1690. Donnerstag den 20. November. M137. 1 Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von e Amtlicher Theil. 2* Betreffend: Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889, über die Invallditäts- und Altersversicherung. Friedberg den 18. November 1890. unisch⸗ Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg „ an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Baueruheim, Dortelweil, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Klein-Karben, Kloppenheim, Langenhain mit hüte, Ziegenberg, Nieder⸗Eschbach, Ober Mörlen, Ockstadt, Okarben, Ostheim, Pohl Göns, r Schwalheim, Steinfurth 11 Weckesheim. . Wir erinnern Sie an die umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 8. l. Mis. Amtsblatt Nr. 9. r. Braden. visch 5 —— Betreffend: Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns der Ortskrankenkassenmitglieder. Friedberg den 17. November 1890. Ke 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die. des Kreises. Fertsch. Der ortsübliche Tagelohn in der Lohnklasse v u der sämmtlichen Ortskrankenkassen des Kreises wird vom 1. Januar 1891 an von 1 M. 20 Pf. auf 1 M. 16 Pf. herabgesetzt. N* Dr. Braden. dena u 5 Bekanntmachung. . deim. Auf dem Hofgut Wickstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und deßhalb Sperre der Gemarkung Wickstadt angeordnet worden. 4 Friedberg den 18. November 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. E 1 8 2 Dr. Braden. unnig 1 Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften des R Lang, des Josef Schaaf in Ockstadt; des Jakob Breitenbach, des Philipp Diel IX. ira in Ober Wöllstadt; des Gottfried Dickeberger III. in Ilbenstadt; der Wwe. Stengel in Ober— Rosbach; sowie in Bönstadt ist erloschen und die Gemarkungssperre aufgehoben worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. inder 1 Friedberg den 19. November 1890. e 2 Dr. Braden. . Bekanntmachung. Maus von Butzbach(F. 877/90.) wird aufgefordert, Dienstag den 2. Dezember, Vormittags 8 Uhr, Franz Geißler von Ober-Seemen(F. vor Großh. 386/90.); Andreas Falk von Udenhausen(F. Nach Mittheilung des Königlichen Landrathamts Hanau ist die Maul- und Klauenseuche auf der Domaine Gronauer Hof erloschen. ö Fried berg den 18. November 1890. Hafen e Kreisamt Friedberg. 0. Braden. N Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Johannes Falk v von bse h usen F. 867/90); Stephan Cheeinskt von Stebenschlöͤ ßchen Schöffengericht Friedberg behufs. als Zeuge zu erscheinen(F. 197. 90.); Elise 767/ù90.). Erledigt. Johann Bbem Emrich von Gelnhaar; Heinrich Heuser aus Gleiberg. 7 1 Frleoberg den 15. November 1890. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Lebrecht. zerubetll. r 5 7 i e 25 r Deutsches Reich. schaftssteuer-Gesetzes wird das Plenum des Ab- Ferner unterliegen der Steuer nicht der Berg— 1 Darmstadt. Nach erfolgter amtlicher geordnetenhauses wie in parlamentarischen Krei-[bau, der Torsstich, Sand-, Lehm- und Thon— ring Mittheilung haben sich am Dienstag d. 25. d. M. die beiden hessischen Ständekammern zu con— stitniren und wird Tags darauf der Großherzog persönlich im Residenzschlosse den 27. Landtag eröffnen. Berlin. Der Reichshaushalts-Etat liegt jetzt in fertiger Gestalt dem Bundesrathe zur Beschlußfassung vor. In der nächsten Sitzung wird derselbe erledigt werden und dann dem Reichstage zugehen. — Der Ausschuß