die 1890. Dienstag den 29. April. M 50. ebtun Oberhessischer Anzeiger. ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch cht un 1 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. ichen an auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), Poncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Annoncen von erungen zur öffentlichen Kenntniß. Dieselben treten sofort in Kraft. §. 7. Ueber die Beitrittsberechtigung entscheidet der Vorsitzende, und wenn er Anstand nimmt, den Beitritt zu genehmigen, der Vorstand, gegen dessen ab. henden Bescheid dem Abgewiesenen die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zusteht. Frenz eum 6§. 8. Personen, welche auf Grund des F. 5 der Kasse beizutreten wünschen, ben auf Verlangen des Vorsitzenden ein unmittelbar vorher ausgestelltes ärztliches eselseit! krukl 11 Fundheitszeugniß beizubringen. §. 9. Far diejenigen Personen, welche auf Grund der§§. 2 und J unter Mitglieder der Kasse werden, beglunt die Mitgliedschaft mit dem Tage, an welchem in die Beschäftigung eintreten. Für die zum Beitritt berechtigten Personen(8. 5) innt die Mitgliedschaft mit dem Tage der Aufnahme, für die in§. 3 unter b. ichneten Personen mit dem Tage ihrer Ueberweisung Seitens der Gemeindebebörde. Anmeldung muß enthalten: den Vor und Zunamen des Angemeldeten, sowie r und Tag seiner Geburt, die Beschäftigung, in welcher er steht und seinen geitigen Wohnsitz und seine Wohnung und den täglichen Arbeitsverdienst, welchen zur Zeit bezieht, sowie etwaige weiter vom Vorstande vorgeschriebene Angaben. Ie Vorstand kann auch die Verwendung bestimmter An- und Abmelde Formulare schreiben. Im Falle einer bereits zur Zeit der Anmeldung eingetretenen Er- kung gewährt der Beitritt keinen Anspruch auf Unterstüßtzung. F. 10. Diejenigen Mitglieder, welche der Kasse auf Grund der 88. 2 und 3 ehören müssen, scheiden aus der Kasse aus: 1) Durch Austritt mit dem Schlusse Rechnungs jahres, wenn sie denselben spätestens drei Monate zuvor bei dem Tung; tener ft A lat „ Tron -Bauxt en- ul estande anmelden und vor dem Ablauf des Rechnungs jahres nachweisen, daß sie glieder einer Betriebs Krankenkasse, einer Bau Krankenkasse, einer Innungs- nkenkasse, einer Knappschaftskasse oder einer dem§. 75 des Krankenversicherungs⸗ itzes entsprechenden Hülfskasse geworden sind. 2) Durch Aus scheiden aus der die igliedschaft begründenden Beschäftigung, wozu im Falle des§ 3 unter b. noch (Zurücknahme der Ueberweisung seitens der Gemeindebehörde kommen muß §. 11. In dem Falle des§. 10 unter Ziffer 2 bleiben die bezeichneten Per⸗ „iir nen, so lange sie sich im Gebiete des Deutschen Reichs aufhalten und nicht zu ch. PErr Beschäftigung übergehen, vermöge welcher sie Mitglieder einer anderen Orts Frakenkasse oder einer Betriebs ⸗(Fabrik), Bau- oder Innungs Krankenkasse oder her Knappschafts⸗Kasse werden, Mitglieder der Kasse, wenn sie ihre dahingehende nge hiicht binnen einer Woche nach dem Ausschelden aus ibrer bisherigen Beschäftigung ern Kassen⸗Vorstand anzeigen. Die Zahlung der vollen statutenmäßigen Beiträge * 30) zum ersten Fälligkeits⸗Termine gilt der ausdrücklichen Anzeige gleich. Für 5 le, sowie für die auf Grund des F. 5 der Kasse beigetretenen nicht versicherungs— ischtigen Mitglieder erlischt die Mitgliedschaft durch mündliche oder schriftliche Asstritts Erklärung bei dem Kassen⸗Vorstande oder, falls die Kassen- Beiträge an ei auf einander folgenden Terminen nicht gezahlt werden, mit dem zweiten Zchlungstermine. Für die bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft fällig gewordenen a 7 Eiträge bleiben die Ausgeschiedenen verhaftet. ll Cb§. 12. Mitglieder, welche die Kasse wiederholt durch Betrug geschädigt haben, — o durch den Vorstand aus der Kasse auszuschließen. Die Mitgliedschaft erlischt f 170 u diesem Falle mit dem Tage, an welchem dem Mitgliede die Ausschließung mit⸗ zcheilt wird. 13 Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte Person, welche auf zzund des§. 2 Mitglied der Kasse wird, spätestens am dritten Tage nach dem b ginn der Beschäftigung bei der betreffenden Bürgermeisterei behufs Anzeige bei en Vorstande anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des 1Beitsverhältnisses daselbst abzumelden. Für die Anmeldung gelten die in 8. 9 Irättn, U. Reus ebenen Vorschriften. Die Abmeldung muß enthalten: den Vor- und Zunamen „ Abzumeldenden, den Zeitpunkt des Austritts aus der Beschäftigung. Ist die necht meinde selbst Arbeltgeber, so bat die Bürgermeisteret die An, und Abmeldung der ne au der Gemeinde beschäftigten Kassenmitglieder innerhalb der in Absatz 1 bestimmten zust bel dem Kassenvorstand selbst zu erstatten. Personen der im§. 3 unter a. e achten Art, welche nicht ausschließlich von einem Arbeitgeber beschäftigt werden, rd verpflichtet, ihre Anmeldung zur Ortskrankenkasse sowie ihre Abmeldung selbst 1 bewirken. Die Anmeldung hat spätestens am dritten Tage nach Beginn der die „sicherungspflicht begründenden Beschäftigung, die Abmeldung spätestens am dritten ge nach Beendigung dieser Beschäftigung, bezw. nach Eintritt in eine Beschäftigung einem anderen Erwerbszweige oder nach Beitritt zu einer Betriebskrankenkasse zu olgen. Die im§. 3 unter b. aufgeführten Personen sind der Ortskrankenkasse ch die Gemeindebebörde zu überweisen. Der jeweilige Arbeitgeber der in 33 ichneten Personen hat sich davon zu überzeugen, daß der von ihm Beschäftigte Ahrend der Dauer der Beschäftigung als Mitglied der Ortskrankenkasse eingetragen r von dem Beitritt zu derselben befreit ist. Die Versäumniß dieser Verpflichtungen at nach§. 81 des KrankenversicherungsGesetzes eine Geldstrafe bis zu 20 Mark nat) sich. Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, sind außerdem broflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Kasse zur Unterstützung einer on der Anmeldung erkrankten Person auf Grund dieses Statuts gemacht hat. 1 14. Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern für ihre Person: a) eine Frnkenunterstützung nach Maßgabe des§. 16. b) eine Wöͤchnerinnen Unterstützung zich Maßgabe des§. 21. c) ein Sterbegeld nach Maßgabe des§. 22. Die den gliedern hiernach zustehenden Forderungen können mit rechtlicher Wirkung weder beofändet noch übertragen, noch gepfändet und nur auf geschuldete Beiträge auf— geechnet werden. 19% nr§. 15. Für die Bemessung der Höhe der Krankengelder werden die Kassen⸗ — niglieder in 6 Klassen eingetheilt: n Arbeitslohn * 7 I. Klasse M. 3.— und darüber . Jpeil 1 II.„„ 225 bis W. 3.— ausschließlich„ l. 5 F. 5 7 C 1 Durchschnittl. Tagelohn M. 3.—. 2.50. 2.—. 1.60. Amtlicher Theil. ö Bekanntmachung. reffend: Beschlüsse der Generalversammlung der Ortskrankenkasse Butzbach vom 20. April 1890. Nachstehend bringen wir die von uns genehmigten, von der Generalversammlung der Ortskrankenkasse Butzbach beschlossenen Statuten— Friedberg den 24. April 1890. Großh. Kreisamt Friedberg: Dr. Braden. Arbeitslohn Durchschnittl. Tagelohn v. Klasse M. 1.— bis M. 1.25 ausschließlich M. 1.20. 3„ unter M. 1. 2 0. In Klasse vi dürfen nur Kassenmitglieder unter 16 Jahren oder Lehrlinge eingereiht werden. Jedes Kassenmitglied wird auf Grund seiner Anmeldung nach Maßgabe des darin angegebenen Arbeitsverdienstes durch den Kassenvorstand einer Klasse zugetheilt, welche in das füt ihn auszustellende Quittungs buch(§. 