 45 Min., Abends 6 Uhr 30 Min. (Gemeindezimmer). Von Sonntag den 15. Oktober ab wird bis auf Widerruf an den Wochentagen Abendgottesdienst im ien 155 belief 920 ragen auf 1 155 2 0 hatten . demnach eine Ueberzahlung von 0,80 Noch er⸗ gerichtz u 135751 9 55 127 ee von Gagern aus Gießen im Auftrag des deutschen Vereins für Ver⸗ U Bethzil pflegung mittelloser Wanderer unsere Anstalt besucht e und insbesondere die Verwaltung der Vepflegungsstation U seiner Aufmerksamkeit zugewendet hat. Er hat über ftheilg, unsere Einrichtung und über die Verpflegung der Gäste en zu ihn seine volle Anerkennung ausgesprochen. vesenden ba f Friedberg. Die bisher von der Frick'schen jenen e Brauerei betriebene Gastwirthschaft wurde von der en J. ee w für eine bedeutende Summe auf 3 Jahre gepachtet. 5 Hungen. Der in Lich⸗Hungen und in Gießen-Land deshlüss zum Landtagsabgeordneten gewählte Antisemit Köhler zeigt im n an, 15 er 5 Umstände 0 gezwungen“ das Gießener andat nicht annehmen die Sachbe, konne und für Hungen optire. Für die Ersatzwahl in Gießen⸗Land empfiehlt er den antisemitischen Wahl- männern Herrn W. Bähr zu Herrenhag. Alsfeld, 8. Okt. Unsere Obst⸗ und hein⸗-Dürkheim entfernte. Mainz, 9. Okt. Die h Wie Gemüseaus— Bingen, 9. Okt. R 1 8 Nachmittag aufgehoben. Gemeindezimmer stattfinden. iesige Cholerastation wurde 1 in Mainz, so wurde auch Allee 35. Stellensuchende jeden Berufs placirt schnell Reuter's Bureau in Dresden, Ostra⸗ 152 missär ann. Möbl. Zimmer zu vermiethen. ö 3 1„e- af, 08⁰ Geometer Nierstheimer, Neue ital., Versteigerung von Allee⸗ Feinster Brie-Käse, Engelsgasse vis-à vis der Stadtkirche. K 8 st a n 1 e n bäumen Frischer Camembert-⸗Käse, 1 Dreitheilige(Maronen), Die an den Staatsstraßen Friedberg⸗ Voßzrisc i ersteigerun Filanzendaunen- 5 Nieder-Wöllstadt u. Ilbenstadt⸗Asseuheim Fri her N amer⸗Ka e, e e. 1 0 4 1 8 0 0 N 1 17 i 3 N we o gut wie Roßhaarmatratzen, bei— 5 16. 1 l. J. meistbietend versteigert Frühstückkäse, Limbur ger, f 0 5 2 werden.— 1279 G. M. Reuss. Saat Weizen. 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Indem ich für das mir bisher geschenkte Vertrauen noch bestens danke, bitte ich mir solches auch fernerhin gütigst bewahren zu wollen mit der Zusicherung, daß ich stets bestrebt sein werde, durch geschmack— volle solide Arbeit und billigste Preise meine werthe Kundschaft stets zufrieden zu stellen. Hochachtungsvollst Johs. Thomas, 4070 Herrenkleidermacher. Eine wohnung, bestehend aus 6 Zimmern nebst Zubehör, auf der Kaiserstraße zu vermiethen. Näheres in der Exp. d. Anz. 4013 lauen Vilriol empfehle billigst, bei Mehrabnahme zu EBngros-Preisen. 3908 J. Baumeister. Eine kleinere freundliche Wohnung 4083 Schneider. Bekanntmachung, betr. den Kartoffelmarkt u. den Kraut⸗ markt in Frankfurt a. M. Von Donnerstag den 12. d. Mts. ab findet der Kartoffelmarkt u. der Krautmarkt statt u. zwar ersterer täglich, letzterer Mittwochs und Samstags, von 8 bis 12 Uhr, auf dem Mainquai zwischen Metzgerthor und Fahrthor. Der Verkauf von Kartoffeln und Kraut vom Wagen an anderen Orten, sowie das Aufstellen der mit Kartoffeln bezw. Kraut beladenen Wagen an anderen Straßen und Plätzen, namentlich vor den ehemaligen Thoren der Stadt, ist verboten. Im Weiteren wird auf die Bestim⸗ mungen der diesseitigen Bekanntmachungen, betr. den Kartoffelmarkt und den Kraut⸗ markt vom 1. bezw. 3. Oktober 1890, welche im Anzeigeblatt der hiesigen städ— tischen Behörden vom 8. d. Mts. abge⸗ druckt sind, verwiesen. Frankfurt a. M. den 6. Okt. 1893. Städtisches Gewerbe- und Verkehrs⸗Amt. 4087 Marktpolizei. Die Voranschläge der Gemeinden Hausen und Oes für 1894/95 liegen vom 14. Oktober 1893 an 8 Tage lang auf unserem Büreau offen. Hausen den 10. Oktober 1893. Großh. Bürgermeisterei Hausen. 