und die Delegirten des Centralverbandes deutscher Industrieller treten hier am 21. d. M. im Kaiserhof zusammen be— hufs Stellungnahme zu den Beschlüssen der Ar— beiterschutz-Commission in erster Lesung. — Die Nachricht von der Einbringung ei— ner Vorlage an den Reichstag wegen einer Do— lation für Professor Koch ist sehr verfrüht. Die Regierung scheint eine Initiative seitens der e zu wünschen, auch in Reichs— lagskreisen hegt man die Ansicht, daß die An— tegung hierzu vom preußischen Landtage ausge— hen müsse. L Dem Staatsminister von Lucius ist die bachgesuchte Entlassung in einem sehr gnädi— an Handschreiben des Kaisers ertheilt worden nter Verleihung des Sterns und Kreuzes der Großkomture des Hohenzollern'schen Hausordens. Gleichzeichtig ist die Ernennung des Regierungs- räsidenten v. Heyden in Frankfurt a. O. zum Staatsminister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten erfolgt. — Die Vorberathung der Reform-Gesetzent— pürfe in den verschiedenen Fraktionen hat ihren Unfang genommen. Die am Donnerstag begin— ende erste Lesung des Einkommen- und Erb— r A ümse * Isag ase. — ͥ— sen angenommen wird, beschäftigen. — 18. Nov. Die Arbeiterschutzeommission nahm bei dem§ 125(Contraktbruch) folgende Abänderungen an: Der Arbeitgeber kann für den Tag des Vertragsbruches und jeden folgen— den Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für sechs Tage, den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes fordern. Diese Forderung ist an den Schadensnachweis nicht gebunden. Durch Geltendmachung des Schadens wird der Anspruch auf Vertragser— füllung oder weiteren Schadenersatz ausgeschlos⸗ d sen. Die Annahme erfolgte mit 14 gegen 11 Stimmen. Hierauf wurde der Abschnitt über Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker,§§ 133a bis 1332, angenommen. Die Commission nahm ferner die die Strafbestimmungen enthaltenden §§ 146-150 im wesentlichen nach der Vorlage, den§ 147 mit einem die Befugniß der Poli— zeibehörde zur zeitweisen Schließung eines Be— triebes einschränkenden Amendement an. Zu§ 151(Straffälligkeit der Gewerbetreibenden oder deren Stellvertreter) wurde die von der Regie— rung beantragte neue Fassung abgelehnt. — 18. Nov. Nach dem dem Abgeordne— tenhause heute zugegangenen Entwurfe des Ge— werbesteuer-Gesetzes, welches 82 Paragraphen enthält, sind steuerpflichtig die in Preußen betriebe— nen stehenden Gewerbe, sowie die Zweigge— schäfte der von außerhalb des e Preußen betriebenen Unternehmungen. Dagegen unter— liegen der Steuer im Allgemeinen nicht die Land- und Forstwirthschaft, die Jagd, die Vieh— und Fischzucht, der Obsl,, Wein- Gartenbau (ausgenommen Kunst- und Handelsgärtnerei). mindestens drei Tage gruben, Steinbrüche, endlich auch nicht wissen— schaftliche Berufe, insonderheit die des Arztes und des Rechtsanwaltes. Der Entwurf stellt vier Steuerklassen fest. Für den Betrieb einer Gastwirthschaft, einer Schankwirthschaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein und Spiri— tus ist jahrlich eine besondere Betriebssteuer zu entrichten. Ausland. Holland. Haag. Die feierliche Eideslei— 53 der Königin als Regentin ist auf den 20. Mets. endgiltig festgesetzt; die er kehrt an demselben Tage nach Schloß L Loe zurück. Belgien. Brüssel, 18. Nov. In der Ab— geordnetenkammer brachte der— Abgeord— nete Janson einen von sechs Abgeordneten unter— zeichneten