36) ein⸗ zutragen ist. Versetzungen in eine hohere oder niedrigere Klasse finden bei ver⸗ ändertem Arbeits verdienst, jedoch nur von vier zu vier Wochen statt. Beschwerden der Mitglieder gegen die Feststellung der Klasse werden von der Aufsichts behörde entschteden. §. 16. Als Kranken Unterstützung wird gewährt: 1. Vom Beginne der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung und Arznei für die Dauer eines Jahres. 2. Im Falle der Erwerbs unfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage der Er⸗ krankung ab für jeden Arbeitstag die Hälfte des im§. 15 festgesetzten Tagelohnes als Krankengeld für 13 Wochen. 3. Die Lieferung von Brillen, Bruchbändern und ähnlichen Vorrichtungen oder Heilmitteln, welche zur Heilung des Erkrankten oder zur Herstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit nach beendigtem Heilverfahren erforderlich sind. Ist die Krankheit Folge eines Unfalls, wegen dessen dem Mitglied Anspruch auf Entschädigung aus der Unfallversicherung zusteht, ferner bei Geistes⸗ krankheiten beschränken sich die Leistungen der Kasse auf die Dauer von 13 Wochen. Eine Erkrankung, welche vor Ablauf von 6 Wochen nach Aufhören der letzten Krankenunterstützung eintritt, wird als Fortsetzung der vorangegangenen betrachtet, falls nicht durch Zeugniß des Kassenarztes festgestellt wird, daß sie eine neue, mit der früheren außer Zusammenhang stebende ist. Andernfalls wird die Unterstützung im Ganzen unter Abzug der unterstüzungsfreien Zeit während der in Absatz 1 Nr. bezw. 2 angegebenen Zeit geleistet. §. 17. Es liegt im freien Ermesser des Vorstandes, an Stelle der in§. 16 unter 1 und 2 bezeichneten Unterstützungen auf Antrag des Kassenarztes freie Kur und Verpflegung in einem Krankenhause zu gewähren. Für solche Kassenmitglieder, welche verbeirathet oder Glieder einer Familie sind, kann die Unterbringung in einem Kranken hause ohne ihre Zustimmung nur dann angeordnet werden, wenn nach der Erklärung des Kassenarztes die Art der Krankheit Anforderungen an die Be⸗ handlung oder Verpflegung stellt, welchen in der Familte des Erkrankten nicht genügt werden kann. Die in einem Krankenhause Untergebrachten erhalten, wenn sie An⸗ gehörige haben, deren Unterhalt sie bisher aus ihrem Arbeitsverdienst bestritten haben, die Hälfte des im§. 16 unter 2 festgesetzten Krankengeldes. Ist ein Kassen⸗ mitglied ohne schriftliche Einweisung Seitens des Kassenvorstands in ein Kranken- baus gelangt und hat der Vorstand nicht nachträglich sich zur Uebernahme der Pflegekosten schriftlich bereit erklärt, so hat das Kassenmitglied oder der an Stelle desselben tretende Armenverband statt der in§. 16 unter 1 und 2 bezeichneten Leistungen den anderthalbfachen Betrag der nach§. 16 Ziffer 2 festgestellten Sätze für den Arbeitstag zu beanspruchen. Gleiches ist der Fall, wenn Kassenmitglieder außerhalb des Kassenbezirkes erkranken. §. 18. Im Kassenbezirk wohnhafte Mitglieder, worunter alle zu rechnen sind, die nicht regelmäßig außerhalb übernachten, dürfen sich nur mit Genehmigung des Kassenvorstandes, welchem ein Krankenschein des diesseitigen Kassenarztes vorzulegen ist, zur Kur nach außerhalb begeben. Ist diese Genehmigung nicht ertheilt, so wird Krankenunterstützung nicht gewährt. §. 19. Mitgliedern, welche sich eine Krankheit vorsätzlich oder durch schuld⸗ hafte Betheiligung an Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche Ausschweilfungen zugezogen haben, wird ein Krankengeld nicht gewährt. 20. Mitgliedern, welche gleichzeitig anderwett gegen Krankheit versichert sind, wird das Krankengeld soweit gekürzt, daß es zusammen mit der aus der anderweiten Versicherung bezogenen Kranken Unterstützung den vollen Betrag ihres durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes nicht übersteigt. Jedes Mitglied bat bet Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 5 Mark längstens binnen sechs Tagen nach Beginn der Mitgliedschaft oder der später bewirkten anderweiten Kranken. versicherung dem Vorstande Anzeige von seiner anderwelten Versicherung gegen Krank— heit zu machen und alle Fragen des Vorstandes uber diese anderwelte Versicherung gewissenhaft zu beantworten. 8 §. 21. Weiblichen Mitgliedern wird im Falle der Entbindung für die ersten drei Wochen nach derselben das Krankengeld gewährt. Erkrankungen, welche während der Dauer des Wochenbetts eintreten, begründen denselben Anspruch auf Unter stützung wie andere Erkrankungen. Die Bestimmung des ersten Satzes dieses Para graphen findet bei den in der Land oder Forstwirthschaft beschäftigten Personen nut auf verheirathete Woͤchnerinnen oder solche Wittwen Anwendung, deren Ent— bindung innerhalb eines Zeitraumes von 300 Tagen nach dem Tode des Ebe⸗ manns erfolgt. §. 22. Für den Todesfall eines Mitgliedes gewährt die Kasse den Hinter— bliebenen ein Sterbegeld und zwar: 1. für Mitglieder der Klasse 1 von 60 Mark. „ 1 6 5 9 1 2 5 1 4.*** 7 IV* 30 67 5.****** 21* e f e §. 23. Das Recht auf die Unterstützung beginnt für diejenigen, welche der Kasse auf Grund der§8. 2 und 3 angeboren, mit dem Tage des Beginns der Mitgliedschaft. Diesenigen, welche auf Grund des§ 5 Mitglieder der Kasse sind, haben keinen Unterstützungsanspruch, wenn der Unterstützungsfall eintritt, bevor sechs Wochen selt ihrer Anmeldung verstrichen find. §. 24. Mitgliedern, welche bei ihrem Ausscheiden aus der Kasse erwerbslos * sind, verbleibt der Anspruch auf Krankenunterstützung und Sterbegeld, wenn die Erkrankung oder der Todesfall während der Erwerbslosigkeit und innerbalb von drei Wochen nach dem Ausschelden eintritt. Mitgliedern, welche der Kasse kürzere Zeit als drei Wochen angehört haben, steht dieser Anspruch nur zu, wenn der Unter⸗ stützungsfall innerbalb eines die Dauer der Mitgliedschaft nicht überschreltenden Zeitraumes nach dem Ausscheiden eintritt. §. 25. Die ärztliche Behandlung der Mitglieder erfolgt, sofern nicht der Vorstand ihre Verbringung in ein Krankenhaus veranlaßt hat, durch den Kassenarzt, bezw. wenn mehrere Kassenärzte angenommen und denselben bestimmte Bezirke zu getheilt werden sollten, durch denjenigen Kassenarzt, in dessen Bezirk der Erkrankte wohnt. Kosten, welche durch Hinzuztehung eines anderen Arztes erwachsen, werden von der Kasse aus ersetzt, wenn die Zuziehung auf Anordnung oder mit Genehmigung des Vorstandes oder bei nachgewiesener Gefahr im Verzuge erfolgt ist. Arznei und sonstige Heilmittel werden den Mitgliedern auf Anordnung des Kassenarztes nach näherer, vom Vorstande zu treffender Regelung verabfolgt. §. 26. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt durch den Rechnungs— und Kassenfübrer an jedem Samstag für die abgelaufene Woche gegen Einlieferung eines vom Kassenarzt auszustellenden Krankenscheines, in welchem die Zahl der Wochentage, während welcher der Erkrankte erwerbsunfähig war, angegeben sein muß. In dem erstmalig einzureichenden Krankenschein ist außerdem der Tag des Beginnes der Krankheit anzugeben, in dem letzten der Tag des Wiedereintritts in die Erwerbsfäbigkeit. Fur erkrankte Mitglieder, welche mit Genehmigung des Kassen— vorstandes(vergl.