4109 Häuser. Der Voranschlag der Gemeinde Fauerbach v. d. H. für 1894/95 liegt vom 14. Oktober 1893 an 8 Tage lang auf unserem Büreau offen. an ruhige Leute zu vermiethen. Näheres in der Exped. d. Anz. 3972 Hammellleisch à Pfund 40 Pfennig bei 4049 S. Neuhof. A. Neuhof. 4019 Einen tüchtigen Gesellen Carl Knipp, Schlossermeister. sucht Bad-Nauheim. TTTTTTCTCTCTTTTT 2 N Branntwein- Fässer in allen Größen für Apfelwein ꝛc. billigst bei Mayer Katz Söhne, 3999 Gießen. 1 Zwei schöne unmöblirte event. möblirte einen soliden Vertreter. Gefl. Offerten wolle 1 ves Anzeigers richten. 4010 nan unter P. B. 66 an die Expedition Zimmer per sofort an 4 Herrn zu vermiethen. Zu erfragen bei 4108 Frau Krämer, Hanauerstr. Fauerbach v. d. H, den 10. Oct. 1893. Großh. Bürgermeisterei Fauerbach v. d. H. 4110 Winter. Faselochs⸗Versteigerung. Mittwoch den 18. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll ein der Gemeinde gehöriger 1 noch junger Faselochs auf hiesigem Rath— hause versteigert werden. Heldenbergen den 10. Oct. 1893. Großh. Bürgermeisterei Heldenbergen. 4102 Schäfer. Ein gutmöblirtes Zimmer auf der Kaiserstraße ist an einen soliden Herrn sofort zu vermiethen. Wo? sagt die Exp. d. 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October, Nachmittags 2 Uhr: Ausflug nach Bad— Nauheim. Abmarsch von der Freiheit. 7 Da es wegen der großen Zahl derer, die zu der hiesigen Real⸗ schule und dem Paten n in freundlichen Beziehungen stehen, nicht möglich ist, dahier besondere Einladungen ergehen zu lassen, werden die Bewohner Friedbergs und seiner Umgebung auf diesem Wege herzlich eingeladen. Die Theilnahme an allen Festlichkeiten ist jeder einzelnen Person nur gegen Vorzeigen einer Festkarte gestattet. Der Zutritt von Schülern hiesiger Anstalten ist untersagt. Festkarten mit besonderem Programm zu 1 M. für jede 5 einzelne Person, sowie Tischkarten zu 2,50 M. für das trockene Gedeck sind in beiden hiesigen Buchhandlungen zu haben. Da⸗ selbst wird auch die Festschrift zum Preise von 2 M. und vom 2 14. d. Mts. ab der Text zum Festspiel, der zum Besten der Festkasse gdruckt wurde, zum Preise von 0,50 M. ausgegeben. Zum Festspiel und Festaktus sind die Plätze nummerirt und die Festkarten mit den entsprechenden Nummern versehen. Das Empfangszimmer des Wohnungsausschusses befindet sich am Montag und am Morgen des Dienstag in der Restauration Waltz am Bahnhof, woselbst auch die Fest- und Tischkarten ausgegeben werden. Gleichzeitig werden die verehrlichen Bewohner Friedbergs gebeten, durch reichen Fahnenschmuck an den Festtagen zur Verherrlichung des 1 Festes beizutragen. 4114 Das Festkomité. Tüchtige Verkäuferin für ein Manufacturwaaren-Geschäft gesucht. Näheres bei an N. Simon. kitbrrei& gen, Mashant Braubach& Fischer in Butzbach bringen Ihr Etablissement in empfehlende Erinnerung. Beste, anerkannt vorzüglichste Ausführung und schnellste Fertigstellung, bei mäßigen Preisen. Reichhaltigste Musterkarte liegt zur gefl. Ansicht auf in Fried- berg in Hessen bei Herrn Wilh. Trapp, Firma C. F. Schleuning. 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