Antrag auf Revision der Artikel 47, 53, 56 der Verfassung, betreffend das Wahlrecht für die Kammern, ein. — 18. Nov. Wie das Journal„Patriote“ meldet, ist in den Kohlengruben Trieux und Kaisin ein allgemeiner Ausstand ausgebrochen. Frankreich. Paris. Die Arbeiter der staatlichen Tabackfabriken beschlossen gestern eine Resolution, worin verlangt wird, daß den Ar— beitern und Arbeiterinnen dieser Etablissements gleich den übrigen Angestellten nach 25jähriger Dienstzeit feste 1 gewährt werden. Italien. Turin, 18. Nov. Bei dem heu— tigen Bankett zu Ehren Crispi's führte derselbe in seiner Rede Folgendes aus: Bezüglich der Colonialpolitik erwarte Italien voller Ruhe und Vertrauen den Ausgang der Verhandlungen mit England. Souveräne und Minister der befreun— deten Regierungen drückten uns die Gefühle auf— richtiger Freundschaft aus. Die gegenwärtigen Budgetschwierigkeiten rührten weder von den Rüstungen noch der Tripelallianz her; ohne die letztere müßte Italien seine Armee verdreifachen und die Befestigungen vermehren. Rußland. Petersburg. Die„Nowoje Wremja“ meldet, es sei die Frage angeregt worden, aus den bestehenden drei baltischen Gou— vernements Kurland, Livland und Esthland nach Maßgabe der Ansässigkeit der beiden Haupttheile der die Bevölkerung bildenden Stämme der Letten und Esthen zwei Gouvernements zu bilden. — Demselben Blatt zufolge hat die orthodoxe Geistlichkeit Westrußlands um Erlaß von Vor— schriften ersucht, durch welche der jüdischen Be— völkerung verboten wird, an Sonn- und christ— lichen Feiertagen Handel zu treiben. Aus Stadt und Land. e. Friedberg, 19. Nov. Gestern fiel auf der Fahrt von Heldenbergen nach Kaichen ein Bremser vom Zug und zwischen die fahrenden Wagen. Ein Arm und ein Bein wurden so schwer verletzt, daß der Verunglückte hierher in das Hospital verbracht werden mußte, wo ihm bereits der Arm abgenommen wurde. Gießen. Zum Vorsitzenden des Schwurgerichts für das IV. Quarkal 1890 ist Landgerichtsrath Pückel er⸗ narnt worden; die Sitzungen nehmen Montag den 15. Dezember ihren Anfang. Allerlei. Trier, 15. Nov. Das Tagesgespräch in der Um— gegend von Merzig bildet seit gestern eine 40 Mann starke Zigeunerbande, bei der man ein fremdes, ge— stohlenes Kind bemerkt haben will. ziger Amtsrichter angestellte Untersuchung stellte in der That fest, daß sich bei den Zigeunern ein, wie man sagt, in der Nähe von Aachen gestohlenes Kind befand, das beständig zu seinen Eltern zurückwollte. Bet der Unter suchung war dieses Kind wie auch eine Frauensperson verschwunden. Die Männer der Bande wurde geschlossen in Untersuchungshaft nach Trier gebracht. Berlin. Das Wiedererscheinen der Influenza, von dem mehrfach die Rede war, wird von autoritativer Seite bezweifelt. Im„Ver. f. inn. Med.“ richtete Prof. Leyden an die anwesenden Mitglieder die Frage, ob ihnen gegenwärtig wieder unzwelfelhafte Fälle von Influenza begegnet seien. Es meldete sich hierzu Nie— mand ums Wort. Prof. Leyden selbst bemerkte noch: Es sei sehr schwer, vereinzelte Fälle zu kritisiren; er selbst habe noch nicht die Ueberzeugung gewonnen, doch müsse sich bald herausstellen, ob es sich um Influenza handle oder nicht. Berlin. Wie die National-Zestung erfährt, Dr. Levy das Hotel Germania am Alexanderplatz ge miethet und daselbst eine Heilanstalt zu 150 Betten ein— gerichtet, wo er die Tuberculose nach dem