§ 17), in ein Krankenhaus aufgenommen sind, erfolgt die Aus— stellung der Krankenscheine durch den Krankenhausarzt. Für Mitglieder, welche der Kasse auf Grund des§ 11 angebören und sich— ohne Zuwiderhandlung gegen 18— nicht m Kassenbezirk aufhalten, müssen die Krankenscheine von einem approbitten Arzte ausgestellt und von der Gemeindebehörde beglaubigt sein. Dem erstmaligen Krankenscheine ist eine Bescheinigung der Gemeindebehörde des Aufent— haltortes darüber beizufügen, daß der Erkrankte nicht vermöge seiner derzeitigen Beschäftigung gesetzlich einer anderen Krankenkasse angebört oder thatsächlich einer solchen beigetreten ist. Hat der Kassenarzt Grund zu der Annahme, daß einer der im F. 19 bezeichneten Fälle vorliegt, so ist dies in dem Krankenscheine zu vermerken. Erkrankte und in Folge dessen erwerbsunfähige Kassenmitglieder dürfen: a. ihre Wohnung nur mit schriftlicher Erlaubniß des behandelnden Kassenarztes zu der von diesem angegebenen Ausgehzeit verlassen; b. alkoholartige Getränke nur auf schrift— liche Anordnung des Arztes genießen; 6. kein Wirths Lokal besuchen; d. keine auf Erwerb gerichtete oder sonst ihre Genesung hindernde Handlung vornehmen; e. vor ibrer Gesundmeldung beim Arzt und von demselben stattgehabter Ausstellung des letzten Krankenscheines die Arbeit nicht aufnehmen. Zuwirerhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach Bestimmung des Vorstandes mit einer Ordnungsstrafe bis zu M. 10 bestraft. In den Fällen zu d. und e. kommen außerdem die Bestimmungen Achtzehnte Sitzung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. Gegenwärtig: 1) der Vorsitzende, Großherzogliche Provinztal Director Freiherr von Gagern; 2) der Großh. Regterungsrath Jost; 3) die Provinzialtags mitglieder: Bürgermeister Arnold Alsfeld, Beigeordneter Braun Nidda, Hüttenbesitzer Gg. Bu— derus Lollar, Hüttenbesitzer Hugo Buderus Hirzenhain, Rechtsanwalt Curtman— Gießen, Rechner W. Engel Homberg, Bürgermeister Fendt⸗Schotten, Postverwalter Freymann⸗Gedern, Justizratb Dr. Geyger Assenhelm, Bürgermeister Gnauth-Gießen, Rechtsanwalt Dr Gutffleisch Gießen, Kaufmann Karl Jager Schlitz, Friedrich Keil Melbach, Bürgermeister Küchel Butzbach, Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau— Friedelbausen, Graf Ortola-Büdesheim, Gutspächter von Oven Hungen, Oberamts— richter Rabenau-Büdingen, Bürgermeister Schmalbach Crainfeld, Fabrikant Carl Trapp⸗Friedberg, Fabrikant G. W. Wenzel-Lauterbach; 4 die Provinzialausschuß mitglieder: Steuerrath Pfannmüller Nidda, Gutsbesitzer Schade Altenburg, Landge— richtsrath Schäfer Gießen, Ingenieur Schiele-Gießen, Bürgermeister Stöpler-Lauter- bach; 5) der Provinzial Ingenteur Stahl; 6) der Protokollführer, Kreisamtsgehülfe Allendorf. Nachdem der Vorsitzende die Sitzung eröffnet und die Versammlung be grüßt hatte, wurde zunächst durch Feststellung der Präsenzliste die Beschlußfäbigkeit der Versammlung constatirt. Der Vorsitzende bemerkt bierzu, daß die Mitglieder: Mublenbesitzer W Erk Nidda, Landgerichtsrath Holzapfel-Gießen, Rechtsanwalt Jöckel— Friedberg, Jost Korell Schwabenrod und Graf Friedrich zu Solms Laubach, Exlaucht, tor Nichterscheinen in der heutigen Sitzung entschuldigt hätten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden zu Urkundspersonen für die heutige Verhandlung die Herren Friedrich Keil Melbach und Kaufmann Carl Jäger-Schlitz bestimmt. Der Vorsitzende widmet sodann dem im letzten Jahre durch Tod ausgeschiedenen Mitgliede des Pro vinzialtags und des Provinzialausschusses, Herrn Oberbürgermeister Bramm Gießen, warme Worte des Anerkennung und ersucht die Versammlung, das Andenken des Verstorbenen durch Erbeben von den Sitzen zu ehren, welchem Ersuchen die Ver— sammlung entsprach. Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetreten. 1) Prüfung der Ergänzungswahlen für den Provinzialtag. Der Vorsitzende theilt das Ergebniß der jüngsten Ergänzungs und Ersatz wablen mit und beantragt deren Bestätigung, da sich bei Prüfung der Wahlprotokolle durch den Provinzialausschuß kein Anstand ergeben habe. Dieser Antrag wird ein⸗ stimmig angenommen. 2) Ersatzwahl zum Provinzial-Ausschuß für das verstorbene Mitglied Oberbürger⸗ meister Bramm⸗Gießen. Der Abgeordnete Curtman Gießen schlägt vor per Acelamation den Herrn Bürgermeister Gnauth-Gleßen zum Mitglied des Provinzial-Ausschusses zu wählen. Abgeordneter Freiherr von Rabenau Friedelbausen widerspricht diesem Vorschlag aus principfellen Gründen. Es findet sodann die Wahl durch Stimmzettel statt, bei welcher auf Bürgermeister Gnauth-Gleßen 20 und Hüttenbesitzer Georg Buderus Lollar 1 Stimme fielen. Ersterer ist sonach für den Rest der mit Ende 1895 endigenden Wahlperiode gewählt. 3) Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmanues für die Ober⸗Ersatz⸗Commission für die Jahre 1890/92 Nachdem von verschiedener Seite Wiederwahl der bisherigen Mitglieder per Acclamation vorgeschlagen war, bemerkt Freiherr von Nabenau-Friedelhausen daß er um deesem Vorschlag nicht widersprechen und auf Wahl durch Stimmzettel besteben zu müssen, für die Dauer dieser Wahl aus der Versammlung austrete. In Abwesen— hett des Freiherrn von Rabenau werden nunmehr das seitherige Mitglied, Vietor Freiherr von Nordeck zur Rabenau in Gleßen, sowie dessen bisheriger Ersatzmann Bürgermelster Bopp in Bellersheim, per Acelamation wiedergewählt. g 4) Prüfung der Rechnung ee e Erstattung des Rechenschafts⸗ i richts pro 1888 89 f Der Vorsitzende theilt mit, daß sich bei Prü r Provinzialausschuß keinerlet Anstände 47 e eee 8 dem Voranschlag beigegebenen Uebersicht über die wirklichen Einahmen und Ausgaben der Provinzialkasse für 1888/89 enthalten. Im Anschluß hleran verliest der B. sitzende den Verwaltungs bericht des Provinzlal Ausschusses pro 188889 und sielt nunmehr die Rechnung und den Verwaltungsbericht zur Diseussion. Es bemerken hierzu: Graf Ortola: Die Ansichten in weiteren Krelsen über das Kreisstraßenwesen immten doch in verschtedenen Beztehungen mit den Ausführungen des Provinzial— Ausschusses in dessen Verwaltungs bericht nicht überein. In unserer kleinen Provinz habe man Staatsstraßen uud Kreisstraßen. Er halte es für sehr wünschenswerth bie Verwaltung des gesammten Straßenwesens innerhalb einer Provinz in eine Hand zu legen, da auch die Behandlung der Straßen in den einzelnen Kreisen zu des§. 12 zur Anwendung, sofern die Voraussetzungen dieses Paragraphen zutr Die Krankenecontrole(vergl.§8 8) ist derart einzurschten, daß bei jedem Kran mindestens einmal in der Woche die Befolgung dleser Vorschriften eontrolirt wi Datum und Ergebniß der Controle ist auf dem Krankenschein zu vermerken. 7 §. 27. Die Unterstützung für Wöchnerinnen wird erstmalig an dem auf Entbindung folgenden Samstag gegen Einlieferung einer Bescheinsgung des Stand amtes über die Eintragung des Geburtsfalles oder einer Bescheinsgung der Ortt behörde über die Entbindung und den Tag, an welchem dieselbe erfolgt ist, demnächst an jedem folgenden Samstag für die abgelaufene Woche gezahlt. §. 28. Das Sterbegeld für ein verstorbenes Mitglied wird gegen Einlieferung des standesamtlichen Todtenschelnes an den hinterbliebenen Ehegatten desselben, 050 4000 falls ein solcher nicht vorhanden, dlejenigen Hinterbliebenen ausgezahlt, welche Begräbniß zu bewirken haben. Sind solche Hinterbliebene nicht vorhanden, so werde die Kosten der Beerdigung bis zum Betrage des Sterbegeldes aus der Kasse stritten oder denjenigen, welche dieselbe je nach Beschluß der Generalversammluß gemäß der pecunsären Lage der Kasse bestritten haben, erstattet.„ §. 29. Diejenigen, welche Mitglieder der Kasse werden, haben ein mit da ie a. ersten Erhebetermin beitragsfälliges Eintrittsgeld in Höhe von 5d ä des durch chu lichen Tagelohns der Klasse, welcher sie zugewlesen sind(§. 