Koch'schen Verfahren behandelt. Bei den letzten Demonstrattonen über Koch's Heilverfahren haben fünf Lupuskranke Ein— spritzungen erhalten Bei allen traten Fleber und Ent zündung ein. Professor v. Bergmann führte aus, die unfehlbare Sicherheit, mit welcher das Mittel Fieberan— fälle und Schüttelfrost herbetführt, sichere demselben das volle ärztliche Interesse. Die nächsten drei Patten ten befanden sich bereits einige Zeit in Behandlung; dieselbe haben mehrfache Injeetionen erhalten, welche immer schwächere Reactionserscheinungen hervorriefen; es sei somit eine beginnende Rückbildung zu verzeichnen. Das Mittel wird so lange angewandt, bis kein Fieber mehr auftritt Zwei Fälle von Lymphdrüsen Tuberku⸗ lose bei zwei kleinen Mädchen von echt skrophulösem Aussehen zeigten deutliche Regetionen Besondere Auf— merksamkeit erregten mehrere Fälle von Kehlkopf Tuber— lose; bet dreien derselben waren schwere Zerstörungen des Kehlkopfes nachgewiesen. Hierbei s ist das Mittel von besonderem diagnostischem Werthe, weil eine Verwechse— lung mit Krebs ungemein nahe liegt; ein Ausbleiben der Reaction nach erfolgter Einspritzung spricht mit absoluter Sicherheit für Krebs. Der Zuzug auswär⸗ tiger Professoren und Aerzte dauert ununterbrochen fort. Berlin. Der„Reichsanzeiger“ schreibt: Bei den 16 preußischen resp. unter preußischer Contingentsver— waltung stehenden Armeecorps sind im Sommerhalbjahre 82 Mann vom Hitzschlage befallen worden, 10 derselben sind gestorben. Die Zahl der bei den Herbstübungen im August und September vom Hitzschlage befallenen und Gestorbenen beträgt 4. Nur der Aufbletung aller Vor⸗ sichtsmaßregeln und der Anwendung der schnellsten Hilfe ist es zu verdanken, daß die Zahl der Todesfälle in— folge von Hitzschlag verhältnißmäßig gering geblieben ist. Braunschwelg. Dem hiesigen„Tageblatt“ zu— folge haben Aerzte aus Braunschweig und Hannover den Plan gefaßt, ein großes Sanatorium im Harze für un⸗ bemittelte Lungenkranke zu bauen. Brüx, 18. Nov. Durch Einbrechen eines Abbaues unter einer brennenden Löschhalde am Gregorischacht in Triebschitz wurden acht Arbeiter schwer verletzt; fünf der— selben sind bereits gestorben. Die Bedeutung der Volkszählung. (Schluß.) 0 „Nicht auf die Vielzahl der Menschen im Staate kommt es an, sondern darauf, daß sie sich darin wohl befinden an Leib und Seele“(Dr. Engel in einem Vor⸗ Die von dem Mer⸗ hat trage 1879). Wenn nach der letzten Zählung in Deutsch⸗ and 100 im produktiven Alter stehende Personen 59 Unprodukttve mit zu erhalten haben, so können die ent— sprechenden Ergebussse der neuen Volkszählung wenigstens einen Anhalt zur Beurtheilung der Frage geben, ob das Problem der Volksernährung in einer gesunden Lösung begriffen ist oder nicht. Auch wer den berechtigten Be. denken gegen die Zuverlässigkeit der Ergebnssse den weitesten Spielraum gewährt, wird sich nach dem heu— tigen Stande der Statistik doch auf dieselben stützen müssen. Daß sie für sich allein zu einer exakten Be— urthetlung nicht ausreichen, liegt auf der Hand, weil die Frage des Volkswohlstandes so summarisch nicht abgethan werden darf, sprechen hier doch eine ganze Menge Faktoren mit, die zum Theil wie die„Impon derabiltien“ gar nicht oder nur oberflächlich statistischer Beobachtung zugänglich sind. Zu den pyoystologischen Grundlagen der Gesellschaft, wie sie Geschlecht und Alter darstellen, tritt in der Familie ein sociales und ethtsches Moment hinzu. Zwar ist die Volkszählung gezwungen, statt der Familien die Haushaltungen zu zählen, dennoch aber sind die auf diese Weise ermittelten Zahlen der Ledigen, Verhetratheten, Verwittweten und Geschtedenen das einzige Mittel, um diese hochwichtige Selte des Volkslebens wenigstens einigermaßen aufzuhellen. Die Verthetlung der Bevölkerung nach dem Glaubensbekennt niß kann noch weniger eindringend sein, sondern muß sich auf rein formale Aufklärung über die äußere Zu gehörigkeit zu einer Religtonsgemeinschaft beschränken. Guͤnstiger dagegen liegt die Frage der Gebürttgkeit, Sprache und Staatsangehörtgkett. Hier erhält man durch die Volkszählungsergebnisse ein Mittel, die Seß— haftigkeit der Bevölkerung und ihre Mischung durch Wanderungen anschaulich zu machen. Die größere gesetz liche Freiheit und Beweglichkeit in der Gegenwart ver glichen mit der Gebundenheit noch im Ansang unseres Jahrhunderts, der durch die Ausbildung der Industrie 8 Handels und Verkehrs gesteigerte Trieb, sich aus zubreiten, machen diese Frage zu einer theoretisch in— teressanten, aber auch praktisch wichtigen. Ein bisher noch nicht erwähntes Gebiet berührt die Frage nach Beschäftigung und Erwerb: sie richtet sich auf die wirth schaftlichen Verhältnisse, auf die menschliche Thätigkeit in ihren durch die Arbeitsteilung hervorgerufenen Ver zweigungen. Gerade dieser Theil der Stattistik ist außer ordentlich schwierig wegen der großen Mannigfaltigkeit, aber auch überaus wichtig für die Beurtheilung des Kulturlebens der Natton. Hter gibt es zwar keine scharfen Grenzen, welche die einzelnen Berufszweige trennen, allein die einzelnen großen Gebtete menschlicher Arbeit treten doch mit leidlicher Klarheit auseinander. Unterstützt durch besondere Gewerbe oder Berufszäh lungen tragen somit die Volkszählungen dazu bet, auch diese Seite des Volkslebens einer exakten Prüfung und Beurtheilung zu unterwerfen. Ueberblicken wir noch einmal das Gesagte, so kann kein Zweifel sein, daß die Volkszählungen für die wichtigsten Fragen des Staats lebens unentbehrlich sind, indem theils durch sie allein, theils unter ihrer Mitwirkung das Matertal zur Be— urtheilung des Standes und Ganges der Bevölkerung, ihrer Kraft, Thätigkeit und ihres Wohlbefindens ge wonnen wird. Wenn es aber, wie Rümelin sagt, eine ausnahmslose Wahrheit der Geschichte ist, daß es keinen Stillstand gibt und geben kann, daß jede Gesellschaft, jedes Volk ruhelos fortgetrieten und stets neuen Zu ständen und Lebensformen entgegengeführt wird, wenn ferner die Einzelnen zu der Gesammtheit in dem Ver— hältniß inniger und allseitiger Wechselwirkung stehen, so daß alle in mannigfaltiger Abstufung sich zugleich getiv und passiv, gebend und empfangend verhal en; so muß es zu den dringendsten Aufgaben der Staatsleitung gehören, diesen steten Wechsel genau kennen zu lernen, um ihn in die Richtung des Fortschrttts leiten zu können. Indem die Volkszählungen diese Erkenntniß fördern, sind sie zwar nur Mittel zum Zweck, aber als solches unent⸗ behrlich und darum des Interesses Aller werth.