15), zu zahlen. Daß I Vol — I J baatsst. U ö allch ueftud f selbe beträgt hiernach in J. Klasse M. 180 oder“) ¼ M. 2.40 1 II. 1„ 1 50„„ 2.00. IFF„ 8 oe 1 1 0 Ie Vi ee, en,„ 096— VI 0.54 0.72 0 9* U** 7 Befreit von Eintrittsgeldern sind die diejenigen, welche nachweisen, daß innerhalb der letzten 13 Wochen vor ihrem Eintritt in die Kasse einer anderen Krank, kasse angehört haben oder Beiträge zur Gemeinde-Krankenversicherung bezw. Ortz krankenkasse geletstet haben. N §. 30. Die wöchentlichen Kassenbeiträge betragen: 1 0.42 M. oder“) 0 48 M. 1. für die Mitglieder der Klasse J 2.„** 5„*„ II 0.35„* 0 40„ 0 1 1„„„ 0 4*„„* E„ IV 0.21„ 1 0.24„ 4 5.„ 4 1 1 V 9.49 5 6.„„„ Ne 0.14„ 3. g *) Je nach Beschluß der Generalversammlung gemäß der peeunsären Lage d Kasse. 7 5 ) Die Höbe der Beiträge ist nach der pekunlären Lage der einzelnen Ork J d. krankenkassen zu bestimmen. bur 7 Club f ö Ela verschteden sel. Die Umlagen vermehrten sich in bedauerlicher Weise und die Kressa bahn müßten dabei noch erhebliche Schulden econtrahiren. Ueber die jetzige Behandlung“ der Straßen würden noch recht viele Klagen geführt, ½ Jahr lange könne das Biß ie die neu eingedeckten Straßen kaum passiren; man müßte sich zum Einwalzen des Dez baer materials entschließen, obgleich diese Art der Straßenunterhaltung kostspleliger sel, f n A Daß man von den jetzigen Straßenzuständen befriedigt sei, babe er in der Kammm Seger nicht gefunden. Das Kreisstraßengesetz bedürfe sehr der Reviston, das Eigenthums“ 0 verhältniß seti noch nicht einmal gesetzlich geregelt. Die Regierung habe auch elm hetzo; Revision des Gesetzes in Verbindung mit der Revision der Verwaltungsgesetze febun Aussicht gestellt. nach Bürgermeister Gnauth: Durch das Kreisstraßengesetz sei nach seiner Meinug ein großer Schritt nach vorwärts erzielt worden; es wünsche gewiß Niemand Wlehen berstellung des früheren Verhältnisses. Vortheilhaft sei kes allerdings, wenn die gesamms] dahe Stroßenverwaltung in eine Hand gelegt werde. In diesem Falle sei es aber wünschenss]““ wd werth, wenn die Verwaltung in die Hand der Provinz gelegt werde und bedauerlich,, wenn sie in die Hand des Staats gelange. Dem Kreise Friedberg bleibe es ja uns]“ 9 benommen, für seine Straßen das Walzsystem einzuführen. Zuerst habe man im Kreisie Gießen mit dem Einwalzen der Straßen begonnen, dann sei der Staat hiermit gefolgt“ Freiherr von Rabenau: Er sei der Meinung, daß der Staat die ganzen. u Straßen einschließlich der Neubauten übernehmen solle. Es lasse sich nicht leugnen, daß sich der Zustand der Straßen gegen früber wesentlich gebessert habe. Je mehn für die Unterhaltung und Instandsetzung der Kretsstraßen geschehe, desto größer seien naturgemäß auch die Ausgaben hierfür. Für den Neubau von Straßen müsse min. destens eine höhere Dottrung aus Staatsmitteln angestrebt werden, der jetzige Staats beitrag sett absolut unzureichend. In Preußen würden den einzelnen Rreisen großg“ Summen vom Staat für Communalzwecke überwiesen, eine ähnliche Ueberwetsung müsse auch bei uns angestrebt werden. Flledberg sei nicht der einzige Kreis, der: seine Umlagen erböht habe, in allen Kreisen und in fast allen Gemeinden seien die: ö b Umlagen in die Höhe gegangen, dagegen gehe die Bevölkerungsziffer auf dem Land:!“ d fast allerwärts zurück. 9 2 2 Justizrath Pr. Geyger: Die Hauptbeschwerden im Kreisstraßenwesen gingen g dahin, daß die Wege viel Geld kosten und daß der Zustand der Wege ein bessera:? de sein müsse. Die ganze Einrichtung bei uns sel zu eomplizirt, da z. B. bei Straßen⸗ U bauten 4 und mehr Kassen betheiligt seien. Auch er erachte es für vortbeilhaft, 1 wenn die Verwaltung von Staats- und Kreisstraßen in eine Hand und zwar in dit 0 Hand der Provinz gelegt werde. Der Zustand der Straßen müsse besser werden; a die Einführung des Walzsystems sei schon mit Rücksicht auf die sonst unvermeidlichen; f Thierquälereten angezeigt 05 Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch: Er sei der Meinung, daß die Herren aus den 6 Kreise Friedberg ihre Beschwerden bei dem dortigen Kreistag vorbringen und nicht. Ju den Provinzsaltag hinein tragen sollten; der Provinztaltag hemme die Verbesserung di a Kretsstraßen im Kreise Friedberg in keiner Weise. Im Uebrigen glaube auch er, daß d e Verwaltung sämmtlicher Straßen zweckmäßiger durch die Provinz als durch den Stan der; erfolge. Man solle indeß nicht zu früh an dem bestebenden Gesetz rütteln, das Ge 15 sei noch zu jung und schon in der allerersten Zeit seines Bestehens bekämpft worden. 1„ Discussion über Straßenbauten sei im Landtag schwierig und lasse sich viel richtig 0 der Provinz führen, da man mit den einschlägigen Verhältnissen vertrauter sei. 10 Adi Kostenpunkt werde durch Aenderung des Gesetzes nicht geringer. Zur Erhöhung de kamm Staatsdotation für Straßenneubauten sei aber eine Gesetzesänderung nicht nothwendig de 0 Graf Ortola: Die Frage sei von größter Wichtigkeit, ob die Straßenden. waltung durch den Staat, oder die Provinz, oder durch den Kreis erfolge, Ob de, dick, Kreistag zu Friedberg die ungünstige Lage der Straßenverhältnssse des Kreises Fred a der berg verschulde, sei ihm zwetfelhaft. Der Kreis Friedberg sei nicht befriedigt. An mucke träge auf Straßenbauten seien genügend gestellt, sie könnten jedoch nicht in der wünschend ab werthen Weise berücksichtigt Werden. Die Kreisstraßen Unterhaltung sei wohl bessch eln geworden, aber noch nicht genügend. N Der Vorsitzen de: Es werde allgemein anerkannt, daß die Straßen besse wurde geworden seien. Eine weitere Verbesserung erfordere selbstverständlich auch ein 10 höheren Aufwand. Er sei überzeugt, daß die Straßenverwaltung in den Händen del eu Provinz theuerer werde, als bei den Kreisen. Es sei dann für die Provinz e weit Centralbaubureau und für etwa 2 Kreise ein geademisch gebildeter Baumeister noth br. 9 wendig. Die erhoffte Entlastung der Kreise bei der Provinzial⸗Straßenverwaltunsf! ie werde nicht eintreten, eher stehe eine weitere Belastung zu erwarten. Zweckmäßl 0 würde es sein, wenn der Staat die gesammten Kosten tragen, die Straßenverwaltun. selbst aber in den Händen der Kreise verbleiben würde.(Schluß folgt.) 0 —— — 7 0 Mark e ranlaßt, sein Fohlen nur während eines Theils dieser Zeit aufzutreiben, Es finden Aufnahme: Hengstfoblen im Alter von 1 Inn Aufnabme, wenn das Mutterthier mit zur Weide gebracht wird. neschafft 8 1. 2. 