„Off Z“ Welchen Strafen setzt sich künftig der Arbeitgeber aus, wenn er die im Alters⸗ und Invaliditäts⸗Versicherungs⸗Gesetz enthaltenen Vorschriften nicht beachtet? Der Prinzipal hat bei Vornahme der ihm durch das Alters- und Juvaliditäts-Versicherungs Gesetz uͤbertragenen versicherungsgeschäftlichen Ar— beiten mit der Aufmerksamkeit eines sorgfältigen Geschäftsmannes zu Werke zu gehen und nach bestem Wissen dabei zu verfahren. Der Ein— wand, daß er diese oder jene Bestimmung des Gesetzes nicht gekannt, oder von diesem oder jenem für die Versicherung erheblichen Verhält— niß seiner Arbeiter keine Mittheilung erlangt habe, entschuldigt ihn nicht und wendet die ge— setzliche Strafe nicht von ihm ab. Der Prin— zipal ist verpflichtet, sich über alle für die Ver⸗ sicherung seiner Arbeiter in Betracht kommenden erheblichen Verhältnisse persönlich Aufklärung zu verschaffen und hat für die Richtigkelt der— selben, insoweit sie der Versicherung als Grund— lage dienen, einzustehen. Dies gilt insbesondere von allen vom Arbeiter aufzustellenden Nach— weisungen und Anzeigen, welche er, sei es den Behörden gegenüber(Versicherungsanstalten, Ge— ö meindebehörden ꝛc.), sei es in Rücksicht auf die Versicherung seiner Arbeiter, auf Quittungs— karten, Versicherungsmarken ꝛc. künftig macht. 1. Der Arbeitgeber setzt sich einer Ordnungs— strafe bis zu 500 Mk. aus, wenn er in die von ihm aufzustellenden Nachweisungen und An— zeigen unrichtige Vermerkungen und Einträge macht. es unterläßt, für die bei ihm beschäftigten ver— sicherungspflichtigen Arbeiter Versicherungsmar— ken rechtzeitig und in zureichender Höhe und vorschriftsmäßiger Beschaffenheit in die Quit⸗ tungskarte einzukleben. 3. Deßgl. bis zu 300 Mk. oder der Strafe der Haft, wenn er mit seinen versicherungspflichtigen Arbeitern vereinbart, daß Bestimmungen des Alters- und Invaliditäts⸗ Versicherungs-Gesetzes ganz oder theilweise aus geschlossen sein sollen zum Nachtheil der zu Versichernden. 4. Deßgl. bis zu 300 Mk. oder der Strafe der Haft, wenn er mit seinen Ar— beitern Vereinbarungen trifft, durch welche die— selben in der Uebernahme oder Ausübung eines ihnen übertragenen gesetzlichen Ehrenamtes (Schiedsrichter, Vertrauensmann, Aufsichtsrath) beschränkt werden. 5. Deßgl. bis zu 300 Mk. oder der Strafe der Haft, wenn er bei einer Lohnauszahlung wissentlich mehr als die Hälfte an Horgen des für die beiden vorletzten Lohnzahlungen be— reits fällig gewordenen Versicherungsbeitrags“ nachträglich dem Arbeiter in Abzug bringt. 6. Deßgl. bis zu 300 Mk. oder der Strafe der Haft, wenn er seinen versicherten Arbeitern nach Vollzug des wöchentlichen Versicherungs— geschäftes die Quittungskarte widerrechtlich d. h. ohne rechtmäßigen Grund vorenthält. 7. Deßgl— von 20 bis 1000 Mk. oder der Gefängniß— strafe von 1 Tag bis zu 5 Jahren, wenn er wider besseres Wissen andere als die im gegebenen Falle zur Verwendung zu bringenden, vorschrifts— mäßigen Versicherungsmarken verwendet. 8. Deßgl. bis zu 2000 Mk. oder einer Gefängnißstrafe von 1 Tag bis zu 6 Monaten, wenn er in die Quittungskarte Urtheile über Führung oder Leistungen des Inhabers einträgt, sowie sonstige gesetzlich unzulässige Eintragungen und Vermerke in dieselbe macht. Wir sehen, es ist eine ganz stattliche Reihe von Strafen, mit denen das Arbeits- und Invaliditäts-Versicherungs-Gesetz die Arbeitgeber bedacht hat, im Falle sie die ihnen durch das Gesetz auferlegten Pflichten gar nicht oder nicht mit der nöthigen Sorgfalt und Einsicht wahrnehmen und erfüllen sollten. Da⸗ bei ist zugleich zu beachten, daß jede einzelne Zuwiderhandlung als