3. entlich in Accord gegeben werden. N Friedberg den 28. April 1890. cke an Ort und Stelle statt. Bemerkt wird, daß die Ir Vollzugskommission sofort erfolgt. Als Vergütung für diese ganze Zeit wird für gezahlt. Dafür wird gegeben Pflege, ärztliche buftrieb zu zahlen. wird. So lange genügender Raum vorhanden, finden er Pferde und Fohlen während des Aufenthalts auf der Dieburg im April 1890. treffend: Die Feldbereintgung in der Gemarkung Melbach, hier Verkauf der Massegrundstücke. Mittwoch den 30. d. Mts., von 9 bis 12 Uhr Vormittags, findet der Verkauf b Die Zusammenkunft zur Versteigerung ist Arbeitsvergebung. Donnerstag den 1. Mai, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Gemeindehaus zu Dorheim die bei Herstellung der Abfahrt gtaatsstraße vorkommenden Arbeiten und Lieferung der Wandsteine, namlich:. N 88 l 9 Chaussirarbeiten, veranschlagt zu 196,20 Mark, Maurerarbeiten, 5 55,0 4 Steinhauerarbeiten,„ ee Bekanntmachung. der bei Fo hlenweide Dieburg. Die Foblenweide des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Dieburg ard Samstag den 17. Mai, Vormittags, eröffnet und 0 ein Fohlen von Besitzern im Kreise Dieburg und dem Behandlung, Weide und täglich 3 Pfund Hafer und Heu nach Bedarf so kann das Kuratorium entsprechende Ermäßigung eintreten lassen. und Stutenfohlen im Alter von 1—3 Jabren, Foblen unter 1 Jahr nur 2 Jahren, Wallach Dieses allein entscheidet auch, auch ältere Pferde Aufnahme auf der Weide, Weide bleibt dem Besitzer der Thiere überlassen. Vormittags 9 Uhr bei Großherzoglicher Bürgermeisterei t 0 Für sedes Pferd ist ein neues Halfter mitzubringen, andern Anmeldungen sind an das unterzeichnete Kuratorium zu richten. die Bedingungen dieser theilen wit auf Anfrage mit. an der Der Vollzugs-Commissär Dr. Wallau. der Feldbereinigung ausgewiesenen Massegrund— Versteigerung nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Abschätzungswerthes die Genehmigung seitens Melbach. Der Vollzugs-Commissär Dr. Wallau. chließt mit dem 4. October. Sparkassenbezirk Seligenstadt 80 Mark, von anderen Ist ein Besitzer durch besondere Umstände Das Weidegeld ist bet dem falls solches auf Kosten des Besitzers Anstaltsarztes, über die Aufnahme. Versicherung nach Anbören des Das Kuratorium der Fohlenweide Heß Deutsches Reich a Darmstadt, 25. April. Der Kaiser fuhr eute früh 7½ Uor mittelst Sonderzuges von Straßburg nach Saarburg. Auf der Rückreise nach Straßburg verweilte er eine Stunde in Zabern, nohin sich auch der Statthalter von Elsaß-Loth ungen begeben hatte. Um 1 Uhr fand beim Lalser Frühstückstafel statt, zu welcher die Spitzen er Militär- und Civilbehörden geladen waren. Hegen 3 Uhr fuhr der Kaiser mit dem Groß zerzog von Baden, unter enthasiastischen Kund— sebungen der zusammengeströmten Volksmenge, ich dem Bahnhofe, und erfolgte nach herzlicher Zerabschiedung vom Statthalter Fürsten Hohen— zohe und der Generalität die Abreise hierher, wo der Kaiser Abends 7 Uhr eingetroffen ist und dom Großherzog, den Prinzen und den Spitzen der Behörden auf dem Bahnhofe dahier empfangen wurde. Der Kaiser fuhr mit dem Großherzog amter begeisterten Jubel der Bevölkerung zur Begrüßung der Königin Victoria dach dem Palais und von da nach dem Schloß.— 26. April. Zum Empfang der Kaiserin Augusta Viktoria, welche heute Vormittag 10 Uhr hier eintraf, Hatten sich der Großherzog und die gesammte Großherzogliche Familie, nach dem Bahnhofe begeben. Die Fahrt der allerhöchsten Herrschaften durch die Stadt nach dem neuen Palais, wo die Naiserin die Königin Viktoria begrüßte, und von da in das Großherzogliche Schloß, erfolgte in zwei offenen Viererzuͤgen mit Spitzreitern vorauf. Auf dem ganzen Wege wurden den allerhöchsten Herrschaften begeisterte Ovationen bereitet. Ein gleiches geschah, als sich der Kaiser mit dem Mroßberzog und dem Erbgroßherzog kurz vor 4 Uhr nach dem Exercierplatz begab, wo eine Parade der hier garnisonirenden Truppen stattfand. Pleich darauf fuhren die Königin Viktoria mit ver Kaiserin Augusta Viktoria in offenem Vierer— ug, dem ein ebensolcher mit den Prinzessiunen iolgte, zur Parade. Dieselbe wurde von dem Divisionskommandeur Generallieut. von Bülow ommandirt. Hierauf fuhren die Königin und vie Kalserin mit den Prinzessinnen zur Stadt urück, während der Kalser und der Großherzog un der Spitze der Truppen nach dem Schlosse urückkehrten, überall von der ubelnd begrüßt. — Der Pfandmeister Jost in Michelstadt wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhestand versetzt, der Dirigent der rweiterten Volksschule zu Homburg a. d. O. r. Pitz zum Lehrer an dem Realgymnasium zu Hießen, der Dirigent der erweiterten Volksschule u Rimbach i. O. Grein zum Lehrer an der Real— chule zu Alsfeld ernannt. Bevölkerung — 24. April. Zweite Kammer. Fortsetzung der Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Herstellung von Nebenbahnen. Aus der heutigen Verhandlung heben wir hervor: Abg. Vogt versichert, daß man in Ober— bessen keine große Begeisterung für die Vorlage habe. Er halte es für richtig, daß man Bahnen dahin baut, wo solche nöthig seien, möge aber sonst langsam thun. Was die Erzielung eines Einvernehmens mit Preußen angehe, habe er kein besonderes Vertrauen. Der Ludwigs⸗ Bahn möge man in Rheinhessen Bau und Betrieb der Nebenbahnen überlassen. Diese werde billig bauen. Abg. Jöckel hält für geboten, mit Preußen sich zu vereinbaren, dasselbe umklammere Hessen und habe es in der Gewalt. Das sei nöthiger als alles Andere. Mit Genugthuung begrüße er die deßfallsigen Erklärungen der Regierung. Antipreußische Politik habe uns schon große Nachtheile gebracht, das dürfe man nicht vergessen. Zum Verkauf der Main Weser Bahn habe er seiner Zeit auch gestimmt, er habe dies noch nicht bereut. Bei dem Friedens ver trag hätten unsere Vertreter, wie ihm Abg. v. Rabenau gesagt habe, eine schimpfliche Rolle gespielt, diesen sei derselbe mit den Worten vorgelegt worden:„Sie haben nichts zu thun als zu unterschreiben.“ Ministerialpräsident Weber weist den Vorwurf zurück, als führe die Regte— rung eine Politik des Zögerns, oder lasse es Preußen gegenüber an Entgegenkommen fehlen. Für ein Linsen⸗ gericht verkaufe dieselbe allerdings nicht ihr Erstgeburts⸗ recht. Abg. v. Rabenau bestreitet, dem Abg. Jockel gesagt zu haben, unsere Vertreter beim Friedensschluß mit Preußen hätten eine„schimpfliche“ Rolle gespielt, er habe demselben nur höͤchst privatim gesagt, dieselben hätten eine traurige Rolle gespielt. Abg. Pfannststel fordert dazu auf, das große Domanialvermögen in den Verkehr zu ztehen. Abg. Jöckel bedauert, daß Abg. v. Rabenau eine Indiseretion in seiner Mittheilung erblicke, hätte er das gewußt, würde er solche unterlassen haben. Am Schlusse verliest der Präsident einen Antrag Haas auf Erbauung einer Nebenbahn von Gernsheim nach Darmstadt und vertagt die Sitzung auf morgen.— 25. April. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer gelangte die Generaldebatte über die Nebenbahn Vorlage zum Schluß. Nachdem Abg. Woblfskehl, als Berichterstatter, die Ueber, einstimmung betreffs der Uebernahme der Ludwigsbahn constatirt, dabei aber ein vorsichtiges Vorgehen angerathen hatte, da in dieser Bahn 214 Million Mark angelegt seien, ging man zur Speelaldebatte über und genehmigte nach unwesentlicher Discussion die Linien Grünberg-Lon dorf, Gedern Lauterbach und Salzschlirf Schlitz. Berlin. Sicherem Vernehmen der Fr. J. nach wird demnächst eine Kundgebung erfolgen, welche die Neuregelung des Unterrichtswesens zum Gegenstande hat. Ein Erlaß an den Kultus— minister wird denselben mit der Einberufung einer Enquete-Commission beauftragen, welche an der Hand eines gegebenen Programms Vorschläge darüber machen soll, ob den Realschul-Abituri— enten, wie lange Jahre hindurch und vielfach verlangt worden, die unbeschränkte Berechtigung zum Universitätsstudium zu ertheilen sei; ferner ob es rathsam set, den griechischen Unterricht aus den obligatorischen Unterrichtsgegenstanden des Gymnasiums zu streichen und denselben einzig für die angehenden Philologen bestehen zu lassen. Weiter soll die Enquete sich mit der Frage beschäftigen, ob den lateinlosen Mittelschulen das Privilegium zu geben sei, ihren Schülern den Berechtigungsschein zum einjährigen freiwilligen Militärdienst zu ertheilen. Die Kundgebung ist schon in nächster Zeit zu erwaxten. — Gerüchte von der Verwickelung des deutschen Marine-Attachés in die Kronstadter Affaire gewinnen an Consistenz, aber auch die Gerüchte von absichtlich gestellten Fallen. — Ein socialdemokratischer Congreß auf deulschen Boden steht, für diesen Herbst gleich nach Ablauf des Socaalistengesetzes bevor. Seit Ertaß des Socialistengesetzes fanden die Congresse bekanntlich in Dänemark und der Schweiz statt. — Es wird hier als sicher betrachtet, daß sämmtliche drei skandinavische Mächte Kriegs schiffe zu dem Kaisermanöver der Flotte und dem 9. Armeecorps entsenden werden. Die dänische Corvette„Dagmar“ ist dazu ausersehen, an dem deutschen Manöver theilzunehmen. — Wie schon gemeldet wurde, hofft man in Petersburg Kaiser Wilhelm werde nicht nur zu den im August stattfindenden Mansvern nach Petersburg kommen, sondern vorher Warschau, Kiew und Moskau besuchen. Hinzugefügt wird, den Kaiser würden Prinz Albrecht von Preußen, Prinz Georg von Sachsen, der Großherzog von Baden, Kanzler v. Caprivi, Graf Blumen— thal, Graf Waldersee, Kriegsminister v. Verdy ze. begleiten. Der ganze Aufenthalt in Rußland soll drei Wochen dauern. — Hier verlautet, Kaiser Wilhelm habe die Absicht ausgesprochen, in diesem Jahre abermals die Königin Victoria zu besuchen und dann auch nach London zu kommen. — Die„Hamb. Nachr.“ theilen mit, daß der Kaiser eine Revision der ehrengerichtlichen Bestimmungen bei den Officiers Duellen für noth— wendig halte. Die amtlichen Schritte sollen an die Revision des Militärstrafgesetzbuches anknüpfen. — Die„Börsenztg.“ meldet aus angeblich bester Quelle, der Reichskanzler v. Caprivi habe den Geheimerath Pindter, den Redacteur der „Nordd. Allg. Zeitung“, empfangen. Die„Nordd. Allg. Zeitung“ dürfte wieder als offietöͤses Or— gan anzusehen sein. Mach einer Meldung der„Times“ soll eine deutsche Expedition am Kenia eine Station angelegt und das Land formell annektirt haben. — Geheimrath Rottenburg vom auswärtigen Amte beabsichtigt sein Amt niederzulegen und spater nach England überzusiedeln. — Ein im preußischen Herrenhaus von Graf Stolberg gestellter Antrag, betreffend eine En— quette über die Wirkuug einer etwaigen Ein— führung des fallenden Staffeltarifs für Getreide und Mählenfabrikate bei weiten Versendungen, (wurde in der Commission angenommen. PP e —— — Die„Nordd. Allgem. Ztg.“ enthalt ein Schreiben des Fürsten Bismark vom 24. April. Dassebe lautet: Bei der großen Anzahl von Bittgesuchen mit Anlagen, die mir zugehen, ist es nicht moͤglich, letztere regelmäßig zurückgelangen zu lassen. Ich ersuche die Einsender daher, sich zu vergegenwärtigen, daß sie auf Zurücksendung der Anlagen nicht rechnen konnen, auch dann nicht, wenn es Documente sein sollten. Spandau. Die Säurearbeiter der Pulver— fabrik streiken wegen Nichtbewilligung einer Lohn— erhöhung von 1 Mark täglich. Die Militäͤr— wache wurde verstärkt. Köln. Die städtische Verwaltung wird jeden am 1. Mai unerlaubt feiernden Arbeiter entlassen. Urlaub wird nur in den wichtigsten Fällen er— theilt werden. Leipzig. Die Arbeitgeber der Musikinstru— menten-Industrie sowie die Pianoforte-Fabrikan⸗ ten beschlossen die Entlassung sämmtlicher am 1. Mai feiernden Arbeiter. — Die Untersuchung gegen die verhafteten Russen wegen Landesverraths ist mangels genü— genden Beweisen eingestellt worden. Chemnitz. Das Landgericht verurtheilte den socialistischen Reichstagsabgeordneten Schippel wegen des Vergehens der Verbreitung erdichteter Thatsachen, die dazu angethan waren, obrigkeit— liche Anordnungen verächtlich zu machen, zu neun Monaten Gefängniß. — Wie die Fabrikanten der Textilbrauche, so werden auch die Maschinenfabrikanten, Eisen— gießereibesitzer und sonstigen Metall-Industriellen gegen die von den Arbeitern für den 1. Mai geplante Demonstration geschlossen vorgehen. München. Die Gesammtgarnison ist am 1. Mai in den Kasernen consignirt. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien. Die Nach⸗ richt auswärtiger Blätter, daß Kaiser Franz Josef Aufang Mai in Berlin zum Besuche des Kaisers Wilhelm eintreffen werde, findet in hie— sigen maßgebenden Kreisen keine Bestätigung. — 25. April. Die„Abendpost“ erklärt es auf Grund kompetenter Erkundigungen für un— richtig, daß anläßlich der Excesse in Bielitz und Biala zuerst blind und dann erst scharf geschossen worden sei. Es könne an der„stets mit voll— stem Ernste erfolgenden Anwendung der gesetzlich gebotenen Waffengewalt“ nicht gezweifelt werden. Ministerpräsident Graf Taaffe machte sämmtliche Landeschefs auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam, wonach standrechtliches Verfahren statifinden könne. Die österreichisch-ungarische Staatsbahn theilt folgendes mit: Gestern Abend vor dem Eintreffen des Wien-Pester Personen— zuges wurden von unbekannten Personen in der Nähe der Station Raasdorf große Steine auf das Geleise gelegt. Der Personenzug wurde in— folgedessen erst nach genauer Untersuchung der Strecke ezpedirt. Auf der Station Siebenbrunn wurden zwei verdächtige Individuen verhaftet und die Behörden von dem Thatbestande verständigt. Hierselbst hegt man große Befürchtungen wegen des Ausbruchs eines Streiks der Gasaubeiter. Dänemark. Kopenhagen. Der„Berlingske Tidende“ zufolge erließen die betreffenden Be— hörden die Anweisung, daß in den Regierungs— werkstätten am 1. Mai eine Abkürzung der Ar— beitszeit nicht stattfinden dürfe. Schweden. Stockholm. Der Gesundheits— zustand der Kronprinzessin von Schweden er— heischt nach der Ansicht ihres Arztes Dr. Tham deren Verbleiben in Nizza. Schweiz. Bern. Der Bundesrath hob das am 23. September v. J. gegen Böhmen erlassene Vieheinfuhrverbot auf. Belgien. Brüssel, 26. April. Von Stanley, der heute mit seinen Begleitern nach Dover ab— reiste, verabschiedeten sich auf dem Bahuhofe der Bürgermeister von Brüssel, der Obersthofmar— schall sowie die Vertretungen verschiedener Be— hörden. Abtheilungen der Bürgergarde von Brüssel und St. Josse versahen auf dem deco— lirten Bahnhofe den Ehrendienst. — Aus dem Ministerial-Archiv wurden nicht weniger als 29 Schriftstücke entwendet. Frankreich. Paris, 25. April. Die Da— homeyleute marschieren auf Portonovo vor. Die Lage der Franzosen ist bedenklich. — 27. April. Präsident Carnot ist heute von seiner Rundreise im Süden Frankreichs wieder hier eingetroffen und vom Minister des Innern, sowie von dem Polizeipräfekten am Bahnhof empfangen worden. — Die hiesige Garnision wird für 1. Mai um 8 Reiterregimenter und die gesammte Gens— darmerie der Vororte verstärkt werden. — Das Journal„Paix“ versichert wieder⸗ holt, Kaiser Wilhelm wünsche eine Annäherung aufs ernstlichste; er arbeite daran, sie herbeizu— führen. Die öffentliche Meinung Deutschlands sei unzweifelhaft mit ihm, und es sei nur zu zu wünschen, daß auch Frankreich zur Erreichung des Zieles das Seinige thue und nicht für einen Schatten ein Wesen opfere. Spanien. Madrid. Auch Lopez Domin— guez, welcher bislang zum Ministerium Sagasta hielt, hat sich jetzt gegen den Kriegsminister er— klärt. Er wirft dem Kriegsminister allzugroße Härte vor; er verwechsele die Disciplin mit der Sklaverei. Italien. Rom. Ein Rundschreiben Crisp'is verbietet jede Kundgebung und alle öffentlichen Umzüge am 1. Mai. Bulgarien. Sofia. Für die Verhandlungen im Proceß gegen Major Panitza sind große Vor— sichtsmaßregeln getroffen worden. Die Garnsion ist durch zwei Regimenter verstärkt. Es werden neue Truppen erwartet und bei den Einwohnern einquartirt. In Rustschuck herrscht große Aufreg— ung. Die Truppen sind consignirt und fertig zum Ausrücken. Afrika. Sansibar. Nach einer Meldung der„Times“ von hier vom 25. April brach Emin Pascha mit fünf deutschen Officieren, einer starken Abtheilung nubischer Soldaten und etwa 600 Last— trägern von Bagamoyo nach dem Innern auf. Aus Stadt und Land. 7 Friedberg. Indem der Vorstand des Stadtkirchen— bauverelns auf die betr. Anonnee in der heutigen Nr. des „O. A.