besonderes Delikt bestraft wird, so daß, wenn sich der Arbeitgeber gegen— über einer Mehrzahl von Arbeitern dieselbe Ordnungswidrigkeit oder Unregelmäßigkeit zu Schulden kommen läßt, ganz ansehnliche Geld— strafen in Summa verwirkt sein können. Eben deßhalb empfiehlt es sich, daß die Prinzipale bei Zeiten, d. h. noch ehe das Gesetz in Kraft und ins praktische Leben eintritt, sich ein klares Bild darüber verschaffen, wie sich dasselbe für sie künftig gestalten wird, vornehmlich aber, welche Pflichten es ihnen überträgt und welchen Grad der Verantwortlichkeit es bei deren Aus— übung von ihnen fordert. Handel und Verkehr. Frledberg, 18. Nov. Fruchtpr. Weizen M. 19.00 bis 19.25, Korn M. 17.50 00.00, Gerste M. 17.75 bis 18.00, Hafer M. 14.00—14.50. All- Preise verstehen sich auf 100 Ktlo gleich 200 Zollpfund. Friedberg, 19. Nov. Buttermarkt. Butter kosteet per Pfd. M. 0.85—0.90, Eter 1 St. 9 Pf., 2 St. 17 Pf. Grünberg, 15. Nov. Fruchtpr. Weizen M. 19.00, Korn M. 17.00, Gerste M. 16.00, Hafer M. 1400, Erbsen M. 16.50, Linsen 24.00, Wicken M. 00.00, Lein M. 28.00, Samen M. 23.00, Kartoffeln M. 0.00. Frankfurt, 17. Novbr, Fruchtbericht. Htesiges Weizenmehl Nr. 0 M. 33.00-34.00, Nr. 1 M. 31.00 bis 32.00, Nr. 2 M. 27.50— 28.50, Nr. 3 M. 27.00 bis 28.00, Nr. 4 M. 23.00— 24.00 Nr. 5 M. 18.0019. Milchbrod- u Brodmehl i. Verband M. 58.50 60.50, Nord⸗ deutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 M. 27.75 bis 28.75. Roggenmehl loco hier Nr. 0 M. 28.50 bis 29.50, Nr. 0/1 M. 27— 28, Nr. 1 M. 2375—24.75 Weizen hiesiger ab unserer Umgegend M. 19.25— 19.40, frei Bahn hier M. 19.50— 19.75, alker russi. M. 22.00— 22.50, Roggen hiesiger Mk. 18.00, russischer Mk. 18.50, Gerste, Brauerwaare M. 18.50 19.50, Hafer M. 14.75 2. Deßgl. bis zu 300 Mk., wenn er 100 Kilo J Hoerstob 00 Stüc bis 4.50, — Joratl Beginn!“ Boben 70 M Pontag berger 8 —— Bel Be sche Auto; Pastill mittel, nat wiederholt lich in alle 20⸗Fran do. Dollars Dutaten 1 al Englische Laut ge sember 85 len untet len belegen Net. 302 6 der Naufb. Ting III Welterderke en, welche enken, au en bel unt lie alte B, kitrag ger Dad! dm, daß dallditäts, deise aus; der u Nl. oder eien Ar: velche die: ung einez drenamtez ictstatb) 00 Ml. de it Hälfte ungen be⸗ kt Strat Arbeiten iderungs, ich d. 7. Deßgl defängniß⸗ er wider gegebenen orschrifts⸗ 8 Deß zl. zulßstrafe r in die ig oder sonstige Vermerke eint ganz nen das 38 Gn t sie die cen gar 2 g N 8 alt 1 15 1857 verktef Philipp König III von Ober-Mör⸗ Do ten. einzeln iu bestraf ö ber gege dieselbt 1 akeit 5 ce Gcb en C Prinziß n ein ka elbe 0 lich a0 D welt n einer bis 15.50, Raps M. 26.00— 26.50, Mais(mixed) M. 13.50— 13.75, La Plata M. M. M. Febr. 13.00, Roggenklete Weizenklete M. 9.60, Spelzspreu Kartoffeln 00.00 Chilisalpeter per und März 1891 M. 8.80, Rüböl im Detail M. 68.00—00 00. Die Preise verstehen sich pro 100 Kilo ab hier, haufig jedoch auch loco auswärtiger Sta— tionen. Frankfurt, 17. Nov. Viehmarkt. Markt war mit 401 Ochsen, 20 Bullen, 448 Kuͤhen, Stleren und Rindern, 229 Kälbern, 423 Hämmeln, 440 Schweinen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen 1. Qual. pro 100 Pfd. Schlachtgewicht M. 70 bis 72, 2. Qual. M. 6366, Bullen 1. Oual. M. 54 bis 57, 2. Qual. M 51—53, Kühe, Stiere und Rinder 1. Qual. M. 60—62. 