“ aufmerksam macht, ladet er nochmals zu recht zahlreichem Besuche der wichtigen außerordentlichen Gene— ral-Versammlung des Stadtkirchenbau-Vereins am Dienstag Abend freundlichst ein. Friedberg, 27. April. Gestern fand in der Turn— halle des Seminars, unseres Wissens zum ersten Male, ein feierlicher Schlußaktus der Prüfungen der Muster— schule statt, bei welchem Vorträge und Gesänge der Kin— der in schöner Weise abwechselten. Schulrath Schmidt und Oberlehrer Dörr hielten der Feier angemessene An— sprachen an das Publikum, das sich sehr vollzählig zu derselben eingefunden hatte. Friedberg. Am 8. April waren es 40 Jahre, daß die hiesige Blindenanstalt mit einem Knaben eröffnet wurde, und jetzt haben schon 233 Aufnahme gefunden, von welchen dermalen noch 20 in der Anstalt sich befinden. Es könnten noch mehr sein, denn es sind mindestens 30—40 Blinde im Lande, aber man bringt sie nicht in die Anstalt. Entweder man benutzt sie aus Aushänge— schild zum Betteln oder aus andern nichtigen Gründen. Aus der Provinz Oberhessen waren 69, Prov. Starken— burg 73, Prov. Rheinhessen 36, Kurf. Hessen 28, Nassau 8, Bremen 6, Frankfurt 5, Rhein- Bayern 2, Rhein-Preußen 1, Berleburg 1, Lothringen Ju, Fürstenthum Reuß 1, Waldeck 1. Von sämmtlichen 233 sind 48 gestorben, aber nur 3 in der Anstalt.— Nun fragt man billig: was ist aus den andern 185 geworden?— Soweit unsere Kenntniß reicht, ist eine Anzahl leider sittlich verkommen, indem sie das alte Bettelleben wieder begonnen, ihnen aber weniger, als ihren Angehörigen die Schuld betzumessen ist, indem sie es vorthellhafter finden mit einer Drehorgel herumzuziehen, als sich von ihrer Hände Arbeit zu nähren. Manche würden gerne arbeiten, wenn sie Arbeit in ihrer Helmath fänden. Besonders gilt das von den weiblichen Blinden, denn deren Handarbeiten, wie Häkeln und Stricken ꝛc. wirft allzuwenig ab. Mit Stuhlflechten ver— dienen sie noch am meisten; aber wer hat auf dem Lande in den Gebirgsdörfern Rohrstühle? Die männlichen Zöglinge sind weit besser daran, denn Seiler- und Korb- macherarbetten braucht man überall. Wir haben Setler und Korbmacher, auch Rohrstuhlflechter, denen es sehr gut geht. Einer derselben hat 18 Arbeiter. Derselbe treibt die Seilerei im Großen nun schon 26 Jahre und ist ein wohlstehender verhetratheter Mann. Andere treibens klein und ernähren Frau und Kinder auf die anständigste Welse. Eine Schülerin ist vor 36 Jahren nach Amerika ausgewandert und betreibt in New Vork ein Instrumenten⸗ Geschäft. Ste besuchte den Direktor der Bl. Anstalt im Herbste 1889 auf einige Wochen.— Dadurch, daß die Direktloc mit allen, die ein solides Leben führen, nicht nur im brieflichen Verkehr stehen, sondern auch 0 erreichbaren sämmtl. ehemaligen Schüler alle drei Jahre einmal besucht, indem der Direktor jedes Jahr eig Provinz bereist, und darum genau weiß, wie es um eln Jeden steht. Die Direktlon hat einen Fonds gesammal durch Legate und sonstige Zuwendungen, woraus namen lich die bedürftigen welblischen Blinden, von dem Zane ertrag unterstützt werden. Wenn dieser Fonds aber sig vermehrt, wozu gute Aussichten vorhanden sind, dan soll auch bedürftigen männlichen Blinden unter die Arn gegriffen werden. Aus dem Gesagten wird doch da geneigte Publikum, das seiner Zett„Groschen“ gespende hat, denn nur um solche bat der Begründer, zu selng Freude ersehen, daß die damalige Saat aufgegangen ff und schöne Früchte gezeitigt hat. Soli Dee Glorgf Hieran möchten wir eine Bitte anreihen, daß doch all besonders Pfarrherren, Lehrer und Bürgermeister oder was sonst ist, Veranlassung nehmen möchten, Eltern, dit ein blindes Kind haben, zu veranlassen, daß sie dassels der Anstalt übergeben. Der Staat thut ja alles, was zu Wohle der Blinden ist, allein die Eltern müssen aut wollen, denn sonst ist die Fürsorge des Staates hinfällig Allerlei. Homburg, 24. April. Bei dem Gewitter gestz 1 Vormittag schlug der Blitz in das Dach der Kirche g Bommersheim. Gleich darauf drangen kleine Flamme hervor. Das Feuer wurde aber durch rechtzeitigts Ei greifen der Bewohner auf seinen Herd beschränkt. 0 Handel und Berkehr. Frledberg, 26. April. Buttermarkt. Butter kofseh per Pfund M. 0 95—1.10 Eter 1 St. 5 Pf. 2 St. 11 Gießen, 26. April. Auf dem heutigen Wochen mar kostete: Butter per Pfund M. 1.05— 1.10, Eter 1 St. 2 St. 9 Pf., Käse per St. 5—8 Pf., Tauben per Pag M. 0.50— 1.00, Hühner per St. M. 1.30- 1.60, Hahng per Stück M. 1.50— 1.80, Ochsenfleisch per Pfund b bis 72 Pf., Kuh- und Rindfletsch 56—60 Pf., Schwein fleisch 60- 70 Pf., Hammelfleisch 56— 68 Pf., Kalbe fleisch 52— 60 Pf., Kartoffeln pro 100 Kilo M. 4 bis 4.20, Zwiebeln per Centner M. 00— 12.00 10 Frankfurt, 25. April. Engros⸗Markt. Heu pro lo Kilo M. 5.20—6 00, Stroh pro 100 Kilo M. 5 00 5.00 Haferstroh M. 4.80, Butter 50 Kilo M. 95— 100, Eler 100 Stück M. 4—8, Erbsen 100 Kilo M. 18— 24, do. geschäll M. 2030, Linsen, M. 19 42, Grünekern M. 22—28 Kartoffeln das Malter M. 4—4.50, Zwiebeln per Etr, M. 1011, Rüböl(raff.) 50 Kilo M. 30. Frankfurt, 23. April. Wochenmarkt. Erbsen ganztz per Pfd. 14— 18 Pf., do. geschälte 16—20 Pf., frischt französische Erbsen per Pfund 45 bis 50 Pf., Linsen 15—25 Pf., weiße Bohnen 16— 20 Pf., gelbe Kartoffeln pa Gescheid 14—16 Pf., rothe Kartoffeln per Gescheid 1 bis 14 Pf., Mäuschenkartoffeln per Gescheid 20—25 f per 50 Kilo M. 12, Butter per Pfd. M. 1.00, Eter das Stück 4—8 Pf., Blumenkohl kleiner neut franz, per Stück M. 80— 1.00, ital. 50— 60 Ff, franz. Kopfsalat 14—18 Pf., Sellerteköpfe 1025 Pf, Romainsalat per Stück 00 bis 00 Pf., franz. Romaln⸗ salat 70—80 Pf., Zwiebeln das Gescheid 35—40 Pf. per Ctr. M. 11—12, Carotten das Päckchen 3050 Pf, gelbe Rüben die Portion 15—20 Pf., rothe Rüben 15— 20 Pf., Radieschen 2—3 Pf. das Päckchen, Rettig das St. 18—20 Pf., hiesiger Kopfsalat 10— 15 Pf. Schwarzwurzel 50 70 Pf., franz. Sellerie 4050 Pfg. frische dicke Spargel M. 1.00 1.20., Suppenspargel 200 bis 30 Pf., neuer Lattigsalat 10—15 Pf., neue Rapunzel. per Portion 50—80 Pf., Gurken per St. M. 1— 1.20) Kohlrabt per Stück 20— 25 Pf., franz, Zuckerschoten per Pfd. M. 1, neue ital. Kartoffeln per Pfund 15 Pf. Repertoir⸗Entwurf der vereinigten Stadt⸗Theater in Frankfurt. Opernya us. Dienstag den 29.: Gastspiel des Fräulein Schacko. Rigo⸗ letto. Gilda: Frl. Schacko. Hierauf: Wiener Walzer. Gewöhnliche Preise. 5 5 N Mittwoch 80 6 5 Vorstellung bei ermäßigten Preisen, Lumpazi⸗Vagabundus. Außer Abonnement, Donnerstag den 1. Mak: Gastspiel des Fräulein Schacko, Das Glöckchen des Eremiten. Rose Friquet; Frl. Schacko. Gewöhnliche Preise. Freitag den 2.: Geschlossen. 5 N Samstag den 3.: Lohengrin. Gewöhnliche Preise. Sonntag den 4. Nachmittags 3½ Uhr. Mikado. Er, mäßigte Preise. Abends 7 Uhr. Rattenfänger vo Hameln Gewöhnliche Preise. 7 Schausplelhaus. N Dlenstag den 29.: Stützen der Gesellschaft. Gew. M Mittwoch den 30.: Das Bild des Signorelli. Der zündende Funke. Gewöhnliche Preise. Hierauft 8 I etand ö 1 ultu ant K 9 beit Pacht In üb n ank en. un E n Jie sahns, bulk, 8 kn d d Ein Au Donnerstag den 1. Mak: Geschlossen. 1 Freitag den 2.: Cyprienne. Hlerauf: Flotte Bursche, Gewöhnliche Preise. 5 Samstag den 3.: Maria Stuart. Gewöhnliche Preise.“ Sonntag den 4. Zum ersten Male: Die Kreuzelschreiben Bauernkomödie mit Gesang in 3 Akten von L. Gruben, Gewöhnliche Preise. Anfang 7 Uhr. Burki, einc Wolle, Andelferlig, 5 ca. 140 em breit à M. 1. 95 Pf. per Meter versenden direkt jedes bellebige Quantum, Buxkin, Fabrik⸗Depot Oettinger& Co., Frankfurt am Main. Muster-Auswabl umgebend franco. 552 Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. (Hierzu eine Beilage.) a, e il Ha 0 U alle ela nig nen dien Voce! wa 1 id Beilage. Obberhessischer Anzeiger. M 50. Unsere Gemüsepflanzen. Die Pflanzen, welche im Gemüsegarten für d Genuß des Menschen angezogen und gepflegt 0 rden, bilden eine hervorragende internationale rsammlung; die Kinder aller Lander, aller nen wurden dem menschlichen Genuß dienstbar nacht. Verschiedene dieser Kinder des Aus⸗ des bequemten sich Sitten und Gebräuche der lien Heimath an, eine verständige künstliche Jichtwahl, der natürliche Kampf ums Dasein ähigen sie, die Temperaturschwankungen des Jutschen Klimas zu ertragen, sie wurden voll— Kudig akklimatisirt, ja sie verwilderten sogar. dere Kinder des Südens dagegen sind nicht Stande, unsere Winter ungeschützt zu ertragen, e Kultur im freien Lande ist an gewisse wärmere Fhreszeiten und Landstriche gebunden. Wir d nicht in der Lage, geschichtliche genaue Nach— Iten über Züchtung und Einführung der Ge— üsepflanzen zu geben, sondern unsere Kenntniß schränkt sich auf zufällige Notizen über diese flanzen. Der größte Theil derselben war schon den Gärten der alten Römer heimisch, denn Hon Virgil beschreibt die Kultur der Kohlpflanzen, Ir Zwiebel, des Knoblauchs, der Petersilie, des obus, des Gartenrettigs, des Kürbis und der urke, welche auf den Tisch des Kaisers Tibe— us kamen und singt in begeisterten Versen das Job des Gartensalats als„Schlußgericht edler Schmause.“ Recht viele derselben mögen schon lurch roͤmische Soldaten öber die Alpen gekommen Im, andere brachten uns Kaufleute und Moͤnche, on welchen die Benediktiner als herrvorragende sörderer des Gartenbaues gelten müssen. Karl er Große baute in seinen Gärten Erbsen, Bohnen, elbe Rüben(Mohren) und Gurken. Die — 6 Biertrinkers zu sein, und nur empfindsamer ge— stimmte Gemüther der neueren Schule ziehen ihm seinen chinesischen Verwandten, das Radis, vor. Schon die deutschen Namen vieler Gemüse ver— rathen ihr Ursprungsland. Lattich(Salat) stammt vom lateinischen lactuae, Gurke von cucumer, die Zwiebel(in Mitteldeutschland Zeppel) von sepa, Fasel(provinziell für Bohne) von phaselus, Porree(Lauch) von Porrum, Petersilie von pe— troselium(Felsenteppich) und ihr Stammland sind wirklich die Mittelmeerländer. Der Porree stand bei den Egyptern in göttlichem Ansehen und wurde nachweislich von den alten Juden und Griechen gebaut. Der Sellerie, wie sein Name andeutet, eine Salzpflanze des Meerufers, war schon eine Kulturpflanze der Griechen, welche seinen Genuß für gluͤckbringend hielten. Die Artischoke ist eine südeuropäische Distelart, der Spargel, auch bei uns verwildert, hat dasselbe Stammland; die Petersilie wächst heute noch wild in den macedonischen Gebirgen, Fenchel, Bohnenkraut, Dill, Majoran, wachsen am mittel— ländischen Meere wild, ebenso die Scorzonare. Der Meerrettig wächst wild im südlichen Ruß— land; der Spinat, Griechen und Römern unbe kannt, ist eine persische Pflanze, die Schalotten— zwiebel kam aus Askalon in den Kreuzzügen nach Deutschland; der Gartensalat(Lactuea sca— riola) ist in den Kaukasusländern heimisch; die Endivie eine alte chinesische Salatpflanze. Gurke, Melone und Kürbis wurden schon früh im wärmeren Asien gebaut und scheinen dort heimisch zu sein. Schon die alten Israeliten zogen Me— lonen und Kürbis, denn die Kürbise des Jonas sind sprichwörtlich geworden. Von Kohlpflanzen lieferte uns Asien nur die noch jetzt in der Tar— pittelalterlichen Speisezettel zeigen verschwindend venig Gemüse; zur Zeit der Hohenstaufen aber baren schon fast alle Gemüse in den„Kraut— tärten.“ Doch woher erhielten unsere Altvordern siese Gemüse? Den Rettig brachten(nach Wachs⸗ nuth) die alten Germanen schon aus ihrer asia— schen Urheimath, darum scheint er noch heute as„Lieblingsgemüse“ des nationalen deutschen tarei wilde Gartenmelde(Mangold). Unsere ganzen Hülsenfrüchte sind Kinder des Ostens: die Buschbohne(Vicia faba) ist am kaspischen Meere heimisch, sie wurde von den Israeliten gebaut, von Römern und Griechen werthgeschätzt — die letzteren hatten einen besonderen Bohnen— sie für unrein und so wurde ihr Genuß von den Pythagoräern verboten. Die Schminkbohne (Phaselus) stammt aus dem westlichen Asien, nach anderen Angaben, welche wegen ihrer großen Empfindlichkeit zuverlässiger sein mögen, aus Ostindien. Die Linse wächst wild im Kaukasus, die Erbse am schwarzen Meere. An Gewürz— kräutern gab Asien den Nebenbuhler des hei— mischen Kümmels, den Anis, die Tartarei den Verwandten des heimischen Gewürzes für Gänse— braten, des Beifußes, den Estrachon. Zwiebel und Knoblauch, jetzt noch von Griechen und Spaniern in Massen genossen, sind Asiaten. Sie waren in Egypten den Priestern der Isis ver— boten, die gemeinen Egypter huldigten ihrem Massenverbrauch, denn nach Herodot sollen beim Bau einer einzigen Pyramide für 6 Million M. Zwiebel, Knoblauch und Meerrettig konsumirt worden sein. Amerika gab uns die Kartoffel, heimisch an den Meeresküsten von Peru und Chili; die Topinambour(Erdbirne) konnte sich keinen allgemeinen Beifall erringen. An Gewürz— pflanzen gab uns Amerika den spanischen Pfeffer und die Tomate, welch letztere sich jetzt allge— mein verbreitet. Der pontische Rhabarber(Rheum rhaponticum) dessen Blattstiele wir mit Vorliebe genießen, ist am pontischen Meere zu Hause; der medizinische Rhabarber(Rheum Emodi pal- matum), ein bekanntes Magenmittel ist vom Himalaya zu uns gekommen. Wir sehen, daß unsere Gemüse- und Gewürzpflanzen der ganzen Welt entstammen, wir finden die Urvölker der alten und neuen Welt als Pflanzenzüchter thäͤtig, wir sehen, wie Krieger und Geistliche als Pflanzen— Importeure, und daß verschiedene Pflanzen die ganze Welt eroberten. Werden unsere Gemüse— gärten noch wesentliche Bereicherung erfahren? Es scheint nicht so. Was die gemäßigten Klimate an nutzbaren Pflanzen erzeugten, ist in unseren Garten vorhanden; die Kinder der Tropen aber finden bei uns nicht ihre natürlichen Lebensbe— dingungen, und werden darum nicht allgemeine gott, Kyanetes, den sie im eigenen Tempel mit Bohnenfesten“ ehrten,— die Egypter hielten I Bedeutung erlangen. — 7 * 0 U Grasversteigerung. Donnerstag den 1. Mal, Vormittags 9 Uhr, sollen uf hiesigem Rathhause die städtischen Begrasungen btheilungsweise verpachtet werden. Friedberg den 28. April 1890. Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg. 1 894 Steinhäußer. 2 — Bekanntmachung. * an Auf freiwilliges Anstehen der Friedrich Schäfer Söhne in Frauli. Droß⸗Karben läßt das unterzeichnete Großherzogliche Orts, ericht eine Dampfdreschmaschine, welche bereits zehn Jahre in Thätigkeit stand, nebst sämmtlichem Zubehör zreltag den 2. Mal d J., Nachmittags 2 Uhr, in der Zehausung des Karl Schäfer Groß Karben unter den bet er Verstelgerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen ffentlich meistbietend verstelgern. Groß⸗Karben den 24. April 1890. Großherzogliches Ortsgerscht Groß⸗Karben. 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