2. Qual. M. 50—54, Kälber 1. Qual. pro 1 Pfund Slate 63— 68 Pf., 2. Qualität 50—55 Pf., Hämmel 1. Qual. 64-66 Pf., 2. Qual. 4852 Pf, Schweine 1. Qual. 60-62 Pf., 2. Qual. 58 59 Pf. n 18. Nov. Engros⸗Markt. Heu pro 100 Kilo M. 5006 60, Strob pro M. 4 404.80, 0 Haferstroh M. 3.60, Butter 50 Kilo M. 90— 91. Eiter 100 Stück M. 6—9, Kartoffeln per Malter M. 4.10 bis 4.30, Zwiebeln per Centner M. 4.00— 10.00— 10.25, 1.80200, Jsraelitischer Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 22. November. Freitag Abend 4 Uhr. Samstag Morgen 8 Uhr 30 Min. Samstag Nachmittag 3 Uhr 15 Min. Sabbath ausgang 5 Uhr. Wochengottesdienst von Sonntag den 23. November an Morgens 6 Uhr 45 Min.(Synagoge), Abends 6 Uhr 30 Min.(Gemeindezimmer). Montag den 24. November: Beginn: 12. Cislev, Fried⸗ berger Festtag, Morgens 6 Uhr 30 Min.(Selichoth.) Bet Bekämpfung von Halsleiden empfeblen medtzini— che Autoritäten Fay's Sodener Mineral- Pastillen als ein außerordentlich werthvolles Heil— mittel, namentlich wenn sie in heißer Milch schluckweise zu wiederholten Malen des Tages genommen werden. Erhält. lich in allen Apotheken und Droguerien zu 85 Pf. 4503 * Geld- Cours. Frankfurt am 18. November 1890. Geber. M. Pf. 16. 14 16. 10 4. 19 0 20. 37 Edictalladung. Laut gerichtlich bestätigtem Kaufbrief vom 21. 20⸗Frankenstücke do. in 1½ Dollars in Golde. Dueaten al N eite marco Sovereigns. De⸗ nu unter Zustimmung seines Kindes die in Ober-Mör— bn belegenen Items: Flur 1 Nr. 301 Hofraithe, Flur 1 5 302 Grasgarten, an Johannes Köntg 35. daselbst, er Kaufbrief ist nicht von allen Erben des Phtllipp önig III qusttirt und noch beschränkt eingetragen. Da Beiterverkauf stattgefunden hat, so werden alle dlejeni— en, welche Ansprüche aus dem Kaufbrief herzuleiten ge— 1 nken, aufgefordert, diese um so gewisser binnen 8 Ta⸗ en bet unte-zeichnetem Gerichte anzumelden, als sonst de alte Beschränkung gelöscht und der Veräußerungs- ertrag gerichtlich bestätigt würde. Bad Nauheim den 15. November 1890. 1 Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. Bauer. N 1615 Schuß. Eber⸗An⸗ und Verkauf. ö Dienstag den 25. November 1890, Vormittags um Uhr, soll in der Wirtbschaft des Simon Schütz der Gemeinde Ober-Wöͤllstadt gehörender Eber öffent— versteigert werden. Zugleich beabsichtigt die Gemeinde einen 5 Monate gen, zur Zucht tauglichen Eber, englischer Bastard, Mzukaufen. Darauf reflektirende Besitzer solcher Thiere werden lunge, solches bei der unterzeichneten Stelle anzuzeigen. Ober Wöllstadt den 17. November 1890. N Großherzogliche 1 0 Ober- Wöllstadt. J. E. d. B.⸗St.: Breidenbach, Beigeordneter. 906 2 Der Voranschlag 7 Stadt Butzbach für 1891 92 liegt vom 20. Nov. bo an 8 Tage lang auf unserem Büreau offen. Bußbach den 18. November 1890. Großherzogliche Bürgermeisterel Butzbach. Joutz. 05 el Carl Bindernagel in Friedberg it vorräthig: Die Kartoffelküche. 238 Rezepte zur Bereitung von Kartoffelspetsen von Sophie Roberts. Vierte Auflage.— Prels 75 Pf. Bekanntmachung. Freitag den 21. November, Nachmittags um 9. wird der Gemeinde Steinbruch auf drei Jahre öffentlich meistbietend verpachtet. Nie der⸗Ros bach den 18. November 1890. Großherzogliche n Nieder Rosbach, Der heutige 454 Damen- und Kinderhüte, sowie empfiehlt in schönster Auswahl zu bekannt billigen Preisen 4156 Pril von jetzt ab zu haben bei Wickstadt. Ein Schneidergeselle wird gesucht. 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